Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0686/20 vom 10.03.2020, Teil I
- 2.Rückbau der Wassersportheime zwischen Münsterstraße und „An der Schleuse“Zur Vorlage · 2140/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Rückbau der Wassersportheime im Bereich zwischen der Münsterstraße und „An der Schleuse“ vorgelegt. Das Vorhaben ist Teil des Stadtentwicklungskonzeptes „Perspektive Innenstadt 2030“ und zielt darauf ab, eine städtebauliche Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Wasser zu schaffen. Durch den Rückbau der Vereinsheime sollen die derzeitigen räumlichen Unterbrechungen am Kanalufer beseitigt werden, um eine durchgehende Erlebbarkeit der Uferzone zu ermöglichen.
Der Rückbau soll unter dem Vorbehalt der Empfehlung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie der gesicherten Finanzierung erfolgen. Die Verwaltung ist beauftragt, Ingenieurbüros oder Fachfirmen mit der Umsetzung zu betrauen und notwendige vertragliche Regelungen mit den betroffenen Wassersportvereinen sowie dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine zu treffen. Die Vereine werden voraussichtlich ab September 2020 das neue Wassersportzentrum beziehen können.
Die geschätzten Kosten für den Abbruch der Gebäude belaufen sich auf 178.000 Euro, wobei 15.000 Euro für Planungskosten vorgesehen sind. Der städtische Eigenanteil beträgt 35.600 Euro, da die Kosten voraussichtlich zu 80 Prozent durch Fördermittel gedeckt werden. Ein entsprechender Förderantrag für den Teilbereich „Kanalband C“ soll im September 2020 gestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 3.Instandsetzung Ahsebrücke Marker AlleeZur Vorlage · 2228/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Instandsetzung der Ahsebrücke an der Marker Allee vor. Die Brücke, ein 1969 errichteter Plattenbalkenbau mit Spannbetonhohlkörpern, weist laut aktuellen Brückenprüfungen Schäden an den Überbaukappen, den Geländern, der Fahrbahndecke sowie an den Überbauabschlussprofilen und Fugen auf.
Ein beauftragtes Ingenieurbüro hat für die notwendigen Maßnahmen eine Planung erarbeitet. Diese umfasst die vollständige Erneuerung der Überbaukappen in der bestehenden Geometrie, die Erneuerung der Geländer auf eine Höhe von 1,30 Metern, die Erneuerung der Dichtungsschicht und des Fahrbahnbelages sowie die Instandsetzung von Rissen und Abplatzungen an der Brückenunterseite. Im Zuge dieser Arbeiten ist zudem eine Sanierung bzw. Erneuerung von Versorgungsleitungen zu Lasten der Stadtwerke erforderlich.
Die geschätzten Kosten für die Instandsetzung der Brücke belaufen sich inklusive der Ingenieurleistungen auf etwa 300.000 Euro, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2020 und 2021 jeweils 150.000 Euro entfallen. Für die Erneuerung der Straßendecker in den Anschlussbereichen beidseitig der Brücke werden 25.000 Euro veranschlagt. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 325.000 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 sowie der Empfehlungen der Bezirksvertretungen Hamm-Mitte und Hamm-Uentrop vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 4.Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Hüserstraße von der südlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 06.014 bis zum Wendehammer.Zur Vorlage · 2245/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr eine Beschlussvorlage zur Planungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Hüserstraße vor. Gegenstand der Vorlage ist der Bereich von der südlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 06.014 bis zum Wendehammer im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel.
Der Ausbau der Straße soll die erstmalige endgültige Herstellung des Straßenabschnitts bewirken. Während ein Teil der Hüserstraße bereits über Bordsteine und eine Straßenentwässerung verfügt, ist das betreffende Teilstück bislang lediglich als Baustraße mit einer Asphalttragschicht ausgebaut. Es fehlen Randbebauungen wie Rinnen, Gehwege oder eine vollständige Straßenbeleuchtung. Da für den überwiegenden Teil der Straße kein Bebauungsplan vorliegt, der die Linienführung und Breite festlegt, ist dieser planungsersetzende Beschluss erforderlich, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß §§ 127 ff. BauGB zu schaffen. Die Kosten für die Maßnahme sollen durch diese Beiträge refinanziert werden.
Die Anwohner wurden über den Ausbauplan informiert. Rückäußerungen bezogen sich auf Grundstückszufahrten sowie die Notwendigkeit von Gehwegflächen; planungsrechtliche Einwendungen zur Straßenbreite oder Linienführung wurden nicht eingereicht. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Ende des Jahres 2020 vorgesehen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 5.Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: An der Windmühle von Bördenweg bis AutobahnbrückeZur Vorlage · 2246/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Planungsentscheidung für den Straßenabschnitt An der Windmühle vorgelegt. Konkret geht es um den Bereich zwischen dem Bördenweg und der Autobahnbrücke im Stadtbezirk Rhynern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass dieser Abschnitt gemäß § 125 (2) BauGB den Anforderungen des Baugesetzbuchs entspricht, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern.
Ziel der Maßnahme ist der Ausbau der Straße, um die Fahrbahn und die Beleuchtungsanlage, die zuletzt 1964 fertiggestellt wurden, zu erneuern bzw. zu verbessern. Zudem sollen technische Teileinrichtungen wie Gehwege, Parkstreifen und eine Entwässerungsanlage erstmals dauerhaft hergestellt werden. Da für die Linienführung und Breite der Straße kein Bebauungsplan vorliegt, ist dieser planungsersetzende Beschluss notwendig, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine spätere Beitragsabrechnung zu schaffen.
Die Kosten für die erstmalige Herstellung der Nebenanlagen sollen durch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch finanziert werden, während die Kosten für die Fahrbahn und Beleuchtung über Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz refinanziert werden sollen. Im Haushaltsplan sind entsprechende Mittel für den Ausbau vorgesehen. Anregungen von Anwohnern zu Themen wie Haltestellen, Grünstreifen oder Parkplätzen wurden von der Verwaltung geprüft und, soweit möglich, in den Ausbauplan eingearbeitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 6.Gigabitkoordination für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze im Stadtgebiet HammZur Vorlage · 2274/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat die Einschaltung eines externen Büros zur Übernahme der Aufgaben einer Gigabitkoordination für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze im Stadtgebiet Hamm beschlossen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
Die Verwaltung führt aus, dass die Breitbandkoordination für die Stadt Hamm seit dem 1. Juli 2017 durch ein externes Büro durchgeführt wurde. Da der Zeitraum der bisherigen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen am 30. Juni 2020 endet, wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein Antrag auf Fortführung der Förderung gestellt. Grundlage hierfür ist die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für die Koordination des Netzausbaus.
Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von Juli 2020 bis Juni 2023 belaufen sich auf einen Betrag von 210.000 Euro. Dieser Betrag soll durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt werden, sodass für die Stadt Hamm kein Eigenanteil entsteht. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung für 2020 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Im Rahmen einer anstehenden öffentlichen Ausschreibung soll ein Dienstleister zur Wahrnehmung der Breitbandkoordination ermittelt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 06.088 - Am Hallohpark - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2179/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2179/20_VL behandelt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 06.088 „Am Hallohpark“. Das etwa 2,72 Hektar große Plangebiet befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Albert-Schweitzer-Hauptschule sowie in Teilen des Hallohparks im Stadtteil Hövel. Ziel der Planung ist die wohnbauliche Revitalisierung durch die Schaffung von etwa 69 Wohneinheiten in fünf Gebäuden inklusive Tiefgarage, wovon circa 30 Einheiten als geförderter Wohnraum vorgesehen sind, sowie etwa neun Eigenheime. Der Plan sieht die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets und öffentlicher Grünflächen vor.
Der Entwurf umfasst die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 5. Mai 2020. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Planung sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung enthalten, wie die Begrenzung der Flächenversiegelung durch ein Verbot von Kies- oder Schottergärten sowie Vorgaben zur Begrünung von Vorgärten und Dächern. Eine Anpassung beschränkt die baurechtliche Dachbegrünungspflicht auf die Gebiete WA1 und WA2, um die Förderfähigkeit im Gebiet WA3 und WA4 zu gewährleisten, wobei die Umsetzung dort über eine städtebauliche Selbstbindung des Investors erfolgt.
Die räumliche Begrenzung des Gebiets wird durch verschiedene Flurstücke definiert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.017 – Römerstraße im betroffenen Bereich ihre Gültigkeit. Zudem ist eine 35. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm erforderlich, um die Flächen als Wohnbau- und Grünflächen darzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Innenstadt 2030 / Beauftragung QuartiersberatungZur Vorlage · 2210/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Verwaltung mit der Fortführung der Quartiersberatung im Büro Innenstadt zu beauftragen. Die Stelle dient als zentrale Anlaufstelle für Akteure und Bürger im Stadtumbaugebiet Innenstadt. Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt einer anteiligen Förderung sowie einer gesicherten städtischen Finanzierung.
Das Aufgabenfeld der Beratung umfasst die fachliche Unterstützung von Eigentümern und Investoren bei Bauvorhaben, Modernisierungen und Fragen des Denkmalschutzes durch einen Quartiersarchitekten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsetzung des Fassaden- und Hofprogramms sowie der Beratung zu steuerlichen Abschreibungen im Sanierungsgebiet. Zudem erarbeitet das Büro städtebauliche und gestalterische Konzepte, etwa zur Qualitätsoffensive Fußgängerzone, und organisiert Formate zur Bürgerbeteiligung. Ein weiterer Bestandteil der Arbeit ist die Unterstützung lokaler Gewerbetreibender, unter anderem durch die Projektierung von Maßnahmen im Rahmen des Verfügungsfonds City.
Für den Zeitraum bis Ende 2024 sind Gesamtaufwendungen in Höhe von 560.000 Euro veranschlagt, was jährlichen Kosten von 140.000 Euro entspricht. Die Finanzierung setzt sich aus erwarteten Zuwendungen in Höhe von 448.000 Euro und einem städtischen Eigenanteil von 112.000 Euro zusammen. Die notwendigen Mittel sind in den Haushalten ab dem Jahr 2021 einzubeplanen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 3.Satzung zur Abweichung von § 8 Abs. 1 Ziffer 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) – Östingstraße von Kleine Alleestraße bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung Hamm, Flur 247, Flurstück 618 (beidseitig anbaubare Erschließungsanlage)Zur Vorlage · 2211/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (2211/20_VL) vorgelegt, mit der eine Abweichung von der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) für einen Abschnitt der Östingstraße beantragt wird. Betroffen ist der Bereich von der Kleinen Alleestraße bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung Hamm, Flur 247, Flurstück 618.
Der Endausbau der Erschließungsanlage, welcher Fahrbahn, Entwässerung, Beleuchtung, Gehwege, Radwege und Parkstreifen umfasst, ist abgeschlossen. Laut der geltenden Erschließungsbeitragssatzung gilt eine Anlage als endgültig hergestellt, wenn sich die Erschließungsflächen im Eigentum der Stadt befinden. Da der Erwerb zweier kleiner Flächen im Bereich der östlichen Gehwege derzeit nicht absehbar möglich ist, wird eine Abweichung von diesem Herstellungsmerkmal vorgeschlagen.
Die Verwaltung begründet den Antrag damit, dass der Großteil des Grunderwerbs bereits erfolgt ist und die Abweichung keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat. Die Umsetzung der Satzung soll die Refinanzierung der von der Stadt eingesetzten Mittel ermöglichen, da eine Erhebung von Erschließungsbeiträgen bisher aufgrund der nicht erfüllten Kriterien nicht möglich war. Der Rat der Stadt Hamm wurde im Rahmen der Sitzung am 23.06.2020 dazu aufgerufen, die entsprechende Satzung zur Abweichung von § 8 Abs. 1 Ziffer 1 der EBS zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 4.Bebauungsplan Nr. 01.154 - An der Alleestraße - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2215/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2215/20_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 01.154 – An der Alleestraße – beantragt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Wohnanlage in der südlichen Innenstadt auf einer Fläche von etwa 2.600 m². Geplant ist ein viergeschossiges Gebäude, das etwa 30 bis 40 Wohneinheiten sowie Stellplätze, Nebenanlagen und einen Spielplatz umfasst. Das Verfahren wird als einfacher Bebauungsplan nach § 30 BauGB sowie als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf legt die Nutzung als Allgemeines Wohngebiet fest und schreibt eine Geschossigkeit von mindestens drei und maximal vier Vollgeschossen vor. Der Plan enthält zudem Vorgaben zum Klimaschutz, unter anderem durch das Verbot hitzespeichernder Elemente wie Kies- oder Steingärten sowie Anforderungen an die Begrünung von Grundstücksteilen und Müllbehälterstandorten. Eine Dachbegrünung ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor gesichert. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist zudem die Prüfung regenerativer Energien vorgesehen.
Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB soll die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgen. Im Zuge der 44. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm ist eine Anpassung von einem Mischgebiet zu einer Wohnbaufläche vorgesehen. Anregungen der Stadtwerke Hamm, des Lippeverbandes und der Bezirksregierung Arnsberg wurden im Verfahren berücksichtigt. Der Entwurf inklusive Begründung ist ab dem 14.05.2020 öffentlich auszulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 5.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 - Marker Depot - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2216/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2216/20_VL befasst sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 – Marker Depot – in Hamm-Uentrop. Gegenstand der Planung ist die Umwandlung eines etwa 1.008 m² großen Sondergebiets für Einzelhandel in ein Allgemeines Wohngebiet auf einem Teil des Grundstücks am Karl-Mecklenbrauck-Weg 2. Die Änderung sieht die Errichtung von Doppel- oder Reihenhäusern mit maximal zwei Vollgeschossen vor, wobei eine Traufhöhe von höchstens 6,50 m und eine Firsthöhe von maximal 11,00 m festgelegt sind.
Der Plan enthält Vorgaben zur Klimaanpassung, die unter anderem ein Verbot von Schottergärten, die Begrünung von Flachdächern ab einer Fläche von 10 m² sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Flächen vorsehen. Bezüglich der Bepflanzung sieht ein städtebaulicher Vertrag vor, dass statt der Verpflanzung von vier Eichen acht neue Bäume auf städtischem Grund gepflanzt werden, wobei die Kosten hierfür vom Vorhabenträger getragen werden. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan zur 36. Berichtigung angepasst, um das Gebiet als Sondergebiet für großflächigen Handel mit Lebensmitteln auszuweisen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt.
Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß BauGB sollen zur Kenntnis genommen werden. Zudem wird vorgeschlagen, den Entwurf der Änderung mit der Begründung vom 29.04.2020 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. In die Planung wurden bereits Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes und der IHK Dortmund eingearbeitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 6.Änderung des Flächennutzungsplanes (32. Änderung) – Hotel Alte Mark hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2220/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2220/20_VL betrifft die 32. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für das Projekt „Hotel Alte Mark“ in Hamm-Uentrop. Ziel der Änderung ist die Schaffung der Planungsgrundlage für ein Hotelgebäude auf einer Fläche von etwa 0,78 Hektar im Außenbereich. Das Vorhaben sieht die Erweiterung eines bestehenden Betriebs durch 18 Doppelzimmer, drei Seminarräume sowie eine Wohneinheit für die Betriebsleitung vor. Die Änderung wird parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121 durchgeführt.
Die Vorlage sieht die Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs inklusive der Begründung vom 30.04.2020 für die Dauer von einem Monat vor. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 26.03.2019 gefasst. Im Rahmen der bisherigen Planungsverfahren fanden ein informeller runder Tisch mit Anwohnern, dem Vorhabenträger und Planern sowie eine Bürgerversammlung statt.
Im Zuge der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Anforderungen formuliert. Die untere Naturschutzbehörde und die Bezirksregierung Arnsberg forderten artenschutzrechtliche Prüfungen. Die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde verlangte eine Bodenkartierung und Gefährdungsabschätzung. Zudem wies der Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen auf mögliche Bodendenkmäler hin, weshalb Baggersondagen durch den Vorhabenträger vorgesehen sind. Die IHK Dortmund und der Regionalverband Ruhr äußerten keine Bedenken. Zur öffentlichen Auslegung gehören neben dem Entwurf auch die artenschutzrechtliche Prüfung, Stellungnahmen zu Lärm, Baugrund, Bodenkartierung und Entwässerung sowie ein Umweltbericht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 7.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02.121 – Hotel Alte Mark hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2225/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2225/20_VL wird die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02.121 „Hotel Alte Mark“ in Hamm-Uentrop beantragt. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung eines bestehenden Hotel- und Restaurantbetriebs auf einer Fläche von etwa 7.762 m². Geplant ist die Errichtung eines neuen Gebäudes, das 18 zusätzliche Doppelzimmer, drei variable Seminarräume sowie eine Wohneinheit für die Betriebsleitung umfasst. Der Planbereich soll im Außenbereich als Sondergebiet für Fremdenbeherbergung festgesetzt werden, wobei die Grundflächenzahl (GRZ) auf maximal 0,25 begrenzt wird.
Da die geplante Entwicklung nicht mit der aktuellen Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan (FNP) vereinbar ist, wird gleichzeitig die 32. Änderung des FNP angestrebt. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Begründung für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Zu den auszulegenden Unterlagen gehören unter anderem ein Umweltbericht, Lärmgutachten, Baugrunduntersuchungen sowie artenschutzrechtliche Prüfungen.
Im Rahmen der bisherigen Planungsverfahren wurden Stellungnahmen verschiedener Stellen berücksichtigt. Der Regionalverband Ruhr bestätigte die landesplanerische Vereinbarkeit des Vorhabens als Allgemeiner Siedlungsbereich. Die IHK Dortmund befürwortete das Projekt aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange führte zu Anforderungen bezüglich artenschutzrechtlicher Prüfungen, der Untersuchung von Bodenbelastungen sowie der Entwässerung. Zudem sind Hinweise zur Löschwasservorhaltung und zum Verzicht auf Blindgängerhinweise in die Begründung aufzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 8.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Keis Warendorf zur Vergabezuständigkeit für die Buslinie R37 (Hamm – Dolberg – Beckum)Zur Vorlage · 2232/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf abzuschließen, um die Zuständigkeit für die Vergabe der Buslinie R37 zu regeln. Die Linie R37 verbindet Hamm, Dolberg und Beckum und führt auf einem Teilstück durch das Stadtgebiet der Stadt Hamm.
Der Hintergrund der Vorlage ist die Planung des Kreises Warendorf, mehrere Linienbündel Anfang 2022 neu zu vergeben. Da der Kreis Warendorf die alleinige finanzielle Verantwortung für die Vergabe dieser Linien trägt, soll durch die Vereinbarung eine rechtssichere Mitvergabe des im Stadtgebiet Hamm verlaufenden Abschnitts ermöglicht werden. Formal ist die Stadt Hamm gemäß dem Gesetz über die Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG-NRW) für den Abschnitt innerhalb ihres Stadtgebiets als Aufgabenträgerin für die Vergabe zuständig.
Die vorgeschlagene Vereinbarung basiert auf § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Mit dem Abschluss der Vereinbarung sind laut Verwaltung keine Änderungen am bestehenden Leistungsangebot der Linie R37 verbunden. Zudem entstehen für die Stadt Hamm durch diese Regelung keine finanziellen Verpflichtungen. Der Rat der Stadt Hamm hat der Vorlage in der Sitzung am 23. Juni 2020 zugestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 9.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: Satzung über eine VeränderungssperreZur Vorlage · 2247/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Beschluss einer Satzung zur Verhängung einer Veränderungssperre im Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 (Hülskamp) in der Gemarkung Heessen entscheiden. Die Maßnahme dient dem Schutz des zentralen Versorgungsbereichs der Ahlener Straße sowie der Steuerung von Ansiedlungen von großflächigem Einzelhandel und Vergnügungsstätten, um sogenannte Trading-down-Effekte zu vermeiden.
Der räumliche Geltungsbereich der Sperre erstreckt sich über die Gemarkung Heessen (Flur 20) und wird durch die Palzstraße im Norden, die Ahlener Straße im Osten sowie die Flächen entlang des Hülskamp und der Bahnstrecke Hamm-Hannover im Westen begrenzt. Die Rechtswirkung der Veränderungssperre untersagt Vorhaben nach § 29 BauGB, wie die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie größere Erdbewegungen. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Unterhaltungsarbeiten, die Fortführung bestehender Nutzungen sowie Vorhaben, für die bereits eine Genehmigung vor Inkrafttreten vorliegt oder die bereits bekannt sind.
Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Zeitraum der Zurückstellung von Bauanträgen kann um maximal zwei Jahre verlängert werden, wobei die seit der ersten Zurückstellung abgelaufene Zeit anzurechnen ist. Das Ende der Sperre ist auf den 08.11.2021 datiert, sofern keine Verlängerung um ein Jahr erfolgt. Die Sperre tritt gemäß § 17 BauGB mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes außer Kraft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.Bebauungsplan Nr. 02.118 - An der Brandheide - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2250/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2250/20_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 02.118 „An der Brandheide“, der eine Fläche von etwa 30.846 m² im Stadtbezirk Hamm-Uentrop umfasst. Ziel des Plans ist die Anpassung eines Kleinsiedlungsgebiets an die Dichte eines Allgemeinen Wohngebietes sowie die ökologische Aufwertung durch die Anlage einer etwa zwei Hektar großen Feucht- und Nasswiese zur Regenwasserbewirtschaftung und als Habitat. Geplant sind etwa 25 bis 30 neue Wohneinheiten auf einer Grundstücksfläche von circa 9.889 m².
Der Plan sieht bauliche Vorgaben für die Gebiete WA6 und WA4 vor, darunter Festlegungen zu First- und Traufhöhen sowie Baufenstergrößen. Während im Bereich Brandheide eine einheitliche Firstrichtung vorgesehen ist, bleibt die Ausrichtung im Bereich Planstraße zur Solarnutzung flexibel. Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen sind zulässig, während die Errichtung von Flachdach-Bungalows untersagt bleibt. Aufgrund einer Stellungnahme wurde die Regelung für Nebenanlagen wie Stellplätze, Carports und Garagen im Gebiet WA4 so angepasst, dass diese nun auch zwischen Baugrenzen und seitlichen Grundstücksgrenzen zulässig sind. Zudem wird ein sechs Meter breiter Schutzstreifen zur Sicherung von Wasser- und Gasleitungen der Stadtwerke Hamm GmbH festgesetzt.
Die Vorlage schlägt vor, die Satzung sowie die Begründung inklusive Umweltbericht zum 14.05.2020 zu beschließen. Dabei sollen die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und eines weiteren Einwenders berücksichtigt, die Stellungnahme eines weiteren Einwenders jedoch nicht berücksichtigt werden. Parallel dazu soll der Ratsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans aufgehoben werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans tritt der Bebauungsplan Nr. 02.061 „Am Schwimmbad“ im entsprechenden Geltungsbereich außer Kraft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 11.Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erbringung von Planungsleistung für die digitale Medienentwicklung (MEP) an Hammer SchulenZur Vorlage · 2253/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erbringung von Planungsleistungen für die digitale Medienentwicklung (MEP) an den Hammer Schulen vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros, um die notwendigen Leistungen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs mit Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung ausgewählter Bewerber auszuschreiben und zu vergeben.
Der Inhalt der geplanten Leistungen umfasst insbesondere den flächendeckenden Ausbau von WLAN sowie einen standardisierten LAN-Ausbau. Zudem soll die Anbindung von Präsentationstechnik in den Schulen realisiert werden. Aufgrund der steigenden Anzahl an neuen Medienversorgungspunkten, wie etwa LAN-, WLAN- und Medienanzeigegeräten, ist eine neue Konzeptplanung erforderlich. Diese beinhaltet die Planung neuer Verteilerstandorte und entsprechender Kabeltrassen unter Berücksichtigung der bestehenden EDV-Struktur.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein bereits am 17. März 2020 beschlossener Maßnahmenplan zum Medienentwicklungsplan. Die Kosten für die zu erbringenden Planungsleistungen wurden bereits mit einer früheren Vorlage beschlossen, wobei die Mittel hierfür aus Mitteln des Digitalpaktes förderfähig sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 12.3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.012 - Santa-Monica-Platz - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2255/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2255/20_VL behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.012 – Santa-Monica-Platz, die im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird. Ziel der Planung ist die Anpassung des Planungsrechts für ein Investorenvorhaben auf einer Fläche von etwa 1.387 m². Das Projekt sieht die Nutzung von Büro- und Praxisräumen, gastronomischen Einrichtungen sowie Wohnnutzung in den Obergeschossen an den Straßen vor. Das Plangebiet umfasst Teile der Südstraße und der Nassauerstraße, wobei auch ein Bereich, der derzeit als Taxistand und Stellplatz dient, betroffen ist.
Der Planungsbereich ist als Kerngebiet konzipiert, das die Ansiedlung von Handel, Wirtschaft, Verwaltung und Kultur ermöglicht. Zulässig sind unter anderem Einzelhandels-, Schank-, Speise- und Beherbergungsbetriebe sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. Ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten mit sexuellem Charakter, Geldglücksspiel, Tankstellen und Parkhäuser. Die bauliche Gestaltung umfasst zwei Baufenster, wobei ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude enthalten ist. Klimaschutzvorgaben regeln eine Grundflächenzahl von 1,0, die Pflicht zur Begrünung ungenutzter Flächen, wasserdurchlässige Beläge sowie eine Dachbegrünung in einem Teilbereich. Zudem ist ein Baum an der Nassauerstraße zu erhalten.
Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der dritten Änderung der Begründung vom 14.05.2020 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Eine schalltechnische Untersuchung hat die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bestätigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 13.Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2256/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2256/20_VL wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.122 – Schützenstraße – im Stadtbezirk Uentrop beantragt. Das Plangebiet umfasst etwa 8.745 m² auf dem ehemaligen Kasernengelände „Newcastle Barracks“. Geplant ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 53 Wohneinheiten im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Die Flächennutzung sieht etwa 90,5 % Grundstücksflächen für Wohnzwecke und 9,5 % für Gemeinbedarf vor. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf beinhaltet Klimaschutz- und Anpassungsziele durch intensive Begrünung, eine kompakte Bauweise mit Südausrichtung sowie die Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen. Für die Dachbegrünung ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger HgB vorgesehen. Da der Flächennutzungsplan das Gebiet als Wohnbaufläche mit Bodenbelastungen ausweist, sind Maßnahmen zur Bodenverbesserung erforderlich.
Die Verkehrsplanung geht von einem zusätzlichen Aufkommen von 20 Fahrten pro Stunde in Spitzenzeiten aus. Die Parkplatzsituation soll durch private und Besucherstellplätze auf den Grundstücken stabilisiert werden. Zur Sicherstellung der Müllabfuhr ist eine Wendeanlage vorgesehen. Die Entwässerung erfolgt über den Mischwasserkanal unter Berücksichtigung von Regenwasserrückhaltemaßnahmen. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß § 3 (2) BauGB zusammen mit der Begründung vom 13.05.2020 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren sind zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 14.Bebauungsplan Nr. 01.143 - An der Friedrichstraße - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2265/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2265/20_VL wird die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 01.143 „An der Friedrichstraße“ beantragt. Das Vorhaben zielt auf die städtebauliche Ordnung und die Schließung des Baublocks am Gesundheitsamt ab, um die Errichtung eines Studentenwohnheims mit einem hohen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst etwa 3.000 m² in der Gemarkung Hamm Mitte und grenzt an die Neue Bahnhofstraße, die Friedrichstraße sowie die Heinrich-Reinköster-Straße.
Durch die Änderung der Gebietskategorie von einem Kerngebiet zu einem Urbanen Gebiet soll eine verstärkte Durchmischung von Wohnen und zentrentypischen Anlagen erreicht werden. Die planungsrechtlichen Festsetzungen sehen eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschossflächenzahl von 3,0 sowie eine geschlossene Bauweise vor. Die Anzahl der Vollgeschosse ist auf maximal fünf begrenzt, wobei im Eckbereich Friedrichstraße/Neue Bahnhofstraße ein sechstes Geschoss als Aufenthaltspavillon vorgesehen ist. Zudem sind Vorgaben zur Klimaschutzleistung, wie die Versickerung und Begrünung von Stellplatzflächen sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien, enthalten. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Bauherrn sichert die Dachbegrünung der Gebäude.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Dabei soll der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 10.02.2015 aufgrund aktualisierter Katastergrundlagen und Anpassungen der Geh- und Radwegflächen formal aufgehoben und durch einen neuen Beschluss mit korrigiertem Geltungsbereich ersetzt werden. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs inklusive Begründung ist vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 15.Erweiterung Rettungswache Hafenstraße, GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 2287/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat einen Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Rettungswache Hafenstraße gefasst. Die Erweiterung der Rettungswache Mitte, die derzeit im Gebäude der Feuer- und Rettungswache I untergebracht ist, wird unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung befürwortet. Hintergrund der Maßnahme ist die Erschöpfung der räumlichen Kapazitäten am Standort nach 25 Jahren Betrieb. Die Verwaltung führt hierfür eine gestiegene Mitarbeiterzahl sowie einen erhöhten Raumbedarf durch die technische Weiterentwicklung von Fahrzeugen und Ausrüstung an.
Zur Umsetzung der Erweiterung wird die Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft (DFH) mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese soll prüfen, ob die städtischen Flurstücke 745 und 627 für die benötigten Flächen ausreichen und ob eine Umorganisation oder Verlegung des Bauhofs erforderlich ist. Zudem sollen die Studie skizzenhafte Umsetzungspläne, eine vorläufige Kostenprognose sowie ein Terminplan für die Baumaßnahme enthalten.
Für die Beauftragung der Machbarkeitsstudie wird der DFH eine Kapitalzuführung in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Studie werden für Anfang 2021 erwartet. Die investiven Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung bereitgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 15.06.2020 · Personal- und Feuerwehrausschuss
- C.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Fahrbahnerneuerung Langewanneweg von Richard-Wagner-Straße bis BahnübergangZur Vorlage · 2214/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn im Langewanneweg vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Richard-Wagner-Straße bis zum Bahnübergang. Laut Sachdarstellung weist die Fahrbahndecke Schäden in Form von Fahrspuren, Verdrückungen, Ausbrüchen der Asphaltdeckschicht sowie Rissbildungen auf. Zur Behebung dieser Mängel ist der Austausch der Asphaltbinder- und der Deckschicht vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Erneuerung der Fahrbahn vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 95.000 Euro. Davon entfallen 57.000 Euro auf Einzahlungen, die sich aus Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz sowie Förderungen zusammensetzen. Der städtische Eigenanteil beträgt 38.000 Euro. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm der zuständigen Finanzstelle hinterlegt.
Die Maßnahme löst Anliegerbeiträge aus. Der Anteil der Anlieger wird gemäß der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen mit 50 Prozent bezuschusst. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sowie in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Ausbauplan S 8/20 Schillerstraße von Roonstraße bis Schwarzer WegZur Vorlage · 2264/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 2264/20 den Ausbauplan für die Schillerstraße im Abschnitt zwischen Roonstraße und Schwarzer Weg vor. Der Beschluss sieht die Erneuerung der Fahrbahn sowie der südlichen Nebenanlagen vor, wobei der Straßenquerschnitt als separierter Bereich beibehalten werden soll. Die Maßnahme umfasst neben der Asphaltierung der Fahrbahn auch die Verlegung von Gehwegplatten sowie die Neuanlage eines beidseitigen Parkstreifens in anthrazitgrauem Pflaster. Im Zuge der Arbeiten werden Leuchtenmasten erneuert und ein Baum an der Ecke zur Roonstraße durch eine Neupflanzung ersetzt, während vier bestehende Bäume erhalten bleiben.
Die Planung integriert die Erneuerung von Kanalleitungen durch den Lippeverband sowie die Erneuerung von Leitungen durch die Stadtwerke. Die baulichen Maßnahmen berücksichtigen die Belange mobilitätseingeschränkter Personen durch barrierefreie Übergänge und taktile Kennzeichnungen. Ein Baubeginn ist ab Ende 2020 vorgesehen, beginnend mit dem Kanalausbau.
Finanziell belaufen sich die voraussichtlichen Auszahlungen auf etwa 220.000 Euro, während Einzahlungen von rund 176.000 Euro erwartet werden, was einen städtischen Eigenanteil von 44.000 Euro ergibt. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden über den Plan und die geschätzten Beiträge informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 3.Ausbauplan S 5/20 – westliche BrentanostraßeZur Vorlage · 2276/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 2276/20 den Ausbauplan S 5/20 für die westliche Brentanostraße vor. Ziel der Maßnahme ist die erstmalige Herstellung der Straße als verkehrsberuhigter Bereich, der als barrierefreie Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsarten fungieren soll. Die Planung sieht eine Pflasterung der gesamten Straßenbreite mit rotbraunem Betonsteinpflaster vor, während die zehn öffentlichen Parkplätze in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt werden. Zudem ist die Schaffung eines grauen Pflasterwegs für den Fuß- und Radverkehr vom Wendehammer zur Grünstraße sowie die Anlage von vier Baumscheiben zur Begrünung vorgesehen. Die Straßenbeleuchtung soll mit energiesparender LED-Technik ausgestattet werden.
Die kalkulierten Kosten für den Ausbau belaufen sich auf 142.250 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch einen Erschließungsträger, der die Kosten vorfinanziert. Dabei werden 90 Prozent der Straßen- und anteiligen Kanalbaukosten über Erschließungsbeiträge refinanziert, während der Erschließungsträger die Kosten für den Fuß- und Radweg sowie den städtischen Eigenanteil von 10 Prozent übernimmt.
Die technische Ausgestaltung berücksichtigt Vorgaben zur Barrierefreiheit, insbesondere hinsichtlich der taktilen Wahrnehmbarkeit von Übergängen und der Befahrbarkeit für Rollstuhlfahrer. Im Rahmen der schriftlichen Bürgerbeteiligung, die aufgrund der Corona-Situation erfolgte, gingen bis zum Ende der Frist im Mai 2020 keine Einwände gegen den Entwurf ein. Der Ausbauplan liegt im Zeitraum vom 18. Mai bis zum 2. Juni 2020 öffentlich im Internet aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Ausbauplan S 02/20 Schwarzdornweg zwischen Blauregenweg und Grüner Winkel (Erschließungsgebiet)Zur Vorlage · 2192/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 2192/20 zur Umsetzung des Ausbauplans S 02/20 für den Schwarzdornweg im Erschließungsgebiet „Grüner Winkel“ vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist der Straßenendausbau eines etwa 200 Meter langen und 8,50 Meter breiten Abschnitts zwischen dem Blauregenweg und dem Grünen Winkel. Die Straße soll als verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischfläche gestaltet werden.
Der Plan sieht eine Gestaltung mit rotbraunem und grauem Betonsteinpflaster sowie wechselseitigen Längs- und Senkrechtparkplätzen vor. Zur Gliederung des Straßenraums sind fünf Baumbeete sowie zwei größere Beete am Abschluss des Weges vorgesehen. Eine neue Beleuchtung mit LED-Technik soll die Maßnahme ergänzen. Zudem wird eine Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer geschaffen, die durch einen herausnehmbaren Pfosten für den individuellen Kfz-Verkehr unterbrochen wird. Die Planung berücksichtigt die Belange mobilitätseingeschränkter Personen durch barrierefreie Übergänge und taktile Kennzeichnungen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt vollständig durch die Erschließungsträger. Der Ausbau wird gemäß einem Erschließungsvertrag durch einen privaten Investor durchgeführt. Im Rahmen einer Bürgerinformation wurden Anliegerwünsche zu den Standorten von Parkplätzen und Beeten weitgehend in den Plan eingearbeitet. Der Baubeginn ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Erneuerung des Geh- und Radweges AdenaueralleeZur Vorlage · 2227/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung des Geh- und Radweges in der Adenauerallee vorgelegt. Das Vorhaben umfasst den Abschnitt vom Ahsedüker in Richtung Lippestraße bis zur bereits vorhandenen Asphaltbefestigung.
Der aktuelle Zustand des Weges, der in wassergebundener Bauweise befestigt ist, weist laut Sachdarstellung Schlaglöcher und eine raue Oberfläche auf. Aufgrund der Nähe zum Kurpark ist ein hohes Verkehrsaufkommen an Fußgängern und Radfahrern zu verzeichnen, wodurch die Schäden die Nutzung des Weges einschränken. Die geplante Maßnahme sieht vor, die vorhandene Schotterbefestigung aufzureißen, zu planieren und zu verdichten. Anschließend soll eine Asphaltbefestigung aus Tragschicht und Decke eingebaut sowie die Bankette beidseitig hergestellt werden.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 120.000 Euro. Davon entfallen 90.000 Euro auf Einzahlungen bzw. Erträge, sodass der städtische Eigenanteil 30.000 Euro beträgt. Die Finanzierung erfolgt über das Radwege-Erneuerungsprogramm, wobei die Mittel zur Verfügung stehen. Ein Zuwendungsbescheid nach der Förderrichtlinie Nahverkehr wurde bereits beantragt, eine entsprechende Zusage für das Jahr 2020 wurde in Aussicht gestellt. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Ausbauplan S 4/20 - An der Windmühle vom Gewerbepark bis BördenwegZur Vorlage · 2189/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Ausbauplan S 4/20 für die Straße An der Windmühle vorgelegt. Das Vorhaben umfasst den Bereich vom Gewerbepark bis zum Bördenweg und sieht eine grundlegende Neugestaltung der Straße vor. Hintergrund des Ausbaus ist der schlechte Zustand der Fahrbahn sowie die geplante Neuverlegung eines Mischwasserkanals durch den Lippeverband.
Der Plan sieht eine Neuaufteilung des Straßenraumes vor, die unter anderem neue Gehwege, Parkstreifen mit Grünbeeten und eine angepasste Fahrbahnbreite umfasst. Im Bereich der Carl-Orff-Grundschule sollen die Bushaltestellen barrierefrei mit Buskapsteinen und einem Blindenleitsystem ausgestattet werden. Im Zuge der Maßnahmen ist der Wegfall von insgesamt zehn Bäumen vorgesehen, wofür die Neuanpflanzung von 31 Bäumen geplant ist.
Die geschätzten Gesamtausgaben belaufen sich auf 1.626.000 Euro. Davon entfällt ein städtischer Eigenanteil von 702.900 Euro, während der Rest durch Erschließungs- und Straßenbaubeiträge der Anlieger sowie durch Landesförderung finanziert werden soll. Ein Teil der Mittel ist bereits im aktuellen Haushaltsplan berücksichtigt, weitere Mittel müssen für das Jahr 2021 angemeldet werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Im Rahmen der Anliegerbeteiligung wurden verschiedene Anpassungen, etwa zur Verkehrsführung oder zur Gestaltung von Parkflächen, in die Planung aufgenommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 Hamm-Rhynern: Sanierung der Setzungsrisse an der Trauerhalle Rhynern und der Sporthalle HellwegschuleZur Vorlage · 2233/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Haushaltsmitteln für Instandhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk 3 Hamm-Rhynern vorgelegt. Gegenstand des Antrags sind die Sanierung von Gebäudesetzungsrissen an der Trauerhalle Rhynern sowie an der Sporthalle der Hellwegschule. Die Maßnahmen sind für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Liegenschaften erforderlich.
An der Trauerhalle auf dem katholischen Friedhof St. Regina sollen Setzungsrisse an der Außenfassade und an den Innenwänden behoben werden. Ein Bodengutachten ergab, dass der Baugrund aufgrund von Austrocknung nicht mehr ausreichend tragfähig ist. Geplant ist die Verfestigung des Bodens sowie das Anheben des Gebäudes mittels einer Injektionstechnik mit Reaktionsharzen. Zudem sollen die entstandenen Rissschäden sowie die Buntglasfassade saniert werden. Die Kosten hierfür werden auf etwa 90.000 Euro geschätzt.
An der Sporthalle der Hellwegschule soll ein Anbau, konkret ein nicht unterkellerter Geräteraum, saniert werden. Durch das Schrumpfen tonig-schluffiger Böden infolge von Trockenheit ist das Gebäude in eine Schieflage geraten, wodurch Fugen an Dach und Wänden entstanden sind. Auch hier ist ein Injektionsverfahren zur Verfestigung des Baugrunds und zum Anheben des Anbaus vorgesehen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf circa 35.000 Euro.
Die Gesamtkosten der Vorhaben werden mit 125.000 Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2019. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Baumaßnahmen unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Schulausschusses vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 4 Hamm-Pelkum: Abriss des ehemaligen Sportheims Am Hahnenbach und Rückbau der TennisplätzeZur Vorlage · 2223/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 2223/20 einen Antrag zur Verwendung von Haushaltsmitteln für den Stadtbezirk 4 Hamm-Pelkum vor. Gegenstand des Antrags ist der Abriss des ehemaligen Sportheimes „Am Hahnenbach“ sowie der Rückbau der dazugehörigen Tennisplätze.
Die Liegenschaft wurde im Jahr 2015 von der Stadt Hamm erworben. Nach der Auflösung des ehemaligen Vereins und dem anschließenden Leerstand des Gebäudes seit 2016 sind verschiedene Schäden an der Bausubstanz entstanden. Laut Verwaltung sind unter anderem die Erneuerung des Flachdaches sowie die Instandsetzung von Fenstern, Türen und technischen Anlagen notwendig geworden, was unter anderem auf Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zurückzuführen ist. Zudem führten Rückstauungen in den Abwasserleitungen zu Überflutungen im Kellergeschoss. Da das Gelände derzeit unbefugt genutzt wird und Sicherungsmaßnahmen wie Bauzäune wiederholt beschädigt werden, schlägt die Verwaltung den Abriss aus wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gründen vor. Ziel ist es, die freiwerdenden Flächen künftig wieder für sportliche Zwecke nutzbar zu machen.
Die veranschlagten Kosten für die Abriss- und Rückbaumaßnahme belaufen sich auf etwa 170.000 Euro. Die Finanzierung ist durch Haushaltsmittel gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahme vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr sowie der gesicherten Finanzierung zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung der Arbeiten unter Einbindung externer Büros zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Ausbauplan S7/20 Am BüchenkampZur Vorlage · 2263/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 2263/20 für den Ausbauplan S7/20 Am Büchenkamp vor. Das Vorhaben sieht die Gestaltung des Straßenabschnitts als verkehrsberuhigte, niveaugleiche Mischfläche vor. Die Maßnahme ist notwendig, da der Lippeverband die Kanalisation aufgrund von Undichtigkeiten erneuern muss und zudem ein Regenwasserkanal in den Mischwasserkanal der Straße Auf dem Höhkamp überführt werden soll. Da die aktuelle Straßenbreite von 6,50 Metern nicht ausreicht, um getrennte Gehwege und eine ausreichend breite Fahrbahn mit Parkmöglichkeiten zu realisieren, wird eine Pflasterbauweise mit Betonsteinen in verschiedenen Farben sowie die Anlage von fünf Längsparkplätzen und drei Baumscheiben vorgeschlagen.
Die Kosten für das Projekt werden auf etwa 240.000 Euro geschätzt, wobei die Einzahlungen bei circa 192.000 Euro liegen und der städtische Eigenanteil etwa 48.000 Euro beträgt. Die Finanzierung ist durch Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz geregelt, wobei das Land Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Beiträge privater Grundstückseigentümer fördert. Die Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Planung vorgesehen.
Im Rahmen der Planung wurden die Belange mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit und der Befahrbarkeit der Oberfläche. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen wurde auf eine Bürgerversammlung verzichtet; die Anlieger wurden jedoch schriftlich über den Plan und die voraussichtlichen Kosten informiert. Auf Eingaben der Bürger wurde reagiert, indem unter anderem drei Zufahrtserweiterungen in die Planung aufgenommen wurden. Der Baubeginn, beginnend mit dem Kanalausbau, ist für Ende 2020 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 3.Straßenumbenennung „Wernher-von-Braun-Straße“Zur Vorlage · 2289/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt eine Beschlussvorlage zur Umbenennung der „Wernher-von-Braun-Straße“ vor. Der Vorschlag sieht vor, die Straße – vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr – in „Elisabeth-Schiemann-Straße“ umzubenennen.
Grundlage der Vorlage ist ein Bürgerantrag aus dem Jahr 2019. Die Verwaltung hat die Prüfung der Straßenbenennung durch das Stadtarchiv Hamm durchführen lassen. Die Recherchen des Stadtarchivs befassen sich mit der historischen Rolle von Wernher von Braun, der als Raketeningenieur tätig war und Mitglied der NSDAP sowie der SS war. Das Archiv verweist auf wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach von Braun Kenntnis vom Einsatz von Konzentrationslager-Häftlingen bei der Raketenproduktion hatte und sich aktiv an Fragen des Häftlingseinsatzes beteiligte. Aufgrund dieser historischen Hintergründe hält die Verwaltung die Beibehaltung des Namens nach aktuellem Kenntnisstand für fragwürdig.
Als Alternativvorschlag wird die Benennung nach Elisabeth Schiemann vorgeschlagen. Die Genetikerin und Kulturpflanzenforscherin leistete Widerstand gegen die Rassenpolitik des Nationalsozialismus und engagierte sich für jüdische Kollegen, woraufhin ihr 1940 die Lehrbefugnis an wissenschaftlichen Hochschulen entzogen wurde. Die Verwaltung ordnet die Umbenennung in den Kontext eines Viertels ein, in dem Straßen nach Wissenschaftlern benannt sind. Finanzielle Auswirkungen durch die Maßnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Fahrbahnerneuerung Wirtschaftswege Krutmerfeld und KlosterhofZur Vorlage · 2213/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 2213/20 einen Beschlussvorschlag zur Anpassung der geplanten Fahrbahnerneuerungen im Bereich der Wirtschaftswege vor. Während im März 2019 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr die Erneuerung des Wirtschaftsweges Nagelheide in Bockum-Hövel auf einer Länge von 310 Metern beschlossen worden war, wird dieses Vorhaben nun zunächst zurückgestellt. Eine Überprüfung des Weges ergab, dass der Zustand nach einer vor einigen Jahren durchgeführten Oberflächenbehandlung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine unmittelbare Erneuerung erfordert.
Stattdessen sieht der Vorschlag vor, die verfügbaren Mittel für die Erneuerung des Wirtschaftsweges Krutmerfeld und des Wirtschaftsweges Klosterhof einzusetzen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Der Wirtschaftsweg Krutmerfeld soll in zwei Teilabschnitten von etwa 150 Metern und 110 Metern Länge saniert werden, da dort Schäden wie Ausbrüche, Risse und eine raue Oberfläche festgestellt wurden. Zudem ist ein 80 Meter langer Abschnitt des Wirtschaftsweges Klosterhof von der Maßnahme betroffen.
Die geplanten Arbeiten umfassen das Fräsen, Planieren und Verdichten der schadhaften Asphaltbeläge sowie den Einbau einer 10 cm starken Tragdeckschicht und die Herstellung beidseitiger Bankette. Die geschätzten Kosten für die Umsetzung dieser drei Wegabschnitte belaufen sich auf 45.000 Euro. Die entsprechenden Mittel stehen auf der Finanzstelle für den Wirtschaftswegebau von Gemeindestraßen zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-Hövel: Erneuerung der 12 Hallentore für die freiwillige Feuerwehr Römerstr.Zur Vorlage · 2230/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Haushaltsmitteln für den Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-Hövel vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Erneuerung von zwölf Hallentoren am Gebäude der freiwilligen Feuerwehr in der Römerstraße.
Nach Angaben der Verwaltung sind die bestehenden Tore in einem Zustand, der den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr entspricht. Die Drahtglas-Verglasungen sind teilweise zerstört, die Dichtungsprofile sind defekt und die Stahlrahmenprofile sowie die Stahlblechfüllungen weisen Korrosionsschäden auf. Eine Instandsetzung der vorhandenen Konstruktion wird als nicht wirtschaftlich eingestuft. Geplant ist stattdessen der Ersatz der bisherigen luftdruckbetriebenen Falttore durch elektrisch betriebene Sektionaltore.
Die geschätzten Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung ist durch den Teilergebnisplan des Stadtbezirks 6 (Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Baumaßnahme vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung sowie der Einbindung externer Büros zu beauftragen. Die Vorlage dient dazu, die rechtzeitige Ausschreibung der Maßnahme im laufenden Jahr zu ermöglichen, um den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb der Feuerwehr aufrechtzuerhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 15.06.2020 · Personal- und Feuerwehrausschuss
- 3.Ausbauplan S 6/20 – HüserstraßeZur Vorlage · 2275/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 2275/20 eine Beschlussvorlage zum Ausbau der Hüserstraße vor. Der Plan sieht vor, den Straßenabschnitt von der Hammer Straße südwärts bis zum östlichen Wendehammer endgültig auszubauen. Während die Fahrbahn zwischen Hammer Straße und Radbodsee bereits fertiggestellt ist, soll dieser Bereich um einen zwei Meter breiten Gehweg mit Beleuchtung erweitert werden. Da die Erweiterung auf Waldfläche erfolgt, ist eine Genehmigung der Fachbehörde Wald und Holz sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Im Bereich des Naturschutzgebietes „N2 Alte Lippe und Ehemaliger Radbordsee“ wird der Gehweg aufgrund der Schutzstatus-Vorgaben auf die Ostseite der Straße verschwenkt. Dies führt zu einer Fahrbahnverengung auf etwa 4,40 bis 4,50 Meter, was aufgrund der Sackgassenlage als zumutbar eingestuft wird. Im Abschnitt bis zum Wendehammer, der derzeit als Baustraße genutzt wird, ist die Errichtung einer asphaltierten Fahrbahn, eines gepflasterten Gehwegs sowie eines Parkstreifens mit Baumbeeten vorgesehen. Die Straßenbeleuchtung soll durch LED-Leuchten erneuert werden.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 855.000 Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 294.000 Euro trägt. Die Finanzierung ist an die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. gebunden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Anliegen zu Grundstückszufahrten und zur Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Planung sieht eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Ein Grunderwerb ist für das Vorhaben nicht erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- H.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Neubau der Fußgängerbrücken über den Ennigerbach in Hamm-Heessen in Höhe Reinenhof und KegenhoffwegZur Vorlage · 2229/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage für den Ersatzneubau zweier Fußgängerbrücken über den Ennigerbach im Hamm-Heessener Stadtteil vor. Die betroffenen Bauwerke in Höhe des Reinenhofs und des Kegenhoffweges wurden 1994 als Balkenbrücken aus Leimholzbindern errichtet. Aktuelle Brückenprüfungen haben Schäden an den Geländern, Balken und dem Bohlenbelag dokumentiert, welche die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Da eine Sanierung der Holzkonstruktionen als unwirtschaftlich eingestuft wurde, ist ein Neubau vorgesehen.
Die geplante Konstruktion soll als Einfeldkonstruktion in der bestehenden Lage und Geometrie mit einer nutzbaren Breite von 2,50 Metern realisiert werden. Um die Dauerhaftigkeit zu erhöhen und den Unterhaltungsaufwand durch Fäulnis und Vandalismus zu senken, wird ein Überbau aus Stahl oder Aluminium mit einem rutschhemmenden Belag auf den vorhandenen Stahlbetonwiderlagern errichtet. Die Geländer sollen eine Höhe von 1,30 Metern aufweisen, wobei nach Möglichkeit Holzelemente für die Handläufe genutzt werden sollen. Für die Bauausführung ist eine temporäre Öffnung des Walles zur Vogelstraße als Baustellenzufahrt erforderlich.
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf etwa 80.000 Euro für die Brücke am Kegenhoffweg und etwa 110.000 Euro für die Brücke am Reinenhof, jeweils inklusive der Ingenieurleistungen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr sowie der gesicherten Finanzierung durch die Haushaltssanierungspläne ab 2021. Die städtischen Mittel für die Gesamtkosten von 190.000 Euro sind vorhanden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- I.Anträge
- 1.Mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger: Trixi-Spiegel anbringenZur Vorlage · 1143/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag mit der Nummer 1143/20_AT gestellt, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu erhöhen. Die Vorlage sieht vor, einen Versuch zur Verkehrssicherung zu starten, bei dem an schwer einsehbaren Ecken und Kreuzungen sogenannte Trixi-Spiegel oder alternativ Black Spot Mirrors angebracht werden sollen.
Im ersten Schritt der Maßnahme sollen zehn Spiegel installiert werden, wobei die Kosten pro Stück mit 250 Euro veranschlagt werden. Sollte sich dieser Versuch als wirksam erweisen, ist eine Ausweitung der Installation auf gefährliche Stellen im gesamten Stadtgebiet vorgesehen. Die Begründung des Antrags führt an, dass diese Spiegel eine kostengünstige Möglichkeit darstellen, den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Radfahrern, zu verbessern, indem beispielsweise tote Winkel für Lkw-Fahrer reduziert werden.
Der Antrag verweist auf Erfahrungen aus anderen Städten wie Münster und Freiburg. Für die Auswahl der ersten Standorte in Hamm wird eine Zusammenarbeit mit der Polizei vorgeschlagen. Die Finanzierung der ersten zehn Spiegel soll aus dem laufenden Haushalt erfolgen, während für eine etwaige Erweiterung der Maßnahme Mittel in den kommenden Haushalt eingestellt werden sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 17.03.2020 · Rat
- 2.Förderprogramm „Schottergärten renaturieren“Zur Vorlage · 1224/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 1224/20_AT wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr ein Antrag zur Einrichtung eines Förderprogramms mit dem Titel „Schottergärten renaturieren“ eingebracht. Der Antrag zielt darauf ab, die Umgestaltung bereits bestehender Schottergärten in Grünflächen zu unterstützen, um ökologische Vorteile sowie Maßnahmen zum Klimaschutz zu fördern.
Der Antragsteller weist darauf hin, dass bestehende Maßnahmen der Stadt, wie die Verteilung von Informationsblättern an zukünftige Hausbesitzer, lediglich neue Bebauungen berücksichtigen, jedoch nicht die bereits vorhandenen Schottergärten in Wohngebieten erfassen. Zur Förderung der ökologischen Stadtentwicklung wird vorgeschlagen, ein Programm in Höhe von 40.000 Euro aufzulegen, das sich gezielt an die Inhaber bereits vorhandener Schottergärten richtet.
Die Verwaltung wird durch den Antrag aufgefordert, einen Vorschlag für die konkrete Ausgestaltung dieses Programms vorzulegen, welcher die Förderhöhe sowie die entsprechenden Förderkriterien enthalten soll. Als Finanzierung für das Vorhaben wird auf verfügbare Mittel der Klimaschutz- und Energie Hamm gGmbH verwiesen, für die im Jahr 2020 ein Budget von 400.000 Euro zur Verfügung steht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- Förderprogramm „Schottergärten renaturieren“Zur Vorlage · 1968/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 1968/20_ST wurde ein Antrag eingebracht, ein Förderprogramm zur Renaturierung von Schottergärten in Höhe von 40.000 Euro einzurichten. Ziel des Antrags ist es, die Inhaber bereits bestehender Schottergärten zur Entsiegelung und zur Schaffung grüner Flächen zu bewegen, um den klimatischen Auswirkungen versiegelter Flächen entgegenzuwirken. Als Finanzierungsgrundlage wird auf verfügbare Mittel der Klimaschutz- und Energie Hamm gGmbH im Jahr 2020 verwiesen. Die Verwaltung wurde im Antrag dazu aufgefordert, einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Programms, einschließlich der Förderkriterien und der Förderhöhe, vorzulegen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass die Erhöhung von Grünstrukturen ein wesentlicher Bestandteil des Klimaaktionsplans der Stadt Hamm ist. Während bereits Informationsmaßnahmen zur Motivation für grüne Vorgärten sowie Förderoptionen in den Stadterneuerungsgebieten „Innenstadt 2030“ und „Hamm-Weststadt“ existieren, stellt die Verwaltung fest, dass für die Bereitstellung von Fördermitteln zum Rückbau bereits vorhandener Schottergärten derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Es wird jedoch vorgeschlagen, eine beauftragte Klimaagentur mit der Erarbeitung von Richtlinien für ein solches kommunales Förderprogramm zu betrauen. Die Definition von förderfähigen Maßnahmen sowie die endgültige Mittelbereitstellung hängen von der Beschlussfassung der politischen Gremien und der mittelfristigen Finanzplanung im Rahmen des Haushalts 2021/2022 ab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- J.Anfragen
- 1.Erhaltungsprogramm Landstraßen NRW 2020Zur Vorlage · 1198/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Anfrage 1198/20_AF an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr werden Informationen zum Erhaltungsprogramm der Landstraßen in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2020 angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Veröffentlichung der Vorhaben durch das Verkehrsministerium NRW, welches ein Gesamtvolumen von 185 Millionen Euro für die Instandsetzung von Straßen sowie Rad- und Fußwegen im Eigentum des Landes vorsieht.
Ein Mitglied des ASEV weist darauf hin, dass für die Sanierung von Rad- und Fußwegen 17 Projekte mit einem Budget von etwas über 10 Millionen Euro geplant sind, während für die Fahrbahnsanierung 138 Projekte mit rund 117 Millionen Euro vorgesehen sind.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zur Situation in der Stadt Hamm. Es wird um Auskunft gebeten, ob die Stadt Hamm im Erhaltungsprogramm 2020 berücksichtigt ist und welche Straßen sowie welche Mittel des Landes für Sanierungsprojekte vorgesehen sind. Des Weiteren wird gefragt, ob im Rahmen der pauschal bereitgestellten 3,5 Millionen Euro für Radwegesanierungen kleineren Umfangs auch schadhafte Radwege an Landstraßen im Gebiet der Stadt Hamm berücksichtigt werden. Abschließend wird angefragt, ob die Stadt Hamm Sanierungsbedarfe an Landstraßen oder Radwegen an die zuständigen Stellen in Nordrhein-Westfalen gemeldet hat und falls ja, um welche Strecken es sich handelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- Erhaltungsprogramm Landstraßen NRW 2020Zur Vorlage · 1947/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage einer Fraktion Informationen zum Erhaltungsprogramm der Landstraßen in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2020 vorgelegt. Im Rahmen des Programms ist die Stadt Hamm bei Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt worden. Konkret ist die Sanierung der Wambelner Straße (L 669) im Abschnitt zwischen Rhynern und Wambeln auf einer Länge von 925 Metern vorgesehen, wofür ein Mitteleinsatz des Landes in Höhe von 520.000 Euro vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Frage, ob im Rahmen der Pauschale für Radwegesanierungen kleineren Umfangs auch schadhafte Radwege an Landstraßen im Stadtgebiet Hamm berücksichtigt werden, steht eine Antwort des zuständigen Landesbetriebes noch aus. Die Verwaltung hat diesbezüglich am 8. Mai 2020 eine Anfrage gestellt.
Zur Meldung von Sanierungsnotwendigkeiten führt die Verwaltung aus, dass Schadensmeldungen an Radwegen in der Baulast des Landes, die fälschlicherweise bei der Stadt eingehen, an den Landesbetrieb weitergeleitet werden. Zudem finden jährliche Besprechungen mit dem Landesbetrieb statt, bei denen die Unterhaltung und der Neubau von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen thematisiert werden. In der Vergangenheit wurden durch Meldungen der Stadt unter anderem Sanierungen oder Neubauten an der Kamener Straße, der Radbodstraße, der Alten Landwehrstraße, dem Bahntrassenradweg Kump sowie der Werler Straße realisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- K.Verschiedenes