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Beschlussvorlage

Gigabitkoordination für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze im Stadtgebiet Hamm

2274/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat die Einschaltung eines externen Büros zur Übernahme der Aufgaben einer Gigabitkoordination für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze im Stadtgebiet Hamm beschlossen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.

Die Verwaltung führt aus, dass die Breitbandkoordination für die Stadt Hamm seit dem 1. Juli 2017 durch ein externes Büro durchgeführt wurde. Da der Zeitraum der bisherigen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen am 30. Juni 2020 endet, wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein Antrag auf Fortführung der Förderung gestellt. Grundlage hierfür ist die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für die Koordination des Netzausbaus.

Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von Juli 2020 bis Juni 2023 belaufen sich auf einen Betrag von 210.000 Euro. Dieser Betrag soll durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt werden, sodass für die Stadt Hamm kein Eigenanteil entsteht. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung für 2020 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Im Rahmen einer anstehenden öffentlichen Ausschreibung soll ein Dienstleister zur Wahrnehmung der Breitbandkoordination ermittelt werden.

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