Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Hüserstraße von der südlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 06.014 bis zum Wendehammer.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr eine Beschlussvorlage zur Planungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Hüserstraße vor. Gegenstand der Vorlage ist der Bereich von der südlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 06.014 bis zum Wendehammer im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel.
Der Ausbau der Straße soll die erstmalige endgültige Herstellung des Straßenabschnitts bewirken. Während ein Teil der Hüserstraße bereits über Bordsteine und eine Straßenentwässerung verfügt, ist das betreffende Teilstück bislang lediglich als Baustraße mit einer Asphalttragschicht ausgebaut. Es fehlen Randbebauungen wie Rinnen, Gehwege oder eine vollständige Straßenbeleuchtung. Da für den überwiegenden Teil der Straße kein Bebauungsplan vorliegt, der die Linienführung und Breite festlegt, ist dieser planungsersetzende Beschluss erforderlich, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß §§ 127 ff. BauGB zu schaffen. Die Kosten für die Maßnahme sollen durch diese Beiträge refinanziert werden.
Die Anwohner wurden über den Ausbauplan informiert. Rückäußerungen bezogen sich auf Grundstückszufahrten sowie die Notwendigkeit von Gehwegflächen; planungsrechtliche Einwendungen zur Straßenbreite oder Linienführung wurden nicht eingereicht. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Ende des Jahres 2020 vorgesehen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 16.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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