Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: An der Windmühle von Bördenweg bis Autobahnbrücke
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Planungsentscheidung für den Straßenabschnitt An der Windmühle vorgelegt. Konkret geht es um den Bereich zwischen dem Bördenweg und der Autobahnbrücke im Stadtbezirk Rhynern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass dieser Abschnitt gemäß § 125 (2) BauGB den Anforderungen des Baugesetzbuchs entspricht, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern.
Ziel der Maßnahme ist der Ausbau der Straße, um die Fahrbahn und die Beleuchtungsanlage, die zuletzt 1964 fertiggestellt wurden, zu erneuern bzw. zu verbessern. Zudem sollen technische Teileinrichtungen wie Gehwege, Parkstreifen und eine Entwässerungsanlage erstmals dauerhaft hergestellt werden. Da für die Linienführung und Breite der Straße kein Bebauungsplan vorliegt, ist dieser planungsersetzende Beschluss notwendig, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine spätere Beitragsabrechnung zu schaffen.
Die Kosten für die erstmalige Herstellung der Nebenanlagen sollen durch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch finanziert werden, während die Kosten für die Fahrbahn und Beleuchtung über Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz refinanziert werden sollen. Im Haushaltsplan sind entsprechende Mittel für den Ausbau vorgesehen. Anregungen von Anwohnern zu Themen wie Haltestellen, Grünstreifen oder Parkplätzen wurden von der Verwaltung geprüft und, soweit möglich, in den Ausbauplan eingearbeitet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 16.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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