Förderprogramm „Schottergärten renaturieren“
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 1968/20_ST wurde ein Antrag eingebracht, ein Förderprogramm zur Renaturierung von Schottergärten in Höhe von 40.000 Euro einzurichten. Ziel des Antrags ist es, die Inhaber bereits bestehender Schottergärten zur Entsiegelung und zur Schaffung grüner Flächen zu bewegen, um den klimatischen Auswirkungen versiegelter Flächen entgegenzuwirken. Als Finanzierungsgrundlage wird auf verfügbare Mittel der Klimaschutz- und Energie Hamm gGmbH im Jahr 2020 verwiesen. Die Verwaltung wurde im Antrag dazu aufgefordert, einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Programms, einschließlich der Förderkriterien und der Förderhöhe, vorzulegen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass die Erhöhung von Grünstrukturen ein wesentlicher Bestandteil des Klimaaktionsplans der Stadt Hamm ist. Während bereits Informationsmaßnahmen zur Motivation für grüne Vorgärten sowie Förderoptionen in den Stadterneuerungsgebieten „Innenstadt 2030“ und „Hamm-Weststadt“ existieren, stellt die Verwaltung fest, dass für die Bereitstellung von Fördermitteln zum Rückbau bereits vorhandener Schottergärten derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Es wird jedoch vorgeschlagen, eine beauftragte Klimaagentur mit der Erarbeitung von Richtlinien für ein solches kommunales Förderprogramm zu betrauen. Die Definition von förderfähigen Maßnahmen sowie die endgültige Mittelbereitstellung hängen von der Beschlussfassung der politischen Gremien und der mittelfristigen Finanzplanung im Rahmen des Haushalts 2021/2022 ab.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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