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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 18.11.2021, Nr. 0109/21; Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 2.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 2 Hamm-UentropZur Vorlage · 0624/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk Hamm-Uentrop vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Durchführung von Baumaßnahmen, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs in Schulen und Liegenschaften als notwendig erachtet werden. Konkret werden Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von mehr als 25.000 Euro zur Beschlussfassung unterbreitet.
Im Fokus steht dabei eine Maßnahme im Verwaltungsgebäude am Alten Grenzweg 2. Aufgrund von Mängeln, die im Rahmen von Brandschauen festgestellt wurden, sind Brandschutzmaßnahmen im Verwaltungsbereich vorgesehen. Diese umfassen die Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes, den Einbau von Brandschutztüren sowie die Errichtung einer F-90 Wand und den brandschutztechnischen Umbau einer Lichtschachtöffnung. Zudem sind die Ergänzung der Fluchtwegebeschilderung sowie begleitende Malerarbeiten geplant.
Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 55.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus einer Instandhaltungsrückstellung, die bereits im Jahr 2021 gebildet wurde, sodass das Haushaltsjahr 2022 nicht belastet wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung zu beschließen. Die Verwaltung soll zudem mit Einbindung externer Büros mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt HammZur Vorlage · 0469/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0469/21_VL regelt die Einführung einer Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hamm. Ziel der Richtlinie ist die Etablierung eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse. Die Regelung umfasst Vorgaben zu Standortkriterien, Lade- und Bezahlsystemen sowie zum Flächenschutz.
Nach den Vorgaben der Richtlinie darf die Belegung von öffentlichen Parkplätzen auf maximal 5 Prozent begrenzt werden. Zudem gilt eine Begrenzung auf 5 Prozent der Parkplätze auf einer 200 Meter langen Strecke. Die Parkhöchstdauer ist auf den Ladevorgang oder maximal drei Stunden festgesetzt. Technische Anforderungen beinhalten die Einhaltung der Ladesäulenverordnung, die Gewährleistung der Roaming-Fähigkeit sowie eine Reaktionszeit bei der Störungsbehebung von maximal acht Stunden an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr. Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse sind beim Tiefbau- und Grünflächenamt einzureichen und müssen detaillierte Angaben zu Standort, Leistung und technischen Plänen enthalten. Anträge auf Aufbruchgenehmigungen sowie verkehrsrechtliche Anordnungen müssen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Der Netzanschluss ist bei den Stadtwerken Hamm zu beantragen. Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre befristet und setzt eine Inbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten nach Unanfechtbarkeit voraus. Die Richtlinie trat am 1. Juni 2022 in Kraft; Gebühren für die Genehmigung werden derzeit nicht erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Bebauungsplan Nr. 02.122 - Schützenstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Erneuter SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0610/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0610/22_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 02.122 „Schützenstraße“ zur wohnbaulichen Nachnutzung einer etwa 8.745 m² großen Brachfläche im Stadtbezirk Uentrop. Auf dem ehemaligen Gelände der „Newcastle Barracks“ ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt etwa 53 öffentlich geförderten Wohneinheiten durch die Hammer Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft geplant. Die Flächennutzung sieht ein Wohngebiet sowie ein Erhaltungsgebiet vor.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Schützenstraße. Die Planung umfasst eine zweigeschossige Bauweise mit optionalen Staffelgeschossen sowie die Bereitstellung von 55 privaten Stellplätzen, womit die bauordnungsrechtliche Anforderung von 48 Plätzen überschritten wird. Die Verwaltung schätzt das zusätzliche Verkehrsaufkommen auf etwa 220 PKW-Fahrten pro Tag. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags sind Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie die Begrünung von Dachflächen und die Nutzung von Photovoltaikanlagen, vorgesehen. Aufgrund vorliegender Bodengutachten sind Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Sanierung von Mineralölkohlenwasserstoffen erforderlich.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Baufenster B und C um etwa drei Meter nach Norden verschoben, um die Abstände zu den angrenzenden Reihenhäusern zu vergrößern. Einwendungen von Anwohnern bezüglich der Gebäudehöhe, der Verkehrsbelastung und der Bebauungsdichte werden von der Verwaltung nach Prüfung nicht berücksichtigt. Der Bebauungsplan soll als Satzung beschlossen werden, wobei die Rechtswirksamkeit rückwirkend zum 25. Januar 2021 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in HammZur Vorlage · 0637/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage (0637/22_VL) vorgelegt, die bauliche und organisatorische Maßnahmen für verschiedene Offene Ganztagsschulen (OGS) umfasst. Ziel ist die Vorbereitung auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die erste Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2026/27, der bis 2029/30 alle Jahrgangsstufen des Primarbereichs umfassen soll. Die Verwaltung strebt dabei eine Betreuungsquote von 80 % an.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Maßnahmen beschließt, wobei bei unzureichenden Haushaltsmitteln eine Priorisierung erfolgt. Für die Umsetzung sind ein städtischer Eigenanteil von 1.435.000 € sowie Fördermittel in Höhe von etwa 2.300.000 € vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Aufhebung des Baubeschlusses zur Aufstockung der Von-Vincke-Schule zugunsten eines ebenerdigen Erweiterungsbaus.
An der Selmigerheideschule ist aufgrund von Flächenmangel die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen Erweiterungsbau vorgesehen. Für die Bodelschwinghschule wird ein Erweiterungsbau zur Kapazitätserweiterung geplant. Weitere Maßnahmen umfassen die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen neuen Speiseraum an der Theodor-Heuss-Schule sowie für die Freiligrathschule. An der Johannesschule ist zudem die Wärmedämmung der OGS-Dächer sowie die Erstellung eines Schulraumkonzepts durch ein Gutachterbüro vorgesehen. Für weitere Schulen wie die Kettelerschule oder die Jahnschule/Lindenschule wird die Erarbeitung pädagogisch-räumlicher Konzepte in einer Planungsphase Null empfohlen. Die endgültige Entscheidung über Baumaßnahmen soll dem Rat nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0639/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die vierte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage 0639/22 basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt, wobei eine regelmäßige Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre vorgesehen ist. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung dient als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Ziel dieses Programms ist die finanzielle Entlastung der Anlieger, indem die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes bei den aufgeführten beitragspflichtigen Maßnahmen durch Landesmittel finanziert werden kann. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept beinhaltet lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt HammZur Vorlage · 0668/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0668/22_VL wird die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Hamm zum 1. Juli 2022 beantragt. Der Rat soll die Einführung der Karte unter Festlegung der Vergabekriterien und Vergünstigungen beschließen sowie die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die landesweiten Kriterien für den Erhalt der Karte setzen ein Engagement von mindestens 250 Stunden pro Jahr bzw. fünf Stunden pro Woche voraus. Die kommunalen Kriterien für Hamm umfassen ein Mindestalter von 16 Jahren, einen Wohnsitz sowie einen Einsatzort in der Stadt sowie eine Mindestdauer des Engagements von zwei Jahren. Die Gültigkeit der Karte ist auf drei Jahre befristet.
Für die finanzielle Umsetzung ist für das Jahr 2022 eine Auszahlung von 3.000 Euro vorgesehen, wobei das Land Nordrhein-Westfalen eine einmalige Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit bereitstellt. Der städtische Eigenanteil liegt für 2022 bei null Euro. Für das Jahr 2023 werden wiederkehrende Kosten von etwa 1.000 Euro veranschlagt, die unter anderem die Druckkosten der Karten beinhalten. Die Verwaltung wird die politischen Gremien Anfang 2023 über die ersten Erfahrungen bei der Einführung und Nutzung informieren. Die Vergünstigungsangebote werden auf der offiziellen Webseite der Ehrenamtskarte veröffentlicht und laufend aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung – Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen in der Stadt HammZur Vorlage · 0692/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung in Hamm auf Grundlage eines Beschlusses vom 14. Dezember 2021. Die Planung umfasst verschiedene Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen, die unter anderem durch Investorenmodelle mit einer Mietvertragslaufzeit von 20 Jahren realisiert werden sollen. Durch den Ausbau entstehen voraussichtlich jährliche Mehraufwendungen von etwa 2.160.000 Euro, denen jährliche Mehrerträge von circa 1.188.000 Euro gegenüberstehen.
Das Vorhaben beinhaltet konkrete Projekte wie den Ersatzbau der Kita „Waldorfhaus“ im Sozialraum Mitte sowie den Neubau der Kita „Am Tierpark“, wodurch die Kapazität von 55 auf 85 Plätze steigt. Weitere Maßnahmen betreffen die Erweiterung der Kitas „Zauberblument“, „Schwalbennest“ und „Villa Kunterbunt“, wobei letztere durch den Ersatzbau die Gruppenanzahl von drei auf vier und die Platzanzahl von 5angerschaft 55 auf 65 erhöht. Im Sozialraum Heessen ist die Erweiterung einer Einrichtung des DJK SV Eintracht 22/26 Heessen e.V. von 40 auf 65 Plätze vorgesehen.
Zudem sind Umstrukturierungen in der Kita „Große Werlstraße“ im Sozialraum Pelkum sowie Erweiterungen der Einrichtung „Haus 2“ geplant. Für die neuen Einrichtungen übernimmt die Stadt einen freiwilligen, vertraglichen Betriebskostenzuschuss in Höhe des verbleibenden Trägeranteils. Die Inbetriebnahme mehrerer Projekte ist für das Kindergartenjahr 2023/24 oder 2024/25 vorgesehen. Weitere Neubauten in den Sozialräumen Osten/Uentrop, Pelkum und Herringen befinden sich in der weiteren Planung.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022Zur Vorlage · 0612/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Ergänzung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2022 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Im Falle einer Umsetzung soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen ein investives Budget von 461.200 Euro sowie ein konsumtives Budget von 390.400 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2019 gedeckt. Die Höhe der künftigen Anliegerbeiträge ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Vorlage dient dazu, die Anforderungen der Förderrichtlinien zu erfüllen, die für die Beantragung von Zuwendungen aus dem landeseigenen Förderprogramm einen entsprechenden Beschluss der zuständigen Gremien voraussetzen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Planung Sanierung Fassade HauptgebäudeZur Vorlage · 0615/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat die Planung für die Sanierung der Fassade des Hauptgebäudes des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans ab dem Jahr 2022. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, ein EU-weites Vergabeverfahren für Planungsleistungen durchzuführen. Ziel ist es, Planer bis zur Leistungsphase 3, welche den Entwurf und die Kostenberechnung umfasst, zu beauftragen und im Anschluss einen Baubeschluss zur Ausführungsphase vorzulegen.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem Zustand der Fassadenkonstruktion, die aus Beton-Sandwichelementen besteht. Laut Sachdarstellung weist die tragende Stahlbeton-Unterkonstruktion Korrosionsschäden auf, und auch die vorgehängten Fassadenplatten zeigen Abplatzungen durch korrodierte Bewehrung. Zudem sind die Dämmung durch Umwelteinflüsse sowie die Verglasung der Fenster durch Witterung beeinträchtigt, wodurch der aktuelle Standard des Wärmeschutzes nicht erfüllt wird. Ein vorliegendes Gutachten bestätigt diesen Zustand.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die vollständige Erneuerung der Fassade inklusive der Fenster und des Blitzschutzes. Für die Jahre 2022 und 2023 sind Auszahlungen in Höhe von 50.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro vorgesehen, wobei ein städtischer Eigenanteil von insgesamt 550.000 Euro bereitgestellt wird. Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeit von Förderungen. Durch die Sanierung wird eine Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes um 40 Jahre angestrebt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Unterhaltungsmaßnahmen an FahrbahnenZur Vorlage · 0659/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an verschiedenen Fahrbahnen im Stadtgebiet vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung von Straßenabschnitten durch eine dünne Asphaltdeckschicht im Kalteinbau. Hintergrund der geplanten Arbeiten sind Mängel wie Rissbildungen, Schlaglöcher und Abplatzungen, die infolge der Winterschäden im Jahr 2021 aufgetreten sind.
Die Vorlage listet fünf spezifische Abschnitte auf, die in den Jahren 2022 bis 2024 bearbeitet werden sollen. Betroffen sind die Tulpenstraße im Bereich Caldenhofer Weg bis Geranienstraße, die vollständige Wörthstraße sowie die vollständige Richardstraße im Bereich Im Fuchswinkel. Zudem ist die vollständige Straße Im Fuchswinkel sowie der Bereich von An der Lohschule bis zum Sportplatz in der Eschenbuschstraße vorgesehen.
Die Gesamtkosten für diese Unterhaltungsmaßnahmen belaufen sich auf 135.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil aus dem Haushalt, wobei die Mittel für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor. Die Voraussetzungen für eine vorläufige Haushaltsführung gemäß der Kommunalverfassung liegen laut Verwaltung vor. Die Vorlage wurde bereits in den zuständigen Bezirksvertretungen Hamm-Mitte, Hamm-Uentrop und Hamm-Rhynern sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beraten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Städtebauliche Rahmenplanung Rietzgartenviertel – Sportzentrum Ost – westlicher KurparkZur Vorlage · 0680/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, eine neue städtebauliche Rahmenplanung für das Gebiet Rietzgartenviertel, das Sportzentrum Ost sowie den westlichen Teil des Kurparks zu erarbeiten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung dieser Planung zu beauftragen und sie dazu zu ermächtigen, ein externes Planungsbüro für die Umsetzung einzusetzen. Voraussetzung für das Vorhaben ist eine gesicherte Finanzierung. Für die Erarbeitung sind Kosten in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen, wobei die entsprechenden Mittel auf der Finanzstelle für die Weiterentwicklung des Exerzierplatzes zur Verfügung stehen.
Die Grundlage für das neue Vorhaben bildet die bestehende Rahmenplanung aus dem Jahr 2010. Seit deren Erstellung haben sich im Untersuchungsgebiet verschiedene Veränderungen ergeben, etwa durch Wohnungsbauprojekte, die gastronomische Nutzung ehemaliger Flächen sowie die Entwicklung von Sport- und Freizeiteinrichtungen. Da die aktuelle Situation, die durch unterschiedliche Nutzungsinteressen und verkehrliche Herausforderungen geprägt ist, in der alten Planung nicht mehr vollständig abgebildet wird, soll eine neue Entwicklungsperspektive geschaffen werden.
Das Untersuchungsgebiet wird im Westen durch das Rietzgartenviertel, im Osten durch die Fährstraße, im Norden durch den Datteln-Hamm-Kanal und im Süden durch die Ostenallee begrenzt. Ziel der Planung ist die Erstellung einer Planungskonzeption, die als informelles Instrument Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung vorgibt. Schwerpunkte der Untersuchung liegen unter anderem auf der Sport- und Freizeitnutzung, der Verkehrskonzeption inklusive Parkraummanagement sowie der Verortung von Wohnmobilstellplätzen. Der Erarbeitungsprozess, der eine Bestandsaufnahme sowie die Einbeziehung der Öffentlichkeit umfasst, soll voraussichtlich etwa 1,5 Jahre in Anspruch nehmen und im Jahr 2023 abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 - Marker Depot - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0099/20_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0099/20_VL behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 – Marker Depot –, die als Satzungsbeschluss im Rat der Stadt Hamm verabschiedet werden soll. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung eines etwa 1.008 m² großen Teilbereichs des Grundstücks am Karl-Mecklenbrauck-Weg 2. Die Fläche soll von einem Sondergebiet für Einzelhandel in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden, um die Errichtung von Doppelhäusern oder einer Hausgruppe zu ermöglichen.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen sehen eine maximale Anzahl von zwei Vollgeschossen, eine Traufhöhe von 6,50 m sowie eine Firsthöhe von 11,00 m vor. Zudem sind Vorgaben zur Klimaanpassung enthalten, die unter anderem die Begrünung von Flachdächern ab einer Größe von 10 m², das Verbot von Schottergärten sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Bauweisen regeln. Im Zuge der Anpassung entfällt das bisherige Pflanzgebot. In Abstimmung mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt ist stattdessen die Ersatzpflanzung von acht Platanen im Bereich des Maximilian-Parkplatzes vorgesehen.
Das Verfahren wurde nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt. Die Beteiligung von Behörden, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband und die IHK Dortmund, sowie die öffentliche Auslegung im Sommer 2020 sind bereits erfolgt. Der Vorschlag sieht die Annahme der Satzung sowie der Begründung vom 29.10.2020 vor. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der 36. Berichtigung als Wohnbaufläche angepasst.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Beschaffung von einem Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 20 für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0107/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Haupt- und Finanzausschuss die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs des Typs HLF 20 für die Feuerwehr vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht die Anschaffung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vorliegt.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Stadt Hamm zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung verpflichtet ist. Da einige der derzeit eingesetzten Löschgruppenfahrzeuge seit 1999 zugelassen sind, entsprechen sie technisch nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsstandard. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von Ersatzteilen für die älteren Fahrzeuge schwierig und Reparaturen teilweise unwirtschaftlich seien.
Die voraussichtlichen Kosten für das neue Fahrzeug belaufen sich auf etwa 600.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die finanziellen Auswirkungen sind auf zwei Jahre verteilt: Im Jahr 2021 sind Auszahlungen in Höhe von 270.000 Euro für das Fahrgestell und die Beladung vorgesehen, während im Jahr 2022 weitere 330.000 Euro für den Aufbau anfallen sollen. Die Mittel für die Neuanschaffung im Bereich Feuerschutz sind laut Vorlage vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Die Inbetriebnahme des Fahrzeugs ist für das Jahr 2022 geplant, wobei das Vergabeverfahren aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für Ausschreibung und Abwicklung zeitnah eingeleitet werden soll.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihe B (Schauspiel), C (Komödie/Unterhaltung) und Esprit (Kabarett/Kleinkunst) der Spielsaison 2021/2022.Zur Vorlage · 0115/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0115/20_VL befasst sich mit der Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Spielsaison 2021/2022. Das Programm gliedert sich in die Reihen B (Schauspiel), C (Komödie/Unterhaltung) und Esprit (Kabarett/Kleinkunst). Der Beschlussvorschlag sieht die Festlegung des beigefügten Programms vor, unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Aufwendungen von 75.975 € im Jahr 2021 und 76.320 € im Jahr 2022. Bei erwarteten Erträgen von jeweils 41.750 € ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 34.225 € für 2021 und 34.570 € für 2022. Die Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Geplant sind jeweils sechs Veranstaltungen pro Reihe im Kurhaus Bad Hamm, wobei Produktionen des Landestheaters Nordrhein-Westfalen sowie des Landestheater Castrop-Rauxel im Fokus stehen.
Das Programm umfasst verschiedene Inszenierungen, darunter „Ein Kuss“, das musikalische Schauspiel „Der Spielmann“, die Magie-Show „DIE MAGIER 3.0“ sowie das Krimienstück „Marlow“. Weitere Programmpunkte sind „Shakespeare in Love“, „Lügen haben junge Beine“, „Grimms sämtliche Märchen leicht gekürzt“ und „Chaos auf Schloss Haverham“. Zudem ist das „17. Hammer Kulturfrühstück“ vorgesehen, welches neben studentischen Theateraufführungen auch Kabarett, Klavierkabarett und Chanson-Elemente beinhaltet. Eine inhaltliche Abstimmung zwischen dem Kulturbüro und der musikalischen Leitung des Landestheaters steht noch aus.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V.Zur Vorlage · 0119/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage vor, nach der die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro erhalten soll. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und in die Budgetplanungen für das Jahr 2021 eingeflossen.
Die Einrichtung bietet kulturelle Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an und arbeitet unter anderem in Kooperation mit städtischen Fachämtern, etwa im Rahmen des Landesprogramms Kulturrucksack NRW oder der Hammer Kulturnacht. Nach einem Standortwechsel in die Innenstadt an die Ostenallee nutzt die Institution neben weiteren Räumlichkeiten auch die „Kleine Bühne“ der Kulturwerkstatt.
Der Zuschuss dient der Sicherung des laufenden Betriebs, insbesondere zur Deckung der Personalkosten für die Leitung sowie für Honorarkräfte. Die Verwaltung führt aus, dass die Einrichtung Aufgaben der kulturellen Bildung übernimmt, die nicht durch städtische Angebote abgedeckt werden, und so zur interkulturellen Arbeit sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe beiträgt. Eine Auszahlung der ersten Rate zu Beginn des Jahres 2021 wird als notwendig dargestellt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Aufbau eines Wasserstoffnetzwerks WestfalenZur Vorlage · 0207/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Aufbau einer „Wasserstoffagentur Westfalen“ beschlossen. Die durch die Wirtschaftsförderung Hamm (WFH) zu errichtende Agentur soll die bestehenden Interessenbekundungen von Produzenten und Abnehmern von grünem Wasserstoff in der Region bündeln und in ein strategisches Wasserstoffnetzwerk überführen. In diesen Prozess sollen zudem Infrastrukturanbieter, Anlagenbauer, Dienstleister sowie öffentliche Akteure einbezogen werden. Die Aufgabe der Agentur besteht darin, die regionalwirtschaftlichen Potenziale der Wasserstoffwirtschaft für Hamm und die umliegende Region zu ermitteln und weiterzuentwickeln.
Der Rat nahm zudem die Absicht der Stadtwerke Hamm GmbH und der Trianel GmbH zur Kenntnis, eine Wasserstoffproduktion am Standort Uentrop aufzubauen, und sicherte die Unterstützung im Rahmen der neuen Agentur zu. Ziel ist die Errichtung einer großindustriellen Elektrolyseanlage, die zunächst eine Leistung von bis zu 20 MW erreichen und modular erweiterbar sein soll.
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, Wege zur Akquise von Fördermitteln für die Sach- und Personalkosten der Agentur zu entwickeln und die entsprechende Antragstellung vorzubereiten. Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob eine gesellschaftsrechtliche Gründung der Agentur erforderlich ist. Hintergrund der Vorlage ist die Transformation des Energiestandorts Uentrop nach der Stilllegung des Kraftwerks Westfalen sowie die Nutzung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Produktion von grünem Wasserstoff.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.01.2021 · Rat
- 13.01.2021 · Haupt-,Wirtschafts und Stadtentwicklungsauschuss
- 6.Verlängerung der Optionsfrist zum neuen Umsatzsteuerrecht § 2b USTGZur Vorlage · 0125/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vor, die die Verlängerung der Optionsfrist im Rahmen des neuen Umsatzsteuerrechts betrifft. Hintergrund ist die Neuregelung der Steuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2b UStG.
Bisher war die Stadt Hamm über eine Übergangsregelung dazu berechtigt, die bisherige Rechtslage bis zum 31.12.2020 anzuwenden. Dies diente dazu, die notwendigen Prozesse zur Umsetzung der Reform sowie Umstellungen im Rechnungswesen einzurichten. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde diese Übergangsfrist nun durch den neu eingefügten § 27 Abs. 22a UStG bis zum 31.12.2022 verlängert. Der Gesetzgeber begründet diesen Aufschub mit dem Schutz der interkommunalen Zusammenarbeit und der Leistungsfähigkeit der Kommunen, wobei die Situation durch die Pandemie zusätzlich beeinflusst wurde.
Die Verwaltung führt aus, dass für die Inanspruchnahme dieser Verlängerung kein neuer Antrag beim Finanzamt erforderlich ist. Da seitens des Bundesministeriums der Finanzen noch Anwendungsfragen zum neuen Recht offenstehen, hat die Konzernsteuerung entschieden, die Option für Leistungen, die vor dem 01.01.2023 erbracht werden, weiterhin nach der alten Rechtslage auszuüben. Es werden keine finanziellen Nachteile durch diese Verlängerung erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 7.Förderung der Integration und interkulturellen Arbeit in Heessen, Herringen und Werries; hier: Zuwendungen an das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V.Zur Vorlage · 0126/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Fortführung der Zuwendungen an den Deutschen Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V. vorgelegt. Ziel der Förderung ist die Unterstützung der stadtteilorientierten Integrationsarbeit und des interkulturellen Dialogs in den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries für die Jahre 2021 und 2022.
Die beantragten Mittel belaufen sich auf 196.000 Euro für das Jahr 2021 sowie auf 200.000 Euro für das Jahr 2022. Die Finanzierung der Mittel ist im Budget des Jugendamtes vorgesehen. Die Zuwendungen dienen der Deckung von Personalkosten sowie Sachkosten, wie etwa Mieten und Nebenkosten für die genutzten Räumlichkeiten der Treffpunkte sowie der Durchführung von Veranstaltungen.
Die Angebote des DRK umfassen unter anderem Elternbildungsangebote, Sprachförderprogramme, die Begleitung von Familien sowie interkulturelle Projekte. In den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries sind diese Strukturen als Bestandteil der kommunalen Infrastruktur etabliert. Zur Sicherung der Qualität sollen die Verwaltung und der DRK Kreisverband jährlich Ziele, Leistungen und Inhalte in einem Qualitätsdialog vereinbaren.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen. Zudem sind die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Hamm-Heessen, Hamm-Uentrop und Hamm-Herringen sowie des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Umsetzung von Maßnahmen des Integrationskonzepts Hier: Kofinanzierung und Weiterleitung der Mittel des Landesprogramms „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexueller Gewalt in und durch die Jugendhilfe“Zur Vorlage · 0131/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0131/20_VL die Fortführung des Projekts „Jugend MACHT mit!“ beantragt. Das Vorhaben ist Teil des städtischen Integrationskonzepts und dient der Wertevermittlung, Demokratiebildung sowie der Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Jugendhilfe. Der Hauptausschuss soll die Weiterleitung der Mittel an den Paidaia e.V. bis zum 28. Februar 2022 beschließen, sofern die Empfehlung des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Bewilligung der Landesmittel und die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021ff. vorliegen.
Das Projekt, das bereits seit 2018 durchgeführt wird, zielt darauf ab, die politische Teilhabe und das gesellschaftliche Engagement von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren zu fördern. Durch die Entwicklung eigener Projekte und die Nutzung von Medienplattformen sollen die Teilnehmenden ihre Selbstwirksamkeit stärken und demokratische Grundwerte wie Respekt und Gleichberechtigung verinnerlichen.
Die Finanzierung erfolgt über das Landesprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen und einen städtischen Eigenanteil von 20 Prozent. Für den Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 belaufen sich die Gesamtausgaben auf 118.000 Euro. Davon entfallen 99.650 Euro auf das Jahr 2021 und 18.350 Euro auf den Zeitraum bis Februar 2022. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 23.600 Euro. Die Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- G.Anträge
- 1.Prüfung einer zweiten HundeauslaufflächeZur Vorlage · 0081/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der SPD und FDP haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag gestellt, der eine Prüfung zur Einrichtung einer zweiten Hundeauslauffläche im Stadtbezirk vorsieht. Die Antragsteller bitten den Bezirksbürgermeister, die zuständige Fachverwaltung mit der Untersuchung zu beauftragen, ob im südöstlichen Bereich des Stadtbezirks, konkret im Gebiet zwischen Ostwennemar und Braam, geeignete Flächen für einen solchen Zweck vorhanden sind.
Als Begründung für das Vorhaben wird die Entwicklung im Siedlungsbereich von Ostwennemar angeführt. Durch das Wachstum dieses Gebiets sei eine steigende Anzahl an Hundehaltern zu verzeichnen. Die Wege entlang des Geithebaches, des Erlenbaches sowie die Wege in Richtung des Geithewaldes werden laut Antrag stark von Hundehaltern genutzt. Ziel des Antrags ist es, neben der bereits bestehenden Fläche am Burghügel perspektivisch eine weitere Auslauffläche innerhalb des Stadtbezirks ausweisen zu können. Die Verwaltung soll dabei prüfen, ob und an welchen Stellen im genannten Bereich Flächen für diese Nutzung geeignet sind.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Fahrradabstellanlage KurhausZur Vorlage · 0384/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Vorlage 0384/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt. Ziel des Antrags ist die Einrichtung einer bedarfsgerechten Fahrradabstellanlage am Kurhaus.
Nach Angaben der Fraktion verfügt die aktuelle Anlage am Eingang zum Altbau des Kurhauses lediglich über zehn Fahrradbügel. Diese seien weder in ausreichender Anzahl vorhanden, noch lägen sie in der Nähe des stark frequentierten Neubaueingangs. In der Vergangenheit sei es bei größeren Veranstaltungen im Neubau zu einem ungeordneten Abstellen von Fahrrädern gekommen, wobei teilweise auch Notausgänge blockiert wurden. Die Leitung des Kurhauses habe bereits mit Verbotsschildern reagiert und einen Standortvorschlag für neue Stellplätze in Eingangsnähe entwickelt.
Die Fraktion beantragt die Umsetzung der neuen Abstellanlage im Rahmen des im Doppelhaushalt 2022/23 beschlossenen Programms zur Aufstellung von jährlich 2.000 Fahrradbügeln. Die Maßnahme soll die Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln unterstützen und die Bereitstellung von Plätzen für Fahrräder, Lastenräder sowie Anhänger sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Bürgerinformation zu Baumaßnahmen am Erlenbach zur Umsetzung der 6. Fortschreibung des ABKZur Vorlage · 0397/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Vorlage 0397/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Bürgerinformation zu den geplanten Baumaßnahmen am Erlenbach, die zur Umsetzung der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) dienen.
Die geplanten Maßnahmen am Erlenbach verfolgen das Ziel, den Hochwasserschutz zu verbessern und eine ökologische Aufwertung durch Renaturierung zu erreichen. Da mit umfangreichen Baumaßnahmen zu rechnen ist, regt die Fraktion an, die Anwohnerinnen und Anwohner in Ostwennemar frühzeitig und breitgehend zu beteiligen. Ziel dieser Initiative ist es, die Akzeptanz der Bevölkerung für die baulichen Veränderungen zu fördern.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung in Kooperation mit dem Lippeverband und der Stadtentwässerung Hamm eine angemessene Information der Anwohnerschaft sicherstellt. Als mögliche Instrumente für diese Kommunikation werden die Verteilung von Flyern, die Nutzung von Baustellenschildern oder andere niederschwellige Informationsmaterialien angeführt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Umwidmung/Aufgabe von ausgewiesenen Reitwegen zwischen der Fährstraße und der OstwennemarstraßeZur Vorlage · 0398/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Aufgabe eines ausgewiesenen Reitwegabschnitts zwischen der Fährstraße und der Ostwennemarstraße beantragt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diesen Abschnitt nach Möglichkeit aufzugeben. Da der betroffene Bereich Teil eines Reitrundweges ist, sieht der Antrag vor, den Wegverlust durch eine Erweiterung des Rundweges an einer anderen Stelle im Stadtgebiet zu kompensieren. Als alternative Führung des Rundweges wird eine Strecke von der Fährstraßenbrücke entlang der Ahse über den Kurpark bis zum Pilsholz vorgeschlagen. Zudem soll eine Reitwegeverbindung in Richtung Osten weiterhin in der Planung verbleiben.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass der Reitweg nur selten genutzt werde und durch die Aufgabe der Reitanlagen an der Fährstraße kein Vereinsinteresse an der Anbindung mehr bestehe. Der parallel verlaufende Radweg soll als eine der schnellen Radverbindungen in die Innenstadt ausgebaut werden. Durch die Asphaltierung des Weges zwischen Kurpark und Lippestraße habe die Nutzung bereits zugenommen. Die Fraktion weist darauf hin, dass es bei guter Witterkeit und an Wochenenden vermehrt zu Nutzungskonflikten zwischen Radfahrenden und Fußgängerinnen und Fußgängern komme. Die Aufgabe des Reitweges soll die planerische Möglichkeit schaffen, den Radverkehr im Bereich des Kurparks bis zur Lippestraße vom fußläufigen Verkehr zu trennen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Schild KirchwegZur Vorlage · 0401/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen eines Antrags die Überprüfung und gegebenenfalls den Austausch eines Verkehrsschildes im Kirchweg beantragt. Der Antrag richtet sich an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop.
Gegenstand der Anfrage ist ein Schild im Bereich der Hausnummern 26 bis 28 im Kirchweg. Laut dem vorliegenden Dokument ist auf dem Schild nicht mehr eindeutig zu erkennen, ob es sich um ein Verbot der Durchfahrt oder um eine Geschwindigkeitsbegrenzung handelt. Die Fraktion bittet daher darum, den Zustand des Schildes zu prüfen und es bei Bedarf durch ein neues Schild zu ersetzen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- H.Anfrage
- 1.Tempo 30 GrenzwegZur Vorlage · 0237/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anfrage 0237/22 die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h am Grenzweg, im Bereich der Kreuzung zum Papenweg, beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die Verkehrssituation am dort befindlichen Spielplatz. Laut der Fraktion wird dieser Bereich von Familien häufig zu Fuß oder mit dem Fahrrad aufgesucht, wobei die Querung der Kurve am Grenzweg aufgrund der Fahrzeuggeschwindigkeit und einer unzureichenden Kurveneinsicht als unsicher beschrieben wird.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die bestehende Bremsschwelle im Bereich der Altglascontainer keine ausreichende Wirkung zeigt. Zudem wird auf die Situation im Papenweg verwiesen, wo parkende Fahrzeuge und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere für Schulkinder, beeinträchtigen sollen.
Die Verwaltung wird durch die Anfrage gebeten, zu beantworten, ob eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h im Bereich des Spielplatzes technisch und rechtlich möglich ist. Des Weiteren wird die Prüfung alternativer Maßnahmen angefragt, um die Sicherheit für den Fußgänger- und Radverkehr in diesem Bereich zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- I.Anregungen
- 1.Neubau-Skatepark und Bewegungspark WerriesZur Vorlage · 0004/20_AR · Anregung
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Die Skateboardinitiative Werries hat mit der Vorlage 0004/20_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop überbracht, die den Neubau eines Skateparks und Bewegungsparks im Stadtteil Werries zum Gegenstand hat. Die Initiative führt an, dass die bestehende Anlage einen Erneuerungsbedarf aufweise, da der Bodenbelag unbefahrbar sei, die Platzierung der Elemente nicht zeitgemäß sei und fehlende Wasserabläufe zu Wasseransammlungen auf der Fläche führten. Eine ordnungsgemäße Nutzung der aktuellen Anlage sei daher nicht mehr gegeben.
Als Standort für den Neubau wird der Sportplatz am Alten Uentroper Weg auf der Höhe der Maximilian Grundschule vorgeschlagen. Die Initiative legt ein Konzept vor, das unter Einbeziehung von Skateboardfahrern aus dem Stadtteil und dem näheren Einzugsgebiet erstellt wurde. Der geplante Parcours soll eine Grundfläche von etwa 30 mal 40 Metern umfassen und verschiedene Hindernisse wie Rampen, Auffahrten und Stahlgeländer mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden beinhalten.
Ziel der Anregung ist die Schaffung eines Freizeitangebots für eine Nutzergruppe im Alter von vier bis etwa 50 Jahren. Die Initiative betont, dass durch die Einbeziehung der Nutzer die Funktionalität der Sportanlage sichergestellt werden soll, um Familien und Rollsportbegeisterten im Stadtteil eine zeitlich ungebundene sportliche Betätigung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Prüfung des Verkehrsflusses auf der Soester Str. in Höhe Friedhof Hamm MarkZur Vorlage · 0065/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage 0065/22_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Prüfung des Verkehrsflusses auf der Soester Straße im Bereich des Friedhofs Hamm-Mark.
Die Fraktion regt an, die Verkehrssituation im Bereich der Einfahrten zum Friedhof während der Stoßzeiten zu untersuchen. Ziel der Prüfung soll es sein, bei festgestellten Behinderungen durch abbiegende Fahrzeuge entsprechende Maßnahmen zu entwickeln.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Nutzung der Einfahrt zum Friedhofsparkplatz in südlicher Fahrtrichtung auf der Soester Straße erschwert sei. Laut der Anregung blockieren wartende Fahrzeuge auf der gegenläufigen Fahrbahn, die in Richtung Fährstraße führen, zeitweise die Einfahrt. Dies könne zu einem Rückstau führen, der bis in den Kreuzungsbereich Marker Allee/Ludwig-Teleky-Straße/Soester Straße reiche und dort zu Stillständen im Verkehrsfluss führen könne. Eine Entspannung der Situation trete laut Text erst ein, wenn die Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn Grünphase erhielten und Abbieger die Möglichkeit zur Nutzung der Einfahrt erhielten.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- J.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- K.Verschiedenes