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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Vorstellung des Bezirksteams des Kommunalen Ordnungsdienstes
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm Rhynern vom 18.11.2021 Nr.: 0107/21
- 2.Ausrichtung des Stadtbezirksfest durch den Sportverein Westfalia Rhynern e.V.
- 3.Benennung einer nachrückenden Person als Mitglied des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0689/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0689/22 die Benennung einer nachrückenden Person als Mitglied des Seniorenbeirates behandelt. Grundlage für das Verfahren ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016, der festlegt, dass die sieben Bezirksvertretungen jeweils zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates entsenden. Voraussetzung für eine Benennung ist, dass die betreffenden Personen ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Stadtbezirk haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben.
In der für das Jahr 2020 begonnene Kommunalwahlperiode hatte die Bezirksvertretung Hamm-Rynern bereits zwei Personen für den Seniorenbeirat bestimmt. Da jedoch ein Mitglied der Vertretung mit Wirkung zum 2. Februar 2022 auf seine Mitgliedschaft im Seniorenbeirat verzichtet hat, wurde die Nachbesetzung der vakanten Position beantragt. Der Beschluss sieht vor, dass die Vertretung des Stadtbezirkes Hamm-Rhynern eine nachrückende Person für die laufende Wahlperiode benennt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Personalentscheidung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 Hamm-RhynernZur Vorlage · 0625/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0625/22_VL der Verwaltung sieht die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 Hamm-Rhynern vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Durchführung von Baumaßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen und Liegenschaften notwendig sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Maßnahmen ist die Sanierung der Flachdächer der Franz-Voss-Halle in drei Bauabschnitten. Ziel ist es, die Dachabdichtung im Zuge der Erneuerung der Absorberanlagen der Stadtwerke Hamm zu sanieren, da die Lebensdauer der bisherigen bituminösen Abdichtung überschritten ist. Für die ersten beiden Bauabschnitte werden Mittel in Höhe von insgesamt 260.000 Euro bereitgestellt, wobei 180.000 Euro für das Jahr 2022 und 80.000 Euro für das Jahr 2023 vorgesehen sind. Der erste Bauabschnitt umfasst den Dachbereich über dem Umkleidebereich und dem Foyer, während der zweite Abschnitt das östliche Hauptdach betrifft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Baumaßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Sport und Freizeit und unter der Voraussetzung gesicherter Finanzierung zu beschließen. Die Verwaltung soll mit der Durchführung der Arbeiten unter Einbindung externer Büros beauftragt werden. Die Finanzierung erfolgt über eine Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahr 2021.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0639/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die vierte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage 0639/22 basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt, wobei eine regelmäßige Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre vorgesehen ist. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung dient als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Ziel dieses Programms ist die finanzielle Entlastung der Anlieger, indem die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes bei den aufgeführten beitragspflichtigen Maßnahmen durch Landesmittel finanziert werden kann. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept beinhaltet lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt HammZur Vorlage · 0469/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0469/21_VL regelt die Einführung einer Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hamm. Ziel der Richtlinie ist die Etablierung eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse. Die Regelung umfasst Vorgaben zu Standortkriterien, Lade- und Bezahlsystemen sowie zum Flächenschutz.
Nach den Vorgaben der Richtlinie darf die Belegung von öffentlichen Parkplätzen auf maximal 5 Prozent begrenzt werden. Zudem gilt eine Begrenzung auf 5 Prozent der Parkplätze auf einer 200 Meter langen Strecke. Die Parkhöchstdauer ist auf den Ladevorgang oder maximal drei Stunden festgesetzt. Technische Anforderungen beinhalten die Einhaltung der Ladesäulenverordnung, die Gewährleistung der Roaming-Fähigkeit sowie eine Reaktionszeit bei der Störungsbehebung von maximal acht Stunden an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr. Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse sind beim Tiefbau- und Grünflächenamt einzureichen und müssen detaillierte Angaben zu Standort, Leistung und technischen Plänen enthalten. Anträge auf Aufbruchgenehmigungen sowie verkehrsrechtliche Anordnungen müssen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Der Netzanschluss ist bei den Stadtwerken Hamm zu beantragen. Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre befristet und setzt eine Inbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten nach Unanfechtbarkeit voraus. Die Richtlinie trat am 1. Juni 2022 in Kraft; Gebühren für die Genehmigung werden derzeit nicht erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.8. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0603/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK), 6. Fortschreibung 2018, um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 0603/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Beschlussvorlage umfasst verschiedene Projekte, die nach Baubeginn für das Jahr 2022 gruppiert sind. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm sind die Erneuerung der Mischwasserkanalisation im Bereich Ahornallee sowie kurzfristige Sanierungen der Mischwasserkanäle in den Gebieten Oberster Kamp und Auf dem Knuf vorgesehen. Seitens der Stadt Hamm sind der Bau eines Regenwasserkanals an der Adenauerallee sowie die Umleitung der Entwässerung am Richard-Matthaei-Platz in den vorhandenen Mischwasserkanal geplant. Zudem sind Maßnahmen zur Erschließung von Baugebieten vorgesehen, darunter der Neubau eines Mischwasserkanals im Bereich An der Erlöserkirche sowie die Errichtung von Regenwasserkanälen und eines Rückhaltebeckens im Gebiet Holtkamp.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt HammZur Vorlage · 0668/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0668/22_VL wird die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Hamm zum 1. Juli 2022 beantragt. Der Rat soll die Einführung der Karte unter Festlegung der Vergabekriterien und Vergünstigungen beschließen sowie die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die landesweiten Kriterien für den Erhalt der Karte setzen ein Engagement von mindestens 250 Stunden pro Jahr bzw. fünf Stunden pro Woche voraus. Die kommunalen Kriterien für Hamm umfassen ein Mindestalter von 16 Jahren, einen Wohnsitz sowie einen Einsatzort in der Stadt sowie eine Mindestdauer des Engagements von zwei Jahren. Die Gültigkeit der Karte ist auf drei Jahre befristet.
Für die finanzielle Umsetzung ist für das Jahr 2022 eine Auszahlung von 3.000 Euro vorgesehen, wobei das Land Nordrhein-Westfalen eine einmalige Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit bereitstellt. Der städtische Eigenanteil liegt für 2022 bei null Euro. Für das Jahr 2023 werden wiederkehrende Kosten von etwa 1.000 Euro veranschlagt, die unter anderem die Druckkosten der Karten beinhalten. Die Verwaltung wird die politischen Gremien Anfang 2023 über die ersten Erfahrungen bei der Einführung und Nutzung informieren. Die Vergünstigungsangebote werden auf der offiziellen Webseite der Ehrenamtskarte veröffentlicht und laufend aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in HammZur Vorlage · 0637/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage (0637/22_VL) vorgelegt, die bauliche und organisatorische Maßnahmen für verschiedene Offene Ganztagsschulen (OGS) umfasst. Ziel ist die Vorbereitung auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die erste Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2026/27, der bis 2029/30 alle Jahrgangsstufen des Primarbereichs umfassen soll. Die Verwaltung strebt dabei eine Betreuungsquote von 80 % an.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Maßnahmen beschließt, wobei bei unzureichenden Haushaltsmitteln eine Priorisierung erfolgt. Für die Umsetzung sind ein städtischer Eigenanteil von 1.435.000 € sowie Fördermittel in Höhe von etwa 2.300.000 € vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Aufhebung des Baubeschlusses zur Aufstockung der Von-Vincke-Schule zugunsten eines ebenerdigen Erweiterungsbaus.
An der Selmigerheideschule ist aufgrund von Flächenmangel die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen Erweiterungsbau vorgesehen. Für die Bodelschwinghschule wird ein Erweiterungsbau zur Kapazitätserweiterung geplant. Weitere Maßnahmen umfassen die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen neuen Speiseraum an der Theodor-Heuss-Schule sowie für die Freiligrathschule. An der Johannesschule ist zudem die Wärmedämmung der OGS-Dächer sowie die Erstellung eines Schulraumkonzepts durch ein Gutachterbüro vorgesehen. Für weitere Schulen wie die Kettelerschule oder die Jahnschule/Lindenschule wird die Erarbeitung pädagogisch-räumlicher Konzepte in einer Planungsphase Null empfohlen. Die endgültige Entscheidung über Baumaßnahmen soll dem Rat nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm - An der Ostdorfstraße - hier: ÄnderungsbeschlussZur Vorlage · 0661/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt, die eine Neuausrichtung für das Areal „An der Ostdorfstraße“ im Stadtbezirk Hamm-Rhynern vorsieht. Das etwa 0,9 Hektar große Grundstück im Ortsteil Berge umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters Kley an der Kreuzung Werler Straße / Ostdorfstraße. Da das Gebäude seit längerer Zeit ungenutzt ist und vorangegangene Planungsansätze für eine Nachnutzung nicht abgeschlossen werden konnten, soll das Verfahren nun mit geänderter Zielrichtung fortgeführt werden.
Im Gegensatz zu früheren Planungen, die unter anderem ein Business-Center oder ein Autohaus vorsahen, wird nun die Errichtung einer Büroimmobilie angestrebt. Hintergrund ist das Interesse eines Immobilien-Projektentwicklers aus Aachen, moderne und energieeffiziente Büroflächen an diesem Standort anzubieten. Die Verwaltung sieht die Entwicklung als stadtplanerisch sinnvoll an, da die Nachnutzung einer bereits versiegelten Brachfläche den Zielen einer ressourcenschonenden Flächenentwicklung entspricht.
Der Beschluss sieht vor, die 31. Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.098 durchzuführen. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben verzichtet, da bereits im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung Beteiligungsmöglichkeiten stattgefunden haben. Eine öffentliche Auslegung zur Stellungnahme wird nach der Konkretisierung des Planentwurfes erfolgen. Die verkehrlichen Auswirkungen auf die B63 sowie die Einhaltung städtebaulicher Qualitätsstandards sollen im weiteren Verfahren geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Bebauungsplan Nr. 03.098 - An der Ostdorfstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0660/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0660/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ in der Gemarkung Berge beantragt. Das betroffene Areal umfasst etwa 0,9 Hektar auf den Flurstücken 1078 und 1080 und umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters. Ziel der Planung ist die Nachnutzung des Areals für die Errichtung einer Büroimmobilie.
Parallel dazu ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, da die geplanten Ausweisungen nicht direkt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Die Anpassung der Bauleitpläne erfolgt zur Übereinstimmung mit dem Regionalplan Ruhr, der für diesen Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich vorsieht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bereits am 10.07.2018 gefassten Aufstellungsbeschluss mit einer geänderten Zielrichtung erneut zu fassen. Auf eine erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB soll verzichtet werden, da bereits im Dezember 2018 eine Besprechungsmöglichkeit durch die Verwaltung stattgefunden hat. Im weiteren Verfahren wird der Öffentlichkeit nach der Konkretisierung des Planentwurfs im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Das Verfahren umfasst die Überarbeitung der Planunterlagen sowie einen künftigen Offenlegungsbeschluss durch den Rat der Stadt Hamm. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- E.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022Zur Vorlage · 0612/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Ergänzung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2022 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Im Falle einer Umsetzung soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen ein investives Budget von 461.200 Euro sowie ein konsumtives Budget von 390.400 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2019 gedeckt. Die Höhe der künftigen Anliegerbeiträge ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Vorlage dient dazu, die Anforderungen der Förderrichtlinien zu erfüllen, die für die Beantragung von Zuwendungen aus dem landeseigenen Förderprogramm einen entsprechenden Beschluss der zuständigen Gremien voraussetzen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Unterhaltungsmaßnahmen an FahrbahnenZur Vorlage · 0659/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an verschiedenen Fahrbahnen im Stadtgebiet vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung von Straßenabschnitten durch eine dünne Asphaltdeckschicht im Kalteinbau. Hintergrund der geplanten Arbeiten sind Mängel wie Rissbildungen, Schlaglöcher und Abplatzungen, die infolge der Winterschäden im Jahr 2021 aufgetreten sind.
Die Vorlage listet fünf spezifische Abschnitte auf, die in den Jahren 2022 bis 2024 bearbeitet werden sollen. Betroffen sind die Tulpenstraße im Bereich Caldenhofer Weg bis Geranienstraße, die vollständige Wörthstraße sowie die vollständige Richardstraße im Bereich Im Fuchswinkel. Zudem ist die vollständige Straße Im Fuchswinkel sowie der Bereich von An der Lohschule bis zum Sportplatz in der Eschenbuschstraße vorgesehen.
Die Gesamtkosten für diese Unterhaltungsmaßnahmen belaufen sich auf 135.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil aus dem Haushalt, wobei die Mittel für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor. Die Voraussetzungen für eine vorläufige Haushaltsführung gemäß der Kommunalverfassung liegen laut Verwaltung vor. Die Vorlage wurde bereits in den zuständigen Bezirksvertretungen Hamm-Mitte, Hamm-Uentrop und Hamm-Rhynern sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beraten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Ausbauplan S 01/22 Straße An der Lohschule – Bushaltestelle WeiterbildungsforumZur Vorlage · 0669/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0669/22_VL vorgeschlagen, die Bushaltestelle „Weiterbildungsforum“ in der Straße An der Lohschule behindertengerecht auszubauen. Das Vorhaben ist Teil eines Modernisierungsprogramms zur Verbesserung der Infrastruktur im ÖPNV, wobei der Fokus auf zentralen Busachsen und der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen liegt.
Der Ausbau umfasst die Neugestaltung der Wartebereiche sowie die Einrichtung eines zusätzlichen Bussteigs auf der Westseite. Geplant ist zudem die Errichtung eines neuen, beleuchteten Wartehäuschens. Um den barrierefreien Ein- und Ausstieg zu gewährleisten, soll die Geometrie der Busbuchten optimiert und die Fahr- und Aufenthaltsflächen in Asphaltbauweise neu erstellt werden. Die technische Planung berücksichtigt dabei die Vorgaben der Behindertenkoordination, etwa durch die Verwendung von kontrastierenden Bodenindikatoren, taktile Leitsysteme und die Installation von 16 cm hohen Kassler Sonderborden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 131.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel sowie eine Beteiligung der Stadtwerke, sodass kein städtischer Eigenanteil erforderlich ist. Für die Umsetzung ist ein Grunderwerb von etwa 71 Quadratmetern notwendig. Der Ausbauplan war im Zeitraum vom 21. Februar bis zum 7. März 2022 öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- G.Mitteilungsvorlagen
- 1.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V.Zur Vorlage · 0119/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage vor, nach der die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro erhalten soll. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und in die Budgetplanungen für das Jahr 2021 eingeflossen.
Die Einrichtung bietet kulturelle Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an und arbeitet unter anderem in Kooperation mit städtischen Fachämtern, etwa im Rahmen des Landesprogramms Kulturrucksack NRW oder der Hammer Kulturnacht. Nach einem Standortwechsel in die Innenstadt an die Ostenallee nutzt die Institution neben weiteren Räumlichkeiten auch die „Kleine Bühne“ der Kulturwerkstatt.
Der Zuschuss dient der Sicherung des laufenden Betriebs, insbesondere zur Deckung der Personalkosten für die Leitung sowie für Honorarkräfte. Die Verwaltung führt aus, dass die Einrichtung Aufgaben der kulturellen Bildung übernimmt, die nicht durch städtische Angebote abgedeckt werden, und so zur interkulturellen Arbeit sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe beiträgt. Eine Auszahlung der ersten Rate zu Beginn des Jahres 2021 wird als notwendig dargestellt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Wahl der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm
- 3.Beschaffung von einem Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 20 für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0107/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Haupt- und Finanzausschuss die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs des Typs HLF 20 für die Feuerwehr vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht die Anschaffung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vorliegt.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Stadt Hamm zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung verpflichtet ist. Da einige der derzeit eingesetzten Löschgruppenfahrzeuge seit 1999 zugelassen sind, entsprechen sie technisch nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsstandard. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von Ersatzteilen für die älteren Fahrzeuge schwierig und Reparaturen teilweise unwirtschaftlich seien.
Die voraussichtlichen Kosten für das neue Fahrzeug belaufen sich auf etwa 600.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die finanziellen Auswirkungen sind auf zwei Jahre verteilt: Im Jahr 2021 sind Auszahlungen in Höhe von 270.000 Euro für das Fahrgestell und die Beladung vorgesehen, während im Jahr 2022 weitere 330.000 Euro für den Aufbau anfallen sollen. Die Mittel für die Neuanschaffung im Bereich Feuerschutz sind laut Vorlage vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Die Inbetriebnahme des Fahrzeugs ist für das Jahr 2022 geplant, wobei das Vergabeverfahren aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für Ausschreibung und Abwicklung zeitnah eingeleitet werden soll.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.ISEK Werries – Grüne Umweltachse in der neuen Mitte hier: Durchführung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen WettbewerbesZur Vorlage · 0117/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung soll einen einphasigen, beschränkten städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb zur Entwicklung der sogenannten „Grünen Umweltachse“ zwischen dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Maximilianpark durchführen. Die Durchführung erfolgt nach der Richtlinie RPW 2013 unter Einbeziehung eines externen Büros. Das Preisgericht setzt sich aus Fachpreisrichtern aus den Bereichen Landschaftsplanung und Städtebau sowie Sachpreisrichtern aus der Verwaltung, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und der Bezirksvertretung Uentrop zusammen. Zudem sollen die Geschäftsführung und ein Aufsichtsratsmitglied der Maximilianpark GmbH als sachverständige Berater hinzugezogen werden.
Die Beauftragung eines Preisträgers für die weitere Planung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff. Für das Jahr 2021 sind Aufwendungen und Einzahlungen in Höhe von 200.000,00 € vorgesehen, wobei eine vollständige Förderung vorliegt. Die Auslobung des Wettbewerbs ist für das erste Quartal 2021 geplant, und ein weiterer Förderantrag soll im September 2021 gestellt werden.
Von den geplanten 200.000,00 € entfallen die Kosten auf Aufwandsentschädigungen der Preisrichter, Preisgelder sowie notwendige Nebenkosten wie Dokumentation und Sachkosten. Die Kosten für die laufende Wettbewerbsbetreuung durch ein externes Planungsbüro in Höhe von etwa 50.000,00 € sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Die geschätzten Kosten basieren auf Vergleichswerten aus ähnlichen Projekten. Eine Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes ist dem Dokument beigefügt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- H.Anfragen
- 1.Müllproblem im Gewerbegebiet RhynernZur Vorlage · 0079/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur Situation der Müllentsorgung im Gewerbegebiet Rhynern angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Vermüllung der dortigen Flächen. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass punktuelle Reinigungsaktionen keine nachhaltige Lösung darstellen und eine Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, dem Abfallwirtschaftsbetrieb Hamm (ASH) sowie den Anliegern und Gewerbetreibenden erforderlich ist.
Die Anfrage umfasst mehrere konkrete Fragestellungen zur Reinigung und Infrastruktur. Es wird nach der aktuellen Reinigungsfrequenz der Parkflächen und Gehwege sowie nach der Möglichkeit einer Erhöhung dieser Intervalle gefragt. Zudem wird die Prüfung von verstärkten Reinigungstrupps zu Fuß angeregt. Bezüglich der Entsorgungssituation werden Informationen zur Anzahl und Art der vorhandenen Restmüllbehälter an den LKW-Parkflächen sowie deren Eignung für die Nutzung durch LKW-Fahrer benötigt. Des Weiteren wird nach den Voraussetzungen für die Bereitstellung mobiler Toiletten auf den Parkflächen gefragt.
Die Fraktion regt an, Maßnahmen zur Sensibilisierung der großen Anlieger im Gewerbepark zu prüfen und die Unternehmen in Sauberkeitsaktionen einzubinden. Als mögliches Modellprojekt „Sauberes Gewerbegebiet“ wird vorgeschlagen, in Zusammenarbeit mit dem ASH einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, der auch die Bereitstellung von Containern oder Waschmöglichkeiten durch die Unternehmen beinhalten könnte.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Hochwasserschutz im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0136/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat eine Anfrage an Bezirksbürgermeister Andreas Obering zum Thema Hochwasserschutz im Stadtbezirk Rhynern gestellt. Die Fraktion erkundigt sich darin, ob die aktuellen Gefährdungskarten regelmäßig nachgeführt werden und ob die Stadt diese Informationen aktiv in besonders betroffenen Gebieten an die Anwohner kommuniziert oder ob die Informationspflicht bei den Bewohnern liegt.
Des Weiteren wird gefragt, inwieweit Erkenntnisse aus vergangenen Hochwasserereignissen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Hamm einfließen. Die Anfrage beinhaltet zudem die Frage nach einer Überprüfung bereits durchgeführter Maßnahmen auf deren Wirksamkeit bei erwarteten Extremwetterlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Suche nach alternativen Schutzkonzepten für Siedlungsbereiche wie Osttünnen. Die CDU-Bezirksfraktion weist darauf hin, dass die Umsetzung bisher angedachter Maßnahmen, etwa durch den Bau von Regenrückhaltebecken oder technischen Schutzbauwerken, aufgrund von Schwierigkeiten beim Grunderwerb erschwert wird. Es wird nach geplanten Alternativen gefragt, um den Schutz dieser Gebiete sicherzustellen.
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- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Sachstand Müllproblem im Gewerbegebiet RhynernZur Vorlage · 0178/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 0178/21_AF den aktuellen Sachstand zur Abfallproblematik im Gewerbegebiet Rhynern angefragt. Bezugnehmend auf eine Anregung aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 10. Juni 2021 möchte die Fraktion Informationen über die bisherigen Maßnahmen zur Reduzierung von Müll und zur Berücksichtigung der Anliegen von Anliegern und Nutzern erhalten.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragestellungen zur Reinigung der Parkflächen und Gehwege sowie zur möglichen Erhöhung der Reinigungsfrequenz durch verstärkten Fußtrupp-Einsatz. Zudem wird nach der Anzahl und Beschaffenheit der verfügbaren Restmüllbehälter an den LKW-Parkflächen gefragt, insbesondere im Hinblick auf deren Eignung für die Entsorgung durch LKW-Fahrer. Ein weiterer Punkt betrifft die Prüfung der Voraussetzungen für die Bereitstellung mobiler Toiletten auf den Parkflächen.
Die Fraktion regt zudem an, die Sensibilisierung der großen Anlieger im Gewerbepark zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, dem Abfallentsorgungsunternehmen ASH und den Gewerbetreibenden zu intensivieren. Es wird die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs sowie die Initiierung eines Modellprojekts namens „Sauberes Gewerbegebiet“ vorgeschlagen. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche Maßnahmen bereits eingeleitet oder umgesetzt wurden, welche Verwaltungsabteilungen in die Problemlösung eingebunden sind und wer für die Koordination verantwortlich ist.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Sachstand Müllproblem im Gewerbegebiet RhynernZur Vorlage · 0348/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat in einer Anfrage den Sachstand zur Müllproblematik im Gewerbegebiet Rhynern thematisiert. Die Fraktion fordert Antworten auf Fragen zur Reinigungsfrequenz der Parkflächen und Gehwege sowie zum Einsatz von Reinigungstrupps zu Fuß. Zudem werden die Bereitstellung geeigneter Müllbehälter für Lkw-Fahrer, die Ausstattung mit mobilen Toiletten sowie die Einbindung großer Anlieger in Maßnahmen zur Sauberkeit angefragt. Ein Vorschlag zur Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs oder eines Modellprojekts „Sauberes Gewerbegebiet“ durch die Verwaltung und den Abfallentsorgungs- und Straßendienst (ASH) wurde ebenfalls adressiert.
Die Verwaltung und der ASH nehmen dazu Stellung und führen aus, dass die Straßen im Gewerbegebiet gemäß der Straßenreinigungssatzung einmal wöchentlich gereinigt werden. Eine Erhöhung der Frequenz würde eine Steigerung der Reinigungsgebühren nach sich ziehen. Die Reinigung von Parkflächen sei zudem nur bei Nichtbelegung möglich. Reinigungstrupps werden teilweise bereits zweimal wöchentlich eingesetzt, um Müll aufzusammeln.
Hinsichtlich der Entsorgung wird darauf hingewiesen, dass die städtische Straßenreinigung keine Restmüllbehälter bereitstellt, da diese für die Entsorgung von Abfällen aus der Nutzung von Wegen vorgesehen sind. Für die Aufstellung mobiler Toiletten im öffentlichen Raum sei eine Sondernutzungserlaubnis sowie ein Kostenträger erforderlich. Die Verwaltung betont, dass die Problematik durch die Nutzung der Flächen als Übernachtungsplatz für Lkw-Fahrer bedingt ist, was auf fehlende Infrastruktur an Autobahnen und Bundesstraßen zurückzuführen sei. Eine Lösung erfordere die Zusammenarbeit aller Beteiligten, wobei bisherige Versuche zur gemeinsamen Lösungsfindung nur mäßigen Erfolg zeigten.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Winterdienst Erkenntnisse und Analysen aus dem Winterchaos 2020/2021Zur Vorlage · 0195/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern Informationen zu den Erkenntnissen und Analysen aus dem Winterdienst der Saison 2020/2021 angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Aufarbeitung der Auswirkungen der starken Schneefälle im vergangenen Winter, welche die Mobilität sowie die öffentliche Versorgung im Stadtbezirk beeinträchtigt haben.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie der Arbeitsschutz und die Stadtwerke Hamm (ASH) die Einsatzbereitschaft des Winterdienstes für zukünftige außergewöhnliche Wetterereignisse sicherstellen wollen. In diesem Zusammenhang werden Fragen zur Priorisierung bei Extremwetterlagen sowie zur Planung des öffentlichen Personennahverkehrs gestellt. Zudem wird nach Konzepten zur Kommunikation mit der Bevölkerung sowie zur Sicherung von Schulwegen, der Erreichbarkeit von Geschäften der Grundversorgung und der Zugänge zu medizinischen Einrichtungen gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung von Kooperationsverträgen mit der Land- und Forstwirtschaft für unterstützende Einsätze.
Die Fraktion fordert, dass Vertreter der Stadtverwaltung und des ASH in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung die Ergebnisse der Analysen sowie die geplanten Maßnahmen und Konzepte erläutern und die gestellten Fragen beantworten.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Winterdienst Erkenntnisse und Analysen aus dem Winterchaos 2020/2021Zur Vorlage · 0349/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Situation des Winterdienstes verschiedene Fragen an die Verwaltung und das Stadtwerk Hamm (ASH) gestellt. Hintergrund der Anfrage sind die Wetterereignisse im Winter 2020/2021, die zu Beeinträchtigungen der Mobilität sowie der Grundversorgung im Stadtbezirk führten. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, wie der Winterdienst für außergewöhnliche Wetterlagen besser aufgestellt werden soll, welche Priorisierungen bei Extremwetterlagen vorgesehen sind und wie die Kommunikation mit der Bevölkerung sichergestellt wird. Zudem werden Fragen zur Sicherung von Schulwegen, zum Zugang zu Geschäften und Arztpraxen sowie zur Kooperation mit der Land- und Forstwirtschaft aufgeworfen.
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen 1, 2, 4, 5, 6 und 7 auf die Mittelungsvlage 0089/21 Bezug, welche die Konsequenzen für den Winterdienst und die Umsetzung von Maßnahmen für die Saison 2021/2022 behandelt. Bezüglich der Frage nach dem Notfallfahrplan im öffentlichen Personennahverkehr weist die Verwaltung darauf hin, dass ein entsprechender Notfallplan seit 2010 auf den Internetseiten der Stadtwerke Hamm einsehbar ist. Der entsprechende Plan wurde der Stellungnahme als Anlage beigefügt.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Situation am SüdfeldwegZur Vorlage · 0219/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur Verkehrssituation am Südfeldweg angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über den Bau des Bahnhaltepunktes in Westtünnen sowie die aktuelle Situation im Bereich des Südfeldwegs und der Verdistraße.
Die Fraktion weist darauf hin, dass am Südfeldweg ein LKW-Durchfahrtverbot mit der Erlaubnis für Anlieger besteht. Es wird auf den Zustand der Fahrbahnränder verwiesen, der durch die Nutzung schwerer Fahrzeuge beeinträchtigt sei. Zudem wird angemerkt, dass das Verkehrsaufkommen durch die Baumaßnahme gestiegen ist und eine Entlastung durch die geplanten Haltebuchten nach Ansicht der Fraktion nur geringfügig ausfallen dürfte. Die aktuelle Verkehrslage wird als vorübergehend betrachtet, bis die geplante Straßenführung des Südfeldwegs zum Kreisverkehr im Dreiländereck umgesetzt ist.
Die Anfrage umfasst vier spezifische Fragestellungen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie der Südfeldweg für die Dauer der Baumaßnahme instand gesetzt werden soll und welche Maßnahmen für den Radverkehr sowie die Sicherheit von Fußgängern vorgesehen sind. Des Weiteren wird die Möglichkeit erfragt, den Südfeldweg während der Bauphase vorübergehend als Einbahnstraße auszuweisen.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Situation am SüdfeldwegZur Vorlage · 0371/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Verkehrssituation am Südfeldweg Fragen zum Zustand der Straße und zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gestellt. Hintergrund sind die Berichterstattung über den Bau des Bahnhaltepunktes in Westtünnen sowie die durch die Baumaßnahme veränderte Verkehrslage. Die Fraktion erkundigte sich nach Maßnahmen zur Ertüchtigung des Südfeldwegs, der Situation für Radfahrer, der Sicherheit beim Überqueren der Straße sowie der Möglichkeit, den Weg vorübergehend als Einbahnstraße auszuweisen.
Die Verwaltung nimmt dazu mit, dass die geplanten Haltebuchten bereits errichtet wurden und deren Auswirkungen beobachtet werden. Zudem wurde das Bankett beidseitig bearbeitet, um den Wasserabfluss zu gewährleisten, und die Fahrbahn im Bereich der Verdistraße wurde verbreitert. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht vorgesehen. Der Ausbau des Südfeldwegs erfolgt im Zuge der laufenden Baumaßnahme bis zur Verdistraße; für die weiteren Wege nach Süden stehen die Wirtschaftswege zur Verfügung.
Hinsichtlich der Sicherheit beim Begehen der Straße ohne Gehweg stellt die Verwaltung fest, dass keine besondere Gefährdungslage im Vergleich zu anderen Straßen im Stadtgebiet vorliegt. Eine Umwandlung des Südfeldwegs in eine Einbahnstraße wird von der Verwaltung nicht empfohlen, da mit einer Verkehrsverlagerung auf benachbarte Straßen zu rechnen ist und der Weg eine wichtige Erschließungsfunktion für die Ringbuslinie übernimmt.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Altglascontainer Einmündung Paul-Klee-Weg / HellwegZur Vorlage · 0220/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur Instandsetzung des Altglascontainers an der Einmündung Paul-Klee-Weg/Hellweg angefordert. In der Vorlage wird auf die bisherige Situation des Entsorgungsstandortes auf einem unbefestigten Grünstreifen verwiesen. Die Fraktion führt an, dass eine ordnungsgemäße Herstellung des Standortes in der vergangenen Wahlperiode aufgrund fehlender Finanzierung nicht umgesetzt werden konnte. Zudem wird angeführt, dass der Abfallwirtschaft Hamm (ASH) die Kostenübernahme mit dem Verweis auf die Zuständigkeit des dualen Systems für die Verwertung von Verkaufsverpackungen abgelehnt habe.
Mit dem Hinweis auf die geplante Ertüchtigung des Standortes stellt die Fraktion Fragen zur Finanzierung dieser Maßnahme. Es wird um Auskunft darüber gebeten, aus welchen Mitteln die Standortertüchtigung am Paul-Klee-Weg/Hellweg finanziert wird. Darüber hinaus erkundigt sich die CDU-Bezirksfraktion nach der Anzahl weiterer unbefestigter oder renovierungsbedürftiger Sammelstellen im Stadtgebiet bzw. Bezirk. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach der geplanten Reihenfolge für die Instandsetzung solcher Entsorgungsstandorte sowie nach der Verfügbarkeit entsprechender Finanzmittel für weitere Maßnahmen.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Altglascontainer Einmündung Paul-Klee-Weg / HellwegZur Vorlage · 0382/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern über die Finanzierung und den Zustand von Altglascontainern an der Einmündung Paul-Klee-Weg/Hellweg informiert. Gegenstand der Anfrage war die Instandsetzung des Entsorgungsstandortes, der sich auf einem unbefestigten Grünstreifen befindet.
Nach Angaben der Verwaltung erfolgt die Ertüchtigung dieses spezifischen Standortes ausnahmsweise durch das Tiefbau- und Grünflächenamt. Grund hierfür sei die fehlende Kostenübernahme durch die dualen Systeme sowie das Fehlen entsprechender Haushaltsmittel beim Abfallwirtschaft Hamm (ASH).
Auf die Frage der Fraktion nach weiteren unbefestigten oder renovierungsbedürftigen Sammelstellen im Stadtgebiet sowie der geplanten Reihenfolge für Instandsetzungen gab die Verwaltung an, dass weitere Standortausbauten derzeit nicht geplant seien. Eine Finanzierung solcher Maßnahmen sei weder aus dem Haushalt des ASH noch aus dem Haushalt des Tiefbau- und Grünflächenamtes möglich. Für Fälle, in denen ein Sanierungsbedarf an einzelnen Containerstellplätzen besteht, werden die Kosten über die laufenden Haushaltsmittel des ASH gedeckt.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Fahrradstraße/Wirtschaftsweg Rottwiese und WegesperrenZur Vorlage · 0221/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 0221/22_AF Fragen zur geplanten Sanierung des Weges „Rottwiese“ sowie zum Wirtschaftsweg sowie zu den damit verbundenen Wegesperren an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Grundlage der Anfrage ist eine vorangegangene Stellungnahme, wonach der Abschnitt des Weges „Rottwiese“ von der Hausnummer 1 bis zum Hundesportplatz in das Radwegeerneuerungsprogramm 2022/2023 aufgenommen wurde. Zudem ist vorgesehen, den Wirtschaftsweg im Rahmen des Radwegehauptroutenprogramms zu berücksichtigen.
Die Fraktion bittet um Klärung, ob im Rahmen des Radwegeerneuerungsprogramms bereits asphaltierte Abschnitte bis zum Hundesportplatz saniert werden und ob der bisher wassergebundene, schlammige Wegabschnitt bis zur alten Werler Straße durch das Radwegehauptroutenprogramm für eine ganzjährige Nutzung asphaltiert wird. Darüber hinaus werden Informationen zu den Kosten für die Asphaltierung von bisher wassergebundenen Radwegen angefordert, wobei als Beispiel auf Maßnahmen im Stadtbezirk Uentrop verwiesen wird. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, welche finanziellen Mittel aus den Radwegeprogrammen für den Stadtbezirk Hamm-Rhynern vorgesehen sind.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Fahrradstraße/Wirtschaftsweg Rottwiese und WegesperrenZur Vorlage · 0359/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern Informationen zur Sanierung der Wege im Bereich Rottwiese und zur geplanten Asphaltierung von Radwegen vorgelegt.
Hinsichtlich der baulichen Maßnahmen am Weg „Rottwiese“ bestätigt die Verwaltung, dass der bereits asphaltierte Abschnitt bis zum Hundesportplatz im Rahmen des Radwegeerneuerungsprogramms saniert werden soll. Für den weiteren, bisher wassergebundenen Wegabschnitt bis zur alten Werler Straße ist eine Berücksichtigung im Zuge der Überarbeitung der Hauptroute Westtünnen geplant. Hierfür ist eine Überplanung des betroffenen Abschnitts sowie die Beantragung von Fördermitteln vorgesehen. Eine Durchführung der Arbeiten für diesen Bereich ist im Zeitraum 2022/2023 nicht vorgesehen.
Bezüglich der Kosten für die Asphaltierung von wassergebundenen Wegen gibt die Verwaltung an, dass die Kosten je nach vorhandenem Wegeaufbau bei mindestens 40 Euro pro Quadratmeter liegen.
Für die Finanzierung der Radwegemaßnahmen im Stadtbezirk wurden für das Jahr 2021 etwa 37.500 Euro für die Sanierung in Ostdorf und für das Jahr 2022 rund 80.000 Euro für die Sanierung der Rottwiese veranschlagt. Nach der Beschlussfassung zur Hauptroute Westtünnen und Rhynern im Jahr 2022 ist mit einer mittelfristigen Einplanung weiterer Mittel für den Radwegebau und die Radwegesanierung zu rechnen.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Ab-/Umbau der Wegesperren in unserem StadtbezirkZur Vorlage · 0222/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung von Maßnahmen zum Ab- oder Umbau von Wegesperren im Stadtbezirk angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung vom 10. Juni 2021, mit dem entsprechende Maßnahmen beschlossen wurden.
Nach Angaben der Fraktion wurden die im Beschluss 0377/21 festgelegten Maßnahmen bis zum Zeitpunkt der Anfrage nicht oder nur teilweise umgesetzt. Die Anfrage zielt darauf ab, die Gründe für die Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu klären. Konkret wird die Verwaltung gefragt, welche Hindernisse der Umsetzung des Beschlusses entgegenstehen und bis zu welchem Zeitpunkt mit der vollständigen Durchführung der geplanten Arbeiten zu rechnen ist.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Ab-/Umbau der Wegesperren in unserem StadtbezirkZur Vorlage · 0360/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Umsetzung des Beschlusses 0377/21 Informationen über den aktuellen Stand des Ab- bzw. Umbaus von Wegesperren im Stadtbezirk angefordert. Die Fraktion erkundigte sich dabei nach den Gründen für die bisherige, teilweise ausbleibende Umsetzung der am 10. Juni 2021 einstimmig beschlossenen Maßnahmen sowie nach dem geplanten Zeitplan für die Fertigstellung.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass die Umsetzung des Beschlusses sukzessive erfolgt. Als Faktoren für den zeitlichen Ablauf wurden die Verfügbarkeit von Material, insbesondere für den barrierefreien Neubau, sowie die Witterungsverhältnisse, sofern Markierungen erforderlich sind, angeführt. Zudem wird die Umsetzung von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten abhängig gemacht.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.Bürgerbus im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0223/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 0223/22 Fragen zum aktuellen Stand und zur zukünftigen Entwicklung des Bürgerbus-Angebots im Stadtbezirk gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die zunehmende Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtbezirk, die durch die Fertigstellung des Haltepunktes Westtünnen sowie die Anpassungen im aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm ergänzt wird. Der Bürgerbus wird dabei als Instrument betrachtet, um weitere Bereiche des Bezirks an das Verkehrsnetz anzubinden.
Die Fraktion bittet den Bezirksbürgermeister um Auskunft zu der bisherigen Nutzung und Akzeptanz des Bürgerbus-Services. Konkret wird nach einer ersten Bilanz zur Frequenz der Fahrten gefragt. Zudem sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, welche Rückmeldungen von den Fahrgästen in Bezug auf die Abdeckung des Gebiets, die Taktung der Fahrten sowie den bestehenden Fahrplan vorliegen. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob bereits Planungen für einen Ausbau des Netzes oder für einen Rückbau des Angebots existieren.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Bürgerbus im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0356/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Situation des Bürgerbusses im Stadtbezirk Rhynern Informationen zur Nutzung, zur Kundenzufriedenheit sowie zu künftigen Planungen angefordert. Im Fokus der Anfrage standen die Frage nach einer ersten Bilanz der Auslastung, Rückmeldungen der Fahrgäste bezüglich der Abdeckung und Taktung sowie die Prüfung möglicher Netzausbaue oder Rückbauvorhaben.
Die Verwaltung teilte mit, dass für den Bürgerbus Hamm-Süden, der seit September 2021 im Betrieb ist, noch keine Verkehrszählungen vorliegen. Erste Beobachtungen deuten auf eine bisher geringe Inanspruchnahme hin. Die Verwaltung verwies auf die Erfahrungen des Bürgerbusverbunds Sauerland-Hellweg, wonach die Nachfrage bei neuen Angeboten erfahrungsgemäß eine Zeitspanne von bis zu einem Jahr benötigt. Zudem seien die Auswirkungen der Pandemie auf die Nachfrage zu berücksichtigen.
Rückmeldungen von Fahrgästen, die den Dienst primär für Arztbesuche oder Einkäufe nutzen, seien bislang positiv. Um die Bekanntheit des Angebots zu erhöhen, planen die Stadt und der Bürgerbusverein die Verteilung einer Broschüre als Beilage zum Stadtanzeiger an alle Haushalte im Bediengebiet. Eine gemeinsame Weiterentwicklung des Angebots durch die Stadt und den Bürgerbusverein ist vorgesehen. Eine Anpassung des Angebots wird für den Zeitpunkt der Fertigstellung des Haltepunktes Westtünnen angestrebt, welcher ebenfalls an den Bürgerbus angebunden werden soll.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.Verkehrssituation auf dem SüdfeldwegZur Vorlage · 0234/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Verkehrssituation auf dem Südfeldweg Informationen von der Bezirksvertretung angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Entwicklung der Verkehrslage, die laut der Fraktion durch die Nutzung des Weges durch Lastkraftwagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Haltepunkt, beeinflusst wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straße auch nach der Errichtung des Bahnhofs eine zentrale Funktion als Zubringer für Fußgänger und Radfahrer einnehmen wird.
Um den Ausbau von Rad- und Fußwegen zu ermöglichen, werden zusätzliche Grundstücksakquisitionen als notwendig erachtet. Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister und fragt konkret nach dem aktuellen Stand der Verwaltung in Bezug auf mögliche Gespräche mit Grundstückseigentümern. Es wird um Auskunft gebeten, ob bereits Verhandlungen mit den Eigentümern geführt werden und wie der derzeitige Stand dieser Gespräche zu bewerten ist. Die Vorlage wurde am 24. Februar 2022 eingereicht.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Verkehrssituation auf dem SüdfeldwegZur Vorlage · 0383/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern über die Verkehrssituation auf dem Südfeldweg informiert. Gegenstand der Anfrage war die zunehmende Verkehrsbelastung, insbesondere durch Lkw-Verkehr im Bereich des neuen Haltepunktes, sowie die Notwendigkeit von Grundstücksakquisitionen für den Ausbau von Rad- und Fußwegen.
Die Verwaltung führt aus, dass der Ausbaubedarf des Südfeldwegs zur Erfüllung seiner zukünftigen Netzbedeutung bereits im Rahmenplan Rhynern vom 29. Juni 2021 festgestellt wurde. Die aktuelle Linienführung sowie der vorhandene Querschnitt ohne entsprechende Anlagen für den Fuß- und Radverkehr entsprechen nicht den verkehrlichen Anforderungen und erfordern eine grundlegende Überplanung.
Die weitere Planung des Südfeldwegs erfolgt im Zusammenhang mit der im Rahmenplan skizzierten Baugebietsentwicklung. Ziel ist eine gesamthafte Planung, die Städtebau, Verkehr und Freiraum integriert. Auf Basis der bestehenden Rahmenplanung wird die Verwaltung konkrete Konzepte entwickeln und diese den zuständigen Gremien vorlegen. Als Übergangslösung für den aktuellen Baustellenverkehr wurde durch den Bau von Ausweichbuchten eine temporäre Regelung geschaffen, wobei Radfahrer auf parallel verlaufende Wirtschaftswege ausweichen können.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.Sachstand Sanierung der RhynernhalleZur Vorlage · 0238/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0238/22_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt, um Informationen zum aktuellen Sachstand der Sanierung der Rhynernhalle zu erhalten. Hintergrund der Anfrage ist die Frage nach dem Verbleib von Finanzmitteln, die bereits in früheren Haushaltsanmeldungen für diesen Zweck vorgesehen waren.
Die Fraktion bezieht sich auf eine Begehung der Halle vom 24. Juni 2021, bei der der Sanierungsbedarf thematisiert wurde. Laut der Anfrage wurde es nicht erreicht, eine stufenweise Sanierung im Haushaltsentwurf für 2022/2023 zu verankern, obwohl der Handlungsbedarf bei dem Termin von den Vertretern der politischen Parteien gegenüber der Verwaltung einhellig dargelegt wurde.
In der Begründung wird auf die Bedeutung der Halle für den Stadtbezirk hingewiesen. Die Räumlichkeiten werden für den Schul- und Vereinssport sowie für verschiedene kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen genutzt, darunter Schützenversammlungen, Karnevalsveranstaltungen, Kleintierausstellungen und Bürgerversammlungen. Die Fraktion strebt durch die Anfrage Klarheit über den Stand der weiteren Sanierungsplanungen an.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Sachstand Sanierung der RhynernhalleZur Vorlage · 0379/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zum Sachstand der Sanierung der Rhynernhalle auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Klärung des aktuellen Planungsstandes sowie der Verbleib zuvor angemeldeter Finanzmittel für eine Renovierung der Halle. Die Fraktion verwies dabei auf die Bedeutung der Halle für den Sport, Vereine und kulturelle Veranstaltungen sowie auf den bereits im Jahr 2021 gemeinsam mit der Bezirksvertretung durchgeführten Ortstermin.
Die Verwaltung bestätigt den Sanierungsbedarf der 1980 errichteten und 1993 erweiterten Halle. Neben bereits durchgeführten Maßnahmen, wie der Dachsanierung im Jahr 2014 oder Reparaturen an der Notausgangstür und dem Prallwandschutz, besteht weiterer Handlungsbedarf. Ein im Jahr 2019 beantragter Betrag von 300.000 Euro für einen ersten Renovierungsabschnitt konnte im Haushalt nicht bereitgestellt werden.
Für die geplanten Maßnahmen werden derzeit Planungskosten in Höhe von 150.000 Euro sowie Ausführungskosten von über 1.000.000 Euro kalkuliert. Die Umsetzung dieser Maßnahmen fand in den Haushaltsberatungen aufgrund von Priorisierungen und begrenzten finanziellen Mitteln keine Berücksichtigung. Die Verwaltung führt aus, dass die Maßnahmen im nächsten Doppelhaushalt angemeldet werden müssen.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- I.Anregungen
- 1.Parkprobleme an der Menzelstraße 1 - 11Zur Vorlage · 0019/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern auf die Parksituation in der Menzelstraße aufmerksam gemacht. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 11.
Nach Angaben der Fraktion wurde Anfang Dezember ein Parkverbotsschild in diesem Bereich aufgestellt. Die Maßnahme diente dazu, eine kurzfristige Haltemöglichkeit für die Befüllung des dort befindlichen Altglascontainers zu schaffen. Laut der Anregung hat dies dazu geführt, dass der bereits zuvor bestehende Parkdruck in den angrenzenden Mehrfamilienhäusern, in denen überwiegend Familien mit mehreren Kraftfahrzeugen wohnen, zugenommen hat.
Die Fraktion bittet daher um eine Überprüfung des Standortes des Altglascontainers. Es wird darauf hingewiesen, dass der Container Platz für etwa vier Parkplätze beansprucht. Die Anregung wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 25. Februar 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Entsorgung ElektrogeräteZur Vorlage · 0042/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0042/21_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt, die die Entsorgung von Elektrogeräten im Stadtbezirk zum Thema hat. Die Fraktion weist darauf hin, dass die derzeitige Möglichkeit, Elektrogeräte am Recyclinghof in Bockum-Hövel abzugeben, für die Bewohner des Bezirks mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden ist.
Um eine Fehlentsorgung von Elektrogeräten in die Restmüll- oder Wertstofftonnen zu verhindern, schlägt die Fraktion die Aufstellung von Sammelbehältern für kleinteilige Elektrogeräte innerhalb des Bezirks vor. Als potenzielle Standorte für diese Behälter werden die Bereiche neben den bereits im Bezirk vorhandenen Glascontainern angeführt. Ziel der Anregung ist es, durch diese Maßnahme zur fachgerechten Entsorgung beizutragen und die Umweltbelastung zu reduzieren. Die Vorlage wurde am 12. August 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 26. August 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Entsorgung ElektrogeräteZur Vorlage · 0347/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nr. 0042/21 vorgeschlagen, im Stadtbezirk Sammelbehälter für kleinteilige Elektrogeräte aufzustellen. Als mögliche Standorte wurden die Bereiche neben den vorhandenen Glascontainern ins Auge gefasst. Ziel der Initiative ist es, die fachgerechte Entsorgung zu erleichtern und zu verhindern, dass Elektrogeräte über den Restmüll oder die Wertstofftonnen entsorgt werden.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben und weist darauf hin, dass die Nutzung von Depotcontainern, wie sie in anderen Kommunen teilweise seit 2014 eingesetzt wurden, aufgrund rechtlicher Änderungen nicht mehr umsetzbar ist. Die Verwaltung begründet dies mit der geänderten Gefahrgutverordnung von 2017 sowie dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Insbesondere die Gefahr von Entflammungen durch Lithium-Ionen-Batterien bei der Verladung oder durch Kurzschlüsse stellt ein Risiko dar. Das bloße Abkippen von Depotcontainern in Sammelbehälter ist nach den aktuellen europäischen Vorgaben nicht mehr zulässig.
Die zuständige Fachabteilung verweist abschließend auf die gesetzlichen Regelungen des Elektroaltgerätegesetzes. Demnach ist der Handel bei einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern kostenlos zurückzunehmen.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Insektenhotel BlühwieseZur Vorlage · 0044/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung mit der Nummer 0044/21 den Antrag gestellt, die Möglichkeiten zur Förderung von Insekten im Stadtbezirk zu prüfen. Konkret wird die Verwaltung gebeten zu untersuchen, ob auf den Flächen der derzeit vorhandenen Blühstreifen Nistmöglichkeiten für Insekten geschaffen werden können.
Als Maßnahmen zur Umsetzung werden die Aufstellung von Insektenhotels sowie die Lagerung von Totholz auf den betreffenden Flächen vorgeschlagen. Die Anregung richtet sich an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern und war für die Sitzung am 18. November 2021 vorgesehen. Ziel der Anfrage ist die Prüfung der technischen und organisatorischen Umsetzbarkeit dieser ökologischen Maßnahmen auf den bestehenden Blühstreifen im Bezirk.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Kunst am SpielplatzZur Vorlage · 0045/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Prüfung von nicht abgerufenen Haushaltsmitteln beantragt. Hintergrund ist ein Budget in Höhe von 100.000 Euro für den Bezirk aus dem Vorjahr, von dem nach Angaben der Fraktion Gelder nicht in Anspruch genommen wurden. Die Fraktion bittet darum, den aktuellen Stand der verfügbaren Mittel zu ermitteln.
Gleichzeitig regt die Fraktion an, zu prüfen, ob diese Beträge teilweise für die Umsetzung von Kunstprojekten verwendet werden können. Konkret wird vorgeschlagen, unter Anleitung von Künstlern aus Hamm gemeinsam mit Kindern aus dem Bezirk bleibende Kunstwerke zum Thema Klimawandel zu gestalten. Als potenzielle Standorte für diese Projekte werden unter anderem Spielplätze im Bezirk genannt. Die Anregung wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Parkbank HochzeitswaldZur Vorlage · 0047/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung mit der Nummer 0047/21 die Prüfung der Ausstattung des Hochzeitswaldes beantragt. Das Anliegen richtet sich an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern.
Die Fraktion bittet den Bezirksbürgermeister darum, zu untersuchen, ob im Bereich des Hochzeitswaldes die Aufstellung von Parkbänken und -tischen sowie die Installation von Abfallbehältern und Hundekottütenspendern möglich ist. Die entsprechende Vorlage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Neue HundeauslaufflächenZur Vorlage · 0048/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0048/21_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gerichtet. Ziel der Anregung ist es, dass die Verwaltung bei der derzeitigen Erarbeitung eines stadtweiten Konzepts zur Gestaltung von Hundeauslaufflächen die bereits am 25. Februar 2021 gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung Rhynern berücksichtigt.
Die Fraktion fordert die Schaffung neuer, wohnortnaher Hundeauslaufflächen im Bezirk Rhynern. Konkret werden jeweils zwei Flächen in den Kernorten Rhynern, Berge und Westtünnen angestrebt. Die vorgeschlagenen Flächen sollen eine Größe zwischen 100 und 300 Quadratmetern aufweisen und auf zentral gelegenen kommunalen Grundstücken platziert werden, um eine gute Erreichbarkeit für Hundebesitzer zu gewährleisten. Zur Sicherung gegenüber dem angrenzenden Straßenverkehr sollen die Flächen eingezäunt werden, wobei die Verwendung von Naturmaterialien für die Umzäunung bevorzugt wird. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser umzäunten Flächen anzupassen.
Als potenzielle Standorte im Bezirk werden die Flächen Dambergstraße/Pählenweg, Pählenweg/Zelterstraße sowie die Mündung Vöhde/An der Windmühle/A2 vorgeschlagen. Die Anregung schließt mit dem Hinweis auf die Kontaktaufnahme für weitere Standortplanungen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Umzäunung Hundeauslauffläche PappelalleeZur Vorlage · 0050/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung die Umzäunung der Hundeauslauffläche Pappelallee beantragt. Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern.
Hintergrund der Anregung ist der Hinweis von Bürgerinnen und Bürgern auf die Verkehrssituation im Bereich der Hundeauslauffläche, die sich in unmittelbarer Nähe zum Hochzeitswald befindet. Laut der Vorlage besteht die Möglichkeit, dass Hunde während der Nutzung der Fläche auf die angrenzenden Straßen, namentlich die Forstlandwehr und den Caldenhofer Weg, laufen. Da diese Straßen regelmäßig befahren werden, wird ein Gefährdungspotenzial für den Straßenverkehr angeführt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Prüfung, ob eine Abgrenzung der Fläche durch eine Umzäunung noch im Jahr 2021 umgesetzt werden kann. Die Vorlage wurde am 24. September 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Schulwegsicherung HellwegschuleZur Vorlage · 0054/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung die Instandsetzung des Schul- und Radwegs zwischen der Ursulastraße und der Hellwegschule beantragt. Der betreffende Wegabschnitt ist mit einer etwa zwei Meter breiten wassergebundenen Decke ausgestattet und weist im mittleren Bereich eine 90-Grad-Kurve auf.
Laut der Vorlage ist das Begleitgrün in diesem Kurvenbereich eingewachsen. Zudem wird auf die Bildung von Schlaglöchern hingewiesen, wodurch die Nutzbarkeit des Weges eingeschränkt sei. Die Fraktion regt daher an, die wassergebundene Decke im genannten Bereich wiederherzustellen, um die Schulwegsicherung zu gewährleisten. Die Anregung wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern eingebracht.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.PapenlohZur Vorlage · 0055/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat mit der Vorlage 0055/22_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gerichtet. Ziel der Anregung ist die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Analyse, Stabilisierung und Ergänzung des Waldökosystems Papenloh, um dessen langfristigen Erhalt angesichts klimabedingter Schäden zu sichern.
Die Fraktion fordert, dass die Maßnahmen über bestehende Eigentümergrenzen hinweg erfolgen sollen. Zu den konkreten Inhalten der Anregung gehört die Begrenzung von Baumentnahmen auf das Maß des natürlichen Nachwachsens sowie der Schutz von Waldboden und Waldrändern. Zudem wird die Vermeidung von schweren Maschinen, die Entstehung von Freiflächen, Versiegelungen sowie der Bau von Sportstätten und Wohnbebauung im Waldgebiet angestrebt. Totholz soll als ökologisch wertvoll erhalten bleiben.
Ein wesentlicher Bestandteil der Anregung ist die Forderung nach einer Erweiterung des Waldgebiets durch die Nichtbebauung der angrenzenden Ackerfläche „An der Lohschule“. Dies soll eine ökologische Vernetzung mit dem Waldstück hinter der „Weidenhecke“ ermöglichen. Hinsichtlich der Planung eines Bewegungsparks wird darauf hingewiesen, dass dieser mit dem Schutz des Ökosystems Papenloh abzustimmen sei. Dabei sollen die Waldränder durch entsprechende Gebüschstrukturen gestaltet und Bodenverdichtungen durch Sportstätten unterlassen werden.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- PapenlohZur Vorlage · 0354/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat mit der Anregung Nr. 0055/22 den Wunsch geäußert, ein Gesamtkonzept zur Analyse, Stabilisierung und Ergänzung des Waldökosystems Papenloh zu erstellen. Ziel ist es, den Bestand aufgrund klimawandelbedingter Schäden langfristig zu erhalten. Die Anregung umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter die Begrenzung von Baumentnahmen auf das Maß des Nachwachsens, die Aufforstung des gesamten Bereichs sowie den Schutz von Waldboden und Waldrändern. Zudem sollen der Einsatz schwerer Maschinen vermieden, Totholz erhalten und die Entstehung von Freiflächen, Versiegelungen oder Sportstätten unterlassen werden. Auch eine Wohnbebauung im oder am Waldgebiet wird abgelehnt.
Ein zentraler Punkt der Anregung ist die ökologische Vernetzung des Waldgebiets. Hierzu wird vorgeschlagen, die Fläche „An der Lohschule“ nicht zu bebauen, sondern als Waldfläche zu nutzen, um eine Verbindung zum Waldstück hinter der „Weidenhecke“ herzustellen. Zudem soll die Planung eines Bewegungsparks so gestaltet werden, dass das Ökosystem geschützt bleibt, indem beispielsweise die Anzahl der Neupflanzungen sowie die Gestaltung der Waldränder berücksichtigt werden.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Anliegen Stellung und verweist auf das bereits der Bezirksvertretung Rhynern vorliegende Nachnutzungskonzept „Bürgerpark Papenloh“ (0775/22).
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.Nachnutzung Sportplatz LohschuleZur Vorlage · 0056/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat mit der Vorlage 0056/22_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Ziel der Anregung ist die Einrichtung einer Sportstätte für Biker auf dem ehemaligen Sportplatz der Lohschule.
Die Fraktion begründet diesen Vorschlag mit dem Ziel, den Sport und das Vereinsleben im Bezirk in seiner Vielfalt zu fördern. Als Standort wird das Gelände des ehemaligen Sportplatzes in Rhynern angeführt, da dieses zentral gelegen und gut erreichbar sei. Zudem wird auf die ausreichende Größe des Areals sowie auf den vorhandenen befestigten Untergrund hingewiesen. Die Anregung enthält zudem den Hinweis, dass eine Beleuchtung der Anlage möglich sei. Als weiterer Aspekt wird die belebte Umgebung des Geländes genannt, die einen Schutz vor Vandalismus ermöglichen könne.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Nachnutzung Sportplatz LohschuleZur Vorlage · 0352/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0056/22 vorgeschlagen, auf dem ehemaligen Sportplatz der Lohschule eine Sportstätte für Biker einzurichten. Als Begründung wurden die zentrale Lage, die gute Erreichbarkeit, die Größe des Geländes sowie die vorhandene Infrastruktur und die soziale Kontrolle durch die Umgebung angeführt.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0352/22 wird darauf verwiesen, dass ein Entwurf zum Nachnutzungskonzept „Bürgerpark Papenloh“ bereits verschiedene Nutzungsbausteine vorsieht. Darunter befindet sich auch eine kleinere Bike-Anlage für Kinder, Jugendliche und weitere Nutzer. Die Einbindung dieser Anlage basiert auf Ergebnissen einer Bürgerwerkstatt vom November 2021. Die Umsetzung einer solchen Anlage neben weiteren Angeboten wie Themen-Spielplätzen und einer Calisthenics-Anlage entspricht dem Ziel des Konzepts, einen Nutzungsmix zur Förderung des sozialen Austauschs zu schaffen.
Die Fachbehörden, darunter das Grünflächenamt, das Stadtplanungsamt und das Kinder- und Jugendamt, befürworten die Berücksichtigung einer Bike-Anlage im Rahmen des Nachnutzungskonzepts, da hier Spielraum für die Ausgestaltung und die Steuerung der nachbarschaftlichen Verträglichkeit besteht. Die Verwaltung hält zudem fest, dass die Sportanlage an der ehemaligen Lohschule bereits seit Jahren als Bolzplatz sowie als Sportstätte eines örtlichen Vereins genutzt wird und diese Nutzung auch künftig vorgesehen ist.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.Verkehrsführung der Straße „Im Sutenkamp“Zur Vorlage · 0057/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0057/22_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gerichtet. Hintergrund der Anfrage ist die Untersuchung einer möglichen Sperrung der Straße „Im Sutenkamp“ mittels eines Pollers, die auf Wunsch eines Anwohners durch die Verwaltung initiiert wurde und bei der Anlieger sowie Nutzer um Stellungnahme gebeten wurden.
Die Fraktion vertritt die Position, dass eine Durchfahrsperre zu Umwegen führen und den Verkehr auf bereits stark frequentierte Kreuzungsbereiche und Straßen wie die Opsener Straße oder die Kumper Landstraße umleiten würde. Dies könne die Verkehrsbelastung an neuralgischen Punkten im Bezirk erhöhen.
Statt einer Sperrung regt die Fraktion an, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, um die Straße „Im Sutenkamp“ für Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen freizugeben, sofern eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Eine solche Regelung soll laut Anregung den Verkehrsfluss verbessern und die Nutzung für die Zufahrt zum Edeka-Lager sowie zum Gewerbegebiet ermöglichen. Ziel sei es, die Werler Straße insbesondere zu Stoßzeiten zu entlasten und eine sichere Zufahrt über Ampelkreuzungen sowohl zur Werler Straße als auch zum Ortskern von Rhynern zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.Blumenkübel BrehmstraßeZur Vorlage · 0062/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Wiedereinsetzung von Blumenkübeln in der Brehmstraße beantragt. Die Initiative geht auf Anliegen der Anwohner der Brehmstraße zurück, die eine erhöhte Geschwindigkeit im Bereich der Dietrich-Bonhoeffer-Schule feststellen.
Nach Angaben der Fraktion wurden vor kurzem Blumenkübel aus diesem Bereich entfernt, welche zuvor eine verkehrsberuhigende Wirkung entfalteten. Mit der vorliegenden Anregung wird die Aufstellung dieser Elemente angeregt, um die Verkehrssituation im Bereich der Schule erneut zu beeinflussen. Die Vorlage wurde am 24. Februar 2022 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 10. März 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 13.Grüner Pfeil Kreuzungsbereich Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße / MenzelstraßeZur Vorlage · 0063/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung die Installation eines grünen Pfeils im Kreuzungsbereich Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße und Menzelstraße beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, Rückstauverhältnissen in dem genannten Bereich vorzubeugen.
In der Begründung der Fraktion wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Verkehrsregelung, bestehend aus dem grünen Pfeil, vor einigen Jahren entfernt wurde. Die Gründe für die Deinstallation der Verkehrszeichen sind aus Sicht der Antragsteller nicht bekannt. Die Vorlage wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 10. März 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Grüner Pfeil Kreuzungsbereich Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße / MenzelstraßeZur Vorlage · 0376/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0063/22 den Vorschlag eingebracht, im Kreuzungsbereich Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße und Menzelstraße einen grünen Pfeil zu installieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Rückstau im genannten Bereich zu vermeiden. Die Fraktion merkte an, dass ein entsprechender Rechtsabbiegepfeil bereits in der Vergangenheit an dieser Stelle vorhanden war, jedoch aus nicht näher genannten Gründen entfernt wurde.
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0376/22 wird die Umsetzung dieses Vorschlags abgelehnt. Die Verwaltung führt an, dass die Einsatzmöglichkeiten von Grünpfeil-Schildern den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung unterliegen. Ein Rechtsabbiegepfeil darf laut diesen Vorschriften nicht eingesetzt werden, wenn die Linksabbieger der Gegenrichtung separat signalisiert sind. Da an der Kreuzung Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße / Menzelstraße eine solche separate Signalisierung der Linksabbieger besteht, ist die Installation eines grünen Pfeils nicht zulässig.
Die Verwaltung erläutert ferner, dass die separate Signalisierung der Linksabbieger im Zuge der Erneuerung der Lichtsignalanlage im Jahr 2013 eingerichtet wurde. Diese Maßnahme diente der Verbesserung der Sicherheit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. In diesem Zusammenhang wurde das zuvor vorhandene Grünpfeil-Schild im Jahr 2013 entfernt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- J.Verschiedenes