Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0119/21 vom 30.11.2021, Teil I
- 2.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2022/23 Hier: weitere überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 0605/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0605/21_VL regelt die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in den Jahren 2022 und 2023, wobei ein Schwerpunkt auf überbezirklichen Maßnahmen liegt. Für das Jahr 2022 sind konsumtive Aufwendungen in Höhe von 950.000 € sowie investive Aufwendungen von 1.500.000 € vorgesehen, bei investiven Einzahlungen von 300.000 €. Für 2023 werden konsumtive Aufwendungen von 50.000 € und investive Aufwendungen von 200.000 € veranschlagt, während die investiven Einzahlungen 300.000 € betragen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 1.000.000 € konsumitiv und 1.100.000 € investiv.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören Brandschutzarbeiten im Technischen Rathaus, der Abbruch eines Kellers an der Erich-Kästner-Schule sowie Mängelbeseitigungen in Kindertagesstätten. Zudem ist die Umrüstung der BOS-Digitalfunktechnik im Technischen Rathaus und im Heinrich von Kleist-Forum vorgesehen. Im Bereich der Schulbauplanung sind die Planung einer Treppenhaus-Sanierung am Märkischen Gymnasium sowie die Installation raumlufttechnischer Anlagen an verschiedenen Schulen vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage umfasst bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von SARS-CoV-2-Risiken, wie den Einbau stationärer Anlagen in fünf Sporthallen, für die eine Förderung von bis zu 80 Prozent möglich ist. Am Beisenkamp-Gymnasium sind Sanierungen an der Einfach-Sporthalle sowie an Toilettenanlagen in verschiedenen Traktbereichen sowie Arbeiten am Verwaltungstrakt geplant. Die Durchführung der Maßnahmen soll durch die Verwaltung unter Einbindung externer Planer und Büros erfolgen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.Errichtung von 3 Dauerzählstellen für den Verkehr, mit Anzeige des Radverkehrsanteils („Fahrradbarometer“)Zur Vorlage · 0609/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm plant die Errichtung von drei Dauerzählstellen zur Analyse der Radverkehrsentwicklung. Das Projekt umfasst die Installation von sogenannten „Fahrradbarometern“ an der Münsterstraße, am Südring sowie an der Wilhelmstraße. Diese Anzeigen in Form von Tafeln oder Säulen sollen den tagesaktuellen sowie den Jahres-Zählwert und den prozentualen Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr visualisieren. Die Daten dienen als Grundlage für strategische verkehrslenkende Maßnahmen.
Die technische Umsetzung soll standortspezifisch erfolgen, wobei Methoden wie Boden-Zählschleifen oder kamerabasierte Erfassungen mittels Wärmesensoren in Betracht gezogen werden, um den Datenschutz zu gewährleisten. An allen Standorten ist die Erfassung von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern vorgesehen, um die Anteile vergleichen zu können. Die Stromversorgung der Geräte soll über die vorhandene Straßenbeleuchtung realisiert werden, was entsprechende Tiefbauarbeiten und die Installation von Schaltschränken erfordert.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 250.000 Euro. Die Finanzierung sieht einen städtischen Eigenanteil von 37.500 Euro vor, während ein Großteil der Kosten über eine Landesförderung in Höhe von 85 Prozent gedeckt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Fördermittel zu beantragen und das anschließende Vergabeverfahren durchzuführen. Ein Beginn der Ausschreibung ist nach der geplanten Bewilligung der Fördermittel im Jahr 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Straßenentwässerungskanal Richard-Matthaei-PlatzZur Vorlage · 0642/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zum Bau eines Straßenentwässerungskanals am Richard-Matthaei-Platz vor. Ziel der Maßnahme ist es, die technische Situation der Entwässerung zu verändern, da unter den Gebäuden an der Poststraße ein öffentlicher Mischwasserkanal aus dem Jahr 1934 verläuft. An diesen Kanal sind unter anderem die westlichen Straßeneinläufe des Richard-Matthaei-Platzes angeschlossen. Da die Lage des Kanals unter den Gebäuden betrieblich als ungünstig und mit hohem Aufwand verbunden eingestuft wird, soll die Situation durch den Bau eines neuen Regenwasserkanals aufgelöst werden. Dieser soll die Straßeneinläufe direkt an den öffentlichen Kanal am Richard-Matthaei-Platz anbinden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Baumaßnahme unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor. Die voraussichtlichen Auszahlungen für das Projekt belaufen sich auf 100.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über Abwassergebühren. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung, wobei die Voraussetzungen für eine vorläufige Haushaltsführung gemäß der Kommunalordnung vorliegen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge zur Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Tiefbau- und Grünflächenprogramm 2022 ff., hier: Einschaltung von Ingenieurbüros und LandschaftsarchitekturbürosZur Vorlage · 0645/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0645/22 den Vorschlag vorgelegt, für das Tiefbau- und Grünflächenprogramm 2022 und folgende externe Ingenieur- und Landschaftsarchitekturbüros einzuschalten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Maßnahme dient der Durchführung von Projekten, die im Haushaltsplan 2022/23 sowie im Investitionsprogramm 20einander 2024 bis 2026 eingestellt sind. Laut der Sachdarstellung ist die Einbindung externer Fachplaner notwendig, um den anfallenden Arbeitsumfang im Tiefbau- und Grünflächenamt zu bewältigen. Die Verwaltung behält dabei etwa ein Drittel der Projektarbeit, wie etwa die Vertragswesen, Beratung, Grundlagenbeschaffung und Bürgerbeteiligung, selbst. Zudem müssen im Rahmen von Erschließungsverträgen private Maßnahmen betreut werden. Die Vergabe der Aufträge soll abschnittsweise erfolgen, um die Nutzung interner Kapazitäten des Amtes bei Verfügbarkeit zu ermöglichen.
Die Liste der betroffenen Maßnahmen umfasst verschiedene Infrastrukturprojekte im Stadtgebiet, darunter Arbeiten an der Straßenentwässerung der Sandbochumer Straße, der Ausbau des Radwegenetzes in der Goethestraße und am Dunantweg sowie der Straßenumbau am Bockumer Weg und an der Ostenallee. Weitere Projekte betreffen die Gestaltung von Grünflächen, wie die Entwicklung am Kappenbusch, die Weiterentwicklung des Schulze-Pelkum-Parks sowie die freiraumplanerische Anbindung des Kurparks an die Adenauerallee. Die Beauftragung umfasst sowohl die Entwurfs- und Ausführungsplanung als auch die Bauleitung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Finanzstelle des Haushalts 2022 ff. vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Unterhaltungsmaßnahmen an FahrbahnenZur Vorlage · 0659/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an verschiedenen Fahrbahnen im Stadtgebiet vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung von Straßenabschnitten durch eine dünne Asphaltdeckschicht im Kalteinbau. Hintergrund der geplanten Arbeiten sind Mängel wie Rissbildungen, Schlaglöcher und Abplatzungen, die infolge der Winterschäden im Jahr 2021 aufgetreten sind.
Die Vorlage listet fünf spezifische Abschnitte auf, die in den Jahren 2022 bis 2024 bearbeitet werden sollen. Betroffen sind die Tulpenstraße im Bereich Caldenhofer Weg bis Geranienstraße, die vollständige Wörthstraße sowie die vollständige Richardstraße im Bereich Im Fuchswinkel. Zudem ist die vollständige Straße Im Fuchswinkel sowie der Bereich von An der Lohschule bis zum Sportplatz in der Eschenbuschstraße vorgesehen.
Die Gesamtkosten für diese Unterhaltungsmaßnahmen belaufen sich auf 135.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil aus dem Haushalt, wobei die Mittel für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor. Die Voraussetzungen für eine vorläufige Haushaltsführung gemäß der Kommunalverfassung liegen laut Verwaltung vor. Die Vorlage wurde bereits in den zuständigen Bezirksvertretungen Hamm-Mitte, Hamm-Uentrop und Hamm-Rhynern sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beraten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.Ausbauplan S 01/22 Straße An der Lohschule – Bushaltestelle WeiterbildungsforumZur Vorlage · 0669/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0669/22_VL vorgeschlagen, die Bushaltestelle „Weiterbildungsforum“ in der Straße An der Lohschule behindertengerecht auszubauen. Das Vorhaben ist Teil eines Modernisierungsprogramms zur Verbesserung der Infrastruktur im ÖPNV, wobei der Fokus auf zentralen Busachsen und der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen liegt.
Der Ausbau umfasst die Neugestaltung der Wartebereiche sowie die Einrichtung eines zusätzlichen Bussteigs auf der Westseite. Geplant ist zudem die Errichtung eines neuen, beleuchteten Wartehäuschens. Um den barrierefreien Ein- und Ausstieg zu gewährleisten, soll die Geometrie der Busbuchten optimiert und die Fahr- und Aufenthaltsflächen in Asphaltbauweise neu erstellt werden. Die technische Planung berücksichtigt dabei die Vorgaben der Behindertenkoordination, etwa durch die Verwendung von kontrastierenden Bodenindikatoren, taktile Leitsysteme und die Installation von 16 cm hohen Kassler Sonderborden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 131.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel sowie eine Beteiligung der Stadtwerke, sodass kein städtischer Eigenanteil erforderlich ist. Für die Umsetzung ist ein Grunderwerb von etwa 71 Quadratmetern notwendig. Der Ausbauplan war im Zeitraum vom 21. Februar bis zum 7. März 2022 öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Städtebauliche Rahmenplanung Rietzgartenviertel – Sportzentrum Ost – westlicher KurparkZur Vorlage · 0680/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, eine neue städtebauliche Rahmenplanung für das Gebiet Rietzgartenviertel, das Sportzentrum Ost sowie den westlichen Teil des Kurparks zu erarbeiten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung dieser Planung zu beauftragen und sie dazu zu ermächtigen, ein externes Planungsbüro für die Umsetzung einzusetzen. Voraussetzung für das Vorhaben ist eine gesicherte Finanzierung. Für die Erarbeitung sind Kosten in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen, wobei die entsprechenden Mittel auf der Finanzstelle für die Weiterentwicklung des Exerzierplatzes zur Verfügung stehen.
Die Grundlage für das neue Vorhaben bildet die bestehende Rahmenplanung aus dem Jahr 2010. Seit deren Erstellung haben sich im Untersuchungsgebiet verschiedene Veränderungen ergeben, etwa durch Wohnungsbauprojekte, die gastronomische Nutzung ehemaliger Flächen sowie die Entwicklung von Sport- und Freizeiteinrichtungen. Da die aktuelle Situation, die durch unterschiedliche Nutzungsinteressen und verkehrliche Herausforderungen geprägt ist, in der alten Planung nicht mehr vollständig abgebildet wird, soll eine neue Entwicklungsperspektive geschaffen werden.
Das Untersuchungsgebiet wird im Westen durch das Rietzgartenviertel, im Osten durch die Fährstraße, im Norden durch den Datteln-Hamm-Kanal und im Süden durch die Ostenallee begrenzt. Ziel der Planung ist die Erstellung einer Planungskonzeption, die als informelles Instrument Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung vorgibt. Schwerpunkte der Untersuchung liegen unter anderem auf der Sport- und Freizeitnutzung, der Verkehrskonzeption inklusive Parkraummanagement sowie der Verortung von Wohnmobilstellplätzen. Der Erarbeitungsprozess, der eine Bestandsaufnahme sowie die Einbeziehung der Öffentlichkeit umfasst, soll voraussichtlich etwa 1,5 Jahre in Anspruch nehmen und im Jahr 2023 abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt HammZur Vorlage · 0469/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0469/21_VL regelt die Einführung einer Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hamm. Ziel der Richtlinie ist die Etablierung eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse. Die Regelung umfasst Vorgaben zu Standortkriterien, Lade- und Bezahlsystemen sowie zum Flächenschutz.
Nach den Vorgaben der Richtlinie darf die Belegung von öffentlichen Parkplätzen auf maximal 5 Prozent begrenzt werden. Zudem gilt eine Begrenzung auf 5 Prozent der Parkplätze auf einer 200 Meter langen Strecke. Die Parkhöchstdauer ist auf den Ladevorgang oder maximal drei Stunden festgesetzt. Technische Anforderungen beinhalten die Einhaltung der Ladesäulenverordnung, die Gewährleistung der Roaming-Fähigkeit sowie eine Reaktionszeit bei der Störungsbehebung von maximal acht Stunden an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr. Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse sind beim Tiefbau- und Grünflächenamt einzureichen und müssen detaillierte Angaben zu Standort, Leistung und technischen Plänen enthalten. Anträge auf Aufbruchgenehmigungen sowie verkehrsrechtliche Anordnungen müssen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Der Netzanschluss ist bei den Stadtwerken Hamm zu beantragen. Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre befristet und setzt eine Inbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten nach Unanfechtbarkeit voraus. Die Richtlinie trat am 1. Juni 2022 in Kraft; Gebühren für die Genehmigung werden derzeit nicht erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Bebauungsplan Nr. 01.157 - An der Königstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0477/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0477/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.157 „An der Königstraße“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 3.800 m² im Bereich des ehemaligen Chattanoogaplatzes in der zentralen Innenstadt, südöstlich des Marktplatzes.
Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung einer modernen Wohnanlage mit Mehrfamilienhäusern in Geschossbauweise. Das Vorhaben soll einen innerstädtischen Baublock vervollständigen und das Angebot an Wohnraum erweitern. Die Erschließung der neuen Gebäude soll über die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen der Königstraße, der Antonistraße sowie des Ostenwalls erfolgen. Im Zuge der Entwicklung ist eine Reorganisation der vorhandenen Tiefgarage durch Teilabbruch und Neubau vorgesehen, um den künftigen Stellplatzbedarf zu decken.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Inhaltlich soll geprüft werden, ob die Festsetzung eines urbanen Gebiets oder eines Mischgebiets erfolgt. Dabei sollen auch Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung, wie etwa die Prüfung von Dachbegrünungen oder regenerativen Energien, berücksichtigt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden. Der Rat hat den Aufstellungsbeschluss in der Sitzung vom 29. März 2022 gefasst.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.14. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0565/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0565/21_VL behandelt die 14. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung einer etwa 3.464 m² großen Fläche, die bislang als öffentlicher Parkplatz genutzt wurde, in ein Gewerbegebiet. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Festsetzung einer überbaubaren Fläche von 15 m x 27 m für Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen. Die bestehende öffentliche Stellplatzanlage soll dabei in südwestlicher Richtung um etwa 15 m erweitert werden.
Die bauliche Nutzung sieht eine maximale Gebäudehöhe von etwa 15 Metern sowie eine dreigeschossige Bauweise vor. Zur Klimaanpassung sind eine Dachbegrünungspflicht sowie die Nutzung von bis zu 50 % der Fläche für Solarenergie vorgesehen. Um die Versiegelung zu begrenzen, werden unversiegelte Freiflächen und ein Erhaltungsgebot für die Vegetation festgesetzt. Zudem wird ein 20 Meter breiter Streifen entlang der Waldfläche als bebauungsfreier Pufferstreifen definiert, um einen Waldabstand von 22 Metern einzuhalten. Ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für eine Kabeltrasse der Stadtwerke Hamm wird ebenfalls eingerichtet.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, des Regionalverbands Ruhr, des Landesbetriebes Wald und Holz sowie der Feuerwehr Hamm berücksichtigt. Die Vorlage umfasst zudem die Berücksichtigung eines Blindgängerverdachtspunktes, bei dem Bodeneingriffe untersagt sind. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Planänderung als Satzung vor.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Teileinziehung der Südstraße im Abschnitt zwischen Ostenwall und Martin-Luther-StraßeZur Vorlage · 0578/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung der Südstraße im Abschnitt zwischen Ostenwall und der Martin-Luther-Straße/Marktplatz durchzuführen. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Sperrung dieses Bereichs für den regulären Autoverkehr.
Der betreffende Abschnitt der Südstraße ist als Gemeindestraße klassifiziert. Bereits seit Juni 2021 besteht im Bereich zwischen Ostenwall und der Martin-Luther-Straße eine vorläufige Verkehrsregelung, die auf einem Antrag der Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP basiert. Diese Regelung umfasst ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, wobei Radfahrer sowie der Lieferverkehr im Zeitraum von 7 bis 12 Uhr freigestellt sind. Zudem wurde der Ostenwall als abknickende Vorfahrt ausgestaltet. Die Querung der Südstraße vom Santa-Monica-Platz zur Königstraße bleibt für den Kfz-Verkehr weiterhin möglich.
Die Verwaltung führt die Teileinziehung aus, um die bisherigen Erfahrungen aus dem Verkehrsversuch straßenrechtlich abzusichern und die Verkehrsregelung dauerhaft auch für den Anliegerverkehr zu beschränken. Durch die Maßnahme sollen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie die Aufenthaltsqualität im Bereich erhöht werden. Die Erreichbarkeit von Einrichtungen wie dem Krankenhaus, dem Hotel Stadt Hamm, dem Sanitätshaus sowie der Senioreneinrichtung Medicum bleibt gewährleistet. Das Verfahren zur Teileinziehung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Straßenwegerechts Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.8. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0603/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK), 6. Fortschreibung 2018, um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 0603/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Beschlussvorlage umfasst verschiedene Projekte, die nach Baubeginn für das Jahr 2022 gruppiert sind. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm sind die Erneuerung der Mischwasserkanalisation im Bereich Ahornallee sowie kurzfristige Sanierungen der Mischwasserkanäle in den Gebieten Oberster Kamp und Auf dem Knuf vorgesehen. Seitens der Stadt Hamm sind der Bau eines Regenwasserkanals an der Adenauerallee sowie die Umleitung der Entwässerung am Richard-Matthaei-Platz in den vorhandenen Mischwasserkanal geplant. Zudem sind Maßnahmen zur Erschließung von Baugebieten vorgesehen, darunter der Neubau eines Mischwasserkanals im Bereich An der Erlöserkirche sowie die Errichtung von Regenwasserkanälen und eines Rückhaltebeckens im Gebiet Holtkamp.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.053 - Loddenkamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0607/22_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0607/22_VL behandelt die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.053 – Loddenkamp. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines neuen Produktionsstandortes für die Firma KrampeHarex GmbH & Co. KG auf einer Fläche von etwa 8.800 m² zur Herstellung von Stahlfasern. Das Plangebiet umfasst insgesamt circa 19.390 m², wobei die Änderung primär gewerbliche Bauflächen im Nordwesten vorsieht. Geplant sind drei neue Betriebsgebäude sowie Ergänzungen zu Festsetzungen bezüglich extensiver Dachbegrünung oder der Installation von Photovoltaik und Solarwärme. Zudem soll eine zusammenhängende gewerbliche Flächennutzung sowie ein optionaler Gleisanschluss an die Werner-Bockum-Höveler Eisenbahn ermöglicht werden.
Die Planung sieht die Entnahme einer öffentlichen Planstraße zur Erschließung über die Warendorfer Straße, die Umwidmung von Grünflächen und die Eintragung eines Trassierungsstreifens zugunsten der Open Grid Europe GmbH vor. Wesentliche Festsetzungen wie die Grundflächenzahl von 0,8, die Geschossflächenzahl von 2,4 sowie maximale Gebäudehöhen bleiben bestehen. Neue Vorgaben umfassen das Verbot von Kies- oder Schottergärten sowie die Festsetzung eines Heckenstreifens.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen verschiedener Institutionen ein, darunter der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Stadtwerke Hamm GmbH, die Bezirksregierung Arnsberg und die IHK Dortmund. Während der Landschaftsverband auf archäologische Fundstellen hinwies, gaben die Stadtwerke und die PLEdoc GmbH Hinweise zur Erschließung der Infrastruktur. Die Verwaltung hat Anregungen zur immissionsschutzrechtlichen Zonierung redaktionell berücksichtigt und einen Einwand des Lippeverbandes zur Abwasserbeseitigung als unbegründet zurückgewiesen. Es wird vorgeschlagen, die Satzung zur Änderung sowie die Begründung vom 01.02.2022 zu beschließen.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.Bebauungsplan Nr. 02.122 - Schützenstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Erneuter SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0610/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0610/22_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 02.122 „Schützenstraße“ zur wohnbaulichen Nachnutzung einer etwa 8.745 m² großen Brachfläche im Stadtbezirk Uentrop. Auf dem ehemaligen Gelände der „Newcastle Barracks“ ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt etwa 53 öffentlich geförderten Wohneinheiten durch die Hammer Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft geplant. Die Flächennutzung sieht ein Wohngebiet sowie ein Erhaltungsgebiet vor.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Schützenstraße. Die Planung umfasst eine zweigeschossige Bauweise mit optionalen Staffelgeschossen sowie die Bereitstellung von 55 privaten Stellplätzen, womit die bauordnungsrechtliche Anforderung von 48 Plätzen überschritten wird. Die Verwaltung schätzt das zusätzliche Verkehrsaufkommen auf etwa 220 PKW-Fahrten pro Tag. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags sind Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie die Begrünung von Dachflächen und die Nutzung von Photovoltaikanlagen, vorgesehen. Aufgrund vorliegender Bodengutachten sind Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Sanierung von Mineralölkohlenwasserstoffen erforderlich.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Baufenster B und C um etwa drei Meter nach Norden verschoben, um die Abstände zu den angrenzenden Reihenhäusern zu vergrößern. Einwendungen von Anwohnern bezüglich der Gebäudehöhe, der Verkehrsbelastung und der Bebauungsdichte werden von der Verwaltung nach Prüfung nicht berücksichtigt. Der Bebauungsplan soll als Satzung beschlossen werden, wobei die Rechtswirksamkeit rückwirkend zum 25. Januar 2021 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Teilung des Geltungsbereichs 2. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0617/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0617/22_VL sieht eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp – vor. Geplant ist die Teilung des bisherigen Geltungsbereichs in die Weiterführung der 8. Änderung sowie die Neuaufstellung einer 9. Änderung. Der Fokus der 8. Änderung liegt auf der städtebaulichen Steuerung im Bereich der Palzstraße und westlich der Ahlener Straße. Ziel ist es, die Wohnnutzung in einem 19.295 m² großen Mischgebiet zu sichern und die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen sowie Betrieben mit sexuellem Charakter auszuschließen. Damit soll die Stärkung des Nahversorgungszentrums Heessen unterstützt und ein Qualitätsverlust vermieden werden.
Die Planung passt den Planungsstand an die Baunutzungsverordnung 2017 an. Dabei werden drei Grundstücke am Vogtskamp und der Palzstraße von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt. Für die baulichen Kennzahlen werden unterschiedliche Werte festgelegt: Entlang der Ahlener Straße gelten eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2, während für die Palzstraße eine Grundflächenzahl von 0,5 und eine Geschossflächenzahl von 1,0 vorgesehen sind. Zudem werden Maßnahmen zum Klimaschutz, wie die extensive Dachbegrünung von Flachdächern und die Sicherung von Straßenbäumen, integriert.
Die Vorlage sieht die Kenntnisnahme bisheriger Beteiligungsverfahren sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung für die Dauer eines Monats vor. Der verkleinerte Bereich der 8. Änderung umfasst künftig etwa zwei Hektar im Norden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 9.Bebauungsplan Nr. 07.035 – Hülskamp - / 9. Änderung hier: 1. Teilung des Geltungsbereichs 2. AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0618/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0618/22_VL wird der Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp in Hamm vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 144.971 m² im Bereich zwischen der Palzstraße, der Ahlener Straße, der Straße Hülskamp und der Bahnstrecke Hamm-Hannover. Die Planung sieht eine Teilung des Geltungsbereichs der vorangegangenen 8. Änderung vor, um einen Teilbereich neu aufzustellen.
Die inhaltlichen Ziele der Änderung umfassen die Stärkung des Versorgungsbereichs an der Ahlener Straße sowie die Anpassung des Planungsrechts an die aktuelle Bestandssituation. Geplant ist unter anderem die Umwandlung eines Industriegebietes in ein Gewerbegebiet sowie die Ausweisung von Mischgebieten. Zudem soll ein Sondergebiet zur Sicherung eines Einzelhändlers festgesetzt werden. Die Planung sieht eine Steuerung von Nutzungen vor, wobei Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter ausgeschlossen werden sollen. Der großflächige Einzelhandel wird gemäß der sogenannten „Hammer Liste“ gesteuert.
Baurechtlich ist eine Umstellung auf die BauNVO 2017 vorgesehen, um die Flächenausnutzung durch vereinheitlichte GRZ- und GFZ-Werte zu optimieren. Die Planung integriert zudem Maßnahmen zum Immissionsschutz und zur Klimaanpassung, etwa durch die Begrenzung der Bodenversiegelung, die Förderung von Grünflächen und Dachbegrünungen sowie den Erhalt von Straßenbäumen. Parallel dazu erfolgt die 37. Änderung des Flächennutzungsplans. Auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet, da bereits im Rahmen der 8. Änderung eine Unterrichtung und Erörterung stattgefunden hat.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Hülskamp – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0620/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0620/22_VL behandelt die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hülskamp“ in Hamm-Heessen sowie die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035. Ziel der Planungsänderungen ist die Anpassung des Planungsrechts an die bestehende Situation sowie die Sicherung und Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs an der Ahlener Straße. Durch die Steuerung verschiedener Nutzungen, darunter Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter, sollen die gewerblichen und wohnlich gemischten Strukturen im Gebiet gefestigt werden.
Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von 144.971 m², die durch die Palzstraße, die Ahlener Straße, Flächen entlang des Hülskamps und die Bahnstrecke Hamm-Hannover begrenzt wird. Die inhaltlichen Änderungen sehen die Rücknahme von Mischgebiets- und Gewerbeflächen sowie die Korrektur von Grünflächen zu Gewerbeflächen im südlichen Bereich vor. Zudem ist die Ausweisung eines Sondergebiets für Lebensmittel zur Sicherung eines Nahversorgungsstandortes vorgesehen.
Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes werden parallel durchgeführt. Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes für den definierten Siedlungsbereich aufzustellen. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird verzichtet, da eine Unterrichtung und Erörterung der Inhalte bereits im Zeitraum von November bis Dezember 2021 stattgefunden hat.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.Bebauungsplan Nr. 01.159 - Auf dem Pottkamp - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0628/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0628/22_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.159 „Auf dem Pottkamp“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Plangebiet umfasst ein etwa 43,5 Hektar großes Areal in der Gemarkung Hamm, welches das ehemalige Gelände der Thyssen-Drahtwerke zwischen der Hafenstraße, dem Hauptbahnhof, dem Stadtquartier „Hammer Westen“ und der Dortmunder Straße einschließt.
Die Planung sieht vor, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung des Industrie- und Gewerbeareals zu schaffen, der an das bestehende Siedlungsumfeld angepasst ist. Dabei sollen im östlichen und zentralen Bereich Gewerbegebiete für innovative Betriebe, Handwerk und Dienstleistungen entstehen. Im westlichen Teil des Gebiets sollen Industriegebiete gesichert und erweitert werden. Für die Gewerbeflächen sind eine Grundflächenzahl von 0,75 und eine Geschossflächenzahl von 2,0 vorgesehen, während für die Industriegebiete eine Grundflächenzahl von 0,8 sowie eine Baumassenzahl von 9,0 festgesetzt werden sollen.
Neben der Flächennutzung umfasst der Plan die Sicherung von Grün- und Verkehrsflächen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung gemäß kommunaler Konzepte. Die Entwicklung soll zudem Verkehrsfragen und Pufferzonen zu angrenzenden Wohngebieten berücksichtigen. Parallel zur Bebauungsplanung wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erwartet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll gemäß Baugesetzbuch im Rahmen einer Bürgerversammlung oder durch eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0639/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die vierte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage 0639/22 basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt, wobei eine regelmäßige Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre vorgesehen ist. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung dient als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Ziel dieses Programms ist die finanzielle Entlastung der Anlieger, indem die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes bei den aufgeführten beitragspflichtigen Maßnahmen durch Landesmittel finanziert werden kann. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept beinhaltet lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 13.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.013 - Oberonstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0648/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0648/22_VL behandelt die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.013 – Oberonstraße –, der ein rund 8.600 m² großes Areal in der Gemarkung Wiescherhöfen umfasst. Das geplante Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Ziel der Planung ist die Prüfung einer intensiveren Nutzung der Flächen zwischen der Titani-, Oberon- und Lohauserholzstraße sowie der Straße Auf der Geist, um die bestehende Gebäudestruktur zu ergänzen. Das Gebiet ist im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen und im Flächennutzungsplan der Stadt Hamm als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Vorlage sieht zwei wesentliche Beschlussvorschläge vor: den Aufstellungsbeschluss für das durch Flurstücksgrenzen definierte Plangebiet sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz geprüft werden, darunter Durchgrünung, versiegelungsoffene Flächen, Dachbegrünung sowie die Nutzung regenerativer Energien. Dies erfolgt im Kontext des Kommunalen Klimaaktionsplans Hamm 2020-2025 sowie der bestehenden kommunalen Leitfäden und Konzepte. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wird auf eine Umweltprüfung verzichtet, wobei eine mögliche Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB geprüft wird. Der Rat der Stadt Hamm soll über die förmliche Einleitung des Verfahrens entscheiden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.Menschlich.Lebenswert.Innovativ - Strategie für das digitale HammZur Vorlage · 0656/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0656/22 legt dem Rat die Digitalisierungsstrategie „Menschlich.Lebenswert.Innovativ - Strategie für das digitale Hamm“ zur Entscheidung vor. Die Erarbeitung dieser Strategie erfolgte im Auftrag der Verwaltung aus der Grundsatzvorlage 0400/21 vom 29. Juni 2021.
Der Entwicklungsprozess begann im August 2021 und wurde in vier Phasen unterteilt: Kompetenzentwicklung, Entwicklung einer Vision, Projektentwicklung sowie Konsolidierung. An der Erstellung beteiligte sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, der die Verwaltungsspitze, Fachbereichsleitungen, Amtsleitungen, die Datenschutzbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragte sowie Vertreter des Personalrates und politische Vertreter angehörten. Der Prozess wurde zudem wissenschaftlich durch die Firma Niehaves & Friends GmbH begleitet.
Das Ergebnis der Strategie umfasst eine als Zielbild definierte Vision sowie fünf ausgewählte Handlungsfelder. Darin enthalten sind 15 Leitprojekte, die über bereits laufende, geförderte oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen hinausgehen. Die Vision dient künftig als Maßstab für die Auswahl und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Stadt. Die Strategie bietet einen Überblick über bestehende sowie neu entwickelte Projekte. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen sind bei Bedarf gesonderte Beschlüsse erforderlich. Mit der Verabschiedung der Strategie sollen zudem die Voraussetzungen geschaffen werden, um an Förderprogrammen im Bereich Smart City auf Bundes- und Landesebene teilzunehmen, wie etwa an den Modellprojekten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.03.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.Bebauungsplan Nr. 03.098 - An der Ostdorfstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0660/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0660/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ in der Gemarkung Berge beantragt. Das betroffene Areal umfasst etwa 0,9 Hektar auf den Flurstücken 1078 und 1080 und umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters. Ziel der Planung ist die Nachnutzung des Areals für die Errichtung einer Büroimmobilie.
Parallel dazu ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, da die geplanten Ausweisungen nicht direkt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Die Anpassung der Bauleitpläne erfolgt zur Übereinstimmung mit dem Regionalplan Ruhr, der für diesen Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich vorsieht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bereits am 10.07.2018 gefassten Aufstellungsbeschluss mit einer geänderten Zielrichtung erneut zu fassen. Auf eine erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB soll verzichtet werden, da bereits im Dezember 2018 eine Besprechungsmöglichkeit durch die Verwaltung stattgefunden hat. Im weiteren Verfahren wird der Öffentlichkeit nach der Konkretisierung des Planentwurfs im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Das Verfahren umfasst die Überarbeitung der Planunterlagen sowie einen künftigen Offenlegungsbeschluss durch den Rat der Stadt Hamm. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm - An der Ostdorfstraße - hier: ÄnderungsbeschlussZur Vorlage · 0661/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt, die eine Neuausrichtung für das Areal „An der Ostdorfstraße“ im Stadtbezirk Hamm-Rhynern vorsieht. Das etwa 0,9 Hektar große Grundstück im Ortsteil Berge umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters Kley an der Kreuzung Werler Straße / Ostdorfstraße. Da das Gebäude seit längerer Zeit ungenutzt ist und vorangegangene Planungsansätze für eine Nachnutzung nicht abgeschlossen werden konnten, soll das Verfahren nun mit geänderter Zielrichtung fortgeführt werden.
Im Gegensatz zu früheren Planungen, die unter anderem ein Business-Center oder ein Autohaus vorsahen, wird nun die Errichtung einer Büroimmobilie angestrebt. Hintergrund ist das Interesse eines Immobilien-Projektentwicklers aus Aachen, moderne und energieeffiziente Büroflächen an diesem Standort anzubieten. Die Verwaltung sieht die Entwicklung als stadtplanerisch sinnvoll an, da die Nachnutzung einer bereits versiegelten Brachfläche den Zielen einer ressourcenschonenden Flächenentwicklung entspricht.
Der Beschluss sieht vor, die 31. Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.098 durchzuführen. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben verzichtet, da bereits im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung Beteiligungsmöglichkeiten stattgefunden haben. Eine öffentliche Auslegung zur Stellungnahme wird nach der Konkretisierung des Planentwurfes erfolgen. Die verkehrlichen Auswirkungen auf die B63 sowie die Einhaltung städtebaulicher Qualitätsstandards sollen im weiteren Verfahren geprüft werden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Ausbauplan S 13/21 – Museumstraße und StadthausstraßeZur Vorlage · 0406/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0406/21 den Ausbauplan S 13/21 für die Museumsstraße und die Stadthausstraße vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die Museumsstraße und die Stadthausstraße im Zuge der Entwicklung des Kanalquartiers städtebaulich einheitlich zu gestalten und als Verbindungselement zwischen der Innenstadt und dem Kanalquartier zu etablieren.
Der Plan sieht vor, die Museumsstraße als verlängerte Fußgängerzone mit Anliegerbefriedung umzugestalten. Dabei sollen Gestaltungselemente wie Pflasterbeläge, Beleuchtung und Begrünung an den Schleusenplatz angepasst werden. Im Bereich der Museumsstraße sollen Parkplätze entfallen, während das Angebot an Fahrradbügeln sowie die Barrierefreiheit durch ein Blindenleitsystem gestärkt werden. Auch die Stadthausstraße soll in zwei Bereiche unterteilt werden: Ein Abschnitt soll als verkehrsberuhigter Bereich mit Parkplätzen ausgebaut, während der zweite Abschnitt bis zur Weststraße als Fußgängerzone gestaltet werden soll.
Die veranschlagten Gesamtausgaben belaufen sich auf 728.000 Euro, wobei 528.000 Euro auf die Museumsstraße und 200.000 Euro auf die Stadthausstraße entfallen. Die Finanzierung erfolgt durch Anliegerbeiträge, Stadtbauförderungsmittel sowie einen städtischen Eigenanteil in Höhe von 107.200 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Anwohner wurden im Vorfeld des Plans informiert und die Ergebnisse einer digitalen öffentlichen Auslegung wurden berücksichtigt.
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- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022Zur Vorlage · 0612/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Ergänzung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2022 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Im Falle einer Umsetzung soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen ein investives Budget von 461.200 Euro sowie ein konsumtives Budget von 390.400 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2019 gedeckt. Die Höhe der künftigen Anliegerbeiträge ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Vorlage dient dazu, die Anforderungen der Förderrichtlinien zu erfüllen, die für die Beantragung von Zuwendungen aus dem landeseigenen Förderprogramm einen entsprechenden Beschluss der zuständigen Gremien voraussetzen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Planung Sanierung Fassade HauptgebäudeZur Vorlage · 0615/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat die Planung für die Sanierung der Fassade des Hauptgebäudes des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans ab dem Jahr 2022. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, ein EU-weites Vergabeverfahren für Planungsleistungen durchzuführen. Ziel ist es, Planer bis zur Leistungsphase 3, welche den Entwurf und die Kostenberechnung umfasst, zu beauftragen und im Anschluss einen Baubeschluss zur Ausführungsphase vorzulegen.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem Zustand der Fassadenkonstruktion, die aus Beton-Sandwichelementen besteht. Laut Sachdarstellung weist die tragende Stahlbeton-Unterkonstruktion Korrosionsschäden auf, und auch die vorgehängten Fassadenplatten zeigen Abplatzungen durch korrodierte Bewehrung. Zudem sind die Dämmung durch Umwelteinflüsse sowie die Verglasung der Fenster durch Witterung beeinträchtigt, wodurch der aktuelle Standard des Wärmeschutzes nicht erfüllt wird. Ein vorliegendes Gutachten bestätigt diesen Zustand.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die vollständige Erneuerung der Fassade inklusive der Fenster und des Blitzschutzes. Für die Jahre 2022 und 2023 sind Auszahlungen in Höhe von 50.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro vorgesehen, wobei ein städtischer Eigenanteil von insgesamt 550.000 Euro bereitgestellt wird. Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeit von Förderungen. Durch die Sanierung wird eine Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes um 40 Jahre angestrebt.
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- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Sanierung der Haupteingangsfassade des RathausesZur Vorlage · 0621/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0621/22_VL die Sanierung der Haupteingangsfassade des Rathauses beantragt. Das Vorhaben umfasst umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Fassade, die zuletzt in den Jahren 1991/1992 saniert wurde. Aufgrund von Witterungseinflüssen und Umwelteinflüssen weist die Sandsteinstruktur Schäden auf, die laut einem Fachgutachten aus dem Jahr 2016 eine fundierte Sanierung erforderlich machen.
Die geplanten Maßnahmen beinhalten Reinigungsarbeiten mittels Heißdampfverfahren, den Austausch von Natursandsteinwerkstücken, Nachverankerungen, Neuverfugungen sowie die Bearbeitung von Rissen. Zudem sind Arbeiten am Gerüstbau, die Restaurierung historischer Holzfenster, Klempnerarbeiten an Fallrohren und Gesimsabdeckungen sowie Putz- und Malerarbeiten vorgesehen.
Die Gesamtkosten für die Sanierung der Fassade zum Theodor-Heuss-Platz werden auf 900.000 Euro beziffert. Die Finanzierung ist durch eine Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahr 2019 gesichert, die im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen unter Einbindung externer Ingenieurbüros durchzuführen. Ziel ist es, die Ausschreibung und die vollständige Durchführung der Arbeiten im Jahr 2022 zu realisieren. Die Erfahrungen aus dieser Maßnahme sollen als Grundlage für die Planung weiterer Sanierungen am historischen Rathaus in kommenden Haushaltsjahren dienen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Friedrich-List-Berufskolleg, Standort Spichernstraße, Anmietung/Kauf von Containern und Fortsetzung der Sanierung.Zur Vorlage · 0632/22_VL · Beschlussvorlage
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Der Hauptausschuss hat die Fortsetzung der ganzheitlichen Sanierung des Friedrich-List-Berufskollegs am Standort Spichernstraße beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Anmietung oder den Kauf von Containern sowie die Durchführung umfangreicher Sanierungsarbeiten am Schulgebäude und der Sporthalle. Da die baulichen Eingriffe im laufenden Betrieb nicht möglich sind, soll das Gebäude für die Dauer der Arbeiten freizuziehen. Als temporäre Ausweichmöglichkeit ist das Gebäude in der Langestraße vorgesehen, während auf dem Schulgelände eine zweigeschossige Containeranlage errichtet werden soll, um acht Klassen und Nebenräume unterzubringen.
Die geplanten Sanierungsarbeiten beinhalten unter anderem die Schadstoffsanierung, die brandschutztechnische Ertüchtigung, die Erneuerung der Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen sowie die Modernisierung der Sporthalle. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Fachplaner voranzutreiben. Für die Planungsleistungen ist eine EU-weite Ausschreibung vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 5.523.750 Euro. Die Kosten für die Containerlösung werden auf 1.700.000 Euro geschätzt, während die Sanierungskosten für das Schulgebäude und die Sporthalle inklusive einer Reserve auf 3.823.750 Euro kalkuliert sind. Die Finanzierung erfolgt über die Schulpauschale. Im Rahmen der Umsetzung wird eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt, um zwischen der Anmietung und dem Kauf der Container zu entscheiden. Ein Baubeginn ist für die Zeit nach den Sommerferien 2023 vorgesehen.
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- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Attraktivierung SchillerplatzZur Vorlage · 0623/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Beschlussvorlage 0623/22 einen Plan zur Attraktivierung des Schillerplatzes im Bezirk Hamm-Mitte vor. Ziel der Maßnahme ist die Neugestaltung des Platzes als öffentliche Grün- und Quartiersfläche im Rahmen des Programms „Perspektive Innenstadt 2030“. Der Entwurf, der von einem externen Landschaftsarchitekturbüro erarbeitet wurde, sieht eine Sanierung des Bestands vor, um bestehende Elemente wie den Baumbestand und die Teichanlage zu erhalten und gleichzeitig die Ausstattung zu modernisieren.
Die Planung umfasst die Sanierung der Hauptwegeverbindungen, die Entsiegelung von Flächen zur Verbesserung des Mikroklimas sowie die Schaffung einer Rasenfläche im Bereich des nördlichen Hochbunkers. Geplant ist zudem die Neupflanzung einer „Schiller Linde“ sowie die Ersetzung der Sitzmöblierung durch zeitgemäße Bankmodelle. Ergänzt werden die Maßnahmen durch neue Beleuchtung, Fahrradanstellbügel und Bewegungsgeräte für Erwachsene und Senioren. Der Entwurf berücksichtigt dabei die Barrierefreiheit sowie die Klimafolgenanpassung durch zusätzliche Begrünung.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 400.000 Euro. Davon sollen 320.000 Euro durch die Städtebauförderung 2022 gedeckt werden, sodass ein städtischer Eigenanteil von 80.000 Euro verbleibt. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Planung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Erneuerung Gehweg SchleppwegZur Vorlage · 0643/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung des Gehweges im Schleppweg vorgelegt. Hintergrund der Maßnahme ist die geplante Verlegung von Kabeln sowie Gas- und Wasserleitungen durch die Stadtwerke Hamm in der genannten Straße. Im Zuge dieser Arbeiten sollen die durch die Leitungsverlegung entstehenden Restbreiten des westlichen Gehweges, im Abschnitt zwischen Caldenhofer Weg und Tannhof, erneuert werden.
Der aktuelle Zustand des Gehweges wird als schlecht beschrieben. Der bestehende Belag aus Platten, Asphalt und Naturstein weist in vielen Bereichen starke Absackungen sowie schadhafte Platten auf. Zudem ist die Bordanlage über die gesamte Länge abgängig. Die geplante Maßnahme sieht vor, den Gehweg auf der gesamten Breite mit neuem Rechteckpflaster wiederherzustellen und durch eine verstärkte Frostschutzschicht zu verbessern.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 45.000 Euro. Davon werden 36.000 Euro durch Beiträge des kommunalen Arbeitgeberverbands (KAG) gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil 9.000 Euro beträgt. Die Mittel sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden. In der Vorlage wird vorgeschlagen, den Auftrag in Abweichung von den Vergaberichtlinien an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Arbeiten der Stadtwerke Hamm ausführt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die 4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und der gesicherten Finanzierung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 2 Hamm-UentropZur Vorlage · 0624/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk Hamm-Uentrop vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Durchführung von Baumaßnahmen, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs in Schulen und Liegenschaften als notwendig erachtet werden. Konkret werden Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von mehr als 25.000 Euro zur Beschlussfassung unterbreitet.
Im Fokus steht dabei eine Maßnahme im Verwaltungsgebäude am Alten Grenzweg 2. Aufgrund von Mängeln, die im Rahmen von Brandschauen festgestellt wurden, sind Brandschutzmaßnahmen im Verwaltungsbereich vorgesehen. Diese umfassen die Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes, den Einbau von Brandschutztüren sowie die Errichtung einer F-90 Wand und den brandschutztechnischen Umbau einer Lichtschachtöffnung. Zudem sind die Ergänzung der Fluchtwegebeschilderung sowie begleitende Malerarbeiten geplant.
Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 55.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus einer Instandhaltungsrückstellung, die bereits im Jahr 2021 gebildet wurde, sodass das Haushaltsjahr 2022 nicht belastet wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung zu beschließen. Die Verwaltung soll zudem mit Einbindung externer Büros mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 Hamm-RhynernZur Vorlage · 0625/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0625/22_VL der Verwaltung sieht die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 Hamm-Rhynern vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Durchführung von Baumaßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen und Liegenschaften notwendig sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Maßnahmen ist die Sanierung der Flachdächer der Franz-Voss-Halle in drei Bauabschnitten. Ziel ist es, die Dachabdichtung im Zuge der Erneuerung der Absorberanlagen der Stadtwerke Hamm zu sanieren, da die Lebensdauer der bisherigen bituminösen Abdichtung überschritten ist. Für die ersten beiden Bauabschnitte werden Mittel in Höhe von insgesamt 260.000 Euro bereitgestellt, wobei 180.000 Euro für das Jahr 2022 und 80.000 Euro für das Jahr 2023 vorgesehen sind. Der erste Bauabschnitt umfasst den Dachbereich über dem Umkleidebereich und dem Foyer, während der zweite Abschnitt das östliche Hauptdach betrifft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Baumaßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Sport und Freizeit und unter der Voraussetzung gesicherter Finanzierung zu beschließen. Die Verwaltung soll mit der Durchführung der Arbeiten unter Einbindung externer Büros beauftragt werden. Die Finanzierung erfolgt über eine Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahr 2021.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 Hamm-HerringenZur Vorlage · 0626/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0626/22_VL der Verwaltung sieht die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 Hamm-Herringen vor. Ziel der Vorlage ist die Durchführung von Baumaßnahmen, die ein Kostenvolumen von jeweils mehr als 25.000 Euro überschreiten, um einen ordnungsgemäßen Betrieb von Schulen und Liegenschaften sicherzustellen.
Im Bereich der konsumtiven Sondermaßnahmen ist die Sanierung der WC-Anlage im Erdgeschoss des Bürgeramtes Herringen vorgesehen. Die Maßnahme umfasst den Rückbau einer provisorischen Anbindung sowie die dauerhafte Erneuerung der Anlage nach einem Wasserschaden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 60.000 Euro und werden aus einer gebildeten Instandhaltungsrückstellung finanziert.
Im Bereich der investiven Sondermaßnahmen ist die Erneuerung von Holzfenstern mit Wärmeschutzverglasung an der Lessingschule geplant. Betroffen ist der Klassentrakt auf der Ost- und Westseite, da im Zuge einer Außenwandsanierung marode Fenster festgestellt wurden. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 50.000 Euro geschätzt und aus Resten der Schulpauschale finanziert. Die Umsetzung soll für die Sommerferien 2022 vorgesehen werden, wobei die Verwaltung mit der Durchführung unter Einbindung externer Büros beauftragt wird. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse sowie der gesicherten Finanzierung durch den Haushaltsplan.
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- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- H.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · 0627/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0627/22_VL der Verwaltung sieht die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-Hövel vor. Ziel der Vorlage ist die Durchführung von Baumaßnahmen, die ein Kostenvolumen von jeweils mehr als 25.000 Euro überschreiten, um den ordnungsgemäßen Betrieb von Schulen und Liegenschaften sicherzustellen. Die geplanten Maßnahmen umfassen ein Gesamtvolumen von 130.000 Euro, wobei die Mittel aus dem Teilergebnisplan für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Im Rahmen der geplanten Instandsetzungen ist eine Sanierung des Hauses der Begegnung vorgesehen. Diese umfasst die Erneuerung der Eingangstreppe, der Türanlage, der Pflasterung sowie der Außenbeleuchtung und Beschilderung. Zudem sollen die behindertenfreie Rampe und der hintere Zugang saniert sowie die Parkplätze instand gesetzt werden. Die Kosten für diesen Bereich belaufen sich auf 90.000 Euro und werden aus einer bestehenden Instandhaltungsrückstellung finanziert.
Ein weiteres Projekt betrifft die Johannesschule. Hier ist die Wärmedämmung der Tonnendächer der Offenen Ganztagsschule (OGS) geplant, um Wasserschäden durch Kondensation in der Dachkonstruktion zu vermeiden. Die Maßnahme beinhaltet zudem die Erneuerung der beschädigten Decken und der Beleuchtung bei einem Kostenvolumen von 40.000 Euro. Der Beschluss der Baumaßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse sowie der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplans. Die Verwaltung soll mit Einbindung externer Büros mit der Durchführung beauftragt werden.
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- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Fahrbahnerneuerung ZedernstraßeZur Vorlage · 0636/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0636/22 zur Erneuerung der Fahrbahn sowie zur teilweisen Erneuerung der Gehwege in der Zedernstraße vor. Die Maßnahme ist notwendig, da die Fahrbahn Rissbildungen, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen aufweist und der vorhandene Oberbau nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Zur Behebung dieser Schäden ist eine Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus sowie eine Sanierung von Teilabschnitten der Gehwege vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 240.000 Euro gegenüber, die aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz resultieren. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 60.000 Euro. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm vorhanden. Der Anliegeranteil wird gemäß den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen zu 50 Prozent bezuschusst.
Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Erneuerungsarbeiten unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung vor. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität geleitet.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Fahrbahnerneuerung Stefanstraße von Uhlandstraße bis Horster StraßeZur Vorlage · 0638/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0638/22_VL einen Beschlussvorschlag zur Erneuerung der Fahrbahn in der Stefanstraße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Uhlandstraße und der Horster Straße. Grund für die geplante Baustelle sind Schäden an der Fahrbahn, wie Rissbildungen, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen, sowie ein Oberbau, der nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Zur Behebung dieser Mängel ist eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus vorgesehen.
Im Zuge dieser Arbeiten führt der Lippeverband Stadtentwässerung Hamm Maßnahmen zur Erneuerung des Mischwasserkanals durch. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberflächen im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 150.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz in Höhe von 120.000 Euro gegenüber, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 30.000 Euro beläuft. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm vorhanden. Der Anliegeranteil wird gemäß der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen zu 50 Prozent bezuschusst. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- I.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Straßenbenennungen im Bereich Lippeauen, östlich der Münsterstraße.Zur Vorlage · 0296/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Neubenennung von Straßen und Wegen im Bereich der Lippeauen, östlich der Münsterstraße, vorgelegt. Hintergrund der Anpassungen sind die baulichen Veränderungen im Rahmen des Projekts „Erlebensraum Lippeaue“.
Durch die durchgeführten Baumaßnahmen wurden die bisherigen Wegeführungen verändert. Ein Teil des ehemaligen Jupp-Eickhoff-Weges wurde zurückgebaut. Zudem wurde der Wegabschnitt der Münsterstraße, der zwischen der Münsterstraße und der Kläranlage verläuft, um etwa 100 Meter nach Norden verlegt. Die Verwaltung schlägt vor, diesen verlegten Abschnitt weiterhin als „Münsterstraße“ zu bezeichnen. Für den neu entstandenen Abzweig, der vom verlegten Wegabschnitt bis zum Ruderclub Hamm führt, soll der Name „Jupp-Eickhoff-Weg“ wiederverwendet werden.
Mit diesem Vorschlag sollen gleichzeitig die früheren Bezeichnungen der zurückgebauten Wege aufgehoben werden. Die genauen Verläufe der betroffenen Wege sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Benennung der Wege als „Jupp-Eickhoff-Weg“ und „Münsterstraße“ erfolgt, wobei die Entscheidung unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität steht. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme werden nicht ausgewiesen.
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- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Ausbauplan S 37/21 Parkplatz an der MessehalleZur Vorlage · 0583/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0583/21 den Ausbauplan für einen neuen Parkplatz an der Alfred-Fischer-Halle vor. Hintergrund ist der geplante Abriss der Parkpalette im Gewerbegebiet Zeche Sachsen an der Dessauer Straße aufgrund ihres schlechten baulichen Zustands. Da durch den Wegfall der Parkpalette ein Defizit an Stellflächen bei Veranstaltungen zu erwarten ist, soll eine neue Parkplatzanlage am Sachsenweg entstehen.
Das Vorhaben sieht die Schaffung von 77 neuen Stellplätzen vor, die östlich des bestehenden Platzes errichtet werden sollen. Die Zufahrt erfolgt über den vorhandenen Bereich der Alfred-Fischer-Halle. Durch die Erweiterung erhöht sich die Gesamtkapazität auf 141 Stellplätze, wobei 58 Pkw-Stellplätze sowie 6 Behindertenparkplätze bereits auf dem vorhandenen Platz zur Verfügung stehen. Die technische Umsetzung umfasst eine Asphaltfahrbahn, Schotterrasen für die Stellflächen sowie eine LED-Beleuchtung. Die Anlage wird durch einen Grünstreifen und eine Entwässerungsmulde ergänzt, die das Oberflächenwasser in das öffentliche Abwassernetz leitet.
Für die Realisierung sind Kosten in Höhe von 195.000 Euro vorgesehen, wobei die Finanzierung durch städtische Mittel gesichert ist. Der erforderliche Grunderwerb wurde durch einen Vertrag mit dem Eigentümer bereits abgeschlossen. Die Planung berücksichtigt zudem Vorgaben zur Barrierefreiheit, insbesondere bei den Übergängen und der Kennzeichnung der Stellplätze für Menschen mit Behinderung. Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-HeessenZur Vorlage · 0629/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (0629/22_VL) vorgelegt, die die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-Heessen regelt. Ziel der Vorlage ist es, die notwendigen Baumaßnahmen mit einem Kostenvolumen von jeweils über 25.000 Euro rechtzeitig auszuschreiben, um den ordnungsgemäßen Betrieb von Schulen und Liegenschaften sicherzustellen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen sowohl konsumtive als auch investive Vorhaben. Im Bereich der konsumtiven Sondermaßnahmen sind die allgemeine Mängelbeseitigung an der Karlschule sowie eine Innensanierung der Gästezimmer im Schloss Oberwerries vorgesehen. Zudem ist eine Fassadensanierung am Torbogenhaus des Schlosses geplant, wobei die Arbeiten in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage sind die investiven Maßnahmen an der Kappenbuschschule. Hier soll die Einfachsporthalle durch den Austausch der Glasbausteinfassade gegen moderne Aluminiumfenster sowie die Erneuerung des Dachs und der Wärmedämmung saniert werden.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Aufwendungen von 780.000 Euro im Jahr 2022 und 50.000 Euro im Jahr 2023. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse sowie der gesicherten Finanzierung zu beschließen und die Durchführung der Arbeiten unter Einbindung externer Büros zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-Heessen hier: Ludgerischule: Errichtung eines TreppenturmesZur Vorlage · 0654/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0654/22_VL der Verwaltung sieht die Errichtung eines Treppenturmes an der Ludgerischule im Stadtbezirk Hamm-Heessen vor. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Schulgebäude. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage eines aktualisierten Brandschutzkonzeptes in Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Bauordnungsamt. Der geplante außenliegende Treppenturm an der Nord-West-Seite des Gebäudes soll alle drei Stockwerke des Klassentraktes erreichen, wobei die Zugänge über die anliegenden Unterrichts- und Gruppenräume realisiert werden sollen.
Die geplanten Bauarbeiten umfassen unter anderem Rohbau- und Stahlbauarbeiten, die Installation von Fenstern und Fluchttüren, Elektroarbeiten sowie die Anpassung des Schulhofpflasters. Die Kosten für die Maßnahme, einschließlich der Honorare für externe Fachingenieure wie Brandschutzgutachter, Architekten und Statiker, werden auf 250.000 Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt über investive Haushaltsmittel. Die Verwaltung plant, die Durchführung der Baumaßnahme unter Einbindung externer Büros zu beauftragen, sofern die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Schule und Ausbildung vorliegen und die Finanzierung gesichert ist. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung beobachtet.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- J.Anträge
- 1.Trimodalität fördern, Querung der Hafenbahn über die Hafenstraße neu planenZur Vorlage · 0335/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit einer Neuplanung der Hafenbahn-Querung über die Hafenstraße zu beauftragen. Ziel der Anfrage ist es, die Trimodalität im Bereich des Hafens zu fördern und den Knotenpunkt zu entzerren.
Hintergrund der Initiative ist die Entwicklung des Maxi Terminal Hamm sowie die geplante Reaktivierung des Rangierbahnhofs zum sogenannten MULTI HUB WESTFALEN. Durch diese Entwicklungen wird eine Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene angestrebt. Die Fraktion weist darauf hin, dass durch die zunehmende Nutzung der Hafenbahn häufigere Querungen der Hafenstraße stattfinden werden, was bereits jetzt zu Rückstauungen im Straßenverkehr führt. Ein weiterer Aspekt der Begründung ist die Nähe der Hauptwache der Feuerwehr Hamm zum betreffenden Bereich. Es soll sichergestellt werden, dass die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr im Alarmfall auch künftig gewährleistet bleibt.
Die Planung soll verschiedene technische Lösungen berücksichtigen, darunter Überführungen oder Unterführungen durch Brücken oder Tunnel sowie moderne Logistiklösungen. Der Antrag sieht vor, dass die Planungskosten im Haushalt für die Jahre 2022/2023 einzukalkulieren sind. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeit zur Akquise von Fördermitteln auf EU-, Bundes- und Landesebene zu prüfen. Die Aufnahme der Planung soll kurzfristig erfolgen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.12.2021 · Rat
- Trimodalität fördern, Querung der Hafenbahn über die Hafenstraße neu planenZur Vorlage · 0336/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0335/21 die Neuplanung der Querung der Hafenstraße durch die Hafenbahn beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die geplante Verknüpfung des Maxi Terminal Hamm mit der Reaktivierung des Rangierbahnhofs zum neuen Multi Hub Westfalen. Durch die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene wird mit einer Zunahme der Gleisquerungen gerechnet, was bereits jetzt zu Rückstauungen im Straßenverkehr führt. Zudem wird die Erreichbarkeit der nahegelegenen Hauptwache der Feuerwehr als sichergestellt betrachtet.
Der Antrag sieht vor, den Knotenpunkt durch Überführungen, Unterführungen oder innovative Logistiklösungen zu entzerren. Hierfür sollen Planungskosten im Haushalt für die Jahre 2022/2023 vorgesehen und die Akquise von Fördermitteln auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene geprüft werden.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Stellung, dass die Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Straßenquerungen eine wichtige Aufgabe darstellt. Die Hafenbahn nehme bei der Verknüpfung des künftigen Multi Hub Westfalen mit dem Hafen eine Schlüsselrolle ein. Die Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr Hamm GmbH beabsichtigt, nach ihrer formalen Gründung und nach Erhalt entsprechender Fördermittel ein Verkehrsgutgutachten in Auftrag zu geben. Die Untersuchung zur Ertüchtigung der Hafenbahn wird die genannten Gleisquerungen der Hafenstraße als wesentlichen Bestandteil beinhalten.
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- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Bericht zum Zustand unserer städtischen BrückenZur Vorlage · 0367/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 0367/22_AT einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung eines umfassenden Berichts zum aktuellen Zustand der städtischen Brücken in Hamm.
Die Fraktion bittet darum, dass dieser Bericht in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses vorgelegt wird. Neben der Darstellung des baulichen Zustands der Brückenbauwerke soll der Bericht zudem Informationen darüber enthalten, in welchen Zeitabständen und mit welchen technischen Methoden die Begutachtungen der städtischen Brücken durchgeführt werden.
Mit der Beantragung verfolgt die Fraktion das Ziel, Informationen zur Verkehrssicherheit bereitzustellen und eine Grundlage für die Planung notwendiger Investitionen in die städtische Infrastruktur zu schaffen. Der Antrag wurde für die Sitzung des Ausschusses am 22. März 2022 adressiert.
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- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Bericht zum Zustand unserer städtischen BrückenZur Vorlage · 0351/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0367/22 einen Antrag gestellt, der einen umfassenden Bericht zum Zustand der städtischen Brücken in Hamm fordert. Ziel des Antrags ist es, Informationen über den aktuellen Zustand der Brückenbauwerke sowie über die Intervalle und Methoden der durchgeführten Begutachtungen bereitzustellen. Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass Informationen über die Verkehrsinfrastruktur in der Öffentlichkeit diskutiert werden und der Bericht als Grundlage für die Einschätzung notwendiger Investitionen sowie für die Verkehrssicherheit dienen soll.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0351/22 dem Antrag zugestimmt. Es wurde angekündigt, dass ein entsprechender Bericht für die Sitzungsrunde im Juni vorbereitet wird. Dabei wird die Verwaltung auch die Berücksichtigung anderer Baulastträger in die Erstellung des Berichts einbeziehen. Der Bericht ist für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorgesehen.
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- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- K.Anfragen
- 1.Volle Schulbusse als Corona-InfektionsherdeZur Vorlage · 0211/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Informationen zur Auslastung des Schulbusverkehrs und zum Infektionsrisiko durch das Coronavirus angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Situation zu den Schulanfangs- und Schulendzeiten, zu denen die Busse nach Ansicht der Ratsgruppe überfüllt sind.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie viele Schulbusse neben den regulären Linien im Stadtgebiet im Einsatz sind und welche Schulen sowie welche Betreiber bedient werden. Zudem wird nach einem Vergleich der Anzahl der eingesetzten Schulbusse zwischen dem Stand vom 1. Januar 2022 und dem Jahr 2019 gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Messung der Auslastung der Busse sowie der Frage, ob die Stadtverwaltung ein Infektionspotenzial durch die hohe Passagierdichte sieht. In diesem Zusammenhang werden Informationen über bereits umgesetzte Maßnahmen zur Reduzierung von Ansteckungsrisiken sowie die Planung zusätzlicher Buskapazitäten für die Wintermonate erbeten. Abschließend wird die Verwaltung nach einer Bewertung der Forderung gefragt, die Schulanfangszeiten weiter zu entzerren, und ob hierzu weitere Maßnahmen in Absprache mit den betroffenen Akteuren geplant sind.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Volle Schulbusse als Corona-InfektionsherdeZur Vorlage · 0345/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 24. Januar 2022 Fragen zur Auslastung von Schulbussen und zum Infektionsrisiko durch das Corona-Virus im öffentlichen Personennahverkehr gestellt. Die Anfrage thematisiert die Überfüllung von Bussen zu den Schulanfangs- und -endzeiten sowie die Forderung nach einer weiteren Entzerrung der Unterrichtszeiten und einer Erhöhung der Kapazitäten. Konkret wurden Informationen zur Anzahl der eingesetzten Schulbusse, zur Identifikation der bedienten Schulen und ihrer Betreiber sowie zur Messung der Busauslastung angefordert. Zudem wurde die Verwaltung gefragt, ob Maßnahmen zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren geplant sind.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass Schülerinnen und Schüler etwa 40 Prozent des Hamburger Busverkehrs ausmachen. Die 20 Hauptbuslinien werden zu den Schulanfangszeiten durch sieben Einsatzlinien sowie weitere E-Wagen verstärkt, um die Beförderung zu allen Schulen sicherzustellen. Während im ÖPNV die Maskenpflicht sowie die 3G-Regel gelten, besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Einhaltung von Mindestabständen oder eine Obergrenze der Besetzung. Die Verwaltung führt aus, dass die Nutzung des ÖPNV durch Homeoffice und Distanzunterricht zurückgegangen ist. Zur Minimierung von Ansteckungsgefahren werden durch die Stadtwerke bereits seit Beginn der Pandemie zusätzliche Busse im Schülerverkehr eingesetzt, wofür Sonderfördermittel des Landes genutzt werden. Der Einsatz erfolgt auf Basis von Zählungen und Beobachtungen in Abstimmung mit den Beteiligten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Anzeigetafeln an der InselZur Vorlage · 0212/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Informationen zur Beschilderung der elektrischen Anzeigetafeln am Bahnhofsbereich „Insel“ angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, wonach bestimmte Buslinien und Fahrzeuge auf den digitalen Anzeigen nicht vollständig aufgeführt seien. Konkret wird die Situation der Linie 5 der Firma Breitenbach zwischen den Haltestellen Wischerhöfen und Uentrop thematisiert.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur aktuellen Situation und zur weiteren Planung. Es wird erfragt, ob das Fehlen bestimmter Linien auf den Anzeigen beabsichtigt ist und ob weitere Buslinien von dieser unvollständigen Darstellung betroffen sind. Sollte die unvollständige Anzeige beabsichtigt sein, bittet die Ratsgruppe um eine Begründung für das Nicht-Aufführen dieser Linien. Falls die Lücken nicht beabsichtigt sind, wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, ob eine zeitnahe Aktualisierung der Anzeigetafeln erfolgen kann. Die Anfrage ordnet das Thema in den Kontext der Förderung des öffentlichen Nahverkehrs ein, wie er im Klimaaktionsplan der Stadt Hamm vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Anzeigetafeln an der InselZur Vorlage · 0344/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 24. Januar 2022 Informationen zur Funktionsfähigkeit der elektrischen Anzeigetafeln am Bahnhofsbereich „An der Insel“ angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, warum bestimmte Buslinien, wie beispielsweise die Linie 5 der Firma Breitenbach, auf den Monitoren nicht vollständig aufgeführt werden. Die Ratsgruppe erkundigte sich zudem, ob weitere Linien von dieser unvollständigen Darstellung betroffen sind und ob eine zeitnahe Aktualisierung der Anzeigen beabsichtigt ist.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und teilte mit, dass nach Informationen der Stadtwerke ein technischer Fehler vorliegt, der dazu führt, dass derzeit nicht alle Linien auf den Monitoren dargestellt werden können. Eine Reparatur der betroffenen Systeme wurde bereits in Auftrag gegeben. Des Weiteren wurde berichtet, dass ein Monitor an Bussteig 7 aufgrund eines Wasserschadens nicht funktionsfähig ist. Die Instandsetzung dieses Gerätes soll ebenfalls in Kürze erfolgen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- L.Mündliche Berichte
- 1.Bericht zum Thema „Wohnraumförderung 2021“ – Herr Muhle (Stadtplanungsamt)
- M.Verschiedenes