Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Berichte der Verwaltung
- 1.Vorstellung des Bezirksdienstes des Kommunalen Ordnungsdienstes für Hamm-Mitte
- 2.Vorstellung des Projektes für besondere Wohnformen „Auf dem Hilkenhohl“
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0105/21 der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vom 16.11.2021
- 2.Attraktivierung SchillerplatzZur Vorlage · 0623/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Beschlussvorlage 0623/22 einen Plan zur Attraktivierung des Schillerplatzes im Bezirk Hamm-Mitte vor. Ziel der Maßnahme ist die Neugestaltung des Platzes als öffentliche Grün- und Quartiersfläche im Rahmen des Programms „Perspektive Innenstadt 2030“. Der Entwurf, der von einem externen Landschaftsarchitekturbüro erarbeitet wurde, sieht eine Sanierung des Bestands vor, um bestehende Elemente wie den Baumbestand und die Teichanlage zu erhalten und gleichzeitig die Ausstattung zu modernisieren.
Die Planung umfasst die Sanierung der Hauptwegeverbindungen, die Entsiegelung von Flächen zur Verbesserung des Mikroklimas sowie die Schaffung einer Rasenfläche im Bereich des nördlichen Hochbunkers. Geplant ist zudem die Neupflanzung einer „Schiller Linde“ sowie die Ersetzung der Sitzmöblierung durch zeitgemäße Bankmodelle. Ergänzt werden die Maßnahmen durch neue Beleuchtung, Fahrradanstellbügel und Bewegungsgeräte für Erwachsene und Senioren. Der Entwurf berücksichtigt dabei die Barrierefreiheit sowie die Klimafolgenanpassung durch zusätzliche Begrünung.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 400.000 Euro. Davon sollen 320.000 Euro durch die Städtebauförderung 2022 gedeckt werden, sodass ein städtischer Eigenanteil von 80.000 Euro verbleibt. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Planung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Erneuerung Gehweg SchleppwegZur Vorlage · 0643/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung des Gehweges im Schleppweg vorgelegt. Hintergrund der Maßnahme ist die geplante Verlegung von Kabeln sowie Gas- und Wasserleitungen durch die Stadtwerke Hamm in der genannten Straße. Im Zuge dieser Arbeiten sollen die durch die Leitungsverlegung entstehenden Restbreiten des westlichen Gehweges, im Abschnitt zwischen Caldenhofer Weg und Tannhof, erneuert werden.
Der aktuelle Zustand des Gehweges wird als schlecht beschrieben. Der bestehende Belag aus Platten, Asphalt und Naturstein weist in vielen Bereichen starke Absackungen sowie schadhafte Platten auf. Zudem ist die Bordanlage über die gesamte Länge abgängig. Die geplante Maßnahme sieht vor, den Gehweg auf der gesamten Breite mit neuem Rechteckpflaster wiederherzustellen und durch eine verstärkte Frostschutzschicht zu verbessern.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 45.000 Euro. Davon werden 36.000 Euro durch Beiträge des kommunalen Arbeitgeberverbands (KAG) gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil 9.000 Euro beträgt. Die Mittel sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden. In der Vorlage wird vorgeschlagen, den Auftrag in Abweichung von den Vergaberichtlinien an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Arbeiten der Stadtwerke Hamm ausführt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die 4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und der gesicherten Finanzierung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt HammZur Vorlage · 0469/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0469/21_VL regelt die Einführung einer Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hamm. Ziel der Richtlinie ist die Etablierung eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse. Die Regelung umfasst Vorgaben zu Standortkriterien, Lade- und Bezahlsystemen sowie zum Flächenschutz.
Nach den Vorgaben der Richtlinie darf die Belegung von öffentlichen Parkplätzen auf maximal 5 Prozent begrenzt werden. Zudem gilt eine Begrenzung auf 5 Prozent der Parkplätze auf einer 200 Meter langen Strecke. Die Parkhöchstdauer ist auf den Ladevorgang oder maximal drei Stunden festgesetzt. Technische Anforderungen beinhalten die Einhaltung der Ladesäulenverordnung, die Gewährleistung der Roaming-Fähigkeit sowie eine Reaktionszeit bei der Störungsbehebung von maximal acht Stunden an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr. Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse sind beim Tiefbau- und Grünflächenamt einzureichen und müssen detaillierte Angaben zu Standort, Leistung und technischen Plänen enthalten. Anträge auf Aufbruchgenehmigungen sowie verkehrsrechtliche Anordnungen müssen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Der Netzanschluss ist bei den Stadtwerken Hamm zu beantragen. Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre befristet und setzt eine Inbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten nach Unanfechtbarkeit voraus. Die Richtlinie trat am 1. Juni 2022 in Kraft; Gebühren für die Genehmigung werden derzeit nicht erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Bebauungsplan Nr. 01.157 - An der Königstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0477/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0477/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.157 „An der Königstraße“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 3.800 m² im Bereich des ehemaligen Chattanoogaplatzes in der zentralen Innenstadt, südöstlich des Marktplatzes.
Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung einer modernen Wohnanlage mit Mehrfamilienhäusern in Geschossbauweise. Das Vorhaben soll einen innerstädtischen Baublock vervollständigen und das Angebot an Wohnraum erweitern. Die Erschließung der neuen Gebäude soll über die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen der Königstraße, der Antonistraße sowie des Ostenwalls erfolgen. Im Zuge der Entwicklung ist eine Reorganisation der vorhandenen Tiefgarage durch Teilabbruch und Neubau vorgesehen, um den künftigen Stellplatzbedarf zu decken.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Inhaltlich soll geprüft werden, ob die Festsetzung eines urbanen Gebiets oder eines Mischgebiets erfolgt. Dabei sollen auch Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung, wie etwa die Prüfung von Dachbegrünungen oder regenerativen Energien, berücksichtigt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden. Der Rat hat den Aufstellungsbeschluss in der Sitzung vom 29. März 2022 gefasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Teileinziehung der Südstraße im Abschnitt zwischen Ostenwall und Martin-Luther-StraßeZur Vorlage · 0578/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung der Südstraße im Abschnitt zwischen Ostenwall und der Martin-Luther-Straße/Marktplatz durchzuführen. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Sperrung dieses Bereichs für den regulären Autoverkehr.
Der betreffende Abschnitt der Südstraße ist als Gemeindestraße klassifiziert. Bereits seit Juni 2021 besteht im Bereich zwischen Ostenwall und der Martin-Luther-Straße eine vorläufige Verkehrsregelung, die auf einem Antrag der Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP basiert. Diese Regelung umfasst ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, wobei Radfahrer sowie der Lieferverkehr im Zeitraum von 7 bis 12 Uhr freigestellt sind. Zudem wurde der Ostenwall als abknickende Vorfahrt ausgestaltet. Die Querung der Südstraße vom Santa-Monica-Platz zur Königstraße bleibt für den Kfz-Verkehr weiterhin möglich.
Die Verwaltung führt die Teileinziehung aus, um die bisherigen Erfahrungen aus dem Verkehrsversuch straßenrechtlich abzusichern und die Verkehrsregelung dauerhaft auch für den Anliegerverkehr zu beschränken. Durch die Maßnahme sollen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie die Aufenthaltsqualität im Bereich erhöht werden. Die Erreichbarkeit von Einrichtungen wie dem Krankenhaus, dem Hotel Stadt Hamm, dem Sanitätshaus sowie der Senioreneinrichtung Medicum bleibt gewährleistet. Das Verfahren zur Teileinziehung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Straßenwegerechts Nordrhein-Westfalen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.8. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0603/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK), 6. Fortschreibung 2018, um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 0603/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Beschlussvorlage umfasst verschiedene Projekte, die nach Baubeginn für das Jahr 2022 gruppiert sind. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm sind die Erneuerung der Mischwasserkanalisation im Bereich Ahornallee sowie kurzfristige Sanierungen der Mischwasserkanäle in den Gebieten Oberster Kamp und Auf dem Knuf vorgesehen. Seitens der Stadt Hamm sind der Bau eines Regenwasserkanals an der Adenauerallee sowie die Umleitung der Entwässerung am Richard-Matthaei-Platz in den vorhandenen Mischwasserkanal geplant. Zudem sind Maßnahmen zur Erschließung von Baugebieten vorgesehen, darunter der Neubau eines Mischwasserkanals im Bereich An der Erlöserkirche sowie die Errichtung von Regenwasserkanälen und eines Rückhaltebeckens im Gebiet Holtkamp.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Bebauungsplan Nr. 01.159 - Auf dem Pottkamp - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0628/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0628/22_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.159 „Auf dem Pottkamp“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Plangebiet umfasst ein etwa 43,5 Hektar großes Areal in der Gemarkung Hamm, welches das ehemalige Gelände der Thyssen-Drahtwerke zwischen der Hafenstraße, dem Hauptbahnhof, dem Stadtquartier „Hammer Westen“ und der Dortmunder Straße einschließt.
Die Planung sieht vor, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung des Industrie- und Gewerbeareals zu schaffen, der an das bestehende Siedlungsumfeld angepasst ist. Dabei sollen im östlichen und zentralen Bereich Gewerbegebiete für innovative Betriebe, Handwerk und Dienstleistungen entstehen. Im westlichen Teil des Gebiets sollen Industriegebiete gesichert und erweitert werden. Für die Gewerbeflächen sind eine Grundflächenzahl von 0,75 und eine Geschossflächenzahl von 2,0 vorgesehen, während für die Industriegebiete eine Grundflächenzahl von 0,8 sowie eine Baumassenzahl von 9,0 festgesetzt werden sollen.
Neben der Flächennutzung umfasst der Plan die Sicherung von Grün- und Verkehrsflächen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung gemäß kommunaler Konzepte. Die Entwicklung soll zudem Verkehrsfragen und Pufferzonen zu angrenzenden Wohngebieten berücksichtigen. Parallel zur Bebauungsplanung wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erwartet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll gemäß Baugesetzbuch im Rahmen einer Bürgerversammlung oder durch eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in HammZur Vorlage · 0637/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage (0637/22_VL) vorgelegt, die bauliche und organisatorische Maßnahmen für verschiedene Offene Ganztagsschulen (OGS) umfasst. Ziel ist die Vorbereitung auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die erste Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2026/27, der bis 2029/30 alle Jahrgangsstufen des Primarbereichs umfassen soll. Die Verwaltung strebt dabei eine Betreuungsquote von 80 % an.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Maßnahmen beschließt, wobei bei unzureichenden Haushaltsmitteln eine Priorisierung erfolgt. Für die Umsetzung sind ein städtischer Eigenanteil von 1.435.000 € sowie Fördermittel in Höhe von etwa 2.300.000 € vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Aufhebung des Baubeschlusses zur Aufstockung der Von-Vincke-Schule zugunsten eines ebenerdigen Erweiterungsbaus.
An der Selmigerheideschule ist aufgrund von Flächenmangel die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen Erweiterungsbau vorgesehen. Für die Bodelschwinghschule wird ein Erweiterungsbau zur Kapazitätserweiterung geplant. Weitere Maßnahmen umfassen die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen neuen Speiseraum an der Theodor-Heuss-Schule sowie für die Freiligrathschule. An der Johannesschule ist zudem die Wärmedämmung der OGS-Dächer sowie die Erstellung eines Schulraumkonzepts durch ein Gutachterbüro vorgesehen. Für weitere Schulen wie die Kettelerschule oder die Jahnschule/Lindenschule wird die Erarbeitung pädagogisch-räumlicher Konzepte in einer Planungsphase Null empfohlen. Die endgültige Entscheidung über Baumaßnahmen soll dem Rat nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0639/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die vierte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage 0639/22 basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt, wobei eine regelmäßige Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre vorgesehen ist. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung dient als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Ziel dieses Programms ist die finanzielle Entlastung der Anlieger, indem die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes bei den aufgeführten beitragspflichtigen Maßnahmen durch Landesmittel finanziert werden kann. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept beinhaltet lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt HammZur Vorlage · 0668/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0668/22_VL wird die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Hamm zum 1. Juli 2022 beantragt. Der Rat soll die Einführung der Karte unter Festlegung der Vergabekriterien und Vergünstigungen beschließen sowie die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die landesweiten Kriterien für den Erhalt der Karte setzen ein Engagement von mindestens 250 Stunden pro Jahr bzw. fünf Stunden pro Woche voraus. Die kommunalen Kriterien für Hamm umfassen ein Mindestalter von 16 Jahren, einen Wohnsitz sowie einen Einsatzort in der Stadt sowie eine Mindestdauer des Engagements von zwei Jahren. Die Gültigkeit der Karte ist auf drei Jahre befristet.
Für die finanzielle Umsetzung ist für das Jahr 2022 eine Auszahlung von 3.000 Euro vorgesehen, wobei das Land Nordrhein-Westfalen eine einmalige Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit bereitstellt. Der städtische Eigenanteil liegt für 2022 bei null Euro. Für das Jahr 2023 werden wiederkehrende Kosten von etwa 1.000 Euro veranschlagt, die unter anderem die Druckkosten der Karten beinhalten. Die Verwaltung wird die politischen Gremien Anfang 2023 über die ersten Erfahrungen bei der Einführung und Nutzung informieren. Die Vergünstigungsangebote werden auf der offiziellen Webseite der Ehrenamtskarte veröffentlicht und laufend aktualisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung – Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen in der Stadt HammZur Vorlage · 0692/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung in Hamm auf Grundlage eines Beschlusses vom 14. Dezember 2021. Die Planung umfasst verschiedene Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen, die unter anderem durch Investorenmodelle mit einer Mietvertragslaufzeit von 20 Jahren realisiert werden sollen. Durch den Ausbau entstehen voraussichtlich jährliche Mehraufwendungen von etwa 2.160.000 Euro, denen jährliche Mehrerträge von circa 1.188.000 Euro gegenüberstehen.
Das Vorhaben beinhaltet konkrete Projekte wie den Ersatzbau der Kita „Waldorfhaus“ im Sozialraum Mitte sowie den Neubau der Kita „Am Tierpark“, wodurch die Kapazität von 55 auf 85 Plätze steigt. Weitere Maßnahmen betreffen die Erweiterung der Kitas „Zauberblument“, „Schwalbennest“ und „Villa Kunterbunt“, wobei letztere durch den Ersatzbau die Gruppenanzahl von drei auf vier und die Platzanzahl von 5angerschaft 55 auf 65 erhöht. Im Sozialraum Heessen ist die Erweiterung einer Einrichtung des DJK SV Eintracht 22/26 Heessen e.V. von 40 auf 65 Plätze vorgesehen.
Zudem sind Umstrukturierungen in der Kita „Große Werlstraße“ im Sozialraum Pelkum sowie Erweiterungen der Einrichtung „Haus 2“ geplant. Für die neuen Einrichtungen übernimmt die Stadt einen freiwilligen, vertraglichen Betriebskostenzuschuss in Höhe des verbleibenden Trägeranteils. Die Inbetriebnahme mehrerer Projekte ist für das Kindergartenjahr 2023/24 oder 2024/25 vorgesehen. Weitere Neubauten in den Sozialräumen Osten/Uentrop, Pelkum und Herringen befinden sich in der weiteren Planung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022Zur Vorlage · 0612/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Ergänzung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2022 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Im Falle einer Umsetzung soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen ein investives Budget von 461.200 Euro sowie ein konsumtives Budget von 390.400 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2019 gedeckt. Die Höhe der künftigen Anliegerbeiträge ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Vorlage dient dazu, die Anforderungen der Förderrichtlinien zu erfüllen, die für die Beantragung von Zuwendungen aus dem landeseigenen Förderprogramm einen entsprechenden Beschluss der zuständigen Gremien voraussetzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Errichtung von 3 Dauerzählstellen für den Verkehr, mit Anzeige des Radverkehrsanteils („Fahrradbarometer“)Zur Vorlage · 0609/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm plant die Errichtung von drei Dauerzählstellen zur Analyse der Radverkehrsentwicklung. Das Projekt umfasst die Installation von sogenannten „Fahrradbarometern“ an der Münsterstraße, am Südring sowie an der Wilhelmstraße. Diese Anzeigen in Form von Tafeln oder Säulen sollen den tagesaktuellen sowie den Jahres-Zählwert und den prozentualen Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr visualisieren. Die Daten dienen als Grundlage für strategische verkehrslenkende Maßnahmen.
Die technische Umsetzung soll standortspezifisch erfolgen, wobei Methoden wie Boden-Zählschleifen oder kamerabasierte Erfassungen mittels Wärmesensoren in Betracht gezogen werden, um den Datenschutz zu gewährleisten. An allen Standorten ist die Erfassung von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern vorgesehen, um die Anteile vergleichen zu können. Die Stromversorgung der Geräte soll über die vorhandene Straßenbeleuchtung realisiert werden, was entsprechende Tiefbauarbeiten und die Installation von Schaltschränken erfordert.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 250.000 Euro. Die Finanzierung sieht einen städtischen Eigenanteil von 37.500 Euro vor, während ein Großteil der Kosten über eine Landesförderung in Höhe von 85 Prozent gedeckt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Fördermittel zu beantragen und das anschließende Vergabeverfahren durchzuführen. Ein Beginn der Ausschreibung ist nach der geplanten Bewilligung der Fördermittel im Jahr 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Straßenentwässerungskanal Richard-Matthaei-PlatzZur Vorlage · 0642/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zum Bau eines Straßenentwässerungskanals am Richard-Matthaei-Platz vor. Ziel der Maßnahme ist es, die technische Situation der Entwässerung zu verändern, da unter den Gebäuden an der Poststraße ein öffentlicher Mischwasserkanal aus dem Jahr 1934 verläuft. An diesen Kanal sind unter anderem die westlichen Straßeneinläufe des Richard-Matthaei-Platzes angeschlossen. Da die Lage des Kanals unter den Gebäuden betrieblich als ungünstig und mit hohem Aufwand verbunden eingestuft wird, soll die Situation durch den Bau eines neuen Regenwasserkanals aufgelöst werden. Dieser soll die Straßeneinläufe direkt an den öffentlichen Kanal am Richard-Matthaei-Platz anbinden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Baumaßnahme unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor. Die voraussichtlichen Auszahlungen für das Projekt belaufen sich auf 100.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über Abwassergebühren. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung, wobei die Voraussetzungen für eine vorläufige Haushaltsführung gemäß der Kommunalordnung vorliegen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge zur Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Unterhaltungsmaßnahmen an FahrbahnenZur Vorlage · 0659/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an verschiedenen Fahrbahnen im Stadtgebiet vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung von Straßenabschnitten durch eine dünne Asphaltdeckschicht im Kalteinbau. Hintergrund der geplanten Arbeiten sind Mängel wie Rissbildungen, Schlaglöcher und Abplatzungen, die infolge der Winterschäden im Jahr 2021 aufgetreten sind.
Die Vorlage listet fünf spezifische Abschnitte auf, die in den Jahren 2022 bis 2024 bearbeitet werden sollen. Betroffen sind die Tulpenstraße im Bereich Caldenhofer Weg bis Geranienstraße, die vollständige Wörthstraße sowie die vollständige Richardstraße im Bereich Im Fuchswinkel. Zudem ist die vollständige Straße Im Fuchswinkel sowie der Bereich von An der Lohschule bis zum Sportplatz in der Eschenbuschstraße vorgesehen.
Die Gesamtkosten für diese Unterhaltungsmaßnahmen belaufen sich auf 135.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil aus dem Haushalt, wobei die Mittel für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor. Die Voraussetzungen für eine vorläufige Haushaltsführung gemäß der Kommunalverfassung liegen laut Verwaltung vor. Die Vorlage wurde bereits in den zuständigen Bezirksvertretungen Hamm-Mitte, Hamm-Uentrop und Hamm-Rhynern sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Städtebauliche Rahmenplanung Rietzgartenviertel – Sportzentrum Ost – westlicher KurparkZur Vorlage · 0680/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, eine neue städtebauliche Rahmenplanung für das Gebiet Rietzgartenviertel, das Sportzentrum Ost sowie den westlichen Teil des Kurparks zu erarbeiten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung dieser Planung zu beauftragen und sie dazu zu ermächtigen, ein externes Planungsbüro für die Umsetzung einzusetzen. Voraussetzung für das Vorhaben ist eine gesicherte Finanzierung. Für die Erarbeitung sind Kosten in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen, wobei die entsprechenden Mittel auf der Finanzstelle für die Weiterentwicklung des Exerzierplatzes zur Verfügung stehen.
Die Grundlage für das neue Vorhaben bildet die bestehende Rahmenplanung aus dem Jahr 2010. Seit deren Erstellung haben sich im Untersuchungsgebiet verschiedene Veränderungen ergeben, etwa durch Wohnungsbauprojekte, die gastronomische Nutzung ehemaliger Flächen sowie die Entwicklung von Sport- und Freizeiteinrichtungen. Da die aktuelle Situation, die durch unterschiedliche Nutzungsinteressen und verkehrliche Herausforderungen geprägt ist, in der alten Planung nicht mehr vollständig abgebildet wird, soll eine neue Entwicklungsperspektive geschaffen werden.
Das Untersuchungsgebiet wird im Westen durch das Rietzgartenviertel, im Osten durch die Fährstraße, im Norden durch den Datteln-Hamm-Kanal und im Süden durch die Ostenallee begrenzt. Ziel der Planung ist die Erstellung einer Planungskonzeption, die als informelles Instrument Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung vorgibt. Schwerpunkte der Untersuchung liegen unter anderem auf der Sport- und Freizeitnutzung, der Verkehrskonzeption inklusive Parkraummanagement sowie der Verortung von Wohnmobilstellplätzen. Der Erarbeitungsprozess, der eine Bestandsaufnahme sowie die Einbeziehung der Öffentlichkeit umfasst, soll voraussichtlich etwa 1,5 Jahre in Anspruch nehmen und im Jahr 2023 abgeschlossen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- G.Mitteilungsvorlagen
- 1.Beschaffung von einem Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 20 für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0107/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Haupt- und Finanzausschuss die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs des Typs HLF 20 für die Feuerwehr vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht die Anschaffung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vorliegt.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Stadt Hamm zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung verpflichtet ist. Da einige der derzeit eingesetzten Löschgruppenfahrzeuge seit 1999 zugelassen sind, entsprechen sie technisch nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsstandard. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von Ersatzteilen für die älteren Fahrzeuge schwierig und Reparaturen teilweise unwirtschaftlich seien.
Die voraussichtlichen Kosten für das neue Fahrzeug belaufen sich auf etwa 600.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die finanziellen Auswirkungen sind auf zwei Jahre verteilt: Im Jahr 2021 sind Auszahlungen in Höhe von 270.000 Euro für das Fahrgestell und die Beladung vorgesehen, während im Jahr 2022 weitere 330.000 Euro für den Aufbau anfallen sollen. Die Mittel für die Neuanschaffung im Bereich Feuerschutz sind laut Vorlage vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Die Inbetriebnahme des Fahrzeugs ist für das Jahr 2022 geplant, wobei das Vergabeverfahren aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für Ausschreibung und Abwicklung zeitnah eingeleitet werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 3. November 2020Zur Vorlage · 0108/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0108/20_VL sieht die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vor. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Satzung umfassend zu überarbeiten, wobei ein wesentlicher Schwerpunkt auf der sprachlichen Anpassung an geschlechtergerechte Bezeichnungen liegt. Dies betrifft zahlreiche Passagen, etwa bei der Bezeichnung von Beamten, Bürgermeistern, Beamtinnen, sowie bei der Benennung von Funktionsbezeichnungen wie der Bezirksbürgermeister oder der Gleichstellungsbeauftragten.
Inhaltlich umfasst die Vorlage zudem strukturelle und organisatorische Anpassungen. So wird die Bezeichnung des Haupt- und Finanzausschusses einheitlich in Hauptausschuss geändert und der Personal- und Feuerwehrausschuss in Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung umbenannt. Die Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung werden allgemeiner formuliert, indem der spezifische Verweis auf Parkuhren und Parkscheiben durch eine allgemeine Formulierung zu Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung ersetzt wird.
Des Weiteren werden die Aufgaben und die Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten präzisiert. Die Vorlage legt fest, dass die Gleichstellungsbeauftragte bei allen Vorhaben, die Belange von Frauen berühren, mitzuwirken hat und der Oberbürgermeister sicherzustellen hat, dass deren Stellungnahmen bei der Bildung der Verwaltungsmeinung berücksichtigt werden. Zudem werden die Amtsbezeichnungen für Beigeordnete, wie etwa Stadtkämmerin oder Stadtbaurätin, formalisiert. Die Änderungssatzung soll mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 3.Zuschuss an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021.Zur Vorlage · 0114/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0114/20_VL die Gewährung eines Zuschusses an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021 beantragt. Der beantragte Betrag beläuft sich auf 45.000,00 Euro. Die Förderung ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und folgender Jahre vorgesehen.
Die Kulturwerkstatt betreibt seit 1989 das soziokulturelle Zentrum Oberonstraße und ist Trägerin der Freien Jugendkunstschule. Der Antrag umfasst Berichte zur aktuellen Situation bezüglich der Miete, der Personalsituation sowie der Finanzplanung, wobei auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Veranstaltungsbetrieb dargelegt werden. Die Wirtschaftsplanung der Einrichtung weist für das Jahr 2021 ein Volumen von etwa 248.600,00 Euro aus.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag stattzugeben, um den Betrieb des Kulturzentrums und der Jugendkunstschule zu sichern. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die Gewährung des Zuschusses soll mit der Auflage verbunden werden, eine Vernetzung der Angebote mit dem Kulturrevier Radbod anzustreben. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V.Zur Vorlage · 0119/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage vor, nach der die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro erhalten soll. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und in die Budgetplanungen für das Jahr 2021 eingeflossen.
Die Einrichtung bietet kulturelle Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an und arbeitet unter anderem in Kooperation mit städtischen Fachämtern, etwa im Rahmen des Landesprogramms Kulturrucksack NRW oder der Hammer Kulturnacht. Nach einem Standortwechsel in die Innenstadt an die Ostenallee nutzt die Institution neben weiteren Räumlichkeiten auch die „Kleine Bühne“ der Kulturwerkstatt.
Der Zuschuss dient der Sicherung des laufenden Betriebs, insbesondere zur Deckung der Personalkosten für die Leitung sowie für Honorarkräfte. Die Verwaltung führt aus, dass die Einrichtung Aufgaben der kulturellen Bildung übernimmt, die nicht durch städtische Angebote abgedeckt werden, und so zur interkulturellen Arbeit sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe beiträgt. Eine Auszahlung der ersten Rate zu Beginn des Jahres 2021 wird als notwendig dargestellt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR) hier: Stellungnahme der Stadt Hamm im BeteiligungsverfahrenZur Vorlage · 0121/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR) eine Stellungnahme vorgelegt. Ziel des Teilplans ist die Sicherung von Flächen für flächenintensive Industrie- und Gewerbebetriebe in der Metropole Ruhr durch die Festlegung von 24 Standorten.
Die Stadt begrüßt die Reduzierung der Mindestgröße für Ansiedlungen von 8 auf 5 Hektar sowie die Streichung des Standortes K`Park Süd II aus dem Entwurf. Die Festlegung des Standortes Rangierbahnhof wird ebenfalls befürwortet, da hier eine Revitalisierung für die „grüne Logistik“ sowie die Verknüpfung von Schiene, Wasser und Straße angestrebt wird. Im Gegensatz dazu wird die Beibehaltung des interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes Hamm-Bönen (INLOGPARC) als Kooperationsstandort abgelehnt, da die Stadt keine weitere Entwicklung über die bestehenden Flächen hinaus verfolgt.
Hinsichtlich des Umweltberichts werden Bedenken gegen die Bewertung des Standortes Gersteinwerk geäußert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine industrielle Nutzung zu einer Steigerung des Straßenverkehrs führen könnte, wofür die umliegenden Straßen nicht geeignet seien. Zudem wird auf mögliche Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete durch notwendige Erschließungsmaßnahmen hingewiesen. Bezüglich des Standortes Rangierbahnhof wird eine Überarbeitung der Schutzgutbeurteilung angeregt, da vorliegende Analysen auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten im Umfeld hindeuten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- H.Anträge
- 1.Eigenbetrieb Gastronomie WassersportzentrumZur Vorlage · 0319/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0319/21_AT aus der Ratsgruppe Die Linke wird die Bezirksvertretung Hamm-Mitte dazu aufgefordert, die Entwicklung eines Konzepts zur Führung des Gastronomiebereichs im Wassersportzentrum an der Adenauerallee in Auftrag zu geben. Hintergrund des Antrags ist die Tatsache, dass das Gebäude nach der baulichen Fertigstellung bislang nicht durch einen externen Gastronomen bewirtschaftet wird.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung ein Konzept erstellt, welches die Gastronomie als kommunalen Eigenbetrieb vorsieht. Dabei soll sich das Modell an der Struktur des Schlosses Oberwerries orientieren, jedoch mit dem Ziel, den Betrieb als integrativen Betrieb zu gestalten. Als potenzielle Kooperationspartner für die Umsetzung werden die Lebenshilfe Hamm, das Kolpingwerk Hamm sowie die Malteser Werke angeführt.
Ziel der Initiative ist es, durch die Übernahme in kommunale Eigenregie eine zeitnahe Belebung des Wassersportzentrums zu erreichen und Leerstände zu vermeiden. Zudem wird im Antrag angeführt, dass durch eine solche Konzeption Möglichkeiten zur Refinanzierung eröffnet werden könnten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Eigenbetrieb Gastronomie WassersportzentrumZur Vorlage · 0306/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 0306/21 über die künftige Nutzung der Gastronomie im Wassersportzentrum an der Adenauerallee informiert. Der zugrunde liegende Antrag der Ratsgruppe Die Linke aus dem Oktober 2021 forderte die Bezirksvertretung Hamm-Mitte dazu auf, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Konzepts zu beauftragen, den Gastronomiebereich als kommunalen Eigenbetrieb zu führen. Ziel des Antrags war es, durch eine integrative Ausrichtung, etwa in Kooperation mit sozialen Trägern wie der Lebenshilfe Hamm, dem Kolpingwerk oder den Malteser Werken, eine Belebung des Standorts zu erreichen und Refinanzierungsmöglichkeiten zu nutzen.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Situation bezüglich der Flächennutzung mittlerweile geklärt, da für die Gastronomie im Wassersportzentrum ein Mietvertrag geschlossen wurde. Vermieter der Immobilie ist die Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Als Mieterin tritt die Café Extrablatt Hamm GmbH auf, die am Standort das Konzept „R-Café“ umsetzt. Der Mietbeginn war der 1. Dezember 2021. Im Zuge des Mietbeginns führt der Gastronom notwendige bauliche Anpassungen sowie Einbauten durch und übernimmt die Beschaffung der Küchentechnik sowie des Inventars vollständig auf eigene Kosten. Eine Refinanzierung durch die Stadt im Sinne des beantragten Eigenbetriebs ist daher nicht mehr erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Fahrradabstellbügel Martin-Luther-StraßeZur Vorlage · 0377/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen GRÜNE, SPD und FDP der Bezirksvertretung Hamm-Mitte haben einen Antrag auf die Installation von Fahrradabstellbügeln in der Martin-Luther-Straße gestellt. Ziel der Maßnahme ist es, die vorhandenen Abstellmöglichkeiten zu verbessern, da Fahrräder derzeit häufig an Laternenmasten und Verkehrsschildern angeschlossen werden.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der hohen Frequenz an Radfahrern, die die Geschäfte, Büros und Restaurants in der Martin-Luther-Straße nutzen. Als Standort für die neuen Bügel wird die Fläche eines Stellplatzes östlich des Martin-Luther-Platzes vorgeschlagen.
Die Finanzierung der Maßnahme soll über das Programm „2.000 Fahrradbügel“ im Rahmen des Projekts „Aufbruch Fahrrad“ erfolgen. Laut Antrag sind hierfür im Haushalt entsprechende Mittel vorhanden. Die Vorlage wurde am 21. Februar 2022 von den beteiligten Bezirksvertretern eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Stadtvilla HesslerstraßeZur Vorlage · 0395/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0395/22_AT aus der Ratsgruppe Die Linke wird die Bezirksvertretung Hamm-Mitte aufgefordert, die Verwaltung mit der Umsetzung der Landesverfassung sowie des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu beauftragen. Das Ziel dieser Maßnahme ist die Überführung des Gebäudes an der Kreuzung Marker Allee/Heßlerstraße, bekannt als Stadtvilla, in kommunales Eigentum.
Der Antrag begründet das Vorhaben mit dem Zustand der Immobilie. Es wird angeführt, dass das Gebäude durch Schäden an Fenstern, Dachziegeln, Schieferverkleidungen und Treppenaufgängen Verfallserscheinungen aufweise. Laut dem Antrag finden seit Jahren Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Eigentümer statt, die jedoch ohne Ergebnis geblieben seien. Der Antragsteller führt an, dass der Erhalt von Wohnraum im Interesse der Allgemeinheit liege und der aktuelle Zustand des Objekts den Erhalt von Wohnraum verhindere.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Essbare StadtZur Vorlage · 0400/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen GRÜNE, SPD und FDP der Bezirksvertretung Hamm-Mitte haben im Rahmen des Antrags 0400/22_AT eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Ziel ist es, die Kriterien und potenziellen Standorte im öffentlichen Raum des Bezirks Mitte zu ermitteln, an denen ab dem Jahr 2023 weitere Hochbeete, Pflanzkübel sowie Obstbäume und -büsche bereitgestellt werden können.
Die Initiative sieht vor, dass diese Flächen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Institutionen wie Schulen, Kindertagesstätten oder Vereinen bepflanzt, gepflegt und bewässert werden können. Damit soll eine Beteiligung der Bevölkerung an der Gestaltung des öffentlichen Raums ermöglicht werden. Im Zuge des Antrags wird die Fachverwaltung zudem gebeten zu prüfen, inwieweit die Umsetzung dieser Maßnahmen durch Zuschüsse aus bestehenden Förderprogrammen finanziert werden kann.
Als Hintergrund wird auf das städtische Konzept „Essbare Stadt“ verwiesen, welches bereits Pilotprojekte wie im Titania-Park sowie die Aufstellung von Hochbeeten im Rahmen des Projektes Grünverbindung Weststadt vorsieht. Die Antragsteller streben eine Erweiterung dieser Angebote auf weitere Quartiere im Bezirk an. Die Anfrage beinhaltet den Wunsch nach einer frühzeitigen Mitteilung möglicher Standorte durch die Verwaltung, um die Planung unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten der zuständigen Fachabteilungen zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- I.Verschiedenes
- 1.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin