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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Vorstellung des Bezirksteams des Kommunalen Ordnungsdienstes
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0103/21 über die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vom 16.11.2021
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt HammZur Vorlage · 0469/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0469/21_VL regelt die Einführung einer Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hamm. Ziel der Richtlinie ist die Etablierung eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse. Die Regelung umfasst Vorgaben zu Standortkriterien, Lade- und Bezahlsystemen sowie zum Flächenschutz.
Nach den Vorgaben der Richtlinie darf die Belegung von öffentlichen Parkplätzen auf maximal 5 Prozent begrenzt werden. Zudem gilt eine Begrenzung auf 5 Prozent der Parkplätze auf einer 200 Meter langen Strecke. Die Parkhöchstdauer ist auf den Ladevorgang oder maximal drei Stunden festgesetzt. Technische Anforderungen beinhalten die Einhaltung der Ladesäulenverordnung, die Gewährleistung der Roaming-Fähigkeit sowie eine Reaktionszeit bei der Störungsbehebung von maximal acht Stunden an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr. Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse sind beim Tiefbau- und Grünflächenamt einzureichen und müssen detaillierte Angaben zu Standort, Leistung und technischen Plänen enthalten. Anträge auf Aufbruchgenehmigungen sowie verkehrsrechtliche Anordnungen müssen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Der Netzanschluss ist bei den Stadtwerken Hamm zu beantragen. Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre befristet und setzt eine Inbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten nach Unanfechtbarkeit voraus. Die Richtlinie trat am 1. Juni 2022 in Kraft; Gebühren für die Genehmigung werden derzeit nicht erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.8. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0603/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK), 6. Fortschreibung 2018, um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 0603/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Beschlussvorlage umfasst verschiedene Projekte, die nach Baubeginn für das Jahr 2022 gruppiert sind. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm sind die Erneuerung der Mischwasserkanalisation im Bereich Ahornallee sowie kurzfristige Sanierungen der Mischwasserkanäle in den Gebieten Oberster Kamp und Auf dem Knuf vorgesehen. Seitens der Stadt Hamm sind der Bau eines Regenwasserkanals an der Adenauerallee sowie die Umleitung der Entwässerung am Richard-Matthaei-Platz in den vorhandenen Mischwasserkanal geplant. Zudem sind Maßnahmen zur Erschließung von Baugebieten vorgesehen, darunter der Neubau eines Mischwasserkanals im Bereich An der Erlöserkirche sowie die Errichtung von Regenwasserkanälen und eines Rückhaltebeckens im Gebiet Holtkamp.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in HammZur Vorlage · 0637/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage (0637/22_VL) vorgelegt, die bauliche und organisatorische Maßnahmen für verschiedene Offene Ganztagsschulen (OGS) umfasst. Ziel ist die Vorbereitung auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die erste Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2026/27, der bis 2029/30 alle Jahrgangsstufen des Primarbereichs umfassen soll. Die Verwaltung strebt dabei eine Betreuungsquote von 80 % an.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Maßnahmen beschließt, wobei bei unzureichenden Haushaltsmitteln eine Priorisierung erfolgt. Für die Umsetzung sind ein städtischer Eigenanteil von 1.435.000 € sowie Fördermittel in Höhe von etwa 2.300.000 € vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Aufhebung des Baubeschlusses zur Aufstockung der Von-Vincke-Schule zugunsten eines ebenerdigen Erweiterungsbaus.
An der Selmigerheideschule ist aufgrund von Flächenmangel die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen Erweiterungsbau vorgesehen. Für die Bodelschwinghschule wird ein Erweiterungsbau zur Kapazitätserweiterung geplant. Weitere Maßnahmen umfassen die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen neuen Speiseraum an der Theodor-Heuss-Schule sowie für die Freiligrathschule. An der Johannesschule ist zudem die Wärmedämmung der OGS-Dächer sowie die Erstellung eines Schulraumkonzepts durch ein Gutachterbüro vorgesehen. Für weitere Schulen wie die Kettelerschule oder die Jahnschule/Lindenschule wird die Erarbeitung pädagogisch-räumlicher Konzepte in einer Planungsphase Null empfohlen. Die endgültige Entscheidung über Baumaßnahmen soll dem Rat nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0639/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die vierte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage 0639/22 basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt, wobei eine regelmäßige Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre vorgesehen ist. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung dient als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Ziel dieses Programms ist die finanzielle Entlastung der Anlieger, indem die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes bei den aufgeführten beitragspflichtigen Maßnahmen durch Landesmittel finanziert werden kann. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept beinhaltet lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt HammZur Vorlage · 0668/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0668/22_VL wird die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Hamm zum 1. Juli 2022 beantragt. Der Rat soll die Einführung der Karte unter Festlegung der Vergabekriterien und Vergünstigungen beschließen sowie die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die landesweiten Kriterien für den Erhalt der Karte setzen ein Engagement von mindestens 250 Stunden pro Jahr bzw. fünf Stunden pro Woche voraus. Die kommunalen Kriterien für Hamm umfassen ein Mindestalter von 16 Jahren, einen Wohnsitz sowie einen Einsatzort in der Stadt sowie eine Mindestdauer des Engagements von zwei Jahren. Die Gültigkeit der Karte ist auf drei Jahre befristet.
Für die finanzielle Umsetzung ist für das Jahr 2022 eine Auszahlung von 3.000 Euro vorgesehen, wobei das Land Nordrhein-Westfalen eine einmalige Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit bereitstellt. Der städtische Eigenanteil liegt für 2022 bei null Euro. Für das Jahr 2023 werden wiederkehrende Kosten von etwa 1.000 Euro veranschlagt, die unter anderem die Druckkosten der Karten beinhalten. Die Verwaltung wird die politischen Gremien Anfang 2023 über die ersten Erfahrungen bei der Einführung und Nutzung informieren. Die Vergünstigungsangebote werden auf der offiziellen Webseite der Ehrenamtskarte veröffentlicht und laufend aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung – Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen in der Stadt HammZur Vorlage · 0692/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung in Hamm auf Grundlage eines Beschlusses vom 14. Dezember 2021. Die Planung umfasst verschiedene Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen, die unter anderem durch Investorenmodelle mit einer Mietvertragslaufzeit von 20 Jahren realisiert werden sollen. Durch den Ausbau entstehen voraussichtlich jährliche Mehraufwendungen von etwa 2.160.000 Euro, denen jährliche Mehrerträge von circa 1.188.000 Euro gegenüberstehen.
Das Vorhaben beinhaltet konkrete Projekte wie den Ersatzbau der Kita „Waldorfhaus“ im Sozialraum Mitte sowie den Neubau der Kita „Am Tierpark“, wodurch die Kapazität von 55 auf 85 Plätze steigt. Weitere Maßnahmen betreffen die Erweiterung der Kitas „Zauberblument“, „Schwalbennest“ und „Villa Kunterbunt“, wobei letztere durch den Ersatzbau die Gruppenanzahl von drei auf vier und die Platzanzahl von 5angerschaft 55 auf 65 erhöht. Im Sozialraum Heessen ist die Erweiterung einer Einrichtung des DJK SV Eintracht 22/26 Heessen e.V. von 40 auf 65 Plätze vorgesehen.
Zudem sind Umstrukturierungen in der Kita „Große Werlstraße“ im Sozialraum Pelkum sowie Erweiterungen der Einrichtung „Haus 2“ geplant. Für die neuen Einrichtungen übernimmt die Stadt einen freiwilligen, vertraglichen Betriebskostenzuschuss in Höhe des verbleibenden Trägeranteils. Die Inbetriebnahme mehrerer Projekte ist für das Kindergartenjahr 2023/24 oder 2024/25 vorgesehen. Weitere Neubauten in den Sozialräumen Osten/Uentrop, Pelkum und Herringen befinden sich in der weiteren Planung.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022Zur Vorlage · 0612/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Ergänzung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2022 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Im Falle einer Umsetzung soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen ein investives Budget von 461.200 Euro sowie ein konsumtives Budget von 390.400 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2019 gedeckt. Die Höhe der künftigen Anliegerbeiträge ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Vorlage dient dazu, die Anforderungen der Förderrichtlinien zu erfüllen, die für die Beantragung von Zuwendungen aus dem landeseigenen Förderprogramm einen entsprechenden Beschluss der zuständigen Gremien voraussetzen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Beschaffung von einem Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 20 für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0107/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Haupt- und Finanzausschuss die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs des Typs HLF 20 für die Feuerwehr vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht die Anschaffung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vorliegt.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Stadt Hamm zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung verpflichtet ist. Da einige der derzeit eingesetzten Löschgruppenfahrzeuge seit 1999 zugelassen sind, entsprechen sie technisch nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsstandard. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von Ersatzteilen für die älteren Fahrzeuge schwierig und Reparaturen teilweise unwirtschaftlich seien.
Die voraussichtlichen Kosten für das neue Fahrzeug belaufen sich auf etwa 600.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die finanziellen Auswirkungen sind auf zwei Jahre verteilt: Im Jahr 2021 sind Auszahlungen in Höhe von 270.000 Euro für das Fahrgestell und die Beladung vorgesehen, während im Jahr 2022 weitere 330.000 Euro für den Aufbau anfallen sollen. Die Mittel für die Neuanschaffung im Bereich Feuerschutz sind laut Vorlage vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Die Inbetriebnahme des Fahrzeugs ist für das Jahr 2022 geplant, wobei das Vergabeverfahren aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für Ausschreibung und Abwicklung zeitnah eingeleitet werden soll.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.„Hamm Weststadt“ – Grünverbindung Weststadt Baubeschluss zu den Maßnahmen Nord-Süd-Grünverbindung und Bewegungsoffensive Friedrich-Ebert-ParkZur Vorlage · 0118/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0118/20_VL der Stadt Hamm sieht den Baubeschluss für zwei Teilprojekte im Rahmen der „Grünverbindung Weststadt“ vor. Dabei handelt es sich um die „Nord-Süd-Grünverbindung“ (Teil A) sowie die „Bewegungsoffensive Friedrich-Ebert-Park“ (Teil B). Der Ausbau von Teil A soll gemäß Planentwurf Nr. II-264/1 unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Haushaltssanierungspläne 2021 ff. erfolgen. Für Teil B ist der Ausbau nach Entwurfsplan II-264/2 ebenfalls unter Vorbehalt der Finanzierung, der Haushaltssanierungspläne sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Soziales und Gesundheit, Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen für Teil A belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 1.194.000,00 €, wobei ein Eigenanteil von 119.400,00 € anfällt. Für Teil B sind Auszahlungen von 990.500,00 € mit einem Eigenanteil von 99.050,00 € veranschlagt. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung.
Die Maßnahmen umfassen die visuelle Öffnung der Eingangssituation am „Hoppegarten“ sowie Aufwertungen der Grünverbindung. Geplant sind die Installation von Leitstelen, die Anlage eines ökologischen Lehrpfades, Blühwiesen, Nistkästen und Insektenhotels sowie die Revitalisierung durch Auslichten von Vegetationsstrukturen, um Sichtachsen wiederherzustellen und Angsträume zu reduzieren. Grünpflegerische Maßnahmen wie Gehölzschnitte sollen in der laufenden Saison außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden. Im Anschluss sind Bürgerbeteiligungen und Umweltbildungsprogramme in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, dem Stadtteilbüro und lokalen Bildungseinrichtungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V.Zur Vorlage · 0119/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage vor, nach der die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro erhalten soll. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und in die Budgetplanungen für das Jahr 2021 eingeflossen.
Die Einrichtung bietet kulturelle Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an und arbeitet unter anderem in Kooperation mit städtischen Fachämtern, etwa im Rahmen des Landesprogramms Kulturrucksack NRW oder der Hammer Kulturnacht. Nach einem Standortwechsel in die Innenstadt an die Ostenallee nutzt die Institution neben weiteren Räumlichkeiten auch die „Kleine Bühne“ der Kulturwerkstatt.
Der Zuschuss dient der Sicherung des laufenden Betriebs, insbesondere zur Deckung der Personalkosten für die Leitung sowie für Honorarkräfte. Die Verwaltung führt aus, dass die Einrichtung Aufgaben der kulturellen Bildung übernimmt, die nicht durch städtische Angebote abgedeckt werden, und so zur interkulturellen Arbeit sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe beiträgt. Eine Auszahlung der ersten Rate zu Beginn des Jahres 2021 wird als notwendig dargestellt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Förderung des LWL-Heilpädagogischen Kinderheims im Rahmen der Jugend- und Elternarbeit im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0128/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Förderung des LWL-Heilpädagogischen Kinderheims Hamm im Rahmen der Jugend- und Stadtteilarbeit im Stadtbezirk Rhynern zu ermöglichen. Ziel der Maßnahme ist es, die Angebote der Elternarbeit, der Elternbildung sowie der stadtteilbezogenen Jugendarbeit langfristig zu etablieren und an die Strukturen der anderen Sozialräume der Stadt anzupassen. Die Umsetzung der Angebote soll über Zielvereinbarungen erfolgen, die unter Beteiligung der Akteure im Stadtteil entwickelt werden.
Die Förderung umfasst die Finanzierung von pädagogischen Fachkräften im Umfang von einer Vollzeitäquivalenz. Diese setzt sich zu gleichen Teilen aus der Präventionskoordination für Elternarbeit sowie der stadtteilbezogenen Jugendarbeit zusammen. Zusätzlich werden 13,5 Prozent der Personalkosten als Sach- und Gemeinkosten übernommen. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2021 auf maximal 89.900 Euro und für das Jahr 2022 auf maximal 91.698 Euro. Die Mittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit umfassen unter anderem Elternberatung, Familienarbeit, internationale Jugendarbeit, medienpädagogische Bildung sowie interkulturelle und intergenerative Angebote. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- F.Anträge
- 1.Sachstandsbericht zur Ärzteversorgung im StadtbezirkZur Vorlage · 0366/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Vorlage 0366/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Forderung nach einem mündlichen Sachstandsbericht der Stadtverwaltung zur aktuellen Situation der Ärzteversorgung im Stadtbezirk.
Die Antragstellerin bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung zur medizinischen Versorgung. In dem Antrag wird die Notwendigkeit einer flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung thematisiert, wobei auf die Verteilung von Haus- und Fachärzten im Stadtbezirk Pelkum hingewiesen wird. Die Ratsgruppe führt an, dass die Versorgungsquote im Vergleich zu anderen Stadtbezirken der Stadt Hamm als unzureichend einzustufen sei und eine ungleichmäßige Verteilung bestehe, was insbesondere für immobile Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen und Familien eine Herausforderung darstelle.
Der Antrag fordert die Bezirksvertretung dazu auf, die Stadtverwaltung anzuhalten, die aktuellen Ergebnisse der kommunalen Gesundheitskonferenz der Bezirksvertretung mündlich vorzustellen. Zudem soll die Verwaltung bereit sein, auf Fragen aus dem Plenum zu den Inhalten des Berichts einzugehen.
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Beratungsfolge
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.HundewieseZur Vorlage · 0392/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen des Antrags 0392/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung anzuweisen, geeignete Flächen im Stadtbezirk zu identifizieren, die als umzäunte Freilaufwiesen für Hunde dienen können. Dies soll eine mögliche Umsiedlung der derzeitigen Hundewiese am Friedhofsweg ermöglichen, da diese Fläche künftig durch Wohnbebauung ersetzt wird.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme mit der Einhaltung des NRW-Landeshundegesetzes, welches in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich Leinenpflicht vorsieht, sofern keine Auslaufflächen ausgewiesen sind. Um die Attraktivität des Stadtbezirks für Hundebesitzer zu erhalten, sollen alternative Flächen nach einer entsprechenden Beratung gefunden werden.
Als Kriterien für die Eignung neuer Flächen werden eine zentrale Lage, die Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten sowie eine Beleuchtung angeführt. Zudem empfiehlt die Fraktion, die neuen Flächen mit einer angemessenen Umzäunung, Hinweisschildern, Hundekottütenspendern und Mülleimern auszustatten. Ergänzend werden Sitzbänke mit Sonnenschutz als wünschenswerte Ausstattungselemente genannt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Hinweisschilder für das Wohnquartier „Im Westfeld“Zur Vorlage · 0393/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen der Vorlage 0393/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Anbringung von Hinweisschildern im neuen Wohnquartier „Im Westfeld“.
Die Fraktion führt aus, dass das Quartier am Rand der Bebauung des Stadtteils Pelkum durch die Nähe zu Bildungseinrichtungen und dem öffentlichen Nahverkehr eine hohe Attraktivität für Familien aufweist. Im Zuge einer Begehung der Bepflanzung sowie des Endausbaus der Straßen und Wege wurde festgestellt, dass bestimmte Hausnummern innerhalb der Wohnanlage schwer auffindbar sind. Dies betrifft laut Antrag die Orientierung für den Rettungsdienst, die Feuerwehr, die Polizei sowie für Lieferdienste.
Um das schnelle Auffinden von Zieladressen zu gewährleisten und Suchverkehre zu vermeiden, beantragt die Fraktion, die verschiedenen Stichwege und Wegeachsen mit Hinweisen auf die jeweils dort befindlichen Hausnummern zu versehen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Grünpflege/Grünschnitt HägerwegZur Vorlage · 0404/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags der Vorlagennummer 0404/22_AT die Aufnahme des Hägerwegs in die städtische Grünpflege beantragt. Der betreffende Bereich im Ortsteil Weetfeld erstreckt sich zwischen der Weetfelder Straße und der Straße Zur Grünen Aue.
Nach Angaben der Fraktion hat sich der Hägerweg infolge vorangegangener Bauarbeiten zu einer genutzten Fußgängerroute sowie zu einer Fläche für die Hundehaltung der Anwohner des Wiescherhöfener Dorfs entwickelt. Die Antragstellung erfolgt unter Verweis auf Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, wonach der Bereich bislang nicht durch die städtische Grünpflege bearbeitet wird.
Der Antrag sieht vor, dass der genannte Wegabschnitt in den regulären Pflegeplan der städtischen Grünpflege aufgenommen wird. Dabei soll der Grünschnitt, gegebenenfalls ergänzt durch Mulcharbeiten, in regelmäßigen Abständen während der jeweiligen Vegetationsperioden durchgeführt werden. Die Vorlage wurde zur Behandlung in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum eingereicht.
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Beratungsfolge
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Weiterführung des Fuß-/Radweges im INLOGPARC WeetfeldZur Vorlage · 0405/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen der Vorlage 0405/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Weiterführung einer Fuß- und Radwegverbindung im Bereich des INLOGPARC Weetfeld.
Hintergrund der Anfrage ist der Ratsbeschluss 121/20, nach dem die Norderweiterung des INLOGPARC nicht weiterverfolgt und aus den regionalen Kooperationsstandorten des Regionalverbands Ruhr (RVR) herausgenommen werden soll. Während bereits ein Netz an Fuß- und Radwegen existiert, um die bestehenden Objekte im INLOGPARC zu umfahren oder zu durchqueren, fehlt laut Antrag eine Verbindung zwischen dem Osterbönener Weg und der Weetfelder Straße in Bönen. Eine Vervollständigung dieses Abschnitts würde eine Durchquerung des INLOGPARC von Ost nach West ermöglichen und die Anbindung an die angrenzenden Wege nach Bönen oder Rhynern verbessern.
Die Bezirksfraktion beantragt, dass die Stadt Hamm Kontakt mit der Gemeinde Bönen aufnimmt, um eine Abstimmung über die zukünftige Führung der Wegverbindung im Bereich nördlich „In der Niedervöhde“ und südlich der Autobahn A2 zu treffen. Zudem wird die Stadt Hamm aufgefordert, die entsprechenden Bauarbeiten zur Erstellung des Weges gemäß den getroffenen Absprachen mit der Gemeinde Bönen durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Anfragen
- 1.Ärzteversorgung im Stadtbezirk PelkumZur Vorlage · 0107/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum Informationen zur medizinischen Versorgung im Stadtbezirk angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Situation der Haus- und Fachärzte, wobei die Gruppe auf eine geringe Versorgungsquote im Stadtbezirk Pelkum hinweist.
Die Anfrage bezieht sich auf Beschlüsse aus der vorangegangenen Legislaturperiode, nach denen die Stadtverwaltung beauftragt wurde, in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in allen Stadtbezirken zu entwickeln. Die Ratsgruppe bittet nun um Auskunft darüber, welche Maßnahmen zur Förderung der Ansiedlung von Ärzten in unterversorgten Gebieten in den letzten zwei Jahren durch die Verwaltung und Partner wie die Wirtschaftsförderung umgesetzt wurden. Zudem wird gefragt, ob der Verwaltung die Unterversorgung in Pelkum bekannt ist und welche Initiativen zur Behebung des Mangels geplant sind.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Prüfung alternativer Versorgungsstrukturen. Die Ratsgruppe regt die Errichtung eines Ärztehauses auf dem Pelkumer Platz oder im CreativRevier Heinrich Robert an. Hierzu werden die Bewertung des Vorhabens durch die Verwaltung, der Stand der Gespräche mit der KVWL oder der Hammer Ärzteschaft sowie die Option eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) unter kommunaler Trägerschaft abgefragt. Zudem wird nach der Bewertung möglicher Standorte und etwaigen Argumenten für oder gegen die genannten Orte gefragt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Ärzteversorgung im Stadtbezirk PelkumZur Vorlage · 0301/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur ärztlichen Versorgung im Stadtbezirk Pelkum Informationen über die aktuelle Situation sowie mögliche Maßnahmen zur Förderung der Ansiedlung von Haus- und Fachärzten angefordert. Die Anfrage thematisiert die Unterversorgung in diesem Stadtbezirk und regt die Prüfung der Errichtung eines Ärztehauses oder eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) an Standorten wie dem Pelkumer Platz oder dem CreativRevier Heinrich Robert an. Dabei wurden auch Fragen zur Bewertung solcher Vorhaben sowie zur Möglichkeit einer kommunalen Trägerschaft gestellt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass die hausärztliche Versorgung in Hamm auf gesamtstädtischer Ebene behandelt wird. Im Rahmen der kommunalen Gesundheitskonferenz wurde eine Arbeitsgruppe zur haus- und fachärztlichen Versorgung eingerichtet, deren Sitzungen vom Gesundheitsamt organisiert und moderiert werden. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus neun niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Vertretern der Hammer Krankenhäuser zusammen und erarbeitet derzeit Konzepte. In diesem Zusammenhang wurde im Ausschuss für Soziales und Gesundheit im September 2021 über die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe sowie über die Situation der ärztlichen Versorgung berichtet. Ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe informierte ebenfalls mündlich über die aktuelle Lage der haus- und fachärztlichen Versorgung in Hamm.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Verschiedenes