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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitglieds der Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Vorstellung der Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes
- 4.Mündlicher Bericht der Verwaltung zur Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes und Präsenz im Stadtbezirk Heessen
- 5.Mündlicher Bericht der Verwaltung zum Thema „Digitalisierung in den Heessener Schulen“
- 6.Mündlicher Bericht zur Versorgung mit Kindergartenplätzen im Stadtbezirk Hamm-Heessen
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0104/21 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 16.11.2021
- 2.Straßenbenennungen im Bereich Lippeauen, östlich der Münsterstraße.Zur Vorlage · 0296/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Neubenennung von Straßen und Wegen im Bereich der Lippeauen, östlich der Münsterstraße, vorgelegt. Hintergrund der Anpassungen sind die baulichen Veränderungen im Rahmen des Projekts „Erlebensraum Lippeaue“.
Durch die durchgeführten Baumaßnahmen wurden die bisherigen Wegeführungen verändert. Ein Teil des ehemaligen Jupp-Eickhoff-Weges wurde zurückgebaut. Zudem wurde der Wegabschnitt der Münsterstraße, der zwischen der Münsterstraße und der Kläranlage verläuft, um etwa 100 Meter nach Norden verlegt. Die Verwaltung schlägt vor, diesen verlegten Abschnitt weiterhin als „Münsterstraße“ zu bezeichnen. Für den neu entstandenen Abzweig, der vom verlegten Wegabschnitt bis zum Ruderclub Hamm führt, soll der Name „Jupp-Eickhoff-Weg“ wiederverwendet werden.
Mit diesem Vorschlag sollen gleichzeitig die früheren Bezeichnungen der zurückgebauten Wege aufgehoben werden. Die genauen Verläufe der betroffenen Wege sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Benennung der Wege als „Jupp-Eickhoff-Weg“ und „Münsterstraße“ erfolgt, wobei die Entscheidung unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität steht. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Ausbauplan S 37/21 Parkplatz an der MessehalleZur Vorlage · 0583/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0583/21 den Ausbauplan für einen neuen Parkplatz an der Alfred-Fischer-Halle vor. Hintergrund ist der geplante Abriss der Parkpalette im Gewerbegebiet Zeche Sachsen an der Dessauer Straße aufgrund ihres schlechten baulichen Zustands. Da durch den Wegfall der Parkpalette ein Defizit an Stellflächen bei Veranstaltungen zu erwarten ist, soll eine neue Parkplatzanlage am Sachsenweg entstehen.
Das Vorhaben sieht die Schaffung von 77 neuen Stellplätzen vor, die östlich des bestehenden Platzes errichtet werden sollen. Die Zufahrt erfolgt über den vorhandenen Bereich der Alfred-Fischer-Halle. Durch die Erweiterung erhöht sich die Gesamtkapazität auf 141 Stellplätze, wobei 58 Pkw-Stellplätze sowie 6 Behindertenparkplätze bereits auf dem vorhandenen Platz zur Verfügung stehen. Die technische Umsetzung umfasst eine Asphaltfahrbahn, Schotterrasen für die Stellflächen sowie eine LED-Beleuchtung. Die Anlage wird durch einen Grünstreifen und eine Entwässerungsmulde ergänzt, die das Oberflächenwasser in das öffentliche Abwassernetz leitet.
Für die Realisierung sind Kosten in Höhe von 195.000 Euro vorgesehen, wobei die Finanzierung durch städtische Mittel gesichert ist. Der erforderliche Grunderwerb wurde durch einen Vertrag mit dem Eigentümer bereits abgeschlossen. Die Planung berücksichtigt zudem Vorgaben zur Barrierefreiheit, insbesondere bei den Übergängen und der Kennzeichnung der Stellplätze für Menschen mit Behinderung. Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-HeessenZur Vorlage · 0629/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (0629/22_VL) vorgelegt, die die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-Heessen regelt. Ziel der Vorlage ist es, die notwendigen Baumaßnahmen mit einem Kostenvolumen von jeweils über 25.000 Euro rechtzeitig auszuschreiben, um den ordnungsgemäßen Betrieb von Schulen und Liegenschaften sicherzustellen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen sowohl konsumtive als auch investive Vorhaben. Im Bereich der konsumtiven Sondermaßnahmen sind die allgemeine Mängelbeseitigung an der Karlschule sowie eine Innensanierung der Gästezimmer im Schloss Oberwerries vorgesehen. Zudem ist eine Fassadensanierung am Torbogenhaus des Schlosses geplant, wobei die Arbeiten in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage sind die investiven Maßnahmen an der Kappenbuschschule. Hier soll die Einfachsporthalle durch den Austausch der Glasbausteinfassade gegen moderne Aluminiumfenster sowie die Erneuerung des Dachs und der Wärmedämmung saniert werden.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Aufwendungen von 780.000 Euro im Jahr 2022 und 50.000 Euro im Jahr 2023. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse sowie der gesicherten Finanzierung zu beschließen und die Durchführung der Arbeiten unter Einbindung externer Büros zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-Heessen hier: Ludgerischule: Errichtung eines TreppenturmesZur Vorlage · 0654/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0654/22_VL der Verwaltung sieht die Errichtung eines Treppenturmes an der Ludgerischule im Stadtbezirk Hamm-Heessen vor. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Schulgebäude. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage eines aktualisierten Brandschutzkonzeptes in Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Bauordnungsamt. Der geplante außenliegende Treppenturm an der Nord-West-Seite des Gebäudes soll alle drei Stockwerke des Klassentraktes erreichen, wobei die Zugänge über die anliegenden Unterrichts- und Gruppenräume realisiert werden sollen.
Die geplanten Bauarbeiten umfassen unter anderem Rohbau- und Stahlbauarbeiten, die Installation von Fenstern und Fluchttüren, Elektroarbeiten sowie die Anpassung des Schulhofpflasters. Die Kosten für die Maßnahme, einschließlich der Honorare für externe Fachingenieure wie Brandschutzgutachter, Architekten und Statiker, werden auf 250.000 Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt über investive Haushaltsmittel. Die Verwaltung plant, die Durchführung der Baumaßnahme unter Einbindung externer Büros zu beauftragen, sofern die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Schule und Ausbildung vorliegen und die Finanzierung gesichert ist. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung beobachtet.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- C.Empfehlungen an den Rat
- 1.Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt HammZur Vorlage · 0469/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0469/21_VL regelt die Einführung einer Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hamm. Ziel der Richtlinie ist die Etablierung eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse. Die Regelung umfasst Vorgaben zu Standortkriterien, Lade- und Bezahlsystemen sowie zum Flächenschutz.
Nach den Vorgaben der Richtlinie darf die Belegung von öffentlichen Parkplätzen auf maximal 5 Prozent begrenzt werden. Zudem gilt eine Begrenzung auf 5 Prozent der Parkplätze auf einer 200 Meter langen Strecke. Die Parkhöchstdauer ist auf den Ladevorgang oder maximal drei Stunden festgesetzt. Technische Anforderungen beinhalten die Einhaltung der Ladesäulenverordnung, die Gewährleistung der Roaming-Fähigkeit sowie eine Reaktionszeit bei der Störungsbehebung von maximal acht Stunden an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr. Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse sind beim Tiefbau- und Grünflächenamt einzureichen und müssen detaillierte Angaben zu Standort, Leistung und technischen Plänen enthalten. Anträge auf Aufbruchgenehmigungen sowie verkehrsrechtliche Anordnungen müssen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Der Netzanschluss ist bei den Stadtwerken Hamm zu beantragen. Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre befristet und setzt eine Inbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten nach Unanfechtbarkeit voraus. Die Richtlinie trat am 1. Juni 2022 in Kraft; Gebühren für die Genehmigung werden derzeit nicht erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.14. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0565/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0565/21_VL behandelt die 14. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung einer etwa 3.464 m² großen Fläche, die bislang als öffentlicher Parkplatz genutzt wurde, in ein Gewerbegebiet. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Festsetzung einer überbaubaren Fläche von 15 m x 27 m für Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen. Die bestehende öffentliche Stellplatzanlage soll dabei in südwestlicher Richtung um etwa 15 m erweitert werden.
Die bauliche Nutzung sieht eine maximale Gebäudehöhe von etwa 15 Metern sowie eine dreigeschossige Bauweise vor. Zur Klimaanpassung sind eine Dachbegrünungspflicht sowie die Nutzung von bis zu 50 % der Fläche für Solarenergie vorgesehen. Um die Versiegelung zu begrenzen, werden unversiegelte Freiflächen und ein Erhaltungsgebot für die Vegetation festgesetzt. Zudem wird ein 20 Meter breiter Streifen entlang der Waldfläche als bebauungsfreier Pufferstreifen definiert, um einen Waldabstand von 22 Metern einzuhalten. Ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für eine Kabeltrasse der Stadtwerke Hamm wird ebenfalls eingerichtet.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, des Regionalverbands Ruhr, des Landesbetriebes Wald und Holz sowie der Feuerwehr Hamm berücksichtigt. Die Vorlage umfasst zudem die Berücksichtigung eines Blindgängerverdachtspunktes, bei dem Bodeneingriffe untersagt sind. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Planänderung als Satzung vor.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.8. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0603/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK), 6. Fortschreibung 2018, um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 0603/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Beschlussvorlage umfasst verschiedene Projekte, die nach Baubeginn für das Jahr 2022 gruppiert sind. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm sind die Erneuerung der Mischwasserkanalisation im Bereich Ahornallee sowie kurzfristige Sanierungen der Mischwasserkanäle in den Gebieten Oberster Kamp und Auf dem Knuf vorgesehen. Seitens der Stadt Hamm sind der Bau eines Regenwasserkanals an der Adenauerallee sowie die Umleitung der Entwässerung am Richard-Matthaei-Platz in den vorhandenen Mischwasserkanal geplant. Zudem sind Maßnahmen zur Erschließung von Baugebieten vorgesehen, darunter der Neubau eines Mischwasserkanals im Bereich An der Erlöserkirche sowie die Errichtung von Regenwasserkanälen und eines Rückhaltebeckens im Gebiet Holtkamp.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Teilung des Geltungsbereichs 2. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0617/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0617/22_VL sieht eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp – vor. Geplant ist die Teilung des bisherigen Geltungsbereichs in die Weiterführung der 8. Änderung sowie die Neuaufstellung einer 9. Änderung. Der Fokus der 8. Änderung liegt auf der städtebaulichen Steuerung im Bereich der Palzstraße und westlich der Ahlener Straße. Ziel ist es, die Wohnnutzung in einem 19.295 m² großen Mischgebiet zu sichern und die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen sowie Betrieben mit sexuellem Charakter auszuschließen. Damit soll die Stärkung des Nahversorgungszentrums Heessen unterstützt und ein Qualitätsverlust vermieden werden.
Die Planung passt den Planungsstand an die Baunutzungsverordnung 2017 an. Dabei werden drei Grundstücke am Vogtskamp und der Palzstraße von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt. Für die baulichen Kennzahlen werden unterschiedliche Werte festgelegt: Entlang der Ahlener Straße gelten eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2, während für die Palzstraße eine Grundflächenzahl von 0,5 und eine Geschossflächenzahl von 1,0 vorgesehen sind. Zudem werden Maßnahmen zum Klimaschutz, wie die extensive Dachbegrünung von Flachdächern und die Sicherung von Straßenbäumen, integriert.
Die Vorlage sieht die Kenntnisnahme bisheriger Beteiligungsverfahren sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung für die Dauer eines Monats vor. Der verkleinerte Bereich der 8. Änderung umfasst künftig etwa zwei Hektar im Norden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Bebauungsplan Nr. 07.035 – Hülskamp - / 9. Änderung hier: 1. Teilung des Geltungsbereichs 2. AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0618/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0618/22_VL wird der Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp in Hamm vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 144.971 m² im Bereich zwischen der Palzstraße, der Ahlener Straße, der Straße Hülskamp und der Bahnstrecke Hamm-Hannover. Die Planung sieht eine Teilung des Geltungsbereichs der vorangegangenen 8. Änderung vor, um einen Teilbereich neu aufzustellen.
Die inhaltlichen Ziele der Änderung umfassen die Stärkung des Versorgungsbereichs an der Ahlener Straße sowie die Anpassung des Planungsrechts an die aktuelle Bestandssituation. Geplant ist unter anderem die Umwandlung eines Industriegebietes in ein Gewerbegebiet sowie die Ausweisung von Mischgebieten. Zudem soll ein Sondergebiet zur Sicherung eines Einzelhändlers festgesetzt werden. Die Planung sieht eine Steuerung von Nutzungen vor, wobei Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter ausgeschlossen werden sollen. Der großflächige Einzelhandel wird gemäß der sogenannten „Hammer Liste“ gesteuert.
Baurechtlich ist eine Umstellung auf die BauNVO 2017 vorgesehen, um die Flächenausnutzung durch vereinheitlichte GRZ- und GFZ-Werte zu optimieren. Die Planung integriert zudem Maßnahmen zum Immissionsschutz und zur Klimaanpassung, etwa durch die Begrenzung der Bodenversiegelung, die Förderung von Grünflächen und Dachbegrünungen sowie den Erhalt von Straßenbäumen. Parallel dazu erfolgt die 37. Änderung des Flächennutzungsplans. Auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet, da bereits im Rahmen der 8. Änderung eine Unterrichtung und Erörterung stattgefunden hat.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Hülskamp – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0620/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0620/22_VL behandelt die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hülskamp“ in Hamm-Heessen sowie die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035. Ziel der Planungsänderungen ist die Anpassung des Planungsrechts an die bestehende Situation sowie die Sicherung und Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs an der Ahlener Straße. Durch die Steuerung verschiedener Nutzungen, darunter Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter, sollen die gewerblichen und wohnlich gemischten Strukturen im Gebiet gefestigt werden.
Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von 144.971 m², die durch die Palzstraße, die Ahlener Straße, Flächen entlang des Hülskamps und die Bahnstrecke Hamm-Hannover begrenzt wird. Die inhaltlichen Änderungen sehen die Rücknahme von Mischgebiets- und Gewerbeflächen sowie die Korrektur von Grünflächen zu Gewerbeflächen im südlichen Bereich vor. Zudem ist die Ausweisung eines Sondergebiets für Lebensmittel zur Sicherung eines Nahversorgungsstandortes vorgesehen.
Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes werden parallel durchgeführt. Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes für den definierten Siedlungsbereich aufzustellen. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird verzichtet, da eine Unterrichtung und Erörterung der Inhalte bereits im Zeitraum von November bis Dezember 2021 stattgefunden hat.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in HammZur Vorlage · 0637/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage (0637/22_VL) vorgelegt, die bauliche und organisatorische Maßnahmen für verschiedene Offene Ganztagsschulen (OGS) umfasst. Ziel ist die Vorbereitung auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die erste Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2026/27, der bis 2029/30 alle Jahrgangsstufen des Primarbereichs umfassen soll. Die Verwaltung strebt dabei eine Betreuungsquote von 80 % an.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Maßnahmen beschließt, wobei bei unzureichenden Haushaltsmitteln eine Priorisierung erfolgt. Für die Umsetzung sind ein städtischer Eigenanteil von 1.435.000 € sowie Fördermittel in Höhe von etwa 2.300.000 € vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Aufhebung des Baubeschlusses zur Aufstockung der Von-Vincke-Schule zugunsten eines ebenerdigen Erweiterungsbaus.
An der Selmigerheideschule ist aufgrund von Flächenmangel die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen Erweiterungsbau vorgesehen. Für die Bodelschwinghschule wird ein Erweiterungsbau zur Kapazitätserweiterung geplant. Weitere Maßnahmen umfassen die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen neuen Speiseraum an der Theodor-Heuss-Schule sowie für die Freiligrathschule. An der Johannesschule ist zudem die Wärmedämmung der OGS-Dächer sowie die Erstellung eines Schulraumkonzepts durch ein Gutachterbüro vorgesehen. Für weitere Schulen wie die Kettelerschule oder die Jahnschule/Lindenschule wird die Erarbeitung pädagogisch-räumlicher Konzepte in einer Planungsphase Null empfohlen. Die endgültige Entscheidung über Baumaßnahmen soll dem Rat nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0639/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die vierte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage 0639/22 basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt, wobei eine regelmäßige Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre vorgesehen ist. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung dient als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Ziel dieses Programms ist die finanzielle Entlastung der Anlieger, indem die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes bei den aufgeführten beitragspflichtigen Maßnahmen durch Landesmittel finanziert werden kann. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept beinhaltet lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt HammZur Vorlage · 0668/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0668/22_VL wird die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Hamm zum 1. Juli 2022 beantragt. Der Rat soll die Einführung der Karte unter Festlegung der Vergabekriterien und Vergünstigungen beschließen sowie die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die landesweiten Kriterien für den Erhalt der Karte setzen ein Engagement von mindestens 250 Stunden pro Jahr bzw. fünf Stunden pro Woche voraus. Die kommunalen Kriterien für Hamm umfassen ein Mindestalter von 16 Jahren, einen Wohnsitz sowie einen Einsatzort in der Stadt sowie eine Mindestdauer des Engagements von zwei Jahren. Die Gültigkeit der Karte ist auf drei Jahre befristet.
Für die finanzielle Umsetzung ist für das Jahr 2022 eine Auszahlung von 3.000 Euro vorgesehen, wobei das Land Nordrhein-Westfalen eine einmalige Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit bereitstellt. Der städtische Eigenanteil liegt für 2022 bei null Euro. Für das Jahr 2023 werden wiederkehrende Kosten von etwa 1.000 Euro veranschlagt, die unter anderem die Druckkosten der Karten beinhalten. Die Verwaltung wird die politischen Gremien Anfang 2023 über die ersten Erfahrungen bei der Einführung und Nutzung informieren. Die Vergünstigungsangebote werden auf der offiziellen Webseite der Ehrenamtskarte veröffentlicht und laufend aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung – Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen in der Stadt HammZur Vorlage · 0692/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung in Hamm auf Grundlage eines Beschlusses vom 14. Dezember 2021. Die Planung umfasst verschiedene Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen, die unter anderem durch Investorenmodelle mit einer Mietvertragslaufzeit von 20 Jahren realisiert werden sollen. Durch den Ausbau entstehen voraussichtlich jährliche Mehraufwendungen von etwa 2.160.000 Euro, denen jährliche Mehrerträge von circa 1.188.000 Euro gegenüberstehen.
Das Vorhaben beinhaltet konkrete Projekte wie den Ersatzbau der Kita „Waldorfhaus“ im Sozialraum Mitte sowie den Neubau der Kita „Am Tierpark“, wodurch die Kapazität von 55 auf 85 Plätze steigt. Weitere Maßnahmen betreffen die Erweiterung der Kitas „Zauberblument“, „Schwalbennest“ und „Villa Kunterbunt“, wobei letztere durch den Ersatzbau die Gruppenanzahl von drei auf vier und die Platzanzahl von 5angerschaft 55 auf 65 erhöht. Im Sozialraum Heessen ist die Erweiterung einer Einrichtung des DJK SV Eintracht 22/26 Heessen e.V. von 40 auf 65 Plätze vorgesehen.
Zudem sind Umstrukturierungen in der Kita „Große Werlstraße“ im Sozialraum Pelkum sowie Erweiterungen der Einrichtung „Haus 2“ geplant. Für die neuen Einrichtungen übernimmt die Stadt einen freiwilligen, vertraglichen Betriebskostenzuschuss in Höhe des verbleibenden Trägeranteils. Die Inbetriebnahme mehrerer Projekte ist für das Kindergartenjahr 2023/24 oder 2024/25 vorgesehen. Weitere Neubauten in den Sozialräumen Osten/Uentrop, Pelkum und Herringen befinden sich in der weiteren Planung.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlungen an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022Zur Vorlage · 0612/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Ergänzung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2022 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Im Falle einer Umsetzung soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen ein investives Budget von 461.200 Euro sowie ein konsumtives Budget von 390.400 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2019 gedeckt. Die Höhe der künftigen Anliegerbeiträge ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Vorlage dient dazu, die Anforderungen der Förderrichtlinien zu erfüllen, die für die Beantragung von Zuwendungen aus dem landeseigenen Förderprogramm einen entsprechenden Beschluss der zuständigen Gremien voraussetzen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.022 - An der Steinernen Brücke - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0091/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0091/20_VL behandelt die vierte vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.022 „An der Steinernen Brücke“ in Hamm-Uentrop. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf einem etwa 1.200 m² großen Grundstück in der Lippestraße zu schaffen. Das Areal, auf dem sich ehemals eine Tankstelle und eine Werkstatt befanden, soll durch eine Neustrukturierung des Baufensters eine höhere bauliche Nutzbarkeit und Nachverdichtung im Innenbereich ermöglichen.
Die Flächennutzung im Plangebiet ist vollständig als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Der Entwurf sieht eine kompakte Bauweise vor, die zur Energieeffizienz und Klimaanpassung beitragen soll. Hierzu gehört die Vorgabe einer Dachbegrünung mit einer Substratschicht von mindestens 10 cm, wobei Ausnahmen für Anlagen zur Energiegewinnung vorgesehen sind. Zudem müssen Gartenflächen und Stellplätze versickerungsoffen gestaltet werden. Die Stadtwerke Hamm haben die Bereitstellung von 96 m³/Std. Löschwasser bestätigt.
Das Verfahren wurde als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Während der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 30.10.2020 vor. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wobei bestehende Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 02.022 im Geltungsbereich ihre Gültigkeit verlieren. Die Beratung im Rat ist für den 15.12.2020 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Beschaffung von einem Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 20 für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0107/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Haupt- und Finanzausschuss die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs des Typs HLF 20 für die Feuerwehr vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht die Anschaffung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vorliegt.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Stadt Hamm zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung verpflichtet ist. Da einige der derzeit eingesetzten Löschgruppenfahrzeuge seit 1999 zugelassen sind, entsprechen sie technisch nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsstandard. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von Ersatzteilen für die älteren Fahrzeuge schwierig und Reparaturen teilweise unwirtschaftlich seien.
Die voraussichtlichen Kosten für das neue Fahrzeug belaufen sich auf etwa 600.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die finanziellen Auswirkungen sind auf zwei Jahre verteilt: Im Jahr 2021 sind Auszahlungen in Höhe von 270.000 Euro für das Fahrgestell und die Beladung vorgesehen, während im Jahr 2022 weitere 330.000 Euro für den Aufbau anfallen sollen. Die Mittel für die Neuanschaffung im Bereich Feuerschutz sind laut Vorlage vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Die Inbetriebnahme des Fahrzeugs ist für das Jahr 2022 geplant, wobei das Vergabeverfahren aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für Ausschreibung und Abwicklung zeitnah eingeleitet werden soll.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V.Zur Vorlage · 0119/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage vor, nach der die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro erhalten soll. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und in die Budgetplanungen für das Jahr 2021 eingeflossen.
Die Einrichtung bietet kulturelle Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an und arbeitet unter anderem in Kooperation mit städtischen Fachämtern, etwa im Rahmen des Landesprogramms Kulturrucksack NRW oder der Hammer Kulturnacht. Nach einem Standortwechsel in die Innenstadt an die Ostenallee nutzt die Institution neben weiteren Räumlichkeiten auch die „Kleine Bühne“ der Kulturwerkstatt.
Der Zuschuss dient der Sicherung des laufenden Betriebs, insbesondere zur Deckung der Personalkosten für die Leitung sowie für Honorarkräfte. Die Verwaltung führt aus, dass die Einrichtung Aufgaben der kulturellen Bildung übernimmt, die nicht durch städtische Angebote abgedeckt werden, und so zur interkulturellen Arbeit sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe beiträgt. Eine Auszahlung der ersten Rate zu Beginn des Jahres 2021 wird als notwendig dargestellt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- F.Anträge
- 1.Einführung eines eingeschränkten Halteverbots auf dem Nordenstiftsweg ab Brücke Sudetenweg Richtung MünsterstraßeZur Vorlage · 0224/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0224/21_AT beantragt, die Einführung eines eingeschränkten Halteverbots auf dem Nordenstiftsweg zu prüfen. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich von der Brücke Sudetenweg in Richtung Münsterstraße.
Hintergrund des Antrags ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich. Im vergangenen Jahr wurde auf dem Nordenstiftsweg bereits ein Überholverbot für Zweiradfahrer eingerichtet. Laut Antrag der Fraktion wurden in den vergangenen Wochen vermehrt Fahrzeuge auf der Fahrbahn parkend festgestellt, was teilweise über mehrere Tage und auch in den Abend- und Nachtstunden geschah. Da der Straßenverlauf in diesem Abschnitt mehrfach verschwenkt und dadurch unübersichtlich ist, müssten Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer, durch die parkenden Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Dies könne bei Begegnungsverkehr zu Gefahrensituationen führen.
Durch die Einführung eines eingeschränkten Halteverbots nach Verkehrszeichen 286 soll die Durchfahrt gesichert werden. Zudem wird angeführt, dass eine entsprechende Beschilderung dem Kommunalen Ordnungsdienst ermöglichen würde, dauerhaft parkende Fahrzeuge wirksam zu sanktionieren. Die Fraktion fordert, dass die Stadtverwaltung die Umsetzung prüft und die Bezirksvertretung über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Bau von Fahrradanlehnbügeln im Bereich der PostfilialeZur Vorlage · 0371/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Bezirksfraktion Hamm hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. März 2022 einen Antrag auf die Installation von Fahrradanlehnbügeln im Bereich der Postfiliale in der Amtsstraße 25a eingereicht.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der aktuellen Situation vor Ort. Laut der Begründung der Fraktion fehlen im Bereich der genannten Filiale geeignete Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Es wird darauf hingewiesen, dass Radfahrer ihre Räder aufgrund der fehlenden Infrastruktur wiederholt an den Schaufenstern der angrenzenden Gebäude anlehnen. Ziel des Antrags ist die Schaffung einer fest installierten Abstellmöglichkeit, um die ordnungsgemäße Unterbringung von Fahrrädern an diesem Standort zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Bau von Fahrradanlehnbügeln im Bereich der PostfilialeZur Vorlage · 0374/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Bezirksfraktion Hamm hat mit dem Antrag Nummer 0371/22 die Installation von Fahrradanlehnbügeln im Bereich der Postfiliale in der Amtsstraße 25 in Hamm-Heessen beantragt. Die Begründung für das Vorhaben beruht auf dem Hinweis von Radfahrern, dass im unmittelbaren Umfeld der Filiale keine Abstellmöglichkeiten vorhanden seien, was dazu führe, dass Fahrräder an Schaufenstern angelehnt werden.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0374/22 wird ausgeführt, dass die Platzverhältnisse direkt am Gebäude der Postfiliale nicht für die Errichtung von Bügeln ausreichen. Die Verwaltung verweist jedoch darauf, dass im Zuge der Neugestaltung des Marktes bereits umfangreiche Maßnahmen zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen umgesetzt wurden. Demnach seien im Bereich der Postfiliale laut Einschätzung der zuständigen Stelle ausreichend Parkmöglichkeiten für Fahrräder vorhanden. Die Entscheidung über den Antrag steht im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. März 2022 an.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Verkehrssicherungspflicht Vogelsang K 5 Mitteilungsvorlage der Verwaltung Stadtamt Vorlage-Nr. 66 0070/21Zur Vorlage · 0382/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat einen Antrag zur Überprüfung und Sanierung von Schachtabdeckungen auf der Straße Vogelsang (K 5) gestellt. Der Antrag bezieht sich auf den Straßenabschnitt zwischen der Kreuzung Bernard-Droste-Weg und der Einmündung August-Schüttken-Weg.
Laut der Vorlage sind auf der Fahrbahn mehrere Schachtabdeckungen abgesunken. Die Fraktion weist darauf hin, dass eine vorangegangene Untersuchung im Rahmen der Mitteilungsvorlage der Verwaltung (Nr. 66 0070/21) lediglich Schachtabdeckungen im weiteren Straßenverlauf zur Münsterstraße umfasste.
Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Lippeverband eine Überprüfung der Schachtabdeckungen im genannten Bereich der Straße Vogelsang durchzuführen. Ziel ist es, die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und bei Bedarf entsprechende Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Mündlicher Bericht zur Versorgung mit Kindergartenplätzen im Stadtbezirk Hamm-HeessenZur Vorlage · 0383/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. März 2022 einen Antrag auf Erstattung eines mündlichen Berichts zur Versorgung mit Kindergartenplätzen im Stadtbezirk gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die aktuelle Situation und die zukünftige Entwicklung der Betreuungsangebote in den Sozialräumen Heessen und Hammer Norden.
Nach Angaben der Fraktion lag die Versorgungsquote für Kinder zwischen drei und sechs Jahren im Sozialraum Heessen zuletzt bei 103 Prozent, wobei für das kommende Kindergartenjahr ein Rückgang auf 99 Prozent prognostiziert wurde. Die Quote für Kinder unter drei Jahren belief sich zuletzt auf 39 Prozent, während der Anteil an Plätzen in Übergangsgruppen bei etwa 15 Prozent lag. Im Sozialraum Hammer Norden wurde eine Versorgungsquote von 99 Prozent für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen sowie eine Quote von 36 Prozent für Kinder unter drei Jahren verzeichnet.
Aufgrund der geplanten Neubauten und Erweiterungen von Kindertagesstätten, unter anderem im Bereich der Lippeauen, fordert die Fraktion einen umfassenden Bericht. Dieser soll Informationen zur Entwicklung der Versorgungsquoten, zur Notwendigkeit von Übergangsgruppen sowie zum aktuellen Planungsstand zusätzlicher Kindertagesstätten im Stadtbezirk Heessen enthalten.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Pflege öffentlicher Grünflächen: Platz an der Immanuel-Kant-Straße Kreuzung GellertstraßeZur Vorlage · 0385/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat einen Antrag zur Pflege der öffentlichen Grünfläche an der Kreuzung Immanuel-Kant-Straße und Gellertstraße gestellt. Die Fläche wurde nach einer Baumaßnahme, die Erdaushub und Ablagerungen beinhaltete, begradigt und eingesät. Laut Antrag wird die Fläche derzeit weiterhin befahren und teilweise als Parkraum genutzt.
Die Fraktion beantragt die Durchführung von Pflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Grünfläche. Dies soll durch eine zusätzliche Bepflanzung mit mehrjährigen Stauden, Gräsern, Blumen sowie einzelnen Sträuchern erfolgen. Darüber hinaus wird die Prüfung einer weiteren Platzgestaltung beantragt, die eine Abgrenzung zum Straßenraum mittels Natursteinen sowie die Aufstellung einer Sitzbank umfassen soll. Ziel der Maßnahmen ist die Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im Stadtteil. Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen soll vor der Ausführung der Maßnahmen über den Stand der Umsetzung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Ersatz Kölner Teller am Kreisverkehr Münsterstraße - Warendorfer Straße - SachsenringZur Vorlage · 0386/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0386/22_AT einen Antrag gestellt, um den Ersatz der sogenannten Kölner Teller am Kreisverkehr Münsterstraße – Warendorfer Straße – Sachsenring zu prüfen. Hintergrund der Anfrage ist die Problematik von Lärmbeeinträchtigungen, die durch das Überfahren dieser baulichen Elemente entstehen. Laut Antrag sind insbesondere Anwohner im Bereich des Hammer Nordens von Geräuschentwicklungen betroffen, die durch das Überfahren von Sattelzügen, Gelenkbussen oder Personenkraftwagen mit Anhängern verursacht werden.
Die Fraktion führt zudem an, dass der Kreisverkehr durch eine zusätzliche Abbiegespur von der Warendorfer Straße verengt ist, was das Überfahren der Kölner Teller in vielen Verkehrssituationen unvermeidbar mache. Als mögliche Alternativen werden die Verwendung von Natursteinpflaster oder die Installation eines leicht erhabenen Betonplateaus angeführt.
Die Antragstellerin bittet die Stadtverwaltung, unter Einbeziehung der Unfallkommission sowie der Bezirksregierung die Prüfung von Ersatzmaßnahmen zu veranlassen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, der Bezirksvertretung Hamm-Heessen über das Ergebnis dieser Prüfung Bericht zu erstatten.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Ersatz Kölner Teller am Kreisverkehr Münsterstraße - Warendorfer Straße - SachsenringZur Vorlage · 0375/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit dem Antrag 0386/22 die Prüfung eines Ersatzes für die sogenannten Kölner Teller am Kreisverkehr Münsterstraße/Warendorfer Straße/Sachsenring beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die Problematik von Lärmbeeinträchtigungen, die durch das Überfahren der baulichen Vorrichtungen entstehen. Laut Antrag der Fraktion sind insbesondere Geräusche durch Sattelzüge, Gelenkbusse oder Pkw mit Anhängern sowie die durch eine zusätzliche Abbiegespur verengte Verkehrsführung im Fokus. Als Alternativen zur aktuellen Gestaltung werden die Verwendung von Natursteinpflaster oder die Installation eines leicht erhabenen Betonplateaus vorgeschlagen. Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung, unter Einbeziehung der Unfallkommission sowie der Bezirksregierung alternative Maßnahmen zu prüfen und der Bezirksvertretung über die Ergebnisse zu berichten.
Die Stadtverwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass die aktuelle Maßnahme zur taktilen Erkennbarkeit von der Unfallkommission als notwendige und wirksame Maßnahme beschlossen wurde, woraufhin keine Unfälle mehr verzeichnet wurden. Eine Aufpflasterung mit Natursteinpflaster würde einen hohen Bau- und Unterhaltungsaufwand verursachen und aufgrund der notwendigen massiven Tragschichten sowie der Geräuschentwicklung bei größeren Fahrzeugradien eine ähnliche Wirkung wie die bestehende Lösung haben. Auch ein Betonring wurde als baulich aufwendig und in der Wirkung unzureichend bewertet. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Maßnahme in der Gesamtabwägung erforderlich und beizubehalten ist, da Alternativen weder als angemessen noch als schnell umsetzbar eingestuft werden.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Einbahnstraßenregelung „Am Kappenbusch“Zur Vorlage · 0387/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0387/22_AT den Antrag gestellt, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Straße „Am Kappenbusch“ umzukehren. Ergänzend wird vorgeschlagen, eine Markierung der Parkbereiche zu einem späteren Zeitpunkt zu evaluieren, sofern eine Abstimmung mit den Anliegerinnen und Anliegern erfolgt ist.
Der Antrag bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage der Fraktion aus dem November 2021, mit der die Prüfung einer Umkehrung der Verkehrsführung sowie die Möglichkeit zur Kennzeichnung von Parkflächen erbeten wurde. In einer Stellungnahme der Verwaltung vom Februar 2022 wurde mitgeteilt, dass die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung befürwortet wird und bei einem entsprechenden Votum der Bezirksvertretung umgesetzt werden soll. Von einer Markierung der Parkflächen wird seitens der Verwaltung jedoch abgeraten.
Die Fraktion plant, die Entwicklung der Parksituation nach der geplanten Änderung des Verkehrsflusses weiter zu beobachten. Sollte die Maßnahme nicht zu einer sichtbaren Verbesserung des ruhenden Verkehrs führen, wird eine nachträgliche Kennzeichnung der Parkbereiche als Option in Betracht gezogen.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Prüfauftrag: Denkmalwert der StephanusschuleZur Vorlage · 0388/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP der Bezirksvertretung Hamm-Heessen haben einen Antrag mit der Nummer 0388/22 gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung mit einer Prüfung des möglichen Denkmalwertes des Gebäudes der Stephanusschule zu beauftragen.
Die Antragsteller begründen das Ersuchen damit, dass die im Jahr 1909 eröffnete Schule seit über einem Jahrhundert Teil der lokalen Geschichte sei und die Fassade des Gebäudes das Ortsbild des Heessener Dorfs präge. Es wird darauf verwiesen, dass sich in der Heessener Dorfstraße bereits weitere denkmalgeschützte Objekte sowie die ehemalige Knabenschule, die 2016 in die Denkmalliste der Stadt Hamm eingetragen wurde, befinden. Die Antragsteller sehen das Gebäude als Teil eines historischen Ensembles im Dorfkern.
Im Hinblick auf bereits durchgeführte Baumaßnahmen, wie den Rückbau des mittleren Giebels, wird die Prüfung angeregt, um das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes, insbesondere der Fassade, durch einen möglichen Denkmalschutz nachhaltig zu sichern. Die zuständige Fachabteilung soll den Denkmalwert im Rahmen des Prüfauftrags untersuchen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 9.Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern im Bereich Westberger Weg zwischen Riemerskamp und Heinrich-Wältermann-StraßeZur Vorlage · 0402/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0402/22_AT einen Antrag gestellt, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Bereich des Westberger Weges zwischen Riemerskamp und Heinrich-Wältermann-Straße zu verbessern. Hintergrund des Antrags sind Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Beschäftigten einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Behinderungen.
Der Antrag führt aus, dass im Bereich der Einmündung der Rastenburger Straße in den Westberger Weg die Straßenbefestigung fehlt, was dazu führt, dass Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn nutzen müssen. Der vorhandene Fußgängerweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite sei durch einen Grünstreifen abgetrennt, verfüge jedoch nicht über eine ausreichende Beleuchtung und eine hinreichende Befestigung. Bei Regen oder Schnee könne die Trittsicherheit aufgrund von Pfützenbildung und Verschlammung beeinträchtigt sein, was die Nutzung für Menschen mit Gehhilfen erschwere.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeiten zur zeitnahen Verbesserung der Verkehrssicherheit prüft. Konkret sollen die Errichtung befestigter Gehwege auf beiden Seiten des Westberger Weges, eine zusätzliche Beleuchtung oder die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone untersucht und bewertet werden. Über das Ergebnis dieser Prüfung soll die Bezirksvertretung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- G.Anfragen
- 1.Sanierung Historischer Markt und Gerichtsplatz Heessen („Kiepenkerlplatz“ neben der Bäckerei Ridder im Heessener Dorf)Zur Vorlage · 0057/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat eine Anfrage zur Sanierung des historischen Markt- und Gerichtsplatzes Heessen, auch bekannt als Kiepenkerlplatz, gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Fachverwaltung einen Sanierungsbedarf für diesen Bereich sieht.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung möglicher notwendiger Maßnahmen sowie eine Priorisierung dieser Maßnahmen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die potenziellen Kosten für derartige Sanierungsarbeiten zu beziffern. Ein weiterer Aspekt der Anfrage ist die Prüfung, ob zur Deckung dieser Kosten Fördermittel akquiriert werden können.
Hintergrund der Anfrage ist die Auszeichnung des Platzes zum „Kulturdenmal 2021 / Historische Orte der Begegnung“. Die Fraktion bezieht sich dabei auf einen vorangegangenen Antrag einer anderen Fraktion, der einen Sanierungsbedarf geltend gemacht hatte. Die vorliegende Anfrage zielt darauf ab, die Behauptungen über einen Sanierungsbedarf durch die Fachverwaltung prüfen und quantifizieren zu lassen. Die Fraktion sieht zudem die Möglichkeit, aufgrund der kulturellen Bedeutung des Ortes Fördermittel zur Sicherung des historischen Erbes in Anspruch zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes und Präsenz im Stadtbezirk Hamm-HeessenZur Vorlage · 0141/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0141/21 Informationen zur personellen Aufstellung und zur Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) im Stadtbezirk angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die im Jahr 2021 erfolgte Aufstockung der personellen Kapazitäten des KOD, wobei zum 1. April 2021 neue Mitarbeiter eingestellt wurden und weitere Stellen über Fördermaßnahmen nach § 16i SGB II besetzt werden sollten, um eine dezentrale Ausrichtung und feste Präsenz in den Stadtbezirken zu ermöglichen.
Die Fraktion bittet die Bezirksbürgermeisterin um Auskunft darüber, ob bereits ein festes, für den Stadtbezirk Heessen zuständiges Team gebildet wurde und wie viele Mitarbeiter diesem Team angehören. Zudem wird nach den Einsatzzeiträumen sowie nach festen Schicht- oder Präsenzzeiten für den Stadtbezirk Heessen gefragt. Dabei wird insbesondere nach dem Zeitpunkt für einen angestrebten Einsatz in Früh- und Spätschichten gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung plant, um eine feste Anlaufstelle in Form eines Bezirksbüros des KOD in Heessen einzurichten. Abschließend werden Informationen zu den Einsatzschwerpunkten des Kommunalen Ordnungsdienstes im Stadtbezirk Heessen für das laufende Jahr 2021 sowie zu den bereits ergriffenen Maßnahmen erbeten.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Kosten der Sanierung der Toilettenanlage an der SachsenhalleZur Vorlage · 0146/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0146/21_AF eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Gegenstand der Anfrage sind die Kosten sowie die zeitliche Planung für eine mögliche Sanierung der Toilettenanlage an der Sachsenhalle.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche finanziellen Aufwendungen für eine Sanierung dieser Anlage entstehen würden. Zudem wird gefragt, ob eine entsprechende Instandsetzung der Anlage zeitnah geplant ist. Die Anfrage wurde am 17. August 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 24. August 2021 vorgesehen.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Nutzungen um die Mark-Twain-SchuleZur Vorlage · 0184/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 0184/21_AF thematisieren Vertreter der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP die Nutzung von Flächen auf dem Grundstück der Mark-Twain-Schule in Hamm-Heessen (Gemarkung Heessen, Flur 21, Flurstück 792). Das Gelände umfasst neben der Schule auch einen Spielplatz, einen Bolzplatz sowie Parkflächen am nördlichen Rand zur Tharmannstraße und am südlichen Rand des Schulgeländes.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass das Schulgelände umzäunt wurde, wobei sich die nördlichen Parkplätze sowie die Sportflächen außerhalb der Umzäunung befinden. Während die Schule diese nördlichen Parkplätze für die Schulbelegschaft beansprucht, fordern Anlieger eine öffentliche Nutzung. Die Anfrage stellt die Frage, ob diese Parkplätze ausschließlich dem Lehrpersonal vorbehalten sind oder als öffentliche Parkplätze genutzt werden können. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, die Flächen nach Absprache mit der Schule etwa hälftig für die Öffentlichkeit auszuweisen, um dem Parkdruck im umliegenden Bereich entgegenzuwirken.
Zudem wird um Klärung gebeten, ob die katastermäßige Zuordnung der Flächen als Flächen besonderer funktionaler Prägung für Bildung und Forschung sowie für Parken noch der aktuellen Situation entspricht, und gegebenenfalls eine Korrektur der Nutzungsart angeregt.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Verkehrssituation am “Dasbecker Weg” und “Am Kappebusch“Zur Vorlage · 0185/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Verkehrssituation am „Dasbecker Weg“ und „Am Kappebusch“ verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Ordnung angeregt. Im Zentrum der Anfrage steht die aktuelle Einbahnstraßenregelung in der Straße „Am Kappenbusch“. Die Fraktion fragt an, ob eine Umkehrung der Fahrtrichtung möglich ist und ob die Verwaltung diesbezüglich Bedenken hat. Hintergrund sind Schwierigkeiten beim Aussteigen aus Fahrzeugen sowie eine Verengung der Fahrbahn durch parkende Autos, die aufgrund der aktuellen Regelung oft in die Fahrbahn hinein stehen müssen. Zudem sollen Abbiegevorgänge vom Dasbecker Weg in die Einbahnstraße den Verkehrsfluss beeinflussen.
Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Kennzeichnung erlaubter Parkflächen durch Markierungen in der Straße „Am Kappenbusch“ erfragt, um verkehrswidriges Parken zu minimieren und die Einhaltung der Parkordnung zu fördern.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Bereich des Dasbecker Wegs zwischen den Kreuzungen „Rottkamp“ und „An der Marienkirche“. Hier wird die Prüfung angefragt, ob zulässige Parkflächen ebenfalls durch Markierungen gekennzeichnet werden können, um Orientierung zu bieten und Parkverstöße zu reduzieren. Gleichzeitig wird die Untersuchung angeregt, wie in diesem Abschnitt die Sicherheit und der Verkehrsfluss für den Radverkehr verbessert werden können. Die Fraktion bittet zudem um Mitteilung, falls für die vorgeschlagenen Maßnahmen Straßenbaubeitragsgebühren anfallen würden.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Verkehrssituation am “Dasbecker Weg” und “Am Kappebusch“Zur Vorlage · 0340/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Verkehrssituation am „Dasbecker Weg“ und „Am Kappebusch“ verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Parkplatzregelung angeregt. Im Bereich der Straße „Am Kappebusch“ wird die Umkehrung der aktuellen Einbahnstraßenregelung sowie die Kennzeichnung erlaubter Parkflächen durch Markierungen vorgeschlagen. Hintergrund sind Schwierigkeiten beim Aussteigen aus Fahrzeugen sowie eine Verengung der Fahrbahn durch parkende Autos. Zudem sollen im Bereich des „Dasbecker Wegs“ zwischen den Kreuzungen „Rottkamp“ und „An der Marienkirche“ Parkflächen markiert und Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr geprüft werden.
Die Verwaltung hat die Anfrage in einer Dienstbesprechung erörtert und nimmt dazu Stellung. Eine Markierung von Parkständen wird von der Verwaltung nicht als förderlich für den Radverkehr eingestuft, da dies zu einer Verdrängung der Radfahrer in die Fahrbahnmitte führen und zudem die Anzahl der verfügbaren Stellplätze reduzieren könnte. Als Alternative zur Umkehrung der Einbahnstraße schlägt die Verwaltung vor, die Fahrtrichtung in der Straße „Am Kappebusch“ so anzupassen, dass Fahrzeuge näher an den Grundstücksgrenzen parken können. Dies soll mehr Raum für den Radverkehr schaffen. Die Umsetzung dieser Maßnahme könnte nach einem entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung durch eine Änderung der Beschilderung erfolgen.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Parkraumkonzept im Umfeld der St. Barbara KlinikZur Vorlage · 0186/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen haben mit der Anfrage 0186/21 die Verwaltung beauftragt, das bestehende Parkraumkonzept für das Umfeld der St. Barbara-Klinik zu aktualisieren. Das ursprüngliche Konzept aus dem Jahr 2008, welches 2017 ergänzt wurde, soll im Hinblick auf die aktuelle Parkplatzsituation neu bewertet werden.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass im Bereich der Klinik ein erhöhter Parkdruck durch Besucher, Patienten und Beschäftigte besteht, was zu Ausweichparkvorgängen in den umliegenden Wohnquartieren und auf Parkflächen von Einzelhandelsbetrieben führe. Als Ursache werden unter anderem die Kapazitätsgrenzen des erweiterten Parkplatzes am Enniger Weg sowie die Erhöhung der Parkgebühren auf zwei Euro pro Stunde angeführt. Im Zuge der geplanten Krankenhausfusionierung wird die Entwicklung eines neuen Parkraumkonzepts gefordert, welches auch Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung evaluiert. Zudem wird angeregt, dass die Klinikleitung Anreize für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des nicht motorisierten Verkehrs schafft.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Verbindungsweg zwischen der Böckenhege und der St. Barbara-Klinik. Die Fraktionen regen an, dass die Verwaltung mit der Klinikleitung Möglichkeiten erörtert, den Durchgang zum Hintereingang durch Barrieren für den Fußverkehr unzugänglich zu machen, da dieser Weg derzeit als Anreiz für kostenloses Parken genutzt werde.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Verbesserung der verkehrlichen Situation am Westberger WegZur Vorlage · 0187/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Verbesserung der verkehrlichen Situation am Westberger Weg verschiedene Punkte zur Instandsetzung der Infrastruktur vorgelegt. Grundlage der Anfrage sind Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie ein Ortstermin, bei dem Mängel an der Straßendecke im oberen Bereich des Westberger Weges sowie am Zustand der Bushaltestelle „Rastenburger Straße“ und des angrenzenden Gehwegs festgestellt wurden. Die Fraktion führt an, dass fehlende Asphaltierungen zu Wassersammlungen führen, wodurch Fußgänger und Fahrgäste auf die Fahrbahn ausweichen.
Die Anfrage richtet sich an die Bezirksbürgermeisterin und umfasst mehrere konkrete Fragen an die Verwaltung. Es wird nach der Möglichkeit einer zeitnahen Ausbesserung des Gehweges mit einer wassergebundenen Decke im Abschnitt zwischen Sensburger Straße und Am Riemerskamp gefragt. Zudem wird die Planung einer Asphaltierung der Bushaltestelle Rastenburger Straße sowie die Errichtung von Sitzmöglichkeiten oder einem überdachten Wartehäuschen durch die Stadtwerke thematisiert. Des Weiteren bittet die Fraktion um Informationen zum Zeitpunkt der Wiederherstellung der pkw-unzugänglichen Busschleuse am nördlichen Ende des Westberger Weges sowie um eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten für eine Instandsetzung des Straßenbelags in diesem Bereich.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Verbesserung der verkehrlichen Situation am Westberger WegZur Vorlage · 0295/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen Informationen zur verkehrlichen Situation am Westberger Weg vorgelegt. Hintergrund der Anfrage waren Hinweise von Anwohnern auf Mängel an der Straßendecke sowie den Zustand der Bushaltestelle Rastenburger Straße und des angrenzenden Gehwegs.
Bezüglich der Instandsetzung des wassergebundenen Weges zwischen der Sensburger Straße und Am Riemerskamp ist eine Umsetzung im ersten Halbjahr 2022 beabsichtigt. Für die Bushaltestelle Rastenburger Straße plant die Verwaltung die Herstellung einer gepflasterten Zugangsmöglichkeit. Die Errichtung eines Wartehäuschens oder von Sitzmöglichkeiten ist durch die Verkehrsbetrieb Hamm GmbH derzeit nicht vorgesehen.
Zur Busschleuse am nördlichen Ende des Westberger Weges hält die Verwaltung fest, dass diese nach Abschluss von Bauarbeiten im Bereich des Sachsenrings Ende November 2021 wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wurde.
Hinsichtlich einer Instandsetzung des Straßenbelags oder eines Endausbaus im Bereich zwischen Am Riemerskamp und der Busschleuse teilte die Verwaltung mit, dass von einer Instandsetzung derzeit abgesehen wird, da sich die Straße in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Für einen Endausbau wurden bislang keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Ein solcher Ausbau würde zudem Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch auslösen.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Parkplätze BreerskampZur Vorlage · 0188/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 0188/21_AF an die Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung Hamm-Heessen thematisieren Vertreter der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP die Parksituation im Bereich zwischen Westhofskamp, Heessener Dorfstraße und Böckenhege. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern auf den Parkdruck in diesem Quartier.
Die Antragsteller bitten um Prüfung, ob der Gehweg am Breerskamp im Teilbereich der Grünanlage (Flurstück 1055) durch bauliche Maßnahmen an das Straßenniveau angeglichen werden kann. Ziel ist die Errichtung einer Mischfläche, die das Abstellen von Personenkraftwagen ermöglicht. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob zur Sicherstellung der Parkflächen ein Teil der Grünanlage genutzt werden kann, ohne die Feuerwehrzufahrt zu beeinträchtigen.
Zudem wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen ist. Des Weiteren wird angefragt, ob an dieser Stelle die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs möglich ist. Die Anfrage zielt darauf ab, die Parksituation für die Anwohnerschaft sowie für Pflegekräfte, die die umliegenden Mehrfamilienhäuser betreuen, zu verändern.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Parkplätze BreerskampZur Vorlage · 0350/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksfraktionen Hamm-Heessen die Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Parkflächen am Breerskamp geprüft. Hintergrund der Anfrage war der Hinweis von Anwohnern auf eine angespannte Parksituation im Bereich zwischen Westhofskamp, Heessener Dorfstraße und Böckenhege sowie die Frage, ob durch eine Angleichung des Gehwegs an das Straßenniveau eine Mischfläche zur Nutzung als Parkraum geschaffen werden könne. Dabei wurde auch untersucht, ob zur Entlastung der Situation Teile der angrenzenden Grünanlage genutzt werden könnten und ob eine Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs möglich sei.
Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten teilt die Verwaltung mit, dass die Rasenfläche im Bereich des Breerskamp nicht für die Anlage von Parkplätzen zur Verfügung steht, da diese im geltenden Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Kinderspielplatz ausgewiesen ist. Eine Umgestaltung der Straße in eine Mischfläche wird als nicht umsetzbar bewertet. Die Straße weist eine Breite von 7,00 Metern auf, wobei die Fahrbahn 5,50 Meter umfasst. Da die bestehenden Senkrechtstellplätze vor den Wohngebäuden eine Rangierfläche von 5,50 bis 6,00 Metern benötigen, würde eine Nutzung der Westseite als Parkraum die Breite für das Ein- und Ausfahren der privaten Stellplätze unterschreiten. Zusätzliche Parkplätze könnten lediglich im Bereich des Mülltonnenplatzes und des Eingangsbereichs entstehen, was jedoch nur zwei Stellplätze ermöglichen würde.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 9.Gestaltung Kreuzung Heessener Straße – Münsterstraße – Bockumer WegZur Vorlage · 0190/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin Informationen zur weiteren Gestaltung des Kreuzungsbereichs Heessener Straße, Münsterstraße und Bockumer Weg angefordert. Hintergrund ist die Neugestaltung der Ecke Münsterstraße/Heessener Straße, die im Zuge eines städtebaulichen Wettbewerbs erfolgt ist.
Die Anfrage bezieht sich auf die Umsetzung der Vorschläge aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbs. Während die Neubebauung bereits erfolgt ist, bleiben Teile der geplanten Umgestaltung des öffentlichen Raums aus. Die Fraktion erkundigt sich nach dem Zeitplan für die Umsetzung weiterer Elemente, wie etwa der Gestaltung und Verkleidung der Transformatorstation sowie der Erneuerung und Sanierung des Bushaltehäuschens und der Bushaltestelle.
Zudem wird die Verwaltung gefragt, warum einzelne Maßnahmen des Entwurfs gegebenenfalls nicht mehr verfolgt werden sollen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den geplanten Zeitpunkt für die Sanierung und Neuanlage der Bushaltestelle. Die Fraktion verweist dabei auf die Bedeutung des Bereichs als Stadteingang und die Wahrnehmung der aktuellen Situation durch Bürgerinnen und Bürger.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.Reinigung und Müllentleerung für den Heessener Markt und abschließende BepflanzungZur Vorlage · 0191/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0191/21_AF eine Anfrage zur Reinigung, Müllentleerung und Bepflanzung des Heessener Marktes gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnern und Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der aktuellen Situation auf dem nach der Sanierung im Juli eingeweihten Platz.
In der Anfrage werden Probleme wie Müllansammlungen, Laub, Verfärbungen der Pflasterung, Unkraut in den Fugen sowie Ausspülungen aus den Baumscheiben angeführt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Bepflanzung der vorgesehenen Flächen sowie der Baumscheiben bislang nicht durchgeführt wurde.
Die Fraktion bittet die Bezirksbürgermeisterin um Auskunft zu folgenden Punkten: Es soll geklärt werden, welche Stelle für die Reinigung und Pflege des Marktplatzes zuständig ist und in welchen Intervallen diese sowie die Mülleimerleerung stattfinden. Des Weiteren wird nach dem Zeitpunkt für die abschließende Bepflanzung der Pflanzräume und Baumscheiben gefragt. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, um das Auswaschen von Erdreich aus den höher gelegenen Baumscheiben auf die Marktfläche zu verhindern.
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- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.Sachstand Ausbesserung von Wegen im Heessener WaldZur Vorlage · 0192/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Ausbesserung von Wegen im Heessener Wald Informationen von der Bezirksbürgermeisterin angefordert. Bezug genommen wird auf frühere Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung, bei denen der Gebrüder-Funke-Weg sowie der Dammweg mit Deckschichten versehen wurden.
Die Fraktion weist darauf hin, dass vereinbarte Verbesserungen an weiteren Wegen, insbesondere am Ostsundern-Weg, bislang nicht umgesetzt wurden. Zudem wird berichtet, dass an Teilen des Elmar-Grunwald-Weges, die bereits ausgebessert worden waren, erneut tiefe Risse in der Asphaltoberfläche aufgetreten sind. Es wird auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht hingewiesen.
Die Anfrage umfasst zwei konkrete Fragestellungen an die Verwaltung. Erstens wird nach dem Zeitplan für die Durchführung der noch ausstehenden Verbesserungen der Deckschichten am Ostsundern-Weg gefragt. Zweitens wird die Bewertung der Rissbildungen am Elmar-Grunwald-Weg erbeten, wobei geklärt werden soll, ob lediglich eine Verfüllung der Risse oder eine (Teil-)Sanierung des Weges vorgesehen ist.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Sachstand Ausbesserung von Wegen im Heessener WaldZur Vorlage · 0291/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Sachstand der Ausbesserung von Wegen im Heessener Wald auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen reagiert. Gegenstand der Anfrage sind die Umsetzung vereinbarter Verbesserungen an verschiedenen Waldwegen sowie der Umgang mit Schäden am Elmar-Grunwald-Weg.
Bezüglich des Ostsundern-Weges teilt die Verwaltung mit, dass eine Sanierung der Deckschichten nach einem Ortstermin mit der zuständigen Försterin geplant ist. Die Durchführung dieser Arbeiten ist für das zweite Halbjahr 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich des Elmar-Grunwald-Weges wird berichtet, dass die im November 2021 aufgetretenen Risse im Asphalt bereits verfüllt wurden, wodurch die Verkehrssicherheit vorerst wiederhergestellt ist. Als Ursache für die Rissbildung wird ein ungünstiger Untergrund genannt. Eine grundhafte Erneuerung des Weges, die zur dauerhaften Vermeidung von Rissen notwendig wäre, kann laut Verwaltung aus Gründen des Baumschutzes nicht durchgeführt werden, da die erforderlichen Eingriffe in den Untergrund die Wurzelbereiche der Bäume beschädigen würden. Zukünftige Risse werden daher im Rahmen der Straßenunterhaltung lediglich vergossen. Als Alternative zur Asphaltdecke wird der Ersatz durch eine wassergebundene Decke als Möglichkeit angeführt, die Entstehung klaffender Risse dauerhaft zu verhindern.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 12.Sanierung Bushaltestellen mit Wartehäuschen Heessener MarktZur Vorlage · 0193/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin Informationen zum Zustand und zur Wiederherstellung der Bushaltestellen am Heessener Markt angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Zustand der Wartehäuschen im Bereich des Amtshauses sowie im südlichen Bereich des Marktes.
Nach Angaben der Fraktionsvorsitzenden wurden im Zuge der Sanierung des historischen Rathauses Heessen und der Neugestaltung des Umfeldes auch die Bushaltestellen vor dem Amtshaus und im südlichen Bereich des Heessener Marktes saniert. Demgegenüber wird darauf hingewiesen, dass das Wartehäuschen am Amtshaus Verwitterungen aufweist und das Wartehäuschen im südlichen Bereich des Marktes bereits seit mehreren Monaten nicht mehr vorhanden ist.
Die Fraktion bezieht sich auf eine frühere Anfrage sowie eine entsprechende Stellungnahme, in der eine Sanierung der Bushaltestellen und der beiden Wartehäuschen zugesagt worden war. Mit der vorliegenden Anfrage werden nun zwei konkrete Fragen gestellt: Wann das Wartehäuschen am Amtshaus ersetzt wird und wann das Wartehäuschen im südlichen Bereich des Heessener Marktes an der Amtsstraße wieder errichtet wird.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Sanierung Bushaltestellen mit Wartehäuschen Heessener MarktZur Vorlage · 0353/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum Zustand und zur Erneuerung der Bushaltestellen am Heessener Markt angefordert. Gegenstand der Anfrage sind insbesondere das Wartehäuschen vor dem Amtshaus, welches Verwitterungserscheinungen aufweist, sowie das Wartehäuschen im südlichen Bereich des Heessener Marktes an der Amtsstraße, welches bereits seit mehreren Monaten nicht mehr vorhanden ist. Die Fraktion erkundigte sich nach den Zeitplänen für den Ersatz bzw. die Wiedererrichtung dieser beiden Wartehäuschen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass für die Erneuerung der betreffenden Bushaltestellen eine externe Firma zuständig ist, da die Wartehäuschen mit Werbeelementen ausgestattet sind. Die Verkehrsbetriebe Hamm GmbH steht diesbezüglich in ständigem Kontakt mit dem zuständigen Unternehmen. Während die Erneuerung der Wartehäuschen seitens der Verwaltung als gesichert gilt, liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Angaben des Unternehmens über den genauen Zeitpunkt der Durchführung vor. Die Verkehrsbetriebe werden die Erneuerung der Anlagen weiterhin einfordern.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 13.Steele auf dem Heessener MarktZur Vorlage · 0194/21_AF · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0194/21_AF eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Medienberichte über die geplante Errichtung einer Geschichtssteele auf dem Heessener Markt, deren Umsetzung für Dezember des laufenden Jahres vorgesehen ist.
Die Fraktionsvorsitzende der CDU-Bezirksfraktion bittet in der Anfrage um Auskunft zu drei spezifischen Punkten. Zunächst wird nach dem genauen Standort der geplanten Geschichtssteele gefragt. Des Weiteren wird die Frage nach den an der Errichtung der Stele anfallenden Kosten aufgeworfen. Abschließend möchte die Fraktion erfahren, weshalb die Bezirksvertretung über diese Maßnahme bisher nicht informiert wurde und keine Einbindung in den Prozess erfolgte.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.Verfahrensstand Bebauungsplan Nr. 07.106 – Nördliche Gehr – Entwicklung von BaugebietenZur Vorlage · 0215/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0215/22 Informationen zum Verfahrensstand des Bebauungsplans Nr. 07.106 – Nördliche Gehr angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Diskrepanz zwischen einer früheren Mitteilung der Stadtverwaltung, die eine Vorlage des Bebauungsplans zum Satzungsbeschluss für Dezember 2021 vorsah, und einer späteren öffentlichen Äußerung eines Vertreters der Stadtverwaltung. In dieser Äußerung wurde darauf hingewiesen, dass die Realisierung des Bebauungsplans unter anderem aus entwässerungstechnischen Gründen nicht möglich sei.
Die Fraktion bittet um Klärung, ob die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 07.106 Nördliche Gehr tatsächlich nicht mehr realisierbar ist. Sollte die Stadtverwaltung das Vorhaben nicht weiterverfolgen, werden die ausschlaggebenden Gründe sowie der Zeitpunkt der Kenntnisnahme dieser Gründe durch die Verwaltung erfragt. Zudem wird nach dem Zeitpunkt gefragt, zu dem die Eigentümer bzw. Erschließungsträger über den Stopp der Planungen informiert wurden, und es wird nach den Gründen für eine fehlende Information der beteiligten Gremien gefragt. Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach den Maßnahmen der Stadt Hamm zur Entwicklung weiterer Baugebiete im Stadtbezirk Hamm-Heessen.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Verfahrensstand Bebauungsplan Nr. 07.106 – Nördliche Gehr – Entwicklung von BaugebietenZur Vorlage · 0355/22_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 07.106 „Nördliche Gehr“ auf eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen reagiert. Auf die Frage, ob das Vorhaben zur Entwicklung von Baugebieten nicht mehr realisiert werden könne, verneinte die Verwaltung dies. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass für das Baugebiet besondere technische Voraussetzungen im Bereich des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen seien, insbesondere im Hinblick auf die Unterlieger.
Da die Verwaltung die Realisierung des Bebauungsplans nicht ausschloss, entfielen die weiteren Fragen zur Begründung eines etwaigen Planungsstopps sowie zur Information von Eigentümern und Gremien.
Bezüglich der Entwicklung weiterer Baugebiete im Stadtbezirk Hamm-Heessen führt die Verwaltung aus, dass im Rahmen der Diskussion zur Wohnbaulandinitiative verschiedene für eine wohnbauliche Entwicklung geeignete Grundstücksflächen vorgestellt wurden. Neben der Erarbeitung des Rahmenplanes Heessen werden für die identifizierten Potenzialflächen Prüfungen durchgeführt, um zeitnah Flächen für die Neuentwicklung von Wohnbauland zu finden. Über die Aufnahme neuer planungsrechtlicher Verfahren entscheidet der Rat der Stadt Hamm.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 15.Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in HeessenZur Vorlage · 0227/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Bezirksfraktion Heessen hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin Informationen zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtbezirk Heessen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist das Ziel der Bundesregierung, die Anzahl der Elektrofahrzeuge zur Erreichung der Klimaschutzziele zu erhöhen. Dabei wird darauf verwiesen, dass für Nutzer von Elektromobilen ohne eigenen Stellplatz, insbesondere für Wohnungsmieter, ein Angebot an öffentlichen Ladestationen notwendig sei.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung der Frage, ob im Stadtbezirk Heessen ein Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur geplant ist. Zudem wird um eine Einschätzung zu geeigneten Standorten innerhalb des Bezirks gebeten. Als mögliche Einsatzorte werden in der Anfrage unter anderem die Bereiche vor der Familien-Oase und dem DASMARKT in der Gartenstadt Dasbeck, der Eckey im Heessener Dorf, der Parkplatz am Bahnhof Heessen sowie der Tondernplatz genannt. Die Anfrage wurde am 17. Februar 2022 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. März 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in HeessenZur Vorlage · 0364/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Bezirksfraktion Heessen hat im Rahmen einer Anfrage vom 17. Februar 2022 Informationen zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk Heessen angefordert. Im Fokus der Anfrage standen die Planung für den Ausbau sowie die Eignung spezifischer Standorte, wie etwa im Bereich der Gartenstadt Dasbeck, am Heessener Dorf oder am Bahnhof Heessen, um die Nutzung von Elektromobilität für Personen ohne eigenen Stellplatz zu unterstützen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert den aktuellen Stand der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Hamm. Derzeit sind im gesamten Stadtgebiet etwa 30 öffentlich zugängliche Stationen mit 64 Ladepunkten vorhanden. Davon werden 17 Stationen mit 34 Ladepunkten von den Stadtwerken, vorwiegend im öffentlichen Straßenraum, betrieben, während 13 Stationen mit 30 Ladepunkten durch andere Anbieter, etwa auf Privatgrundstücken von Supermärkten oder Tankstellen, bereitgestellt werden.
Im Stadtbezirk Heessen befinden sich aktuell vier Ladestationen mit insgesamt 11 Ladepunkten, unter anderem am Heessener Markt und am Alfred-Fischer-Weg. Zudem wurden im vergangenen Jahr eine Station an der St.-Barbara-Klinik sowie eine Schnell-Ladesäule auf einem Lidl-Parkplatz an der Ahlener Straße errichtet. Die Stadtwerke verfolgen eine Strategie zum Ausbau des Netzes, die sich an der Anzahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge orientiert und neben der Innenstadt auch die Bezirks- und Ortsteilzentren umfasst. Die in der Anfrage genannten Standortvorschläge werden den Stadtwerken zur Prüfung für das Ausbauprogramm übermittelt.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.Entwicklung Bürgerpark Kappenbusch: Schaffung eines Außenschwimmbeckens an der Familienoase HeessenZur Vorlage · 0231/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0231/22 Fragen zur weiteren Entwicklung des Bürgerparks Kappenbusch sowie zur geplanten Gestaltung des ehemaligen Freibadgeländes gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Bereitstellung von insgesamt 100.000 Euro in den städtischen Haushaltsplänen für Planungskosten im Bereich der Grün- und Parkanlagen auf dem Gelände. Die Fraktion befürwortet die Schaffung eines Außenschwimmbeckens an der Familienoase Heessen, um das Sportangebot am Standort zu erweitern.
In der Vorlage werden verschiedene Aspekte des Planungsprozesses thematisiert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Planungskosten für das Grobkonzept des „Masterplans Freiraum“ bereits angefallen sind und in welchem Umfang diese Leistungen für die weitere Entwicklung genutzt werden können. Zudem wird nach dem aktuellen Stand der Flächenverfügbarkeit des ehemaligen Freibadgeländes sowie nach dem Zeitpunkt und der Form der geplanten Wiederöffnung des Geländes für die Öffentlichkeit gefragt.
Des Weiteren werden Informationen zur Vergabe von Planungsleistungen sowie zur möglichen Beauftragung einer Wasserfläche angefordert. Die Anfrage bezieht sich zudem auf die Prüfung der Anlage eines Naturbadeteiches, die bereits für das Jahr 2020 in Aussicht gestellt worden war. Abschließend fordert die Fraktion Informationen darüber an, welche Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der laufenden Planungen zum Bürgerpark Kappenbusch vorgesehen sind.
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- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Entwicklung Bürgerpark Kappenbusch: Schaffung eines Außenschwimmbeckens an der Familienoase HeessenZur Vorlage · 0384/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Sachstand zur Entwicklung des Bürgerparks Kappenbusch sowie zur Nutzung des ehemaligen Freibadgeländes erfragt. Im Zentrum der Anfrage steht der Wunsch nach der Schaffung eines Außenschwimmbeckens an der Familienoase Heessen. Die Fraktion verwies dabei auf die im Haushalt vorgesehenen Planungskosten und fragte nach dem Stand der Flächenverfügbarkeit, der Vergabe von Planungsleistungen sowie nach den Ergebnissen zur Prüfung eines Naturbadeteiches. Zudem wurden Informationen zur Bürgerbeteiligung und zum zeitlichen Ablauf der Wiedererschließung des Geländes angefordert.
Die Stadtverwaltung teilte mit, dass für das bisherige Grobkonzept Kosten in Höhe von knapp 10.000 Euro angefallen sind. Auf Basis des beschlossenen Masterplans Freiraum wird die Verwaltung einen freiraumplanerischen Entwurf erarbeiten lassen. Die Vergabe externer Planungsleistungen wird derzeit vorbereitet, nachdem hierfür im März 2022 ein Beschluss erfolgte. Bezüglich der Flächenverfügbarkeit laufen noch Vorabstimmungen. Eine verlässliche Aussage zur künftigen Zugänglichkeit des Geländes kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da die Fläche aktuell als Brache ohne Wegeinfrastruktur genutzt wird. Die Prüfung eines Naturbadeteiches soll in die weiteren Planungen einfließen. Für die künftige Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Zuge der Entwurfsphase geeignete Formate festgelegt.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 17.Abriss Parkdeck – Sofortmaßnahmen für öffentliche Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · 0232/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum geplanten Abriss des Parkdecks am Sachsenweg sowie zur aktuellen Sicherheitslage angefordert. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die im städtischen Haushaltsplan vorgesehenen Mittel in Höhe von 190.000 Euro für den Abbruch des Bauwerks.
Mit der Anfrage werden konkrete Details zum Zeitplan des Abrisses sowie zu bereits eingeleiteten Maßnahmen erfragt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte von Anliegern über Entwicklungen im Umfeld des Parkdecks, die auf eine Nutzung als Treffpunkt sowie auf Kriminalität im Bereich der Prostitution und des Betäubungsmittelhandels hinweisen. Zudem wird die Beobachtung angeführt, dass Bauzäune, die das untere Parkdeck absperren sollen, teilweise geöffnet vorgefunden wurden.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Erkenntnisse der lokalen Ordnungspartnerschaft und dem Kommunalen Ordnungsdienst zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Parkdecks vorliegen. Des Weiteren wird gefragt, welche Maßnahmen die beteiligten Akrobaten aus Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst ergreifen, um Gefahren abzuwehren. Abschließend wird nach den Maßnahmen gefragt, mit denen die ordnungsgemäße Verschließung des unteren Parkdeck-Bereichs durch Bauzäune sichergestellt werden soll.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Abriss Parkdeck – Sofortmaßnahmen für öffentliche Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · 0369/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum geplanten Abriss des Parkdecks am Sachsenweg sowie zur aktuellen Situation vor Ort angefordert. Die Fraktion thematisierte dabei den Zeitplan für den Rückbau, die Sicherung des Geländes gegen unbefugten Zutritt und die Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, da im Umfeld des Objekts Störungen durch Vandalismus sowie Kriminalität gemeldet wurden.
Die Verwaltung teilte mit, dass der Abbruch des Parkdecks für das Jahr 2023 im konsumtiven Haushalt vorgesehen ist. Als bereits erfolgte Maßnahmen wurden die Abklemmung der Stromversorgung sowie die geplante Trennung des Wasseranschlusses genannt. Zur aktuellen Lage im Bereich des Parkdecks berichtete die Verwaltung, dass im Rahmen regelmäßiger Bestreifungen durch die Ordnungskräfte vermehrt Jugendliche sowie Personen anzutreffen seien, wobei auch Vermüllung und Vandalismus festgestellt würden. Gegenüber anwesenden Personen werden Platzverweise ausgesprochen und bei Ordnungswidrigkeiten Verwarngelder festgesetzt.
Hinsichtlich der Sicherung des unteren Parkdeckbereichs erklärte die Verwaltung, dass die Absperrung durch Bauzäune durch die Verwaltung erfolgt sei. Da die technische Ausstattung des Gebäudes bereits durch Zerstörung oder Diebstahl nicht mehr funktionsfähig ist, dienen die Zäune lediglich der Verhinderung von unbefugtem Zutritt oder Einfahrten. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Absperrungen aufgrund von Vandalismus wiederholt beschädigt werden und erneuert werden müssen.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.Pflege von Wegen und Gräben im KappenbuschZur Vorlage · 0233/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Pflege und Entwicklung des Kappenbuschs angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der vollständige Eigentumsübergang des Waldgebiets auf die Stadt Hamm. Ziel der Anfrage ist es, den Erhalt des naturnahen Waldzustands sowie die Qualität der vorhandenen Infrastruktur zu untersuchen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt des Kappenbuschs seit dem Eigentumsübergang durchgeführt wurden und welche weiteren Schritte geplant sind. In diesem Zusammenhang wird die Frage gestellt, ob aufgrund der Lage und des vorhandenen Bestands eine Ausweisung des Gebiets als Erholungswald in Betracht kommt.
Des Weiteren befasst sich die Anfrage mit dem bestehenden Wegenetz im Waldgebiet. Die Fraktion möchte wissen, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung seit dem Eigentumsübergang zur Erfassung und zur Verbesserung der Wege unternommen hat und welche zukünftigen Maßnahmen zur Qualifizierung und zum Ausbau der Wege beabsichtigt sind.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- H.Anregungen
- 1.Parksituation in der BöckenhegeZur Vorlage · 0052/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Anwohner der Böckenhege 10 bis 18 haben im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen die aktuelle Parksituation in ihrem Wohngebiet thematisiert. Die Anwohner geben an, dass das derzeitige Parkkonzept für den betreffenden Abschnitt der Böckenhege die Anforderungen der Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt.
Nach Angaben der Anwohnerschaft fungiert das aktuelle Konzept primär als Parkplatzmanagement für die St. Barbara Klinik. Durch die Nutzung der Flächen durch Besucher und Mitarbeitende der Klinik seien die Parkmöglichkeiten für Anwohner zwischen 7:30 Uhr und 17:00 Uhr stark begrenzt. Zudem wird berichtet, dass es durch das Parkverhalten zu Blockaden von Einfahrten komme. Ein weiterer Kritikpunkt der Anwohner betrifft die Parkscheibenregelung. Die geltende vierstündige Parkzeit führe dazu, dass Fahrzeuge regelmäßig umgesetzt werden müssten, was für die Anwohnerschaft mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden sei.
Als Lösungsvorschlag wird die Ausweisung weiterer Parkflächen vor den Häusern 14 bis 22 sowie die Einführung einer Anwohnerparkerlaubnis als Ersatz für die Parkscheibenregelung angefragt. Die Anwohner beziehen sich bei dieser Forderung auf einen Vorschlag aus dem Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Straßenumbenennung Teilstück Seeburger StraßeZur Vorlage · 0053/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0053/21_AR eine Anregung zur Umbenennung eines Teilstücks der Seeburger Straße eingebracht. Ziel der Initiative ist es, die Verbindung zum Flugplatz Hamm für Besucher und Gäste deutlicher hervorzuheben.
Im Rahmen der Anregung werden drei alternative Bezeichnungen für das betreffende Straßenstück vorgeschlagen: „Am Flugplatz“, „Fliegerweg“ oder „Zum Flugfeld“. Zur Veranschaulichung des betroffenen Bereichs wurde der Vorlage eine Skizze beigefügt. Die Anregung wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 16. November 2021 eingebracht.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Straßenumbenennung Teilstück Seeburger StraßeZur Vorlage · 0309/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anregung der Fraktion vom 4. November 2021 eine Stellungnahme zur Umbenennung eines Teilstücks der Seeburger Straße vorgelegt. Ziel der Anregung ist es, durch eine neue Bezeichnung, wie etwa „Am Flugplatz“, „Fliegerweg“ oder „Zum Flugfeld“, die Verbindung zum Flugplatz Hamm für Besucher und Gäste deutlicher hervorzuheben.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Umbenennung Auswirkungen auf die Adressierung der betroffenen Immobilien hat. Auch wenn die bisherige Hausnummerierung unverändert bleibt, entstehen für die Eigentümer und Anlieger Aufwände und teilweise Kosten. Aktuell sind von der vorgeschlagenen Änderung 44 volljährige Personen betroffen.
Die Stellungnahme betont, dass Straßenumbenennungen auf ein Minimum zu beschränken sind und die Grundsätze der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müssen. Da die Benennung öffentlicher Verkehrsflächen der zuverlässigen Orientierung sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient, sollte eine Änderung nur dann durchgeführt werden, wenn die Betroffenen im Rahmen einer Anhörung durch die Verwaltung keine Einwände erheben. Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen muss bei einer Entscheidung die Gründe für die Umbenennung gegen das Interesse der Betroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Namens abwägen.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Aufstellen von LaubsammelbehälternZur Vorlage · 0060/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0060/22_AR eine Anregung zur Aufstellung von Laubsammelbehältern eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist der Wunsch nach einer Ergänzung des bestehenden Angebots zur Laubentsorgung in bestimmten Bereichen des Stadtbezirks.
Die Fraktion verweist auf die bestehende Praxis der Laubentsorgung, die nach einem Modellversuch im Jahr 2016 auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wurde. In der Anregung wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Bockelwegs, insbesondere nahe der Martin-Luther-Schule, im Vergleich zu den Vorjahren zwei Behälter fehlten. Zudem wird auf Anfragen von Anwohnerinnen und Anwohnern aus der Tharmannstraße sowie aus der Straße Am Riemerskamp Bezug genommen, die um die Bereitstellung von Behältern gebeten haben.
Die Fraktion führt an, dass Anlieger dazu verpflichtet sind, die Reinigung ihrer Gehwege mindestens einmal wöchentlich durchzuführen und die Entsorgung der anfallenden Grünabfälle sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund regt die Fraktion an, zu prüfen, ob die Aufstellung von Laubabfallbehältern in den Straßen Bockelweg, Am Riemerskamp und Tharmannstraße realisiert werden kann.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Aufstellen von Laubsammelbehältern
- 4.Laubsammelbehälter „Am Riemerskamp“Zur Vorlage · 0061/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0061/22_AR wenden sich Anwohner der Bezirksvertretung Hamm-Heessen an die Bezirksbürgermeisterin. Gegenstand des Anliegens ist die Bereitstellung von Laubsammelbehältern in der Straße „Am Riemerskamp“.
Die Anwohner führen aus, dass in der genannten Straße aufgrund großer Haselnussbäume ab Mitte September erhebliche Mengen an Herbstlaub und Haselnüssen anfallen. Dieser Abfall gelange teilweise in die Bordsteinrinnen oder lande auf den Geh- und Radwegen. Zwar sei bereits ein Laubcontainer aufgestellt, dieser reiche jedoch bei den derzeitigen Leerungsintervallen von etwa zwei Wochen nicht aus, um die Mengen der Laub- und Nussabfälle aufzunehmen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Entsorgung der gesammelten Mengen für ältere Anwohner mit einem hohen Aufwand verbunden ist.
Die Antragsteller bitten daher darum, dass der Abfallentsorgungs Hamm (ASH) vier bis fünf zusätzliche Laubcontainer bereitstellt. Des Weiteren wird angeregt, den Bereitstellungszeitraum der Container auf Mitte September vorzuziehen, um dem frühen Laubfall Rechnung zu tragen. Durch die zusätzliche Kapazität soll zudem verhindert werden, dass Laub durch Wind in angrenzende Bereiche, wie den Westberger Weg, geweht wird. Die Anwohner beziehen sich dabei auf eine Auskunft der Hotline des ASH, wonach ein entsprechender Beschluss durch die Bezirksvertretung erforderlich sei.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Laubsammelbehälter „Am Riemerskamp“Zur Vorlage · 0393/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung Nr. 0061/22 befasst sich mit der Bereitstellung von Laubsammelbehältern im Bereich „Am Riemerskamp“. Eine Gruppe von Anwohnerinnen und Anwohnern hat über die Bezirksvertretung Hamm-Heessen den Wunsch geäußert, die Anzahl der vorhandenen Laubcontainer zu erhöhen. Begründet wird dies mit dem hohen Aufkommen an Herbstlaub und Haselnüssen durch große Bäume in der Straße, was die Kapazität des derzeitigen Containers übersteige. Zudem wird angeregt, die Bereitstellung der Behälter bereits ab Mitte September einzuleiten, um die Entsorgung der anfallenden Mengen zu erleichtern und eine Verwehung des Laubs in angrenzende Bereiche zu verhindern.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger jährlich in die Planungsüberlegungen des Abfallwirtschaft Hamm (ASH) einfließen. Dabei werden die örtlichen Gegebenheiten sowie die Gesamtzahl der verfügbaren Behälter berücksichtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine beliebige Erweiterung der Anzahl der Behälter sowie eine Ausweitung des Bereitstellungszeitraums aufgrund begrenzter Personal- und Fahrzeugkapazitäten nicht ohne Weiteres möglich ist. Der ASH unterziehe die Zuteilung der Behälter an den jeweiligen Standorten einer jährlichen Überprüfung und passe die Planung entsprechend den Gegebenheiten an.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Bürgeranregung für die Benennung des Fuß- und Radweges von der Kornmersch bis zur Münsterstraße in Heinz-Kruse-WegZur Vorlage · 0064/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0064/22_AR liegt der Bezirksvertretung Hamm-Heessen eine Anregung vor, den Fuß- und Radweg, der von der Kornmersch bis zur Münsterstraße verläuft, in „Heinz-Kruse-Weg“ umzubenennen. Der Antrag wurde durch den Ortsheimatpfleger Hamm-Norden gestellt. Da das betreffende Gebiet im Stadtteil Hamm-Norden von zwei Stadtbezirken tangiert wird, wurde eine entsprechende Anregung ebenfalls an die Bezirksvertretung Bockum-Hövel gerichtet.
Der Antragsteller reichte der Verwaltung eine Biografie der Person sowie Abbildungen des Wegbeginns und des Wegendes ein. Die Benennung soll zudem Informationen über die Lebensdaten der geehrten Person, deren Tätigkeiten als Kommunalpolitiker, Kirchenvorstandsmitglied sowie als Förderer des Hammer Nordens und Mitglied des DJK Borussia 1920 e.V. enthalten. Der Antragsteller gibt an, dass die Angehörigen der verstorbenen Person mit der Benennung des Weges einverstanden sind. Die Umsetzung der Anregung wird als Zeichen des Dankes und der Ermutigung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Bürgeranregung für die Benennung des Fuß- und Radweges von der Kornmersch bis zur Münsterstraße in Heinz-Kruse-WegZur Vorlage · 0370/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anregung Nummer 0064/22 die Möglichkeit einer Umbenennung eines Teilstücks des Fuß- und Radweges im Stadtteil Hamm-Norden bestätigt. Der Antrag, den Wegabschnitt von der Kornmersch bis zur Münsterstraße in „Heinz-Kruse-Weg“ umzubenennen, wurde durch den Ortsheimatpfleger Hamm-Norden am 24. Februar 2022 gestellt. Die entsprechende Anregung wurde zudem an die Bezirksvertretung Bockum-Hövel gerichtet, da der betroffene Bereich zwei Stadtbezirke tangiert.
Der Antrag umfasst neben der Namensänderung auch den Wunsch nach einer ergänzenden Information auf dem Namensschild. Diese soll Lebensdaten sowie die Rollen als Kommunalpolitiker, Kirchenvorstandsmitglied, Mitglied des DJK Borussia 1920 e.V. und Förderer des Hammer Nordens ausweisen. Zur Begründung der Anregung wurden eine Biografie sowie Bildmaterial zum Verlauf des Weges eingereicht. Laut der Vorlage liegt zudem eine Zustimmung der Angehörigen vor.
Die Verwaltung stellt fest, dass eine Benennung des genannten Abschnitts grundsätzlich möglich ist. Zur weiteren Umsetzung wird die Verwaltung die Vorbereitung einer Beschlussfassung für die nächste Sitzungsrunde einleiten. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. März 2022 behandelt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- I.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- J.Verschiedenes