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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 30.11.2020, Nr. 0011/20; Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 2.Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0242/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0242/21_VL befasst sich mit der Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für den Haushaltsplan 2021. Im Zentrum steht die Verteilung des Bezirksbudgets der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop auf die einzelnen Einzelansätze.
Gemäß der gesetzlichen Grundlage nach § 37 Abs. 3 GO NRW verfügen die Bezirksvertretungen über die Möglichkeit, über den Verwendungszweck eines Teils der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel eigenständig zu entscheiden. Die Zuweisung der Mittel erfolgt auf Basis eines Beschlusses des Rates aus dem Jahr 2000, wonach den Stadtbezirken ein Betrag von 0,30 Euro pro Einwohner sowie ein Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Verteilung des Bezirksbudgets auf die Einzelansätze beschließt und die übrigen bezirksbezogenen Haushaltsansätze zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Gesamtbetrag des Bezirksbudgets nicht verändert werden kann und die Verteilung nach der Beratung der Ansätze dem Rat sowie der Verwaltung mitgeteilt wird. Darüber hinaus wird festgehalten, dass die Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW an den Beratungen über die Haushaltssatzung mitwirken und Vorschläge oder Anregungen zu Haushaltspositionen einbringen können, die Auswirkungen auf den jeweiligen Bezirk haben. Ergänzende Informationen zu den Maßnahmen sind dem beigefügten Bezirksplan sowie einer Liste investiver Maßnahmen zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Benennung von 2 Personen als Mitglieder des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0259/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop soll im Rahmen der Beschlussvorlage 0259/21 zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode benennen. Grundlage hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016, welcher die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm bindet. Demnach endet die Tätigkeit der Mitglieder mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode.
Gemäß der geltenden Regelungen sind die sieben Bezirksvertretungen dazu verpflichtet, jeweils zwei Personen für den Seniorenbeirat zu bestimmen. Voraussetzung für die Benennung ist, dass die betreffenden Personen das 65. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Uentrop innehaben. Die Neubesetzung des Seniorenbeirates soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode abgeschlossen sein. Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Gremiums, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Benennung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Ausbauplan S 01/21 Rotbuchenweg (Erschließungsgebiet)Zur Vorlage · 0198/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0198/20_VL sieht den Ausbau des Rotbuchenweges im Erschließungsgebiet vor. Die geplante Stichstraße, die von der Marker Dorfstraße abzweigt, soll als verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischfläche gestaltet werden. Der Ausbau umfasst eine etwa 70 Meter lange Straße mit einer Breite von 6,50 Metern, die in einer Wendeanlage für dreipachsige Müllfahrzeuge mündet.
Die baulichen Maßnahmen beinhalten die Verwendung von rotbraunem Betonsteinpflaster im L-Verband sowie die Einrichtung von drei öffentlichen Längsparkplätzen für Besucher. Diese Parkflächen werden mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster befestigt. Zudem sind zwei Baumbeete mit Hopfenbuchen und einer Unterpflanzung aus Rosen vorgesehen. Zur Beleuchtung werden drei LED-Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von circa fünf Metern installiert. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen des Behindertenkoordinators hinsichtlich Barrierefreiheit und der Befahrbarkeit der Oberflächen.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt vollständig durch die Erschließungsträger. Ein privater Investor führt den Ausbau gemäß einem bestehenden Erschließungsvertrag durch. Im Rahmen der Anwohnerbeteiligung wurde ein Änderungswunsch bezüglich der Verschiebung eines Leuchtenstandortes eingearbeitet. Der Baubeginn für den Endausbau ist für das zweite Quartal 2021 vorgesehen. Die Vorlage wurde in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop bereits behandelt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.119 – Lippestraße / FriedrichsfeldZur Vorlage · 0214/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.119 – Lippestraße / Friedrichsfeld vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Vergabe eines Namens für eine Straße, die im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes liegt und derzeit noch keine Bezeichnung besitzt. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit die Errichtung von Gebäuden geplant ist, wird die Benennung als notwendig dargestellt.
Als Name für die Straße wird „Friedrichfeld“ vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Die Verwaltung gibt an, dass dieser Vorschlag in Absprache mit der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop erarbeitet wurde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Benennung der Straße gemäß der Sachdarstellung zu beschließen, wobei die Empfehlung des Hauptausschusses vorbehalten bleibt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Sitzungen der Fachausschüsse für die März-Sitzungsrunde aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlungen an den Rat
- 1.Masterplan Freiraum – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0202/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0202/20_VL befasst sich mit der Verabschiedung des Endberichts zum „Masterplan Freiraum“. Das Projekt wurde als Nachfolge des Freiraumentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 1995 initiiert, um eine neue, gesamtstädtische Konzeption für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren zu erstellen. Die Erarbeitung des Plans erfolgte über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren durch die Verwaltung und ein externes Planungsbüro.
Der Masterplan umfasst verschiedene räumliche Leitthemen, darunter das Grün-Blaue Netz, die Nutzung von Freiräumen, Ortskerne sowie Siedlungen und Magistralen. Zudem werden strategische Themen wie die klimagerechte Stadtentwicklung, die Artenvielfalt und der Biotopverbund sowie die Alltags- und Nahmobilität behandelt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Masterplan als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die Politik, die Verwaltung sowie private Akteure der Stadt Hamm festzulegen. Die Inhalte des Plans sollen bei allen zukünftigen Planverfahren und Entscheidungen, die freiraumrelevant sind, als Abwägungsgrundlage dienen. Für den Fall wesentlicher Änderungen der Rahmenbedingungen ist eine Anpassung des Plans während seiner Laufzeit vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Ratssitzung am 23. März 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.1. Ländliches Wegenetzkonzept 2. Sanierung von WirtschaftswegenZur Vorlage · 0249/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes sowie zur Sanierung ausgewählter Wirtschaftswege vorgelegt. Das Konzept dient der Anpassung des Wegenetzes an veränderte Anforderungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie an die gestiegene außerlandwirtschaftliche Nutzung. Die Erstellung des Konzepts erfolgte durch ein externes Planungsbüro unter Einbeziehung einer Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Feuerwehr, der Verkehrsbetriebe, des Stadtmarketings, der Verwaltung sowie der Bezirksregierung Arnsberg vertreten waren. Zudem fand eine Information der Öffentlichkeit über virtuelle Bürgerversammlungen statt.
Zusätzlich wird die Sanierung spezifischer Wirtschaftswege in den Stadtteilen Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel und Heessen vorgeschlagen. Die Maßnahmen umfassen die bituminöse Wegebefestigung sowie die Anlage von Banketten. Die Umsetzung der Sanierungen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung von Fördermitteln der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Die Gesamtkosten für die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 832.000 Euro. Davon werden voraussichtlich 60 Prozent durch die Bezirksregierung Arnsberg gefördert, was einem Betrag von 499.200 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil wird auf 332.800 Euro für die Jahre 2021 und 2022 geschätzt. Die Mittel für die Wirtschaftswege sind im Haushalt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamm gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0268/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Die Verabschiedung des Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm des Landes, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für Straßenausbaumaßnahmen finanzieren kann. Das Konzept soll eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und -ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren bieten und mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Dabei wird zwischen voraussichtlich beitragsfreien Maßnahmen und beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen unterschieden.
Zudem wurde beschlossen, für geringfügige Baumaßnahmen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung zuzulassen. Anstelle von Anliegerversammlungen können hierfür beispielsweise Online- oder Rückfrageformate genutzt werden. Als geringfügig definiert werden laut Verwaltung Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Das vorliegende Konzept beinhaltet bereits Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung, um den Baubeginn im ersten Halbjahr 2021 zu ermöglichen und die Sicherung der Landesförderung zu gewährleisten. Die Fortschreibung des Konzepts wird nach den Beratungen zum Haushaltsplan vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Installierung der Bronzeguss-Skulptur „Tanzpaar“ des Künstlers Harald K. Müller im KurhausgartenZur Vorlage · 0269/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat vorgeschlagen, die Installation der Bronzeguss-Skulptur „Tanzpaar“ im Kurhausgarten zu genehmigen. Das Kunstwerk des Künstlers Harald K. Müller soll als Schenkung einer Bürgerin in die öffentliche Parkanlage integriert werden. Die Finanzierung der Skulptur, deren Wert auf 15.000 Euro geschätzt wird, erfolgt vollständig durch eine private Spenderin. Die Stadt Hamm übernimmt lediglich die Kosten für die Aufstellung, die mit maximal 2.000 Euro kalkuliert sind.
Die Skulptur besteht aus Bronze, ist etwa 95 Zentimeter hoch und wird auf einem Sandsteinsockel montiert. Als Standort innerhalb des Kurhausgartens wird eine Fläche auf der Wiese in der Nähe des Brunnens vorgeschlagen. Die Wahl des Ortes orientiert sich an der historischen Nutzung der ehemaligen Gastronomie im Kurhaus, die als Ort für Tanzveranstaltungen diente.
Der Beschlussvorschlag ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre formuliert. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Sommer des laufenden Jahres vorgesehen. Die notwendigen Mittel für den städtischen Eigenanteil sind im Haushalt unter der Finanzstelle für Skulpturen im Kurpark vorhanden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0279/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant eine personelle Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine dezentrale Struktur, die eine feste Präsenz in allen Stadtbezirken gewährleisten soll. Hierfür ist eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf insgesamt 49 Personen bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Die städtischen Personalkosten für diesen Bereich belaufen sich ab dem Jahr 2021 auf einen Eigenanteil von 598.609,00 Euro.
Die personelle Aufstockung umfasst Bereiche wie den Streifendienst, die Leitstelle, die Führung sowie Spezialkräfte für den ruhenden Verkehr. Die Neubesetzung der Stellen soll nach Möglichkeit zum 1. April 2021 erfolgen, wobei die wöchentliche Arbeitszeit im Winter 38 und im Sommer 40 Stunden beträgt. Zudem ist geplant, nach den Sommerferien 2021 sowie zu Beginn des Jahres 2022 jeweils sieben Stellen über Fördermaßnahmen nach § 16i SGB II zu besetzen.
Da derzeit kein gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungsrahmen für die Tätigkeiten im KOD existiert und eine entsprechende Gesetzesinitiative noch nicht abgeschlossen ist, hat die Verwaltung einen eigenen Basis-Qualifizierungslehrgang für neue Mitarbeiter konzipiert. Dieser dient als Ersatz, da staatliche Bildungsträger aktuell keine vergleichbaren Lehrgänge für diesen Bereich anbieten. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamm, die Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlungen an den Hauptauschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021 1. ErgänzungZur Vorlage · 0266/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0266/21 sieht die Verabschiedung der ersten Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Erneuerungsmaßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung oder Instandsetzung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Die Umsetzung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Der Beschluss ist an mehrere Bedingungen geknüpft: Er steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat, der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf 340.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie 32.000 Euro im investiven Bereich. Mögliche Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.15. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · 0027/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0027/20_VL die Benennung von drei Delegierten für die 15. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Konferenz, die am 16. Dezember 2020 im Rahmen einer Videokonferenz stattfindet, dient dazu, die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen.
Gemäß den Vorgaben des Vorstands des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze zur Verfügung, die mit Ratsmitgliedern besetzt werden können. Die Auswahl der Delegierten obliegt der jeweiligen Stadt unter Berücksichtigung der politischen Kräfteverhältnisse im Rat. Für die kommende Konferenz wurden Vertreter der SPD sowie der CDU als Delegierte vorgeschlagen.
Gegenstand der Beratungen in der virtuellen Konferenz sind aktuelle kommunalpolitische Themen, wobei ein besonderer Fokus auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Städte liegt. Die Sitzung sowie die zugehörigen Gruppenbesprechungen werden digital durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- 2.Bestellung der Mitglieder des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 0022/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Mitglieder des Umlegungsausschusses vorgelegt. Dem Gremium obliegt die Durchführung von Umlegungs- bzw. Grenzregelungsverfahren, die vom Rat angeordnet werden. Der Ausschuss setzt sich aus zwei Ratsmitgliedern sowie drei weiteren Mitgliedern zusammen, die über eine besondere fachliche Qualifikation verfügen.
Die bisherige Bestellung der Ratsmitglieder im Ausschuss erfolgte für die Wahlperiode 2014 bis 2020. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches verbleiben die bisherigen Ratsmitglieder, die dem Ausschuss angehören, so lange im Amt, bis die Nachfolger aus dem neu gewählten Rat bestimmt wurden. Der Rat wird nun gebeten, die neuen Mitglieder des Umlegungsausschusses zu wählen, die dem Rat angehören. Die Vorlage sieht die Wahl von zwei Ratsmitgliedern sowie deren jeweiligen Stellvertretern vor. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- 3.Wahl der Ratsmitglieder im Integrationsrat der Stadt HammZur Vorlage · 0023/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 3. November 2020 wurde über die Besetzung des Integrationsrates entschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sah die Wahl von sieben Ratsmitgliedern als Mitglieder des Integrationsrates vor.
Die rechtliche Grundlage für diese Wahl bildet die Hauptsatzung der Stadt Hamm sowie die Gemeindeordnung. Gemäß § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung setzt sich der Integrationsrat aus insgesamt 14 nach den Grundsätzen des § 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung gewählten stimmberechtigten Mitgliedern sowie aus sieben zusätzlich zu wählenden Ratsmitgliedern zusammen. Die Wahl der sieben Ratsmitglieder erfolgt dabei auf Basis der Bestimmungen des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Mit der Verabschiedung der Vorlage wurde die personelle Zusammensetzung der Ratsmitglieder für den neu zu wählenden Integrationsrat festgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- F.Anträge
- 1.Nr. 0007/20 mit Stellungnahme 0007/20 Automatische Grünphasen für Fußgänger an Kreuzungsampeln
- 2.Nr. 0012/20 mit Stellungnahme 0014/20 Radweg entlang der Grönebergstraße
- 3.Nr. 0034/20 mit Stellungnahme 0001/20 Legienstraße
- 4.Immobilie Maxi-CenterZur Vorlage · 0052/20_AT · Antrag
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Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags vom 27. November 2020 die Prüfung baulicher und sonstiger Mängel im alten Teil des Maxi-Centers beantragt. Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, den Eigentümer der Immobilie zur zeitnahen Beseitigung dieser Mängel sowie zur Erfüllung seiner Eigentümerpflichten aufzufordern.
Der Antrag bezieht sich zudem auf die unrechtmäßige Vermietung von Gewerberaum zu Wohnzwecken in diesem Gebäudeteil. Die Fraktion beantragt, die damit verbundenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen sowie die daraus resultierenden Folgekosten für die Unterbringung zu verfolgen und dem Eigentümer der Immobilie in Rechnung zu stellen.
Als Begründung führt die Fraktion die Entwicklung der Immobilie im Bereich der Ostwennemarsstraße sowie die Bedeutung des Gebäudes für das Stadtbezirkszentrum an. Zudem wird auf einen Brand Mitte November verwiesen, der die Situation sowie die Sicherheit der dort befindlichen Personen beeinflusst habe. Die Fraktion regt an, dass der Eigentümer seiner Verantwortung nachkommen solle.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Immobilie Maxi-CenterZur Vorlage · 0050/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag Nr. 0052/20 die Prüfung baulicher und sonstiger Mängel im alten Teil des Maxi-Centers sowie die Aufforderung an die Eigentümerin bzw. den Eigentümer der Immobilie zur zeitnahen Mängelbeseitigung beantragt. Hintergrund des Antrags ist die unrechtmäßige Vermietung von Gewerberaum zu Wohnzwecken. Die Fraktion fordert zudem, die ordnungsrechtliche Verfolgung der widerrechtlichen Nutzung sowie die Erstattung der entstandenen Folgekosten für die Unterbringung durch die Eigentümerschaft zu erwirken.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass im Rahmen einer Besichtigung des Gebäudes die Beseitigung festgestellter bauordnungsrechtlicher Mängel durch entsprechende Maßnahmen gefordert wird. Das Bauordnungsamt steht diesbezüglich im Austausch mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer. Die Prüfung der Gebäudenutzung durch die Verwaltung hat ergeben, dass nicht genehmigte Nutzungen untersagt wurden und in Zusammenarbeit mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer bereits beendet werden konnten. Hinsichtlich einer möglichen Verschmutzung des Gebäudes sieht die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Grundlage für bauordnungsrechtliche Maßnahmen gegen die Eigentümerschaft vor.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Sicherung der Bahngleisquerung an der MühlenstraßeZur Vorlage · 0077/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag gestellt, die Sicherheit an der Bahngleisquerung in der Mühlenstraße zu erhöhen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Gleise im Bereich der Mühlenstraße, dort wo sie die Straße und den Gehweg in einem spitzen Winkel kreuzen, mit einem fahrradfreundlichen Gummiprofil ausgestattet werden können. Dieses Profil soll in der Rille zwischen Schiene und Asphalt platziert werden.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der aktuellen Gefährdungssituation für den Radverkehr. Da die RLG-Trasse die Mühlenstraße am Ortseingang von Dorf-Uentrop kreuzt, besteht laut Antrag eine Sturzgefahr, weshalb Radfahrer derzeit dazu angehalten werden, das Rad an dieser Stelle abzusteigen. Ein Ausweichen auf den Gehweg sei aufgrund eines Hochbord-Abschlusses kurz vor den Gleisen nicht möglich. Die Installation eines Gummiprofils, das durch die Last von Waggons zwar belastbar, aber für Fahrradreifen stabil genug ist, soll das Befahren der Stelle ohne Absteigen ermöglichen.
Neben der Sicherheit für Radfahrer sollen laut Antrag auch Personen mit Rollatoren, Buggys oder Cityrollern entlastet werden. Als technische Lösung wird auf Systeme verwiesen, die bereits von Unternehmen im Bereich der Gleistechnik vertrieben werden. Die Fraktionen führen zudem an, dass die Sicherung der Verkehrswege eine Voraussetzung für die Erhöhung des Anteils des Fahrradverkehrs und das Erreichen der Klimaneutralität darstellt.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Sicherung der Bahngleisquerung an der MühlenstraßeZur Vorlage · 0066/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen GRÜNE und CDU der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop haben mit dem Antrag Nr. 0077/21 die Prüfung einer technischen Nachbesserung an der Bahngleisquerung in der Mühlenstraße beantragt. Konkret wird vorgeschlagen, die Gleise im Bereich der Straßen- und Gehwegbreite mit einem fahrradfreundlichen Gummiprofil in der Rille zwischen Schiene und Asphalt auszustatten.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der aktuellen Sturzgefahr für Radfahrer an der Einmündung der Hülshoffstraße. Da die RLG-Trasse die Mühlenstraße in einem spitzen Winkel kreuzt, sei das Überfahren der Schienen ohne Absteigen des Fahrrads derzeit schwierig. Ein Ausweichen auf den Gehweg sei aufgrund eines endenden Hochbord-Abschnitts kurz vor den Gleisen nicht möglich. Die Installation eines Gummiprofils, das durch die Last von Waggons komprimiert wird, soll die Sicherheit für Radfahrer sowie für Nutzer von Rollatoren, Buggies und Cityrollern erhöhen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0066/21 dazu Stellung, dass die Ruhr-Lippe-Eisenbahn für den Gleisbereich am Bahnübergang verantwortlich ist. Die Verwaltung beabsichtigt, das Anliegen zur Prüfung an die RLG weiterzuleiten. Zudem soll die Eisenbahngesellschaft um eine Zusage zur Unterstützung der Stadt Hamm bei der Umsetzung gebeten werden. Über das Ergebnis der Prüfung wird die Bezirksvertretung informiert.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Prüfung einer zweiten HundeauslaufflächeZur Vorlage · 0081/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der SPD und FDP haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag gestellt, der eine Prüfung zur Einrichtung einer zweiten Hundeauslauffläche im Stadtbezirk vorsieht. Die Antragsteller bitten den Bezirksbürgermeister, die zuständige Fachverwaltung mit der Untersuchung zu beauftragen, ob im südöstlichen Bereich des Stadtbezirks, konkret im Gebiet zwischen Ostwennemar und Braam, geeignete Flächen für einen solchen Zweck vorhanden sind.
Als Begründung für das Vorhaben wird die Entwicklung im Siedlungsbereich von Ostwennemar angeführt. Durch das Wachstum dieses Gebiets sei eine steigende Anzahl an Hundehaltern zu verzeichnen. Die Wege entlang des Geithebaches, des Erlenbaches sowie die Wege in Richtung des Geithewaldes werden laut Antrag stark von Hundehaltern genutzt. Ziel des Antrags ist es, neben der bereits bestehenden Fläche am Burghügel perspektivisch eine weitere Auslauffläche innerhalb des Stadtbezirks ausweisen zu können. Die Verwaltung soll dabei prüfen, ob und an welchen Stellen im genannten Bereich Flächen für diese Nutzung geeignet sind.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer an der Kreuzung Marker Allee / Soester StraßeZur Vorlage · 0082/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der SPD und der FDP haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag gestellt, die Einrichtung eines Grünpfeils für rechtsabbiegende Radfahrer an der Kreuzung Marker Allee und Soester Straße zu prüfen. Die Maßnahme soll in Fahrtrichtung stadtauswärts in Richtung Uentrop umgesetzt werden sollen.
Ziel der Anfrage ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit an diesem Knotenpunkt. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Marker Allee eine bedeutende Radverkehrsachse zwischen der Innenstadt und den Außenbezirken darstellt. Im Rahmen der laufenden Radwegesanierung im Bereich zwischen der Ahsebrücke und der Kreuzung mit der Soester Straße wird die Prüfung einer entsprechenden Ampelphase vorgeschlagen. Die Fraktionen beziehen sich dabei auf die laufenden Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs in der Stadt.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- G.Anfragen
- 1.Feuerwache UentropZur Vorlage · 0006/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion und die Bündnis90/Die Grünen-Bezirksfraktion haben im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop Informationen zum geplanten Neubau der Feuerwache Uentrop angefordert. Laut der Vorlage 0006/20_AF besteht zwischen den beteiligten Organisationen, Parteien und der Verwaltung Einigkeit darüber, dass die aktuelle Wache der freiwilligen Feuerwehr den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Für den Neubau wurden im vergangenen Haushalt Planungskosten zugesagt sowie Errichtungskosten ab dem Jahr 2023 in Höhe von 4.200.000 Euro veranschlagt.
Da bisher keine detaillierte Zeitplanung oder ein konkreter Standort für das Bauvorhaben vorgelegt wurde, verweisen die Fraktionen auf die Notwendigkeit des kommenden Brandschutzbedarfsplanes. Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum aktuellen Stand der Planungen. Konkret wird nach dem Fortschritt der Arbeiten am Brandschutzbedarfsplan sowie nach dem voraussichtlichen Termin für dessen Fertigstellung und Vorlage gefragt. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Erfordernisse der freiwilligen Feuerwehr bei der Erstellung des Plans ausreichend berücksichtigt werden. Darüber hinaus bitten die Fraktionen um eine Einschätzung, wann mit einem Neubau zu rechnen ist und ob die bereits veranschlagten Investitionskosten in die kommenden Haushalte ab 2021 übernommen werden.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Feuerwache UentropZur Vorlage · 0061/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der CDU und der Bündnis 90/Die Grünen haben im Rahmen einer Anfrage Informationen zum Stand der Planung für einen Neubau der Feuerwache Uentrop sowie zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplans angefordert. Im Fokus der Anfrage standen dabei der aktuelle Fortschritt der Planungsarbeiten, der Zeitplan für die Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplans, die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Freiwilligen Feuerwehr sowie die künftige Finanzierung der veranschlagten Errichtungskosten in Höhe von 4,2 Millionen Euro.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans mit Unterstützung eines externen Gutachters vorbereitet wird. Nach der Erarbeitung und Abstimmung der erforderlichen Grundlage-daten wird derzeit eine Risikoanalyse für das Stadtgebiet Hamm durchgeführt. Die ursprüngliche Planung, die Fortschreibung des Plans im Jahr 2021 abzuschließen, verzögerte sich aufgrund der Pandemielage.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Standorte der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr wird erläutert, dass die Ergebnisse der Risikoanalyse die Anforderungen an die einzelnen Standorte festlegen. Ein konkreter Zeitpunkt für einen Neubau der Feuerwache Uentrop konnte nicht genannt werden; für die Phasen der Planung, Ausschreibung und Bau wird ein Zeitraum von mindestens drei bis vier Jahren veranschlagt. Bezüglich der Übernahme der Investitionskosten in die kommenden Haushalte verwies die Verwaltung auf den Haushaltsplanentwurf 2021.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.WirtschaftswegenetzZur Vorlage · 0007/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Entwicklung eines Wirtschaftswegenetzes für die Außenbereiche der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein Medienbericht vom 31. Oktober 2020, wonach die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Ge-Komm GmbH an einem Konzeptentwurf für ein solches Netz arbeitet. Dieser Entwurf soll unter anderem eine Klassifizierung privater und öffentlicher Wege nach deren Bedeutung und Funktion beinhalten.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Mitteilung zum derzeitigen Sachstand der Planungsarbeiten. Darüber hinaus wird um Auskunft darüber gebeten, ob und in welchem Umfang die Verwaltung für den kommenden Haushalt Finanzmittel für die Bestandspflege sowie die Sanierung der Wirtschaftswege innerhalb des Stadtbezirks Uentrop angemeldet hat. Die Anfrage wurde am 17. November 2020 eingereicht und ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 30. November 2020 vorgesehen.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.„Bürgerradweg“ an der Frielinghauser StraßeZur Vorlage · 0008/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion und die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion haben in einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop den aktuellen Sachstand zum geplanten „Bürgerradweg“ an der Frielinghauser Straße angefragt. Das Vorhaben umfasst einen etwa 600 Meter langen Lückenschluss.
Nach Angaben aus einem Gespräch im März 2018 wurden die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt, einschließlich des Grunderwerbs, auf circa 350.000 Euro geschätzt. Davon war ein Zuschuss des Landesbetriebs Straßen NRW in Höhe von 150.000 Euro vorgesehen, sodass ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 200.000 Euro verbleiben würde. Aufgrund dieser Kosten wurde das Projekt zugunsten der Asphaltierung des Radweges Adenauerallee zunächst zurückgestellt.
Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die Verwaltung damals mit der Bitte beauftragt wurde, den Grunderwerb für den Bürgerradweg voranzutreiben, um eine spätere bauliche Umsetzung im Rahmen des Haushalts zu ermöglichen. Mit der vorliegenden Anfrage wird nun um eine Mitteilung über den aktuellen Stand der Planungen sowie um eine Einschätzung gebeten, wann mit einer Realisierung des Projektes zu rechnen ist.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.KirchwegZur Vorlage · 0013/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Informationen zur Verkehrsplanung am Kirchweg in Ostwennemar angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die geplante Weiterentwicklung des Baugebiets entlang des Kirchwegs.
Nach Angaben der Fraktion sah eine frühere Beschlussvorlage vor, die Durchfahrt des Kirchwegs auf Höhe der Hausnummer 120 für den Autoverkehr zu beschränken, wobei die Umsetzung für das Jahr 2014 vorgesehen war. Bezugnehmend auf Entwicklungen sowie Gespräche mit Anwohnern aus dem Juni 2020 stellt die Fraktion nun zwei Fragen zur aktuellen Planung.
Es wird angefragt, ob vonseiten der Verwaltung weiterhin die Beschränkung der Durchfahrt auf Höhe der genannten Hausnummer geplant ist. Zudem wird um Auskunft zur zeitlichen Planung der Umsetzung dieser Maßnahme gebeten.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- H.Anregungen
- 1.Neubau-Skatepark und Bewegungspark WerriesZur Vorlage · 0004/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Skateboardinitiative Werries hat mit der Vorlage 0004/20_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop überbracht, die den Neubau eines Skateparks und Bewegungsparks im Stadtteil Werries zum Gegenstand hat. Die Initiative führt an, dass die bestehende Anlage einen Erneuerungsbedarf aufweise, da der Bodenbelag unbefahrbar sei, die Platzierung der Elemente nicht zeitgemäß sei und fehlende Wasserabläufe zu Wasseransammlungen auf der Fläche führten. Eine ordnungsgemäße Nutzung der aktuellen Anlage sei daher nicht mehr gegeben.
Als Standort für den Neubau wird der Sportplatz am Alten Uentroper Weg auf der Höhe der Maximilian Grundschule vorgeschlagen. Die Initiative legt ein Konzept vor, das unter Einbeziehung von Skateboardfahrern aus dem Stadtteil und dem näheren Einzugsgebiet erstellt wurde. Der geplante Parcours soll eine Grundfläche von etwa 30 mal 40 Metern umfassen und verschiedene Hindernisse wie Rampen, Auffahrten und Stahlgeländer mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden beinhalten.
Ziel der Anregung ist die Schaffung eines Freizeitangebots für eine Nutzergruppe im Alter von vier bis etwa 50 Jahren. Die Initiative betont, dass durch die Einbeziehung der Nutzer die Funktionalität der Sportanlage sichergestellt werden soll, um Familien und Rollsportbegeisterten im Stadtteil eine zeitlich ungebundene sportliche Betätigung zu ermöglichen.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Neubau-Skatepark und Bewegungspark WerriesZur Vorlage · 0082/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Skateboardinitiative Werries hat im Rahmen einer Anregung den Neubau eines Skateparks und Bewegungsparks im Stadtteil Werries beantragt. Die Initiative führt an, dass die bestehende Anlage am Am Wellenbad einen Erneuerungsbedarf aufweise, da der Bodenbelag unbefahrbar sei, die Elemente nicht zeitgemäß platziert seien und fehlende Wasserabläufe zu Wasseransammlungen führten. Als neuen Standort wird der Sportplatz am Alten Uentroper Weg, auf Höhe der Maximilian Grundschule, vorgeschlagen. Die Initiative legt hierzu ein Konzept vor, das einen Parcours mit einer Fläche von etwa 30 mal 40 Metern vorsieht, der verschiedene Schwierigkeitsgrade für eine breite Altersgruppe abdecken soll.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass der bestehende Funpark in Uentrop zwar gut genutzt und von Anwohnern sowie dem Jugendcafé- und Stadtteilzentrum Uentrop akzeptiert werde, die Grundbeschaffenheit jedoch in die Jahre gekommen sei. Für das laufende Jahr ist eine Renovierungsplanung inklusive Kostenermittlung für den gesamten Funpark, einschließlich des Skaterbereichs, vorgesehen. Die Verwaltung bewertet zudem den Vorschlag der Initiative, eine eigenständige Anlage an einem neuen Standort zu errichten, als prüfenswert. Es ist geplant, für beide Optionen eine konkrete Umsetzungsplanung sowie eine Kostenermittlung vorzunehmen. Dabei soll geprüft werden, wie die Vorhaben in das Stadtentwicklungskonzept integriert und Fördergelder akquiriert werden können. Die Planung soll unter Einbeziehung der interessierten Nutzergruppen erfolgen.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Kleinspielfeld Handball Hamm Werries/Rasenpatz – Alter Uentroper Weg - Höhe Maximilianschule// Alternative: Sportplatz Freiherr-vom-Stein-Gymnasium HammZur Vorlage · 0006/20_AR · Anregung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0006/20_AR an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop wird vorgeschlagen, die Planung für eine neue Skateanlage zugunsten der Errichtung eines Outdoorhandballfeldes zu revidieren. Als Standort für ein solches Kleinspielfeld werden der Alter Uentroper II Weg in Höhe der Maximilianschule sowie alternativ das Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums angeführt. Für den Standort am Alten Uentroper II Weg wird zudem eine Sanierung der bestehenden Skateanlage vorgeschlagen, um Probleme wie die mangelnde Trocknung des grobporigen Asphalts und die Nutzung einer Hütte als Treffpunkt für illegale Aktivitäten zu beheben.
Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit dem Fehlen eines öffentlich zugänglichen Handballfeldes im Stadtgebiet Hamm, obwohl eine hohe Anzahl an Vereinsmitgliedern und interessierten Personen im Stadtgebiet existiere. Ein Multizweckfeld, das durch die Integration von Basketballkörpen auch für Basketballspieler eine gelenkschonende Alternative zu Asphaltplätzen bieten könnte, wird als Bereicherung des Freizeitangebots betrachtet. Ein vorläufiger Kostenvoranschlag eines Bauunternehmens liegt der Anfrage bei. Für die Nutzung des Sportplatzes des Gymnasiums wird die Voraussetzung gestellt, dass die Fläche auch am Wochenende ohne Einschränkung durch feste Öffnungszeiten öffentlich zugänglich ist.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Bushaltestellen Ecke Alter Uentroper Weg / Sundernstraße und SundernstraßeZur Vorlage · 0007/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0007/20_AR aus dem November 2020 wurde die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop über den Zustand zweier Bushaltestellen informiert. Konkret geht es um die Haltestellen an der Ecke Alter Uentroper Weg / Sundernstraße sowie an der Sundernstraße.
An der Haltestelle am Alten Uentroper Weg wird auf Schäden an der Substanz hingewiesen. Laut der Vorlage fehlen dort durch Vandalismus zerstörte Glasscheiben. Zudem wird ein undichtes Dach beschrieben, wodurch Fahrgäste bei Witterungseinflüssen wie Regen oder Wind nicht ausreichend geschützt seien.
Hinsichtlich der Haltestelle an der Sundernstraße wird auf das äußere Erscheinungsbild der Anlage hingewiesen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller bemängelt den Zustand der Haltestelle und verweist auf die Nutzung durch Grundschulkinder. Die Anregung fordert die Behebung der genannten Mängel an beiden Standorten.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Bushaltestellen Ecke Alter Uentroper Weg / Sundernstraße und SundernstraßeZur Vorlage · 0042/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anregung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop Maßnahmen zur Instandsetzung der Bushaltestellen an der Ecke Alter Uentroper Weg / Sundernstraße sowie an der Sundernstraße dargelegt. Die Anregung bezog sich auf Schäden an den Wartehallen, darunter fehlende Scheiben durch Vandalismus sowie undichte Dächer.
Nach Angaben der Verwaltung werden das Dach und die Seitenscheiben der Haltestelle am Alten Uentroper Weg durch die Stadtwerke Hamm instandgesetzt. Für den Fall, dass die Scheiben erneut beschädigt werden, sieht die Verwaltung eine Prüfung für den Abbau oder die Verlegung der Wartehalle vor.
Hinsichtlich der Haltestelle an der Sundernstraße ist eine Umgestaltung geplant. Um eine verbesserte Durchlüftung zu gewährleisten, sollen die beiden Frontteile der Wartehalle entfernt werden. Zudem werden die Seitenteile durch neue Plexiglasscheiben ersetzt und die Konstruktion erhält einen neuen Anstrich.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Neuinstallation – WC Anlagen für VeranstaltungenZur Vorlage · 0011/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0011/20_AR an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop wird die Neuinstallation einer WC-Anlage im oberen Bereich der Freiherr-vom-Stein Halle gefordert. Die Antragsteller, die sich als Besucher und Mitarbeiter zukünftiger Sportveranstalter beschreiben, führen an, dass die derzeitige sanitäre Anlage für die Anforderungen bei Veranstaltungen nicht geeignet sei.
Als wesentlicher Grund für die Forderung wird der Zustand der vorhandenen Technik angeführt. Die aktuelle Trockenanlage verfüge über keinen permanenten Wasserdurchlauf, was bei der unregelmäßigen Nutzung der Halle zu Problemen bei der Entsorgung der Abfälle und einer Geruchsentwicklung führe. Zudem wird auf eine unzureichende Beleuchtung in den Sanitärräumen hingewiesen.
Im Rahmen der Neugestaltung der Hygienevorschriften und des Besucherleitsystems für die kommende Saison wird die Installation einer Anlage mit Wasserdurchlauf beantragt. Darüber hinaus wird gefordert, die vorhandene Rohrleitung mittels einer Kamerafahrt auf ihre Haltbarkeit und Integrität hin zu überprüfen. Ziel der Anregung ist es, die sanitäre Infrastruktur der Halle an die Anforderungen des Spielbetriebs und der erwarteten Besucherzahlen anzupassen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- I.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- J.Verschiedenes