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Tagesordnung
- II.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Anträge zu Teil II der Niederschrift Nr. 0017/20 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vom 03.12.2020
- 2.Entsendung von Vertretern der Bezirksvertretung in Stadtteilgremien
- 3.Benennung eines Jugendbeauftragten mit Stellvertretung für die Bezirksvertretung Mitte
- 4.Installation eines Kunstwerks von Angelo Monitillo an der Galerie der Disziplinen, Heinrich-Reinköster-Straße 5Zur Vorlage · 0169/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat der Installation eines Kunstwerks an der Galerie der Disziplinen in der Heinrich-Reinköster-Straße zugestimmt. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, eine Skulptur des Künstlers Angelo Monitillo an der nordwestlichen Ecke des Gebäudes auf einem Betonfundament zu platzieren. Das Werk soll aus gesammelten Metallobjekten aus Haushalten der Stadt bestehen.
Das Projekt wird durch den Verein neonweisz e. V. realisiert, der die Umsetzung aus eigenen Mitteln sowie durch Fördermittel des Landesprogramms #heimatruhr finanziert. Der Verein übernimmt zudem die Verantwortung für die Wartung, die Instandsetzung sowie die notwendige Sicherung des Kunstwerks. Für den Fall eines Auszugs des Vereins oder einer Auflösung der Organisation wird die weitere Verwendung bzw. Aufstellung des Objekts sichergestellt.
Im Rahmen des Projekts „Identität der Heimat“ ist neben der Skulptur auch eine Neugestaltung der Fassade geplant, die bereits mit den zuständigen Ämtern und dem Büro Innenstadt abgestimmt wurde. Die Platzierung des Kunstwerks darf die Zufahrt zum städtischen Gesundheitsamt sowie zu einem privaten Grundstück nicht einschränken. Der Zeitplan der Umsetzung sieht die Fertigstellung der Skulptur und der Fassadenarbeiten für das Frühjahr 2021 vor, wobei die offizielle Einweihung für August 2021 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Neugestaltung Spielplatz Peter-Röttgen-PlatzZur Vorlage · 0230/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0230/21 einen Plan zur Neugestaltung der Spielfläche am Peter-Röttgen-Platz vor. Hintergrund der Maßnahme ist die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01.150 „Am Peter-Röttgen-Platz“. Durch die Bautätigkeiten und die zusätzliche Entstehung von Wohneinheiten ist eine Erneuerung des integrierten Spielplatzes erforderlich geworden. Die Finanzierung und Durchführung der Arbeiten erfolgt über die HGB auf Basis eines städtebaulichen Vertrages. Die kalkulierten Aufwendungen belaufen sich auf 97.500 Euro, wobei kein städtischer Eigenanteil anfällt.
Das vorliegende Planungskonzept sieht vor, den bestehenden Hainbuchenbestand vollständig in die Umgestaltung einzubeziehen. Um den Wurzelraum der Bäume zu schützen, ist eine Wegeführung mit wassergebundener Wegedecke vorgesehen. Die Planung umfasst zudem gepflasterte Plätze mit Sitzmöblierung sowie eine barrierearme Anbindung an die nördlich gelegene Wohnanlage. Die Grünfläche soll durch eine etwa einen Meter hohe Schnitthecke eingefasst werden, wobei bestehende Lücken ergänzt werden.
Im Bereich der Spielgeräte sollen verschlissene Elemente durch zeitgemäße Ausstattung wie Sandspiel, Schaukel und Kletterturm ersetzt werden. Zudem ist die Einrichtung einer Spielwiese im östlichen Teil der Fläche geplant. Zur nachhaltigen Entwicklung des Baumbestandes sind fünf Neupflanzungen vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Frühjahr oder den Sommer 2021 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Hauptausschusses.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0241/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat im Rahmen der Sitzung am 23. Februar 2021 über die Verteilung des Bezirksbudgets für das Haushaltsjahr 2021 entschieden. Mit dem Beschluss wurde die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Einzelansätze festgelegt. Darüber hinaus nahm die Bezirksvertretung die bezirksbezogenen Haushaltsansätze zustimmend zur Kenntnis.
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet die gesetzliche Regelung nach § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck eines Teils der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel eigenständig entscheiden können. Seit dem Haushaltsjahr 2001 werden den Stadtbezirken eigene Mittel in Höhe von 0,30 Euro pro Einwohner sowie ein Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zur freien Verwendung zugewiesen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verteilung des Bezirksbudgets auf die Einzelansätze der Verwaltung und des Rates nach der Beratung mitgeteilt wird, wobei der Gesamtbetrag des Budgets unveränderlich bleibt. Im Rahmen der Beratung der Haushaltssatzung wirken die Bezirksvertretungen zudem an den Positionen mit, die Auswirkungen auf ihren jeweiligen Bezirk und deren Aufgaben haben, und können hierzu Vorschläge sowie Anregungen einbringen. Der entsprechende Bezirksplan sowie eine Liste der investiven Maßnahmen liegen der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.Benennung von 2 Personen als Mitglieder des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0258/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte befasst sich mit der Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode. Grundlage hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016, wonach die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit des Stadtrates gebunden ist und mit dem Ablauf der Wahlperiode endet. Die Bestimmung der neuen Mitglieder soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode erfolgen.
Im Rahmen dieses Verfahrens benennen die sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm jeweils zwei Personen für das Gremium. Voraussetzung für eine Nominierung sind ein Hauptwohnsitz im jeweiligen Stadtbezirk sowie das vollendete 65. Lebensjahr.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit weiter aus.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 1 Hamm-MitteZur Vorlage · 0281/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 1 Hamm-Mitte vorgelegt. Im Zentrum steht die Erneuerung der Beleuchtung in der Radstation durch den Austausch von 140 Leuchten gegen LED-Technik. Ziel ist es, den Stromverbrauch zu senken und die CO2-Emissionen um mindestens 50 Prozent zu reduzieren sowie den Wartungsaufwand zu verringern.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 35.000 Euro, wobei die Mittel im Haushalt für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Der Beschluss der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Hauptausschusses, einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsanierungsplans ab dem Jahr 2021. Die Vorlage dient dazu, die rechtzeitige Ausschreibung der Baumaßnahme für das Jahr 2021 sicherzustellen, um den ordnungsgemäßen Betrieb von Liegenschaften im Stadtbezirk aufrechtzuerhalten.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Masterplan Freiraum – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0202/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0202/20_VL befasst sich mit der Verabschiedung des Endberichts zum „Masterplan Freiraum“. Das Projekt wurde als Nachfolge des Freiraumentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 1995 initiiert, um eine neue, gesamtstädtische Konzeption für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren zu erstellen. Die Erarbeitung des Plans erfolgte über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren durch die Verwaltung und ein externes Planungsbüro.
Der Masterplan umfasst verschiedene räumliche Leitthemen, darunter das Grün-Blaue Netz, die Nutzung von Freiräumen, Ortskerne sowie Siedlungen und Magistralen. Zudem werden strategische Themen wie die klimagerechte Stadtentwicklung, die Artenvielfalt und der Biotopverbund sowie die Alltags- und Nahmobilität behandelt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Masterplan als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die Politik, die Verwaltung sowie private Akteure der Stadt Hamm festzulegen. Die Inhalte des Plans sollen bei allen zukünftigen Planverfahren und Entscheidungen, die freiraumrelevant sind, als Abwägungsgrundlage dienen. Für den Fall wesentlicher Änderungen der Rahmenbedingungen ist eine Anpassung des Plans während seiner Laufzeit vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Ratssitzung am 23. März 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Verkaufsoffene Sonntage 2021 in den Stadtbezirken Hamm-Mitte und HeessenZur Vorlage · 0216/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0216/21 die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2021 in den Stadtbezirken Hamm-Mitte und Heessen beschlossen. Die Regelungen ermöglichen eine Ladenöffnung jeweils im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Grundlage für die Entscheidung sind Anträge der Stadtmarketing Hamm GmbH sowie der Heessener Werbegemeinschaft e.V. Für das Jahr 2021 wurden fünf Termine für die Stadtbezirke festgelegt: Der 2. Mobilitätstag am 11. April, der 9. Jan-Dümmelkamp-Sonntag am 12. September, das Hammer GenussFest am 26. September, der Hamms Bunte Herbst am 24. Oktober sowie der Familien-Weihnacht am 12. Dezember. Alle geplanten Termine finden im Bezirk Hamm-Mitte statt, während der Termin im Bezirk Heessen den 12. September betrifft.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Basis des neuen Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen sowie die Beschränkungen für Adventssonntage eingehalten werden. Die Verwaltung bewertete die Veranstaltungen hinsichtlich des öffentlichen Interesses, etwa zur Belebung der Innenstädte oder zur Stärkung des Einzelhandels, als zulässig. Die Stellungnahmen der angehörten Akteure, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die Industrie- und Handelskammer, wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Durchführung der Sonntagsöffnungen bleibt unter dem Vorbehalt der geltenden pandemiebedingten Regelungen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Bebauungsplan Nr. 01.154 - An der Alleestraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0218/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0218/21_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 01.154 „An der Alleestraße“, der die Schaffung von Wohnraum auf einer etwa 2.600 m² großen Fläche in der südlichen Hammer Innenstadt vorsieht. Geplant ist ein viergeschossiges Gebäude mit voraussichtlich 3
bis 40 öffentlich geförderten Wohneinheiten. Das Vorhaben ist als allgemeines Wohngebiet mit einer Geschossigkeit von mindestens drei und maximal vier Vollgeschossen festgesetzt. Im Zuge des Verfahrens soll der Flächennutzungsplan von einem Mischgebiet zu einer Wohnbaufläche angepasst werden. Klimaschutzmaßnahmen, wie das Verbot hitzespeichernder Elemente und Vorgaben zur Begrünung sowie Entwässerung, sind Bestandteil der Planung.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, Grundstückseigentümern, Gewerbebetrieben sowie der Industrie und Handelskammer zu Dortmund geprüft. Die Verwaltung prüfte Forderungen nach einer zusätzlichen Zuwegung über die Lortzingstraße sowie Bedenken hinsichtlich möglicher Schallreflexionen und Immissionsgrenzwerten. Während die Verwaltung die geplante Zuwegung ablehnte, wurden textliche Ergänzungen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes vorgenommen, unter anderem zur Regelung von öffenbaren Fenstern und Türen im dritten Obergeschoss. Auch Hinweise der Stadtwerke Hamm und des Lippeverbands wurden berücksichtigt. Ein Änderungsbedarf am Bebauungsplan, der über die genannten Ergänzungen hinausgeht, wurde nicht festgestellt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 28.10.2020 vor.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Bebauungsplan Nr. 01.153 - Vergnügungsstättensteuerung Marktplatz / Weststraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0228/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0228/21_VL befasst sich mit der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 01.153 zur Vergnügungsstättensteuerung im Bereich Marktplatz/Weststraße in Hamm. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Einschränkung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Erotik-Fachmärkten und Wettvermittlungsstellen. Damit sollen die Einzelhandelsfunktion, Wohnnutzungen sowie die Pauluskirche geschützt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 21.960 m², wobei circa 13.000 m² als Kerngebiet und 8.960 m² als Verkehrsflächen ausgewiesen sind.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird eine Anpassung des Bebauungsplanes vorgenommen. Aufgrund veränderter Strukturen im Bereich Marktplatz werden Spielhallen im Bereich mit dem Index 2 nun in allen Geschossen ausgeschlossen. Zudem sind redaktionelle Korrekturen an der Beschreibung des Geltungsbereichs vorgesehen, wobei Flurstücksnummern angepasst werden. Der neue Geltungsbereich definiert sich über spezifische Flurstücksnummern, darunter die Nummern 682, 715, 482, 483, 478, 925, 894 und 798.
Das Verfahren wurde nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die entsprechenden Schritte, wie der Aufstellungsbeschluss von 2018 sowie die Beteiligungsfristen und die öffentliche Auslegung im Jahr 2020, sind bereits abgeschlossen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB sowie der dazugehörigen Begründung vor. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamm gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0268/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Die Verabschiedung des Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm des Landes, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für Straßenausbaumaßnahmen finanzieren kann. Das Konzept soll eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und -ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren bieten und mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Dabei wird zwischen voraussichtlich beitragsfreien Maßnahmen und beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen unterschieden.
Zudem wurde beschlossen, für geringfügige Baumaßnahmen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung zuzulassen. Anstelle von Anliegerversammlungen können hierfür beispielsweise Online- oder Rückfrageformate genutzt werden. Als geringfügig definiert werden laut Verwaltung Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Das vorliegende Konzept beinhaltet bereits Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung, um den Baubeginn im ersten Halbjahr 2021 zu ermöglichen und die Sicherung der Landesförderung zu gewährleisten. Die Fortschreibung des Konzepts wird nach den Beratungen zum Haushaltsplan vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0279/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant eine personelle Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine dezentrale Struktur, die eine feste Präsenz in allen Stadtbezirken gewährleisten soll. Hierfür ist eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf insgesamt 49 Personen bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Die städtischen Personalkosten für diesen Bereich belaufen sich ab dem Jahr 2021 auf einen Eigenanteil von 598.609,00 Euro.
Die personelle Aufstockung umfasst Bereiche wie den Streifendienst, die Leitstelle, die Führung sowie Spezialkräfte für den ruhenden Verkehr. Die Neubesetzung der Stellen soll nach Möglichkeit zum 1. April 2021 erfolgen, wobei die wöchentliche Arbeitszeit im Winter 38 und im Sommer 40 Stunden beträgt. Zudem ist geplant, nach den Sommerferien 2021 sowie zu Beginn des Jahres 2022 jeweils sieben Stellen über Fördermaßnahmen nach § 16i SGB II zu besetzen.
Da derzeit kein gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungsrahmen für die Tätigkeiten im KOD existiert und eine entsprechende Gesetzesinitiative noch nicht abgeschlossen ist, hat die Verwaltung einen eigenen Basis-Qualifizierungslehrgang für neue Mitarbeiter konzipiert. Dieser dient als Ersatz, da staatliche Bildungsträger aktuell keine vergleichbaren Lehrgänge für diesen Bereich anbieten. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamm, die Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Baumersatz Willy-Brandt-PlatzZur Vorlage · 0215/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0215/21 den Ersatz von acht Bäumen am Willy-Brandt-Platz beantragt. Hintergrund der Maßnahme ist eine Kastanienkomplexkrankheit, welche die Vitalität der vorhandenen Purpurkastanien stark beeinträchtigt hat und bereits zur Fällung mehrerer Bäume im Bereich des Bahnhofsvorplatzes sowie der Parkplätze des Helios-Theaters führte.
Das geplante Konzept sieht vor, die acht Baumstandorte durch neue Baumarten zu ersetzen, die eine höhere Anpassungsfähigkeit an klimatische Bedingungen wie Hitze, Trockenheit und Luftverschmutzung aufweisen. Geplant ist die Pflanzung von fünf Schnurbaumen und drei Zelkoven. Die Umsetzung umfasst technische Maßnahmen zur Wurzelraumvorbereitung, den Austausch von Bodensubstrat sowie den Einbau von Belüftungsrohren. Zudem sollen die vorhandenen gusseisernen Baumroste nach Möglichkeit wiederverwendet und der Stammschutz ergänzt werden. Zusätzlich werden acht Fahrradbügel installiert.
Die geschätzten Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 140.000 Euro, wobei die Mittel zur Verfügung stehen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Der Beginn der Ausführung ist für den Herbst 2021 vorgesehen und beinhaltet die Ausschreibung inklusive einer zweijährigen Entwicklungspflege. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Ersatzpflanzung Alleebäume Neue BahnhofstraßeZur Vorlage · 0231/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0231/21 die Ersatzpflanzung von Alleenbäumen entlang der Neuen Bahnhofstraße beantragten. Im Zuge des Stadtumbauprojektes Bahnhofsquartier wurden im Jahr 2014 Ahornbäume gepflanzt, die infolge der Hitzeperioden in den vergangenen Jahren teilweise abgängig wurden und gefällt werden mussten.
Das geplante Vorhaben sieht die Nachpflanzung von insgesamt 26 Bäumen vor. Dabei sollen fünf verschiedene, klimaresiliente Baumarten zum Einsatz kommen, darunter die Purpur-Erle, die Schmalblättrige Esche, die Hopfenbuche, die Zerr-Eiche sowie die Brabanter Silber-Linde. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Verwendung trockenheitsresistenter Arten die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen und zukünftige Ausfälle an diesen Standorten zu vermeiden.
Die Umsetzung umfasst zudem die Sanierung der Baumstandorte. Dies beinhaltet die Rodung von Wurzelstöcken sowie den Austausch des Bodensubstrats bis in eine Tiefe von etwa einem Meter, um einen optimalen Wurzelraum zu schaffen. Bestehende Lavendel-Unterpflanzungen werden bei Bedarf nach der Sanierung wiederhergestellt.
Die geschätzten Aufwendungen für das Projekt belaufen sich auf 119.000 Euro, wobei die Mittel im Teilergebnisplan des zuständigen Amtes zur Verfügung stehen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021 1. ErgänzungZur Vorlage · 0266/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0266/21 sieht die Verabschiedung der ersten Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Erneuerungsmaßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung oder Instandsetzung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Die Umsetzung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Der Beschluss ist an mehrere Bedingungen geknüpft: Er steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat, der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf 340.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie 32.000 Euro im investiven Bereich. Mögliche Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Ruhr-LippeZur Vorlage · 0020/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0020/20_VL die Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe beantragt. Die Stadt Hamm ist seit 1995 Mitglied in diesem Zweckverband. Die Verbandsversammlung fungiert als zentrales Organ des Verbandes und ist unter anderem für die Wahl der Verbandsvorsitz, die Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan sowie über Satzungsänderungen, den Haushalts- und den Stellenplan zuständig.
Gemäß der Satzung des Zweckverbandes ist jede Gebietskörperschaft dazu verpflichtet, fünf Mitglieder sowie deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Satzung sieht vor, dass die Mitglieder aus der Mitte der Vertretungskörperschaft gewählt werden, weshalb eine Entsendung sachkundiger Bürger nicht möglich ist. Neben politischen Mandatsträgern kann auch der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte oder eine von diesem benannte Vertretung entsandt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamm insgesamt fünf Mitglieder und entsprechende Stellvertreter entsendet. Dabei ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung als eines der Mitglieder in der Verbandsversammlung vertreten ist. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entsendung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.11.2020 · Rat
- 2.Bestellung der Mitglieder des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 0022/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Mitglieder des Umlegungsausschusses vorgelegt. Dem Gremium obliegt die Durchführung von Umlegungs- bzw. Grenzregelungsverfahren, die vom Rat angeordnet werden. Der Ausschuss setzt sich aus zwei Ratsmitgliedern sowie drei weiteren Mitgliedern zusammen, die über eine besondere fachliche Qualifikation verfügen.
Die bisherige Bestellung der Ratsmitglieder im Ausschuss erfolgte für die Wahlperiode 2014 bis 2020. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches verbleiben die bisherigen Ratsmitglieder, die dem Ausschuss angehören, so lange im Amt, bis die Nachfolger aus dem neu gewählten Rat bestimmt wurden. Der Rat wird nun gebeten, die neuen Mitglieder des Umlegungsausschusses zu wählen, die dem Rat angehören. Die Vorlage sieht die Wahl von zwei Ratsmitgliedern sowie deren jeweiligen Stellvertretern vor. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- F.Anfragen
- 1.Unfallstatistik für den Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 0032/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FDP hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung Hamm-Mitte eine detaillierte Unfallstatistik für den Stadtbezirk angefordert. Die Vorlage mit der Nummer 0032/21_AF befasst sich mit der Erfassung und Auswertung von Verkehrsunfällen im öffentlichen Raum des betreffenden Bezirks.
Die Anfrage umfasst spezifische Anforderungen an die Aufschlüsselung der Daten. Es wird um eine Darstellung der beteiligten Verkehrsmittel und Fortbewegungsarten gebeten, wobei insbesondere zwischen Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Fußgängern unterschieden werden soll. Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Identifizierung der aktuellen Unfallschwerpunkte innerhalb des Stadtbezirks Hamm-Mitte. Diese Auswertung soll sowohl die Häufigkeit der Vorfälle als auch den Schweregrad der Unfälle berücksichtigen. Ziel der Anfrage ist die Bereitstellung einer zeitnahen Übersicht über die Verkehrssituation im Stadtbezirk.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Unfallstatistik für den Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 0051/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP hat im Rahmen einer Anfrage vom 18. Januar 2021 die Vorlage der Unfallstatistik für den Stadtbezirk Hamm-Mitte beantragt. Die Anfrage umfasst die Bitte um eine detaillierte Aufschlüsselung der beteiligten Verkehrsmittel im öffentlichen Raum, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und der Beteiligung von Fußgängern. Zudem wurde um eine Identifizierung der aktuellen Unfallschwerpunkte im Stadtbezirk gebeten, wobei die Auswertung nach der Häufigkeit und der Schwere der Unfälle erfolgen soll.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass die Auswertung der entsprechenden Unfalldaten von der Polizei erst nach der offiziellen Veröffentlichung der Daten durch das Innenministerium möglich ist. Nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung wird diese Veröffentlichung erst Mitte März erfolgen. Die Verwaltung hat zugesichert, die Informationen an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte weiterzugeben, sobald die entsprechenden Auswertungen freigegeben sind.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- G.Verschiedenes