Entscheidung des OVG NRW zum Regionalplan Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem mündlichen Urteil vom 12. Juni 2026 den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt. Der Regionalplan dient als übergeordneter Rahmen für die Raumordnung im gesamten Ruhrgebiet und koordiniert die kommunale Entwicklung mit den Zielen des Landes.
Die Begründung der Entscheidung beruht auf formellen Fehlern bei der Bekanntmachung im ersten Beteiligungsverfahren aus dem Jahr 2018 sowie auf materiellen Fehlern bei der Festlegung von Bereichen zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze für den Kiesabbau.
Der Zeitpunkt, an dem das Urteil Rechtskraft erlangt, ist derzeit noch nicht bekannt. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen durch den Regionalverband Ruhr kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung getroffen werden. Bis zur endgültigen Rechtskraft bleibt der Regionalplan jedoch weiterhin wirksam und anwendbar.
Die Stadt Hamm hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen und steht im Austausch mit dem Regionalverband Ruhr sowie anderen betroffenen Kommunen. Die Verwaltung prüft aktuell alle laufenden Vorgänge auf eine mögliche Betroffenheit durch das Urteil. Eine Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr vom 15. Juni 2026 ist der Mitteilung beigefügt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 06.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 30.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 30.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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