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Mitteilungsvorlage

3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW hier: zweite Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Absatz 3 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG NRW

MI-9/26 07.07.2026 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamm informiert über die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Im Fokus steht dabei die Neuregelung des Ziels 6.1-1, welches eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung vorsieht.

In der ersten Beteiligungsphase äußerte die Stadt Hamm Bedenken gegen die geplante Regelung, wonach Brachflächen künftig nicht mehr als Flächenreserven in die Berechnung des Siedlungsflächenbedarfs einfließen sollen. Es bestand die Befürchtung, dass dadurch der Anreiz zur Revitalisierung von Brachflächen sinkt. Die überarbeiteten Planunterlagen enthalten nun eine Klarstellung: Die neue Regelung betrifft lediglich neu entstehende Brachflächen. Für bereits vorhandene Brachflächen bleibt bestehen, dass aus ihnen kein Anspruch auf die Neufestlegung von Siedlungsraum abgeleitet werden kann.

Trotz dieser Präzisierung hält die Verwaltung die Kritik an der möglichen Verringerung der Revitalisierungsanreize aufrecht. Diese Einschätzung teilt auch der Lenkungskreis der Städteregion Ruhr. Das Netzwerk der Stadtplaner weist darauf hin, dass die neue Methodik dazu führen könnte, dass Kommunen bevorzugt Flächen im Außenbereich statt Brachflächen entwickeln. Als Alternative schlägt der Lenkungskreis ein separates Bedarfskonto für regional bedeutsame Brachflächenentwicklungen vor, um die Planung flexibler zu gestalten und die Verrechnung von Flächenbedarfen zu ermöglichen.

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