3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW hier: zweite Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Absatz 3 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage MI-9/26 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der dritten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) und der damit verbundenen zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung des Ziels 6.1-1 zur siedlungsflächenspezifischen Entwicklung. Eine Änderung könnte Kommunen entlasten, deren Siedlungsflächenentwicklung durch vorhandene Brachflächen beeinflusst wird. Durch eine Anpassung dieses Ziels könnten betroffene Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Rücknahme von Siedlungsflächenreserven oder auf Flächentausche verzichten, sofern Brachflächen einen wesentlichen Teil der Reserven ausmachen und zur flächensparenden Entwicklung beitragen.
Die Verwaltung hält an einer Kritik an der aktuellen Regelung fest, da die Nichtanrechnung von Brachflächen künftig nur für neu entstehende Flächen gelten soll, was den Anreiz zur Revitalisierung verringern könnte. Der Lenkungskreis der Städteregion Ruhr teilt diese Bedenken hinsichtlich möglicher Fehlanreize bei der Bedarfsberechnung für Wirtschaftsflächen und schlägt alternativ die Einrichtung eines separaten Bedarfskontos für regionalbedeutsame Brachflächenentwicklung vor.
Zudem enthält die Vorlage den Vorschlag, das Ziel 6.1-1 aus dem laufenden Sammeländerungsverfahren herauszulösen. Damit sollen unstrittige Regelungen ohne eine dritte Beteiligungsrunde zeitnah zur Rechtskraft geführt werden. Die Vorlage dient der Kenntnahme in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 06.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 30.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 30.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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