Ausbauplan S 04/26 Geh- und Radweg Werler Straße / Ostdorfstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-90/26 des Tiefbauamtes sieht den Ausbau von Geh- und Radwegen an der Werler Straße sowie der Ostdorfstraße vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist der barrierefreie Umbau des Knotenpunktes Werler Straße, Ostdorfstraße und Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße. Die Umsetzung soll unter Einhaltung technischer Vorgaben zur Barrierefreiheit erfolgen, darunter die Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips, die Installation von Bodenindikatoren, taktile und optische Kontraste an abgesenkten Borden sowie akustische Signalgeber an Lichtsignalanlagen. Für die gemeinsame Nutzung durch Rad- und Fußverkehr ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern vorgesehen.
Die Kosten für den Abschnitt der Werler Straße und den Knotenpunkt werden mit 380.000 Euro brutto veranschlagt. Diese Summe umfasst Maßnahmen im Straßen- und Tiefbau, die Beleuchtung, Begrünung sowie die Sanierung der Grabenverrohrung. Die Stadt plant, diesen Betrag als Eigenanteil zu tragen, strebt jedoch eine Refinanzierung über das NRW-Infrastrukturgesetz an. Die Auszahlungen der Stadt sind für die Jahre 202<0xC2>6 und 2027 vorgesehen. Für die Ostdorfstraße fallen Kosten in Höhe von 123.000 Euro brutto an, die vollständig durch den Vorhabenträger finanziert werden.
Die öffentliche Auslegung des Ausbauplans findet im Zeitraum vom 18. Mai bis zum 1. Juni 2026 statt. Die Beratung der Vorlage ist für den 25. Juni 2026 in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern sowie für den 30. Juni 2026 im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität angesetzt. Die Annahme des Plans steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und der Empfehlung des Fachausschusses.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 25.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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