Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0221/22 vom 06.12.2022, Teil I
- 2.Anträge zur Niederschrift Nr. 0220/22 vom 06.12.2022, Teil I, der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum und der Bezirksvertretung Hamm-Herringen (s. Anlage)
- 3.Gymnasium Hammonense, Sanierung Lehrerzimmer, Bibliothek und Teeküche inkl. NebenräumenZur Vorlage · 1042/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität hat die Sanierung des Lehrerzimmers, der Lehrerbibliothek sowie angrenzender Räumlichkeiten am Gymnasium Hamonense beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Modernisierung der Arbeitsbereiche sowie die technische Erneuerung der Gebäudeausstattung, um den aktuellen Anforderungen des Lehrkollegiums gerecht zu werden.
Die geplanten baulichen Maßnahmen beinhalten Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung, die Erneuerung von Böden, Decken und Beleuchtung sowie Maler- und Rohbauarbeiten. Zudem sollen die Heizkörper erneuert und die elektrische Leitungen ertüchtigt werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Einrichtung einer Teeküche im bisherigen Lager- und Garderobenraum sowie die Schaffung neuer Garderobenkapazitäten. Um mehr Arbeitsplätze zu generieren, sollen zudem Bibliothekselemente in der Lehrerbibliothek weitgehend entfernt werden.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 305.000 Euro. Davon entfallen 230.000 Euro auf konsumtive Bauleistungen und 50.000 Euro auf lose Möblierung. Ein investiver Anteil von 25.000 Euro ist für die Teeküche und die Garderobe vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt unter anderem durch eine im Jahr 2019 gebildete Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 210.000 Euro sowie durch Mittel aus dem Haushalt 2023. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung beauftragt, wobei eine Fertigstellung im Jahr 2023 angestrebt wird. Die Durchführung soll so koordiniert werden, dass der laufende Schulbetrieb nur geringfügig beeinträchtigt wird.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.Durchführung einer Baumaßnahme des ASH auf dem Gelände des Entsorgungszentrums, Modernisierung / Neubau der SoleanlageZur Vorlage · 1092/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität hat beschlossen, den Neubau bzw. die Modernisierung der Soleanlage an der Salzlagerhalle auf dem Gelände des Entsorgungszentrums „Am Lausbach“ voranzutreiben. Die Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Ziel des Vorhabens ist die Optimierung des Winterdiensteinsatzes durch die Aufstellung eines Salzsilos zur Befüllung der Streufahrzeuge. Da die bestehende Soleanlage zur Herstellung der Salzlösung bereits seit 20 Jahren in Betrieb ist und eine hohe Reparaturanfälligkeit aufweist, soll die Anlage modernisiert werden. Dabei ist vorgesehen, Teile der alten Anlage aus Kosten- und Umweltgründen weiter zu nutzen.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme, welche die notwendigen Tiefbauarbeiten einschließt, belaufen sich auf netto circa 95.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan des Amtes für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (ASH), wobei die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Die Umsetzung der Arbeiten durch das Amt für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft soll in den Sommermonaten erfolgen, damit die neue Anlage bis zur nächsten Winterdienstsaison einsatzbereit ist. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Umsetzung von zwei Maßnahmen aus der 2. BilligkeitsrichtlinieZur Vorlage · 1032/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Umsetzung von zwei spezifischen Klimaschutzmaßnahmen für das Jahr 2023 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung und basiert auf Mitteln aus der sogenannten zweiten Billigkeitsrichtlinie der Landesregierung. Hierbei handelt es sich um Kompensationszahlungen, die Kommunen zur Förderung von Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung gestellt werden.
Die erste Maßnahme umfasst die energetische Sanierung durch die Dämmung von Dachgeschossdecken an sieben verschiedenen Liegenschaften. Zu den betroffenen Objekten gehören unter anderem die Turnhalle der Carl-Orff-Schule, das Pädagogische Zentrum, der Brokhof sowie Gebäude am Caldenhofer Weg. Die Kosten für diese Dämmarbeiten belaufen sich auf insgesamt 162.000 Euro.
Die zweite Maßnahme sieht den Austausch der bestehenden Leuchtstoffröhren im Eingangsbereich des Gerd-Bucerius-Saals im Heinrich-von-Kleist-Forum gegen eine energieeffiziente LED-Beleuchtung vor. Für dieses Projekt ist ein Budget von 40.000 Euro vorgesehen.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 207.000 Euro, wobei die Finanzierung vollständig durch Zuwendungen und allgemeine Umlagen gedeckt ist, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt. Die Dringlichkeit des Beschlusses ergab sich aus der Notwendigkeit, die Fördermaßnahmen bis zum 30. Juni 2023 fertigzustellen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der Projekte beauftragt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0846/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0846/22_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ im Hamm-Heessener Stadtteil. Ziel der Planung ist die gewerbliche Entwicklung eines rund 17.390 m² großen Areals am Rand des Gewerbegebietes „Zeche Sachsen“. Das Gebiet, welches derzeit aus Brachflächen und einer Parkpalette besteht, soll Flächen für kleinteilige, nicht störende Gewerbebetriebe bereitstellen. Die Entwicklung erfolgt auf Grundlage des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung, wobei keine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich ist.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen umfassen Vorgaben zur Vollgeschossanzahl, die teilweise zwischen drei und fünf Geschossen variiert, sowie zur Gebäudehöhe mit Werten zwischen 12 und 20 Metern. Zudem sind eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,4 festgelegt. Zur Förderung klimagerechter Maßnahmen werden Dach- und Fassadenbegrünungen vorgeschrieben. Die Planung sieht zudem die Vermeidung hitzespeichernder Elemente wie Kies- oder Schottergärten sowie die Nutzung heller Fassadenfarben vor.
Der Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung vom 26.01.2023 soll gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden. In die Planung wurden bereits Anregungen verschiedener Behörden und Institutionen, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Deutsche Bahn AG und der Geologische Dienst NRW, einbezogen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte bereits im September 2021.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.33. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm - Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich Robert (CreativRevier) hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0917/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0917/22_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandorts Heinrich Robert als „CreativRevier“. Das Planungsgebiet umfasst 59,9 Hektar und sieht eine Nutzungsmischung aus Wohnbauflächen, Grünflächen, urbanen Gebieten, Wald, Sondergebieten für Erneuerbare Energien sowie Flächen für Handel und Gewerbe vor. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohn-, Kultur- und Gewerbequartieren auf Basis des Rahmenplans „2020 Heinrich Robert CreativRevier“.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband forderten präzisere Angaben zur Entwässerung und zum Starkregenschutz nach dem Schwammstadt-Prinzip. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Höhere Naturschutzbehörde regten Artenschutzprüfungen und die Berücksichtigung von Landschaftsbestandteilen an. Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie der Handelsverband Westfalen-Münsterland äußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Umsatzverlagerungen im Einzelhandel zum Nachteil der Stadtteilzentren Pelkum/Wiescherhöfen sowie der Städte Bönen, Bergkamen und Werne.
Die Verwaltung hat die Planunterlagen entsprechend ergänzt und weist darauf hin, dass durch die Reduzierung von Verkaufsflächen negative Auswirkungen auf die zentrale Versorgung vermieden werden können. Die regionaleplanerische Voraussetzung wurde durch die Wirksamkeit der Regionalplanänderung am 10.02.2023 erfüllt. Einwendungen von Grundstückseigentümern und Anwohnern zur Verkehrsicherheit und zur Gefährdung der Nahversorgung wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der Bauleitplanverfahren ist trotz laufender bergrechtlicher Abschlussbetriebsplanverfahren möglich.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bildungszentrum NordZur Vorlage · 1023/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1023/23_VL der Stadtverwaltung behandelt die Vorplanungen für ein geplantes Bildungszentrum Nord. Dieses soll auf dem Gelände der ehemaligen Firma Leithäuser errichtet werden und eine vierzügige Hauptschule mit einem Stärkungsprofil sowie einen neuen Standort der PTA-Schule mit einer Kapazität von bis zu 72 Plätzen umfassen. Der Rat soll die Vorplanungen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung soll zudem eine Machbarkeitsstudie durch die IMPULS GmbH erstellen lassen, um pädagogische, bauliche und finanzielle Eckpunkte für einen Förderantrag im 5-Standorte-Programm zu liefern. Ein Baubeginn ist für das Jahr 2027 und eine Fertigstellung für 2030 vorgesehen.
Parallel dazu sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Karlschule geplant. Aufgrund baulicher Mängel bei der Barrierefreiheit und einer PCB-Belastung der Bauteile wird ein Neubau als Konzept verfolgt, da eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wurde. Die Maßnahmen an der Karlschule, die unter anderem den Brandschutz und die Elektrotechnik betreffen, sollen die Nutzung für maximal zehn Jahre ermöglichen.
Für die Umsetzung sind im Haushaltsjahr 2023 investive Aufwendungen von 406.800 Euro sowie im Jahr 2024 investive Kosten von 675.200 Euro vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich insgesamt auf 1.182.000 Euro. Zudem wird die Fortführung der Schulentwicklungsplanung unter Einbeziehung eines externen Gutachterbüros beauftragt, um Schülerzahlprognosen und den Schulraumbedarf zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 5.Bebauungsplan Nr. 06.095 - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1024/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1024/23 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.095 „Am Vikarsbusch“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Bockum-Hövel und umfasst ein etwa 8,3 Hektar großes Areal, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Die Fläche liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsbereichs von Bockum-Hövel, südwestlich der Römerstraße und südöstlich der Lipperandstraße.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe, etwa für das Handwerk oder dienstleistungsorientierte Unternehmen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung sind zudem Freiflächenentwicklungen in den Randbereichen zum angrenzenden Wohnquartier und zum Waldgebiet „Vikarsbusch“ vorgesehen. Die Planung sieht Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung vor, darunter Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Förderung versiegelungsoffener Flächen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Änderung des Flächennutzungsplans (35. Änderung des FNP) durchgeführt, um die Flächennutzung entsprechend der geplanten Entwicklung anzupassen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen, um die städtebauliche Gesamtkonzeption zu erörtern.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.35. Änderung des Flächennutzungsplans - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1025/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Titel „Am Vikarsbusch“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Aufstellung eines Planungsbereichs in der Gemarkung Bockum-Hövel, der etwa 9,5 Hektar umfasst. Das Areal liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsraums von Bockum-Hövel, begrenzt durch die Lipperandstraße im Nordwesten, die Römerstraße im Osten sowie das Waldstück „Vikarsbusch“.
Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet soll primär zur Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe umgewidmet werden. Die Planung sieht vor, Flächen für Handwerk und unternehmensbezogene Dienstleistungen bereitzustellen, um dem Bedarf an Gewerbeflächen in der Stadt nachzukommen. In den Randbereichen zum Wohnquartier „Erlenfeldstraße/Uhlenfeldstraße“ sowie zum Wald sind Pufferzonen und Freiflächenentwicklungen vorgesehen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.095 im Parallelverfahren angestrebt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um die städtebauliche Konzeption zu erörtern. Die Vorlage umfasst zudem den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.Qualifizierung Schulzenpark PelkumZur Vorlage · 1029/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Qualifizierung und Aufwertung des Schulzenparks in Pelkum als öffentliche Grünfläche beschlossen. Die Maßnahme umfasst die umfassende Sanierung und eine nutzungsorientierte Weiterentwicklung der rund drei Hektar großen Parkanlage. Grundlage für die Planung bildet das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept „Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum / Wiescherhöfen“.
Das Vorhaben sieht eine ökologische und gestalterische Aufwertung der Bestandsflächen vor, wobei der vorhandene Baumbestand berücksichtigt wird. Geplant ist unter anderem die Neugestaltung der Parkzugänge durch Blühstreifen und Eingangsskulpturen sowie die Erweiterung der Spielflächen durch hügelige Landschaften mit verschiedenen Aufstiegshilfen. Die Sportangebote sollen modernisiert werden, indem das Streetballfeld erneuert, Calisthenics-Geräte und Boulebahnen ergänzt sowie der Bolzplatz zu einem ganzjährig nutzbaren Multisportfeld umgebaut wird. Zudem soll die Skateanlage mit neuer Beleuchtung und Mobiliar ausgestattet werden.
Ein Fokus der Planung liegt auf der Barrierefreiheit und der Sicherheit. Dies umfasst die Installation insektenfreundlicher Beleuchtung entlang der Wege sowie die Bereitstellung rollstuhlgerechter Sitzgelegenheiten. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 1.125.000 Euro, wobei 900.000 Euro durch Städtebauförderungsmittel gedeckt werden sollen. Der städtische Eigenanteil beträgt 225.000 Euro. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Bebauungsplan Nr. 01.161 - Am Stadtbad - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1035/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1035/23_VL wird der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 01.161 „Am Stadtbad“ in Hamm-Mitte beantragt. Das geplante Plangebiet erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 2495 m² und liegt im Bereich zwischen der Neuen Bahnhofstraße, der Straße Am Stadtbad sowie der Heinrich-Reinköster-Straße.
Das Ziel der Planung ist die städtebauliche Aufwertung des Gebiets durch die Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes, das als „Urbanes Gebiet“ (MU) definiert werden soll. Das Verfahren ist als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB vorgesehen, was eine entsprechende Berichtigung des Flächennutzungsplans nach sich zieht. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung eingerichtet werden.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Festlegung des Geltungsbereichs auf Basis spezifischer Flurstücksnummern. Der Vorlage sind ein Übersichtsplan des Geltungsbereichs, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild als Anlagen beigefügt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.Satzungsänderung und Kapitalerhöhung Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbHZur Vorlage · 1036/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzungsänderung und Kapitalerhöhung der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH vor. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zum Beitritt des Kreises Steinfurt zur Gesellschaft.
Die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH fungiert als Partner der Westfalentarif-GmbH und übernimmt die Verwaltung der Einnahmenaufteilung im öffentlichen Personennahverkehr. Da der Kreis Steinfurt für verschiedene Buslinien die Einnahmeverantwortung übernommen hat, besteht gemäß dem Gesellschaftervertrag ein Anspruch auf Aufnahme in die Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung hat die Vorbereitungen für diesen Beitritt bereits einstimmig beschlossen.
Um den Kreis Steinfurt als neues Mitglied aufzunehmen, ist eine Erhöhung des Stammkapitals von bisher 28.000,00 Euro auf künftig 29.000,00 Euro vorgesehen. Mit dieser Kapitalerhöhung geht eine Anpassung der Gesellschaftsanteile einher, wobei sich der Anteil der bestehenden Gesellschafter von 3,57 % auf 3,45 % verringert. Die Bezirksregierung Münster hat die beteiligten Kommunen darüber informiert, dass für diesen Vorgang Beschlüsse der betroffenen Räte und Kreistage erforderlich sind. Die Stadt Hamm ist als Eigentümerin der beteiligten Verkehrsunternehmen mittelbar an der Tarifgemeinschaft beteiligt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.Bebauungsplan Nr. 06.099 - St. Josef-Areal - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1038/23_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 1038/23_VL sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 06.099 – St. Josef-Areal – in der Gemarkung Bockum-Hövel vor. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 21.260 Quadratmetern auf dem Gelände des ehemaligen St. Josef-Krankenhauses. Die städtebauliche Neunutzung des Areals ist darauf ausgerichtet, im westlichen Teil medizinische Dienstleistungen zu konzentrieren, während im östlichen und zentralen Bereich Wohnbauflächen, einschließlich besonderer Wohnformen, entwickelt werden sollen. Die Erschließung des Gebiets ist über die Hohenhöveler Straße und die Albert-Struck-Straße vorgesehen.
Im Rahmen der Planung ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm erforderlich. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist das Gebiet derzeit als Fläche für Gemeinbedarf sowie als Grünfläche aus. Im Zuge der 50. Berichtigung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung künftig überwiegend als Wohnbaufläche erfolgen, ergänzt durch mögliche Mischbauflächen, Gemeinbedarfsflächen oder Sondergebiete.
Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB vorgeschlagen. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Bürgerversammlung nach § 3 Abs. 1 BauGB stattfinden. Ziel dieser Veranstaltung ist es, über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren und Möglichkeiten zur Erörterung zu bieten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 11.Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1047/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 02.129 „östlich Maximilianpark“ aufzustellen. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 79.400 m² in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, die derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Hinblick auf die IGA 2027 sowie die Sicherung städtebaulicher Maßnahmen, wie etwa die Verlagerung von Stellplätzen. Im Rahmen dieses Vorhabens wird zudem die Lage des Betriebshofes des Maximilianparks geprüft.
Das Verfahren wird als qualifizierter Bebauungsplan inklusive Umweltbericht durchgeführt. Dabei sollen Klimaschutzmaßnahmen, die Nutzung regenerativer Energien und die Förderung der Biodiversität auf Basis des Handlungsleitfadens des Rates vom 14.12.2021 integriert werden. Da im Geltungsbereich kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, ist die förmliche Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße – vom 11.06.1980 vorgesehen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Hamm weist das Gebiet aktuell vorwiegend als Grünfläche aus.
Neben dem Aufstellungsbeschluss liegt ein Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vor, welche in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden soll. Der planungsrechtliche Rahmen wird durch angrenzende Bebauungspläne sowie den Regionalplan Arnsberg vorgegeben. Die Vorlage wurde im Rat der Stadt Hamm am 28.03.2023 behandelt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1053/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1053/23_VL wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplans „An der Ostdorfstraße“ zur Offenlegung vorgeschlagen. Gegenstand der Planung ist die Neunutzung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals im Stadtbezirk Hamm-Rhynern, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet. Die Änderung sieht vor, das bisherige Sondergebiet „Großflächiger Handel - Gartenmarkt“ in ein Sondergebiet „Büra und Verwaltung“ umzuwandeln.
Das geplante Projekt umfasst die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von insgesamt 8.800 m². Das Gebäude soll drei bis vier Geschosse umfassen. Zudem ist die Bereitstellung von etwa 91 Stellplätzen vorgesehen, wobei mehr als drei Viertel dieser Plätze mit Ladestationen ausgestattet werden sollen. Die Nachnutzung der versiegelten Fläche soll Maßnahmen zum Klimaschutz beinhalten, darunter Dachbegrünungen, die Nutzung regenerativer Energien sowie versiegelungsoffene Flächen.
Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Änderung nebst Begründung für die Dauer eines Monats gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich auszulegen. In die Planung wurden bereits Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes, des LWL-Archäologie für Westfalen und der Stadtwerke Hamm eingearbeitet. Der Regionalverband Ruhr hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 13.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches und Antrag auf Verfahrensumstellung 2. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1054/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1054/23_VL behandelt die erste Änderung des Geltungsbereiches sowie den Offenlegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“. Das Plangebiet in Hamm-Berge umfasst etwa 12.497 m² und ist für die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von 8.80erm m² vorgesehen. Das Vorhaben der BOB project management GmbH sieht zudem die Schaffung von 91 Stellplätzen vor, von denen über 75 % mit Ladestationen ausgestattet werden sollen.
Die Vorlage sieht die Neudefinition des Geltungsbereiches durch präzise Flurstücksgrenzen sowie die Zustimmung zum Antrag des Vorhabenträgers auf Verfahrensumstellung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB vor. Parallel dazu wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Der Planungsbereich umfasst ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung sowie Flächen für öffentliche Verkehrsanlagen. Klimaschutzmaßnahmen wie Dachbegrünungen und versiegelungsoffene Flächen sind Bestandteil des Entwurfs.
Im Rahmen der Verfahrenshistorie wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Fachämter, darunter der Lippeverband, die untere Naturschutzbehörde, die Stadtwerke Hamm und die Bezirksregierung Arnsberg, in den Entwurf eingearbeitet. Die Vorlage beantragt den Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Einleitung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Auslegung wird durch Gutachten zu Artenschutz, Schallschutz und Verkehr sowie durch einen Umweltbericht ergänzt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 14.5. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 - Herringer Heide - hier: 1. ÄnderungsbeschlussZur Vorlage · 1055/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 „Herringer Heide“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Entwicklung einer etwa 3.944 m² großen Brachfläche in der Gemarkung Herringen, die sich an der Kreuzung Herringer Heide und August-Bebel-Straße befindet. Das Gelände wird derzeit als Grabeland genutzt und liegt in unmittelbarer Nähe zur Kita Heilig Kreuz.
Das Vorhaben sieht die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von 1.210 m² vor. Um eine Straßenrandbebauung parallel zur Herringer Heide zu ermöglichen, sollen die überbaubaren Grundstücksflächen im Planbereich um 90 Grad gedreht werden. Da die aktuelle Fassung des Bebauungsplans eine andere Ausrichtung der bebaubaren Flächen vorsieht, ist diese Anpassung erforderlich.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei verzichtet; die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt stattdessen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Im Zuge der Planung sollen zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa die Begrünung von Flächen oder die Nutzung regenerativer Energien, untersucht werden. Der gesamte Planbereich ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1056/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, technische, rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeiten für Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme der beabsichtigten Maßnahmen können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über das entsprechende Landesförderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 8. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach Bezirken und alphabetisch sortiert. Zudem enthält die Vorlage eine Korrektur zur 7. Fortschreibung, da ein Abschnitt der Maßnahme in der Pommernschleife im vorherigen Dokument fehlerhaft angegeben war; korrekt ist nun der Bereich zwischen Holstenstraße und Kösliner Weg.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.Bebauungsplan Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1061/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1061/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 06.096 für die Sophie-Scholl-Gesamtschule in Hamm-Bockum-Hövel beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 56.000 Quadratmeter zwischen der Stefanstraße und der Hagenstraße. Ziel des Vorhabens ist die rechtliche Sicherung des Schulstandortes sowie die Schaffung der Voraussetzungen für den Bau einer Dreifachsporthalle. Durch das beschleunigte Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB soll die bestehende Nutzung als Gemeinbedarfsfläche für Bildung, Forschung und sportliche Nutzung festgeschrieben und die Differenzen zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 bereinigt werden.
Die Planung integriert Standards zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, um den Umgang mit Hitze, Starkregen und Trockenheit zu regeln. In den Planungsprozess flossen Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange ein, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Emschergenossenschaft/Lippeverband sowie die Untere Naturschutzbehörde. Dabei wurden Aspekte wie Lärmschutz, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt.
Auf die Forderung der Unteren Naturschutzbehörde wird durch die Anpassung der Dachbegrünung sowie die Vorlage eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags reagiert. Dem Antrag des Lippeverbandes zur Sicherung einer Leitungstrasse wird durch die Festsetzung eines sechs Meter breiten Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes entsprochen. Zudem wird die Bestätigung der Stadtwerke zur ausreichenden Löschwasserversorgung zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß § 3 (2) BauGB zusammen mit der Begründung vom 27. Januar 2023 öffentlich ausgelegt werden.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.Planungsleistungen für das IGA-2027 Projekt der Stadt Hamm „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“Zur Vorlage · 1091/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1091/23_VL befasst sich mit der Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen für das Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Rahmen der Internationalen Gartenbauausstellung (IGA) 2027 in Hamm. Die Planung umfasst eine Fläche von etwa 3,8 Hektar und beinhaltet verschiedene Bausteine wie Mustergärten, die Neugestaltung von Vorplätzen sowie Erschließungsflächen. Neben den planerischen Leistungen sind auch mögliche zusätzliche Ingenieurs- und Rechtsberatungsleistungen Bestandteil der Ausschreibung.
Die finanziellen Auswirkungen der Planungsleistungen belaufen sich auf insgesamt 1.125.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2027, wobei für das Jahr 2023 Kosten in Höhe von 75.000 Euro veranschlagt sind. Die Stadt erwartet Fördereinzahlungen in Höhe von 956.250 Euro, was einem Förderanteil von 85 Prozent entspricht. Der städtische Eigenanteil für die Planungsleistungen beträgt somit 168.750 Euro. Die geschätzten Baukosten für die beschriebenen Maßnahmen werden auf 9.300.000 Euro beziffert.
Der Beschluss sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß der HOAI zu beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Planung erfolgt in Abstimmung zwischen der Stadt Hamm und der Maximilianpark Hamm GmbH und ist Teil der Gesamtentwicklung für den Stadtteil Werries. Die Ergebnisse der Planung sowie künftige Baubeschlüsse werden den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2024/25 und folgende.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Erich-Kästner-Schule: Kauf von 4 PavillonklassenZur Vorlage · 1083/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Planung, den Kauf und die Errichtung von vier Pavillonklassen für die Erich-Kästner-Schule beschlossen. Die Maßnahme dient der Deckung eines akuten Raumbedarfs, der aus der fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung für städtische Förderschulen resultiert. Da die Schülerzahlen an dieser Schule auf einem hohen Niveau verbleiben oder steigen, sollen die Container als Interimslösung ab dem Schuljahr 2023/24 auf dem Schulgelände eingesetzt werden. Durch die Aufstellung der Pavillonklassen sollen bisherige Übergangslösungen, wie die Nutzung von Fachräumen oder Unterrichtsräumen der benachbarten Gutenbergschule, beendet werden.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Sommer 2023 vorgesehen, wobei die Verwaltung beauftragt wurde, das Projekt unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 620.000 Euro. Diese Summe umfasst die Baukonstruktion, technische Anlagen, Außenanlagen, die Ausstattung sowie Baunebenkosten und Planungsleistungen. Die Finanzierung erfolgt über das investive Budget des Stadtamtes 65, wobei eine kontinuierliche Beobachtung der Mittel zur Sicherstellung der außerplanmäßigen Bereitstellung vorgesehen ist.
Die Beschlussvorlage weist darauf hin, dass die Kostenangaben aufgrund von Liefer- und Rohstoffpreisentwicklungen lediglich als Orientierung dienen. Für die Folgezeit sind jährliche Abschreibungen sowie Zinslasten sowie erhöhte Unterhalts- und Energiekosten einzuplanen. Parallel zur kurzfristigen Containerlösung ist eine langfristige Entwicklungsphase geplant, um die zukünftige Beschulung und die Ganztagsangebote am Standort zu gestalten.
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- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 2.Ausbauplan S 17/20 Fangstraße L881 Gesamtschule Hier: Ausbau Fangstraße zur Erschließung der Arnold-Freymuth-GesamtschuleZur Vorlage · 0951/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur verkehrstechnischen Erschließung der geplanten Gesamtschule im Stadtbezirk Hamm-Herringen vorgelegt. Der Ausbauplan für die Fangstraße (L881) sieht vor, die Straße im Bereich der geplanten Parkplatzzufahrt zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit und die Verkehrsführung bei erhöhtem Aufkommen zu gewährleisten.
Geplant ist die Errichtung eines neuen Hauptzugangs zur Schule sowie eines Parkplatzes mit etwa 98 Stellplätzen. Die baulichen Maßnahmen umfassen die Schaffung eines Links-abbiegestreifens, die Verbreiterung des Gehwegs inklusive eines Blindenleitsystems sowie die Anpassung der Mittelinsel, um Schutzstreifen für den Radverkehr zu ermöglichen. Zudem soll die Querungshilfe für Fußgänger vergrößert werden. Im Bereich der Ortsdurchfahrt ist die Erneuerung der Fahrbahndecke mit lärmminderndem Asphalt vorgesehen. Zur Verkehrsberuhigung werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Einzugsgebiet der Schule angepasst.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 600.000 Euro. Davon entfallen 515.000 Euro auf investive Baukosten und Ingenieurleistungen für die Abschnitte „Freie Strecke“ und „Ortsdurchfahrt“, während 85.000 Euro als Ablösebeitrag an den Landesbetrieb Straßen.NRW vorgesehen sind. Die Finanzierung für das Jahr 2023 ist im Haushaltsplan enthalten; Mittel für 2024 werden in der kommenden Planung berücksichtigt. Der Ausbauplan wurde im Oktober 2022 öffentlich ausgelegt, wobei keine Einwände eingingen. Die Belange von Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt.
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- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2023Zur Vorlage · 1034/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 1034/23 ein Erneuerungsprogramm für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2023 vorgelegt. Ziel des Programms ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch einen entsprechenden Beschluss soll sichergestellt werden, dass die Kosten für die Straßenausbaumaßnahmen, die den Anliegeranteil betreffen, durch Landesmittel bezuschusst werden können. Dies dient der finanziellen Entlastung der Beitragspflichtigen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten sowie die Erneuerung von Kabeln, Masten und Leuchten. Grund für diese Arbeiten sind alters- und abnutzungsbedingte Zustände der Anlagen, die eine wirtschaftliche Instandhaltung erschweren. Die Durchführung der Maßnahmen soll in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen, um die Betriebssicherheit der Straßenbeleuchtung zu gewährleisten und die Altersstruktur der Anlagen zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen des Programms belaufen sich auf 356.600 Euro im konsumtiven Bereich sowie 811.100 Euro im investiven Bereich. Die Mittel stehen zur Verfügung. Da für einzelne Maßnahmen Anliegerbeiträge anfallen können, sind die genauen Einzahlungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Vorlage sieht vor, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Ausbauplan S 02/23 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs Dunantweg von Marker Allee bis Holunderweg und Errichtung einer Lichtsignalanlage Marker Allee mit Baumfällung von zwei AlleebäumenZur Vorlage · 1040/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die den Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radwegs Dunantweg von der Marker Allee bis zum Holunderweg sowie die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Marker Allee vorsieht. Das Vorhaben ist Teil eines Radwege-Bauprogramms zur Optimierung der Hauptrouten im Stadtgebiet, konkret der Verbindung Braam-Ostwennemar.
Im Rahmen der Maßnahme soll der Dunantweg verbreitert und asphaltiert werden. Die Breite des Weges wird dabei auf 3,50 bis 4,00 Meter erhöht. Zudem ist eine neue LED-Beleuchtung mit Radwegeoptik sowie eine Neugestaltung der Wegeführungen auf dem Platz zwischen Holunderweg und Ahse geplant. Zur Sicherung der Querung der Marker Allee soll eine Lichtsignalanlage mit Anforderungsfunktion für Fußgänger und Radfahrer installiert werden, die mit akustischen Signalen für sehbehinderte Menschen ausgestattet ist.
Für die Umsetzung ist die Fällung von zwei bereits geschwächten Alleenbäumen erforderlich. Hierfür wird eine Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde unter Zustimmung des Naturschutzbeirats angestrebt. Als Ausgleich dienen Neuanpflanzungen von Linden, Feldahorn, Säuleneichen sowie Obstgehölzen und eine neue Heckenbepflanzung.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 840.000 Euro. Davon werden 650.000 Euro durch eine Zuwendung aus dem Programm FöRi Nah gedeckt, sodass ein städtischer Eigenanteil von 190.000 Euro verbleibt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der erforderlichen naturschutzrechtlichen Genehmigungen.
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- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Sophie-Scholl-Gesamtschule, Sanierung Lehrküche und Ausschreibung der Planungsleistungen zur Sanierung der Fassaden Trakte A+D+EZur Vorlage · 1043/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1043/23_VL die Sanierung der Lehrküche an der Sophie-Scholl-Gesamtschule sowie die Ausschreibung von Planungsleistungen für die Fassadensanierung der Trakte A, D und E beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und durch die Beauftragung externer Planer durch die Verwaltung.
Die Sanierung der Lehrküche umfasst die Erneuerung der Räumlichkeiten sowie der Nebenräume, um Sicherheitsanforderungen und den aktuellen Stand der Technik zu erfüllen. Geplant sind der Austausch des Küchenmobiliars und der Elektrogeräte, die Erneuerung von Fenstern, Bodenbelägen, Decken, Beleuchtung und Heizkörpern sowie die Herstellung von zwei barrierefreien Kocharbeitsplätzen. Die Gesamtkosten für die Lehrküche werden auf 357.000 Euro beziffert, wobei die Ausgaben für das Jahr 2023 auf verschiedene Haushaltsposten entfallen.
Parallel dazu soll die Ausschreibung der Planungsphasen 1 bis 3 für die Sanierung der Außenfassaden der Trakte A, D und E erfolgen. Hintergrund sind bautechnische Defizite an der Fassadenkonstruktion, darunter Schäden an den Fugen und der Verankerung der Platten sowie ein unzureichender Wärmeschutz. Für die Planungsleistungen werden 150.000 Euro veranschlagt. Nach Abschluss der Planungsphase wird die Verwaltung einen entsprechenden Baubeschluss für die eigentliche Sanierung vorlegen.
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- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 6.50 helle Plätze - Ergänzung der öffentlichen StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 1045/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1045/23_VL sieht die Umsetzung des Programms „50 helle Plätze“ zur Ergänzung der öffentlichen Straßenbeleuchtung vor. Die Verwaltung schlägt vor, die aufgeführten Maßnahmen durch den Rat zu beschließen, sofern das Straßen- und Wegekonzept verabschiedet und die Finanzierung gesichert ist. Die Stadtwerke Hamm GmbH soll mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
Grundlage der Vorlage ist die Auswertung von über 150 Vorschlägen, die von der Bürgerschaft eingereicht wurden. Aus diesen Vorschlägen wurden 33 Maßnahmen priorisiert, die sowohl die Verdichtung bestehender Beleuchtungsanlagen als auch die Erschließung unbeleuchteter Wege innerhalb von Wohnbebauungen umfassen. Teilweise handelt es sich um bereits geplante Vorhaben, wie die Beleuchtung von Radhauptrouten oder Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenendausbau.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 500.000 Euro. Für einen Teilbetrag von 300.000 Euro wird die kontinuierliche Überwachung des Budgets durch die Verwaltung sowie eine mögliche Prioritätenanpassung vorgesehen. Mögliche Anliegerbeiträge könnten den städtischen Kostenanteil reduzieren. Für umweltsensible Bereiche sind technische Vorgaben wie eine maximale Lichtpunkthöhe von fünf Metern, warmweißes Licht sowie eine Nachtdimmung auf 10 bis 20 Prozent vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Umbenennung eines Teils der Ritterstraße in „Brauereistraße“Zur Vorlage · 0746/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 0746/22 vorgelegt, die eine Umbenennung eines Teils der Ritterstraße in „Brauereistraße“ vorsieht. Betroffen ist der von Südost nach Nordwest verlaufende Bereich der Straße.
Grund für diesen Schritt ist eine Feststellung der Verwaltung und der Feuerwehr Hamm, wonach die anliegenden Gebäude keine eindeutigen Hausnummern aufweisen, sondern einheitlich der Ritterstraße 28 bzw. Westenwall 4 zugeordnet sind. Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, ist eine Neuregelung der Hausnummern erforderlich. Zudem soll eine künftige Bebauung der noch freien östlichen Fläche an der Ritterstraße durch einen neuen Straßennamen besser orientierbar gemacht werden.
Der Name „Brauereistraße“ bezieht sich auf den historischen Standort der Hammer Brauerei „Isenbeck“, die bis 1990 an dieser Stelle ansässig war. Die Umbenennung erfolgt in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Hamm-Mitte. Gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz wird ein Anhörungsverfahren für die Anlieger durchgeführt, um ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Über das Ergebnis dieser Anhörung wird in der zuständigen Sitzung berichtet. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Ausbau des Kinderspielplatzes Auf dem BeisenkampZur Vorlage · 1027/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zum Ausbau des Kinderspielplatzes „Auf dem Beisenkamp“ im Hammer Süden vorgelegt. Das Vorhaben ist Teil der Erschließung des neuen Baugebietes und soll einen Spielplatz des Typs A realisieren. Der Ausbau erfolgt naturnah sowie barrierearm und integriert die Ergebnisse einer vorangegangenen Kinderbeteiligung.
Das Gelände umfasst eine Fläche von etwa 2.565 Quadratmetern. Für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren sind ein Niedrigseilparcours, eine Mininestschaukel sowie eine Sandbaustelle und ein Sandspieltisch vorgesehen. Ein Bereich mit Tischtennisplatten und Sitzmöglichkeiten soll Aufenthaltsmöglichkeiten für Begleitpersonen schaffen. Für Jugendliche zwischen sechs und 14 Jahren sind ein Hochseilgarten, eine Doppelschaukel sowie eine Dirtbahn für Mountainbiker geplant. Eine Plattform unter einem bestehenden Ahornbaum sowie eine Rasenfläche sollen als Treffpunkte dienen.
Die Gestaltung umfasst ein Bepflanzungskonzept mit klimaresistenten Gehölzarten wie Blumeneschen und Hainbuchen, die sowohl als Schattenspender als auch als ökologischer Lebensraum für Insekten fungieren sollen. Der vorhandene Baumbestand bleibt weitestgehend erhalten.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch den Erschließungsträger, sodass für die Stadt Hamm keine direkten Kosten anfallen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der Ausschüsse für Familie, Kinder- und Jugendhilfe sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Fahrbahnerneuerung Am Jägerhof (Lippestraße bis Ende)Zur Vorlage · 1015/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Fahrbahnerneuerung der Straße Am Jägerhof im Bereich von der Lippestraße bis zum Ende der Straße vorgelegt. Die Maßnahme ist Teil des Straßendeckensanierungsprogramms der Stadt Hamm. Laut der Sachdarstellung weist die bestehende Fahrbahn Risse, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen auf, wobei der vorhandene Oberbau nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Zur Behebung der Schäden ist eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus in niveaugleich gepflasterter Bauweise vorgesehen.
Im Zuge der Arbeiten wird der Lippeverband – Stadtentwässerung Hamm – den vorhandenen Mischwasserkanal in der Fahrbahn erneuern. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 75.000 Euro. Durch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz werden 60.000 Euro eingenommen, sodass der städtische Eigenanteil 15.000 Euro beträgt. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung.
Der Beschlussvorschlag sieht die Erneuerung der Fahrbahn unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die 8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat und der gesicherten Finanzierung vor. Die Maßnahme löst Anliegerbeiträge aus, wobei der Anliegeranteil nach derzeitiger Rechtslage durch das Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent bezuschusst wird.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Erneuerung südöstl. Entwässerungsrinne Sandbrinkerfeld zwischen Soester Straße und BirkenalleeZur Vorlage · 1062/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der südöstlichen Entwässerungsrinne im Sandbrinkerfeld vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Soester Straße und der Birkenallee. Hintergrund der Arbeiten sind laufende Wasser-, Gas- und Kabelverlegearbeiten der Stadtwerke Hamm, welche die südöstliche Fahrbahnhälfte betreffen. Aufgrund von Senken und Unebenheiten in der bestehenden Rinne soll diese angepasst werden. Die Wiederherstellung ist als dreiteilige Rinne geplant, wobei auch die Restflächen zu den angrenzenden Grundstücken angepasst werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Erneuerung vor, unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. In der Vorlage wird eine Abweichung von den Vergaberichtlinien beantragt, um den Auftrag an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Arbeiten für die Stadtwerke Hamm ausführt.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 70.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 56.000 Euro aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz gegenüber, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 14.000 Euro beläuft. Die Mittel sind auf der entsprechenden Finanzstelle für die Beteiligung an Maßnahmen Dritter bei Gemeindestraßen vorhanden. Der Anliegeranteil wird nach aktueller Rechtslage zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Erneuerung westl. Gehweg Carl-Zeiss-Straße zwischen Weetfelder Straße und WendehammerZur Vorlage · 1063/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung des westlichen Gehwegs in der Carl-Zeiss-Straße vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Weetfelder Straße und dem Wendehammer. Hintergrund der geplanten Arbeiten sind Wasser- und Kabelverlegearbeiten der Stadtwerke Hamm, durch die Restbreiten des Gehwegs entstanden sind. Da der Asphalt im betreffenden Bereich Risse und Abplatzungen aufweist, soll der Gehweg mit neuem Rechteckpflaster instand gesetzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Erneuerung vor, unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. In der Vorlage wird eine Abweichung von den Vergaberichtlinien beantragt, um den Auftrag an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Arbeiten der Stadtwerke in diesem Bereich ausführt.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 70.000 Euro. Davon entfallen 56.000 Euro auf Einzahlungen aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz. Der städtische Eigenanteil beträgt 14.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Der Anliegeranteil wird nach aktueller Rechtslage zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Fahrbahnerneuerung Kampstraße, Am Frienbusch, Wormhaidestraße und KarwinkelstraßeZur Vorlage · 1044/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahnen in der Kampstraße, Am Frienbusch, der Wormhaidestraße sowie der Karwinkelstraße vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahn in der Kampstraße von der Zuwegung des Kinderspielplatzes bis zur Kampstraße, Teile der Wormhaidestraße zwischen der Kampstraße und der Karwinkelstraße sowie einen etwa 70 Meter langen Abschnitt der Karwinkelstraße ab der Wormhaidestraße.
Grundlage der Vorlage ist die geplante Erneuerung des Mischwasserkanals durch den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm für Ende 2023. Da die bestehenden Fahrbahnen Rissbildungen, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen aufweisen und der Oberbau nicht den technischen Regeln entspricht, ist eine grundhafte Erneuerung des Fahrbahnaufbaus vorgesehen. Die gleichzeitige Sanierung der Oberflächen im Bereich der Kanaltrasse wird als wirtschaftlich sinnvoll bewertet.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 300.000 Euro. Davon werden 178.560 Euro durch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz gedeckt, wobei der Anliegeranteil nach derzeitiger Rechtslage zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst wird. Der städtische Eigenanteil beträgt 121.440 Euro und wird aus dem Straßendeckensanierungsprogramm finanziert. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, der Beschlussfassung zur 8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat sowie der gesicherten Finanzierung.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- H.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Heessen – EndberichtZur Vorlage · 1017/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1017/22_VL behandelt den Endbericht zur städtebaulichen Rahmenplanung für den Stadtbezirk Hamm-Heessen, der als Orientierungsgrundlage für die künftige Entwicklung dienen soll. Der Planungsprozess basierte auf Bestandsanalysen, Fachworkshops sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Bürgerwerkstätten. Die Planung konzentriert sich auf die Handlungsfelder Stadtgestaltung, Grün- und Freiraumstruktur sowie Klima, bauliche Nutzung und Mobilität. Zu den behandelten Vertiefungsbereichen gehören unter anderem die Entwicklung des Stadtparks im Heessener Zentrum sowie die Erweiterung der Gartenstadt Dasbeck.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Rahmenplanung vor, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz. Die Verwaltung hat Anregungen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Heessen geprüft, wobei Klärungsbedarfe hinsichtlich Gewerbeflächen bestehen. In den Gewerbegebieten Auf dem Knuf, Vogtskamp und Öko Zentrum soll die Standortqualität durch die Sicherung des Bestands und die Aufwertung des öffentlichen Raums gefördert werden. Im Gebiet Auf dem Knuf steht eine Flächenreserve von 0,7 Hektar zur Weiterentwicklung zur Verfügung.
Zudem umfasst die Planung die Gestaltung des Heessener Marktes und die Entwicklung der Parks am Schloss Heessen. Bezüglich der Wohnbauflächen wird auf bestehende und laufende Bebauungsplanverfahren verwiesen. Eine städtebauliche Förderung ist im Einzelfall prüfbar, sofern die entsprechenden öffentlichen Investitionen im städtischen Haushalt berücksichtigt werden können.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- I.Mündliche Berichte
- 1.Bericht über die durchgeführten und laufenden größeren Maßnahmen des Tiefbau- und Grünflächenamtes – Herr Gawin (Leiter Tiefbau- und Grünflächenamt)
- 2.Bericht zu den „Ergebnissen der Wohnraumförderung 2022“ – Herr Horst (Leiter Stadtplanungsamt)
- J.Anträge
- 1.Kostenlose Rad-Parkstationen in Innenstadt-LeerständenZur Vorlage · 0528/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0528/22 gestellt, der die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für kostenlose Fahrradparkstationen in leerstehenden Gewerbeflächen der Innenstadt vorsieht.
Mit der Vorlage wird darauf verwiesen, dass die steigende Nutzung des Fahrrads im Stadtgebiet zu einem erhöhten Bedarf an Abstellmöglichkeiten im Hammer Zentrum und in der Innenstadt führt. Als Lösungsvorschlag wird angeführt, dass leerstehende Handels- und Gewerbeflächen angemietet werden könnten, um dort mit Fahrradständern ausgestattete und videoüberwachte Unterstellplätze anzubieten. Die Fraktion führt an, dass diese Nutzung von Leerständen zur Attraktivität des Stadtbildes beitragen könne.
Die Antragsteller fordern die Stadtverwaltung auf, ein entsprechendes Konzept für die Bereitstellung dieser kostenlosen Rad-Parkstationen in den genannten Leerständen zeitnah zu entwickeln und umzusetzen. Als Referenz für eine mögliche Umsetzung werden Beispiele aus dem Ausland angeführt.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.12.2022 · Rat
- K.Anfragen
- 1.Bushaltesteig Willy-Brandt-Platz 8Zur Vorlage · 0377/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Informationen zum Zustand der Bushaltestelle am Willy-Brandt-Platz angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Umbau des Bushaltesteigs im Jahr 2022, bei dem der Wartebereich nach vorne verlegt wurde.
Nach Angaben der Ratsgruppe wurden die Wartehäuschen nach Abschluss der Umbaumaßnahmen nicht wieder aufgestellt, wodurch Fahrgästen der Schutz vor Witterungseinflüssen fehle. In diesem Zusammenhang bittet die Ratsgruppe die Verwaltung um Auskunft darüber, aus welchen Gründen die Wartehäuschen nicht wieder montiert wurden und ob konkrete Lösungsansätze für eine zukünftige Umsetzung existieren.
Zusätzlich thematisiert die Anfrage das Fehlen von Anzeigetafeln für die Abfahrtszeiten bestimmter Buslinien, wie etwa der Linie 5 des Unternehmens Breitenbach. Die Ratsgruppe bittet um Informationen darüber, wann eine Aktualisierung dieser Anzeigetafeln geplant ist. Die Vorlage wurde zur Behandlung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 21. März 2023 vorgelegt.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Bushaltesteig Willy-Brandt-Platz 8Zur Vorlage · 0620/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 30. Januar 2023 Informationen zum Zustand der Bushaltestelle am Willy-Brandt-Platz 8 angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Umbau der Haltestelle im Jahr 2022, bei dem der Wartebereich verlegt wurde, die Wartehäuschen jedoch nach Abschluss der Arbeiten nicht wieder aufgestellt wurden. Die Ratsgruppe erkundigte sich nach den Gründen für das Fehlen des Wetterschutzes, nach möglichen Lösungsansätzen sowie nach dem Verbleib und der geplanten Aktualisierung von Anzeigetafeln für Abfahrtszeiten, wie etwa für die Linie 5 der Firma Breitenbach.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird auf Auskünfte der Stadtwerke verwiesen. Demnach ist die Wiederaufstellung der Werbewartehallen der Firma Ruhfus vorgesehen. Ein entsprechender Auftrag für diese Maßnahme wurde bereits erteilt. Zudem wurde der Hinweis bezüglich der Überarbeitung der Haltestellenanzeigen an die Stadtwerke weitergeleitet.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Parkpflege in HammZur Vorlage · 0378/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität eine Anfrage zur Parkpflege in Hamm eingereicht. Im Fokus der Anfrage steht die Beauftragung von Garten- und Landschaftsbaufirmen mit Arbeiten in den städtischen Parks sowie die damit verbundene Verwendung öffentlicher Mittel.
Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, aus welchen Gründen externe Firmen für diese Landschaftsarbeiten eingesetzt werden und seit wann diese Praxis besteht. Zudem wird thematisch angefragt, ob die Zuständigkeit für diese Tätigkeiten nicht mehr ausschließlich beim Grünflächenamt liegt.
Des Weiteren fordert die Anfrage eine Aufstellung der Kosten, die in den vergangenen zwei Jahren durch die einzelnen beauftragten Firmen angefallen sind, sowie eine Übersicht der jeweiligen Aufträge und Zuständigkeiten für verschiedene Parkanlagen. Abschließend wird um eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit gebeten, wobei ein Kostenvergleich zwischen der Beauftragung externer Dienstleister und möglichen Alternativen angefordert wurde.
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- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Parkpflege in Hamm
- 3.Fahrgastinformationen der Verkehrsbetriebe HammZur Vorlage · 0382/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität verschiedene Mängel bei den Fahrgastinformationen der Verkehrsbetriebe Hamm thematisiert. Im Zentrum der Anfrage stehen Unstimmigkeiten bei den digitalen Abfahrtsanzeigern sowie der Zielbeschilderung im öffentlichen Personennahverkehr.
Die Anfrage führt zahlreiche konkrete Beispiele an, bei denen die Anzeigen an Haltestellen nicht mit der tatsächlichen Linienführung oder den Bussteigen übereinstimmen. Dies betrifft unter anderem die Linien 4, 6, 10, 13 und die Ringlinie. Es werden Fehler bei der Richtungsangabe, doppelte Aufrufe von Linien sowie unvollständige Informationen zu Zwischenhalten und Endzielen beanstandet. Zudem wird die fehlende Aktualisierung von Anzeigen nach Baumaßnahmen sowie die fehlerhafte Darstellung von Fahrplänen an Feiertagen angefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Digitalisierung und der Informationsbereitstellung bei Umleitungen. Die Ratsgruppe fragt nach der technischen Realisierbarkeit von automatischen Umleitungshinweisen in Bussen und an Haltestellen sowie nach den damit verbundenen Kosten. Des Weiteren wird die Korrektur von Fehlern im veröffentlichten Mobilitätsplan der Stadtwerke sowie die Anpassung der Zielangaben bei den Linien 10 und 11 gefordert. Die Anfrage schließt mit der Frage, inwieweit die Verwaltung diese Kritikpunkte nachvollziehen kann und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastinformation geplant sind.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Fahrgastinformationen der Verkehrsbetriebe HammZur Vorlage · 0590/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0382/23 eine Reihe von Fragen zur Fahrgastinformation der Verkehrsbetriebe Hamm gestellt. Im Zentrum der Anfrage stehen Unstimmigkeiten bei den digitalen Abfahrtsanzeigern sowie Mängel in der Bereitstellung von Echtzeitinformationen.
Die Anfrage führt zahlreiche konkrete Fehler bei der Anzeige von Buslinien, Haltestellen und Fahrtzielen auf. Dabei werden unter anderem falsche Bussteig-Zuweisungen, fehlerhafte Zielangaben bei den Linien 4, 10, 13 und der Ringlinie sowie widersprüchliche Informationen zu Abfahrtszeiten und Haltestellenstandorten thematisiert. Zudem wird die fehlende Anzeige von Zwischenhalten bei den Linien 1 und 3 sowie die mangelnde Information über Umleitungen innerhalb der Busfahrzeuge angeführt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Aktualität des Mobilitätsplans sowie die korrekte Programmierung von Fahrplänen an Feiertagen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf das bestehende Informationsangebot, welches digitale Anzeigetafeln an Haltestellen, die MoFahr-App der Stadtwerke sowie den interaktiven Mobilitätsstadtplan umfasst. Die in der Anfrage aufgeführten Mängelhinweise bezüglich der Informationsangebote werden den zuständigen Betreibern zur Prüfung und Behebung weitergeleitet.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- L.Verschiedenes