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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0035/21 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen vom 23.02.2021
- 2.Benennung von 2 Personen als Mitglieder des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0264/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0264/21 die Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode beschlossen. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016. Dieser regelt, dass die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm gebunden ist und mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode endet.
Gemäß der geltenden Regelungen sollen die Mitglieder des neuen Seniorenbeirates innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode bestimmt werden. Hierzu benennen die sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm jeweils zwei Personen. Voraussetzung für die Benennung ist, dass die betreffenden Personen das 65. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Heessen innehaben.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Benennung von 2 Personen als Mitglieder des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0264/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Ergänzung zur Beschlussvorlage 0264/21 die erneute Benennung von zwei Mitgliedern für den Seniorenbeat der Stadt Hamm beschlossen. In einer Sitzung am 23. Februar 2021 hatte das Gremium zuvor bereits zwei Personen für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode bestimmt.
Nach einer Überprüfung durch das Rechtsamt der Stadt Hamm am 26. Februar 2021 wurde festgestellt, dass die ursprüngliche Bestimmung der Mitglieder für den Seniorenbeirat nicht rechtmäßig erfolgt ist. Aufgrund dieser Beanstandung wurde eine erneute Beschlussfassung notwendig. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher vor, dass die Vertretung des Stadtbezirks Hamm-Heessen zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die aktuelle Wahlperiode benennt.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 07.093 - Schlossmühle Heessen –Zur Vorlage · 0327/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 07.093 „Schlossmühle Heessen“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festlegung eines Namens für eine Straße, die sich derzeit noch im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes befindet und bislang über keine offizielle Bezeichnung verfügt.
Aufgrund der geplanten Errichtung von Gebäuden in diesem Gebiet ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich geworden. Die Verwaltung schlägt vor, die Straße unter dem Namen „An der Schlossmühle“ zu führen. Diese Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass ein kleiner Teil der Straße bereits unter dieser Bezeichnung geführt wird. Die Erweiterung des bestehenden Namens auf den neuen Straßenteil erfolgte in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Hamm-Heessen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Benennung vorzunehmen, sofern die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. Juni 2021 behandelt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Brokhof, bauliche und funktionale Aufwertung der historischen Hofanlage, BaubeschlussZur Vorlage · 0332/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat die bauliche und funktionale Aufwertung der historischen Hofanlage Brokhof beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planungsbüros, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Das Vorhaben umfasst die Sanierung des Fachwerkhaupthauses aus dem Jahr 1806 sowie des Backsteingebäudes aus dem Jahr 1875 und die Gestaltung der Außenanlagen. Geplante Arbeiten am Haupthaus beinhalten den Rückbau eines ehemaligen Bades, die Sanierung der südwestlichen Giebelseite, die Erneuerung der Sanitäreinrichtungen sowie den Austausch der Heizungsleitungen und Heizkörper. Zudem sind Reparaturen an Holzfenstern, neue Beleuchtung und die Anschaffung von Vitrinen vorgesehen. Im Nebengebäude sollen die Räumlichkeiten für die Dauerausstellung des Heimatvereins renoviert werden. Die Außenanlagen sollen durch die Anlage einer Streuobstwiese, eine Geschichtsstele und die Ergänzung eines Brunnenhaspels mit Galgen aufgewertet werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 409.000 Euro. Davon entfallen 44.300 Euro auf das Jahr 2021 und 365.000 Euro auf das Jahr 2022. Der städtische Eigenanteil beträgt 40.500 Euro, wobei die Finanzierung zu 90 Prozent über Mittel aus dem Förderprogramm „Heimat-Zeugnis“ erfolgt. Nach der Durchführung der Vergabeverfahren und der Planungsphase im Jahr 2021 ist die Fertigstellung der Maßnahmen für Ende 2022 vorgesehen. Durch die Sanierung soll die Restnutzungsdauer der Anlage von sechs auf 25 Jahre verlängert werden.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Überprüfung der Wegesperren an Geh- und Radwegen in Hamm – HeessenZur Vorlage · 0381/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Überprüfung von 119 Wegesperren im Stadtgebiet von Hamm Maßnahmen zur Erhöhung der Fahrradfreundlichkeit erarbeitet. Ziel der Untersuchung war es, die Notwendigkeit der Sperren für die Verkehrssicherheit und die Verkehrslenkung zu prüfen und die Möglichkeit eines Rückbaus oder einer Anpassung zu bewerten.
Für den Bezirk Hamm-Heessen wurden 15 Wegesperren erfasst. Die Verwaltung schlägt vor, elf dieser Sperren zu verändern oder zu entfernen. Bei acht Standorten ist ein Ersatz durch einen mittig gesetzten Einzelpfosten, teilweise mit Fahrbahnmarkierung oder in Überlänge, vorgesehen. An einem Standort, in der Tharmannstraße, wird der ersatzlose Rückbau der Sperre angestrebt. Zwei weitere Sperren sollen durch die Entfernung einzelner Elemente reduziert werden, um die Sichtverhältnisse zu verbessern.
Vier Sperren im Bezirk werden als weiterhin notwendig eingestuft. Diese sollen, sofern noch nicht geschehen, barrierefrei umgebaut werden, um eine Durchfahrbreite von mindestens 1,50 Metern zu gewährleisten. Ein Standort im Bereich Kleiner Sommerkamp erfordert keine weiteren Maßnahmen, da die Barrierefreiheit bereits gegeben ist.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll sukzessiv und unter Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung erfolgen. Die Kosten für die durchzuführenden Änderungen werden mit 20.000 Euro im jährlichen Unterhaltungsetat veranschlagt, wobei die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023): AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0323/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0323/21_VL sieht die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) vor. Ziel der Vorlage ist es, die Inhalte, Verfahrensabläufe und Beteiligungsformate des neuen Plans zu konkretisieren und als Fahrplan für die weitere Bearbeitung festzulegen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Aufwertung von Hauptbusrouten zu Metrobus-Linien mit einem 10-Minuten-Takt, die Prüfung von On-Demand-Verkehrssystemen zur flächendeckenden Bedienung sowie eine fahrgastfreundliche Tarifgestaltung. Hierbei sollen auch Maßnahmen wie ein 365-Euro-Ticket oder Freifahrten für Jugendliche und Sozialleistungsempfänger bewertet werden. Zudem ist die Prüfung von Schienenprojekten, etwa der Stadtbahn Hamm oder Haltepunkten in Pelkum, sowie die Wiederaufnahme regionaler Busverbindungen vorgesehen. Die Untersuchungsinhalte sollen zudem an den Zielen der Klimaneutralität bis 2035 und der CO2-Reduzierung ausgerichtet werden.
Die Erarbeitung des Plans soll unter Einbeziehung von Gutachterbüros, Verkehrsunternehmen, Verbänden und der Bürgerschaft erfolgen. Da neue Angebote voraussichtlich zu einer Erhöhung des aktuellen Betriebskostendefizits von jährlich 4 bis 6 Millionen Euro führen können, umfasst die Planung auch die Ermittlung von zu erwartenden Mehrkosten und Mehreinnahmen. Die finanziellen Auswirkungen der Planung belaufen sich auf 100.000 Euro Aufwendungen und 100.000 Euro Einzahlungen, wobei die Refinanzierung der Gutachterkosten über die Nahverkehrspauschale des Landes und Fördermittel des ZRL erfolgen soll; der städtische Eigenanteil beträgt laut Vorlage 0,00 Euro. Zur Refinanzierung der Planung wurde zudem ein Betrag von 4,8 Millionen Euro beim Bundesverkehrsministerium beantragt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2021 · Behindertenbeirat
- 2.1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0336/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die erste Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen finanziell zu entlasten. Durch die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept kann die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes über dieses Landesprogramm finanziert werden.
Die vorliegende Fortschreibung ergänzt das bereits im März 2021 beschlossene Konzept, welches sich auf Straßenbeleuchtungsanlagen konzentrierte. Die neue Fassung umfasst nun zusätzlich geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Zudem werden voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung aufgeführt. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept umfasst lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Masterplan Mobilität: 1. Untersuchungsinhalte, Beratungs- und Beteiligungsverfahren 2. AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0341/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines „Masterplans Mobilität“ vorgelegt. Das Vorhaben dient als gesamtstädtisches Zielkonzept zur Sicherung der Klimaziele und umfasst fünf Teilbereiche: die Neuaufteilung des Straßenraums, die Förderung der Nahmobilität, die Entwicklung von Zielen für den ÖPNV inklusive On-Demand-Verkehr, die Gestaltung des Wirtschafts- und betrieblichen Verkehrs sowie die Förderung alternativer Antriebe. Ziel ist zudem die Modernisierung von Fahrzeugflotten durch Elektromobilität und Wasserstoffnutzung.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung eines Gutachterbüros zur Erarbeitung des Plans vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 150.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 30.000 Euro vorgesehen ist. Die restlichen 120.000 Euro sollen durch Landesförderung gedeckt werden.
Der Erarbeitungsprozess ist in drei Beteiligungsphasen unterteilt. Die erste Phase umfasst eine Zukunftswerkstatt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verbänden sowie einen öffentlichen Ideenwettbewerb. Die zweite Phase beinhaltet Themenworkshops und die Vorlage eines Zwischenberichts in den politischen Gremien. In der dritten Phase sind politische Beratung, eine Offenlegung, eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie eine Online-Beteiligung vorgesehen. Der Zeitplan sieht den Aufstellungsbeschluss für den Sommer 2021 vor, gefolgt von der Ausschreibung im Herbst 2021. Die Analyse- und Beteiligungsphasen sollen im Jahr 2022 stattfinden, sodass der finale Beschluss des Masterplans für das Frühjahr 2023 geplant ist. Die Vorlage durchläuft die Bezirksvertretungen, die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und Ingenieurbauwerken sowie Erneuerung des Geh- und Radweges Adenauerallee zwischen Nordring und Abzweig in Höhe Haus-Nr. 14a.Zur Vorlage · 0346/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen, Fahrbahnen, Ingenieurbauwerken sowie zur Erneuerung eines Abschnitts der Adenauerallee vorgelegt. Die Maßnahmen sind unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und sollen im Zeitraum von 2021 bis 2023 umgesetzt werden.
Der Plan umfasst die Erneuerung der Deckschicht an mehreren Geh- und Radwegen, darunter Abschnitte in der Ostwenemarsstraße, der Heithofer Allee, dem Pentlinger Holz, dem Markenweg und der Katzenkuhle. Zudem ist eine investive Maßnahme zur Asphaltbefestigung der Adenauerallee zwischen dem Nordring und dem Abzweig in Höhe der Hausnummer 14a vorgesehen, um eine durchgängige Asphaltierung entlang des Datteln-Hamm-Kanals zu gewährleisten.
Im Bereich der Fahrbahnen ist die Erneuerung der Deckschicht an zahlreichen Straßen vorgesehen, unter anderem in der Werler Straße, der Eschenallee, der Ackerstraße, der Ostwenemarsstraße, der Ostenallee, der Eschenbuschstraße, der Sandbochumer Straße, dem Herbert-Sandhoff-Weg, der Münsterstraße, dem Afyonring sowie dem Ennigerweg. Ergänzend sollen Schäden an Asphaltstraßen durch eine dünne Asphaltdeckschicht im Kalteinbau behoben werden.
Des Weiteren sind Instandsetzungen an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen, etwa im Pirolweg, Klostergarten oder Krußenkamp, sowie Erneuerungen der Fahrbahnbeläge an drei Brücken über die Ahse und die Geithe geplant. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf rund 2.391.800 Euro für konsumtive Aufwendungen und 50.000 Euro für investive Ausgaben. Die Finanzierung erfolgt über Instandhaltungsrückstellungen aus dem Jahr 2020.
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Beratungsfolge
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Anträge
- 1.Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedingshoffstraße und MünsterstraßeZur Vorlage · 0109/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0109/21_AT den Antrag gestellt, auf der Mansfelder Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich von der Einmündung der Uedingshoffstraße bis zur Münsterstraße.
Als Begründung für die beantragte Maßnahme führt die Fraktion die Zuwegungen zu verschiedenen Einrichtungen im genannten Bereich an. Dazu gehören die Josefsschule, die Katholische Kindertagesstätte St. Josef sowie das Seniorenzentrum St. Josef. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit soll der Verkehrssicherheit von Kindern und älteren Menschen dienen.
In dem Antrag wird zudem auf die rechtliche Grundlage gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung verwiesen. Dieser besagt, dass eine Tempobeschränkung auf 30 km/h vor Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenwohnanlagen auch ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage möglich ist. Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen wurde gebeten, die Einführung der Begrenzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Gehweg „Im Landwehrwinkel“Zur Vorlage · 0163/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0163/21 einen Antrag gestellt, den Gehweg im Bereich „Im Landwehrwinkel“ baulich zu verändern. Konkret wird beantragt, den Abschnitt zwischen dem Dasbecker Weg und der Straße Am Kiesekamp wieder in den ursprünglichen, asphaltierten Zustand zu versetzen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Veränderung des Bodenbelags in den vergangenen Jahren. Der bisherige Asphalt wurde stückweise entfernt und durch eine wassergebundene Decke ersetzt. Laut der Fraktion führt dieser Belag dazu, dass die Fortbewegung für Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren erschwert wird. In der Folge weichen Betroffene teilweise auf die Straße aus, was aufgrund des Straßenzustands und des vorhandenen Verkehrsaufkommens als problematisch dargestellt wird. Die Fraktion fordert durch den Antrag die Wiederherstellung der asphaltierten Oberfläche, um die Nutzbarkeit des Gehwegs sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Erneuerung einer Bank am Westhusener WegZur Vorlage · 0174/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0174/21_AT einen Antrag auf die Erneuerung einer Sitzgelegenheit am Westhusener Weg gestellt. Der Antrag richtet sich an die Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung Hamm-Heessen.
Gegenstand des Antrags ist eine Bank, die sich im Bereich zwischen Enniger Berg und Enniger am Westhusener Weg befindet. Laut Begründung der Bezirksfraktion weist die betreffende Bank einen Zustand auf, der eine Erneuerung erforderlich macht. Mit dem Antrag wird die Durchführung der entsprechenden Instandsetzungsmaßnahme gefordert. Die Vorlage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. Juni 2021 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Erneuerung KarlsplatzZur Vorlage · 0188/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0188/21_AT aus der Ratsgruppe Die Linke wird die Bezirksvertretung Heessen aufgefordert, sich zur Erneuerung des Karlsplatzes zu positionieren. Hintergrund der Vorlage ist die bereits im Februar 2020 durch den Beschluss 2131/19 angestoßene Umgestaltung des Platzes, die einen barrierefreien Ausbau vorsah.
Die Antragstellerin weist darauf hin, dass der aktuelle Zustand des Platzes durch Bauzäune, Wasserstelen und eine Schotterfläche gekennzeichnet ist. Im Rahmen des Antrags soll die Bezirksvertretung beschließen, dass das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro der Bezirksvertretung einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Maßnahme vorlegt. Dabei soll das Büro etwaige Abweichungen vom ursprünglichen Entwurf sowie vom Beschlusstext begründen und einen zeitlichen sowie inhaltlichen Rahmen für die weitere Umsetzung der Arbeiten aufzeigen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Wochenmarkt Heessen durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit fördernZur Vorlage · 0189/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0189/21_AT einen Antrag gestellt, die Öffentlichkeitsarbeit für den Heessener Wochenmarkt zu verstärken. Grundlage des Antrags ist eine Umfrage unter den Markthändlern, die den Wochenmarkt als wichtigen Versorgungsort für frische und regionale Lebensmittel einordnet. Die Markthändler und -beschicker äußerten dabei den Wunsch nach einer verstärkten Unterstützung durch die Stadt Hamm, um die Funktion des Marktes als Einkaufsort und Treffpunkt weiter auszubauen.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung Maßnahmen zur Förderung und Stärkung des Wochenmarktes durch verbesserte Öffentlichkeitsarbeit ergreift. Als konkretes Beispiel für eine mögliche Umsetzung wird auf die bestehende Social-Media-Präsenz der Stadtmarketing Hamm GmbH für den Wochenmarkt an der Pauluskirche verwiesen. Die Fraktion beantragt, ein vergleichbares Social-Media-Projekt für den Heessener Wochenmarkt zu initiieren, um die Bekanntheit des Marktes zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Verkehrssicherungspflicht Ahlener Straße L 811Zur Vorlage · 0200/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0200/21_AT einen Antrag gestellt, der die Überprüfung und Sanierung von Schachtabdeckungen auf der Ahlener Straße (L 811) zum Gegenstand hat. Konkret wird auf Veränderungen im Straßenbild hingewiesen, die im Bereich der Einmündung Piebrockskamp sowie im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr und der Stadtgrenze Ahlen festgestellt wurden. Laut Antrag sind mehrere Schachtabdeckungen auf der Fahrbahn abgesunken.
Die Fraktion fordert im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine Prüfung dieser Absenkungen sowie eine entsprechende Instandsetzung. Die Stadtverwaltung wird im Rahmen des Beschlussantrags gebeten, beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) eine Überprüfung der betroffenen Schachtabdeckungen zu erwirken und sich für die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen einzusetzen. Der Antrag wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. Juni 2021 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Einführung eines eingeschränkten Halteverbots auf dem Nordenstiftsweg ab Brücke Sudetenweg Richtung MünsterstraßeZur Vorlage · 0224/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0224/21_AT beantragt, die Einführung eines eingeschränkten Halteverbots auf dem Nordenstiftsweg zu prüfen. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich von der Brücke Sudetenweg in Richtung Münsterstraße.
Hintergrund des Antrags ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich. Im vergangenen Jahr wurde auf dem Nordenstiftsweg bereits ein Überholverbot für Zweiradfahrer eingerichtet. Laut Antrag der Fraktion wurden in den vergangenen Wochen vermehrt Fahrzeuge auf der Fahrbahn parkend festgestellt, was teilweise über mehrere Tage und auch in den Abend- und Nachtstunden geschah. Da der Straßenverlauf in diesem Abschnitt mehrfach verschwenkt und dadurch unübersichtlich ist, müssten Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer, durch die parkenden Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Dies könne bei Begegnungsverkehr zu Gefahrensituationen führen.
Durch die Einführung eines eingeschränkten Halteverbots nach Verkehrszeichen 286 soll die Durchfahrt gesichert werden. Zudem wird angeführt, dass eine entsprechende Beschilderung dem Kommunalen Ordnungsdienst ermöglichen würde, dauerhaft parkende Fahrzeuge wirksam zu sanktionieren. Die Fraktion fordert, dass die Stadtverwaltung die Umsetzung prüft und die Bezirksvertretung über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Anlegen einer Blühwiese am Dasbecker WegZur Vorlage · 0230/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0230/21 einen Antrag gestellt, einen Blühstreifen am Dasbecker Weg anzulegen. Das Vorhaben sieht vor, einen Blühstreifen auf dem Grünstreifen entlang des östlichen Randes des Dasbecker Weges zu etablieren. Der Bereich erstreckt sich von der Asternstraße bis zur Kreuzung Veistraße/Uedinghoffstraße.
Nach Angaben der Fraktion wird der Bürgersteig am östlichen Rand des Dasbecker Weges in diesem Abschnitt durch einen Grünstreifen, der mit Bäumen bepflanzt ist, von der Fahrbahn getrennt. Die Antragstellerin beziehungsweise die Antragsteller beabsichtigen, die Fläche zwischen der bestehenden Baumbepflanzung für die Anlage eines weitläufigen Blühstreifens zu nutzen. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. Juni 2021 eingebracht.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 9.Beleuchtung im Bereich des alten „Francesco“Zur Vorlage · 0231/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage die Beleuchtungssituation im Bereich des ehemaligen Gastronomiebetriebs „Francesco“ thematisiert. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise aus der Bürgerschaft auf eine unzureichende Ausleuchtung des betreffenden Bereichs. Die Fraktion führt an, dass die Installation einer zusätzlichen Laterne der Verkehrssicherung für Fußgänger sowie Radfahrer in den Morgen- und Abendstunden dienen könnte.
Im Zuge der Anfrage werden konkrete Informationen zur Kostenstruktur für die Aufstellung einer weiteren Leuchte an diesem Standort erbeten. Zudem wird geklärt, ob in diesem Zusammenhang Straßenbaubeiträge erhoben werden müssten. Darüber hinaus stellt die Fraktion den Antrag, dass die Verwaltung eine ausreichende Beleuchtung des öffentlichen Raums im Bereich der Kreuzung Sachsenweg/Dasbecker Weg sicherstellt.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.Verbindungsweg zwischen Uedinghoffstraße und Vogelsang-ParkZur Vorlage · 0232/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat einen Antrag zur Instandsetzung des Verbindungsweges zwischen der Uedinghoffstraße und dem Vogelsang-Park gestellt. Laut der Vorlage 0232/21_AT befindet sich der Weg in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Insbesondere im Bereich der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen kommt es nach Regenfällen zu Wasser- und Schlammansammlungen, was die Nutzung des Weges beeinträchtigt.
Die Fraktion beantragt, den Verbindungsweg kurzfristig mit einer neuen, wassergebundenen Bodendecke auszustatten. Darüber hinaus stellt die Fraktion eine Anfrage zur Prüfung weiterer Maßnahmen für das Teilstück zwischen dem Bachlauf und der landwirtschaftlichen Fläche. Es wird angefragt, ob sich an dieser Stelle eine Asphaltierung oder eine Drainagierung anbietet und mit welchen Kosten die Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen ist. Der Antrag wurde zur Beratung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. Juni 2021 vorgelegt.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Verbindungsweg zwischen Uedinghoffstraße und Vogelsang-ParkZur Vorlage · 0158/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit dem Antrag Nr. 0232/21 die Instandsetzung des Verbindungsweges zwischen der Uedinghoffstraße und dem Vogelsang-Park beantragt. Im Fokus steht dabei die Ausstattung des Weges mit einer neuen, wassergebundenen Bodendecke, um Wasser- und Schlammansammlungen im Bereich der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden. Zudem wurde angefragt, ob eine Asphaltierung oder eine Drainagierung des Teilstückes zwischen dem Bachlauf und der landwirtschaftlichen Fläche möglich sei und mit welchen Kosten diese Maßnahmen verbunden wären.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass sich der Weg hinsichtlich der nutzbaren Breite und des Pflegezustandes in einem akzeptablen Zustand befinde und keine Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit vorliegen. Ein dringender Handlungsbedarf wird jedoch nicht festgestellt. Die Verwaltung bestätigt, dass Teile der befestigten Fläche ohne Deckschicht aus Grobschotter bestehen und es im Bereich des Bachlaufs aufgrund des Gefälles zu Vernässungen kommen kann.
Eine Überarbeitung des Weges durch Verbreiterung, Nachschottern und das Aufbringen einer neuen wassergebundenen Wegedecke kann in die Arbeitsplanung aufgenommen werden. Die Installation einer Asphaltdecke wird von der Verwaltung als fachlich nicht sinnvoll bewertet, und eine Drainierung wird als nicht erforderlich eingestuft; stattdessen wird eine zielgerichtete Abführung des Oberflächenwassers angestrebt. Die Kosten für die Maßnahmen werden auf etwa 5.000 Euro geschätzt, wobei finanzielle Mittel aus Rückstellungen für die Jahre 2021 bis 2023 zur Verfügung stünden.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- F.Anfragen
- 1.Sachstand Ziegelmauern „Am Roggenkamp“Zur Vorlage · 0049/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Ziegelmauern in der Bergarbeitersiedlung „Am Roggenkamp“ Informationen zum aktuellen Stand der Untersuchungen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein bereits im Juni 2020 gestellter Antrag, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, die mögliche Denkmalwürdigkeit der geschwungenen Ziegelmauern zu prüfen und eine entsprechende Schutzstellung zu erwägen.
In einer vorangegangenen Stellungnahme der Verwaltung wurde zugesichert, eine Vorprüfung des Denkmalwertes durchzuführen. Zudem war vorgesehen, Kontakt zur Eigentümerin der Siedlung, der LEG, aufzunehmen, um Gespräche über Regelungen zum Erhalt sowie zu einer eventuellen Instandsetzung der Mauern zu führen. Die aktuelle Anfrage der Fraktion zielt darauf ab, den derzeitigen Fortschritt dieser Prüfung sowie den Stand der Abstimmungen mit der Eigentümerin zu ermitteln.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Sanierung Historischer Markt und Gerichtsplatz Heessen („Kiepenkerlplatz“ neben der Bäckerei Ridder im Heessener Dorf)Zur Vorlage · 0057/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat eine Anfrage zur Sanierung des historischen Markt- und Gerichtsplatzes Heessen, auch bekannt als Kiepenkerlplatz, gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Fachverwaltung einen Sanierungsbedarf für diesen Bereich sieht.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung möglicher notwendiger Maßnahmen sowie eine Priorisierung dieser Maßnahmen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die potenziellen Kosten für derartige Sanierungsarbeiten zu beziffern. Ein weiterer Aspekt der Anfrage ist die Prüfung, ob zur Deckung dieser Kosten Fördermittel akquiriert werden können.
Hintergrund der Anfrage ist die Auszeichnung des Platzes zum „Kulturdenmal 2021 / Historische Orte der Begegnung“. Die Fraktion bezieht sich dabei auf einen vorangegangenen Antrag einer anderen Fraktion, der einen Sanierungsbedarf geltend gemacht hatte. Die vorliegende Anfrage zielt darauf ab, die Behauptungen über einen Sanierungsbedarf durch die Fachverwaltung prüfen und quantifizieren zu lassen. Die Fraktion sieht zudem die Möglichkeit, aufgrund der kulturellen Bedeutung des Ortes Fördermittel zur Sicherung des historischen Erbes in Anspruch zu nehmen.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Sanierung Historischer Markt und Gerichtsplatz Heessen („Kiepenkerlplatz“ neben der Bäckerei Ridder im Heessener Dorf)Zur Vorlage · 0362/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen den Sanierungsbedarf am historischen Markt- und Gerichtsplatz Heessen bewertet. Die Anfrage der Fraktion bezog sich auf die Notwendigkeit von Maßnahmen, die Priorisierung etwaiger Arbeiten sowie die mögliche Nutzung von Fördermitteln, nachdem der Platz als „Kulturdenkmal 2021 / Historische Orte der Begegnung“ ausgezeichnet wurde.
Nach Einschätzung der Fachverwaltung besteht kein Sanierungsbedarf hinsichtlich der eigentlichen Platzfläche. Die Stadt ist jedoch gemäß eines im Jahr 2000 mit dem Heimatverein Heessen e. V. geschlossenen Gestattungsvertrages für die Verkehrssicherungspflicht sowie für die Wartung des Brunnens und der Brunnenanlage verantwortlich. Die Verwaltung plant, die Substanz des Brunnens zu prüfen und bei Bedarf die Kosten für notwendige Sanierungsschritte zu kalkulieren und einzuleiten.
Hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahmen teilte die Verwaltung mit, dass keine Fördermittel aus der Städtebauförderung oder der Heimatförderung zu erwarten sind, da die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung in diesen Programmen nicht gegeben sind.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedinghoffstraße und MünsterstraßeZur Vorlage · 0058/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0058/21 die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Mansfelder Straße zwischen der Einmündung Uedinghoffstraße und der Münsterstraße angeregt. Hintergrund ist das Bestreben, die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 30 km/h zu reduzieren, nachdem ein gleichlautender Antrag der CDU-Fraktion bereits in der Vergangenheit abgelehnt wurde.
Die Verwaltung hält nach eigener Stellungnahme an der Auffassung fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach § 46 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung nicht gegeben sind, da kein unmittelbarer Zugang zu schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen oder Kitas von der Mansfelder Straße aus erfolgt.
Die SPD-Fraktion verweist dennoch auf Situationen, die durch den fließenden und parkenden Verkehr sowie durch erhöhte Geschwindigkeiten in den Abend- und Nachtstunden entstehen. Neben der Befürwortung der Einzeichnung eines Piktogramms für Kinder fragt die Fraktion an, welche weiteren Möglichkeiten zur Gefahrenbeseitigung und zum Schutz von Kindern und Senioren genutzt werden können. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, ob zur Erzielung eines Erziehungseffekts zeitweise ein Enforcement Trailer eingesetzt werden kann.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Sundernfriedhof – Fernhalten von WildtierenZur Vorlage · 0070/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Hamm-Heessen der Partei Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin Informationen zum Zustand des Sundernfriedhofs angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte von Angehörigen, wonach auf mehreren Gräbern Blumen durch Wildtiere wie Kaninchen und Rehe abgefressen wurden.
Nach Angaben der Fraktion wird dieses Verhalten auf die Tore des Friedhofs zurückzuführen, welche von Besuchern wiederholt offen gelassen werden. Die Anfrage zielt darauf ab, die technischen Möglichkeiten der Verwaltung zu ermitteln, um durch eine verbesserte Schließtechnik der Friedhofstore das Eindringen von Wildtieren zu verhindern. Die Anfrage wurde am 26. April 2021 eingereicht und ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. Juni 2021 vorgesehen.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Sundernfriedhof – Fernhalten von WildtierenZur Vorlage · 0106/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Hamm-Heessen hat eine Anfrage zur Situation auf dem Sundernfriedhof gestellt. Hintergrund sind Berichte von Angehörigen, wonach Kaninchen und Rehe auf Gräbern Blumen abgefressen haben sollen. Als mögliche Ursache wurde das Offenlassen der Friedhofstore durch Besucher angeführt. Die Anfrage fragte nach technischen Möglichkeiten der Verwaltung, Wildtiere durch eine verbesserte Schließtechnik vom Gelände fernzuhalten.
In einer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass Wildverbiss auf einem naturnahen Friedhof, der Merkmale eines Waldfriedhofs aufweist, nicht vollständig vermeidbar sei. Es wurden bereits im Februar Verbissschäden an Grabstätten und Rasenflächen festgestellt. Die Tore zum Friedhof müssen für die Befahrung durch Fahrzeuge von Gärtnern, Bestattern und Steinmetzbetrieben geeignet sein. Da Niederwild durch Vergitterungen, Zäune oder Hecken eindringen kann und Rehe den Zaun zum angrenzenden Heessener Wald überspringen können, seien technische Barrieren begrenzt wirksam.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die hohe Biodiversität des Friedhofs mit seinem Baumbestand und den Grünstrukturen die Anziehungskraft für Tiere erhöht, insbesondere wenn im Winter Nahrungsmangel herrscht. Während bestimmte Pflanzen wie Schneeglöckchen oder Narzissen von Tieren gemieden werden, stellen Tulpen und Hornveilchen eine bevorzugte Nahrungsquelle dar. Als Maßnahme zur Vermeidung von Tierfraß wird eine entsprechende Auswahl der Bepflanzung angeführt.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Umsetzung Freiraumentwicklungskonzept mit Bürgerpark KappenbuschZur Vorlage · 0082/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Umsetzung des Freiraumentwicklungskonzepts Informationen zum weiteren Vorgehen beim Bürgerpark Kappenbusch angefordert. Grundlage der Anfrage ist der Masterplan Freiraum der Stadt Hamm, der im März 2021 vom Rat der Stadt beschlossen wurde. Dieser Plan sieht unter anderem vor, die Fläche des ehemaligen Freibades wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Option eines Außenbeckens zur Stärkung des Bäderstandortes zu prüfen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wann die Öffnung der Fläche des ehemaligen Freibades durch die Stadtverwaltung bzw. die Stadtwerke Hamm GmbH beabsichtigt ist. Des Weiteren werden Details zur geplanten Verbesserung und zum Ausbau des Wegenetzes sowie zur Entwicklung bestehender und neuer Aktivflächen sowie zur Platzierung eines geplanten Nachbarschaftstreffs erfragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Erhalt des naturnahen Waldes am Kappenbusch. Hierbei wird nach Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt sowie nach der Möglichkeit gefragt, den Bereich zum Erholungswald zu erklären. Abschließend fordert die Fraktion Informationen darüber an, wann und in welcher Form eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Planungen zum Bürgerpark Kappenbusch vorgesehen ist.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Umsetzung Freiraumentwicklungskonzept mit Bürgerpark KappenbuschZur Vorlage · 0163/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen den aktuellen Stand zur Umsetzung des Freiraumentwicklungskonzepts, insbesondere im Hinblick auf den Bürgerpark Kappenbusch, dargelegt. Die Anfrage bezog sich auf verschiedene Aspekte der Parkentwicklung, darunter den Zeitpunkt der Wiederöffnung der Fläche des ehemaligen Freibades, die Gestaltung des Wegenetzes, die Entwicklung von Aktivflächen sowie die Platzierung eines geplanten Nachbarschaftstreffs. Zudem wurden Fragen zum Erhalt des Waldareals sowie zum Verfahren der Bürgerbeteiligung gestellt.
Die Verwaltung teilte mit, dass im Rahmen des Masterplans Freiraum ein erstes Grobkonzept für die etwa zehn Hektar große Fläche rund um das ehemalige Freibad Heessen entwickelt wurde. Über dieses Grobkonzept hinaus liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Detailplanungen vor. Konkrete Antworten auf die Fragen zur Wegeführung, zu den Nutzungsarten der Flächen oder zum Standort des Nachbarschaftstreffs können derzeit nicht gegeben werden. Es seien zunächst weitere Abstimmungsprozesse bezüglich der Flächenverfügbarkeit, der Finanzierung, der weiteren Planung sowie des Zeitmanagements erforderlich. Die Verwaltung wird über den weiteren Sachstand zu einem späteren Zeitpunkt berichten.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Absperrungen und Bodenschwellen am Parkplatz der SachsenhalleZur Vorlage · 0083/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zu baulichen Veränderungen auf dem Parkplatz der Sachsenhalle angefordert. Gegenstand der Anfrage sind die Installation von Absperrpfosten sowie die Verlegung einer Bodenschwelle auf der Zuwegung vom Piebrockskamp.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die entstandenen Kosten für die Montage der Absperrpfosten sowie für die Verlegung der Bodenschwelle inklusive der dazugehörigen Verkehrsbeschilderung. Darüber hinaus werden Informationen über weitere geplante bauliche Maßnahmen am Parkplatz und am Gebäude der Sachsenhalle erbeten. Diese sollen der Vermeidung von Vandalismus und nächtlichen Ruhestörungen dienen; hierzu wird auch die Erwartung über die zu verursachenden Kosten abgefragt.
Zudem stellt die Anfrage die Frage nach der Kommunikation gegenüber den berechtigten Nutzern des Heessener Wochenmarktes sowie der Sachsenhalle. Es wird nach den Informationen und Regelungen gefragt, die den Nutzern bezüglich der temporären Entfernung der Absperrpfosten mitgeteilt wurden.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Absperrungen und Bodenschwellen am Parkplatz der SachsenhalleZur Vorlage · 0123/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen Informationen zu baulichen Maßnahmen am Parkplatz der Sachsenhalle vorgelegt. Die Kosten für die Installation von Bodenschwellen sowie Feuerwehrpfosten belaufen sich auf 1.500 Euro.
Zusätzlich ist am Gebäude der Sachsenhalle eine Maßnahme zur Vermeidung von Vandalismus und zur Reduzierung von Ruhestörungen geplant. Hierzu soll die Brüstungswand an der Rampe abgedeckt werden, um eine Nutzung als Abstellfläche für Müll oder als Sitzgelegenheit zu unterbinden. Die hierfür veranschlagten Kosten liegen bei 2.500 Euro.
Bezüglich der Erreichbarkeit des Parkplatzes durch die Nutzer des Heessener Wochenmarktes sowie der Sachsenhalle hält die Verwaltung fest, dass die zweite Einfahrt vom Piebrockskamp aus frei und uneingeschränkt nutzbar ist. Für die Zufahrt über die Schlägelstraße besitzen der SC Eintracht sowie die Marktbeschicker Schlüssel für die Absperrpfosten. Sollte ein erhöhter Parkplatzbedarf, beispielsweise durch Meisterschaftsspiele oder Veranstaltungen im Bürgersaal, entstehen, kann der Verein die Pfosten eigenständig entfernen oder einsetzen. Mieter des Bürgersaals können für den Zeitraum der Nutzung über den Hausmeister Zugang zu den Schlüsseln erhalten.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Geschwindigkeitsüberschreitungen am August-Schüttken-WegZur Vorlage · 0100/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0100/21 Informationen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen am August-Schüttken-Weg angefordert. Hintergrund der Anfrage ist eine frühere Anfrage aus dem Jahr 2016, bei der die Umsetzung von Maßnahmen wie alternierendem Parken zur Geschwindigkeitsreduzierung geprüft werden sollte. In einer ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung aus dem Jahr 2017 wurde wechselseitiges Parken als potenziell verkehrsgefährdend eingestuft, da dies höhere Fahrgeschwindigkeiten auslösen könne. Zudem kündigte die Verwaltung damals eine Langzeitgeschwindigkeitsmessung in diesem Bereich an.
Mit der aktuellen Anfrage werden die Ergebnisse dieser Geschwindigkeitskontrollen erfragt. Darüber hinaus möchte die Fraktion wissen, ob die Verwaltung an ihrer bisherigen Einschätzung zum alternierenden Parken festhält. Sollten die Messungen erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen belegen, stellt die Fraktion die Frage nach alternativen baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie nach den mit solchen Maßnahmen verbundenen Kosten.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Geschwindigkeitsüberschreitungen am August-Schüttken-WegZur Vorlage · 0209/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen über Geschwindigkeitsüberschreitungen am August-Schüttken-Weg informiert. Im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen im August 2021 wurde festgestellt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit für verkehrsberuhigte Bereiche von 7 km/h bei etwa 65 % der Fahrzeuge überschritten wurde, wobei die Überschreitungen überwiegend im Bereich von 11 bis 15 km/h lagen. Eine Nacherhebung ergab, dass die Messwerte primär auf den Anliegerverkehr zurückzuführen sind.
Hinsichtlich der Frage nach alternierendem Parken hält die Straßenverkehrsbehörde an ihrer Einschätzung fest, dass wechselseitiges Parken als verkehrsgefährdend einzustufen ist. Grund hierfür sind potenzielle Sichtbehinderungen für Personen, die hinter parkenden Fahrzeugen hervortreten, sowie die Erfahrung, dass solche Parkordnungen höhere Fahrgeschwindigkeiten auslösen können.
Als alternative bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung führt die Verwaltung mögliche Einbauten in die Fahrbahn an, die jedoch zu einem Verlust an Parkflächen führen würden. Für die Installation einer Baumscheibe mit einem Wurzelführungssystem wird mit Kosten von etwa 7.000 Euro gerechnet.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Aufstellung einer Sitzbank an der Wasserfläche an der Kleistraße in Westhusen – Sichtbeeinträchtigung durch Anlage einer HeckeZur Vorlage · 0103/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Situation an der Wasserfläche am Ende der Kleistraße in Westhusen Informationen zur Sichtbarkeit der Uferzone angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Installation einer Totholzhecke entlang eines bereits vorhandenen Wild- und Weidedrahtzauns.
Nach Angaben der Fraktion wurde im Rahmen früherer Maßnahmen eine Sitzbank an der Wasserfläche aufgestellt. Um das Betreten des Ufers von der Kleistraße aus zu verhindern, wurden eine Beschilderung sowie ein Drahtgeflechtzaun errichtet. Eine zuvor beantragte Anpflanzung von Sträuchern wurde von der Stadtverwaltung abgelehnt, da diese den Lebensraum des Kiebitzes beeinträchtigen würde.
Die Fraktion weist darauf hin, dass durch die nun zusätzlich angelegte Totholzhecke die Sicht von der Sitzbank auf die Wasserfläche behindert wird, worüber sich Bürgerinnen und Bürger beschwert haben. In der Anfrage werden zwei Fragen an die Bezirksbürgermeisterin gestellt: Erstens wird nach dem Zeitpunkt für die Entfernung des Wild- und Weidedrahtzauns gefragt, da nun zwei Arten von Abgrenzungen vorhanden sind. Zweitens wird nach den Planungen der Stadtverwaltung gefragt, um die Beobachtung der Wasserfläche von der Sitzbank aus wieder zu ermöglichen. Dabei wird explizit die Möglichkeit eines Versetzens der Sitzbank auf die gegenüberliegende Straßenseite oder die Aufstellung einer weiteren Bank zur Naturbeobachtung thematisiert.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Aufstellung einer Sitzbank an der Wasserfläche an der Kleistraße in Westhusen – Sichtbeeinträchtigung durch Anlage einer HeckeZur Vorlage · 0413/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen reagiert, die sich mit der Sichtbeeinträchtigung einer Sitzbank an der Kleistraße in Westhussen befasst. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wie die Sicht auf die Wasserfläche durch die Installation einer Totholzhecke und bestehende Zäune beeinflusst wird.
Nach Angaben der Verwaltung dient der vorhandene Weidezaun der Sicherung einer vorgelagerten Benjeshecke, die der Begrünung dient. Diese Elemente werden als Einheit bestehen bleiben, weshalb eine Entfernung des Drahtgeflechts nicht vorgesehen ist.
Bezüglich der Sichtbehinderung durch die Hecke plant die Verwaltung, die Position der vorhandenen Sitzbank zu überprüfen. Sollte eine Beeinträchtigung der Aussicht auf die Wasserfläche festgestellt werden, wird die Bank so versetzt, dass der Ausblick wieder ermöglicht wird. Ergänzend dazu ist die Pflanzung eines Baumes in diesem Bereich vorgesehen. Die Verwaltung hat zuvor bereits darauf hingewiesen, dass eine Anpflanzung von Sträuchern im Sinne des Kiebitz-Schutzprogrammes nicht möglich ist, da der Lebensraum des Vogels eine freie Sicht erfordert.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- G.Anregungen
- 1.Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) an der Kreuzung Münsterstraße/Heessener Straße/Bockumer WegZur Vorlage · 0026/21_AR · Anregung
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Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen liegt eine Anregung vor, den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), Team Hamm-Nord, an der Kreuzung Münsterstraße, Heessener Straße und Bockumer Weg zu etablieren. Die Initiative geht von einem Ortsheimatpfleger aus, der gemeinsam mit einem Mitbürger die Einrichtung einer Station an diesem Standort vorschlägt.
Der Vorschlag sieht vor, die vorhandene Infrastruktur im Bereich der ehemaligen Polizeidienststelle sowie des ehemaligen Kioskgebäudes zu nutzen. Als Ansprech- und Aufenthaltsraum soll der ehemalige Kiosk dienen, wobei auch die Räumlichkeiten zweier ehemaliger Telefonzellen sowie die vorhandene Toilettenanlage und das barrierefreie WC wieder in Betrieb genommen werden könnten. Für die logistische Umsetzung sind laut Anregung ein Parkplatz für ein Einsatzfahrzeug sowie Flächen für E-Bikes am Standort vorhanden. Die Nutzung der bestehenden Busspur und der Haltestelle soll dabei fortgeführt werden.
Ziel der Anregung ist es, durch die Stationierung des KOD eine bürgernahe Anlaufstelle für Dienst- und Ordnungsgänge zu schaffen, was im Einklang mit den Plänen zur personellen Verstärkung in den Stadtbezirken stehen soll. Ergänzend wird eine Aufwertung des Kreuzungs- und Brückenbereichs durch gestalterische Maßnahmen wie Lichtelemente und Grünflächen angeregt, um den Bereich als Eingangstor zur Stadt zu prägen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- H.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- I.Verschiedenes