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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Mündlicher Bericht der Verwaltung zum aktuellen Stand der Planungen der landschaftsplanerischen Umgestaltung des Umfelds der Sachsenhalle/Brokhofs - Stadtpark Heessen
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0180/22 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 06.09.2022
- 2.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-HeessenZur Vorlage · 0935/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-Heessen vor. Der beantragte Baubeschluss umfasst verschiedene Maßnahmen mit einem Gesamtkostenvolumen von 420.000 Euro für das Jahr 2023. Die Umsetzung der Projekte soll unter Einbindung externer Büros erfolgen, vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Schule und Ausbildung sowie Sport und Freizeit sowie der gesicherten Finanzierung.
Zu den geplanten Einzelmaßnahmen gehört die Sanierung einer Metallkonstruktion am HAMTEC für 130.000 Euro, wobei die Aluminium-Fassadenelemente gereinigt und neu lackiert werden sollen. An der Ludgerischule ist die Erneuerung der Alarmierungsanlage für 60.000 Euro vorgesehen, um die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen nach aktuellen Anforderungen sicherzustellen. Für die Martin-Luther-Schule sind 30.000 Euro für die Planung einer Dachsanierung des Klassentraktes veranschlagt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sachsenhalle. Hier ist die Erneuerung der Lüftungsanlage sowie der Einbau einer Deckenstrahlheizung mit einem Kostenvolumen von 200.000 Euro geplant. Die neue Anlage soll durch Wärmerückgewinnung die Energieeffizienz steigern. Die Kosten für die Maßnahmen am HAMTEC, an der Ludgerischule und der Martin-Luther-Schule werden aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2021 finanziert, wodurch der Haushalt des Jahres 2023 nicht belastet wird.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss und Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 07.12.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Abriss der Parkpalette Hamm-HeessenZur Vorlage · 0938/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 0938/22 vorgelegt, die den Abriss der Parkpalette Hamm-Heessen an der Kreuzung Sachsenweg/Dessauerstraße vorsieht. Das Bauwerk aus dem Jahr 1992 weist laut Verwaltung einen schlechten baulichen Zustand sowie zunehmende Verschmutzungen auf. Zudem wird die untere Ebene des Gebäudes von unbefugten Personen genutzt, wobei Vandalismus zu Schäden führt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine langfristige Sicherung des Objektes mit hohem Aufwand und Kosten verbunden, weshalb ein zeitnaher Abriss aus sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründen vorgeschlagen wird.
Der Abriss soll unter Einbeziehung externer Fachingenieure durchgeführt werden, sofern die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Die Verwaltung übernimmt die ingenieurmäßigen Planungen, Untersuchungen, die Erstellung des Abbruchantrages sowie die Ausschreibung und Vergabe der Abbrucharbeiten. Für das Jahr 2023 sind hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 190.000 Euro vorgesehen.
Die durch den Abriss freiwerdende Fläche soll im Rahmen des Bebauungsplans 07.108 – An der Dessauer Straße – als neue Gewerbefläche umgenutzt werden. Um den durch den Wegfall der Parkplätze entstehenden Bedarf für die Alfred-Fischer-Halle auszugleichen, ist die Schaffung von 141 neuen Stellplätzen gegenüber der Halle geplant.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Stadtpark Heessen, Vergabe weiterer Planungsleistungen im EU-VerfahrenZur Vorlage · 0977/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Vergabe weiterer Planungsleistungen für den Stadtpark Heessen vorgelegt. Ziel ist es, auf Grundlage eines bestehenden Vorentwurfs eines Ingenieurbüros ein neues EU-weites Vergabeverfahren einzuleiten. Dabei soll zunächst die Leistungsphase 3 ausgeschrieben werden. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen optional beauftragt werden, sofern die Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt, eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltspläne ab 2024 gegeben sind und ein Baubeschluss gefasst wurde.
Die Planung des Stadtparks hat sich aufgrund der Anforderungen an die ökologische Aufwertung, die Entwässerung und die Verkehrsplanung sowie der Einbindung in ein Bundesförderprogramm erweitert. Durch die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen des Programms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, das 85 Prozent der Projektkosten abdecken kann, sind die geschätzten Baukosten von rund 476.000 Euro auf etwa 3.750.000 Euro gestiegen.
Für die Finanzierung der Leistungsphase 3 sollen Mittel in Höhe von 100.000 Euro verwendet werden, die im Haushaltsplan 2023 für ein Teilprojekt im Umfeld der Sachsenhalle/Brokhof vorgesehen waren. Die weiteren Kosten für die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen in der künftigen Haushaltsplanung verankert werden. Sollte kein positiver Förderbescheid ergehen, plant die Verwaltung, einen Lösungsvorschlag für eine Realisierung in Teilabschnitten zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0841/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0841/22_VL wird eine Regelung für den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Hamm sowie eine Vereinheitlichung der Vorprüfung von Vorhaben angestrebt. Der Vorschlag legt Kriterien für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren fest. Dabei sollen Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete ausgeschlossen werden, während die Nutzung von Aufschütungen und Brachflächen vorrangig vorgesehen ist. Standorte entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen sind zulässig, sofern die Errichtung maximal 500 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt erfolgt und die Flächen im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen sowie im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen sind.
Um die Ertragsfähigkeit der Böden zu sichern, sollen auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Bodenwertzahl von 55 oder höher keine Anlagen errichtet werden, wobei Ausnahmen bei Nachweis der Funktionsfähigkeit, etwa durch Agri-PV, möglich sind. Für Brachflächen oder Aufschüttungen soll eine Erweiterung des Kriterienkatalogs geprüft werden, während Siedlungsflächen für gewerbliche Zwecke reserviert bleiben. Zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes ist die Einsehbarkeit der Anlagen zu minimieren. Vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Einzelfallprüfung bezüglich regionaler Planung, Naturschutz, Bodendenkmälern und Überschwemmungsgebieten durchzuführen. Die Vorhabenträger müssen Nachweise erbringen, ein Konzept zur regionalen Wertschöpfung vorlegen und die Erdverkabelung sicherstellen. Eine Anpassung des Kriterienkatalogs bei Änderungen der Rechtsgrundlagen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gewerbepark Münsterstraße Ost – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0930/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt, die die Ausweisung des Gewerbeparks Münsterstraße Ost zum Ziel hat. Das Verfahren umfasst den Aufstellungsbeschluss für ein etwa 57.706 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Hamm. Der Bereich, der derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird, soll in der Darstellung als Gewerbefläche geändert werden.
Hintergrund der Planung ist die steigende Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Grundstücksflächen für kleinteiliges Gewerbe im Siedlungsraum Hamm sowie der knappe Bestand an verfügbaren Flächen im Stadtbezirk Heessen. Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren wird ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Planung soll geprüft werden, ob Teilflächen des Gebiets für eine Expansion des angrenzenden Gartencenters genutzt werden können, um dessen langfristige Standortsicherung zu unterstützen, sofern die handelswirtschaftliche Machbarkeit nachgewiesen wird.
Die städtebaulichen Ziele sehen eine gute Anbindung an das Hauptverkehrsnetz vor, wobei die Erschließung über den Alfred-Weber-Weg erfolgen soll, um keine weiteren Zu- und Abfahrten an der Münsterstraße zu schaffen. Die Planung muss die Vorgaben des Rahmenplanes Heessen sowie die Standards zum Klimaschutz berücksichtigen. Zudem ist sicherzustellen, dass die bestehenden Wohnhäuser im Planbereich nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Bebauungsplan Nr. 07.109 – Gewerbepark Münsterstraße Ost – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0931/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0931/22_VL wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 07.109 für den Gewerbepark Münsterstraße Ost sowie die gleichzeitige 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung von etwa 57.706 m² Fläche für kleinteiliges Gewerbe in der Gemarkung Hamm. Die betroffenen Flächen in Flur 9 werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Verfahren wird als qualifiziertes Bebauungsplanverfahren gemäß § 8 (3) BauGB als Parallelverfahren geführt. Im Rahmen des Prozesses soll zudem geprüft werden, ob Teilflächen für eine Erweiterung des angrenzenden Gartencenters genutzt werden können.
Der Entwurf sieht vor, die vom Rat beschlossenen Klima-Standards durch textliche und zeichnerische Festsetzungen im Bebauungsplan zu integrieren. Ergänzt werden diese Vorgaben durch eine Checkliste sowie entsprechende Informationen in der Begründung. Zur Untersuchung der ökologischen Auswirkungen werden ein Artenschutzgutachten und ein Umweltbericht erstellt. Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen. Diese soll dazu dienen, über die Ziele, Lösungen und Auswirkungen des Vorhabens zu informieren und Erörterungsmöglichkeiten zu bieten. Als Grundlage für die Planung dienen ein Übersichtsplan, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0936/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.
Das Konzept ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren der mittelfristigen Finanzplanung angelegt und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Es stellt eine Übersicht über geplante Maßnahmen dar, ohne eine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau zu treffen. Die Aufnahme von Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme beabsichtigter, beitragspflichtiger Straßenausbaumaßnahmen sowie Maßnahmen an der technischen Beleuchtung können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über dieses Förderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 7. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Ebenfalls enthalten sind beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.105 - Am Beisenort - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0961/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0961/22_VL betrifft den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07.105 „Am Beisenort“ in Hamm-Heessen. Ziel der Planung ist die Entwicklung einer etwa 5.000 m² großen Brachfläche zu einem Mischgebiet, das Wohn- und Bürogebäude umfasst. Das Vorhaben wird als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Geplant ist ein straßenbegleitender Baukörper mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, wobei das Erdgeschoss gewerblich genutzt werden soll und die oberen Etagen der Wohnnutzung dienen. Die Planung sieht eine Kombination aus freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohneinheiten sowie eine Stellplatzanlage vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Satzung sowie die Begründung vom 25.10.2022 zu verabschieden. Dabei werden die Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde, des Lippeverbandes, des Geologischen Dienstes NRW, der Bezirksregierung Arnsberg, des Polizeipräsidiums Hamm und des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe berücksichtigt. Die Verwaltung hat Anpassungen bezüglich des Artenschutzes, der Entwässerung, der Erdgeschossfußbodenhöhen und der Grundflächenzahl in die Planung integriert. Zudem wurden redaktionelle Ergänzungen zu Methanausgasungen, zum Hochwasserschutz und zu einem Rechtsabbiegegebot vorgenommen. Die Mitteilung der Stadtwerke zur Versorgungssicherheit und Glasfasererschließung wurde zur Kenntnis genommen. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 07.073 im Geltungsbereich außer Kraft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Bebauungsplan Nr. 07.110 - An der Brökermersch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0992/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0992/22_VL sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.110 „An der Brökermersch“ in Hamm-Heessen vor. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Gegenstand der Planung ist eine Fläche von insgesamt 17.843 m², die durch die Insolvenz der Firma Boss V + V GmbH & Co. KG brachfällt. Ziel der Neunutzung ist es, städtebaulich unerwünschte Nutzungen, wie etwa zentrenrelevanten Einzelhandel oder Vergnügungsstätten, auszuschließen und Mischstrukturen auf den Betriebsgrundstücken zu sichern. Der neue Bebauungsplan soll den bestehenden Plan Nr. 07.038 überlagern.
Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Kreuzung Heessener Straße / Brökermersch. Während der aktuelle Flächennutzungsplan für diesen Bereich eine Mischbaufläche ausweist, ist für eine gewerbliche Weiterführung die Festsetzung eines Gewerbegebietes oder Sondergebietes vorgesehen. Da dies von der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan abweicht, kann eine entsprechende Berichtigung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erfolgen. Die Vorlage umfasst zudem den Vorschlag, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Zur Veranschaulichung der Planung liegen ein Übersichtsplan, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild vor.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · 0939/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0939/22_VL sieht den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Stadtgebiets Hamm vor. Der Hauptausschuss soll dem Ausbau über das Bundesförderprogramm Breitbandausbau Sonderaufruf Gewerbegebiete zustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne ab 2024 genehmigt werden. Zudem wird die Einschaltung von Ingenieurbüros und Anwaltskanzleien zur Abwicklung des Förderverfahrens beantragt.
Das Vorhaben umfasst die Ausstattung von 31 ausgewiesenen Gewerbegebieten mit Glasfaseranschlüssen für insgesamt 678 Betriebe. Ziel ist es, eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s im Download und Upload zu gewährleisten. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beläuft sich auf rund 13.522.800 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2025. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 1.352.300 Euro.
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens soll ein Netzbetreiber für die Planung, Errichtung und den Betrieb des Netzes ermittelt werden. Nach Abschluss der Vergabe ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages vorgesehen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist, abhängig vom Verlauf des Vergabeverfahrens, für Mitte 2023 geplant, wobei die Ausbauphase etwa zwei Jahre dauern soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mittel für die Jahre ab 2024 in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Grasschnitt an StraßenbankettenZur Vorlage · 0950/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Grasschnittarbeiten an Straßenbanketten vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen umfassen pflegerische Arbeiten an Fahrbahnbanketten, Straßenseitengräben, bepflanzten Mittelstreifen, Wiesenflächen, bepflanzten Lärmschutzwänden sowie an Straßenbegleitgrün. Ziel der Arbeiten ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch das Zurückschneiden des Aufwuchses an den Fahrbahnrändern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Grasschnitt für das Jahr 2023 durchzuführen. Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre besteht die Option, diese Leistungen auch in den Jahren 2024 und 2025 in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung plant, den Bankettschnitt dreimal jährlich durchzuführen. Durch eine Ausschreibung, die auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt ist, sollen laut Vorlage finanzielle Einsparungen erzielt werden, da eine längerfristige Planung für die beauftragten Unternehmen ermöglicht wird.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf jeweils 75.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 225.000 Euro entspricht. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 werden in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in die zuständigen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm geleitet.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Einzäunung der städtischen HundeauslaufflächenZur Vorlage · 0957/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einzäunung der offiziellen städtischen Hundeauslaufflächen vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, sieben der städtischen Flächen mit einem 1,20 Meter hohen Stabgitterzaun zu versehen. Eine Ausnahme bildet dabei die Fläche im Bezirk Uentrop (Burghügel). Die geplanten Anlagen sollen zudem mit einem 1,00 Meter breiten, selbstständig schließenden Zugangstor ausgestattet werden. Für die Pflege und Unterhaltung der Flächen ist ein 3,00 Meter breites Zufahrtstor vorgesehen.
Zusätzlich zur Einfriedung ist eine Mindestausstattung der Flächen geplant, die jeweils zwei Bänke, zwei Müllbehälter sowie einen Hundekotbeutel-Spender umfasst. Die Verantwortung für die Pflege der Grünflächen und die Leerung der Müllbehälter liegt beim Stadtamt 66. Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt beschränkt sich dabei auf den ordnungsgemäßen Zustand der Zäune und Tore, während die allgemeinen Pflichten der Hundehalter unverändert bestehen bleiben.
Die geschätzten Kosten für die Einfriedungen und die Ausstattung belaufen sich auf rund 260.000 Euro brutto, wobei die Mittel für das Jahr 2023 außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil. Die Kosten für die laufende Instandhaltung sind nicht in dieser Vorlage enthalten, sollen jedoch aus dem Budget der Grünflächenunterhaltung gedeckt werden. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Empfehlung an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendhilfe
- 1.Förderung der Integration und interkulturellen Arbeit in Heessen, Herringen und Werries; hier: Zuwendungen an das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V.Zur Vorlage · 0980/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, die stadtteilorientierte Integrations- und interkulturelle Arbeit des Deutschen Roten Kreuz Kreisverbandes Hamm e.V. für das Jahr 2023 fortzuführen. Die Förderung umfasst die Arbeit in den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries. Für das Jahr 2023 ist eine Zuwendung in Höhe von 211.760 Euro vorgesehen, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 206.000 Euro entspricht. Die Budgeterhöhung wird mit gestiegenen Kosten, insbesondere im Personal- und Mietnebenkostenbereich, begründet.
Die Mittel sind im Haushalt des Jugendamtes enthalten. Die Weiterführung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen. Zudem sind die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Hamm-Heessen, Hamm-Uentrop und Hamm-Herringen sowie des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich.
Die Angebote des Vereins umfassen unter anderem die Begleitung von Familien, Elternbildungsangebote, Sprachförderprogramme sowie die Flüchtlingshilfe. In den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries werden jeweils halbe Stellen gefördert. Die Sachkosten beinhalten primär Mieten und Nebenkosten für die genutzten Räumlichkeiten sowie Kosten für Honorarkräfte und Veranstaltungen. Zur Sicherung der Qualität sollen die Verwaltung und der Träger in jährlichen Qualitätsdialogen Ziele, Leistungen und Inhalte gemeinsam vereinbaren, um die Angebote an veränderte Bedarfe anzupassen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- G.Anträge
- 1.Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedingshoffstraße und MünsterstraßeZur Vorlage · 0109/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0109/21_AT den Antrag gestellt, auf der Mansfelder Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich von der Einmündung der Uedingshoffstraße bis zur Münsterstraße.
Als Begründung für die beantragte Maßnahme führt die Fraktion die Zuwegungen zu verschiedenen Einrichtungen im genannten Bereich an. Dazu gehören die Josefsschule, die Katholische Kindertagesstätte St. Josef sowie das Seniorenzentrum St. Josef. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit soll der Verkehrssicherheit von Kindern und älteren Menschen dienen.
In dem Antrag wird zudem auf die rechtliche Grundlage gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung verwiesen. Dieser besagt, dass eine Tempobeschränkung auf 30 km/h vor Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenwohnanlagen auch ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage möglich ist. Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen wurde gebeten, die Einführung der Begrenzung zu beschließen.
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- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Einführung einer Einbahnstraße „Kleiner Sandweg“Zur Vorlage · 0473/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat in der Bezirksvertretung einen Antrag auf die Einführung einer Einbahnstraße im „Kleinen Sandweg“ gestellt. Die geplante Verkehrsführung sieht eine Fahrtrichtung vom „Bockumer Weg“ zum „Großen Sandweg“ vor.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, die auf verschiedene Problematiken im Straßenverkehr hinweisen. Laut dem Antrag führt die geringe Fahrbahnbreite in Kombination mit den bestehenden Parkbedingungen zu Schwierigkeiten im Begegnungsverkehr. Es wird angeführt, dass die Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Radfahrerinnen und Radfahrern beim Überholen der parkenden Fahrzeuge nur schwer möglich sei. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Fußgänger aufgrund der abgestellten Fahrzeuge nur eingeschränkt sichtbar seien.
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- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Pflegemaßnahmen des Geh- und Radweges entlang der VogelstraßeZur Vorlage · 0521/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0521/22 einen Antrag gestellt, der die regelmäßige Pflege eines bestimmten Geh- und Radweges zum Gegenstand hat. Konkret wird die Bezirksvertretung aufgefordert, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, den Fuß- und Radweg zu pflegen, der parallel zwischen der Vogelstraße und dem Enniger Bach verläuft.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit dieser Maßnahmen mit dem aktuellen Zustand des Weges. Ab der Einmündung Kleiner Sommerkamp ist ein Weg mit einer wassergebundenen Decke angelegt, der vor einigen Jahren einer grundlegenden Pflege unterzogen wurde. Laut der Begründung der Fraktion ist der Weg infolge von Vegetationsphasen sowie durch die umfangreichen Bauarbeiten im Rahmen der Erneuerung der Holzbrücken über die Birke mittlerweile insbesondere an den Rändern eingewachsen. Ziel des Antrags ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen die Nutzbarkeit der Deckschicht dauerhaft zu erhalten.
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- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Umbenennung des „Dechant-Heinz-Booms-Weg“Zur Vorlage · 0522/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke haben in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen einen Antrag zur Umbenennung des „Dechant-Heinz-Booms-Weg“ gestellt. Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit einem Artikel im Westfälischen Anzeiger vom 12. November 2022, der Informationen über das Verhalten von Heinz Booms veröffentlicht hat. Nach Ansicht der Antragsteller entfällt durch diese Veröffentlichung die Grundlage für eine Ehrung der genannten Person.
Der Antrag sieht vor, dass der Name des Weges umgehend geändert und die vorhandenen Straßenschilder entfernt werden. Zudem wird angekündigt, dass ein Vorschlag für eine alternative Benennung des Weges in die Bezirksvertretung eingebracht werden soll. Die Antragsteller äußerten in dem Dokument ihr Mitgefühl gegenüber den Opfern der beschriebenen Taten. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 22. November 2022 eingebracht.
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- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Verwendung der investiven Mittel für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 0525/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Heessen liegt ein Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, die Verwendung der investiven Mittel für das Haushaltsjahr 2022 anzupassen. Hintergrund ist die Umfeldgestaltung der Stephanusschule.
Bereits in einer Sitzung der Bezirksvertretung im November 2021 wurde beschlossen, 50.000 Euro der insgesamt 100.000 Euro investiven Mittel für die Gestaltung des Schulumfelds bereitzustellen. Ziel dieser Maßnahme war die Unterstützung der Pläne der Schule und des Fördervereins zur Errichtung eines Ruhegartens. Aufgrund von Kostensteigerungen haben sich die ursprünglich kalkulierten Ausgaben für dieses Vorhaben erhöht.
Der Antrag sieht vor, die verbleibenden Restmittel aus dem Haushalt 2022 dem Förderverein der Stephanusschule e.V. als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sollen die abschließende Gestaltung des Ruhegartens, insbesondere im Bereich der Begrünung und der Bodenarbeiten, ermöglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll in Absprache mit und unter Zustimmung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen erfolgen.
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- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- H.Anfragen
- 1.Reinigung und Müllentleerung für den Heessener Markt und abschließende BepflanzungZur Vorlage · 0191/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0191/21_AF eine Anfrage zur Reinigung, Müllentleerung und Bepflanzung des Heessener Marktes gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnern und Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der aktuellen Situation auf dem nach der Sanierung im Juli eingeweihten Platz.
In der Anfrage werden Probleme wie Müllansammlungen, Laub, Verfärbungen der Pflasterung, Unkraut in den Fugen sowie Ausspülungen aus den Baumscheiben angeführt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Bepflanzung der vorgesehenen Flächen sowie der Baumscheiben bislang nicht durchgeführt wurde.
Die Fraktion bittet die Bezirksbürgermeisterin um Auskunft zu folgenden Punkten: Es soll geklärt werden, welche Stelle für die Reinigung und Pflege des Marktplatzes zuständig ist und in welchen Intervallen diese sowie die Mülleimerleerung stattfinden. Des Weiteren wird nach dem Zeitpunkt für die abschließende Bepflanzung der Pflanzräume und Baumscheiben gefragt. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, um das Auswaschen von Erdreich aus den höher gelegenen Baumscheiben auf die Marktfläche zu verhindern.
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- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Pflege von Wegen und Gräben im KappenbuschZur Vorlage · 0233/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Pflege und Entwicklung des Kappenbuschs angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der vollständige Eigentumsübergang des Waldgebiets auf die Stadt Hamm. Ziel der Anfrage ist es, den Erhalt des naturnahen Waldzustands sowie die Qualität der vorhandenen Infrastruktur zu untersuchen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt des Kappenbuschs seit dem Eigentumsübergang durchgeführt wurden und welche weiteren Schritte geplant sind. In diesem Zusammenhang wird die Frage gestellt, ob aufgrund der Lage und des vorhandenen Bestands eine Ausweisung des Gebiets als Erholungswald in Betracht kommt.
Des Weiteren befasst sich die Anfrage mit dem bestehenden Wegenetz im Waldgebiet. Die Fraktion möchte wissen, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung seit dem Eigentumsübergang zur Erfassung und zur Verbesserung der Wege unternommen hat und welche zukünftigen Maßnahmen zur Qualifizierung und zum Ausbau der Wege beabsichtigt sind.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Umzäunung des Hundeauslaufplatzes am SachsenringZur Vorlage · 0261/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0261/22 Informationen zur weiteren Gestaltung des Hundeauslaufplatzes am Sachsenring angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Erweiterung der bestehenden Umzäunung sowie die Instandsetzung der dort errichteten Benjes-Hecke, welche nach aktuellem Stand nach der Errichtung vor zwei Jahren abgesackt ist.
Die Fraktion verweist dabei auf eine Vorlage der Verwaltung aus dem Jahr 2021, die stadtweit einheitliche Standards für die Ausstattung, Unterhaltung und Pflege von Hundeauslaufflächen festlegt und dabei explizit eine Umzäunung der Flächen vorsieht. In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion die Frage, ob die Verwaltung plant, die Erweiterung der Umzäunung an beiden Endseiten entweder durch eigene Maßnahmen oder durch Unterstützung der Nutzerinnen und Nutzer bei der Errichtung der Pfähle umzusetzen. Zudem wird nach einem konkreten Zeitraum für diese Arbeiten gefragt.
Darüber hinaus bittet die Fraktion um Auskunft darüber, wann mit der Aufstellung eines zweiten Müllbehälters sowie eines Hundetütenspenders auf der Fläche zu rechnen ist.
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- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Umzäunung des Hundeauslaufplatzes am SachsenringZur Vorlage · 0522/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt zur Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Heessen bezüglich der Umzäunung des Hundeauslaufplatzes am Sachsenring Stellung. Gegenstand der Anfrage ist die Frage, ob die Verwaltung die Erweiterung der Umzäunung unterstützt oder selbst durchführt sowie für welchen Zeitraum dies geplant ist.
Hinsichtlich der bestehenden Benjes-Hecke stellt die Verwaltung klar, dass die Pflege und der Weiterbau dieser Anlage nicht in den Aufgabenbereich der Verwaltung fallen. Zwar wurde für die Errichtung im Jahr 2020 die Lieferung von Material zugesagt und eine weitere Bereitstellung von Material möglich ist, die Verantwortung für die Betreuung der Hecke liegt jedoch bei den Hundebesitzern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Benjes-Hecke als natürlicher Nährboden konzipiert ist und ein ständiges Auffüllen nicht dem ursprünglichen Ziel entspricht. Die Hecke kann nach aktuellem Stand im Zuge der geplanten Maßnahmen bestehen bleiben.
Die Umsetzung der Umzäunung der Hundeauslaufflächen im Stadtgebiet, wie in der Mitteilungsvorlage 0086/21 angekündigt, wird durchgeführt. Hierfür wurden durch die Kämmerei im September 2022 außerplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt. Die Ausführung der Maßnahmen ist für den Sommer 2023 vorgesehen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität in der Sitzung am 06.12.2022 vorgelegt.
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- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Kreisverkehre in HeessenZur Vorlage · 0302/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0302/22_AF Informationen zur Unfallstatistik und zur Verkehrssicherheit in den Kreisverkehren des Stadtbezirks angefordert. Anlass der Anfrage ist ein Verkehrsunfall am Kreisverkehr Heessener Straße/Afyonring, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Unfälle seit dem Jahr 2021 im Bereich der Kreisverkehre im Stadtbezirk Heessen zu verzeichnen waren, wobei ein besonderes Augenmerk auf Unfällen mit Beteiligung von Fußverkehr und Radverkehr liegt. Zudem wird die Möglichkeit geprüft, bisher nicht betroffene Kreisverkehre durch die Kennzeichnung von Zebrastreifen und rote Markierungen an Fahrradübergängen auszustatten.
Ein konkreter Fokus liegt auf dem Kreisverkehr Münsterstraße/Am Schacht III. Hier wird die Umsetzung eines Zebrastreifens sowie eine Markierung des Innenkreises zur Verengung der Fahrbahnbreite angefragt, um die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs zu regulieren und die Vorfahrtregelung für Radfahrer zu verdeutlichen. Des Weiteren wird nach Möglichkeiten zur Verdeutlichung der Wegführung für Radfahrer im Kreisverkehr Frielicker Weg/Ahlener Straße gefragt. Abschließend bittet die Fraktion um eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten für entsprechende Maßnahmen.
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- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Parkdeck am Sachsenweg – Sachstandsanfrage zur Effektivität der MaßnahmenZur Vorlage · 0304/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0304/22_AF eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin gestellt, um Informationen zum aktuellen Sachstand und zur Effektivität der Maßnahmen am Parkdeck am Sachsenweg zu erhalten. Die Anfrage bezieht sich auf die bereits im März 2022 behandelte Situation des Objekts.
Die Fraktionsvorsitzende bittet um Auskunft darüber, welche konkreten Vorbereitungen für den Abriss des Parkdecks, wie etwa Ausschreibungen oder der Rückbau von Wasserleitungen, seit der letzten Sitzung erfolgt sind und welcher Zeitplan hierfür vorgesehen ist. Zudem wird nach der Häufigkeit der regelmäßigen Bestreifung des Bereichs durch die Stadtverwaltung gefragt, wobei nach der durchschnittlichen Anzahl der wöchentlichen und monatlichen Kontrollen differenziert werden soll.
Des Weiteren fordert die Anfrage Details zu den polizeilichen Maßnahmen ein. Es wird nach der Anzahl der ausgesprochenen Platzverweise, der Höhe der Verwarngelder sowie der Anzahl und Durchführung von Bußgeldverfahren gefragt. Ergänzend dazu werden Informationen zur Reinigungsfrequenz sowie zur Beseitigung von Unrat und Müll am Parkdeck sowie zu den damit verbundenen Entsorgungsmengen und Kosten erbeten. Abschließend wird die Frage nach der Häufigkeit von Reparaturen oder Erneuerungen an der Absperrung des unteren Parkdecks gestellt, die notwendig sind, um unbefugten Zugang zu unterbinden.
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- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Wertstoffcontainer „Am Hämmschen“Zur Vorlage · 0305/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage 0305/22_AF Informationen zum Standort der Wertstoffcontainer in der Straße „Am Hämmschen“ angefordert. Die Container, die zuvor am Bernhard-Droste-Weg platziert waren, befinden sich nun im Bereich der Zugänge zur Halde Sachsen und zum Vogelsangpark.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bezüglich des Erscheinungsbildes der Container sowie der damit verbundenen Vermüllung im direkten Umfeld der Behälter. Zudem wird auf Bedenken hingewiesen, die das Halten von Personenkraftwagen auf dem Seitenstreifen zum Be- und Entladen in der Nähe des Radwegs betreffen.
Die Anfrage umfasst die Frage, ob eine dauerhafte Beibehaltung der Container am aktuellen Standort durch die Verwaltung geplant ist. Sollten die Behälter am derzeitigen Ort verbleiben, bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche Möglichkeiten die Verwaltung zur Gestaltung des Umfeldes sieht, beispielsweise durch Umrandungen oder Bepflanzungen. Dabei wird zudem nach der kostengünstigsten Umsetzung solcher Maßnahmen gefragt.
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- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Baumfällung und Nachpflanzung Amtsstraße – Pflege des markanten und hochwüchsigen BaumbestandesZur Vorlage · 0309/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen vom 8. September 2022 geht es um die Fällung einer Linde an der Amtsstraße, Ecke Heessener Dorfstraße, sowie um die allgemeine Pflege des Baumbestandes in diesem Bereich. Die Stadtverwaltung hatte angekündigt, den hochwüchsigen Baum im Spätsommer 2022 aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zu entfernen.
Die Fraktionsvorsitzende stellt dazu fünf Fragen an die Bezirksbürgermeisterin. Im ersten Schritt wird nach dem Zeitpunkt und dem Umfang der Untersuchungen zur Standsicherheit der betreffenden Linde gefragt. Zudem wird um Informationen gebeten, ob der Stadtverwaltung Erkenntnisse über die Ursachen des Baumzustandes, etwa durch Baumkrankheiten oder andere schädigende Einflüsse, vorliegen.
Des Weiteren befasst sich die Anfrage mit der zukünftigen Gestaltung des Straßenraums. Es wird nach dem geplanten Zeitpunkt und der Art der Umsetzung einer Ersatzpflanzung für die entfernte Linde sowie für eine bereits leere Baumscheibe in Höhe der Amtsstraße Nummer 57 gefragt. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung zur Pflege des markanten und hochwüchsigen Baumbestandes an der Amtsstraße plant oder bereits durchführt.
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- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Baumfällung und Nachpflanzung Amtsstraße – Pflege des markanten und hochwüchsigen BaumbestandesZur Vorlage · 0516/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat in einer Stellungnahme auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Heessen bezüglich der Baumfällung und der Pflege des Baumbestandes an der Amtsstraße reagiert. Hintergrund der Anfrage waren die Fällung einer Linde an der Ecke Heessener Dorfstraße im Spätsommer 2022 sowie Fragen zur Standsicherheit, den Ursachen des Baumzustandes und zu geplanten Ersatzpflanzungen.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Verkehrssicherheitskontrollen städtischer Bäume nach den FLL-Richtlinien im VTA-Verfahren durch zertifizierte Baumkontrolleure erfolgen. Da keine unmittelbare Gefahr eines unkontrollierten Umsturzes vorlag, wurden keine weiterführenden Standsicherheitsuntersuchungen durchgeführt; die Fällung der Linde erfolgte aufgrund eines absehbaren Alterungsprozesses nach Kontrollen im Juli 2021 und 2022.
Hinsichtlich der Ersatzpflanzungen ist die Nachpflanzung der Linde vor der Hausnummer 31 für den Herbst oder Winter 2023/24 vorgesehen, da die Ausschreibung für die aktuelle Saison bereits zu weit fortgeschritten ist. Eine Ersatzpflanzung für die Baumscheibe vor der Hausnummer 57 ist für die Saison 2022/23 geplant. Über die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und die Pflege jüngerer Bäume hinaus sind keine weiteren konkreten Maßnahmen für den Baumbestand an der Amtsstraße geplant. Die Verwaltung wies darauf hin, dass viele Bäume in der Altersphase sind und durch schwierige Standortbedingungen sowie trockene Sommer an der Grenze des möglichen Wachstums leben.
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- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Nächtliche Ruhestörung Umgebung Großer SandwegZur Vorlage · 0342/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema nächtliche Ruhestörungen in der Umgebung des Großen Sandweges Informationen von der Bezirksbürgermeisterin angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Beschwerden von Anliegern, die über nächtliche Lärmbelästigungen berichten.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob den Sicherheits- und Ordnungsbehörden, namentlich der Polizei sowie dem Kommunalen Ordnungsdienst, die genannten Störungen bekannt sind. Zudem wird gefragt, welche Feststellungen in diesem Zusammenhang bereits erfolgt sind und welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden oder für die Zukunft geplant sind. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, ob konkrete Verursacher der Störungen identifiziert werden konnten und welche Schritte zum Schutz der Nachtruhe im Bereich des Großen Sandweges vorgesehen sind. Die Anfrage wurde am 15. November 2022 gestellt und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 22. November 2022 vorgesehen.
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- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Nächtliche Ruhestörung Umgebung Großer SandwegZur Vorlage · 0534/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen über nächtliche Ruhestörungen im Bereich des Großen Sandweges berichtet. Anlass der Anfrage waren Beschwerden von Anliegern bezüglich Lärmbelästigungen in der Nacht.
Dem Ordnungsamt liegen für die Monate Juli und September 2022 Anwohnerbeschwerden vor, die sich gegen den Betrieb eines Kiosks in der Umgebung richteten. Über den Kenntnisstand der Polizei zu diesen Vorfällen liegen der Verwaltung keine Informationen vor.
Im Rahmen von Ermittlungen des Kommunalen Ordnungsdienstes im Juli 2022 konnte festgestellt werden, dass die Kunden des Kiosks nicht die Ursache für die Ruhestörungen waren. Da die im Umfeld konsumierten Alkoholmarken nicht im Sortiment des Kiosks geführt werden, konnte kein direkter Zusammenhang zwischen dem Verkauf und dem Verhalten der Personen im öffentlichen Raum hergestellt werden. Der Kioskbetreiber arbeitete laut Verwaltung kooperativ mit dem Kommunalen Ordnungsdienst zusammen. Der Ordnungsdienst führte im Bereich des Großen Sandweges unregelmäßige Kontrollen durch und wirkte mäßigend auf Anwesende ein. Bei einer weiteren Überprüfung im September konnten in den späten Abendstunden keine Ruhestörungen festgestellt werden.
Der Bereich wird weiterhin zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten bis spätestens 23.00 Uhr durch den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert. Bei erneuten Ansammlungen von Personen, von denen Ruhestörungen ausgehen, wird weiterhin mäßigend eingewirkt. Die Verwaltung merkt an, dass Menschenansammlungen in den kälteren Jahreszeiten erfahrungsgemäß abnehmen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 9.Parken am PiebrockskampZur Vorlage · 0343/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0343/22 Informationen zur Parksituation am südlichen Fahrbahnrand des Piebrockskamps angefordert. Konkret geht es um den Bereich zwischen der Ahlener Straße und der Einmündung Schlägelstraße.
Laut der Anfrage parken dort vermehrt Lastkraftwagen über längere Zeiträume, was zu Sichtbehinderungen für Fahrzeugführer, Radfahrer und Einsatzkräfte der Feuerwehr führe. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn zwischen den parkenden Fahrzeugen navigieren müssen.
Die Fraktion stellt dazu drei Fragen an die Bezirksbürgermeisterin. Zunächst wird gefragt, ob der Stadtverwaltung die Beschwerden bekannt sind und welche Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bereits ergriffen wurden oder geplant sind. Des Weiteren wird nach der Ermittlung von Störern durch den Kommunalen Ordnungsdienst sowie nach den daraufhin erfolgten Maßnahmen gefragt. Abschließend wird die Möglichkeit angefragt, im genannten Bereich auf der südlichen Seite des Piebrockskamps ein absolutes Halteverbot zu verhängen.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.Entwicklung Geschäftszentrum am Dasbecker WegZur Vorlage · 0344/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage 0344/22_AF Informationen zur weiteren Entwicklung des Geschäftszentrums am Dasbecker Weg angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen an der Straße Am Hämmschen sowie am Dasbecker Weg sowie die Aufhebung eines Geldautomaten der Sparkasse.
Die Fraktion bittet die Bezirksbürgermeisterin um Auskunft darüber, ob eine stärkere Berücksichtigung des Geschäftszentrums am Dasbecker Weg innerhalb der Rahmenplanung Heessen beabsichtigt ist. Zudem wird nach den geplanten Maßnahmen der Stadtverwaltung beziehungsweise der Wirtschaftsförderungsgesellschaft gefragt, die zur Sicherung und Stärkung des Zentrums durchgeführt werden sollen.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Nutzung der Räumlichkeiten am Bockelweg 1. Hierbei wird die Verwaltung gefragt, ob eine dauerhafte Nutzung dieser Flächen vorgesehen ist oder ob alternative Nutzungen in Betracht gezogen werden. Die Anfrage wurde am 15. November 2022 gestellt und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 22. November 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Entwicklung Geschäftszentrum am Dasbecker WegZur Vorlage · 0528/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Entwicklung des Geschäftszentrums am Dasbecker Weg Informationen zur künftigen Planung und zur Sicherung der dortigen Wirtschaftsstruktur angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen am Hämmschen sowie am Dasbecker Weg sowie die Aufhebung eines Geldautomaten der Sparkasse. Die Fraktion erkundigte sich dabei, ob eine stärkere Berücksichtigung des Geschäftszentrums in der Rahmenplanung Heessen beabsichtigt sei und welche Maßnahmen die Stadtverwaltung sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft zur Stärkung des Standortes planen. Zudem wurde die künftige Nutzung der Räumlichkeiten am Bockelweg 1 thematisiert.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und teilte mit, dass der genannte Themenkomplex bereits Bestandteil der städtebaulichen Rahmenplanung Heessen ist. Der Endbericht zu dieser Rahmenplanung soll für die erste politische Sitzungsrunde im Jahr 2023 vorgelegt werden. Bezüglich der Immobilie am Bockelweg 1 gab die Verwaltung an, dass die Nutzung des Objektes vertraglich bis zum 31. Dezember 2027 befristet ist. Eine Entscheidung darüber, ob eine Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus in Betracht gezogen wird, sei zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.Fernwärmeversorgung HeessenZur Vorlage · 0345/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum Zustand der Fernwärmeversorgung im Stadtbezirk Heessen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Situation auf dem Energie- und Gasmarkt sowie eine mehrstündige Störung des Fernwärmenetzes in der Nacht des 22. Oktobers, von der rund 500 Haushalte betroffen waren.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, in welchem allgemeinen Zustand sich das Fernwärmenetz im Stadtbezirk Heessen befindet. Zudem wird gefragt, ob die Fernwärmeleitungen einen ausreichend zuverlässigen Zustand aufweisen, um die Abwärme der MVA effektiv in den Stadtbezirk zu transportieren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Frage, ob mögliche Versorgungslücken durch Anteile von Gas ausgeglichen werden. Hierbei wird nach der Höhe dieser Gasanteile sowie nach der Häufigkeit der Nutzung gefragt, ob diese Maßnahmen permanent oder nur gelegentlich erfolgen. Des Weiteren wird angefragt, ob für diesen Zweck das im Jahr 1992 in Betrieb genommene Blockheizkraftwerk in der Dessauer Straße genutzt wird.
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- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Fernwärmeversorgung HeessenZur Vorlage · 0536/22_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Heessen den Zustand der Fernwärmeversorgung im Stadtbezirk erläutert. Hintergrund der Anfrage waren Fragen zur Zuverlässigkeit des Netzes sowie zur Nutzung von Gas zur Überbrückung von Versorgungslücken, nachdem es im Oktober 2022 zu einer mehrstündigen Störung gekommen war.
Nach Angaben der Verwaltung befindet sich das Fernwärmenetz der Stadtwerke Hamm in einem guten Zustand, der einen sicheren Betrieb ermöglicht. Es wurde darauf hingewiesen, dass trotz Instandhaltungsmaßnahmen punktuelle Rohrbrüche in Versorgungsnetzen unvermeidlich seien. Da die Leitungen größtenteils unterirdisch verlaufen, können Schwachstellen nicht immer frühzeitig erkannt werden. Reparaturen erfordern aufgrund der Betriebstemperaturen und Materialien das Abkühlen der betroffenen Abschnitte, was zeitweise zu Lieferausfällen führen kann. Die Transportleitung, welche die Abwärme der MVA nach Heessen leitet, wurde 2011 verlegt und gilt aufgrund ihrer technischen Lebensdauer als langfristig sicher.
Zur Deckung der Spitzenlast sowie zur Sicherstellung der Redundanz in den Gebieten Mitte und Heessen werden zusätzliche Spitzenlastkessel eingesetzt, die aktuell mit Erdgas beheizt werden. Die Abwärme der MVA stellt dabei den Hauptbestandteil der Fernwärme dar. Das Blockheizkraftwerk in der Dessauer Straße ist laut Verwaltung bereits seit mehreren Jahren außer Betrieb.
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- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 12.Verbindungswege „Brokbrede“Zur Vorlage · 0347/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0347/22 Informationen zum Zustand und zur Instandhaltung der Verbindungswege in der „Brokbrede“ angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Hinweis von Wegnutzern auf die aktuelle Beschaffenheit der Wege, die unter anderem als Schulwege zur Kappenbuschschule und zur Martin-Luther-Schule sowie zu verschiedenen Kindergärten dienen.
Nach Angaben der Fraktion wurde im Jahr 2020 eine Sanierung dieser Wege durchgeführt, für die laut Verwaltung Kosten in Höhe von 25.000 Euro angefallen sind. Die Anfrage bezieht sich auf die Beobachtung, dass die Wege bei anhaltenden Regenfällen schwer passierbar sind, teilweise ausgewaschen sind und durch Bewuchs beeinträchtigt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Anwohner die angrenzenden Grünanlagen teilweise eigenständig pflegen, indem sie Sträucher und Bäume schneiden.
Die Fraktion stellt der Bezirksbürgermeisterin drei spezifische Fragen: Es wird nach den Intervallen der Pflege der Verbindungswege in der „Brokbrede“ gefragt. Des Weiteren wird um eine detaillierte Aufstellung der Maßnahmen gebeten, die im Jahr 2020 konkret durchgeführt wurden. Abschließend wird die Frage nach Möglichkeiten gestellt, derartige Instandsetzungsmaßnahmen in der Zukunft nachhaltiger zu gestalten.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 13.Parksituation „Bockelweg“/“Losekenweg“Zur Vorlage · 0348/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0348/22_AF eine Anfrage zur Parksituation im Kreuzungsbereich Bockelweg und Losekenweg gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Beobachtungen im Bereich der westlichen Fortführung des Bockelweges. Laut der Fraktion kommt es dort zu Situationen, in denen Fahrzeuge, die den Bockelweg in Richtung der Martin-Luther-Schule befahren, den Gegenverkehr erst spät erkennen können. Grund hierfür sei das Parken von Fahrzeugen auf beiden Seiten bis in den Kreuzungsbereich hinein.
Die Fraktion weist darauf hin, dass das Abstellen von Fahrzeugen direkt in der Kreuzung zwar untersagt ist, einbiegende Fahrzeuge die Kreuzung jedoch aufgrund der tatsächlichen Nutzung des Bereichs als Parkraum zunächst bis zur Mitte befahren müssen. Dies führe zu einer Erschwerung der Rückstauproblematik, die bereits im Abschnitt Am Hämmschen thematisiert wurde.
Die Anfrage umfasst zwei konkrete Fragestellungen an die Bezirksbürgermeisterin. Es wird erfragt, welche Maßnahmen die Verwaltung plant, um die erforderlichen Abstände für parkende Fahrzeuge im Kreuzungsbereich nachhaltig zu gewährleisten. Zudem wird nach den Intervallen gefragt, in denen der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) diesen Abschnitt kontrolliert.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.Parkverbot „Am Hämmschen“Zur Vorlage · 0349/22_AF · Anfrage
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Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0349/22_AF eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin gestellt, die sich auf die Verkehrssituation im Bereich „Am Hämmschen“ bezieht. Hintergrund der Anfrage ist die vorangegangene Einführung eines absoluten Halteverbots auf dem Abschnitt zwischen der Straße „Am Hämmschen“ und der Kreuzung „Bockelweg“/„Losekenweg“. Dieses temporäre Halteverbot war im Rahmen der Bauarbeiten zum Kreisverkehr „Dasbecker Weg“ eingerichtet worden, um Rückstaus im Begegnungsverkehr zu vermeiden.
Nach der Fertigstellung des Kreisverkehrs und der damit einhergehenden Aufhebung der temporären Maßnahme liegen der Fraktion Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern vor. Diese äußerten Unverständnis über die Rücknahme des Halteverbots und baten um dessen dauerhafte Einrichtung. Laut der Anfrage zeigten sich während der Phase des temporären Halteverbots, insbesondere in den Stoßzeiten, ein flüssigerer Verkehrsablauf sowie eine Verringerung von Konflikten im Begegnungsverkehr, unter anderem mit Radfahrenden. Die Fraktion fragt nun an, ob aufgrund der Erfahrungen mit dem temporären Halteverbot eine dauerhafte Umsetzung der Maßnahme möglich ist.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 15.Parkproblematik „Am Piebrokskamp“ / Parkplatz SachsenhalleZur Vorlage · 0350/22_AF · Anfrage
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Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP der Bezirksvertretung Hamm-Heessen haben im Rahmen der Anfrage 0350/22_AF eine Befragung der Verwaltung zur Parksituation im Bereich der Straße „Am Piebrokskamp“ sowie zum Parkplatz der Sachsenhalle initiiert.
Grundlage der Anfrage sind Beobachtungen sowie Beschwerden aus der Bürgerschaft. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass im Bereich der Straße „Am Piebrokskamp“ vermehrt Lkw abgestellt werden. Zudem wird eine gesteigerte Nutzung des Parkplatzes der Sachsenhalle festgestellt. Laut der Anfrage führt das Abstellen von Nutzfahrzeugen im Straßenraum dazu, dass Radfahrer auf die Fahrbahnmitte ausweichen, was zu Konflikten mit dem Gegenverkehr führen kann. Zudem wird eine potenzielle Gefährdung von Kindern auf Schulwegen angeführt. In Bezug auf die künftige Entwicklung des Stadtparks im Umfeld der Sachsenhalle und des Brokhofs wird die Sorge geäußert, dass die Nutzung des Bereichs zur Abstellung von Nutzfahrzeugen Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Gebiets haben könnte.
Die Fraktionen bitten die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Möglichkeiten zur Entschärfung oder Unterbindung dieser Situation bestehen.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- I.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- J.Verschiedenes