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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Verpflichtung einer/eines Schriftführerin/Schriftführers
- 2.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0050/21 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Ausbauplan S 16/21 Überquerungshilfe FährstraßeZur Vorlage · 0420/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 0420/21 vorgelegt, mit der der Ausbauplan S 16/21 zur Schaffung einer Überquerungshilfe in der Fährstraße beschlossen werden soll. Die Maßnahme sieht im nördlichen Bereich der Fährstraße den Einbau einer Mittelinsel vor, die als Überquerungshilfe für Fußgänger und Radfahrer dienen soll. Ziel ist es, eine direkte Verbindung zwischen der Fährstraße und dem südlich der Schlossmühle gelegenen Betriebsweg des Lippeverbands zu schaffen, der als Geh- und Radweg qualifiziert wird.
Die baulichen Maßnahmen umfassen die Einfassung der Inselköpfe mit weißen Bordsteinen sowie einen niveaugleichen Ausbau mit hellgrauem Betonsteinpflaster. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit für den Kfz-Verkehr sollen zudem neue LED-Leuchten aufgestellt werden. Für die Barrierefreiheit werden taktile Bodenindikatoren in Form von Noppen- und Rippenplatten für sehbehinderte Menschen integriert. Im Zuge der Verschiebung des Fahrstreifens müssen zwei Ahornbäume entfernt werden, wofür die Pflanzung von sechs Ersatzbäumen vorgesehen ist, deren Finanzierung über das Umweltamt erfolgt.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 70.000 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung durch den Haushaltsplan 2022. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2022 geplant.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- C.Empfehlungen an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Verlängerung der Satzung über eine VeränderungssperreZur Vorlage · 0422/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0422/21_VL wird die erste Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre im Rahmen der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp in der Gemarkung Heessen beantragt. Die bisherige Veränderungssperre, die am 23.06.2020 erlassen wurde, ist bis zum 08.11.2021 befristet. Durch den vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Geltungsdauer der Sperre um ein Jahr bis spätestens zum 08.11.2022 verlängert werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein Gebiet in der Gemarkung Heessen, das zwischen der Palzstraße, der Ahlener Straße, dem Hülskamp und der Bahnstrecke Hamm-Hannover liegt. Ziel der Maßnahme ist die planungsrechtliche Steuerung von Ansiedlungsvorhaben, um die Versorgungsstruktur und die Mischstrukturen im Bereich der Ahlener Straße zu schützen. Konkret sollen Prozesse wie Trading-Down-Tendenzen durch die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Wettvermittlungsstellen oder Betrieben mit sexuellem Charakter verhindert werden. Hintergrund der Vorlage ist unter anderem ein Bauantrag auf Einrichtung einer Wettvermittlungsstelle.
Die Veränderungssperre untersagt im betroffenen Gebiet die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie größere Erdbewegungen wie Aufschüttungen oder Abgrabungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind bereits baurechtlich genehmigte Vorhaben, Unterhaltungsarbeiten sowie die Fortführung bestehender Nutzungen. Die Verlängerung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans. Zuständig für die Beratung sind die Bezirksvertretung Hamm-Heessen, der Hauptausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität; das Entscheidungsorgan ist der Rat der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0432/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und ist mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Durch die Aufnahme der beitragspflichtigen Maßnahmen in das Konzept kann die Stadt die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für diese Ausbaumaßnahmen über entsprechende Landesmittel finanzieren. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Planung, die bestehende Einzel- oder Sammelbeschlüsse zu konkreten Bauvorhaben nicht ersetzt.
Die vorliegende zweite Fortschreibung umfasst geplante, voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte, beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Zudem sind beabsichtigte, voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung enthalten. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzepts.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2022 ff.Zur Vorlage · 0448/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0448/21_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ vor. Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragen, die altersgerechte Quartiersarbeit in sieben Stadtteilen über den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 fortzusetzen. Für diesen Zeitraum ist zudem eine Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Dies umfasst auch zwei Drittmittel-Quartiere in Heessen und Uentrop ab dem jeweiligen Sommer bzw. Herbst 2022.
Zusätzlich ist geplant, die Arbeit in den Stadtteilen Hamm-Mitte und Bockum-Hövel ab 2022 sowie in Uentrop und Herringen ab 2023 durch die Einrichtung jeweils einer zusätzlichen 0,5-Stelle zu intensivieren. Die Laufzeit dieser personellen Erweiterung ist ebenfalls bis Ende 2024 mit einer Option bis Ende 2026 befristet.
Aufgrund des Finanzvolumens ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens mit Einzelvergaben pro Los vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf insgesamt 2.859.750 Euro. Die Kosten gliedern sich in Personalkosten sowie Sachkosten für die Quartiersarbeit. Die jährlichen Aufwendungen für die Personalkosten werden für die Jahre 2022 bis 2026 mit Beträgen zwischen etwa 442.850 Euro und 620.800 Euro veranschlagt, während die Sachkosten jeweils bei 54.000 Euro liegen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt ab 2022 eingeplant.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0449/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0449/21_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 17.500 m² in der Gemarkung Heessen, angrenzend an das Gewerbegebiet „Zeche Sachsen“. Die geplante Entwicklung sieht die Ansiedlung von kleinteiligen, nicht störenden Gewerbebetrieben vor. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Ein Ziel der Planung ist eine klimagerechte Quartiersentwicklung, die durch Vorgaben zur Begrünung und eine Begrenzung der Flächenversiegelung umgesetzt werden soll.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Hierzu werden Möglichkeiten zur Äußerung und Erörterung der Planungsschritte geschaffen, wobei die Beteiligung als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen ist. Die Vorlage wurde für die Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Heessen, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, des Hauptausschusses sowie für die Sitzung des Rates im September 2021 vorbereitet. Über finanzielle Auswirkungen der Vorlage liegen keine Angaben vor.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Stadtwerke Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0059/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0059/20_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Stadtwerke Hamm GmbH. Die Vorlage sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberafen und neue Mitglieder zu benennen. Als festes Mitglied der Gesellschafterversammlung ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete vorgesehen.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, die Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hamm GmbH abzuberafen und neue Mitglieder zu wählen. Der Aufsichtsrat besteht laut Gesellschaftsvertrag aus 21 Mitgliedern, wobei die Stadt Hamm 14 Vertreter entsendet. Ein Sitz ist dabei für den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete reserviert, während die restlichen 13 Sitze durch den Rat zu besetzen sind.
Zudem umfasst der Beschlussvorschlag die Anweisung an die Gesellschafterversammlung, die Mitglieder im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH abzuberafen und neu zu benennen. Auch hier ist die Teilnahme des Oberbürgermeisters oder einer von ihm benannten Bediensteten vorgesehen. Die weiteren 14 Beiratsmitglieder sollen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung benannt werden. Die Stadtwerke Hamm GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.11.2020 · Rat
- 2.Tierpark Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0060/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0060/20 eine Neubesetzung der Gremien der Tierpark Hamm gGmbH beantragt. Die Tierpark Hamm gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft setzt sich die Organstruktur aus der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat zusammen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied zu benennen. Zudem ist die Abberufung der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates vorgesehen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht laut Gesellschaftsvertrag aus sieben Mitgliedern, wobei alle Vertreter durch die Stadt Hamm entsandt werden.
Für die Neubesetzung des Aufsichtsrates ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete als Mitglied in das Gremium berufen wird. Die Benennung der weiteren Vertreter unterliegt den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage wurde im Rat am 3. November 2020 behandelt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- 3.Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS), GremienbesetzungZur Vorlage · 0061/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0061/20 betrifft die Neubesetzung der Vertretung der Stadt Hamm in der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS). Die Stadt Hamm hält gemäß den vorliegenden Informationen einen Geschäftsanteil von 6,6 Prozent an der Gesellschaft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der UKBS mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied für dieses Gremium zu benennen. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der UKBS ist die Stadt Hamm dazu berechtigt, ein Mitglied in der Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Des Weiteren umfasst die Vorlage die Neubesetzung der Vertretung im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Der bisherige Vertreter im Aufsichtsrat soll mit sofortiger Wirkung abberufen werden. Für die Neubesetzung des Aufsichtsrats ist die Benennung eines neuen Mitglieds sowie die Wahl eines Stellvertreters vorgesehen. Der Gesellschaftsvertrag der UKBS sieht vor, dass der Aufsichtsrat aus 17 Mitgliedern besteht, wobei der Stadt Hamm aufgrund der Höhe ihrer Stammeinlagen ein Sitz zusteht. Zudem ist laut den Satzungsbestimmungen für jedes entsandte Aufsichtsratsmitglied die Entsendung eines Stellvertreters durch den jeweiligen Gesellschafter vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.11.2020 · Rat
- 4.Zuschuss an den Jugend und Kultur e. V. Hamm – Kulturrevier Radbod – für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0068/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, nach der der Jugend und Kultur e. V. für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro für den Betrieb des Kulturreviers Radbod erhalten soll. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssamenplans 2021 und der Folgejahre. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Budgetplanung 2021 berücksichtigt.
Der Antrag des Vereins umfasst einen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr 2020 sowie eine Wirtschaftsplanung für das Jahr 2021. Letztere weist unter normalen Bedingungen ein Finanzvolumen von etwa 192.000,00 Euro aus, wobei bei fortbestehenden pandemiebedingten Einschränkungen des Veranstaltungsbetriebs mit einem Volumen von 152.000,00 Euro gerechnet wird. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine städtische Förderung zur Sicherung des Betriebs notwendig bleibt.
Die Verwaltung schlägt die Bewilligung des Zuschusses vor, wobei die Förderung mit der Auflage verbunden sein soll, die Angebote mit der Kulturwerkstatt und, sofern möglich, mit der Freien Jugendkunstschule zu vernetzen. Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Die Auszahlung einer ersten Rate zu Beginn des Jahres 2021 wird als erforderlich dargestellt, um den laufenden Betrieb des Kulturreviers zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- E.Anträge
- 1.Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedingshoffstraße und MünsterstraßeZur Vorlage · 0109/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0109/21_AT den Antrag gestellt, auf der Mansfelder Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich von der Einmündung der Uedingshoffstraße bis zur Münsterstraße.
Als Begründung für die beantragte Maßnahme führt die Fraktion die Zuwegungen zu verschiedenen Einrichtungen im genannten Bereich an. Dazu gehören die Josefsschule, die Katholische Kindertagesstätte St. Josef sowie das Seniorenzentrum St. Josef. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit soll der Verkehrssicherheit von Kindern und älteren Menschen dienen.
In dem Antrag wird zudem auf die rechtliche Grundlage gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung verwiesen. Dieser besagt, dass eine Tempobeschränkung auf 30 km/h vor Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenwohnanlagen auch ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage möglich ist. Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen wurde gebeten, die Einführung der Begrenzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Erneuerung einer Bank am Westhusener WegZur Vorlage · 0174/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0174/21_AT einen Antrag auf die Erneuerung einer Sitzgelegenheit am Westhusener Weg gestellt. Der Antrag richtet sich an die Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung Hamm-Heessen.
Gegenstand des Antrags ist eine Bank, die sich im Bereich zwischen Enniger Berg und Enniger am Westhusener Weg befindet. Laut Begründung der Bezirksfraktion weist die betreffende Bank einen Zustand auf, der eine Erneuerung erforderlich macht. Mit dem Antrag wird die Durchführung der entsprechenden Instandsetzungsmaßnahme gefordert. Die Vorlage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 8. Juni 2021 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Erneuerung einer Bank am Westhusener WegZur Vorlage · 0202/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Hamm-Heessen hat mit dem Antrag Nummer 0174/21 die Erneuerung einer Bank am Westhusener Weg beantragt. Die Begründung für das Vorhaben liegt im Zustand der Sitzgelegenheit, die sich im Bereich zwischen Enniger Berg und Enniger befindet.
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage Nummer 0202/21 wird darauf hingewiesen, dass die betreffende Bank nicht auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Hamm liegt. Die Zuständigkeit für diesen Standort liege bei der Stadt Ahlen. Die Verwaltung gibt an, dass die Stadt Ahlen bereits über den Zustand der Bank informiert wurde.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Verkehrssicherungspflicht Mansfelder Straße K 5Zur Vorlage · 0285/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0285/21_AT einen Antrag gestellt, der die Überprüfung und Sanierung von Schachtabdeckungen in der Mansfelder Straße (K 5) zum Gegenstand hat. Konkret geht es um den Straßenabschnitt zwischen den Einmündungen des August-Schüttken-Weges und der Hardinghausstraße.
Laut dem Antrag sind auf der Fahrbahn mehrere Schachtabdeckungen abgesunken. Die Fraktion fordert, diese Absenkungen im Hinblick auf die bestehende Verkehrssicherungspflicht zu prüfen und bei Bedarf entsprechende Instandsetzungsmaßnahmen einzuleiten.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung die Überprüfung der betroffenen Stellen in Zusammenarbeit mit dem Lippeverband durchführt. Ziel des Beschlussantrags ist es, die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Schachtabdeckungen in dem genannten Bereich sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Dezentrale Grünabfallsammlung im Stadtbezirk Heessen und Bewerbung der “Grünen Tonne”.Zur Vorlage · 0292/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0292/21_AT einen Antrag gestellt, der sich mit der Grünabfallsammlung im Stadtbezirk befasst. In dem Schreiben wird auf die vor der Corona-Pandemie bestehenden Möglichkeiten zur kostenfreien Abgabe von Grünabfall hinter dem Amtshaus sowie an der Sachsenhalle verwiesen. Seit etwa einem Jahr sei diese dezentrale Abgabe nicht mehr möglich, sodass die Entsorgung stattdessen zentral an den Zentralhallen erfolge. Die Fraktion stellt die Frage, wann mit einer erneuten Einführung einer dezentralen Grünabfallsammlung in Heessen zu rechnen ist.
Zusätzlich beantragt die Fraktion, die sogenannte „Grüne Tonne“ über geeignete Kanäle verstärkt zu bewerben. Als Alternative zur dezentralen oder zentralen Sammelstelle wird das Angebot der „Grünen Tonne“ angeführt, bei dem der Grünabfall gegen ein geringes Entgelt direkt an den Haushalten abgeholt wird. Die Fraktion weist darauf hin, dass diese Entsorgungsmöglichkeit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort oft nicht ausreichend bekannt sei. Ziel des Antrags ist es, die Bekanntheit dieses Abholservices, einschließlich der kürzlich erfolgten Gebührenreduzierung, zu erhöhen.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Dezentrale Grünabfallsammlung im Stadtbezirk Heessen und Bewerbung der “Grünen Tonne”.Zur Vorlage · 0241/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Anfrage vom 17. August 2021 nach dem Zeitpunkt für die Wiedereinführung einer dezentralen Grünabfallsammlung im Stadtbezirk Heessen gefragt. Die Fraktion verwies darauf, dass die bisherige Möglichkeit zur kostenfreien Abgabe von Grünabfall vor der Corona-Pandemie genutzt werden konnte, die Abgabe jedoch aufgrund der pandemischen Lage auf zentrale Sammelstellen wie die Zentralhallen umgestellt wurde. Zudem beantragte die Fraktion, das Angebot der „Grünen Tonne“ über geeignete Kanäle verstärkt zu bewerben, um die Bekanntheit dieses Entsorgungsweges zu erhöhen.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie eine erneute standortweise Grünabfallsammlung in den einzelnen Ortsteilen für das laufende Jahr nicht planbar sei. Zudem müsse das bisherige Konzept im Zuge der geplanten Einrichtung eines zweiten zentralen Recyclinghofs überprüft werden.
Bezüglich der „Grünen Tonne“ bestätigte die Verwaltung, dass das Angebot flächendeckend zur Verfügung steht und die Gebühren für die Saisontonne in diesem Jahr gesenkt wurden. Eine geplante Werbekampagne zur Förderung dieses Angebots konnte aufgrund einer personellen Vakanatur in der zuständigen Fachabteilung noch nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung gab an, dass die Nachbesetzung der Stelle in Bearbeitung sei und die Kampagne nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nachgeholt werde.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Ersatz der Poller auf der Ahlener Straße gegenüber der Pizzeria “Corrado” durch BodenschwellenZur Vorlage · 0293/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0293/21_AT einen Antrag gestellt, der den Ersatz von Pollern durch Bodenschwellen in der Ahlener Straße zum Gegenstand hat. Hintergrund der Anfrage ist eine Bürgeranregung aus dem Jahr 2019, in der die Installation von Bodenschwellen gegenüber einer Gastronomieeinrichtung vorgeschlagen wurde. Ziel dieser Maßnahme ist es, die vorhandenen Bodenschwellen, wie sie bereits an der Ahlener Straße 121 vorhanden sind, zu erweitern, um durch die Umgestaltung mindestens einen weiteren Parkplatz zu schaffen und dem Parkdruck in diesem Bereich entgegenzuwirken.
Die Fraktion erkundigt sich zudem nach dem aktuellen Stand der Umsetzung einer zuvor angekündigten Maßnahme der Verwaltung. Demnach war geplant, die Poller bzw. Bügel auf Höhe der Hausnummer 85 zu demontieren, um den Parkraum wieder freizugeben. Da dies bisher nicht erfolgt ist, bittet die Fraktion um eine Erläuterung der Gründe für die ausbleibende Demontage. Sollte die Entfernung der Poller zur Sicherung der Zufahrten aus Sicht der zuständigen Stellen nicht als sinnvoll erachtet werden, beantragt die Fraktion den Ersatz der Vorrichtungen durch entsprechende Bodenschwellen.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Verkehrsberuhigung im Heessener ZentrumZur Vorlage · 0294/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Heessen liegt ein Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vor, die verkehrliche Situation im Heessener Zentrum zu untersuchen. Hintergrund der Anfrage sind Anregungen aus Bürgerversammlungen, die im Kontext der abgeschlossenen Baumaßnahmen am Heessener Markt und der Sanierung des alten Amtshauses geäußert wurden.
Die Antragsteller fordern, im Rahmen der zukünftigen Erstellung eines Rahmenplans zur Temporeduzierung im Heessener Zentrum entsprechende Planungen vorzunehmen. Ein Schwerpunkt der Untersuchung soll dabei auf der Amtsstraße liegen. Ziel ist es, die Attraktivität des Verkehrsraums für Fußgänger und Radfahrer zu steigern. Konkret werden Überlegungen zur Temporeduzierung, die Einrichtung einer Fahrradstraße, die Verbesserung von Fuß- und Radwegen sowie die Schaffung sicherer Fußgängerquerungen angefragt.
Der Antrag umfasst neben der Amtsstraße auch die Prüfung umliegender Straßen, insbesondere des Piebrockskampa, der Kleinen Amtsstraße, der Heessener Dorfstraße, des Ennigerwegs sowie der Ahlener Straße. Die Untersuchung soll dazu dienen, die verkehrliche Situation im Zentrum des Stadtbezirks im Hinblick auf die Sicherheit und Aufenthaltsqualität für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer zu bewerten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- F.Anfragen
- 1.Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedinghoffstraße und MünsterstraßeZur Vorlage · 0058/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0058/21 die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Mansfelder Straße zwischen der Einmündung Uedinghoffstraße und der Münsterstraße angeregt. Hintergrund ist das Bestreben, die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 30 km/h zu reduzieren, nachdem ein gleichlautender Antrag der CDU-Fraktion bereits in der Vergangenheit abgelehnt wurde.
Die Verwaltung hält nach eigener Stellungnahme an der Auffassung fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach § 46 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung nicht gegeben sind, da kein unmittelbarer Zugang zu schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen oder Kitas von der Mansfelder Straße aus erfolgt.
Die SPD-Fraktion verweist dennoch auf Situationen, die durch den fließenden und parkenden Verkehr sowie durch erhöhte Geschwindigkeiten in den Abend- und Nachtstunden entstehen. Neben der Befürwortung der Einzeichnung eines Piktogramms für Kinder fragt die Fraktion an, welche weiteren Möglichkeiten zur Gefahrenbeseitigung und zum Schutz von Kindern und Senioren genutzt werden können. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, ob zur Erzielung eines Erziehungseffekts zeitweise ein Enforcement Trailer eingesetzt werden kann.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedinghoffstraße und MünsterstraßeZur Vorlage · 0214/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen die rechtliche Lage zur Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße dargelegt. Der Abschnitt der Straße zwischen der Einmündung Uedinghoffstraße und der Münsterstraße soll gemäß dem Antrag einer Temporeduzierung unterzogen werden.
Nach erneuter Prüfung hält die Verwaltung an ihrer Auffassung fest, dass die Voraussetzungen für eine solche Beschränkung nach § 4ﺒ6 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung nicht gegeben sind. Begründet wird dies damit, dass kein unmittelbarer Zugang zu schutzbedürftigen Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Seniorenzentren direkt von der Mansfelder Straße aus erfolgt.
Die SPD-Fraktion weist in der Anfrage auf Gefahrensituationen für Kinder und Senioren sowie auf erhöhte Geschwindigkeiten in den Abend- und Nachtstunden hin. Es wird nach weiteren Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung und zur Gefahrenbeseitigung gefragt, unter anderem durch die Nutzung eines Enforcement-Trailers oder die Einzeichnung von Piktogrammen.
Die Verwaltung teilt mit, dass nach Rücksprache mit der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zeitnah verstärkte Überwachungsaktionen sowohl mit dem Enforcement-Trailer als auch mobil geplant sind. Dies soll insbesondere zu Beginn des Schuljahres nach den Sommerferien geschehen. Zudem ist die Anbringung von Bannern mit dem Hinweis auf den Schulbeginn vorgesehen.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Absperrungen und Bodenschwellen am Parkplatz der SachsenhalleZur Vorlage · 0083/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zu baulichen Veränderungen auf dem Parkplatz der Sachsenhalle angefordert. Gegenstand der Anfrage sind die Installation von Absperrpfosten sowie die Verlegung einer Bodenschwelle auf der Zuwegung vom Piebrockskamp.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die entstandenen Kosten für die Montage der Absperrpfosten sowie für die Verlegung der Bodenschwelle inklusive der dazugehörigen Verkehrsbeschilderung. Darüber hinaus werden Informationen über weitere geplante bauliche Maßnahmen am Parkplatz und am Gebäude der Sachsenhalle erbeten. Diese sollen der Vermeidung von Vandalismus und nächtlichen Ruhestörungen dienen; hierzu wird auch die Erwartung über die zu verursachenden Kosten abgefragt.
Zudem stellt die Anfrage die Frage nach der Kommunikation gegenüber den berechtigten Nutzern des Heessener Wochenmarktes sowie der Sachsenhalle. Es wird nach den Informationen und Regelungen gefragt, die den Nutzern bezüglich der temporären Entfernung der Absperrpfosten mitgeteilt wurden.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Ersatzpflanzungen an den Straßen Am Teigelkamp (Höhe Hausnummern 5 und 11) sowie Am Sadelkamp (Höhe Hausnummer 11)Zur Vorlage · 0139/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0139/21_AF eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Gegenstand der Anfrage sind die Straßen Am Teigelkamp, im Bereich der Hausnummern 5 und 11, sowie Am Sadelkamp, im Bereich der Hausnummer 11.
In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die dort befindlichen Bäume vertrocknet sind. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob für diese Standorte Ersatzpflanzungen vorgesehen sind und zu welchem Zeitpunkt eine solche Maßnahme stattfinden soll. Die Anfrage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 24. August 2021 vorbereitet.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Gewerbegebiete im Stadtbezirk HeessenZur Vorlage · 0140/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0140/21_AF eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin gestellt, die sich mit der Verfügbarkeit und Entwicklung von Gewerbeflächen im Stadtbezirk befasst. Hintergrund der Anfrage ist die Diskussion über den Bedarf an Flächen für kleine und mittlere Gewerbebetriebe sowie die bisherigen Berichte zur Vermarktung von Restflächen im Gewerbepark Ökozentrum.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob derzeit freie Gewerbeflächen im Stadtbezirk Heessen existieren und falls ja, um welche Flächen und Größen es sich handelt. Zudem wird gefragt, ob die Stadtverwaltung die Ausweisung neuer Gewerbeflächen plant, insbesondere mit Blick auf spezifische Gewerbearten und Betriebsgrößen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Situation bestehender Gewerbegebiete. Bezüglich des Gewerbeparks „Vogtskamp“ östlich der Bahnlinie erkundigt sich die Fraktion nach Initiativen zur Nachnutzung vorhandener Leerstände sowie nach Maßnahmen zur Bestandspflege, die durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH ergriffen wurden. Des Weiteren wird nach den aktuellen Maßnahmen zur Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes „Ahlener Straße / Vogelstraße“ gefragt, welches laut Stadtentwicklungsbericht 2016 ein Entwicklungspotenzial aufweist, aber bislang ungenutzt ist.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Gewerbegebiete im Stadtbezirk HeessenZur Vorlage · 0236/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Anfrage Nummer 0140/21 Informationen zum aktuellen Stand und zur zukünftigen Entwicklung von Gewerbeflächen im Stadtbezirk Heessen angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Verfügbarkeit von freien Gewerbeflächen sowie deren Größe. Zudem wird nach Plänen der Stadtverwaltung zur Ausweisung neuer Flächen gefragt, wobei ein besonderer Fokus auf der Bereitstellung von Flächen für kleine und mittlere Betriebe liegt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft den Gewerbepark „Vogtskamp“ östlich der Bahnlinie. Hier wird nach Initiativen zur Nachnutzung vorhandener Leerstände sowie nach Maßnahmen zur Bestandspflege durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm GmbH gefragt. Des Weiteren wird auf das Entwicklungspotenzial des Gewerbegebietes „Ahlener Straße / Vogelstraße“ hingewiesen, welches laut Stadtentwicklungsbericht 2016 eine Fläche von 1,2 Hektar umfasst, die bislang ungenutzt ist. In diesem Zusammenhang werden Informationen zu aktuellen Vermarktungs- und Entwicklungsmaßnahmen angefordert.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme vom 25. August 2021 mit, dass eine kurzfristige Beantwortung der Fragen nicht möglich sei. Die Ausarbeitung der Informationen durch die zuständige Fachabteilung und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft erfordere mehr Zeit. Eine Antwort auf die Anfrage soll voraussichtlich in der darauffolgenden Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen erfolgen.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes und Präsenz im Stadtbezirk Hamm-HeessenZur Vorlage · 0141/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0141/21 Informationen zur personellen Aufstellung und zur Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) im Stadtbezirk angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die im Jahr 2021 erfolgte Aufstockung der personellen Kapazitäten des KOD, wobei zum 1. April 2021 neue Mitarbeiter eingestellt wurden und weitere Stellen über Fördermaßnahmen nach § 16i SGB II besetzt werden sollten, um eine dezentrale Ausrichtung und feste Präsenz in den Stadtbezirken zu ermöglichen.
Die Fraktion bittet die Bezirksbürgermeisterin um Auskunft darüber, ob bereits ein festes, für den Stadtbezirk Heessen zuständiges Team gebildet wurde und wie viele Mitarbeiter diesem Team angehören. Zudem wird nach den Einsatzzeiträumen sowie nach festen Schicht- oder Präsenzzeiten für den Stadtbezirk Heessen gefragt. Dabei wird insbesondere nach dem Zeitpunkt für einen angestrebten Einsatz in Früh- und Spätschichten gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung plant, um eine feste Anlaufstelle in Form eines Bezirksbüros des KOD in Heessen einzurichten. Abschließend werden Informationen zu den Einsatzschwerpunkten des Kommunalen Ordnungsdienstes im Stadtbezirk Heessen für das laufende Jahr 2021 sowie zu den bereits ergriffenen Maßnahmen erbeten.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Lärmbeeinträchtigung durch Kölner Teller am Kreisverkehr Münsterstraße – Warendorfer Straße - SachsenringZur Vorlage · 0142/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0142/21_AF Fragen zur Lärmbelastung am Kreisverkehr Münsterstraße, Warendorfer Straße und Sachsenring gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Veränderungen am Kreisverkehr, die im letzten Quartal vorgenommen wurden. Dabei wurden sogenannte Kölner Teller im Innenkreis des Kreisverkehrs sowie im Bereich der Einmündung in den Sachsenring angebracht.
Die Fraktion führt an, dass das Überfahren dieser Vorrichtungen, insbesondere durch unbeladene Sattelzüge und Gelenkbusse, Geräusche verursacht. Aufgrund der Verkehrsführung, die durch eine zusätzliche Abbiegespur von der Warendorfer Straße Richtung Süden verengt ist, könne ein Überfahren der Kölner Teller für bestimmte Fahrzeuge nicht vermieden werden. Dies führe laut der Anfrage zu Lärmbelastungen für die Anwohner, insbesondere in den Nacht- und frühen Morgenstunden, und könne bei Fußgängern sowie Radfahrern zu Erschrecken führen.
Die Anfrage umfasst fünf spezifische Fragen an die Bezirksbürgermeisterin. Erfragt wird der Anlass für die Anbringung der Kölner Teller sowie die Frage, ob der Kreisverkehr als Unfallschwerpunkt eingestuft wird und wie viele Unfälle dort seit dem Jahr 2018 verzeichnet wurden. Zudem wird nach der Durchführung von Verkehrslärmmessungen, nach möglichen Alternativen zu den Kölner Tellern sowie nach der Begründung für die gewählte Maßnahme und nach geplanten Maßnahmen zur Beseitigung der Lärmbelastungen gefragt.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Pflege des Straßenbegleitgrüns im Stadtbezirk Hamm-HeessenZur Vorlage · 0143/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0143/21_AF eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Gegenstand der Anfrage ist der Zustand und die Pflege des Straßenbegleitgrüns im gesamten Stadtbezirk Hamm-Heessen.
Die Fraktion verweist auf Beschwerden aus der Bürgerschaft, wonach Grünflächen entlang von Fußgänger- und Radwegen sowie an Straßen, wie beispielsweise am Dasbecker Weg, eine Wuchshöhe von einem Meter oder mehr erreicht haben. Als Ursache für diesen Zustand werden Gräser und Brennnesseln angeführt.
Im Zuge der Anfrage werden zwei spezifische Fragen an die Verwaltung gerichtet. Zunächst wird gefragt, ob die Stadtverwaltung für das laufende Jahr 2021 die Pflegeschnitte für Grünflächen, insbesondere entlang der Wege und Straßen, reduziert oder bestimmte Bereiche gänzlich vom Mähen ausgenommen hat. Des Weiteren wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, welche Maßnahmen kurzfristig ergriffen werden sollen, um das Mähen der Grünflächen entlang der Geh- und Radwege sowie der Straßen wieder sicherzustellen.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Erneuerung des Bodens am eingezäunten Bolzplatz am BockelwegZur Vorlage · 0144/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0144/21_AF eine Anfrage zur Erneuerung des Bodens am eingezäunten Bolzplatz am Bockelweg gestellt. Hintergrund der Anfrage ist eine Begehung der Spielplatzflächen am 8. Juli 2021, bei der die Fläche im Übergang zum Vogelsangpark besichtigt wurde.
Nach Angaben der Fraktion weist das Fußballkleinfeld, welches derzeit mit einem Aschebelag versehen ist, großflächigen Unkrautbewuchs auf. Die Fraktion sieht daher die Notwendigkeit, die Spielfläche perspektivisch aufzuwerten.
Im Zuge der Anfrage werden die zuständigen Stellen der Verwaltung um Auskunft zu zwei Punkten gebeten. Erstens wird gefragt, welchen Belag die Verwaltung für diesen Platz als ideal erachtet. Zweitens wird um eine Einschätzung gebeten, mit welchen Kosten bei einer entsprechenden Instandsetzung oder einem Austausch des aktuellen Aschebelags zu rechnen ist. Die Anfrage wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 24. August 2021 vorgelegt.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Erneuerung des Bodens am eingezäunten Bolzplatz am BockelwegZur Vorlage · 0234/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen über die zukünftige Gestaltung des eingezäunten Bolzplatzes am Bockelweg informiert. Hintergrund der Anfrage war der Zustand der rund 700 m² großen Fläche mit wassergebundenem Bodenbelag, die zum Zeitpunkt der Begehung im Juli 2021 Unkrautbewuchs aufwies.
Die zuständige Fachabteilung plant, die Fläche noch im laufenden Jahr durch die Grünflächenunterhaltung instand zu setzen. Für eine langfristige Neugestaltung werden zwei spielraumplanerische Alternativen aufgeführt. Die erste Option sieht einen Kunststoffboden mit Farbmarkierungen und zusätzlichen Tor-Korb-Kombinationen vor, was mit Kosten von etwa 112.000 Euro für den Austausch sowie 5.000 Euro für die Ausstattung verbunden wäre. Diese Variante gilt als pflegeleicht und multifunktional nutzbar. Die zweite Option ist die Anlage einer Bolzwiese, die mit Kosten von etwa 35.000 Euro kalkuliert wird und als naturnahe Erholungsfläche dient.
Zusätzlich wurden die Kosten und Pflegeaufwände für den Verbleib des aktuellen Tennenbelags sowie für eine Asphaltierung dargelegt. Während die Instandsetzung des bestehenden Belags durch stadtinterne Kräfte mit etwa 500 Euro möglich ist, würde eine Asphaltierung der Fläche rund 56.000 Euro kosten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der aktuelle Belag sowie eine Wiese im Winter nur eingeschränkt nutzbar sind und einen regelmäßigen Pflegeaufwand erfordern.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 9.Haldenzeichen auf der Halde SachsenZur Vorlage · 0145/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0145/21_AF eine Anfrage zur Erweiterung der Haldenzeichen auf der Halde Sachsen gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Umsetzung von Baubeschlüssen aus der vorangegangenen Legislaturperiode durch den Rat der Stadt Hamm. Diese Beschlüsse sahen die Errichtung einheitlicher Haldenzeichen nach dem Konzept der sogenannten Haldenfamilie des Architektenbüros Berghhaus an den Standorten Radbod, Schacht Franz Nord, Humbert, Kissinger Höhe und Sundern vor, wobei die Umsetzung mit einer Förderung von 80 bis 90 Prozent erfolgte.
Die Fraktion regt an, dieses Konzept durch ein entsprechendes Haldenzeichen auf der Halde Sachsen zu ergänzen. In diesem Zusammenhang werden konkrete Fragen an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Es wird angefragt, ob nach Rücksprache mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) eine Installation eines solchen Zeichens auf der Halde Sachsen möglich ist. Zudem wird nach den zu erwartenden Kosten für ein Haldenzeichen gefragt, das sich den baulichen Gegebenheiten vor Ort anpasst. Die Anfrage umfasst ferner die Klärung, ob die Verwaltung für dieses Vorhaben Fördermöglichkeiten sieht. Die Fraktion bittet zudem darum, im Hinblick auf eine mögliche finanzielle Beteiligung Kontakt zur RAG aufzunehmen.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Haldenzeichen auf der Halde SachsenZur Vorlage · 0227/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage die Erweiterung der sogenannten Haldenfamilie um ein Haldenzeichen auf der Halde Sachsen angeregt. Ziel ist es, das Konzept der begehbaren Spiralskulpturen aus orangefarbenem Stahl, das bereits an den Standorten Radbod, Schacht Franz Nord, Humbert, Kissinger Höhe und Sundern umgesetzt wurde, auf den Stadtbezirk Heessen auszuweiten. Dabei wurden die Möglichkeit der technischen Umsetzung, die zu erwartenden Kosten, bestehende Fördermöglichkeiten sowie eine potenzielle finanzielle Beteiligung der RAG angefragt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Ausweitung der Haldenzeichen auf weitere Halden im Stadtgebiet grundsätzlich möglich ist, jedoch verschiedene Rahmenbedingungen bestehen. Die Kosten für ein bisheriges Haldenzeichen beliefen sich auf rund 300.000 Euro; unter Berücksichtigung aktueller Kostensteigerungen wird für ein neues Objekt ein Betrag von etwa 375.000 Euro erwartet, wofür derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Eine Förderung über die Städtebauförderung ist für den Standort Halde Sachsen nicht möglich. Eine Beteiligung der RAG muss geprüft werden, wird jedoch als unwahrscheinlich eingestuft. Zudem ist die Zustimmung des Urhebers der Entwürfe sowie des Eigentümers der Halde, des Regionalverbands Ruhr (RVR), erforderlich. Die Verwaltung weist zudem auf die Notwendigkeit hin, die Statik und den Baugrund zu prüfen sowie die dauerhafte Übernahme der Instandhaltungskosten durch die Stadt Hamm zu berücksichtigen.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.Kosten der Sanierung der Toilettenanlage an der SachsenhalleZur Vorlage · 0146/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0146/21_AF eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Gegenstand der Anfrage sind die Kosten sowie die zeitliche Planung für eine mögliche Sanierung der Toilettenanlage an der Sachsenhalle.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche finanziellen Aufwendungen für eine Sanierung dieser Anlage entstehen würden. Zudem wird gefragt, ob eine entsprechende Instandsetzung der Anlage zeitnah geplant ist. Die Anfrage wurde am 17. August 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 24. August 2021 vorgesehen.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.Parkverstöße „Vor dem Tore“ und „August-Schüttken-Weg“Zur Vorlage · 0147/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Parksituation im Bereich „Vor dem Tore“ (Hausnummern 24a bis 26), am „August-Schüttken-Weg“ sowie auf dem Radweg zur Münsterstraße Informationen angefordert. Grund für die Anfrage sind zunehmende Parkverstöße und Verkehrsbehinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge. Laut der Fraktion wird durch die Parkweise vor einer Fahrradsperre die Durchfahrt für Rollstuhlfahrer sowie für Fahrräder mit Anhängern teilweise verhindert.
Die Fraktion stellt dazu vier Fragen an die Bezirksbürgermeisterin. Zunächst wird gefragt, ob der Verwaltung die beschriebene Situation bekannt ist. Zudem bittet die Fraktion um einen verstärkten Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes in den genannten Bereichen und um einen Bericht über die dabei erzielten Ergebnisse. Des Weiteren wird die Möglichkeit erörtert, in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Hauseigentümern die Parksituation zu entschärfen, um die Passierbarkeit der Wege für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, welche weiteren Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen Situation zur Verfügung stehen.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Parkverstöße „Vor dem Tore“ und „August-Schüttken-Weg“Zur Vorlage · 0237/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Anfrage Nr. 0147/21 auf zunehmende Parkverstöße und Verkehrsbehinderungen im Bereich „Vor dem Tore 24a bis 26“, am „August-Schüttken-Weg“ sowie auf dem Radweg zur Münsterstraße hingewiesen. Laut Anfrage behindern falsch abgestellte Fahrzeuge die Durchfahrt für Fahrräder mit Anhängern sowie für Rollstuhlfahrer, insbesondere im Bereich einer Fahrradsperre. Die Fraktion fragte nach dem Kenntnisstand der Verwaltung, forderte einen verstärkten Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie die Prüfung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Hauseigentümern und weiteren Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass eine Vor-Ort-Überprüfung stattgefunden hat. Dabei wurde festgestellt, dass die rechtliche Lage im Bereich des Geh- und Radweges nicht eindeutig war, weshalb der Kommunale Ordnungsdienst keine Verwarnungen ausstellen konnte, die einer gerichtlichen Prüfung standgehalten hätten. Als Maßnahme ordnet die Straßenverkehrsbehörde nun eine Zick-Zack-Markierung gemäß VZ 299 StVO an. Der Kommunale Ordnungsdienst wird im Rahmen der personellen Kapazitäten Kontrollen in dem betreffenden Bereich durchführen.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 12.Vermüllung an der Philipp-Reis-StraßeZur Vorlage · 0148/21_AF · Anfrage
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Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Vorlage 0148/21_AF eine Anfrage zur Situation der Philipp-Reis-Straße eingereicht. Hintergrund der Anfrage sind Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die Vermüllung in diesem Bereich. Konkret wird auf die Ablagerung von Abfällen auf dem Gelände des BV 09 Hamm und des HTC Hamm hingewiesen. Laut der Fraktion besteht durch die Müllansammlungen eine erhöhte Gefahr von Ungezieferbefall. Als Ursache für die Entstehung des Mülls wird der Bereich des anliegenden Gastronomiebetriebs an der Münsterstraße angeführt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu vier spezifischen Punkten. Es wird gefragt, ob der Verwaltung die aktuelle Situation bekannt ist und in welchen Intervallen die Reinigung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Hamm (ASH) an dieser Stelle erfolgt. Zudem wird die Frage nach der ausreichenden Anzahl an Müllbehältern vor Ort gestellt. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche Möglichkeiten die Verwaltung zur Vermeidung dieser Situation sieht. Ein Bericht der Verwaltung zu dem Sachverhalt wurde angefordert.
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- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Vermüllung an der Philipp-Reis-StraßeZur Vorlage · 0229/21_ST · Stlgnahme
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Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Situation der Philipp-Reis-Straße Informationen über die dortige Müllentsorgung angefordert. Hintergrund der Anfrage waren Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die Vermüllung im Bereich der Sportgelände des BV 09 Hamm und des HTC Hamm, was zu einer erhöhten Gefahr von Ungezieferbefall führe. Als Ursache wurde die Entsorgung von Abfällen durch Gäste eines anliegenden Gastronomiebetriebs sowie das Entleeren von Müll aus Fahrzeugen benannt.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Situation dem Amt für Straßenreinigung (ASH) bekannt sei. In den Abendstunden käme es vermehrt zu Treffen verschiedener Personengruppen, die Abfälle auf dem Sportgelände oder der Straße entsorgen. Die Reinigung der Fahrbahn der Philipp-Reis-Straße erfolgt wöchentlich durch eine Kehrmaschine des ASH. Die Reinigung des Sportgeländes und der Parkplätze liegt in der Zuständigkeit des Tiefbau- und Grünflächenamtes, wobei das ASH bei Bedarf und in Abstimmung mit diesem Amt reinigt. Für die Gehwege sind die Anlieger verantwortlich.
Auf die Frage nach Müllbehältern erklärte die Verwaltung, dass aufgrund der geringen Fußgängerfrequenz keine Behälter des ASH vorhanden seien. Die Aufstellung zusätzlicher Behälter verspreche keine Besserung, da die Ursache im Fehlverhalten einzelner Personen liege. Das ASH steht im Austausch mit dem betroffenen Gastronomiebetrieb, der Verkaufsverpackungen mehrmals täglich aus dem öffentlichen Raum einsammelt. Der Ordnungsdienst verhängt bei festgestellten Verstößen Bußgelder und stellt Beseitigungskosten in Rechnung.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 13.Verschattungsmöglichkeiten an Heessener SchulenZur Vorlage · 0149/21_AF · Anfrage
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Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im August 2021 eine Anfrage zur Situation der Verschattungsmöglichkeiten an Schulen im Stadtbezirk Heessen gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Beobachtungen aus Schulbesichtigungen der vergangenen Jahre, wonach es in verschiedenen Schulgebäuden, darunter die Josefschule, die Gutenbergschule und die Kappenbuschschule, zu einer starken Hitzeentwicklung in Klassen- und Lehrerzimmern sowie anderen Räumen kommt. Die Fraktion führt an, dass die ungehinderte Sonneneinstrahlung insbesondere in den Sommermonaten den Schulbetrieb beeinträchtigt.
Im Rahmen der Anfrage werden drei konkrete Punkte an die Verwaltung adressiert. Zunächst wird gefragt, ob der Verwaltung eine Übersicht darüber vorliegt, welche Räumlichkeiten an den Schulen im Stadtbezirk Heessen von dieser Hitzeentwicklung besonders betroffen sind. Des Weiteren wird nach den denkbaren Konzepten und Möglichkeiten für eine angemessene Verschattung gefragt, wobei bauliche oder technische Maßnahmen sowie natürliche Verschattung von innen oder außen in Betracht gezogen werden sollen. Abschließend wird nach der zu erwartenden Kostenentwicklung für die jeweiligen Schulen gefragt. Die Verwaltung wurde gebeten, der Bezirksvertretung Bericht zu erstatten, sobald entsprechende Möglichkeiten oder Konzepte erarbeitet wurden.
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Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- G.Anregungen
- 1.Projekt Bergmann JosefschuleZur Vorlage · 0039/21_AR · Anregung
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Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen liegt eine Anregung zur Unterstützung des Projekts „Bergmann Josefschule“ vor. Im Rahmen einer geplanten Projektwoche, die im Zeitraum vom 27. September bis zum 1. Oktober 2021 stattfinden soll, beabsichtigen Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse der Josefschule gemeinsam mit einem Künstler und deren Eltern ein Kunstwerk zu gestalten.
Das Vorhaben sieht die Erstellung einer sechs Meter hohen Figur eines Bergmanns in voller Montur vor. Die Konstruktion soll aus mehreren imprägnierten und witterungsbeständigen Platten bestehen, die entsprechend zugesägt und zu einem Gesamtwerk montiert werden. Als Standort für das fertige Kunstwerk wird die Wand des Chemischen Untersuchungsamtes am Sachsenweg 6 in Heessen vorgeschlagen, da dieser Bereich auf einem ehemaligen Zechengelände liegt.
Das Projekt zielt darauf ab, die Bergbaugeschichte des Sozialraums Heessen künstlerisch aufzuarbeiten. Unterstützt wird das Vorhaben durch den Knappenverein Heessen. Die Präsentation des fertigen Kunstwerks sowie der Ergebnisse weiterer Projektgruppen ist im Rahmen eines Schulfestes für den 1. Oktober 2021 vorgesehen. Die Anregung bittet um die Zustimmung zur Durchführung des Projekts sowie um die Genehmigung des öffentlichen Standorts für das Kunstwerk.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
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