Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgern und Bürgerinnen
- 2.Anträge zur Niederschrift Nr. 0144/22 vom 22.03.2022, Teil I
- 3.Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Östingstraße ab der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 – An der Östingstraße – bis zur zweiten Bahnunterführung / nördliche Grenze des Bebauungsplanes 04.043 – Michaelstraße östlicher Teil –Zur Vorlage · 0726/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0726/22 vor, mit der die Planungsentscheidung für die Erschließungsanlage Östingstraße beantragt wird. Der betreffende Abschnitt erstreckt sich von der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 (Baumarkt an der Östingstraße) bis zur zweiten Bahnunterführung an der nördlichen Grenze des Bebauungsplanes 04.043 (Michaelstraße östlicher Teil). Die Vorlage sieht vor, dass die einseitig anbaubare Erschließungsanlage den Anforderungen des Baugesetzbuches (§ 1 Abs. 4-7 BauGB) entspricht.
Die Östingstraße wurde seit dem 01.01.2008 als Kreisstraße klassifiziert. Im Rahmen des Ausbauplans S 12/09 erfolgte ein endgültiger Ausbau der Straße und der Kanalisation, um den provisorischen Zustand zu beenden. Dabei wurden die Entwässerung durch die Erweiterung des Kanalnetzes und die Errichtung von Versickerungsmulden technisch sichergestellt. Die Fahrbahn wurde für die Anforderungen einer Landesstraße II. Ordnung sowie für den gewerblichen Verkehr ausgelegt. Zudem wurden ein gemeinsamer Geh- und Radweg sowie ein Parkstreifen angelegt.
Da die Straßenführung und Straßenbreite in den bestehenden Bebauungsplänen nicht festgesetzt sind, ist eine entsprechende Planungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Kosten der Baumaßnahme werden nach den Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts abgerechnet, da die Maßnahmen zur erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage dienten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Östingstraße ab der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 – An der Östingstraße – bis zur zweiten Bahnunterführung / nördliche Grenze des Bebauungsplanes 04.043 – Michaelstraße östlicher Teil –
- 4.Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“Zur Vorlage · 0757/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde im Rahmen der Beschlussvorlage 0757/22 mit der Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“ beauftragt. Voraussetzung für die Fortführung sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft. Die Verwaltung erhält zudem den Auftrag, die erforderlichen Leistungen für die Druckvorbereitung sowie die Herstellung und Lieferung von 15 neuen Stelen zu vergeben.
Das Projekt, das bereits seit 2014 besteht, nutzt ein einheitliches Informationssystem im öffentlichen Raum, um historische Ereignisse und die Entwicklung der Stadt Hamm darzustellen. Bisher wurden 30 Stelen aufgestellt, die Geschichtsrundgänge ermöglichen, ergänzt durch Wandschilder im DIN-A3-Format. Bis zum 800. Stadtjubiläum im Jahr 2026 sollen weitere Themen wie die Hansegeschichte, die Industrialisierung, die Geschichte der Stadtbrände sowie die Bedeutung der Solequelle und des Kurortes durch zusätzliche Stelen im Stadtgebiet präsentierbar gemacht werden.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 45.000 Euro für den Zeitraum von 2022 bis 2025. Die entsprechenden Mittel sind auf der Finanzstelle für historische Stelen im Stadtgebiet hinterlegt, wobei ergänzend Drittmittel in Aussicht gestellt werden. An der Umsetzung des Projektes sind verschiedene Stadtämter sowie der Hammer Geschichtsverein e.V. und externe Experten beteiligt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Asphaltierung Radweg Fahrradpromenade Hafenstraße (Richard-Matthaei-Platz bis Nordstraße)Zur Vorlage · 0769/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0769/22_VL einen Beschlussvorschlag zur Asphaltierung eines Abschnitts der Fahrradpromenade in der Hafenstraße vor. Konkret betrifft dies den Bereich vom Richard-Matthaei-Platz bis zur Nordstraße. Der derzeit in wassergebundener Bauweise befestigte Radweg weist Unebenheiten auf, die bei Nässe die Befahrbarkeit erschweren. Da dieser Abschnitt eine wichtige Verbindungsfunktion im Rahmen der Fahrradpromenade übernimmt und eine hohe Verkehrsbelastung aufweist, soll die Qualität durch eine neue Befestigung dauerhaft verbessert werden.
Das technische Vorhaben sieht vor, die vorhandene Schotterbefestigung teilweise aufzunehmen, zu profilieren und zu verdichten. Anschließend soll eine Asphaltbefestigung, bestehend aus einer Asphalttragschicht und einer Asphaltdeckschicht, eingebaut werden.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die geschätzten Auszahlungen belaufen sich auf 50.000 Euro, während Einzahlungen in Höhe von 45.000 Euro vorgesehen sind, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 5.000 Euro ergibt. Die Mittel sind im Radwege-Erneuerungsprogramm der Stadt Hamm hinterlegt. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid nach der Förderrichtlinie Nahverkehr wurde bereits beantragt, wobei die Zusage der Zuwendung für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt wurde.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Erneuerung Gehweg Richard-Wagner-Straße zwischen Langewanneweg und HellwegZur Vorlage · 0770/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Erneuerung des Gehwegs in der Richard-Wagner-Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Bereich zwischen dem Langewanneweg und dem Hellweg. Hintergrund der Planung ist ein Vorhaben der Stadtwerke Hamm, welche in diesem Abschnitt Leitungsarbeiten durchführen möchten. Von diesen Arbeiten sind der nördliche sowie der südliche Gehweg und der südliche Parkstreifen betroffen.
Da der Zustand des Gehwegs als schlecht beschrieben wird, ist vorgesehen, im Zuge der Leitungsarbeiten auch die Flächen und Reststreifen des Gehwegs, die nicht direkt von den Arbeiten der Stadtwerke betroffen sind, mit einem neuen Plattenbelag zu versehen.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 230.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt unter Einbeziehung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz in Höhe von 150.000 Euro sowie einem städtischen Eigenanteil von 80.000 Euro. Der Anliegeranteil wird nach der derzeitigen Rechtslage durch das Land Nordrhein-Westfalen mit 50 Prozent bezuschusst. Die Mittel sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden. Der Beschlussvorschlag sieht die Erneuerung des Gehwegs unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor. Die Budgetentwicklung wird im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung beobachtet, um bei Bedarf Prioritätenanpassungen vornehmen zu können.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.Ausbauplan S 04/22 Beidseitige Erneuerung der Geh- und Radwege Ostwennemarstraße von Bahnübergang RLG bis Marker Dorfstraße und Ausbau der Bushaltestellen Hartriegelweg und EibenwegZur Vorlage · 0777/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die beidseitige Erneuerung der Geh- und Radwege in der Ostwennemarstraße sowie den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Hartriegelweg und Eibenweg vorsieht. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt vom Bahnübergang RLG bis zur Marker Dorfstraße.
Aufgrund von Wurzelaufbrüchen sollen die Wege instand gesetzt werden. In Teilen wird der Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg verbreitert, um den Baumbestand zu schützen, was zur Einrichtung eines kombinierten Geh- und Radwegs führt. In anderen Abschnitten werden die Wege als getrennte Trassen mit einem Schutzstreifen und Noppenpflaster zur Abgrenzung neu angelegt. Die Übergänge über die Fahrbahn sollen barrierefrei gestaltet werden. Zudem ist der Erwerb einer Fläche von 26 m² an der Ecke Lange Reihe / Ostwennemarstraße vorgesehen.
Die Kosten für die Erneuerung der Wege belaufen sich auf 260.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen stammen. Der Ausbau der Bushaltestellen Hartriegelweg und Eibenweg kostet jeweils 132.000 Euro bzw. 138.000 Euro. Für diese Maßnahmen werden 90 Prozent der Kosten durch Zuschüsse des Landes getragen, während die verbleibenden 10 Prozent von den Stadtwerken übernommen werden. Die bauliche Umsetzung der Haltestellen erfolgt in Betonbauweise und berücksichtigt Anforderungen an die Barrierefreiheit, etwa durch die Verwendung von Kasseler Sonderborden.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Ausbauplan S 05/22 Fahrbahnerneuerung Langewanneweg von Bahnübergang RLG bis Waldorfweg und Ausbau der Bushaltestellen TewesZur Vorlage · 0778/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Fahrbahnerneuerung im Langewanneweg sowie den Ausbau der Bushaltestellen Tewes vorsieht. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des bituminösen Oberbaus im Bereich zwischen dem Bahnübergang RLG und dem Waldorfweg, um bestehende Schäden wie Risse und Ausbrüche in der Asphaltdeckschicht zu beheben.
Parallel dazu ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen Tewes geplant. Die bisherigen Busbuchten sollen zurückgebaut und durch einen Halt am Fahrbahnrand ersetzt werden, um breitere Warte- und Gehwegflächen zu schaffen. Die Neugestaltung beinhaltet die Installation von beleuchteten Fahrgastunterständen, die Integration eines Grünbeets sowie die Umsetzung spezifischer Anforderungen an die Barrierefreiheit, wie etwa taktile Leitsysteme und kontrastierende Bodenmarkierungen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 365.000 Euro. Davon entfallen 265.000 Euro auf die Fahrbahnerneuerung und 100.000 Euro auf den Ausbau der Haltestellen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, Landesfördermittel sowie einen Anteil der Stadtwerke. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 106.000 Euro. Die Mittel für die Straßendeckensanierung und die ÖPNV-Infrastruktur sind vorhanden. Der Ausbauplan wurde im Mai 2022 öffentlich ausgelegt.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.Vergabe der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Hamm an einen externen DienstleisterZur Vorlage · 0782/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt an einen externen Dienstleister zu vergeben. Grundlage für diesen Vorgang ist das am 1. Juli 2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz. Dieses Gesetz verpflichtet Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels und setzt Fristen für die Veröffentlichung. Während für einen einfachen Mietspiegel der 1. Januar 2023 als Termin gilt, sieht der Gesetzgeber für einen qualifizierten Mietspiegel den 1. Januar 2024 vor.
Bisher existiert in Hamm ein einfacher Mietspiegel, der auf einer Fortschreibung früherer Daten basiert. Da für aktuelle Mietspiegel ein Datenerhebungszeitraum von sechs Jahren vorgeschrieben ist, endet die Gültigkeit des bisherigen Modells zum 1. Januar 2023. Die zuständige Fachabteilung, das Vermessungs- und Katasteramt, plant die Umsetzung eines qualifizierten Mietspiegels, da dieser im Vergleich zum einfachen Modell eine höhere Rechtssicherheit im Mieterhöhungsverfahren sowie eine breitere Akzeptanz bietet.
Aufgrund der wissenschaftlichen Anforderungen an die Datenverarbeitung und des hohen Aufwands soll die Erstellung durch einen externen Anbieter erfolgen. Die Kosten für diesen Auftrag belaufen sich auf 59.500 Euro, wobei die Finanzierung durch den städtischen Eigenanteil aus dem Teilergebnisplan des zuständigen Amtes gesichert ist. Der Erstellungsprozess soll durch einen Arbeitskreis begleitet werden, in dem auch die lokalen Vermieter- und Mieterverbände sowie weitere städtische Ämter eingebunden sind.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.Ausbauplan S 28/21 Straße Herringer Weg L 736, Bushaltestelle BonifatiuswegZur Vorlage · 0795/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm schlägt vor, die Bushaltestelle Bonifatiusweg an der Straße Herringer Weg (L 736) barrierefrei auszubauen. Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung der Haltestelleninfrastruktur im Rahmen eines mehrjährigen Programms, das auf den Nahverkehrsplan 2005 zurückgeht. Die Planung sieht vor, die Haltestellen an zentralen Busachsen und an Orten mit hohem Fahrgastaufkommen zu optimieren, wobei der Fokus auf der Verbesserung der Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen liegt.
Im Rahmen des Ausbauplans sollen die Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen angepasst werden. Auf der Nordseite soll eine Fläche zum Aussteigen und Warten geschaffen werden, um Konflikte zwischen dem Radverkehr und Fahrgästen zu vermeiden. Dabei wird der Radweg auf ein Mindestmaß von 1,5 bis 1,6 Metern verbreitert. Auf der Südseite ist eine Verschiebung der Haltestelle um etwa 40 Meter nach Osten vorgesehen, damit der Bus beim Halten innerhalb der Busspur bleibt und nicht in den fließenden Verkehr einscheren muss.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 102.100 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördergelder sowie eine Beteiligung der Stadtwerke, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt. Die technische Umsetzung umfasst unter anderem die Verwendung von Betonsteinpflaster, die Installation von Kassler Sonderborden sowie die Berücksichtigung von Anforderungen der Behindertenkoordination, wie etwa taktile Leitsysteme und kontrastreiche Bodenmarkierungen. Ein Grunderwerb ist für das Projekt nicht erforderlich.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.Ausbauplan S 29/21 Ermelinghofstraße K 12, Bushaltestelle Hövel KircheZur Vorlage · 0796/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0796/22 den Plan vor, die Bushaltestelle Hövel Kirche an der Ermelinghofstraße K12 barrierefrei auszubauen. Das Vorhaben ist Teil eines Modernisierungsprogramms zur Verbesserung der Infrastruktur im ÖPNV, das sich auf zentrale Busachsen und Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen konzentriert.
Der Ausbau sieht vor, die bestehende Haltestelle am Fahrbahnrand beizubehalten und durch die Installation von Kassler Sonderborden sowie eine Höhenanpassung des angrenzenden Straßenseitenraums barrierefrei zu gestalten. Zudem soll ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen integriert werden. Die technische Planung berücksichtigt dabei Vorgaben zur taktilen und optischen Kennzeichnung, zur Beschaffenheit der Oberflächen sowie zur Gestaltung von Bewegungsflächen, um eine uneingeschränkte Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen zu gewährleisten.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 63.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Fördermittel und eine Beteiligung der Stadtwerke, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt. Ein Grunderwerb ist für das Projekt nicht erforderlich. Der Ausbauplan wurde im Zeitraum vom 3. Mai bis zum 17. Mai 2022 öffentlich ausgelegt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 12.Ausbauplan S 30/21 Dolberger Straße L 507, Bushaltestelle Am Roten LäppchenZur Vorlage · 0797/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0797/22 den Plan vor, die Bushaltestelle „Am Roten Läppchen“ an der Dolberger Straße L 507 barrierefrei auszubauen. Das Vorhaben ist Teil eines Modernisierungsprogramms zur Verbesserung der Infrastruktur im ÖPNV, wobei der Fokus auf zentralen Busachsen und der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen liegt.
Da ein barrierefreier Ausbau der bestehenden Busbucht aufgrund der geringen Breite des Gehwegs und der zu kurzen Einfahrbereiche technisch nicht möglich ist, sieht die Planung die Errichtung eines Haltestellenkaps vor. Hierbei wird ein Kassler Sonderbord mit einer Nutzlänge von 19 Metern eingesetzt, um die Eignung für Gelenkbusse sicherzustellen. Die Maßnahme ermöglicht zudem die Platzierung eines Wartehäuschens sowie eine sicherere Trennung von Rad- und Fußverkehr im Straßenseitenraum. Die Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr werden als vertretbar eingestuft.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 75.200 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel sowie eine Beteiligung der Stadtwerke, wodurch kein städtischer Eigenanteil anfällt. Die technische Umsetzung umfasst unter anderem Asphaltarbeiten, Betonsteinpflaster und die Berücksichtigung taktiler Leitsysteme gemäß den Vorgaben der Behindertenkoordination. Ein Grunderwerb ist für das Projekt nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Masterplan Wohnen hier: ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 0672/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, einen gesamtstädtischen Masterplan Wohnen zu erarbeiten. Dieses neue Planungsinstrument soll das bestehende Handlungskonzept Wohnen und Pflege aus dem Jahr 2015 ablösen und fortschreiben. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer strategischen Entscheidungsgrundlage für die wohnungspolitische Entwicklung der Stadt für die kommenden zehn bis fünfzehn Jahre.
Der Masterplan soll verschiedene Einzelkonzepte bündeln und eine einheitliche städtebauliche Strategie entwickeln. Dabei stehen die Sicherstellung einer quantitativen und qualitativen Wohnraumversorgung sowie die Untersuchung von Möglichkeiten zur Bestandsentwicklung und zur Bereitstellung von Bauland im Fokus. Besondere Schwerpunkte sollen die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung, Familienfreundlichkeit sowie das Baulandmanagement umfassen. Der Plan soll zudem als Grundlage für die Bauleitplanung und die Flächennutzungsplanung dienen.
Für die Erarbeitung ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros vorgesehen, welches Aufgaben wie eine Bestandsanalyse, eine Nachfrageprognose sowie die Entwicklung von Leitbildern und Qualitätszielen übernehmen soll. Ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses ist die Einbindung der Öffentlichkeit und der beteiligten Akteure. Die Bearbeitungszeit ist auf etwa 1,5 Jahre angesetzt. Die Kosten für das Projekt werden auf 80.000 Euro geschätzt, wobei die Finanzierung über das Amtsbudget sichergestellt ist.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Elektromobilitätskonzept HammZur Vorlage · 0674/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0674/22_VL befasst sich mit der Umsetzung des Elektromobilitätskonzepts der Stadt Hamm sowie der Förderung der Ladeinfrastruktur. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme eines Berichts sowie die Weiterentwicklung des betrieblichen Mobilitätsmanagements innerhalb der Stadtverwaltung. Hierbei sollen gutachterliche Empfehlungen sowie Erfahrungen aus der Selbstorganisation der Verwaltung genutzt werden. Das Konzept stützt sich auf Untersuchungen eines externen Beratungsunternehmens und bezieht Erkenntnisse aus einem Modellquartier im Hammer Osten ein.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist der Aufbau eines Beratungsangebots für Unternehmen, Betreiber und die Immobilienwirtschaft. Dieses Angebot soll durch eine Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderung, der Klimaagentur und der Stadtwerke realisiert werden. Ziel ist es, Informationen und Beratung in Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereichen auszubauen. Die Stadtverwaltung soll dabei durch eine Vorbildfunktion und Beratungskompetenz Impulse setzen.
Die Erweiterung der öffentlichen Ladeinfrastruktur liegt in der Verantwortung der Stadtwerke sowie privater Anbieter, wobei die Stadt transparente Zugangsvoraussetzungen schaffen soll. Die Implementierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements wird als neue Aufgabe der Verwaltung festgelegt. Die finanziellen Auswirkungen sowie Refinanzierungsmöglichkeiten werden im Zuge der Konkretisierung der Einzelmaßnahmen ermittelt und dem Haushalt angemeldet. Die Verwaltung wird die Gremien über die Fortschritte bei der Umsetzung des Konzepts informieren. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes an der Vorlage fand nicht statt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 3.33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm – Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich-Robert (CreativRevier) – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0704/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0704/22_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandortes Heinrich Robert, der als „CreativRevier“ geplant ist. Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von 59,9 Hektar, die eine Mischung aus Wohnbauflächen, urbanen Gebieten, großflächigem Handel, Gewerbeflächen sowie Grün-, Wald- und Wasserflächen vorsieht. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohn-, Freizeit- und Kulturquartieren sowie Arbeitsplätzen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Änderung nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Planung erfordert eine Anpassung regionalplanerischer Ziele im Regionalplan Ruhr, wobei die Vereinbarkeit mit dem aktuellen Entwurf durch die Regionalplanungsbehörde bestätigt wurde.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Anforderungen formuliert. Die höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg fordert eine Artenschutzprüfung sowie die Berücksichtigung des Landschaftsplans Hamm-West. Zudem wurden Maßnahmen zur Sicherung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit, wie die Installation tierfreundlicher Beleuchtung und Nisthilfen, in die Planung aufgenommen. Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband regten Anpassungen zur Niederschlagswasserableitung an.
Hinsichtlich der Einzelhandelsflächen ist eine Konkretisierung der Sortimente und Verkaufsflächen erforderlich. Während die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund und der Handelsverband Westfalen-Münsterland Bedenken hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekten bestehender Stadtteilzentren äußerten, stützt sich die Planung auf eine vorliegende Handelsanalyse. Die vier zugehörigen Bebauungspläne befinden sich derzeit im Aufstellungsverfahren.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur 2. öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 LandesplanungsgesetzZur Vorlage · 0705/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 0705/22_VL befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten öffentlichen Auslegung des Regionalplans Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Gegenstand des Verfahrens ist die Einbringung von Anregungen zum Entwurf des Regionalplans, der textliche und zeichnerische Festlegungen sowie einen Umweltbericht umfasst.
Der Regionalverband Ruhr hat bei der Überarbeitung des Entwurfs den Anregungen der Stadt Hamm in mehreren Bereichen gefolgt, insbesondere bei der Planung von Wohn- und Wirtschaftsflächen. Während der Standort „K’Park Süd II“ aus den Wirtschaftsflächen herausgenommen wurde, bleiben die Standorte „Rangierbahnhof“ und „Inlogparc“ bestehen. Der Hafen Hamm-Mitte wird als landesbedeutsamer Hafenstandort bestätigt, die Einstufung des Hafens Uentrop wurde hingegen abgelehnt. Im Bereich der allgemeinen Siedlungsbereiche wurden Anpassungen vorgenommen, wobei im Bereich Heessen 6 von 10 ha vorgeschlagenen Flächen festgesetzt wurden.
Im Bereich Freiraum folgt der Regionalverband der Stadt Hamm beim Schutz von Waldbereichen, wodurch die Planung von Windenergieanlagen in diesen Gebieten nicht mehr möglich ist. Im Verkehrsbereich wurden Planungen für die B 63, K 13, A 445 und L 667 übernommen, während die Trassen der K 7, K 12 sowie K 1/K 8/K 26 nicht als regionale Verkehrswege festgelegt wurden. Die Stadt Hamm fordert im Rahmen der Auslegung weiterhin eine Ergänzung der Streckenabschnitte und des Bahnknotens Hamm, um den Betrieb des RRX zu sichern. Die Stadt äußert zudem Vorbehalte bezüglich des Kooperationsstandortes Inlogparc.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: Erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0722/22_VL · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 0722/22_VL wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.085 im Bereich Werler Straße und Oberallener Weg in der Gemarkung Allen beantragt. Ziel des Vorhabens ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Gesamtfläche von etwa 95.324 m². Die Planung sieht die Ausweisung von Gewerbeflächen vor, die die Ansiedlung eines potenziellen Einzelbetriebs mit einer Fläche von rund 30.000 m² ermöglichen sollen. Damit verbunden ist die Sicherung von bis zu 560 Arbeitsplätzen.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Änderung der Zielrichtung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom September 2007 vor. Zudem ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches vorgesehen. Die Fortsetzung des Verfahrens ist an die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung gekoppelt.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung sollen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gemäß den bestehenden kommunalen Leitfäden und Konzepten berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem die Begrünung von Stellplätzen und Flächen, Versiegelungsschutz, Dachbegrünung sowie die Nutzung regenerativer Energien. Zudem ist die ökologische Aufwertung durch Aufforstung und die Rückhaltung von Regenwasser auf den Flächen vorgesehen. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet bereits als Erweiterung des Gewerbeparks dar, wobei bestimmte Streifen am Bewerbach und an der Werler Straße als Grünflächen für eine naturnahe Entwicklung ausgewiesen sind.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Satzung zur Abweichung von § 8 Abs. 1 Ziffer 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) – Östingstraße ab der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 – Baumarkt an der Östingstraße – bis zur zweiten Bahnunterführung / nördliche Grenze des Bebauungsplanes 04.043 – Michaelstraße östlicher Teil –Zur Vorlage · 0725/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (0725/22_VL) vorgelegt, die eine Änderung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vorsieht. Ziel ist eine Abweichung von den Regelungen des § 8 Abs. 1 Ziffer 1 der bestehenden Satzung für einen spezifischen Abschnitt der Östingstraße. Dieser Bereich erstreckt sich von der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 (Baumarkt an der Östingstraße) bis zur nördlichen Grenze des Bebauungsplanes 04.043 (Michaelstraße, östlicher Teil).
Nach Angaben der Verwaltung ist der Endausbau der Fahrbahn, der Entwässerung und der Nebenanlagen in diesem Abschnitt bereits abgeschlossen. Die geltende Satzung sieht vor, dass Erschließungsanlagen als endgültig hergestellt gelten, wenn sich die erforderlichen Erschließungsflächen im Eigentum der Stadt befinden. Der vollständige Erwerb aller benötigten Flächen ist jedoch derzeit nicht möglich, da der Grunderwerb für bestimmte Teilflächen in den Gemarkungen Hamm und Wiescherhöfen in absehbarer Zeit nicht realisierbar ist.
Die Vorlage schlägt vor, von dem Erfordernis abzuweichen, sämtliche Flächen erworben zu haben, um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu ermöglichen. Die Verwaltung begründet dies damit, dass die Abweichung keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit habe und die Refinanzierung der eingesetzten Mittel der Stadt Hamm sicherstellen soll. Ein bebauungsplanersetzendes Verfahren für die betreffende Erschließungsanlage wird parallel durchgeführt. Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung zur Abweichung beschließen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Anhebung der Beförderungsentgelte für die von der Stadt Hamm zugelassenen TaxenZur Vorlage · 0748/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0748/22_VL befasst sich mit der Anpassung der Beförderungsentgelte für in Hamm zugelassene Taxen. Die Taxengemeinschaft Hamm GbR hat eine Erhöhung aller Tarifpositionen beantragt, wobei die Verwaltung und die Unternehmer eine Abweichung vom ursprünglichen Antrag vorschlagen. Konkret ist die Anhebung der Kilometerpauschale für Tag- und Nachtfahrten auf jeweils 2,50 Euro vorgesehen. Diese Maßnahme würde eine Gesamterhöhung der Tarife um 23,65 Prozent bedeuten. Als Gründe für die Anpassung werden gestiegene Kosten für Kraftstoff, die Entwicklung des Mindestlohns sowie die CO2-Steuer angeführt.
Ziel der Anpassung ist die Sicherung der wirtschaftlichen Attraktivität des Taxigewerbes. Im Hintergrund wird auf die wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmer verwiesen, die vor möglichen Insolvenzen gewarnt haben. Um die Umsetzung der neuen Tarife zu ermöglichen, ist eine Vorlaufzeit von bis zu zehn Wochen erforderlich, da die Taxiuhren durch den Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen NRW technisch angepasst und geeicht werden müssen. Die neue Regelung soll frühestens sieben Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Aufgrund der wirtschaftlichen Relevanz wird im Rahmen der Vorlage eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung angestrebt, damit der Rat die Entscheidung bereits in der nächsten Sitzung genehmigen kann.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 8.Bebauungsplan Nr. 03.102 - westlich Molkereistraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0754/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.102 „westlich Molkereistraße“ gefasst. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Rhynern zwischen der Molkereistraße, der Unnaer Straße und der Straße Vöhde. Es umfasst eine Fläche von etwa 3.500 m², die derzeit als unbebautes, gärtnerisch genutztes Gelände mit Grünstrukturen vorliegt.
Die Vorlage basiert auf einem Antrag der Eigentümer, die eine wohnbauliche Nutzung der Fläche prüfen lassen möchten. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, um eine Nachverdichtung im Innenbereich zu ermöglichen. Da die Fläche bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, ist keine Änderung der vorbereitenden Bauleitplanung erforderlich. Im Rahmen der Planung sollen die städtebauliche Einpassung in die bestehende Wohnbebauung, die Erschließung sowie der Erhalt von Grünstrukturen untersucht werden. Zudem sollen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa die Reduzierung der Bodenversiegelung, berücksichtigt werden.
Zudem wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Damit sollen die Ziele und Auswirkungen der Planung erläutert und die Möglichkeit zur Äußerung gegeben werden.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0756/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0756/22_VL wird der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – im Stadtbezirk Hamm-Mitte vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 1006 m² großes Areal in der Gemarkung Hamm, welches Teile der Flur 32 umfasst. Geplant ist eine innerstädtische Nachverdichtung, die die Errichtung einer öffentlichen Fahrradgarage im Erdgeschoss sowie eine dreigeschossige Bebauung mit Wohn- oder Gewerbenutzung in den Obergeschossen vorsieht. Das Verfahren soll auf Grundlage des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung durchgeführt werden, wodurch der bestehende Bebauungsplan Nr. 01.003 überplant wird.
Im Rahmen der Planung ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und eine Besprechungsmöglichkeit anzubieten. Der Rat der Stadt Hamm hat den Termin für die entsprechende Sitzung auf den 21.06.2024 festgelegt. Finanzielle Auswirkungen des Vorhabens werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.Bebauungsplan Nr. 03.099 – Käthe-Kollwitz-Weg / Dürerstraße – hier: 1. erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0758/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 0758/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.099 – Käthe-Kollwitz-Weg / Dürerstraße vorgeschlagen. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 16.900 m² in der Gemarkung Berge. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen im Stadtbezirk Rhynern, um der Nachfrage in den Ortsteilen Berge und Westtünnen zu begegnen. Das Projekt ist Bestandteil der Wohnbaulandinitiative Hamm.
Das Verfahren soll auf Grundlage des § 13b BauGB als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt werden. Da eine Neufassung des Beschlusses zur Anpassung an die neuen Fristen des Baulandmobilisierungsgesetzes erforderlich ist, wird die Beibehaltung der Zielausrichtung vom Dezember 2019 angestrebt. Dabei wird die gesetzliche Fristverlängerung für den Verfahrensabschluss bis Ende 2024 berücksichtigt. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan derzeit als Grünfläche ausgewiesen ist, ist eine Berichtigung des Plans notwendig.
Die Planung orientiert sich am Kommunalen Klimaaktionsplan Hamm 2020-2025 sowie am Klimafolgenanpassungskonzept. Vorgesehene Maßnahmen umfassen unter anderem Dachbegrünungen, die Begrenzung der Grundflächenzahl, die Nutzung von Regenwasser, Photovoltaik sowie die Förderung der Elektromobilität. Zur Information der Anwohner ist zudem die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0768/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Diese Maßnahme dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches die finanzielle Entlastung der Anlieger bei beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen zum Ziel hat.
Das Konzept dient der Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und beinhaltet keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Baumaßnahmen. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Erstellung des Konzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Durch die Fortschreibung wird die Grundlage geschaffen, um die Bezuschussung der Anliegeranteile über Landesmittel zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Fördersätze von 50 % auf 100 % der umlagefähigen Aufwendungen angestrebt hat. Die Verwaltung plant, die Verfahren zur Bürgerbeteiligung an die künftigen Anforderungen der Fördermittelverordnung anzupassen. Das Bauverwaltungsamt wird nach Rechtskraft der neuen Verordnung über die rechtlichen Auswirkungen informieren.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 12.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.105 - Am Beisenort - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0791/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0791/22_VL wird die Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 07.105 „Am Beisenort“ in Hamm-Heessen beantragt. Das Projekt sieht die Entwicklung einer rund 5.000 m² großen Brachfläche an der Münsterstraße/Sachsenring zu einem Mischgebiet vor. Geplant ist ein straßenbegleitender Baukörper mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, der Wohn- und Büroflächen sowie eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss umfasst. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB sowie als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB durchgeführt.
Die Planung verfolgt das Ziel einer klimawandelgerechten Innenentwicklung, um durch die Reduzierung der Versiegelung und die Erhöhung des Grünanteils Hitzebelastungen, Starkregen und Trockenheit zu minimieren. Im Rahmen der Fachbehördenbeteiligung regte die untere Naturschutzbehörde den Schutz von Baumkronenbereichen an, was durch einen Hinweis auf der Planurkunde und die Aufnahme eines Allenschutzes in den Durchführungsvertrag berücksichtigt wird. Der Lippeverband forderte Anpassungen zur Entwässerung sowie zur Festlegung der Erdgeschossfußbodenhöhe und eine Reduzierung der Grundflächenzahl. Die Verwaltung setzt daraufhin eine Erdgeschossfußbodenhöhe von 64,70 m über NHN am Sachsenring und 64,35 m über NHN an der Münsterstraße fest. Die Grundflächenzahl wird von 0,6 auf 0,3 reduziert, wobei eine Gesamtgrundflächenzahl von 0,7 für Nebenanlagen zulässig bleibt. Der Entwurf nebst Begründung soll für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 13.Aufnahme verkehrsbezogener Sharing-Angebote in die Sondernutzungssatzung der Stadt Hamm:Zur Vorlage · 0800/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 3. Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung beschlossen, um verkehrsbezogene Sharing-Angebote rechtlich zu regeln. Die Neuregelung umfasst die Aufnahme von E-Scootern, Leihrädern und Carsharing-Systemen in die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Die Änderung zielt primär auf sogenannte Free-Floating-Systeme ab, bei denen Fahrzeuge wie E-Scooter ohne feste Verleihstationen im öffentlichen Raum abgestellt werden können. Da diese ungesteuerte Nutzung zu einer stärkeren Beanspruchung des Straßenraums und potenziellen Behinderungen im Geh- und Radwegbereich führen kann, sieht die Neuregelung die Einführung einer Gebühr vor. Für stationsgebundene Systeme, wie etwa das Carsharing oder das MetropolradRuhr, werden vorerst keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Gebührenordnung wird um den Tarifpunkt „Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken“ ergänzt. Für nicht stationsgebundene Verleihsysteme wird eine jährliche Gebühr von 30,00 Euro pro Fahrzeug festgesetzt. Die Verwaltung geht bei der jährlichen Einnahme aus dieser Maßnahme von etwa 18.000 Euro aus, basierend auf einer Kalkulation von 600 E-Scootern. Zudem wurde die Satzung so angepasst, dass die Stadt künftig die Möglichkeit erhält, die Anzahl der Anbieter sowie die Fahrzeugkontingente zu begrenzen. Die geänderte Satzung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Die Betreiber der betroffenen Systeme sind dazu verpflichtet, Sondernutzungsanträge einzureichen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Sanierung von Fassade und Dach am KurhausZur Vorlage · 0804/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Sanierung des Kurhauses beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung der Fassaden am Kopfgebäude sowie am Spiegelsaal und die Erneuerung der Dachflächen. Im Rahmen der Arbeiten sollen die bestehenden Schäden an Putz, Stuck und Mauerwerk behoben, die technisch veralteten Aluminiumfenster durch denkmalgerechte Holzfenster ersetzt und die Dacheindeckung inklusive der Dachentwässerung sowie der Unterspannbahn erneuert werden. Zudem ist die Erneuerung der Fassadenbeleuchtung vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.
Für die Umsetzung der Sanierung wurden außerplanmäßige Mittel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 bereitgestellt. Die Gesamtkosten werden auf 1.510.000 Euro geschätzt, wobei die Auszahlungen auf 100.000 Euro im Jahr 2022 und 1.410.000 Euro im Jahr 2023 entfallen. Die Finanzierung erfolgt über das allgemeine, gegenseitig deckungsfähige Investitionsbudget. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
Die Notwendigkeit der Sanierung ergibt sich aus festgestellten Schäden an der Bausubstanz, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellten. Durch die Maßnahmen soll die Restnutzungsdauer des Gebäudeteils von 12 auf 25 Jahre verlängert werden. Der Zeitplan sieht die Planungs- und Ausführungsphasen sowie die Abrechnung bis Ende 2023 vor.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.CO2-Bilanz inklusive HandlungsempfehlungenZur Vorlage · 0822/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die CO2-Bilanz inklusive der darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen beauftragt. Die Vorlage basiert auf dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035, welches der Rat bereits 2019 beschlossen hat.
Die vorliegende Treibhausgas-Bilanz zeigt, dass die Emissionen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2019 um etwa 30 % gesenkt werden konnten. Für das Jahr 2019 wurden Emissionen in Höhe von 1,36 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten ermittelt. Um das angestrebte Ziel für 2035 zu erreichen, ist eine jährliche Reduktion von durchschnittlich 85.000 Tonnen erforderlich, was einer Steigerung der bisherigen Reduktionsrate entspricht.
Die Bilanz identifiziert die Sektoren Wärme, Treibstoffe und Strom als die wesentlichen Bereiche der Emissionen. Innerhalb der Verbrauchergruppen tragen die Wirtschaft, der Verkehr und die privaten Haushalte maßgeblich zu den CO2-Faktoren bei. Da die Stadtverwaltung durch eigene Gebäude und den Fuhrpark lediglich etwa 2 % der Emissionen direkt beeinflussen kann, wird eine Vorbildfunktion sowie die Gestaltung von Rahmenbedingungen betont. Die Verwaltung soll zudem durch die Klima-Agentur Hamm Informationen bereitstellen und die Vernetzung von gesellschaftlichen Akteuren fördern. Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch ein regelmäßiges Monitoring begleitet werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.06.2022 · Stadtentwicklungs- und Klimaausschuss
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Ausbauplan S 18/21 Goethestraße B 63 von Alleestraße bis SüdenwallZur Vorlage · 0439/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Ausbauplan der Goethestraße (B 63) im Abschnitt von der Alleestraße bis zum Südenwall vorgelegt. Der Plan sieht vor, die Verkehrsführung so anzupassen, dass Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 Metern sowie teilweise baulich abgetrennte Radwege mit 2,00 Metern Breite entstehen. Im Zuge dieser Maßnahme wird die Anzahl der Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr von vier auf zwei Fahrspuren pro Richtung reduziert. Eine verkehrstechnische Überprüfung ergab, dass die Verkehrsqualität auf den verbleibenden Spuren weiterhin als ausreichend eingestuft wird.
Die baulichen Veränderungen umfassen unter anderem die Neugestaltung von Bushaltestellen, die barrierefrei auszuführen sind, sowie die Einrichtung von Ladezonen für Lieferdienste. Durch die neuen Radverkehrsanlagen entfallen insgesamt 25 Parkplätze, sodass 33 Stellplätze verbleiben. Im Bereich der Alleestraße bis zur Schillerstraße ist zudem der Wegfall einer Mittelinsel sowie der Entfernung von drei Bäumen vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich im Zeitraum von 2022 bis 2024 auf Auszahlungen in Höhe von 1.350.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des Landes in Höhe von 500.000 Euro, Zuschüsse für Bushaltestellen sowie Anliegerbeiträge. Der städtische Eigenanteil beträgt 683.500 Euro. Die Anlieger sind über die Maßnahme informiert worden, und der Ausbauplan wurde im Mai 2022 öffentlich ausgelegt.
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- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022, 1. FortschreibungZur Vorlage · 0760/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0760/22_VL sieht die 1. Fortschreibung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung 2022 und folgende vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch die Beantragung dieser Zuwendungen soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger erreicht werden, da die Landesregierung eine Erhöhung der Bezuschussung für den Anliegeranteil an Straßenausbaumaßnahmen von 50 auf 100 Prozent angekündigt hat.
Die Erneuerungsmaßnahmen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da die Instandsetzung der bestehenden Anlagen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Durchführung der in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 373.200 Euro sowie konsumtive Aufwendungen in Höhe von 451.300 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Baumaßnahmen über die entstehenden Beitragspflichten gemäß dem Kommunalabgabengesetz informiert werden sollen.
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- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen und FahrbahnenZur Vorlage · 0765/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (0765/22_VL) sieht die Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen in Hamm vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und soll im Zeitraum von 2022 bis 2024 erfolgen. Die Gesamtkosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 2.584.800 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen, die für das Jahr 2021 gebildet wurden, erfolgt.
Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten aufgrund von Rissbildungen und Abplatzungen an verschiedenen Straßen, darunter die Gobel-von-Drechen-Straße, die Martinstraße und die Illinger Straße. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen durch den Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht vorgesehen, was unter anderem die Brückenstraße, die Winkhausstraße und die Schottschleife betrifft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erneuerung der Deckschichten von Geh- und Radwegen sowie Fahrradstraßen, etwa in der Ostwennemarstraße oder der Langestraße. Darüber hinaus sind Arbeiten an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen geplant, um Schäden wie offene Fugen, Verwerfungen oder Ausbrüche zu beheben, konkret an der Straße Am Kirchgraben und am Homanns Weg. Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan zur Verfügung stehen.
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- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
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- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Ausbauplan 20/21 K3 Hellweg, Alte Freisker Straße bis DorchkampZur Vorlage · 0774/22_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0774/22 sieht die grundlegende Erneuerung der K3 Hellweg im Bereich der Alten Freisker Straße bis Dorchkamp vor. Die Maßnahme ist in zwei Bauabschnitte unterteilt: Der erste Abschnitt umfasst eine Länge von 321,80 Metern von der Alten Freisker Straße bis zum Beginn der südlichen Rampe der A2. Der zweite Abschnitt erstreckt sich über 1.312 Meter von der nördlichen Rampe bis nach Dorchkamp. Da die Bauwerke über die Autobahn sowie die anschließenden Rampen im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A2 bereits erneuert wurden, ist dieser Bereich nicht Teil der aktuellen Planung.
Die Fahrbahn soll in der vorhandenen Breite von 5,50 bis 6,50 Metern erneuert werden. Der Straßenaufbau erfolgt nach Regelwerk mit einer Tiefe von 60 Zentimetern, wobei aufgrund eines Baugrundgutachtens eine zusätzliche Bodenverbesserung des Planums um 35 Zentimeter notwendig ist. Zudem ist eine Erneuerung der Bankette auf der gesamten Länge vorgesehen.
Die geschätzten Auszahlungen für das Projekt belaufen sich auf 1.805.000 Euro. Davon werden 1.350.000 Euro durch das Förderprogramm kommunaler Straßenbau gedeckt, sodass ein städtischer Eigenanteil von 455.000 Euro verbleibt. Der Baubeginn ist für den Herbst 2022 geplant. Bezüglich der im Bankettbereich befindlichen Bäume geht die Verwaltung davon aus, dass durch die Maßnahme keine nachhaltigen Schäden entstehen, da Sondierungen kaum Wurzeln im Straßenkörper nachweisen konnten. Eine Fällung soll nur als letzte Option erfolgen, sofern Wurzelschäden während der Bauarbeiten unumkehrbar werden.
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- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Ausbaupläne S 02/22 – Johanna-Schwering-Straße, Clementine-Röper-Straße, östlicher Abschnitt der Ida-Goldstein-Straße – und Ausbauplan S03/22 – Marianne-Vogel-WegZur Vorlage · 0673/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Ausbaupläne S 02/22 und S 03/22 im Erschließungsgebiet Auf dem Beisenkamp vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Endausbau der öffentlichen Verkehrsflächen in den zweiten und dritten Bauabschnitten des Gebiets. Konkret umfasst dies die Johanna-Schwering-Straße, die Clementine-Röper-Straße, den östlichen Abschnitt der Ida-Goldverkehrsstraße sowie den Marianne-Vogel-Weg.
Der Ausbau ist vorgesehen, sobald in den jeweiligen Abschnitten eine Bebauungsquote von mindestens 80 Prozent erreicht ist. Die Verkehrsflächen sollen als barrierefreie, niveaugleiche Mischverkehrsflächen in Pflasterbauweise gestaltet werden. Die technische Planung sieht die Pflanzung von 29 Bäumen sowie die Schaffung von insgesamt 44 Parkplätzen vor. Zudem wird eine endgültige Straßenbeleuchtung mit LED-Technik installiert. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die oberflächliche Straßenentwässerung, die das Niederschlagswasser über Transportmulden und Regenrückhaltebecken der Kanalisation zuführt.
Die Kosten für die Durchführung der Baumaßnahmen werden vollständig vom Erschließungsträger getragen, sodass für die Stadt keine unmittelbaren Auszahlungen anfallen, wenngleich Folgekosten entstehen können. Der Beschlussvorschlag ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität formuliert. Die Belange behinderter Menschen wurden in der Planung berücksichtigt. Eine schriftliche Bürgerbeteiligung der Anlieger fand im Mai 2022 statt.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Innenstadt 2030 Sofortprogramm Innenstadt / Umsetzung Sofortprogramm InnenstadtZur Vorlage · 0783/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat der Weiterführung des „Sofortprogramms Innenstadt“ zugestimmt. Die Entscheidung umfasst die Fortsetzung spezifischer Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt, sofern die Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie eine gesicherte Finanzierung vorliegen.
Kernbestandteile der Fortführung sind der Verfügungsfonds zur Anmietung leerstehender Ladenlokale, der auch Zuschüsse für Umbaupauschalen vorsieht, sowie die Aufwertung des öffentlichen Raumes. Durch die Nutzung von temporären Begrünungsmaßnahmen, mobilen Stadtmöbeln und Street-Art-Projekten soll die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt gesteigert werden. Geplante Standorte für diese mobilen Elemente sind unter anderem die Museumsstraße, die Rödinghauserstraße sowie der Santa Monica Platz. Die Maßnahmen dienen dazu, verschiedene Bereiche der Innenstadt in den Fokus zu rücken und Möglichkeiten für die Mobilitätswende auf Verkehrsflächen zu erproben.
Finanziell sieht die Vorlage für die Jahre 2022 und 2023 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 195.000 Euro vor, wobei die Stadt Hamm einen Eigenanteil von 19.500 Euro trägt. Die restlichen Mittel werden durch Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Parallel zur baulichen Gestaltung ist ein „Innenstadtdialog“ vorgesehen, um die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Planungen zu informieren und aktiv in den Austausch einzubinden. Das Programm basiert auf dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Perspektive Innenstadt 2030“.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Fahrbahnerneuerung Rembrandtstraße/Dietrich-Bonhoeffer-Straße (Brehmstraße bis Siedlungsstraße)Zur Vorlage · 0752/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0752/22 zur Erneuerung der Fahrbahnen in der Rembrandtstraße und der Dietrich-Bonhoeffer-Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Bereich von der Brehmstraße bis zur Siedlungsstraße. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Erneuerung des Mischwasserkanals durch den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm für das Ende des Jahres 2022.
Der aktuelle Zustand der Fahrbahnen weist Risse, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen auf, wobei der vorhandene Oberbau nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Da die Kanalerneuerungsarbeiten den Großteil der Fahrbahnen beeinträchtigen würden, sieht die Planung eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus auf der gesamten Breite vor.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 180.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 144.000 Euro aus Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 36.000 Euro ergibt. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen. Die Maßnahme löst zudem Anliegerbeiträge aus, die nach derzeitiger Rechtslage durch das Land Nordrhein-Westfalen mit 50 Prozent bezuschusst werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Fahrbahnerneuerung unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, der Entscheidung des Rates zur 5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes sowie der gesicherten Finanzierung vor.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Erneuerung der Fahrbahn Ursulastraße zwischen Am Südbad und ChristinenwegZur Vorlage · 0764/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn in der Ursulastraße vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen Am Südbad und Christinenweg. Aufgrund von Schäden wie Aufbrüchen, Verdrückungen und Rissbildungen ist vorgesehen, den vorhandenen Asphalt auszubauen und eine neue Asphalttrag- sowie eine Asphaltdeckschicht einzubauen. Im Zuge dieser Arbeiten sollen zudem die Bankette an die neuen Fahrbahnränder angepasst werden.
Die Ursulastraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen, da sie eine öffentliche Radverbindung für den Schul-, Arbeits- und Freizeitverkehr darstellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Radwegeerneuerungsprogramm mit einem städtischen Eigenanteil von 100.000 Euro. Für die Umsetzung sind Mittel auf der Finanzstelle 662H1201015220 vorhanden. Anliegerbeiträge werden für dieses Vorhaben nicht erhoben.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Fahrbahnerneuerung unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung vor. Die Umsetzung der Arbeiten ist für das Jahr 2023 geplant. Die Vorlage wurde bereits in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern behandelt.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Nachnutzungskonzept „Bürgerpark Papenloh“ Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0775/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0775/22_VL befasst sich mit dem Nachnutzungskonzept „Bürgerpark Papenloh“ für das Areal des ehemaligen Sportplatzes. Die Erstellung des städtebaulichen Konzeptes erfolgte im Auftrag der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern durch ein beauftragtes Planungsbüro. Der Planungsprozess beinhaltete eine Bürgerwerkstatt, eine Online-Beteiligung sowie eine Behördenbeteiligung. Ergänzt wird der Endbericht durch ein Entwässerungskonzept der ITP Ingenieure GmbH.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Konzept als Handlungs- und Orientierungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung und nachfolgende Planungen zur Kenntnis zu nehmen. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der Ausschüsse für Sport und Freizeit sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Vergabe weiterer Planungsschritte unter Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorzubereiten.
Kernpunkte der Endfassung des Konzepts sind der Erhalt des Vereinsheims „Am Sportplatz 20“, welches im Eigentum der Stadt Hamm steht, sowie die Integration von Entwässerungsmaßnahmen durch Retention in Muldenbereichen. Eine wohnbauliche Entwicklung ist nicht vorgesehen. Für die Nachnutzung des derzeit vom Verein Westfalia Rhynern gepachteten Vereinsheims sollen eine Bestandsaufnahme sowie die Bildung einer Projektgruppe aus der Verwaltung und lokalen Akteuren erfolgen. Der Zeitplan sieht die Einrichtung der Projektgruppe sowie die Vergabe weiterer Planungen ab Sommer 2022 vor. Weitere Schritte umfassen Kostenschätzungen, die Prüfung von Förderprogrammen und die Genehmigungsplanung nach § 35 BauGB.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Nachnutzung Gebäude Unnaer Straße 15, Ausschreibung Planungsleistungen und Beauftragung erster Planungsleistungen sowie vorbereitender MaßnahmenZur Vorlage · 0787/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern hat beschlossen, die Nachnutzung des Gebäudes in der Unnaer Straße 15 als Bezirksbücherei sowie als weiteren Begegnungsort voranzutreiben. Im Rahmen dieses Vorhabens soll eine europaweite Ausschreibung für extern zu erbringende Planungsleistungen durchgeführt werden. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll bis zur Leistungsphase 3 erfolgen, um die Erstellung eines Entwurfs sowie einer Kostenberechnung zu ermöglichen, die als Grundlage für einen späteren Baubeschluss dienen. Zudem ist die Umsetzung vorbereitender Maßnahmen vorgesehen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung dieser Schritte beauftragt. Dabei soll ein Planer für nachhaltiges Bauen hinzugezogen werden, um die Anforderungen an Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Im Vorfeld der baulichen Maßnahmen sind zudem Maßnahmen zum Schutz eines geschützten Bergahorns auf dem Grundstück vorgesehen.
Für die Umsetzung der Planungsleistungen und vorbereitenden Maßnahmen sind für die Jahre 2022 und 2023 Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der weiteren Kosten für das Projekt, welches den Umbau zum Kleinbahnhof Rhynern als Bücherei und Bürgertreff umfasst, soll durch die Verwaltung in die künftigen Haushaltsplanberatungen eingebracht werden. Die Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgt aufgrund der voraussichtlichen kumulativen Kosten von über 215.000 Euro netto im europaweiten Verfahren. Ein externer Fachanwalt für Vergaberecht soll die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung unterstützen.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Erneuerung der Fahrbahn Ostdorf zwischen Hellweg und Hausnummer 13Zur Vorlage · 0789/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn in der Straße Ostdorf vor. Das Bauvorhaben umfasst den Bereich zwischen dem Hellweg und der Hausnummer 13. Hintergrund der Maßnahme ist ein beabsichtigtes Vorhaben der Stadtwerke Hamm, die in diesem Abschnitt Leitungsarbeiten durchführen möchten. Da sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, ist geplant, neben den durch die Arbeiten der Stadtwerke betroffenen Flächen auch die verbleibenden Reststreifen der Straße zu erneuern.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Erneuerungsarbeiten unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung vor. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil in Höhe von 75.000 Euro. Die Mittel werden aus der Finanzstelle für die Beteiligung an Maßnahmen Dritter bei Gemeindestraßen bereitgestellt. Die Verwaltung gibt an, dass die Mittel zur Verfügung stehen und das Budget im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung kontinuierlich beobachtet wird, um bei Bedarf Prioritätenanpassungen vorzunehmen. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes ist für dieses Vorhaben nicht vorgesehen.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04.058 - WielandstraßeZur Vorlage · 0595/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Vergabe von Straßennamen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04.058 – Wielandstraße – vorgelegt. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit Gebäude errichtet werden sollen, ist eine Benennung der bisher namenlosen Straßen erforderlich.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die Straßennamen „Maria-Aschhoff-Straße“ und „Charlotte-Bühler-Straße“ festzulegen. Diese Namensgebung erfolgt in Absprache mit der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum. Die Vorlage basiert auf den biografischen Hintergründen der zur Benennung vorgesehenen Personen.
Die Maria-Aschhoff-Straße soll nach einer Medizinerin benannt werden, die in Hamm lebte und sich durch ihre Arbeit in Indien, insbesondere durch den Aufbau einer Leprastation, auszeichnete. Die Stadt Hamm ehrte sie bereits im Jahr 1985 mit dem Wappenteller. Die Charlotte-Bühler-Straße soll nach einer bedeutenden Psychologin benannt werden, die zur Begründung der modernen Entwicklungspsychologie und der humanistischen Psychologie beitrug. Aufgrund ihrer jüdischen Herkunft emigrierte sie 1938 mit ihrer Familie in die USA.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Asphaltierung und Beleuchtung Baumhofstraße (Ende Bebauung bis Günterstraße)Zur Vorlage · 0766/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Asphaltierung und die Installation einer Beleuchtung für einen Abschnitt der Baumhofstraße vor. Betroffen ist das Teilstück zwischen dem Ende der Bebauung und der Günterstraße. Ziel des Vorhabens ist der Ausbau einer Radwegroute, die zudem als Marathonstrecke der Stadt Hamm genutzt wird. Da der derzeitige wassergebundene Weg eine Breite von etwa 2,70 m bis 3,00 m aufweist und nicht mehr den Qualitätsstandards für selbstständig geführte Radwege entspricht, soll eine bituminöse Bauweise realisiert werden.
Das Projekt umfasst die Herstellung eines etwa 720 Meter langen Abschnitts. Dabei wird die vorhandene wassergebundene Decke teilweise aufgenommen, profiliert und verdichtet, um anschließend eine Asphalttragschicht sowie eine Asphaltdeckschicht einzubauen. Ergänzend sollen beidseitig Bankette hergestellt werden. Parallel dazu ist die Installation einer LED-Beleuchtung auf einer Länge von rund 2.000 Metern geplant. Die Beleuchtung soll an der Günterstraße beginnen und am Anschluss zur Weetfelder Straße enden. Die geplanten Standardleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 5,0 Metern sollen eine präzise Lichtlenkung ermöglichen und über ein anpassbares Dimmprofil verfügen. Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Empfehlungen aus einem entsprechenden Gutachten.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 430.000 Euro. Durch Einzahlungen ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 20.000 Euro. Die Mittel sind im Haushalt unter der Finanzstelle für die Ertüchtigung der Radwegehauptrouten vorhanden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. Ein Zuwendungsbescheid aus dem Förderprogramm Nahmobilität 2022 wurde bereits beantragt.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 1.Orientierungsrahmen für die weiteren Entwicklungsansätze des Glückauf-Stadions mit umliegenden BereichenZur Vorlage · 0761/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen hat einen Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung des Glückauf-Stadions und der umliegenden Flächen beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die vorliegenden Planungsansätze hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen und die Details mit den betroffenen Vereinen sowie den angrenzenden Schulen zu erörtern. Ziel ist es, die Planungen zu konkretisieren und dem Rat im Jahr 2023 eine Vorlage für die Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen.
Die Ausgangslage ist durch Bergsenkungen geprägt, die dazu geführt haben, dass der Rasenplatz und die Korbbogenbahn derzeit nicht nutzbar sind. Die Verwaltung schlägt vor, den Rasenplatz grundzusanieren und durch Kurzstreckenlaufbahnen sowie eine Weitsprunganlage zu ergänzen. Zudem soll eine ökologische Aufwertung durch Aufforstung und Begrünung erfolgen. Im Bereich zwischen der Heinrich-Schmidt-Straße und der Jahnschule sieht der Plan die mögliche Entwicklung eines Wohngebiets für besondere Wohnbedarfe vor, sofern die Sportflächen im Stadion reaktiviert werden können.
Weitere Vorhaben umfassen die Ertüchtigung des Parkplatzes an der Heinrich-Schmidt-Straße sowie den Neubau einer Kita an der Schachtstraße. Für den Bereich des SVF-Herringen wird ein Umbau eines Rasenplatzes zu einem Kunststoffrasenplatz sowie eine mögliche Erweiterung der Beleuchtung angeregt. Die Verwaltung wurde angewiesen, die notwendigen städtischen Eigenmittel in die Haushalte ab 2024 einzupflegen und die Akquise von Fördermitteln zu prüfen.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 2.Ausbauplan S 07/22 Waldenburger Straße, Stichweg (Planstraße A)Zur Vorlage · 0798/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0798/22 behandelt den Ausbauplan S 07/22 für die Waldenburger Straße, konkret für den Stichweg (Planstraße A). Ziel der Maßnahme ist die Herstellung der endgültigen öffentlichen Verkehrsfläche im Erschließungsgebiet Waldenburger Straße, da die dortige Hochbebauung bis spätestens Sommer 2022 fertiggestellt sein wird.
Der geplante Stichweg soll als verkehrsberuhigte, niveaugleiche und barrierefreie Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise angelegt werden. Die technische Ausgestaltung sieht Betonsteinpflaster in rotbrauner Farbe für die Fahr- und Gehflächen sowie in anthrazitfarbener Ausführung für die fünf neu zu schaffenden öffentlichen Parkplätze vor. Im Straßenraum sind die Pflanzung von zwei Purpur-Erlen mit Unterpflanzungen sowie die Installation einer energiesparenden LED-Straßenbeleuchtung vorgesehen. Am östlichen Ende des Stichwegs wird ein Wendehammer realisiert. Die Belange behinderter Menschen wurden im Plan berücksichtigt.
Die Durchführung und Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch den Erschließungsträger, wodurch für die Stadt Hamm keine unmittelbaren Auszahlungen anfallen, jedoch Folgekosten nach der Übernahme entstehen. Der Ausbauplan wurde mit dem Anlieger abgestimmt und lag im Mai 2022 öffentlich aus. Der Beschluss des Plans steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- H.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Benennung Fuß- und Radweg in „Heinz-Kruse-Weg“Zur Vorlage · 0734/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Benennung eines Fuß- und Radwegs vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Umbenennung des Wegabschnitts, der sich von der Kornmersch bis zur Stadtbezirksgrenze zwischen den Stadtbezirken Bockum-Hövel und Heessen erstreckt. Der neue Name für diesen Abschnitt soll „Heinz-Kruse-Weg“ lauten.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Bürgeranregung. Der betreffende Wegabschnitt verläuft durch die Gebiete der Stadtbezirke Bockum-Hövel und Heessen. Da die Benennung beide Bezirke tangiert, haben die jeweiligen Bezirksvertretungen die Anregung bereits angenommen. Gemäß der vorliegenden Regelung beschließt jede Bezirksvertretung den Teil des Weges, der innerhalb ihres eigenen Gebiets liegt.
Die Verwaltung hat gegenüber diesem Vorhaben keine Einwände erhoben. Der Beschlussvorschlag ist unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität formuliert. Finanzielle Auswirkungen werden für die Maßnahme nicht ausgewiesen.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- I.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Rahmenplanung Heessen – ZwischenberichtZur Vorlage · 0707/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Hamm-Heessen einen Zwischenbericht zur städtebaulichen Rahmenplanung für den Stadtbezirk Heessen vorgelegt. Das Dokument dokumentiert den aktuellen Stand der Planungsarbeiten, die im März 2021 begonnen haben. Der Bericht umfasst eine Bestandsanalyse der Handlungsfelder Stadtgestaltung, Grün- und Freiraumstruktur, bauliche Nutzung sowie Mobilität. Zudem werden die Ergebnisse von Ideen-Workshops sowie erste konzeptionelle Ansätze vorgestellt, die durch externe Planungsbüros erarbeitet wurden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Dokumentation des bisherigen öffentlichen Dialogs, der unter anderem durch eine Bürgerwerkstatt und einen Online-Dialog durchgeführt wurde. Der Entwurf des Rahmenplans fasst die Zielsetzungen und Entwicklungsschritte zusammen. Im Fokus der weiteren Planung stehen vier Vertiefungsbereiche: die westliche Erweiterung der Gartenstadt Dasbeck, die Entwicklung des Umfelds am Haltepunkt Hamm-Heessen, die wohnbauliche Entwicklung am Kötterberg sowie die Aufwertung der Grünflächen im Bereich des Stadtparks im Heessener Zentrum.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Zwischenstand der Rahmenplanung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Heessen zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Benennung Fuß- und Radweg in „Heinz-Kruse-Weg“Zur Vorlage · 0739/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Benennung eines Fuß- und Radwegs vorgelegt. Der Antrag basiert auf einer Bürgeranregung, mit der die Umbenennung des Wegabschnitts von der Kornmersch bis zur Münsterstraße in „Heinz-Kruse-Weg“ beantragt wurde.
Der betreffende Wegabschnitt erstreckt sich über die Stadtbezirke Bockum-Hövel und Heessen. Da der Weg durch beide Gebiete verläuft, haben die jeweiligen Bezirksvertretungen die Anregung bereits angenommen. Gemäß der vorliegenden Regelung beschließt jede Bezirksvertretung den Teil des Weges, der innerhalb ihres eigenen Gebiets liegt. Die Benennung soll den Bereich von der Münsterstraße bis zur Stadtbezirksgrenze zwischen Bockum-Hövel und Heessen umfassen.
Die Verwaltung hat gegenüber diesem Vorhaben keine Einwände erhoben. Der Beschlussvorschlag sieht die Benennung des Weges vor, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Erneuerung des Geh- und Radweges SchweinemerschZur Vorlage · 0771/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0771/22 vor, die die Erneuerung des Geh- und Radweges „Schweinemersch“ zwischen der DB-Brücke und der Rampe zur Deichkrone vorsieht. Derzeit ist der Weg in wassergebundener Bauweise befestigt und weist Unebenheiten auf, was die Passierbarkeit bei Nässe erschwert. Da der Weg eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen dem Stadteil Bockum-Hövel und der Innenstadt übernimmt, ist eine hohe Verkehrsbelastung festzustellen.
Die geplante Maßnahme sieht eine Asphaltierung vor. Dabei wird die vorhandene Schotterbefestigung aufgerissen, planiert und verdichtet, um anschließend eine Asphaltbefestigung aus Tragschicht und Decke sowie beidseitige Bankette einzubauen. Um Amphibien zu schützen, soll der Asphalt in einem hellen, sandfarbenen Farbton ausgeführt werden. Da der Weg außerhalb von Bebauungsgebieten liegt, sind keine Aufgrabungen für Versorgungsleitungen vorgesehen.
Die Kosten für den Abschnitt von der DB-Brücke bis zur Rampe Deichkronenweg werden von der Stadt Hamm getragen, während der weitere Verlauf bis zur Münsterstraße durch den Lippeverband Essen finanziert wird. Die städtischen Ausgaben belaufen sich auf 58.000 Euro und sind im Geh- und Radwege-Erneuerungsprogramm durch bereitgestellte Mittel gedeckt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Asphaltierung Radweg Dasbeck (Dasbecker Weg-Uedinghoffstraße)Zur Vorlage · 0772/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Asphaltierung des Radweges Dasbeck vorgelegt. Das Vorhaben umfasst den Abschnitt zwischen dem Dasbecker Weg und der Uedinghoffstraße. Derzeit weist der Verbindungsweg Schäden wie Aufbrüche, Verdrückungen und Rissbildungen auf. Die geplante Maßnahme sieht den Ausbau des vorhandenen Asphalts sowie den Einbau einer neuen Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht vor. Zusätzlich soll ein Lückenschluss im Bereich vor dem Reitverein bis zur Uedinghoffstraße realisiert werden, welcher aktuell eine wassergebundene Decke aufweist. Im Zuge der Arbeiten werden zudem die Bankette an die neuen Fahrbahnränder angepasst.
Der Weg wird als Wirtschaftsweg eingestuft, dient jedoch aufgrund seiner Lage zwischen dem Dasbecker Weg und dem Friedhof Dasbeck sowie als Verbindung in Richtung Mansfelder Straße, Münsterstraße und Bockum-Höfel primär der Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 75.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über das städtische Radwegeerneuerungsprogramm, wobei die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Anliegerbeiträge fallen für dieses Vorhaben nicht an. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- J.Mündliche Berichte
- 1.Bericht zum Zustand unserer Brücken – Herr Gawin
- 2.Bericht über größere laufende Maßnahmen des Tiefbau- und Grünflächenamtes einschl. der Straßenbaumaßnahmen in den Sommerferien – Herr Gawin
- 3.Sachstandsbericht Baugebiet Schlossmühle – Firma Heckmann
- K.Anträge
- 1.Ausbau WasserwanderrastplätzeZur Vorlage · 0414/22_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen eines Antrags an den Oberbürgermeister den Ausbau der Wasserwanderrastplätze in Hamm beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Aufenthaltsqualität für Wassertouristen auf dem Datteln-Hamm-Kanal zu erhöhen.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Stadt bereits über vier Wasserwanderrastplätze verfügt, die Sportbootfahrern eine 48-stündige Liegezeit ermöglichen. Während der Anleger in Herringen bereits gut erschlossen ist, verfügen die Sportbootanlegern in der Innenstadt, im Bereich Bad Hamm/Kurpark sowie am Maxipark derzeit nicht über eine Frischwasser- oder Stromversorgung.
Der Antrag umfasst zwei Kernpunkte: Erstens soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, Versorgungsstationen an den Wasserwanderrastplätzen zu schaffen, um eine ausreichende Versorgung mit Strom und Frischwasser sicherzustellen. Zweitens soll die Verwaltung prüfen, ob der Bootsanleger in Werries im Rahmen einer Neugestaltung und eines Ausbaus in das Gesamtkonzept „Grüne Umweltachse“ integriert werden kann. Bei der Planung der Liegeplätze soll dabei berücksichtigt werden, dass sowohl für motorisierte Sportboote als auch für Ruderboote angemessene Anlegemöglichkeiten vorhanden sind.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.03.2022 · Rat
- Ausbau WasserwanderrastplätzeZur Vorlage · 0408/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0414/22 die Schaffung von Versorgungsstationen an den Wasserwanderrastplätzen sowie die Prüfung eines Ausbaus des Bootsanlegers in Werries beantragt. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität für Sportbootfahrer am Datteln-Hamm-Kanal zu erhöhen, indem an den Anlegern in der Innenstadt, Bad Hamm/Kurpark und am Maxipark eine Strom- und Frischwasserversorgung sichergestellt wird. Zudem soll geprüft werden, ob der Rastplatz in Werries in das Projekt „Grüne Umweltachse“ integriert werden kann, wobei ausreichende Liegeplätze für motorisierte Boote und Ruderboote berücksichtigt werden sollen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die drei genannten Anleger unterschiedliche Standards aufweisen. Vor einer Umsetzung müssen die Stadtwerke die technische Machbarkeit sowie den erforderlichen Aufwand für die Strom- und Trinkwasserversorgung ermitteln. Dabei ist die Einhaltung der Trinkwasserhygiene, insbesondere die Vermeidung von Stagnation und Verkeimung durch zu lange Netzanschlüsse, maßgeblich. Eine abschließende Bewertung der Umsetzung erfolgt nach der Erhebung der notwendigen Eckdaten.
Bezüglich des Anlegers in Werries ist das Vergabeverfahren für das Projekt „Grüne Umweltachse“ kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen des geplanten Bausteins zur barrierefreien Anbindung an den Kanal wird ein möglicher Ausbau des Rastplatzes gemeinsam mit den Stadtwerken geprüft. In diesen Prozess sollen zudem das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle sowie die Wassersportvereine einbezogen werden. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Prüfungen über die Ergebnisse und die weiteren Schritte berichten.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- L.Verschiedenes