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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0130/22 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vom 08.03.2022
- 2.Ausbaupläne S 02/22 – Johanna-Schwering-Straße, Clementine-Röper-Straße, östlicher Abschnitt der Ida-Goldstein-Straße – und Ausbauplan S03/22 – Marianne-Vogel-WegZur Vorlage · 0673/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Ausbaupläne S 02/22 und S 03/22 im Erschließungsgebiet Auf dem Beisenkamp vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Endausbau der öffentlichen Verkehrsflächen in den zweiten und dritten Bauabschnitten des Gebiets. Konkret umfasst dies die Johanna-Schwering-Straße, die Clementine-Röper-Straße, den östlichen Abschnitt der Ida-Goldverkehrsstraße sowie den Marianne-Vogel-Weg.
Der Ausbau ist vorgesehen, sobald in den jeweiligen Abschnitten eine Bebauungsquote von mindestens 80 Prozent erreicht ist. Die Verkehrsflächen sollen als barrierefreie, niveaugleiche Mischverkehrsflächen in Pflasterbauweise gestaltet werden. Die technische Planung sieht die Pflanzung von 29 Bäumen sowie die Schaffung von insgesamt 44 Parkplätzen vor. Zudem wird eine endgültige Straßenbeleuchtung mit LED-Technik installiert. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die oberflächliche Straßenentwässerung, die das Niederschlagswasser über Transportmulden und Regenrückhaltebecken der Kanalisation zuführt.
Die Kosten für die Durchführung der Baumaßnahmen werden vollständig vom Erschließungsträger getragen, sodass für die Stadt keine unmittelbaren Auszahlungen anfallen, wenngleich Folgekosten entstehen können. Der Beschlussvorschlag ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität formuliert. Die Belange behinderter Menschen wurden in der Planung berücksichtigt. Eine schriftliche Bürgerbeteiligung der Anlieger fand im Mai 2022 statt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Innenstadt 2030 Sofortprogramm Innenstadt / Umsetzung Sofortprogramm InnenstadtZur Vorlage · 0783/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat der Weiterführung des „Sofortprogramms Innenstadt“ zugestimmt. Die Entscheidung umfasst die Fortsetzung spezifischer Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt, sofern die Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie eine gesicherte Finanzierung vorliegen.
Kernbestandteile der Fortführung sind der Verfügungsfonds zur Anmietung leerstehender Ladenlokale, der auch Zuschüsse für Umbaupauschalen vorsieht, sowie die Aufwertung des öffentlichen Raumes. Durch die Nutzung von temporären Begrünungsmaßnahmen, mobilen Stadtmöbeln und Street-Art-Projekten soll die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt gesteigert werden. Geplante Standorte für diese mobilen Elemente sind unter anderem die Museumsstraße, die Rödinghauserstraße sowie der Santa Monica Platz. Die Maßnahmen dienen dazu, verschiedene Bereiche der Innenstadt in den Fokus zu rücken und Möglichkeiten für die Mobilitätswende auf Verkehrsflächen zu erproben.
Finanziell sieht die Vorlage für die Jahre 2022 und 2023 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 195.000 Euro vor, wobei die Stadt Hamm einen Eigenanteil von 19.500 Euro trägt. Die restlichen Mittel werden durch Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Parallel zur baulichen Gestaltung ist ein „Innenstadtdialog“ vorgesehen, um die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Planungen zu informieren und aktiv in den Austausch einzubinden. Das Programm basiert auf dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Perspektive Innenstadt 2030“.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- C.Empfehlungen an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0756/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0756/22_VL wird der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – im Stadtbezirk Hamm-Mitte vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 1006 m² großes Areal in der Gemarkung Hamm, welches Teile der Flur 32 umfasst. Geplant ist eine innerstädtische Nachverdichtung, die die Errichtung einer öffentlichen Fahrradgarage im Erdgeschoss sowie eine dreigeschossige Bebauung mit Wohn- oder Gewerbenutzung in den Obergeschossen vorsieht. Das Verfahren soll auf Grundlage des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung durchgeführt werden, wodurch der bestehende Bebauungsplan Nr. 01.003 überplant wird.
Im Rahmen der Planung ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und eine Besprechungsmöglichkeit anzubieten. Der Rat der Stadt Hamm hat den Termin für die entsprechende Sitzung auf den 21.06.2024 festgelegt. Finanzielle Auswirkungen des Vorhabens werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0768/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Diese Maßnahme dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches die finanzielle Entlastung der Anlieger bei beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen zum Ziel hat.
Das Konzept dient der Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und beinhaltet keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Baumaßnahmen. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Erstellung des Konzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Durch die Fortschreibung wird die Grundlage geschaffen, um die Bezuschussung der Anliegeranteile über Landesmittel zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Fördersätze von 50 % auf 100 % der umlagefähigen Aufwendungen angestrebt hat. Die Verwaltung plant, die Verfahren zur Bürgerbeteiligung an die künftigen Anforderungen der Fördermittelverordnung anzupassen. Das Bauverwaltungsamt wird nach Rechtskraft der neuen Verordnung über die rechtlichen Auswirkungen informieren.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Aufnahme verkehrsbezogener Sharing-Angebote in die Sondernutzungssatzung der Stadt Hamm:Zur Vorlage · 0800/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 3. Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung beschlossen, um verkehrsbezogene Sharing-Angebote rechtlich zu regeln. Die Neuregelung umfasst die Aufnahme von E-Scootern, Leihrädern und Carsharing-Systemen in die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Die Änderung zielt primär auf sogenannte Free-Floating-Systeme ab, bei denen Fahrzeuge wie E-Scooter ohne feste Verleihstationen im öffentlichen Raum abgestellt werden können. Da diese ungesteuerte Nutzung zu einer stärkeren Beanspruchung des Straßenraums und potenziellen Behinderungen im Geh- und Radwegbereich führen kann, sieht die Neuregelung die Einführung einer Gebühr vor. Für stationsgebundene Systeme, wie etwa das Carsharing oder das MetropolradRuhr, werden vorerst keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Gebührenordnung wird um den Tarifpunkt „Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken“ ergänzt. Für nicht stationsgebundene Verleihsysteme wird eine jährliche Gebühr von 30,00 Euro pro Fahrzeug festgesetzt. Die Verwaltung geht bei der jährlichen Einnahme aus dieser Maßnahme von etwa 18.000 Euro aus, basierend auf einer Kalkulation von 600 E-Scootern. Zudem wurde die Satzung so angepasst, dass die Stadt künftig die Möglichkeit erhält, die Anzahl der Anbieter sowie die Fahrzeugkontingente zu begrenzen. Die geänderte Satzung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Die Betreiber der betroffenen Systeme sind dazu verpflichtet, Sondernutzungsanträge einzureichen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlungen an den Hauptausschuss
- 1.Ausbauplan S 18/21 Goethestraße B 63 von Alleestraße bis SüdenwallZur Vorlage · 0439/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Ausbauplan der Goethestraße (B 63) im Abschnitt von der Alleestraße bis zum Südenwall vorgelegt. Der Plan sieht vor, die Verkehrsführung so anzupassen, dass Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 Metern sowie teilweise baulich abgetrennte Radwege mit 2,00 Metern Breite entstehen. Im Zuge dieser Maßnahme wird die Anzahl der Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr von vier auf zwei Fahrspuren pro Richtung reduziert. Eine verkehrstechnische Überprüfung ergab, dass die Verkehrsqualität auf den verbleibenden Spuren weiterhin als ausreichend eingestuft wird.
Die baulichen Veränderungen umfassen unter anderem die Neugestaltung von Bushaltestellen, die barrierefrei auszuführen sind, sowie die Einrichtung von Ladezonen für Lieferdienste. Durch die neuen Radverkehrsanlagen entfallen insgesamt 25 Parkplätze, sodass 33 Stellplätze verbleiben. Im Bereich der Alleestraße bis zur Schillerstraße ist zudem der Wegfall einer Mittelinsel sowie der Entfernung von drei Bäumen vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich im Zeitraum von 2022 bis 2024 auf Auszahlungen in Höhe von 1.350.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des Landes in Höhe von 500.000 Euro, Zuschüsse für Bushaltestellen sowie Anliegerbeiträge. Der städtische Eigenanteil beträgt 683.500 Euro. Die Anlieger sind über die Maßnahme informiert worden, und der Ausbauplan wurde im Mai 2022 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022, 1. FortschreibungZur Vorlage · 0760/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0760/22_VL sieht die 1. Fortschreibung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung 2022 und folgende vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch die Beantragung dieser Zuwendungen soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger erreicht werden, da die Landesregierung eine Erhöhung der Bezuschussung für den Anliegeranteil an Straßenausbaumaßnahmen von 50 auf 100 Prozent angekündigt hat.
Die Erneuerungsmaßnahmen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da die Instandsetzung der bestehenden Anlagen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Durchführung der in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 373.200 Euro sowie konsumtive Aufwendungen in Höhe von 451.300 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Baumaßnahmen über die entstehenden Beitragspflichten gemäß dem Kommunalabgabengesetz informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen und FahrbahnenZur Vorlage · 0765/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (0765/22_VL) sieht die Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen in Hamm vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und soll im Zeitraum von 2022 bis 2024 erfolgen. Die Gesamtkosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 2.584.800 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen, die für das Jahr 2021 gebildet wurden, erfolgt.
Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten aufgrund von Rissbildungen und Abplatzungen an verschiedenen Straßen, darunter die Gobel-von-Drechen-Straße, die Martinstraße und die Illinger Straße. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen durch den Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht vorgesehen, was unter anderem die Brückenstraße, die Winkhausstraße und die Schottschleife betrifft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erneuerung der Deckschichten von Geh- und Radwegen sowie Fahrradstraßen, etwa in der Ostwennemarstraße oder der Langestraße. Darüber hinaus sind Arbeiten an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen geplant, um Schäden wie offene Fugen, Verwerfungen oder Ausbrüche zu beheben, konkret an der Straße Am Kirchgraben und am Homanns Weg. Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlungen an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Östingstraße ab der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 – An der Östingstraße – bis zur zweiten Bahnunterführung / nördliche Grenze des Bebauungsplanes 04.043 – Michaelstraße östlicher Teil –Zur Vorlage · 0726/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0726/22 vor, mit der die Planungsentscheidung für die Erschließungsanlage Östingstraße beantragt wird. Der betreffende Abschnitt erstreckt sich von der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 (Baumarkt an der Östingstraße) bis zur zweiten Bahnunterführung an der nördlichen Grenze des Bebauungsplanes 04.043 (Michaelstraße östlicher Teil). Die Vorlage sieht vor, dass die einseitig anbaubare Erschließungsanlage den Anforderungen des Baugesetzbuches (§ 1 Abs. 4-7 BauGB) entspricht.
Die Östingstraße wurde seit dem 01.01.2008 als Kreisstraße klassifiziert. Im Rahmen des Ausbauplans S 12/09 erfolgte ein endgültiger Ausbau der Straße und der Kanalisation, um den provisorischen Zustand zu beenden. Dabei wurden die Entwässerung durch die Erweiterung des Kanalnetzes und die Errichtung von Versickerungsmulden technisch sichergestellt. Die Fahrbahn wurde für die Anforderungen einer Landesstraße II. Ordnung sowie für den gewerblichen Verkehr ausgelegt. Zudem wurden ein gemeinsamer Geh- und Radweg sowie ein Parkstreifen angelegt.
Da die Straßenführung und Straßenbreite in den bestehenden Bebauungsplänen nicht festgesetzt sind, ist eine entsprechende Planungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Kosten der Baumaßnahme werden nach den Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts abgerechnet, da die Maßnahmen zur erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage dienten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Asphaltierung Radweg Fahrradpromenade Hafenstraße (Richard-Matthaei-Platz bis Nordstraße)Zur Vorlage · 0769/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0769/22_VL einen Beschlussvorschlag zur Asphaltierung eines Abschnitts der Fahrradpromenade in der Hafenstraße vor. Konkret betrifft dies den Bereich vom Richard-Matthaei-Platz bis zur Nordstraße. Der derzeit in wassergebundener Bauweise befestigte Radweg weist Unebenheiten auf, die bei Nässe die Befahrbarkeit erschweren. Da dieser Abschnitt eine wichtige Verbindungsfunktion im Rahmen der Fahrradpromenade übernimmt und eine hohe Verkehrsbelastung aufweist, soll die Qualität durch eine neue Befestigung dauerhaft verbessert werden.
Das technische Vorhaben sieht vor, die vorhandene Schotterbefestigung teilweise aufzunehmen, zu profilieren und zu verdichten. Anschließend soll eine Asphaltbefestigung, bestehend aus einer Asphalttragschicht und einer Asphaltdeckschicht, eingebaut werden.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die geschätzten Auszahlungen belaufen sich auf 50.000 Euro, während Einzahlungen in Höhe von 45.000 Euro vorgesehen sind, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 5.000 Euro ergibt. Die Mittel sind im Radwege-Erneuerungsprogramm der Stadt Hamm hinterlegt. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid nach der Förderrichtlinie Nahverkehr wurde bereits beantragt, wobei die Zusage der Zuwendung für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt wurde.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Erneuerung Gehweg Richard-Wagner-Straße zwischen Langewanneweg und HellwegZur Vorlage · 0770/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Erneuerung des Gehwegs in der Richard-Wagner-Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Bereich zwischen dem Langewanneweg und dem Hellweg. Hintergrund der Planung ist ein Vorhaben der Stadtwerke Hamm, welche in diesem Abschnitt Leitungsarbeiten durchführen möchten. Von diesen Arbeiten sind der nördliche sowie der südliche Gehweg und der südliche Parkstreifen betroffen.
Da der Zustand des Gehwegs als schlecht beschrieben wird, ist vorgesehen, im Zuge der Leitungsarbeiten auch die Flächen und Reststreifen des Gehwegs, die nicht direkt von den Arbeiten der Stadtwerke betroffen sind, mit einem neuen Plattenbelag zu versehen.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 230.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt unter Einbeziehung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz in Höhe von 150.000 Euro sowie einem städtischen Eigenanteil von 80.000 Euro. Der Anliegeranteil wird nach der derzeitigen Rechtslage durch das Land Nordrhein-Westfalen mit 50 Prozent bezuschusst. Die Mittel sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden. Der Beschlussvorschlag sieht die Erneuerung des Gehwegs unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor. Die Budgetentwicklung wird im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung beobachtet, um bei Bedarf Prioritätenanpassungen vornehmen zu können.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Ausbauplan S 05/22 Fahrbahnerneuerung Langewanneweg von Bahnübergang RLG bis Waldorfweg und Ausbau der Bushaltestellen TewesZur Vorlage · 0778/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Fahrbahnerneuerung im Langewanneweg sowie den Ausbau der Bushaltestellen Tewes vorsieht. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des bituminösen Oberbaus im Bereich zwischen dem Bahnübergang RLG und dem Waldorfweg, um bestehende Schäden wie Risse und Ausbrüche in der Asphaltdeckschicht zu beheben.
Parallel dazu ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen Tewes geplant. Die bisherigen Busbuchten sollen zurückgebaut und durch einen Halt am Fahrbahnrand ersetzt werden, um breitere Warte- und Gehwegflächen zu schaffen. Die Neugestaltung beinhaltet die Installation von beleuchteten Fahrgastunterständen, die Integration eines Grünbeets sowie die Umsetzung spezifischer Anforderungen an die Barrierefreiheit, wie etwa taktile Leitsysteme und kontrastierende Bodenmarkierungen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 365.000 Euro. Davon entfallen 265.000 Euro auf die Fahrbahnerneuerung und 100.000 Euro auf den Ausbau der Haltestellen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, Landesfördermittel sowie einen Anteil der Stadtwerke. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 106.000 Euro. Die Mittel für die Straßendeckensanierung und die ÖPNV-Infrastruktur sind vorhanden. Der Ausbauplan wurde im Mai 2022 öffentlich ausgelegt.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- F.Empfehlung an den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe
- 1.Jugendarbeit in Hamm-MitteZur Vorlage · 0677/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 0677/22_VL sieht die Bewilligung einer Förderung für die Jugendarbeit im Stadtteil Hamm-Mitte vor. Die Mittel werden an die Outlaw gGmbH sowie den Ev. Kirchenkreis Hamm vergeben, um aufsuchende und offene Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 21 Jahren zu ermöglichen. Ziel des Projekts ist die Schaffung sicherer Anlaufstellen, der Aufbau von Beziehungen zu den Jugendlichen sowie die Stärkung des demokratischen Bewusstseins durch niedrigschwellige Angebote. Die Umsetzung umfasst den Aufbau eines Teams aus Ehrenamtlichen, Honorarkräften und Hauptamtlichen, die Entwicklung digitaler Vernetzungsformate sowie ein Werbekonzept.
Die Verwaltung empfiehlt die Förderung mit Verweis auf eine Unterversorgung im Stadtteil Hamm-Mitte. Die Laufzeit der Förderung ist bis Ende 2023 befristet. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und Begleitung beauftragt, wobei nach einem Jahr ein Zwischenbericht sowie nach zwei Jahren eine umfassende Auswertung erfolgen sollen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf Aufwendungen von 42.375 Euro, während für das Jahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 86.250 Euro veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 105.125 Euro. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Jugendamtes verfügbar. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Die beantragte Refinanzierung umfasst die Kosten für eine 0,5-Stelle einer Fachkraft sowie Sachkosten.
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- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- G.Mitteilungsvorlagen
- 1.Ersatz- und Neubeschaffung von Fahrzeugen Hier: Objektbeschluss und Abweichungen von den Vergaberichtlinien
- 2.Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm! Lebenswert. Selbstbestimmt. Mittendrin.“ im Quartier Rhynern-Mitte im Sozialraum Rhynern
- 3.Migration Notruf 112 auf IP hier: Genehmigung der Abweichung von den Vorschriften der Vergaberichtlinien der Stadt Hamm
- 4.Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3 (Hamm-Süden)
- H.Anträge
- 1.Esther–Bejarano–Straße im Bezirk MitteZur Vorlage · 0418/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0418/22_AT aus der Ratsgruppe Die Linke wird die Bezirksvertretung Hamm-Mitte dazu aufgefordert, die Benennung einer Straße im Bezirk nach Esther Bejarano zu beschließen. Der Antrag bezieht sich auf eine Sitzung des Rates vom 14. September 2021, in der ein entsprechender Antrag zur Straßenbenennung von nahezu allen Ratsgruppen und Fraktionen unterstützt wurde.
In der Niederschrift der Ratssitzung wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über Straßenbenennungen nicht beim Rat, sondern bei den zuständigen Bezirksvertretungen liegt. Der ursprüngliche Antrag wurde daher gemäß der Stellungnahme an eine Bezirksvertretung verwiesen.
Die Antragsteller fordern nun, dass die Bezirksvertretung Mitte beschließt, die nächste neu zu benennende Straße im Bezirk den Namen Esther–Bejarano–Straße zu tragen. Voraussetzung für diesen Beschluss ist, dass eine solche Benennung nicht bereits in einem anderen Stadtbezirk vorgenommen wurde. Die Antragsteller beziehen sich dabei auf die Positionierung der Ratsvertreter in der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- I.Verschiedenes