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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einführung und Verpflichtung einer neuen Bezirksvertreterin
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Firma Westfleisch - Mündlicher Bericht
- 4.Vorstellung der Baumaßnahmen am Erlenbach – Mündlicher Bericht
- 5.Entfernung der Fahrradschutzstreifen an der Marker Dorfstraße – Mündlicher Bericht
- 6.Vorstellung der drei Naturschutzbeauftragten für den Stadtbezirk Uentrop
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 10.03.2022, Nr. 0136/22, Schriftliche Anträge liegen nicht vor
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0768/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Diese Maßnahme dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches die finanzielle Entlastung der Anlieger bei beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen zum Ziel hat.
Das Konzept dient der Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und beinhaltet keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Baumaßnahmen. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Erstellung des Konzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Durch die Fortschreibung wird die Grundlage geschaffen, um die Bezuschussung der Anliegeranteile über Landesmittel zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Fördersätze von 50 % auf 100 % der umlagefähigen Aufwendungen angestrebt hat. Die Verwaltung plant, die Verfahren zur Bürgerbeteiligung an die künftigen Anforderungen der Fördermittelverordnung anzupassen. Das Bauverwaltungsamt wird nach Rechtskraft der neuen Verordnung über die rechtlichen Auswirkungen informieren.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Aufnahme verkehrsbezogener Sharing-Angebote in die Sondernutzungssatzung der Stadt Hamm:Zur Vorlage · 0800/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 3. Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung beschlossen, um verkehrsbezogene Sharing-Angebote rechtlich zu regeln. Die Neuregelung umfasst die Aufnahme von E-Scootern, Leihrädern und Carsharing-Systemen in die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Die Änderung zielt primär auf sogenannte Free-Floating-Systeme ab, bei denen Fahrzeuge wie E-Scooter ohne feste Verleihstationen im öffentlichen Raum abgestellt werden können. Da diese ungesteuerte Nutzung zu einer stärkeren Beanspruchung des Straßenraums und potenziellen Behinderungen im Geh- und Radwegbereich führen kann, sieht die Neuregelung die Einführung einer Gebühr vor. Für stationsgebundene Systeme, wie etwa das Carsharing oder das MetropolradRuhr, werden vorerst keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Gebührenordnung wird um den Tarifpunkt „Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken“ ergänzt. Für nicht stationsgebundene Verleihsysteme wird eine jährliche Gebühr von 30,00 Euro pro Fahrzeug festgesetzt. Die Verwaltung geht bei der jährlichen Einnahme aus dieser Maßnahme von etwa 18.000 Euro aus, basierend auf einer Kalkulation von 600 E-Scootern. Zudem wurde die Satzung so angepasst, dass die Stadt künftig die Möglichkeit erhält, die Anzahl der Anbieter sowie die Fahrzeugkontingente zu begrenzen. Die geänderte Satzung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Die Betreiber der betroffenen Systeme sind dazu verpflichtet, Sondernutzungsanträge einzureichen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Sanierung von Fassade und Dach am KurhausZur Vorlage · 0804/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Sanierung des Kurhauses beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung der Fassaden am Kopfgebäude sowie am Spiegelsaal und die Erneuerung der Dachflächen. Im Rahmen der Arbeiten sollen die bestehenden Schäden an Putz, Stuck und Mauerwerk behoben, die technisch veralteten Aluminiumfenster durch denkmalgerechte Holzfenster ersetzt und die Dacheindeckung inklusive der Dachentwässerung sowie der Unterspannbahn erneuert werden. Zudem ist die Erneuerung der Fassadenbeleuchtung vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.
Für die Umsetzung der Sanierung wurden außerplanmäßige Mittel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 bereitgestellt. Die Gesamtkosten werden auf 1.510.000 Euro geschätzt, wobei die Auszahlungen auf 100.000 Euro im Jahr 2022 und 1.410.000 Euro im Jahr 2023 entfallen. Die Finanzierung erfolgt über das allgemeine, gegenseitig deckungsfähige Investitionsbudget. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
Die Notwendigkeit der Sanierung ergibt sich aus festgestellten Schäden an der Bausubstanz, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellten. Durch die Maßnahmen soll die Restnutzungsdauer des Gebäudeteils von 12 auf 25 Jahre verlängert werden. Der Zeitplan sieht die Planungs- und Ausführungsphasen sowie die Abrechnung bis Ende 2023 vor.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Empfehlung an den Hauptaussschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022, 1. FortschreibungZur Vorlage · 0760/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0760/22_VL sieht die 1. Fortschreibung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung 2022 und folgende vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch die Beantragung dieser Zuwendungen soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger erreicht werden, da die Landesregierung eine Erhöhung der Bezuschussung für den Anliegeranteil an Straßenausbaumaßnahmen von 50 auf 100 Prozent angekündigt hat.
Die Erneuerungsmaßnahmen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da die Instandsetzung der bestehenden Anlagen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Durchführung der in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 373.200 Euro sowie konsumtive Aufwendungen in Höhe von 451.300 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Baumaßnahmen über die entstehenden Beitragspflichten gemäß dem Kommunalabgabengesetz informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen und FahrbahnenZur Vorlage · 0765/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (0765/22_VL) sieht die Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen in Hamm vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und soll im Zeitraum von 2022 bis 2024 erfolgen. Die Gesamtkosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 2.584.800 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen, die für das Jahr 2021 gebildet wurden, erfolgt.
Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten aufgrund von Rissbildungen und Abplatzungen an verschiedenen Straßen, darunter die Gobel-von-Drechen-Straße, die Martinstraße und die Illinger Straße. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen durch den Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht vorgesehen, was unter anderem die Brückenstraße, die Winkhausstraße und die Schottschleife betrifft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erneuerung der Deckschichten von Geh- und Radwegen sowie Fahrradstraßen, etwa in der Ostwennemarstraße oder der Langestraße. Darüber hinaus sind Arbeiten an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen geplant, um Schäden wie offene Fugen, Verwerfungen oder Ausbrüche zu beheben, konkret an der Straße Am Kirchgraben und am Homanns Weg. Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Ausbauplan S 04/22 Beidseitige Erneuerung der Geh- und Radwege Ostwennemarstraße von Bahnübergang RLG bis Marker Dorfstraße und Ausbau der Bushaltestellen Hartriegelweg und EibenwegZur Vorlage · 0777/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die beidseitige Erneuerung der Geh- und Radwege in der Ostwennemarstraße sowie den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Hartriegelweg und Eibenweg vorsieht. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt vom Bahnübergang RLG bis zur Marker Dorfstraße.
Aufgrund von Wurzelaufbrüchen sollen die Wege instand gesetzt werden. In Teilen wird der Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg verbreitert, um den Baumbestand zu schützen, was zur Einrichtung eines kombinierten Geh- und Radwegs führt. In anderen Abschnitten werden die Wege als getrennte Trassen mit einem Schutzstreifen und Noppenpflaster zur Abgrenzung neu angelegt. Die Übergänge über die Fahrbahn sollen barrierefrei gestaltet werden. Zudem ist der Erwerb einer Fläche von 26 m² an der Ecke Lange Reihe / Ostwennemarstraße vorgesehen.
Die Kosten für die Erneuerung der Wege belaufen sich auf 260.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen stammen. Der Ausbau der Bushaltestellen Hartriegelweg und Eibenweg kostet jeweils 132.000 Euro bzw. 138.000 Euro. Für diese Maßnahmen werden 90 Prozent der Kosten durch Zuschüsse des Landes getragen, während die verbleibenden 10 Prozent von den Stadtwerken übernommen werden. Die bauliche Umsetzung der Haltestellen erfolgt in Betonbauweise und berücksichtigt Anforderungen an die Barrierefreiheit, etwa durch die Verwendung von Kasseler Sonderborden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- F.Empfehlung an den Familie, Kinder- und Jugendhilfe
- 1.Aufstockung der stadtteilbezogenen aufsuchenden Jugendarbeit in HammZur Vorlage · 0805/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstockung der stadtteilbezogenen aufsuchenden Jugendarbeit vorgelegt. Ziel ist es, das bestehende Modell, welches bereits in Heessen angewendet wird, auf weitere Stadtteile zu übertragen. Konkret umfasst die Planung die Gebiete Rhynern, Uentrop, Heessen, Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum.
Der Ansatz sieht vor, die Arbeit der städtischen Jugend- und Stadtteilzentren zu intensivieren, indem in den jeweiligen Sozialräumen jeweils eine halbe Personalstelle geschaffen wird. Damit sollen insgesamt drei Vollzeitstellen bei den beteiligten freien Trägern finanziert werden. Die aufsuchende Arbeit richtet sich primär an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 23 Jahren, die durch die Arbeit in ihrem direkten Lebensraum, etwa auf Spielplätzen oder in Parks, erreicht werden sollen. Die Fachkräfte fungieren dabei als Vermittler zwischen der jungen Zielgruppe und der Stadtgesellschaft.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf 117.900 Euro, während für das Jahr 2023 Kosten in Höhe von 241.200 Euro veranschlagt sind, wobei für die Folgejahre eine Dynamisierung vorgesehen ist. Die Mittel stehen im Budget des Jugendamtes zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet. Der Rat soll die Finanzierung vorbehaltlich der gesicherten städtischen Haushaltslage beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Mitteilungsvorlagen
- 1.Ersatz- und Neubeschaffung von Fahrzeugen Hier: Objektbeschluss und Abweichungen von den Vergaberichtlinien
- 2.Migration Notruf 112 auf IP hier: Genehmigung der Abweichung von den Vorschriften der Vergaberichtlinien der Stadt Hamm
- 3.Änderung der Erschließungsbeitragssatzung - Mehrfacherschließungsvorteil - hier: Ergänzung - Fortschreibung und Konkretisierung der Herstellungsmerkmale technischer TeileinrichtungenZur Vorlage · 0143/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, eine bestehende Regelungslücke im Bereich des sogenannten Mehrfacherschließungsvorteils zu schließen sowie die Merkmale zur Feststellung der endgültigen Herstellung technischer Teileinrichtungen zu aktualisieren.
Durch die Ergänzung des § 6 Abs. 4 der Satzung soll sichergestellt werden, dass bei nachträglichen Klassifizierungen von Straßen eine Gleichbehandlung der Beitragspflichtigen erreicht wird. Die Verwaltung erläutert, dass Grundstücke, die ursprünglich nur über nicht-klassifizierte Straßen erschlossen waren, bei einer späteren Klassifizierung dieser Straßen und einer gleichzeitigen neuen Erschließung durch eine weitere Straße eine doppelte Belastung der Fahrbahnkosten erfahren können. Die Neuregelung soll verhindern, dass für die Kosten der Fahrbahn kein Vorteil gewährt werden kann, wenn bereits eine klassifizierte Straße als Erschließungsanlage existiert, obwohl die Kostenbelastung faktisch durch die neue Anlage erneut entsteht.
Zudem sieht die Vorlage eine Überarbeitung des § 8 Abs. 2 vor. Die darin enthaltenen Merkmale für die endgültige Herstellung technischer Teileinrichtungen werden an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und sprachlich überarbeitet. Die Änderung der Satzung vom 18. Dezember 2003 wurde zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Hamm weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- H.Anfragen
- 1.Tempo 30 GrenzwegZur Vorlage · 0237/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anfrage 0237/22 die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h am Grenzweg, im Bereich der Kreuzung zum Papenweg, beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die Verkehrssituation am dort befindlichen Spielplatz. Laut der Fraktion wird dieser Bereich von Familien häufig zu Fuß oder mit dem Fahrrad aufgesucht, wobei die Querung der Kurve am Grenzweg aufgrund der Fahrzeuggeschwindigkeit und einer unzureichenden Kurveneinsicht als unsicher beschrieben wird.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die bestehende Bremsschwelle im Bereich der Altglascontainer keine ausreichende Wirkung zeigt. Zudem wird auf die Situation im Papenweg verwiesen, wo parkende Fahrzeuge und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere für Schulkinder, beeinträchtigen sollen.
Die Verwaltung wird durch die Anfrage gebeten, zu beantworten, ob eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h im Bereich des Spielplatzes technisch und rechtlich möglich ist. Des Weiteren wird die Prüfung alternativer Maßnahmen angefragt, um die Sicherheit für den Fußgänger- und Radverkehr in diesem Bereich zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Tempo 30 GrenzwegZur Vorlage · 0416/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage die Verkehrssituation am Spielplatz am Grenzweg, Ecke Grenzweg/Papenweg, thematisiert. Die Fraktion verwies auf die hohe Frequenz von Fußgängern und Radfahrern sowie auf Gefahrenmomente beim Überqueren der Straße im Kurvenbereich. Als Ursache wurden zu hohe Geschwindigkeiten sowie die eingeschränkte Kurvenübersicht angeführt. Die Anfrage fragte nach der Möglichkeit einer Temporeduzierung von 50 auf 30 km/h sowie nach alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Verkehrsteilnehmer.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Verkehrssituation geprüft wurde. Eine Rechtsgrundlage für die Anordnung einer geringeren Geschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung liege nicht vor. Ein bereits vorhandener Pflasterstreifen sowie ein Piktogramm, das auf Kinder hinweist, führten aufgrund der Kurvenlage tendenziell bereits zu einer Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Die Unfalllage wurde als unkritisch eingestuft, zudem sei im Kurvenbereich bereits ein Halteverbot angeordnet worden. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen sind daher nicht vorgesehen.
Als alternative Option verwies die Verwaltung auf ein laufendes Pilotprojekt mit Dialogdisplays an fünf Standorten, die bei Überschreitung der Geschwindigkeit ein rotes „Langsam“ anzeigen. Sollten die noch ausstehenden Erhebungen zu den Geschwindigkeiten positive Ergebnisse liefern, könne die Installation eines solchen Displays im Bereich des Spielplatzes in Betracht gezogen werden. Die Ergebnisse des Pilotprojekts werden der Bezirksvertretung mitgeteilt.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Vandalismus an der Kettlerschule, MaßnahmenZur Vorlage · 0252/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Schutzmaßnahmen an der Kettlerschule um Auskunft gebeten. Gegenstand der Anfrage ist die Bekämpfung von Vandalismus auf dem Schulgelände.
In der Vorlage wird auf eine Stellungnahme vom November 2021 verwiesen, in der die Verwaltung die Prüfung einer Ausparzellierung des öffentlichen Weges zur Ermöglichung einer Einzäunung des Schulgrundstücks in Aussicht gestellt hatte. Zudem wurde in einer Mitteilungsvorlage aus demselben Zeitraum angekündigt, dass im März 2022 ein Beschluss zur Genehmigung weiterer Schritte, einschließlich der Installation von Toren und Wegeanpassungen, erfolgen sollte.
Die Bezirksfraktion stellt fest, dass bislang keine Bautätigkeiten zur Sicherung der Schule erkennbar sind und eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen nach derzeitigem Stand nicht mehr gegeben sei. Die Anfrage fordert den Bezirksbürgermeister auf, über den aktuellen Sachstand der geplanten Maßnahmen sowie über den zeitlichen Rahmen der Umsetzung zu informieren.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Vandalismus an der Kettlerschule, MaßnahmenZur Vorlage · 0424/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Schutzmaßnahmen an der Kettlerschule um Informationen gebeten. Hintergrund ist der Vandalismus an der Schule sowie die geplante Einzäunung des Grundstücks durch eine Anpassung der Wegeführung. Die Fraktion verwies dabei auf frühere Mitteilungen der Verwaltung, wonach eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen war.
Die Verwaltung hat dazu zwei Varianten für die zukünftige Wegeführung erarbeitet. Die erste Option sieht eine Wegeführung außerhalb des Schulgrundstücks vor, was jedoch einen zusätzlichen Grunderwerb erfordern würde. Die zweite Variante würde eine Wegeführung über das städtische Schulgrundstück beinhalten. Die Verwaltung schlägt vor, auf die bisherige Wegeverbindung zu verzichten, da eine Wegeführung innerhalb des Schulgeländes die Vandalismusproblematik nicht verringere und die Alternative über Grunderwerb mit hohem finanziellem Aufwand verbunden sei. Eine Realisierung einer Verbindung außerhalb des Schulgeländes soll erst geprüft werden, sobald ein Vollzug des Bebauungsplans 02.017 durch den Eigentümer erkennbar ist.
Hinsichtlich der baulichen Sicherung teilte die Verwaltung mit, dass die Ausschreibung und Beauftragung einer Türanlage zum Abschluss des Pausengangs bereits erfolgt sind. Die Montage steht jedoch noch aus, da die Lieferung einzelner Bauteile der Türanlage bislang nicht möglich war.
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- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- I.Anregungen
- 1.Prüfung des Verkehrsflusses auf der Soester Str. in Höhe Friedhof Hamm MarkZur Vorlage · 0065/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage 0065/22_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Prüfung des Verkehrsflusses auf der Soester Straße im Bereich des Friedhofs Hamm-Mark.
Die Fraktion regt an, die Verkehrssituation im Bereich der Einfahrten zum Friedhof während der Stoßzeiten zu untersuchen. Ziel der Prüfung soll es sein, bei festgestellten Behinderungen durch abbiegende Fahrzeuge entsprechende Maßnahmen zu entwickeln.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Nutzung der Einfahrt zum Friedhofsparkplatz in südlicher Fahrtrichtung auf der Soester Straße erschwert sei. Laut der Anregung blockieren wartende Fahrzeuge auf der gegenläufigen Fahrbahn, die in Richtung Fährstraße führen, zeitweise die Einfahrt. Dies könne zu einem Rückstau führen, der bis in den Kreuzungsbereich Marker Allee/Ludwig-Teleky-Straße/Soester Straße reiche und dort zu Stillständen im Verkehrsfluss führen könne. Eine Entspannung der Situation trete laut Text erst ein, wenn die Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn Grünphase erhielten und Abbieger die Möglichkeit zur Nutzung der Einfahrt erhielten.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Prüfung des Verkehrsflusses auf der Soester Str. in Höhe Friedhof Hamm MarkZur Vorlage · 0417/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Anregung Nummer 0065/22 die Prüfung des Verkehrsflusses auf der Soester Straße im Bereich des Friedhofs Mark beantragt. Ziel der Anfrage war es, die Situation an den Einfahrten zum Friedhofparkplatz zu untersuchen und bei nachgewiesenen Behinderungen des Verkehrsflusses durch abbiegende Fahrzeuge entsprechende Maßnahmen zu entwickeln.
Die Begründung der Fraktion führt aus, dass die Einfahrt zum Friedhofsparkplatz in südlicher Fahrtrichtung auf der Soester Straße zu Stoßzeiten häufig durch wartende Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn blockiert wird. Dies könne zu Rückstaus führen, die bis in den Kreuzungsbereich Marker Allee/Ludwig-Teleky-Straße/Soester Straße reichen und dort zu Stillständen führen könnten. Eine Entspannung der Situation sei laut Anregung erst durch die Grünphase der Gegenrichtung oder durch Signale anderer Verkehrsteilnehmer möglich.
Die Verwaltung hat die Situation geprüft und nimmt dazu Stellung, dass es sich bei der betreffenden Zufahrt um etwa zehn Stellplätze handelt. Die Häufigkeit der Fahrzeugbewegungen wird von der zuständigen Fachabteilung nicht als hoch eingestuft. Aus Sicht der Verwaltung sind daher keine verkehrsregelnden Maßnahmen erforderlich.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- J.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- K.Verschiedenes