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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Vorstellung des neuen Försters Maurice Cosler
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm Rhynern vom 10.03.2022 Nr.: 0135/22
- 2.Erneuerung der Fahrbahn Ostdorf zwischen Hellweg und Hausnummer 13Zur Vorlage · 0789/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn in der Straße Ostdorf vor. Das Bauvorhaben umfasst den Bereich zwischen dem Hellweg und der Hausnummer 13. Hintergrund der Maßnahme ist ein beabsichtigtes Vorhaben der Stadtwerke Hamm, die in diesem Abschnitt Leitungsarbeiten durchführen möchten. Da sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, ist geplant, neben den durch die Arbeiten der Stadtwerke betroffenen Flächen auch die verbleibenden Reststreifen der Straße zu erneuern.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Erneuerungsarbeiten unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung vor. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil in Höhe von 75.000 Euro. Die Mittel werden aus der Finanzstelle für die Beteiligung an Maßnahmen Dritter bei Gemeindestraßen bereitgestellt. Die Verwaltung gibt an, dass die Mittel zur Verfügung stehen und das Budget im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung kontinuierlich beobachtet wird, um bei Bedarf Prioritätenanpassungen vorzunehmen. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes ist für dieses Vorhaben nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Nachnutzung Gebäude Unnaer Straße 15, Ausschreibung Planungsleistungen und Beauftragung erster Planungsleistungen sowie vorbereitender MaßnahmenZur Vorlage · 0787/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern hat beschlossen, die Nachnutzung des Gebäudes in der Unnaer Straße 15 als Bezirksbücherei sowie als weiteren Begegnungsort voranzutreiben. Im Rahmen dieses Vorhabens soll eine europaweite Ausschreibung für extern zu erbringende Planungsleistungen durchgeführt werden. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll bis zur Leistungsphase 3 erfolgen, um die Erstellung eines Entwurfs sowie einer Kostenberechnung zu ermöglichen, die als Grundlage für einen späteren Baubeschluss dienen. Zudem ist die Umsetzung vorbereitender Maßnahmen vorgesehen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung dieser Schritte beauftragt. Dabei soll ein Planer für nachhaltiges Bauen hinzugezogen werden, um die Anforderungen an Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Im Vorfeld der baulichen Maßnahmen sind zudem Maßnahmen zum Schutz eines geschützten Bergahorns auf dem Grundstück vorgesehen.
Für die Umsetzung der Planungsleistungen und vorbereitenden Maßnahmen sind für die Jahre 2022 und 2023 Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der weiteren Kosten für das Projekt, welches den Umbau zum Kleinbahnhof Rhynern als Bücherei und Bürgertreff umfasst, soll durch die Verwaltung in die künftigen Haushaltsplanberatungen eingebracht werden. Die Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgt aufgrund der voraussichtlichen kumulativen Kosten von über 215.000 Euro netto im europaweiten Verfahren. Ein externer Fachanwalt für Vergaberecht soll die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung unterstützen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Nachnutzungskonzept „Bürgerpark Papenloh“ Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0775/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0775/22_VL befasst sich mit dem Nachnutzungskonzept „Bürgerpark Papenloh“ für das Areal des ehemaligen Sportplatzes. Die Erstellung des städtebaulichen Konzeptes erfolgte im Auftrag der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern durch ein beauftragtes Planungsbüro. Der Planungsprozess beinhaltete eine Bürgerwerkstatt, eine Online-Beteiligung sowie eine Behördenbeteiligung. Ergänzt wird der Endbericht durch ein Entwässerungskonzept der ITP Ingenieure GmbH.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Konzept als Handlungs- und Orientierungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung und nachfolgende Planungen zur Kenntnis zu nehmen. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der Ausschüsse für Sport und Freizeit sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Vergabe weiterer Planungsschritte unter Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorzubereiten.
Kernpunkte der Endfassung des Konzepts sind der Erhalt des Vereinsheims „Am Sportplatz 20“, welches im Eigentum der Stadt Hamm steht, sowie die Integration von Entwässerungsmaßnahmen durch Retention in Muldenbereichen. Eine wohnbauliche Entwicklung ist nicht vorgesehen. Für die Nachnutzung des derzeit vom Verein Westfalia Rhynern gepachteten Vereinsheims sollen eine Bestandsaufnahme sowie die Bildung einer Projektgruppe aus der Verwaltung und lokalen Akteuren erfolgen. Der Zeitplan sieht die Einrichtung der Projektgruppe sowie die Vergabe weiterer Planungen ab Sommer 2022 vor. Weitere Schritte umfassen Kostenschätzungen, die Prüfung von Förderprogrammen und die Genehmigungsplanung nach § 35 BauGB.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Erneuerung der Fahrbahn Ursulastraße zwischen Am Südbad und ChristinenwegZur Vorlage · 0764/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn in der Ursulastraße vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen Am Südbad und Christinenweg. Aufgrund von Schäden wie Aufbrüchen, Verdrückungen und Rissbildungen ist vorgesehen, den vorhandenen Asphalt auszubauen und eine neue Asphalttrag- sowie eine Asphaltdeckschicht einzubauen. Im Zuge dieser Arbeiten sollen zudem die Bankette an die neuen Fahrbahnränder angepasst werden.
Die Ursulastraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen, da sie eine öffentliche Radverbindung für den Schul-, Arbeits- und Freizeitverkehr darstellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Radwegeerneuerungsprogramm mit einem städtischen Eigenanteil von 100.000 Euro. Für die Umsetzung sind Mittel auf der Finanzstelle 662H1201015220 vorhanden. Anliegerbeiträge werden für dieses Vorhaben nicht erhoben.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Fahrbahnerneuerung unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung vor. Die Umsetzung der Arbeiten ist für das Jahr 2023 geplant. Die Vorlage wurde bereits in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern behandelt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Fahrbahnerneuerung Rembrandtstraße/Dietrich-Bonhoeffer-Straße (Brehmstraße bis Siedlungsstraße)Zur Vorlage · 0752/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0752/22 zur Erneuerung der Fahrbahnen in der Rembrandtstraße und der Dietrich-Bonhoeffer-Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Bereich von der Brehmstraße bis zur Siedlungsstraße. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Erneuerung des Mischwasserkanals durch den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm für das Ende des Jahres 2022.
Der aktuelle Zustand der Fahrbahnen weist Risse, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen auf, wobei der vorhandene Oberbau nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Da die Kanalerneuerungsarbeiten den Großteil der Fahrbahnen beeinträchtigen würden, sieht die Planung eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus auf der gesamten Breite vor.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 180.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 144.000 Euro aus Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 36.000 Euro ergibt. Die Kosten für die Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen. Die Maßnahme löst zudem Anliegerbeiträge aus, die nach derzeitiger Rechtslage durch das Land Nordrhein-Westfalen mit 50 Prozent bezuschusst werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Fahrbahnerneuerung unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, der Entscheidung des Rates zur 5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes sowie der gesicherten Finanzierung vor.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- D.Empfehlungen an den Rat
- 1.5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0768/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Diese Maßnahme dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches die finanzielle Entlastung der Anlieger bei beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen zum Ziel hat.
Das Konzept dient der Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und beinhaltet keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Baumaßnahmen. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Erstellung des Konzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Durch die Fortschreibung wird die Grundlage geschaffen, um die Bezuschussung der Anliegeranteile über Landesmittel zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Fördersätze von 50 % auf 100 % der umlagefähigen Aufwendungen angestrebt hat. Die Verwaltung plant, die Verfahren zur Bürgerbeteiligung an die künftigen Anforderungen der Fördermittelverordnung anzupassen. Das Bauverwaltungsamt wird nach Rechtskraft der neuen Verordnung über die rechtlichen Auswirkungen informieren.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: Erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0722/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0722/22_VL wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.085 im Bereich Werler Straße und Oberallener Weg in der Gemarkung Allen beantragt. Ziel des Vorhabens ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Gesamtfläche von etwa 95.324 m². Die Planung sieht die Ausweisung von Gewerbeflächen vor, die die Ansiedlung eines potenziellen Einzelbetriebs mit einer Fläche von rund 30.000 m² ermöglichen sollen. Damit verbunden ist die Sicherung von bis zu 560 Arbeitsplätzen.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Änderung der Zielrichtung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom September 2007 vor. Zudem ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches vorgesehen. Die Fortsetzung des Verfahrens ist an die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung gekoppelt.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung sollen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gemäß den bestehenden kommunalen Leitfäden und Konzepten berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem die Begrünung von Stellplätzen und Flächen, Versiegelungsschutz, Dachbegrünung sowie die Nutzung regenerativer Energien. Zudem ist die ökologische Aufwertung durch Aufforstung und die Rückhaltung von Regenwasser auf den Flächen vorgesehen. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet bereits als Erweiterung des Gewerbeparks dar, wobei bestimmte Streifen am Bewerbach und an der Werler Straße als Grünflächen für eine naturnahe Entwicklung ausgewiesen sind.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Aufnahme verkehrsbezogener Sharing-Angebote in die Sondernutzungssatzung der Stadt Hamm:Zur Vorlage · 0800/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 3. Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung beschlossen, um verkehrsbezogene Sharing-Angebote rechtlich zu regeln. Die Neuregelung umfasst die Aufnahme von E-Scootern, Leihrädern und Carsharing-Systemen in die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Die Änderung zielt primär auf sogenannte Free-Floating-Systeme ab, bei denen Fahrzeuge wie E-Scooter ohne feste Verleihstationen im öffentlichen Raum abgestellt werden können. Da diese ungesteuerte Nutzung zu einer stärkeren Beanspruchung des Straßenraums und potenziellen Behinderungen im Geh- und Radwegbereich führen kann, sieht die Neuregelung die Einführung einer Gebühr vor. Für stationsgebundene Systeme, wie etwa das Carsharing oder das MetropolradRuhr, werden vorerst keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Gebührenordnung wird um den Tarifpunkt „Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken“ ergänzt. Für nicht stationsgebundene Verleihsysteme wird eine jährliche Gebühr von 30,00 Euro pro Fahrzeug festgesetzt. Die Verwaltung geht bei der jährlichen Einnahme aus dieser Maßnahme von etwa 18.000 Euro aus, basierend auf einer Kalkulation von 600 E-Scootern. Zudem wurde die Satzung so angepasst, dass die Stadt künftig die Möglichkeit erhält, die Anzahl der Anbieter sowie die Fahrzeugkontingente zu begrenzen. Die geänderte Satzung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Die Betreiber der betroffenen Systeme sind dazu verpflichtet, Sondernutzungsanträge einzureichen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 03.099 – Käthe-Kollwitz-Weg / Dürerstraße – hier: 1. erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0758/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 0758/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.099 – Käthe-Kollwitz-Weg / Dürerstraße vorgeschlagen. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 16.900 m² in der Gemarkung Berge. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen im Stadtbezirk Rhynern, um der Nachfrage in den Ortsteilen Berge und Westtünnen zu begegnen. Das Projekt ist Bestandteil der Wohnbaulandinitiative Hamm.
Das Verfahren soll auf Grundlage des § 13b BauGB als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt werden. Da eine Neufassung des Beschlusses zur Anpassung an die neuen Fristen des Baulandmobilisierungsgesetzes erforderlich ist, wird die Beibehaltung der Zielausrichtung vom Dezember 2019 angestrebt. Dabei wird die gesetzliche Fristverlängerung für den Verfahrensabschluss bis Ende 2024 berücksichtigt. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan derzeit als Grünfläche ausgewiesen ist, ist eine Berichtigung des Plans notwendig.
Die Planung orientiert sich am Kommunalen Klimaaktionsplan Hamm 2020-2025 sowie am Klimafolgenanpassungskonzept. Vorgesehene Maßnahmen umfassen unter anderem Dachbegrünungen, die Begrenzung der Grundflächenzahl, die Nutzung von Regenwasser, Photovoltaik sowie die Förderung der Elektromobilität. Zur Information der Anwohner ist zudem die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Bebauungsplan Nr. 03.102 - westlich Molkereistraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0754/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.102 „westlich Molkereistraße“ gefasst. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Rhynern zwischen der Molkereistraße, der Unnaer Straße und der Straße Vöhde. Es umfasst eine Fläche von etwa 3.500 m², die derzeit als unbebautes, gärtnerisch genutztes Gelände mit Grünstrukturen vorliegt.
Die Vorlage basiert auf einem Antrag der Eigentümer, die eine wohnbauliche Nutzung der Fläche prüfen lassen möchten. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, um eine Nachverdichtung im Innenbereich zu ermöglichen. Da die Fläche bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, ist keine Änderung der vorbereitenden Bauleitplanung erforderlich. Im Rahmen der Planung sollen die städtebauliche Einpassung in die bestehende Wohnbebauung, die Erschließung sowie der Erhalt von Grünstrukturen untersucht werden. Zudem sollen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa die Reduzierung der Bodenversiegelung, berücksichtigt werden.
Zudem wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Damit sollen die Ziele und Auswirkungen der Planung erläutert und die Möglichkeit zur Äußerung gegeben werden.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- E.Empfehlungen an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022, 1. FortschreibungZur Vorlage · 0760/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0760/22_VL sieht die 1. Fortschreibung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung 2022 und folgende vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch die Beantragung dieser Zuwendungen soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger erreicht werden, da die Landesregierung eine Erhöhung der Bezuschussung für den Anliegeranteil an Straßenausbaumaßnahmen von 50 auf 100 Prozent angekündigt hat.
Die Erneuerungsmaßnahmen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da die Instandsetzung der bestehenden Anlagen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Durchführung der in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 373.200 Euro sowie konsumtive Aufwendungen in Höhe von 451.300 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Baumaßnahmen über die entstehenden Beitragspflichten gemäß dem Kommunalabgabengesetz informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Ausbauplan 20/21 K3 Hellweg, Alte Freisker Straße bis DorchkampZur Vorlage · 0774/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0774/22 sieht die grundlegende Erneuerung der K3 Hellweg im Bereich der Alten Freisker Straße bis Dorchkamp vor. Die Maßnahme ist in zwei Bauabschnitte unterteilt: Der erste Abschnitt umfasst eine Länge von 321,80 Metern von der Alten Freisker Straße bis zum Beginn der südlichen Rampe der A2. Der zweite Abschnitt erstreckt sich über 1.312 Meter von der nördlichen Rampe bis nach Dorchkamp. Da die Bauwerke über die Autobahn sowie die anschließenden Rampen im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A2 bereits erneuert wurden, ist dieser Bereich nicht Teil der aktuellen Planung.
Die Fahrbahn soll in der vorhandenen Breite von 5,50 bis 6,50 Metern erneuert werden. Der Straßenaufbau erfolgt nach Regelwerk mit einer Tiefe von 60 Zentimetern, wobei aufgrund eines Baugrundgutachtens eine zusätzliche Bodenverbesserung des Planums um 35 Zentimeter notwendig ist. Zudem ist eine Erneuerung der Bankette auf der gesamten Länge vorgesehen.
Die geschätzten Auszahlungen für das Projekt belaufen sich auf 1.805.000 Euro. Davon werden 1.350.000 Euro durch das Förderprogramm kommunaler Straßenbau gedeckt, sodass ein städtischer Eigenanteil von 455.000 Euro verbleibt. Der Baubeginn ist für den Herbst 2022 geplant. Bezüglich der im Bankettbereich befindlichen Bäume geht die Verwaltung davon aus, dass durch die Maßnahme keine nachhaltigen Schäden entstehen, da Sondierungen kaum Wurzeln im Straßenkörper nachweisen konnten. Eine Fällung soll nur als letzte Option erfolgen, sofern Wurzelschäden während der Bauarbeiten unumkehrbar werden.
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- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen und FahrbahnenZur Vorlage · 0765/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (0765/22_VL) sieht die Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen in Hamm vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und soll im Zeitraum von 2022 bis 2024 erfolgen. Die Gesamtkosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 2.584.800 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen, die für das Jahr 2021 gebildet wurden, erfolgt.
Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten aufgrund von Rissbildungen und Abplatzungen an verschiedenen Straßen, darunter die Gobel-von-Drechen-Straße, die Martinstraße und die Illinger Straße. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen durch den Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht vorgesehen, was unter anderem die Brückenstraße, die Winkhausstraße und die Schottschleife betrifft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erneuerung der Deckschichten von Geh- und Radwegen sowie Fahrradstraßen, etwa in der Ostwennemarstraße oder der Langestraße. Darüber hinaus sind Arbeiten an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen geplant, um Schäden wie offene Fugen, Verwerfungen oder Ausbrüche zu beheben, konkret an der Straße Am Kirchgraben und am Homanns Weg. Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan zur Verfügung stehen.
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- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Empfehlungen an den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe
- 1.Aufstockung der stadtteilbezogenen aufsuchenden Jugendarbeit in HammZur Vorlage · 0805/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstockung der stadtteilbezogenen aufsuchenden Jugendarbeit vorgelegt. Ziel ist es, das bestehende Modell, welches bereits in Heessen angewendet wird, auf weitere Stadtteile zu übertragen. Konkret umfasst die Planung die Gebiete Rhynern, Uentrop, Heessen, Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum.
Der Ansatz sieht vor, die Arbeit der städtischen Jugend- und Stadtteilzentren zu intensivieren, indem in den jeweiligen Sozialräumen jeweils eine halbe Personalstelle geschaffen wird. Damit sollen insgesamt drei Vollzeitstellen bei den beteiligten freien Trägern finanziert werden. Die aufsuchende Arbeit richtet sich primär an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 23 Jahren, die durch die Arbeit in ihrem direkten Lebensraum, etwa auf Spielplätzen oder in Parks, erreicht werden sollen. Die Fachkräfte fungieren dabei als Vermittler zwischen der jungen Zielgruppe und der Stadtgesellschaft.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf 117.900 Euro, während für das Jahr 2023 Kosten in Höhe von 241.200 Euro veranschlagt sind, wobei für die Folgejahre eine Dynamisierung vorgesehen ist. Die Mittel stehen im Budget des Jugendamtes zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet. Der Rat soll die Finanzierung vorbehaltlich der gesicherten städtischen Haushaltslage beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Empfehlungen an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Ausbauplan S 05/22 Fahrbahnerneuerung Langewanneweg von Bahnübergang RLG bis Waldorfweg und Ausbau der Bushaltestellen TewesZur Vorlage · 0778/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Fahrbahnerneuerung im Langewanneweg sowie den Ausbau der Bushaltestellen Tewes vorsieht. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des bituminösen Oberbaus im Bereich zwischen dem Bahnübergang RLG und dem Waldorfweg, um bestehende Schäden wie Risse und Ausbrüche in der Asphaltdeckschicht zu beheben.
Parallel dazu ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen Tewes geplant. Die bisherigen Busbuchten sollen zurückgebaut und durch einen Halt am Fahrbahnrand ersetzt werden, um breitere Warte- und Gehwegflächen zu schaffen. Die Neugestaltung beinhaltet die Installation von beleuchteten Fahrgastunterständen, die Integration eines Grünbeets sowie die Umsetzung spezifischer Anforderungen an die Barrierefreiheit, wie etwa taktile Leitsysteme und kontrastierende Bodenmarkierungen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 365.000 Euro. Davon entfallen 265.000 Euro auf die Fahrbahnerneuerung und 100.000 Euro auf den Ausbau der Haltestellen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, Landesfördermittel sowie einen Anteil der Stadtwerke. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 106.000 Euro. Die Mittel für die Straßendeckensanierung und die ÖPNV-Infrastruktur sind vorhanden. Der Ausbauplan wurde im Mai 2022 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- H.Mitteilungsvorlagen
- 1.Ersatz- und Neubeschaffung von Fahrzeugen Hier: Objektbeschluss und Abweichungen von den Vergaberichtlinien
- 2.Migration Notruf 112 auf IP hier: Genehmigung der Abweichung von den Vorschriften der Vergaberichtlinien der Stadt Hamm
- I.Anträge
- 1.Sofortiger Beginn der Planung „Neue Verkehrsanbindung Bahnhaltepunkt Westtünnen–Kreisverkehr Dreiländereck“Zur Vorlage · 0407/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0407/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt, um den Beginn der Planung für die neue Verkehrsanbindung zwischen dem Bahnhaltepunkt Westtünnen und dem Kreisverkehr Dreiländereck vorzuziehen. Die Fraktion fordert, dass die Planung und die damit verbundene Bauausführung der neuen Linienführung unabhängig von der Planung des Baugebietes Dierhagenweg zeitnah eingeleitet werden.
Begründet wird das Anliegen mit der aktuellen Verkehrssituation auf dem Südfeldweg. Laut Antrag führt das Verkehrsaufkommen durch Baumaßnahmen am Haltepunkt Westtünnen, die Ringbuslinie sowie den Individualverkehr zu einer erhöhten Gefährdung für Radfahrer und Fußgänger. Der Südfeldweg sei in seiner derzeitigen Ausführung als Feldweg nicht für die Verkehrsmenge geeignet, was zudem zu baulichen Veränderungen an den Banketten und Straßengräben führe.
Die Fraktion weist darauf hin, dass sich die Situation nach Abschluss der Baumaßnahmen am Haltepunkt nicht entspannen werde, da der Südfeldweg voraussichtlich als Hauptzuwegung zum neuen Haltepunkt dienen wird. Da die Planung der neuen Anbindung nach aktuellem Stand erst nach Fertigstellung des Haltepunktes, also etwa Ende 2024, beginnen soll, sieht die Antragstellerin eine zu lange Dauer der aktuellen Zustände vor. Ein sofortiges planerisches Eingreifen wird gefordert, um die Verkehrssicherheit und die Infrastruktur dauerhaft zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Sofortiger Beginn der Planung „Neue Verkehrsanbindung Bahnhaltepunkt Westtünnen–Kreisverkehr Dreiländereck“Zur Vorlage · 0409/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit dem Antrag Nr. 0407/22 den sofortigen Beginn der Planung für eine neue Verkehrsanbindung zwischen dem Bahnhaltepunkt Westtünnen und dem Kreisverkehr Dreiländereck beantragt. Die Fraktion begründet das Anliegen mit der aktuellen Verkehrssituation auf dem Südfeldweg. Durch Baumaßnahmen am Haltepunkt Westtünnen, den Ringbusverkehr sowie den Individualverkehr käme es vermehrt zu riskanten Begegnungen. Der Südfeldweg sei in seiner derzeitigen Ausführung als Feldweg für das Verkehrsaufkommen nicht ausreichend geeignet, was zudem zu Problemen bei der Straßenstruktur führe. Da der Weg künftig als Hauptzuweg zum neuen Haltepunkt dienen werde, fordert die Fraktion, die Planung der neuen Linienführung und die Bauausführung zeitlich vorzuziehen und unabhängig von der Planung des Baugebietes Dierhagenweg zu behandeln.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0409/22 die Einschätzung der Fraktion geteilt. Sie bestätigt, dass der Südfeldweg ausgebaut werden muss, um die zusätzlichen Verkehrsströme zum neuen Haltepunkt aufzunehmen und die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu erhöhen. Ein detailliertes weiteres Vorgehen zum Ausbau des Südfeldwegs wird in einer parallel laufenden Stellungnahme erläutert, weshalb laut Verwaltung ein Beschluss über den vorliegenden Antrag nicht erforderlich sei.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Anbindung Sportplatz und Kindertagesstätte an das ÖPNV-NetzZur Vorlage · 0416/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen eines Antrags die Anbindung des neuen Sportplatzes sowie der Kindertagesstätte „Rabatz am Berg“ an das öffentliche Personennahverkehrsnetz beantragt. Mit der bevorstehenden Fertigstellung und Inbetriebnahme der Sportanlage in Rhynern sieht die Fraktion die Notwendigkeit, die Erreichbarkeit dieser Einrichtungen sicherzustellen.
Derzeit enden die Buslinien 2 und 14 an der Haltestelle „Weiterbildungszentrum Lohschule“. Die Fraktion stellt den Antrag, die Linienführung der genannten Buslinien so anzupassen, dass die Fahrtstrecken bis zum neuen Sportgelände fortgeführt werden. Ziel der Maßnahme ist die Einbindung der Sportanlage und der Kindertagesstätte in das bestehende ÖPNV-Netz der Stadt Hamm. Der Antrag wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern eingebracht.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Anbindung Sportplatz und Kindertagesstätte an das ÖPNV-NetzZur Vorlage · 0410/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit dem Antrag Nummer 0416/22 die Anbindung des neuen Sportplatzes sowie der Kindertagesstätte „Rabatz am Berg“ an das öffentliche Personennahverkehrsnetz der Stadt Hamm beantragt. Die Fraktion führt an, dass durch die bevorstehende Fertigstellung und Inbetriebnahme der Sportanlage die Erreichbarkeit der Einrichtungen sichergestellt werden müsse. Aktuell enden die Buslinien 2 und 14 an der Haltestelle „Weiterbildungszentrum Lohschule“. Ziel des Antrags ist es, die Buslinien bis zum neuen Sportgelände weiterzuführen, um die Sportanlage und den Kindergarten in das bestehende ÖPNV-Netz einzubinden.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage wird darauf hingewiesen, dass bereits mit der Vorlage Nummer 0323/21 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschlossen wurde. In diesem Rahmen findet eine Prüfung der Busanbindung des neuen Sportgeländes in Rhynern statt. Die Bewertung der Erweiterung erfolgt dabei unter Berücksichtigung verkehrlicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Aspekte.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Einstellung von Haushaltsmitteln für die Planung des Kreisverkehrs Von-Thünen-Straße mit Anschluss an die DambergstraßeZur Vorlage · 0422/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0422/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Einstellung von Haushaltsmitteln für die Planung des Kreisverkehrs an der Von-Thünen-Straße sowie dessen Anschluss an die Dambergstraße.
Hintergrund der Anfrage ist die laufende Entwicklung des Bauvorhabens am Haltepunkt Westtünnen. Laut dem Antrag rückt die Fertigstellung des ersten Teilabschnitts, welcher die Unterführung an die Von-Thünen-Straße umfasst, sowie die Teilfertigstellung des dort geplanten Kreisverkehrs näher. Die Fraktion beabsichtigt mit der Beantragung der Haushaltsmittel, den weiteren Bau des Kreisverkehrs und die Anbindung an die Dambergstraße zu gewährleisten. Ziel der Maßnahme ist laut Begründung die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer im betreffenden Bereich.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Einstellung von Haushaltsmitteln für die Planung des Kreisverkehrs Von-Thünen-Straße mit Anschluss an die DambergstraßeZur Vorlage · 0412/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit dem Antrag Nr. 0422/22 die Einstellung von Haushaltsmitteln beantragt, um den Bau des Kreisverkehrs an der Von-Thünen-Straße und den Anschluss an die Dambergstraße zu beschleunigen. Ziel der Fraktion ist es, durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel den Fortgang der Arbeiten im Bereich des Haltepunktes Westtünnen zu unterstützen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass eine unterjährige zusätzliche Einstellung von Haushaltsmitteln durch Beschluss einer Bezirksvertretung rechtlich nicht möglich ist, da die Entscheidung über den Haushalt dem Rat vorbehalten ist. Zudem wird ausgeführt, dass im vorliegenden Fall keine zusätzliche Finanzierung erforderlich sei. Der Ausbau des Kreisverkehrs ist bereits Bestandteil eines im Jahr 2010 beschlossenen Ausbauplans. Die Umsetzung erfolgt über die laufende Baumaßnahme zum Neubau des Südfeldwegs, welche bereits finanziert ist und die Straßenbaumaßnahmen bis zum Jahr 2024 umfasst. Der geplante Anschluss an die Dambergstraße ist für die kommenden Haushaltsjahre vorgesehen und kann im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 zeitlich abgestimmt werden.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- J.Anfragen
- 1.Hochwasserschutz im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0136/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat eine Anfrage an Bezirksbürgermeister Andreas Obering zum Thema Hochwasserschutz im Stadtbezirk Rhynern gestellt. Die Fraktion erkundigt sich darin, ob die aktuellen Gefährdungskarten regelmäßig nachgeführt werden und ob die Stadt diese Informationen aktiv in besonders betroffenen Gebieten an die Anwohner kommuniziert oder ob die Informationspflicht bei den Bewohnern liegt.
Des Weiteren wird gefragt, inwieweit Erkenntnisse aus vergangenen Hochwasserereignissen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Hamm einfließen. Die Anfrage beinhaltet zudem die Frage nach einer Überprüfung bereits durchgeführter Maßnahmen auf deren Wirksamkeit bei erwarteten Extremwetterlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Suche nach alternativen Schutzkonzepten für Siedlungsbereiche wie Osttünnen. Die CDU-Bezirksfraktion weist darauf hin, dass die Umsetzung bisher angedachter Maßnahmen, etwa durch den Bau von Regenrückhaltebecken oder technischen Schutzbauwerken, aufgrund von Schwierigkeiten beim Grunderwerb erschwert wird. Es wird nach geplanten Alternativen gefragt, um den Schutz dieser Gebiete sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Verkehrssituation auf dem SüdfeldwegZur Vorlage · 0234/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Verkehrssituation auf dem Südfeldweg Informationen von der Bezirksvertretung angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Entwicklung der Verkehrslage, die laut der Fraktion durch die Nutzung des Weges durch Lastkraftwagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Haltepunkt, beeinflusst wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straße auch nach der Errichtung des Bahnhofs eine zentrale Funktion als Zubringer für Fußgänger und Radfahrer einnehmen wird.
Um den Ausbau von Rad- und Fußwegen zu ermöglichen, werden zusätzliche Grundstücksakquisitionen als notwendig erachtet. Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister und fragt konkret nach dem aktuellen Stand der Verwaltung in Bezug auf mögliche Gespräche mit Grundstückseigentümern. Es wird um Auskunft gebeten, ob bereits Verhandlungen mit den Eigentümern geführt werden und wie der derzeitige Stand dieser Gespräche zu bewerten ist. Die Vorlage wurde am 24. Februar 2022 eingereicht.
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- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Bahnübergänge Dierhagenweg/SüdfeldwegZur Vorlage · 0253/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Zustand der Bahnübergänge am Dierhagenweg und am Südfeldweg angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Bau des neuen Haltepunktes in Westtünnen, welcher mit verschiedenen verkehrlichen Einschränkungen im Bereich Westtünnen verbunden ist.
Die Fraktion erkundigt sich, ob die genannten Bahnübergänge bis zur Fertigstellung der neuen Straßenanbindung an die Unterführung geöffnet bleiben. In der Anfrage wird dabei auf die Notwendigkeit der Verkehrssicherung hingewiesen, da diese Übergänge regelmäßig von Schülerinnen und Schülern auf ihrem Schulweg genutzt werden. Die Anfrage wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 2. Juni 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Bahnübergänge Dierhagenweg/SüdfeldwegZur Vorlage · 0431/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern über die künftige Nutzung der Bahnübergänge am Dierhagenweg und am Südfeldweg informiert. Hintergrund der Anfrage ist der Bau des neuen Haltepunktes in Westtünnen und die damit verbundenen verkehrlichen Einschränkungen sowie die Frage nach der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler.
Nach Angaben der Verwaltung wird der Bahnübergang am Südfeldweg bis zur Fertigstellung und Verkehrsfreigabe des neuen Südfeldweges in der derzeitigen Form geöffnet bleiben. Für den Bahnübergang am Dierhagenweg sieht die Planung jedoch eine dauerhafte Schließung vor, da die Fläche für den künftigen Bahnsteigbereich des Haltepunktes benötigt wird. Die Nutzung des Übergangs am Dierhagenweg wird mit Beginn der nächsten Sperrpause im August für alle Verkehrsarten nicht mehr möglich sein.
Für den Fußgänger- und Radverkehr wird eine Umleitungsstrecke über die Telemann- und Von-Thünen Straße zur Unterführung Heide-/Unterer Heideweg eingerichtet. Der Kraftfahrzeugverkehr kann alternativ über die Verdistraße zum Südfeldweg geleitet werden.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- K.Anregungen
- 1.Insektenhotel BlühwieseZur Vorlage · 0044/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung mit der Nummer 0044/21 den Antrag gestellt, die Möglichkeiten zur Förderung von Insekten im Stadtbezirk zu prüfen. Konkret wird die Verwaltung gebeten zu untersuchen, ob auf den Flächen der derzeit vorhandenen Blühstreifen Nistmöglichkeiten für Insekten geschaffen werden können.
Als Maßnahmen zur Umsetzung werden die Aufstellung von Insektenhotels sowie die Lagerung von Totholz auf den betreffenden Flächen vorgeschlagen. Die Anregung richtet sich an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern und war für die Sitzung am 18. November 2021 vorgesehen. Ziel der Anfrage ist die Prüfung der technischen und organisatorischen Umsetzbarkeit dieser ökologischen Maßnahmen auf den bestehenden Blühstreifen im Bezirk.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Kunst am SpielplatzZur Vorlage · 0045/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Prüfung von nicht abgerufenen Haushaltsmitteln beantragt. Hintergrund ist ein Budget in Höhe von 100.000 Euro für den Bezirk aus dem Vorjahr, von dem nach Angaben der Fraktion Gelder nicht in Anspruch genommen wurden. Die Fraktion bittet darum, den aktuellen Stand der verfügbaren Mittel zu ermitteln.
Gleichzeitig regt die Fraktion an, zu prüfen, ob diese Beträge teilweise für die Umsetzung von Kunstprojekten verwendet werden können. Konkret wird vorgeschlagen, unter Anleitung von Künstlern aus Hamm gemeinsam mit Kindern aus dem Bezirk bleibende Kunstwerke zum Thema Klimawandel zu gestalten. Als potenzielle Standorte für diese Projekte werden unter anderem Spielplätze im Bezirk genannt. Die Anregung wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.PapenlohZur Vorlage · 0055/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat mit der Vorlage 0055/22_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gerichtet. Ziel der Anregung ist die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Analyse, Stabilisierung und Ergänzung des Waldökosystems Papenloh, um dessen langfristigen Erhalt angesichts klimabedingter Schäden zu sichern.
Die Fraktion fordert, dass die Maßnahmen über bestehende Eigentümergrenzen hinweg erfolgen sollen. Zu den konkreten Inhalten der Anregung gehört die Begrenzung von Baumentnahmen auf das Maß des natürlichen Nachwachsens sowie der Schutz von Waldboden und Waldrändern. Zudem wird die Vermeidung von schweren Maschinen, die Entstehung von Freiflächen, Versiegelungen sowie der Bau von Sportstätten und Wohnbebauung im Waldgebiet angestrebt. Totholz soll als ökologisch wertvoll erhalten bleiben.
Ein wesentlicher Bestandteil der Anregung ist die Forderung nach einer Erweiterung des Waldgebiets durch die Nichtbebauung der angrenzenden Ackerfläche „An der Lohschule“. Dies soll eine ökologische Vernetzung mit dem Waldstück hinter der „Weidenhecke“ ermöglichen. Hinsichtlich der Planung eines Bewegungsparks wird darauf hingewiesen, dass dieser mit dem Schutz des Ökosystems Papenloh abzustimmen sei. Dabei sollen die Waldränder durch entsprechende Gebüschstrukturen gestaltet und Bodenverdichtungen durch Sportstätten unterlassen werden.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Verkehrsführung der Straße „Im Sutenkamp“Zur Vorlage · 0057/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0057/22_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gerichtet. Hintergrund der Anfrage ist die Untersuchung einer möglichen Sperrung der Straße „Im Sutenkamp“ mittels eines Pollers, die auf Wunsch eines Anwohners durch die Verwaltung initiiert wurde und bei der Anlieger sowie Nutzer um Stellungnahme gebeten wurden.
Die Fraktion vertritt die Position, dass eine Durchfahrsperre zu Umwegen führen und den Verkehr auf bereits stark frequentierte Kreuzungsbereiche und Straßen wie die Opsener Straße oder die Kumper Landstraße umleiten würde. Dies könne die Verkehrsbelastung an neuralgischen Punkten im Bezirk erhöhen.
Statt einer Sperrung regt die Fraktion an, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, um die Straße „Im Sutenkamp“ für Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen freizugeben, sofern eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Eine solche Regelung soll laut Anregung den Verkehrsfluss verbessern und die Nutzung für die Zufahrt zum Edeka-Lager sowie zum Gewerbegebiet ermöglichen. Ziel sei es, die Werler Straße insbesondere zu Stoßzeiten zu entlasten und eine sichere Zufahrt über Ampelkreuzungen sowohl zur Werler Straße als auch zum Ortskern von Rhynern zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Blumenkübel BrehmstraßeZur Vorlage · 0062/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Wiedereinsetzung von Blumenkübeln in der Brehmstraße beantragt. Die Initiative geht auf Anliegen der Anwohner der Brehmstraße zurück, die eine erhöhte Geschwindigkeit im Bereich der Dietrich-Bonhoeffer-Schule feststellen.
Nach Angaben der Fraktion wurden vor kurzem Blumenkübel aus diesem Bereich entfernt, welche zuvor eine verkehrsberuhigende Wirkung entfalteten. Mit der vorliegenden Anregung wird die Aufstellung dieser Elemente angeregt, um die Verkehrssituation im Bereich der Schule erneut zu beeinflussen. Die Vorlage wurde am 24. Februar 2022 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 10. März 2022 vorgesehen.
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- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Blumenkübel BrehmstraßeZur Vorlage · 0418/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0062/22 den Wunsch geäußert, im Bereich der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in der Brehmstraße erneut Blumenkübel aufzustellen. Hintergrund der Anfrage ist die Wahrnehmung der Anwohner, dass die Geschwindigkeit im Straßenverkehr in diesem Bereich zu hoch sei. Nach Angaben der Fraktion hatten zuvor dort platzierte Blumenkübel eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt, welche durch deren Entfernung verloren gegangen sei.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Umsetzung dieser Maßnahme Stellung bezogen. Anstatt die Blumenkübel erneut aufzustellen, sieht die Planung den Einsatz von im öffentlichen Verkehrsraum zugelassenen Baken vor. Ergänzend dazu sollen aufmarkierte Sperrflächen eingerichtet werden. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag damit, dass die geplanten Baken und Markierungen fest verbaut und somit nicht verschiebbar sind, was im Vergleich zu den Blumenkübeln einen Vorteil darstelle. Die Vorlage war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 2. Juni 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- L.Verschiedenes