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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0131/22 über die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vom 08.03.2022
- 2.Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04.058 - WielandstraßeZur Vorlage · 0595/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Vergabe von Straßennamen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04.058 – Wielandstraße – vorgelegt. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit Gebäude errichtet werden sollen, ist eine Benennung der bisher namenlosen Straßen erforderlich.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die Straßennamen „Maria-Aschhoff-Straße“ und „Charlotte-Bühler-Straße“ festzulegen. Diese Namensgebung erfolgt in Absprache mit der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum. Die Vorlage basiert auf den biografischen Hintergründen der zur Benennung vorgesehenen Personen.
Die Maria-Aschhoff-Straße soll nach einer Medizinerin benannt werden, die in Hamm lebte und sich durch ihre Arbeit in Indien, insbesondere durch den Aufbau einer Leprastation, auszeichnete. Die Stadt Hamm ehrte sie bereits im Jahr 1985 mit dem Wappenteller. Die Charlotte-Bühler-Straße soll nach einer bedeutenden Psychologin benannt werden, die zur Begründung der modernen Entwicklungspsychologie und der humanistischen Psychologie beitrug. Aufgrund ihrer jüdischen Herkunft emigrierte sie 1938 mit ihrer Familie in die USA.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Asphaltierung und Beleuchtung Baumhofstraße (Ende Bebauung bis Günterstraße)Zur Vorlage · 0766/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Asphaltierung und die Installation einer Beleuchtung für einen Abschnitt der Baumhofstraße vor. Betroffen ist das Teilstück zwischen dem Ende der Bebauung und der Günterstraße. Ziel des Vorhabens ist der Ausbau einer Radwegroute, die zudem als Marathonstrecke der Stadt Hamm genutzt wird. Da der derzeitige wassergebundene Weg eine Breite von etwa 2,70 m bis 3,00 m aufweist und nicht mehr den Qualitätsstandards für selbstständig geführte Radwege entspricht, soll eine bituminöse Bauweise realisiert werden.
Das Projekt umfasst die Herstellung eines etwa 720 Meter langen Abschnitts. Dabei wird die vorhandene wassergebundene Decke teilweise aufgenommen, profiliert und verdichtet, um anschließend eine Asphalttragschicht sowie eine Asphaltdeckschicht einzubauen. Ergänzend sollen beidseitig Bankette hergestellt werden. Parallel dazu ist die Installation einer LED-Beleuchtung auf einer Länge von rund 2.000 Metern geplant. Die Beleuchtung soll an der Günterstraße beginnen und am Anschluss zur Weetfelder Straße enden. Die geplanten Standardleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 5,0 Metern sollen eine präzise Lichtlenkung ermöglichen und über ein anpassbares Dimmprofil verfügen. Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Empfehlungen aus einem entsprechenden Gutachten.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 430.000 Euro. Durch Einzahlungen ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 20.000 Euro. Die Mittel sind im Haushalt unter der Finanzstelle für die Ertüchtigung der Radwegehauptrouten vorhanden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. Ein Zuwendungsbescheid aus dem Förderprogramm Nahmobilität 2022 wurde bereits beantragt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Vereinsförderung 2022
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm – Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich-Robert (CreativRevier) – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0704/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0704/22_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandortes Heinrich Robert, der als „CreativRevier“ geplant ist. Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von 59,9 Hektar, die eine Mischung aus Wohnbauflächen, urbanen Gebieten, großflächigem Handel, Gewerbeflächen sowie Grün-, Wald- und Wasserflächen vorsieht. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohn-, Freizeit- und Kulturquartieren sowie Arbeitsplätzen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Änderung nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Planung erfordert eine Anpassung regionalplanerischer Ziele im Regionalplan Ruhr, wobei die Vereinbarkeit mit dem aktuellen Entwurf durch die Regionalplanungsbehörde bestätigt wurde.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Anforderungen formuliert. Die höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg fordert eine Artenschutzprüfung sowie die Berücksichtigung des Landschaftsplans Hamm-West. Zudem wurden Maßnahmen zur Sicherung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit, wie die Installation tierfreundlicher Beleuchtung und Nisthilfen, in die Planung aufgenommen. Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband regten Anpassungen zur Niederschlagswasserableitung an.
Hinsichtlich der Einzelhandelsflächen ist eine Konkretisierung der Sortimente und Verkaufsflächen erforderlich. Während die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund und der Handelsverband Westfalen-Münsterland Bedenken hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekten bestehender Stadtteilzentren äußerten, stützt sich die Planung auf eine vorliegende Handelsanalyse. Die vier zugehörigen Bebauungspläne befinden sich derzeit im Aufstellungsverfahren.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0768/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Diese Maßnahme dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches die finanzielle Entlastung der Anlieger bei beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen zum Ziel hat.
Das Konzept dient der Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und beinhaltet keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Baumaßnahmen. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Erstellung des Konzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Durch die Fortschreibung wird die Grundlage geschaffen, um die Bezuschussung der Anliegeranteile über Landesmittel zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Fördersätze von 50 % auf 100 % der umlagefähigen Aufwendungen angestrebt hat. Die Verwaltung plant, die Verfahren zur Bürgerbeteiligung an die künftigen Anforderungen der Fördermittelverordnung anzupassen. Das Bauverwaltungsamt wird nach Rechtskraft der neuen Verordnung über die rechtlichen Auswirkungen informieren.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Aufnahme verkehrsbezogener Sharing-Angebote in die Sondernutzungssatzung der Stadt Hamm:Zur Vorlage · 0800/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 3. Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung beschlossen, um verkehrsbezogene Sharing-Angebote rechtlich zu regeln. Die Neuregelung umfasst die Aufnahme von E-Scootern, Leihrädern und Carsharing-Systemen in die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Die Änderung zielt primär auf sogenannte Free-Floating-Systeme ab, bei denen Fahrzeuge wie E-Scooter ohne feste Verleihstationen im öffentlichen Raum abgestellt werden können. Da diese ungesteuerte Nutzung zu einer stärkeren Beanspruchung des Straßenraums und potenziellen Behinderungen im Geh- und Radwegbereich führen kann, sieht die Neuregelung die Einführung einer Gebühr vor. Für stationsgebundene Systeme, wie etwa das Carsharing oder das MetropolradRuhr, werden vorerst keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Gebührenordnung wird um den Tarifpunkt „Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken“ ergänzt. Für nicht stationsgebundene Verleihsysteme wird eine jährliche Gebühr von 30,00 Euro pro Fahrzeug festgesetzt. Die Verwaltung geht bei der jährlichen Einnahme aus dieser Maßnahme von etwa 18.000 Euro aus, basierend auf einer Kalkulation von 600 E-Scootern. Zudem wurde die Satzung so angepasst, dass die Stadt künftig die Möglichkeit erhält, die Anzahl der Anbieter sowie die Fahrzeugkontingente zu begrenzen. Die geänderte Satzung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Die Betreiber der betroffenen Systeme sind dazu verpflichtet, Sondernutzungsanträge einzureichen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022, 1. FortschreibungZur Vorlage · 0760/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0760/22_VL sieht die 1. Fortschreibung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung 2022 und folgende vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch die Beantragung dieser Zuwendungen soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger erreicht werden, da die Landesregierung eine Erhöhung der Bezuschussung für den Anliegeranteil an Straßenausbaumaßnahmen von 50 auf 100 Prozent angekündigt hat.
Die Erneuerungsmaßnahmen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da die Instandsetzung der bestehenden Anlagen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Durchführung der in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 373.200 Euro sowie konsumtive Aufwendungen in Höhe von 451.300 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Baumaßnahmen über die entstehenden Beitragspflichten gemäß dem Kommunalabgabengesetz informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen und FahrbahnenZur Vorlage · 0765/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (0765/22_VL) sieht die Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen in Hamm vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und soll im Zeitraum von 2022 bis 2024 erfolgen. Die Gesamtkosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 2.584.800 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen, die für das Jahr 2021 gebildet wurden, erfolgt.
Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten aufgrund von Rissbildungen und Abplatzungen an verschiedenen Straßen, darunter die Gobel-von-Drechen-Straße, die Martinstraße und die Illinger Straße. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen durch den Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht vorgesehen, was unter anderem die Brückenstraße, die Winkhausstraße und die Schottschleife betrifft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erneuerung der Deckschichten von Geh- und Radwegen sowie Fahrradstraßen, etwa in der Ostwennemarstraße oder der Langestraße. Darüber hinaus sind Arbeiten an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen geplant, um Schäden wie offene Fugen, Verwerfungen oder Ausbrüche zu beheben, konkret an der Straße Am Kirchgraben und am Homanns Weg. Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Östingstraße ab der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 – An der Östingstraße – bis zur zweiten Bahnunterführung / nördliche Grenze des Bebauungsplanes 04.043 – Michaelstraße östlicher Teil –Zur Vorlage · 0726/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0726/22 vor, mit der die Planungsentscheidung für die Erschließungsanlage Östingstraße beantragt wird. Der betreffende Abschnitt erstreckt sich von der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 (Baumarkt an der Östingstraße) bis zur zweiten Bahnunterführung an der nördlichen Grenze des Bebauungsplanes 04.043 (Michaelstraße östlicher Teil). Die Vorlage sieht vor, dass die einseitig anbaubare Erschließungsanlage den Anforderungen des Baugesetzbuches (§ 1 Abs. 4-7 BauGB) entspricht.
Die Östingstraße wurde seit dem 01.01.2008 als Kreisstraße klassifiziert. Im Rahmen des Ausbauplans S 12/09 erfolgte ein endgültiger Ausbau der Straße und der Kanalisation, um den provisorischen Zustand zu beenden. Dabei wurden die Entwässerung durch die Erweiterung des Kanalnetzes und die Errichtung von Versickerungsmulden technisch sichergestellt. Die Fahrbahn wurde für die Anforderungen einer Landesstraße II. Ordnung sowie für den gewerblichen Verkehr ausgelegt. Zudem wurden ein gemeinsamer Geh- und Radweg sowie ein Parkstreifen angelegt.
Da die Straßenführung und Straßenbreite in den bestehenden Bebauungsplänen nicht festgesetzt sind, ist eine entsprechende Planungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Kosten der Baumaßnahme werden nach den Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts abgerechnet, da die Maßnahmen zur erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage dienten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Empfehlung an den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe
- 1.Aufstockung der stadtteilbezogenen aufsuchenden Jugendarbeit in HammZur Vorlage · 0805/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstockung der stadtteilbezogenen aufsuchenden Jugendarbeit vorgelegt. Ziel ist es, das bestehende Modell, welches bereits in Heessen angewendet wird, auf weitere Stadtteile zu übertragen. Konkret umfasst die Planung die Gebiete Rhynern, Uentrop, Heessen, Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum.
Der Ansatz sieht vor, die Arbeit der städtischen Jugend- und Stadtteilzentren zu intensivieren, indem in den jeweiligen Sozialräumen jeweils eine halbe Personalstelle geschaffen wird. Damit sollen insgesamt drei Vollzeitstellen bei den beteiligten freien Trägern finanziert werden. Die aufsuchende Arbeit richtet sich primär an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 23 Jahren, die durch die Arbeit in ihrem direkten Lebensraum, etwa auf Spielplätzen oder in Parks, erreicht werden sollen. Die Fachkräfte fungieren dabei als Vermittler zwischen der jungen Zielgruppe und der Stadtgesellschaft.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf 117.900 Euro, während für das Jahr 2023 Kosten in Höhe von 241.200 Euro veranschlagt sind, wobei für die Folgejahre eine Dynamisierung vorgesehen ist. Die Mittel stehen im Budget des Jugendamtes zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet. Der Rat soll die Finanzierung vorbehaltlich der gesicherten städtischen Haushaltslage beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Mitteilungsvorlagen
- 1.Ersatz- und Neubeschaffung von Fahrzeugen Hier: Objektbeschluss und Abweichungen von den Vergaberichtlinien
- 2.Migration Notruf 112 auf IP hier: Genehmigung der Abweichung von den Vorschriften der Vergaberichtlinien der Stadt Hamm
- H.Anträge
- 1.Sachstandsbericht zur Ärzteversorgung im StadtbezirkZur Vorlage · 0366/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Vorlage 0366/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Forderung nach einem mündlichen Sachstandsbericht der Stadtverwaltung zur aktuellen Situation der Ärzteversorgung im Stadtbezirk.
Die Antragstellerin bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung zur medizinischen Versorgung. In dem Antrag wird die Notwendigkeit einer flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung thematisiert, wobei auf die Verteilung von Haus- und Fachärzten im Stadtbezirk Pelkum hingewiesen wird. Die Ratsgruppe führt an, dass die Versorgungsquote im Vergleich zu anderen Stadtbezirken der Stadt Hamm als unzureichend einzustufen sei und eine ungleichmäßige Verteilung bestehe, was insbesondere für immobile Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen und Familien eine Herausforderung darstelle.
Der Antrag fordert die Bezirksvertretung dazu auf, die Stadtverwaltung anzuhalten, die aktuellen Ergebnisse der kommunalen Gesundheitskonferenz der Bezirksvertretung mündlich vorzustellen. Zudem soll die Verwaltung bereit sein, auf Fragen aus dem Plenum zu den Inhalten des Berichts einzugehen.
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- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Sachstandsbericht zur Ärzteversorgung im Stadtbezirk
- 2.Grünpflege/Grünschnitt HägerwegZur Vorlage · 0404/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags der Vorlagennummer 0404/22_AT die Aufnahme des Hägerwegs in die städtische Grünpflege beantragt. Der betreffende Bereich im Ortsteil Weetfeld erstreckt sich zwischen der Weetfelder Straße und der Straße Zur Grünen Aue.
Nach Angaben der Fraktion hat sich der Hägerweg infolge vorangegangener Bauarbeiten zu einer genutzten Fußgängerroute sowie zu einer Fläche für die Hundehaltung der Anwohner des Wiescherhöfener Dorfs entwickelt. Die Antragstellung erfolgt unter Verweis auf Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, wonach der Bereich bislang nicht durch die städtische Grünpflege bearbeitet wird.
Der Antrag sieht vor, dass der genannte Wegabschnitt in den regulären Pflegeplan der städtischen Grünpflege aufgenommen wird. Dabei soll der Grünschnitt, gegebenenfalls ergänzt durch Mulcharbeiten, in regelmäßigen Abständen während der jeweiligen Vegetationsperioden durchgeführt werden. Die Vorlage wurde zur Behandlung in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum eingereicht.
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- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Grünpflege/Grünschnitt HägerwegZur Vorlage · 0414/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit dem Antrag Nummer 0404/22 die Aufnahme des Hägerwegs in die städtische Grünpflege beantragt. Der betreffende Wegabschnitt in Weetfeld, der östlich von der Weetfelder Straße abgeht, wird laut Antrag als Fußgängerweg und Fläche zur Nutzung für Hunde genutzt. Die Fraktion regelt in ihrem Antrag, dass der Bereich zwischen der Weetfelder Straße und der Straße Zur Grünen Aue in die regelmäßige Grünpflege aufgenommen wird. Dies soll den Grünschnitt sowie gegebenenfalls Mulcharbeiten in den jeweiligen Vegetationsperioden in regelmäßigen Abständen umfassen. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise von Anwohnern, wonach dieser Wegabschnitt bislang nicht von den städtischen Grünpflegearbeiten erfasst wird.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben. Demnach handelt es sich bei dem Hägerweg um einen Wirtschaftsweg mit einer untergeordneten Erschließungsfunktion. Wege dieser Kategorie werden als Naturwege eingestuft und verbleiben in ihrem derzeitigen Zustand. Eine regelmäßige Unterhaltung oder Pflege durch die städtische Grünpflege ist für diese Art von Wegen nach Angaben der Verwaltung nicht vorgesehen.
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- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Verkehrssituation ÖstingstraßeZur Vorlage · 0417/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage 0417/22_AT einen Antrag gestellt, der die Verkehrssituation in der Östingstraße, insbesondere im Bereich der Bahnunterführung im Lohauserholz, zum Gegenstand hat. Die Fraktion weist darauf hin, dass die aktuelle Beschilderung dazu verpflichtet, den Radverkehr in Richtung Stadt kurzzeitig auf die Fahrbahn zu leiten. Dies führe aufgrund der engen und unübersichtlichen Kurve unter der Unterführung zu Gefährdungspotenzialen für Radfahrer, da motorisierte Verkehrsteilnehmer diese oft erst spät wahrnehmen. Zudem wird auf Unklarheiten bei der Nutzung des vorhandenen Radwegs hingewiesen, da die aktuelle Markierung keine eindeutige Orientierung biete.
Im Rahmen des Antrags fordert die Fraktion die Verwaltung auf, für eine eindeutige Beschilderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs an dieser Stelle zu sorgen, um Gefahrensituationen durch klare Verkehrszeichen zu vermeiden. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den Gehweg im Bereich nach der Unterführung zu reinigen und den vorhandenen Wildwuchs zurückzuschneiden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die volle Breite des Gehwegs nutzbar zu machen, um eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer unter gegenseitiger Rücksichtnahme zu ermöglichen.
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- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Verkehrssituation ÖstingstraßeZur Vorlage · 0420/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Verkehrssituation an der Östringstraße unter der Bahnunterführung thematisiert. Die Fraktion weist darauf hin, dass die aktuelle Beschilderung dazu führt, dass Fahrradfahrer im Bereich der Kurve unter der Unterführung die Fahrbahn nutzen müssen. Dies führe aufgrund der engen und unübersichtlichen Platzverhältnisse sowie der Dunkelheit zu Gefahrensituationen im Kontakt mit dem motorisierten Verkehr. Zudem wird auf eine Überwucherung des Gehwegs hingewiesen, die die nutzbare Breite einschränke. Die Fraktion beantragte eine eindeutige Beschilderung zur Vermeidung von Gefahren sowie die Reinigung und den Rückschnitt von Wildwuchs auf dem Gehweg, um eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen.
Die Verwaltung nimmt zu den Anträgen wie folgt Stellung: Eine eindeutige Beschilderung sei bereits vorhanden. Zwar könne der Radverkehr in Richtung Lohhauserholz zwischen Fahrbahn und Gehweg wählen, da keine Radwegebenutzungspflicht bestehe. Jedoch gilt kurz vor der Verengung der Gehweg als Gehweg gemäß Verkehrszeichen 239. Aufgrund der schmalen Platzverhältnisse vor und innerhalb der Unterführung sei eine Freigabe des Radverkehrs auf dem Gehweg nicht zulässig, da die erforderliche Breite fehle. In diesem Bereich müsse das Fahrrad entweder geschoben oder auf der Fahrbahn geführt werden. Die Maßnahme zur Reinigung und zum Rückschnitt des Wildwuchses wurde bereits durchgeführt und ist abgeschlossen.
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- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Esther–Bejarano–Straße im Bezirk PelkumZur Vorlage · 0420/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum einen Antrag zur Benennung einer Straße nach Esther Bejarano gestellt. Der Antrag bezieht sich auf eine Entscheidung des Rates vom 14. September 2021, in der eine Straßenbenennung zu Ehren der genannten Person von den meisten Ratsgruppen unterstützt wurde. Da die Zuständigkeit für Straßenbenennungen laut dem damaligen Protokoll des Rates bei den Bezirksvertretungen liegt, wurde das Anliegen an die lokale Ebene verwiesen.
Mit der vorliegenden Vorlage 0420/22_AT wird die Bezirksvertretung Pelkum aufgefordert, einen Beschluss zu fassen, wonach die nächste im Bezirk neu zu benennende Straße den Namen Esther–Bejarano–Straße tragen soll. Voraussetzung für diesen Vorschlag ist, dass eine solche Benennung nicht bereits in einem anderen Stadtbezirk der Stadt Hamm vorgenommen wurde. Die Antragstellerin verweist dabei auf die Positionierung der Ratsvertreter im Rat der Stadt Hamm und möchte die entsprechende Benennung im zuständigen Bezirk sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Lauf-/Joggingstrecke im Friedrich-Ebert-ParkZur Vorlage · 0428/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt, der die Einrichtung einer Lauf- bzw. Joggingstrecke im Friedrich-Ebert-Park zum Gegenstand hat. Als Begründung führt die Fraktion an, dass Besucher des Parks bereits mehrfach auf das Fehlen einer solchen Sportmöglichkeit hingewiesen haben. Zudem wird auf die Bedeutung von Sportstätten im Freien für das körperliche und seelische Wohlbefinden verwiesen, was sich in den vergangenen Jahren, insbesondere während der Pandemie, verdeutlicht habe.
Der Antrag fordert die Stadtverwaltung dazu auf, ein Konzept für die Umsetzung einer Lauf- oder Joggingstrecke im Friedrich-Ebert-Park zu erstellen. Dieses Konzept soll im Anschluss in der Bezirksvertretung vorgestellt werden. Ziel des Antrags ist die zeitnahe Realisierung der geplanten Strecke.
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Beratungsfolge
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Beschilderung Doenchstraße / PiktogrammeZur Vorlage · 0429/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm Pelkum hat im Rahmen des Antrags 0429/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt, um Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Doenchstraße zu veranlassen. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen aus der Bevölkerung bezüglich eines gestiegenen Geschwindigkeitsniveaus der Fahrzeugführer in diesem Bereich.
Laut dem Antrag werden insbesondere an den Einmündungsbereichen der Doenchstraße zum Selmigerheideweg sowie zur Wilhelm-Nabe-Straße Unregelmäßigkeiten im Verkehrsfluss beobachtet. Dabei wird angeführt, dass die Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“ sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in diesen Abschnitten nicht durchgehend gewährleistet sei. Die Fraktion führt an, dass die bauliche Gestaltung und die Bebauung in diesem Bereich dazu führen könnten, dass die geltende Zonengeschwindigkeit für die Fahrzeugführer nicht ausreichend erkennbar sei.
Die Fraktion beantragt daher, dass die Verwaltung geeignete Maßnahmen ergreift, um die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit in den genannten Einmündungsbereichen zu verdeutlichen. Als mögliche Umsetzungsvorschläge werden eine ergänzende Beschilderung sowie das Aufbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn genannt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Beschilderung Doenchstraße / PiktogrammeZur Vorlage · 0429/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm Pelkum hat mit dem Antrag Nummer 0429/22 die Durchführung von Maßnahmen zur Verdeutlichung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Doenchstraße beantragt. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnern, wonach das Geschwindigkeitsniveau der Fahrzeuge in der Doenchstraße gestiegen sei. Insbesondere in den Einmündungsbereichen zum Selmigerheideweg und zur Wilhelm-Nabe-Straße wird auf eine mangelnde Beachtung der Vorfahrtregeln sowie auf Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hingewiesen. Die Fraktion führt an, dass die bauliche Gestaltung und die Bebauung in diesen Abschnitten dazu führen könnten, dass die geltende Zonengeschwindigkeit für Fahrzeugführer nicht ausreichend erkennbar sei. Als mögliche Maßnahmen schlägt die Fraktion eine ergänzende Beschilderung oder das Aufbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn vor.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass eine Vor-Ort-Beurteilung der bestehenden Beschilderung stattgefunden hat. Das Ergebnis dieser Prüfung ergab, dass die vorhandenen Verkehrszeichen hinreichend bestimmend und klar sichtbar aufgestellt sind. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass zur weiteren Verdeutlichung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit Piktogramme auf der Fahrbahn eingesetzt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- I.Anfragen
- 1.Gewebegebiet Schieferstraße – Infrastruktur in LohauserholzZur Vorlage · 0254/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum Informationen zum Zustand und zur Infrastruktur des Gewerbegebiets Schieferstraße sowie zur Nahversorgung im Bereich Lohauserholz angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der aktuellen Situation der Lebensmittelversorgung, da im besagten Gewerbegebiet kein Lebensmittelmarkt mehr ansässig ist.
Die Anfrage bezieht sich auf frühere Stellungnahmen der Stadtverwaltung und bittet um Auskunft über den aktuellen Stand einer zuvor erwähnten konkreten Anfrage zur Verbesserung der Außenwirkung des Gebiets. Zudem wird nach der Erreichbarkeit des Gewerbegebiets sowie der Rolle der Bushaltestelle Lohauserholz gefragt. Die Ratsgruppe bittet um Klärung, ob Gespräche mit Grundstückseigentümern zur Steigerung der Vermarktungschancen bereits stattgefunden haben und wie die Stadtverwaltung mit den Leerständen in der Schieferstraße umgeht.
Des Weiteren werden Fragen zur Ausweisung zentraler Versorgungsbereiche gestellt. Hierbei wird nach den geltenden Einwohnerzahlen gefragt, ab denen eine solche Ausweisung möglich ist, und ob neue Wohngebiete in der Berechnung berücksichtigt wurden. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur geplanten Infrastruktur für Lohauserholz, zur Erstellung des kommunalen Einzelhandelskonzepts sowie zur Planung von Freizeiteinrichtungen für Familien im Neubaugebiet Michaelstraße. Abschließend wird nach Alternativen für den Austausch von Meinungen und Erfahrungen nach dem Wegfall einer lokalen Gaststätte gefragt.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Geh-/Radweg von der Sandbochumerstraße zum SchulzenparkZur Vorlage · 0256/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat im Rahmen der Vorlage 0256/22_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Realisierung eines Geh- und Radwegs, der von der Sandbochumerstraße in Richtung des Schulzenparks entlang der Bahnlinie führen soll.
Nach Angaben der Fraktion wurden bereits in den vergangenen Jahren durch die Verwaltung Prüfungen durchgeführt, ob eine solche Wegverbindung umsetzbar ist. Die Fraktion führt an, dass die Einrichtung des Weges die Attraktivität des Fahrradverkehrs in diesem Bereich erhöhen würde. Zudem wird die Sicherheit und Erleichterung des Schulwegs für Kinder und Jugendliche angeführt, die von der Sandbochumerstraße zur Schillerschule sowie zur Busanbindung in Pelkum gelangen.
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung in der Vergangenheit nach Kenntnis der Fraktion an Eigentumsfragen bezüglich der geplanten Wegführung gescheitert ist. Die Fraktion bittet nun um Auskunft darüber, ob die Realisierung der Verbindung zwischen der Sandbochumerstraße und dem Schulzenpark weiterhin geplant ist. Zudem wird nach dem aktuellen Planungsstand sowie nach einem möglichen Zeitraum für eine Umsetzung gefragt.
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- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Geh-/Radweg von der Sandbochumerstraße zum SchulzenparkZur Vorlage · 0425/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion den aktuellen Stand bezüglich der geplanten Geh- und Radwegverbindung zwischen der Sandbochumerstraße und dem Schulzenpark dargelegt. Ziel der Anfrage war es zu klären, ob die Realisierung dieser Verbindung weiterhin beabsichtigt ist und wie der aktuelle Planungsstand aussieht.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Bau eines Geh- und Radweges südlich der Bahnstrecke weiterhin beabsichtigt. Eine Umsetzung konnte in der Vergangenheit jedoch aufgrund nicht erreichbarem Grunderwerbs nicht erfolgen. Im Gegensatz dazu wurde die Wegetrasse nördlich der Bahnstrecke bereits so ausgebaut, dass eine Verbindung zwischen der Sandbochumer- und der Fangstraße besteht.
Aktuell liegen keine neuen Erkenntnisse zur Möglichkeit eines Grunderwerbs vor. Die Verwaltung führt aus, dass der Ausbau von Radwegen in der nächsten Zeit vorrangig im Hauptroutennetz erfolgen soll. Im Rahmen der Überarbeitung der Hauptroute Pelkum-Innenstadt im Jahr 2023 wird dieser Bereich berücksichtigt. Ein Ausbau des Weges zwischen der Sandbochumerstraße und dem Schulzenpark ist daher unter der Voraussetzung des Grunderwerbs frühestens mittelfristig möglich.
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- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- J.Verschiedenes