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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mündlicher Bericht der Verwaltung zum Thema „Planungsstand neue Sporthallen“ in Bockum-Hövel
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift 0133/22 der Sitzung vom 09.03.2022
- 2.Installation des Kunstwerks „Bergmann“ am Kulturrevier RadbodZur Vorlage · 0676/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel soll die Installation des Kunstwerks „Bergmann“ an der Fassade des Kulturreviers Radbod beschließen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung durch den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft.
Das etwa sechs Meter hohe Werk entstand in einer Zusammenarbeit zwischen einem lokalen Künstler und Jugendlichen der Jugendwerkstatt Caritas. Das Kunstwerk besteht aus witterungsbeständigen, imprägnierten Platten, die aus verschiedenen Einzelbildern zusammengesetzt sind. Inhaltlich bezieht sich die Arbeit auf die Bergbaugeschichte der Stadt Hamm.
Die Verwaltung hat die technische Umsetzung der Installation an der Hauswand des Kulturreviers Radbod geprüft und als möglich bewertet. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von circa 300 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Teilergebnisplan des Stadtamtes zur Verfügung stehen. Das Kulturrevier Radbod ist als kultureller Ort und touristisches Ziel eng mit der Zechenhistorie des Stadtbezirks verknüpft.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Benennung Fuß- und Radweg in „Heinz-Kruse-Weg“Zur Vorlage · 0734/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Benennung eines Fuß- und Radwegs vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Umbenennung des Wegabschnitts, der sich von der Kornmersch bis zur Stadtbezirksgrenze zwischen den Stadtbezirken Bockum-Hövel und Heessen erstreckt. Der neue Name für diesen Abschnitt soll „Heinz-Kruse-Weg“ lauten.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Bürgeranregung. Der betreffende Wegabschnitt verläuft durch die Gebiete der Stadtbezirke Bockum-Hövel und Heessen. Da die Benennung beide Bezirke tangiert, haben die jeweiligen Bezirksvertretungen die Anregung bereits angenommen. Gemäß der vorliegenden Regelung beschließt jede Bezirksvertretung den Teil des Weges, der innerhalb ihres eigenen Gebiets liegt.
Die Verwaltung hat gegenüber diesem Vorhaben keine Einwände erhoben. Der Beschlussvorschlag ist unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität formuliert. Finanzielle Auswirkungen werden für die Maßnahme nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0768/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Diese Maßnahme dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches die finanzielle Entlastung der Anlieger bei beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen zum Ziel hat.
Das Konzept dient der Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und beinhaltet keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Baumaßnahmen. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Erstellung des Konzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Durch die Fortschreibung wird die Grundlage geschaffen, um die Bezuschussung der Anliegeranteile über Landesmittel zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Fördersätze von 50 % auf 100 % der umlagefähigen Aufwendungen angestrebt hat. Die Verwaltung plant, die Verfahren zur Bürgerbeteiligung an die künftigen Anforderungen der Fördermittelverordnung anzupassen. Das Bauverwaltungsamt wird nach Rechtskraft der neuen Verordnung über die rechtlichen Auswirkungen informieren.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Aufnahme verkehrsbezogener Sharing-Angebote in die Sondernutzungssatzung der Stadt Hamm:Zur Vorlage · 0800/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 3. Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung beschlossen, um verkehrsbezogene Sharing-Angebote rechtlich zu regeln. Die Neuregelung umfasst die Aufnahme von E-Scootern, Leihrädern und Carsharing-Systemen in die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Die Änderung zielt primär auf sogenannte Free-Floating-Systeme ab, bei denen Fahrzeuge wie E-Scooter ohne feste Verleihstationen im öffentlichen Raum abgestellt werden können. Da diese ungesteuerte Nutzung zu einer stärkeren Beanspruchung des Straßenraums und potenziellen Behinderungen im Geh- und Radwegbereich führen kann, sieht die Neuregelung die Einführung einer Gebühr vor. Für stationsgebundene Systeme, wie etwa das Carsharing oder das MetropolradRuhr, werden vorerst keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Gebührenordnung wird um den Tarifpunkt „Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken“ ergänzt. Für nicht stationsgebundene Verleihsysteme wird eine jährliche Gebühr von 30,00 Euro pro Fahrzeug festgesetzt. Die Verwaltung geht bei der jährlichen Einnahme aus dieser Maßnahme von etwa 18.000 Euro aus, basierend auf einer Kalkulation von 600 E-Scootern. Zudem wurde die Satzung so angepasst, dass die Stadt künftig die Möglichkeit erhält, die Anzahl der Anbieter sowie die Fahrzeugkontingente zu begrenzen. Die geänderte Satzung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Die Betreiber der betroffenen Systeme sind dazu verpflichtet, Sondernutzungsanträge einzureichen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022, 1. FortschreibungZur Vorlage · 0760/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0760/22_VL sieht die 1. Fortschreibung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung 2022 und folgende vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch die Beantragung dieser Zuwendungen soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger erreicht werden, da die Landesregierung eine Erhöhung der Bezuschussung für den Anliegeranteil an Straßenausbaumaßnahmen von 50 auf 100 Prozent angekündigt hat.
Die Erneuerungsmaßnahmen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da die Instandsetzung der bestehenden Anlagen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Durchführung der in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 373.200 Euro sowie konsumtive Aufwendungen in Höhe von 451.300 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Baumaßnahmen über die entstehenden Beitragspflichten gemäß dem Kommunalabgabengesetz informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen und FahrbahnenZur Vorlage · 0765/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (0765/22_VL) sieht die Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen in Hamm vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und soll im Zeitraum von 2022 bis 2024 erfolgen. Die Gesamtkosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 2.584.800 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen, die für das Jahr 2021 gebildet wurden, erfolgt.
Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten aufgrund von Rissbildungen und Abplatzungen an verschiedenen Straßen, darunter die Gobel-von-Drechen-Straße, die Martinstraße und die Illinger Straße. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen durch den Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht vorgesehen, was unter anderem die Brückenstraße, die Winkhausstraße und die Schottschleife betrifft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erneuerung der Deckschichten von Geh- und Radwegen sowie Fahrradstraßen, etwa in der Ostwennemarstraße oder der Langestraße. Darüber hinaus sind Arbeiten an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen geplant, um Schäden wie offene Fugen, Verwerfungen oder Ausbrüche zu beheben, konkret an der Straße Am Kirchgraben und am Homanns Weg. Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Ausbauplan S 29/21 Ermelinghofstraße K 12, Bushaltestelle Hövel KircheZur Vorlage · 0796/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0796/22 den Plan vor, die Bushaltestelle Hövel Kirche an der Ermelinghofstraße K12 barrierefrei auszubauen. Das Vorhaben ist Teil eines Modernisierungsprogramms zur Verbesserung der Infrastruktur im ÖPNV, das sich auf zentrale Busachsen und Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen konzentriert.
Der Ausbau sieht vor, die bestehende Haltestelle am Fahrbahnrand beizubehalten und durch die Installation von Kassler Sonderborden sowie eine Höhenanpassung des angrenzenden Straßenseitenraums barrierefrei zu gestalten. Zudem soll ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen integriert werden. Die technische Planung berücksichtigt dabei Vorgaben zur taktilen und optischen Kennzeichnung, zur Beschaffenheit der Oberflächen sowie zur Gestaltung von Bewegungsflächen, um eine uneingeschränkte Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen zu gewährleisten.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 63.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Fördermittel und eine Beteiligung der Stadtwerke, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt. Ein Grunderwerb ist für das Projekt nicht erforderlich. Der Ausbauplan wurde im Zeitraum vom 3. Mai bis zum 17. Mai 2022 öffentlich ausgelegt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- F.Empfehlung an den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe
- 1.Aufstockung der stadtteilbezogenen aufsuchenden Jugendarbeit in HammZur Vorlage · 0805/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstockung der stadtteilbezogenen aufsuchenden Jugendarbeit vorgelegt. Ziel ist es, das bestehende Modell, welches bereits in Heessen angewendet wird, auf weitere Stadtteile zu übertragen. Konkret umfasst die Planung die Gebiete Rhynern, Uentrop, Heessen, Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum.
Der Ansatz sieht vor, die Arbeit der städtischen Jugend- und Stadtteilzentren zu intensivieren, indem in den jeweiligen Sozialräumen jeweils eine halbe Personalstelle geschaffen wird. Damit sollen insgesamt drei Vollzeitstellen bei den beteiligten freien Trägern finanziert werden. Die aufsuchende Arbeit richtet sich primär an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 23 Jahren, die durch die Arbeit in ihrem direkten Lebensraum, etwa auf Spielplätzen oder in Parks, erreicht werden sollen. Die Fachkräfte fungieren dabei als Vermittler zwischen der jungen Zielgruppe und der Stadtgesellschaft.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf 117.900 Euro, während für das Jahr 2023 Kosten in Höhe von 241.200 Euro veranschlagt sind, wobei für die Folgejahre eine Dynamisierung vorgesehen ist. Die Mittel stehen im Budget des Jugendamtes zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet. Der Rat soll die Finanzierung vorbehaltlich der gesicherten städtischen Haushaltslage beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Empfehlung an den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 1.Zuschuss für die Mosaikwerkstatt Alexandra Kraski für ein Mosaikprojekt in der Oranienburgerstraße mit Anwohnern.Zur Vorlage · 0799/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft einen Beschlussvorschlag zur Förderung eines Mosaikprojekts in der Oranienburger Straße vor. Die Mosaikwerkstatt plant eine Gestaltung von zwei Wandflächen, die in Zusammenarbeit mit Anwohnern durchgeführt werden soll. Kooperationspartner des Vorhabens sind das Stadtteilbüro Hamm-Norden sowie die Immobilienverwaltung, welche die entsprechenden Flächen bereitstellt.
Ziel des Projekts ist die künstlerische Gestaltung von Flächen, die wiederholt Vandalismus ausgesetzt waren. Durch die Einbindung von Anwohnern und Familien soll die Identifikation mit dem Wohnort sowie das soziale Miteinander gefördert werden. Das Vorhaben knüpft an ein bereits durchgeführtes Projekt aus den Osterferien an und ist auf einen Zeitraum von mehreren Monaten angelegt.
Die Gesamtkosten des Projekts werden auf rund 14.260,00 Euro geschätzt. Davon werden bereits 7.550,00 Euro durch Mittel der Immobilienverwaltung und Sponsoren sowie Sachspenden und ehrenamtliche Leistungen abgedeckt. Ein weiterer Förderantrag über das Stadtteilbüro ist derzeit in Bearbeitung.
Die Verwaltung beantragt, der Mosaikwerkstatt einen Zuschuss von maximal 5.000,00 Euro zu gewähren, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Förderrichtlinien zur freien Kulturarbeit in Hamm erlauben in Einzelfällen eine Erhöhung der Fördersumme auf diesen Betrag. Der erforderliche Eigenanteil von mindestens 10 Prozent ist durch unbare Leistungen und Sachspenden nachgewiesen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- H.Mitteilungsvorlagen
- 1.Ersatz- und Neubeschaffung von Fahrzeugen Hier: Objektbeschluss und Abweichungen von den Vergaberichtlinien
- 2.Migration Notruf 112 auf IP hier: Genehmigung der Abweichung von den Vorschriften der Vergaberichtlinien der Stadt Hamm
- I.Anträge
- 1.Verbesserung des Umfelds am Radbod-SchwungradZur Vorlage · 0263/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags Maßnahmen zur Verbesserung des Umfelds am Radbod-Schwungrad am Höveler Marktplatz beantragt. Hintergrund der Anfrage ist der Zustand der bestehenden Ausstattung sowie die Sauberkeit am Standort.
Der Antrag umfasst drei konkrete Punkte. Zum einen wird die Installation eines zusätzlichen Mülleimers an einer Laterne gefordert. Zum anderen sollen die Sitzgelegenheiten auf dem Betonsockel erneuert werden, wobei die Fraktion die Installation von roten Drahtgitter-Sitzflächen anstelle neuer Holzkonstruktionen vorschlägt. Abschließend wird eine Grundreinigung des Betonsockels sowie ein neuer Anstrich des Sockels beantragt. Die Fraktion weist darauf hin, dass das Radbod-Schwungrad bereits im Jahr 2019 optisch aufgewertet wurde, die hölzernen Sitzmöglichkeiten jedoch in einem Zustand sind, der zum Verweilen nicht mehr einlädt. Zudem wird die Problematik von herumliegendem Müll am Standort angeführt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Errichtung einer Stele zur Stadtgeschichte zum Thema „Jüdisches Leben in Bockum-Hövel“ an der St. Stephanus-Kirche in BockumZur Vorlage · 0329/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0329/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Ziel des Antrags ist die Errichtung einer Geschichtsstelle am Standort der St. Stephanus-Kirche in Bockum. Die Stele soll das Thema „Jüdisches Leben in Bockum-Hövel“ behandeln und auf die historische Bedeutung des ehemaligen Judenhauses an der Adresse Bockum Nr. 41 hinweisen, welches Ende des 18. bzw. Anfang des 19. Jahrhunderts als Wohnhaus einer jüdischen Familie diente.
In der Begründung wird auf die bestehende Reihe von Geschichtsstelen im Stadtbezirk verwiesen, die bereits an der Kreuzkirche, am Ehrenfriedhof und an der Johanneskirche installiert sind. Für die St. Pankratius-Kirche sei eine weitere Stele für das Jahr 2023 geplant.
Um den für die Erstellung notwendigen wissenschaftlichen Rechercheaufwand zu bewältigen, regt die Fraktion eine Zusammenarbeit zwischen dem Stadtarchiv, der Stolpersteine AG sowie dem Galilei-Gymnasium an. Zur Finanzierung der Maßnahme schlägt die Antragstellerin vor, nicht verausgabte Mittel aus dem Bezirksbudget heranzuziehen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Entwicklung des Quartiers am Sport-AquariumZur Vorlage · 0368/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel eine Erweiterung der geplanten Umgestaltungsmaßnahmen am Sport-Aquarium beantragt. Hintergrund der Vorlage ist die bereits beschlossene Entwicklung der Außenflächen am Sport-Aquarium, welche die Errichtung eines Außenbeckens vorsieht.
Die Antragstellerin fordert, die Pläne der Stadtverwaltung so zu erweitern, dass auch die Fläche des angrenzenden Spielplatzes in die Neugestaltung des Quartiers einbezogen wird. Ziel dieser Erweiterung ist laut Antrag eine Steigerung der Aufenthaltsqualität im Stadtbezirk. Im Zuge dieser Maßnahme wird vorgeschlagen, den bestehenden Spielplatz an einer anderen Stelle neu zu errichten, konkret in einem nahegelegenen Waldstück, um dort einen Waldspielplatz zu schaffen.
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- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Radwegeführung Hüserstr./Ecke Hammer Str.Zur Vorlage · 0378/22_AT · Antrag
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Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0378/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Neugestaltung der Radwegeführung im Bereich der Einmündung der Hüserstraße in die Hammer Straße.
Nach Angaben der Fraktion weist die aktuelle Verkehrsführung im genannten Kreuzungsbereich eine Abweichung von der geraden Linie auf, da der Radweg in Richtung des Gewerbegebiets verschwenkt. Die Fraktion führt an, dass durch diese Führung die Sichtbarkeit von Radfahrerinnen und Radfahrern für den motorisierten Verkehr, insbesondere für PKW- und LKW-Fahrer, verzögert sei. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Weiterfahrt der Radfahrenden durch im Kreuzungsbereich stehende Fahrzeuge behindert werde.
Die Antragstellerin fordert daher eine bauliche Veränderung des Einmündungsbereichs. Ziel der beantragten Maßnahme ist eine Umgestaltung der Verkehrsführung, die eine gerade Weiterführung des Radweges ermöglicht.
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- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Esther–Bejarano–Straße im Bezirk Bockum-HövelZur Vorlage · 0421/22_AT · Antrag
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Die Ratsgruppe Die Linke hat in der Bezirksvertretung Bockum-Hövel einen Antrag zur Benennung einer Straße nach Esther Bejarano eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf eine Entscheidung des Rates der Stadt Hamm vom 14. September 2021, in der ein entsprechender Vorschlag zur Straßenbenennung von verschiedenen Ratsgruppen und Fraktionen unterstützt wurde. Da die Entscheidungskompetenz für Straßenbenennungen laut dem damaligen Protokoll des Rates bei den Bezirksvertretungen liegt, wurde das Anliegen an die zuständigen lokalen Gremien verwiesen.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Bezirksvertretung Bockum-Hövel aufgefordert, zu beschließen, dass die nächste im Bezirk neu zu benennende Straße den Namen Esther-Bejarano-Straße tragen soll. Voraussetzung für diesen Beschluss ist laut Text, dass eine solche Benennung nicht bereits in einem anderen Stadtbezirk der Stadt Hamm umgesetzt wurde. Die Antragsteller verweisen dabei auf die bereits im Rat erfolgte Positionierung der verschiedenen Fraktionen.
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- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Nutzung städtischer VersammlungsräumeZur Vorlage · 0423/22_AT · Antrag
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Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags vom 9. Mai 2022 die Vereinfachung des Buchungsprozesses für städtische Versammlungsräume im Stadtbezirk beantragt. Hintergrund der Anfrage ist ein verstärktes Interesse von Vereinen und Verbänden an der Nutzung dieser Räumlichkeiten.
Der Antrag umfasst zwei konkrete Aufgabenstellungen an die Verwaltung. Erstens soll ein Dokument auf der Internetseite der Stadt Hamm, spezifisch auf den Seiten des Stadtbezirks Hamm-Bockum-Hövel, veröffentlicht werden. Dieses Dokument soll grundlegende Informationen zu den Räumlichkeiten enthalten, darunter die Größe der Veranstaltungsräume, die anfallenden Mietkosten, die zuständigen Ansprechpartner sowie etwaige Einschränkungen, wie beispielsweise eine fehlende Barrierefreiheit.
Zweitens wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Online-Buchungsmaske für die betreffenden Veranstaltungsräume zu entwickeln. Ziel der Initiative ist es, den Zugang zu den Informationen und den Prozess der Raumbelegung für die interessierten Akteure im Stadtbezirk zu optimieren.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.Sachstandsbericht zur Schließung des Vereins „Gesundheit und Fitness 1999 e.V.“ und Prüfung eines neuen Standorts an einem möglichen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)Zur Vorlage · 0434/22_AT · Antrag
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Vorlage 0434/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Gegenstand des Antrags ist ein Sachstandsbericht zur Situation des Vereins „Gesundheit und Fitness 1999 e.V.“ sowie die Prüfung von Alternativen zur Schwimmbadnutzung nach der Schließung des St.-Josef-Krankenhauses.
Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass der Verein seine Auflösung bekannt gegeben hat. Hintergrund sind die Schwierigkeiten bei der Suche nach einer neuen Badnutzung, da bisher keine geeigneten Kapazitäten, wie etwa ein Warmwasser-Schwimmbecken, zur Verfügung standen. Der Verein verzeichnete zuletzt rund 300 Mitglieder. Da laut Antrag weiterhin Bedarf an einem vergleichbaren Vereinsangebot besteht, fordert die Ratsgruppe die Stadtverwaltung auf, einen mündlichen Bericht zum aktuellen Sachstand vorzulegen.
Zudem beantragt die Wählergruppe, dass die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der St. Franziskus-Stiftung prüft, ob die Umsetzung eines Schwimmbades an dem geplanten Standort eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) möglich ist. Die Ergebnisse dieser Abstimmung sollen den Mitgliedern der Bezirksvertretung mitgeteilt werden.
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- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- J.Anfragen
- 1.Lipperandstraße (L518)Zur Vorlage · 0132/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel Informationen zur Verkehrssituation an der Lipperandstraße (L518) angefordert. Anlass der Anfrage ist die Häufung von Verkehrsunfällen im Bereich der Abfahrt der L518 in Höhe der Oberholsener Straße, wobei zuletzt ein Vorfall am 19. Mai 2021 verzeichnet wurde.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW aufzunehmen, um verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Unfallgefahr zu prüfen. Konkret sollen geklärt werden, wie die Sicherheit im Abfahrtsbereich erhöht werden kann und ob eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h eine Option darstellt. Zudem wird angefragt, ob eine Erweiterung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung von aktuell 70 km/h eine Möglichkeit zur Unfallvermeidung bietet.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Funktionsweise der eingesetzten Geschwindigkeitsüberwachung. Es wird gefragt, ob das dortige Blitzergerät auch rückwärts strahlt, um ein vorzeitiges Beschleunigen der Fahrzeuge zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, ob ein verfrühtes Erhöhen der Geschwindigkeit eine Ursache für die Anzahl der Unfälle in diesem Bereich sein könnte.
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Beratungsfolge
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Grünfläche nahe Gebrüder-Grimm-SchuleZur Vorlage · 0168/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur Nutzung einer Grünfläche im Bereich der Gebrüder-Grimm-Schule angefordert. Das betreffende Gelände wird durch die Berliner Straße, die Stefanstraße und die Gebrüder-Grimm-Schule begrenzt. Die Anfrage bezieht sich auf Themen, die bereits im Rahmen einer Schulbesichtigung am 9. August 2021 besprochen wurden.
Die Fraktion bittet um Klärung der Eigentumsverhältnisse der Fläche. Falls das Grundstück im Eigentum der Stadt Hamm steht, möchte die Fraktion wissen, welche Nutzung derzeit beabsichtigt ist und ob eine Verwendung als Spiel- und Freizeitfläche, beispielsweise als Fußballfeld, realisierbar wäre. In diesem Zusammenhang wird zudem nach der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für eine mögliche Einzäunung des Geländes gefragt.
Sollte die Fläche in privatem Eigentum stehen, erkundigt sich die Fraktion, ob ein Erwerb oder eine Anmietung durch die Stadt in Betracht gezogen wird und ob bereits Gespräche mit den Grundstückseigentümern stattgefunden haben. Auch für den Fall eines privaten Eigentums wird die Nutzung der Fläche als Spiel- und Freizeitbereich angestrebt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- K.Anregungen
- 1.Lipperandstraße (L518)/ÜberholverbotZur Vorlage · 0059/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anregung die Einrichtung eines Überholverbots auf der Lipperandstraße (L518) beantragt. Der betreffende Bereich erstreckt sich zwischen der Auf- und Abfahrt des Handelhofs sowie der Auf- und Abfahrt nach Bockum.
Hintergrund der Anfrage sind Informationen von Bürgerinnen und Bürgern, wonach es in diesem Abschnitt vermehrt zu gefährlichen Überholmanövern, insbesondere durch Personenkraftwagen, kommt. Die Fraktion bittet die Verwaltung daher, Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW aufzunehmen, um die Situation zu erörtern. Gleichzeitig regt die Fraktion an, in dem genannten Bereich ein Überholverbot durch die Anordnung einer durchgezogenen Linie und/oder entsprechende Verkehrszeichen zu etablieren.
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Beratungsfolge
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Lipperandstraße (L518)/ÜberholverbotZur Vorlage · 0419/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit der Anregung Nummer 0059/22 die Einführung eines Überholverbots auf der Lipperandstraße (L518) beantragt. Der Bereich zwischen der Auf- und Abfahrt des Handelhofs sowie der Auf- und Abfahrt Bockum wird als Schwerpunkt für gefährliche Überholmanöver durch Personenkraftwagen identifiziert. Die Fraktion regt an, in diesem Abschnitt eine durchgezogene Linie oder entsprechende Verkehrszeichen anzuordnen und bittet die Verwaltung um eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW.
Die Verwaltung hat den zuständigen Bereich Betrieb & Verkehr beim Landesbetrieb Straßenbau NRW kontaktiert, um den Sachverhalt zu klären. Eine erste Rückmeldung des Landesbetriebs besagt, dass ein Überholverbot für den genannten Bereich grundsätzlich nicht abgelehnt wird. Entscheidend für die finale Entscheidung seien die Sichtverhältnisse. Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAL 5.5.4) wird eine Sichtweite von 600 Metern gefordert, was nach einer ersten Sichtung von Bildmaterial derzeit nicht als gegeben betrachtet wird. Eine abschließende Bewertung steht noch aus, da die Rückmeldung der zuständigen Straßenmeisterei abgewartet wird. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel über das Endergebnis informieren. Sollte die Stellungnahme des Landesbetriebs positiv ausfallen, wird die Verwaltung die Anordnung des Überholverbots vornehmen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Erweiterung des Radweges entlang der RömerstraßeZur Vorlage · 0066/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0066/22 liegt der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel ein Vorschlag zur Erweiterung des Radwegnetzes entlang der Römerstraße vor. Der Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister und zielt auf eine bauliche bzw. kennzeichnungstechnische Anpassung des Straßenraums ab.
Derzeit ist auf der Römerstraße, im Abschnitt zwischen der nördlichen Stadtgrenze und der Einmündung der Birkenstraße, ein Radweg vorhanden, der beidseitig befahren werden kann. Der weitere Verlauf des Radverkehrs erfolgt über die Straße, wobei der vorhandene Parkstreifen laut Antrag durch parkende Lkw belegt ist. Da der bestehende Bürgersteig nicht als gemeinsamer Fuß- und Radweg gekennzeichnet ist, nutzen Radfahrer die Fahrbahn.
Die Anregung fordert, den bestehenden Bürgersteig im Bereich von der Birkenstraße bis zur Einmündung der Ermlinghofstraße als beidseitig zu befahrenden Radweg gemäß Verkehrszeichen 240 auszubauen. Begründet wird dies mit dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Römerstraße, die als Verbindung zum Naherholungsgebiet Hölter dient. Der Antragsteller bittet die Bezirksvertretung, diesen Vorschlag zu bewerten und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Status der Römerstraße als Kreisstraße (K7) die Möglichkeit von Landes- oder Bundesmitteln aus Radwege-Sicherungsprogrammen besteht.
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Beratungsfolge
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Erweiterung ders Radweges entlang der RömerstraßeZur Vorlage · 0415/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung Nr. 0066/22 befasst sich mit der geplanten Erweiterung eines Radweges entlang der Römerstraße in Hamm-Bockum-Hövel. Der Ortsheimatpfleger beantragte, den bestehenden Bürgersteig im Abschnitt zwischen der Birkenstraße und der Einmündung der Ermelinghofstraße als beidseitig zu befahrenden Radweg gemäß Verkehrszeichen 240 auszubauen. Begründet wurde dies mit der Verkehrsbelastung auf der Römerstraße sowie der Notwendigkeit, Radfahrer von der Fahrbahn fernzuhalten.
Die Verwaltung führt aus, dass der Radverkehr auf diesem Abschnitt der Kreisstraße K7 derzeit die Fahrbahn nutzen darf, jedoch gleichzeitig die Gehwege mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ befahren können. Die Straßenbreite sowie die Beschaffenheit der Gehwege und Mehrzweckstreifen werden im Dokument detailliert beschrieben.
Hinsichtlich der Verkehrsbelastung von etwa 6.000 Kraftfahrzeugen pro Tag kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Radwegebenutzungspflicht aufgrund der innerörtlichen Geschwindigkeit von 50 km/h nicht gerechtfertigt sei, weshalb ein Umbau nicht erforderlich sei. Zwar wird die bauliche Möglichkeit von Schutzstreifen für den Radverkehr innerhalb des vorhandenen Querschnitts eingeräumt, was jedoch eine einseitige Nutzung der Parkflächen zur Folge hätte. Eine Umsetzung solcher Markierungsänderungen sei erst im Zuge einer Fahrbahndeckenerneuerung möglich, eine solche Maßnahme sei jedoch aktuell nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- L.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- M.Verschiedenes