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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Bericht der Verwaltung
- 1.Vorstellung „Sag‘s Hamm“
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0293/23 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vom 14.11.2023
- 2.Ausbauplan S 12/23 – Am Stadtbad/SedanstraßeZur Vorlage · 1326/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat den Ausbauplan S 12/23 für den Bereich Am Stadtbad/Sedanstraße unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beschlossen. Die Maßnahme ist mit einem städtischen Eigenanteil von 45.000 Euro veranschlagt, wobei die entsprechenden Mittel in der Haushaltsplanung ab 2024 zur Verfügung stehen.
Das Vorhaben ist mit einer Kanalsanierung des Lippeverbandes im Bereich Südstraße, Sedanstraße und Am Stadtbad verknüpft, die voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2024 beginnt. Im Anschluss an die Kanalsanierung soll die Führung des Radverkehrs in der Straße Am Stadtbad optimiert werden. Ziel ist es, die bestehende Verkehrsführung, die bereits eine Freigabe für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung vorsieht, baulich an den aktuellen Status anzupassen.
Im Bereich der Einmündung zur Neuen Bahnhofstraße soll ein 2,5 Meter breiter Radweg ergänzt werden, der in Verlängerung des Fußgängerüberwegs aus der südlichen Fußgängerzone verläuft. Die Fahrbahn wird durch einen 1,85 Meter breiten, rot gefärbten Radfahrstreifen abgegrenzt, wodurch eine Restfahrbahnbreite von etwa 4,0 Metern für den motorisierten Verkehr verbleibt. Durch die Neuaufteilung der Fahrbahn entfallen vier Pkw-Stellplätze, da das Parken auf der Fahrbahn künftig nicht mehr gestattet ist. Die Verwaltung führt aus, dass die Maßnahme die Attraktivität des Fahrradnetzes steigern und somit zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen kann.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.ISEK Hamm Innenstadt „Perspektive 2030“: Maßnahmen der Städtebauförderung zum Umgang mit leerstehenden LadenlokalenZur Vorlage · 1390/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms zur dauerhaften Umnutzung leerstehender Ladenlokale im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Perspektive 2030“ beschlossen. Das Programm konzentriert sich auf den Kernbereich der Innenstadt, einschließlich der Fußgängerzonen Bahnhofstraße, Westentor, Weststraße und Oststraße. Ziel ist es, für Flächen in Erdgeschosszonen, die für den klassischen Handel oder die Gastronomie nicht mehr marktgängig sind, neue Nutzungsperspektiven zu erschließen.
Die Förderung umfasst bauliche Maßnahmen wie die Herstellung von Barrierefreiheit, die Gestaltung von Fassaden, die Zusammenlegung von Ladenlokalen sowie energetische Verbesserungen. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Erzielung von Einnahmen durch die Neunutzung und dem Denkmalschutz, wobei Fördersätze zwischen 25 und 50 Prozent möglich sind. Zur Unterstützung der Immobilieneigentümer soll zudem ein Quartiersarchitekt beauftragt werden, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Parallel dazu wurde die Weiterführung des Verfügungsfonds Anmietung im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ beschlossen. Dieses Instrument ermöglicht es, leerstehende Räumlichkeiten zu vergünstigten Konditionen anzumieten und an neue Nutzer, etwa Kulturschaffende oder Gründer, weiterzuvermieten. Die geplanten Gesamtausgaben für diese Maßnahmen belaufen sich auf 635.000 Euro, wobei die Mittel für die Umnutzung und den Verfügungsfonds über die Jahre 2024 bis 2027 bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 1 Hamm-MitteZur Vorlage · 1401/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 1401/24_VL den Beschluss beantragt, Haushaltsmittel für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 1 Hamm-Mitte einzusetzen. Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen und Liegenschaften.
Im Fokus stehen dabei zwei größere Baumaßnahmen. An der ehemaligen Harkortschule soll die Alarmierungsanlage erneuert werden, um den aktuellen Anforderungen an die Sicherheit zu entsprechen. Für diesen Bereich sind im Jahr 2024 Kosten in Höhe von 35.000 Euro vorgesehen.
An der Bodelschwinghschule ist ebenfalls die Erneuerung der Alarmierungsanlage sowie der Sicherheitsbeleuchtungsanlage geplant. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird mit Aufwendungen von 210.000 Euro im Jahr 2024 und 20.000 Euro im Jahr 2025 veranschlagt. Bei den Arbeiten an der Bodelschwinghschule handelt es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme, für die bereits Rückstellungen gebildet wurden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Baumaßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse sowie der gesicherten Finanzierung durchzuführen. Die Verwaltung soll zudem mit der Durchführung der Arbeiten unter Einbindung externer Büros beauftragt werden. Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Aufwendungen für diese Maßnahmen auf 265.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Haushaltsplan 2024/2025 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 1411/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat im Rahmen der Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für den Zeitraum 2024/2025 die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets auf die Einzelansätze gemäß dem vorliegenden Bezirksplan beschlossen. Die Vorlage regelt zudem die Verwendung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
Auf Basis der Entscheidung des Rates vom Dezember 2021, das Bezirksbudget zu verdoppeln, stehen den Stadtbezirken seit dem Haushaltsjahr 2022 jährlich konsumtive Mittel in Höhe von 0,60 Euro pro Einwohner sowie ein fester Betrag für bestehende Städtepartnerschaften zur freien Verfügung zur Verfügung. Die Verteilung dieser Mittel auf die einzelnen Einzelansätze der Verwaltung wird der zuständigen Stelle nach der Beratung mitgeteilt, wobei der Gesamtbetrag des Budgets unverändert bleibt.
Zusätzlich zu den konsumtiven Mitteln sieht die Vorlage vor, dass der Bezirksvertretung für die Planjahre 2024 und 2025 jeweils ein investiver Betrag von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt werden soll. Die Verwendung dieser Mittel für Einzelmaßnahmen unterliegt dem Vorbehalt einer Beschlussfassung durch den Rat. Investive Ausgaben umfassen dabei primär Anschaffungen von Sachanlagen, wie etwa Spielgeräte, Bänke oder Beleuchtungsanlagen, die einen längerfristigen Nutzen stiften sollen. Die Bezirksvertretung hat zudem gemäß der Gemeindeordnung die Möglichkeit, an den Beratungen über die Haushaltssatzung mitzuwirken und Vorschläge für die Haushaltsgestaltung zu unterbreiten.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1320/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat berät über die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses vom 20. Juni 2023 für den Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ sowie über einen neuen Beschluss zur Aufstellung dieses Plans. Das betroffene Plangebiet umfasst ein etwa 1,1 Hektar großes Areal am östlichen Cityrand von Hamm, das zwischen dem Wohnquartier „Brändströmstraße / Wilhelminenstraße / Rietzgartenstraße“, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost liegt. Zudem wird die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch beantragt.
Die Neugestaltung des Areals ist durch das Vorhaben eines Investors motiviert, der die wohnbauliche Entwicklung einer ehemaligen Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant. Das Projekt sieht die Errichtung von etwa 35 Wohneinheiten vor, darunter Einzelhäuser sowie eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen auf einer Tiefgarage. Die Erschließung des Gebiets soll über die Brändströmstraße erfolgen.
Ziel der Planung ist es, das brachliegende Gelände in eine geordnete wohnbauliche Nutzung zu überführen, die sich an die bestehende Nachbarschaft anpasst. Dabei sollen klimarelevante Vorgaben, wie Begrünungsmaßnahmen und eine Begrenzung der Flächenversiegelung, berücksichtigt werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1383/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1383/23_VL den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – zur Beschlussfassung vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer Fläche von etwa 1.006 Quadratmetern im Stadtbezirk Mitte. Das Projekt sieht eine viergeschossige Bebauung vor, wobei das Erdgeschoss als öffentliche Fahrradgarage genutzt werden soll. Die Obergeschosse sind für Wohnzwecke oder andere Nutzungen vorgesehen, die einem Kerngebiet entsprechen.
Durch die geplante Bebauung soll eine bauliche Raumkante an der Stadthausstraße geschaffen werden. Das Vorhaben ist Bestandteil der stadtplanerischen Konzepte „Masterplan Mobilität“ sowie „Perspektive Innenstadt 2030“. Zur Förderung der Klimaanpassung und der Artenvielfalt sieht die Planung die Begrünung von Flachdächern vor. Der neue Bebauungsplan ersetzt den bestehenden Bebauungsplan Nr. 01.003 über den Bereich der Antonistraße. Das Verfahren wird als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Städtebauliche Rahmenplanung Rietzgartenviertel, Sportzentrum-Ost, westlicher Kurpark - Beschluss DokumentationZur Vorlage · 1388/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die städbauliche Rahmenplanung für das Rietzgartenviertel, das Sportzentrum-Ost sowie den westlichen Kurpark als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets beschlossen. Die Neuausrichtung folgt auf einen Beschluss aus dem Jahr 2022 und ersetzt die bestehende Planung von 2010, um veränderte Rahmenbedingungen und neue Nutzungsschwerpunkte im Untersuchungsbereich zu berücksichtigen.
Die erarbeitete Dokumentation umfasst zwölf konzeptionelle Strategien zu den Themen Raum, Mobilität, Erschließung sowie Freiraum und Nutzung. Ein integrierter Bestandteil ist ein Verkehrsgutachten, das die Mobilitätsaspekte vertieft. In der Planung werden zudem spezifische Fragen zur Standortsuche für ein mögliches Hotel sowie zur baulichen Umsetzung von Stellplätzen behandelt. Im Hinblick auf den Klimawandel sieht die Planung Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Förderung klimaresilienter Grünstrukturen vor, während die Neuversiegelung von Bodenflächen gering gehalten werden soll.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete verschiedene Phasen der Bürgerbeteiligung, darunter Stadtteilspaziergänge sowie öffentliche Informationsveranstaltungen in lokalen Einrichtungen. Die Rahmenplanung dient nun als informelles Planungsinstrument und als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Verwaltung bei allen künftigen Vorhaben innerhalb des festgelegten Planungsgebiets.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2024 ff.Zur Vorlage · 1209/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für ein Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2024 vorgelegt. Ziel des Programms ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Damit soll die finanzielle Belastung der Anlieger durch die Umsetzung der Maßnahmen verringert werden. Sofern die Finanzierung gesichert ist, sollen die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
Die geplanten Erneuerungsmaßnahmen umfassen den Austausch von Kabeln, Masten und Leuchten. Grund für diese Arbeiten sind alters- und abnutzungsbedingte Erfordernisse, da eine rein wartungsorientierte Instandsetzung der Anlagen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Durch die Umsetzung soll die Betriebssicherheit sowie die Altersstruktur der Beleuchtungsanlagen verbessert werden.
Die voraussichtlichen Ausgaben für das Programm belaufen sich auf rund 526.070 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen oder direkten Landesförderungen können nach Abschluss der Maßnahmen entstehen, wobei deren genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Die Vorlage berücksichtigt zudem die aktuelle Rechtslage sowie mögliche künftige Änderungen im Kommunalabgabegesetz des Landes, welche die Abrechnungsmodalitäten für Straßenbaubeiträge betreffen könnten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Ausbauplan S 01/24 Ludwig-Erhard-Straße von Caldenhofer Weg bis Haus Nr. 45/46Zur Vorlage · 1402/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Ausbauplan S 01/24 für die Ludwig-Erhard-Straße vorgelegt, der den Bereich vom Caldenhofer Weg bis zur Hausnummer 45/46 umfasst. Im Anschluss an vorangegangene Kanalarbeiten des Lippeverbandes sowie Arbeiten an Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke soll dieser Straßenabschnitt über die gesamte Breite neu ausgebaut werden. Die Maßnahme beinhaltet zudem die Erneuerung eines 70 Meter langen Kanalstücks in der Lilienstraße. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 1,45 Millionen Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 580.000 Euro vorgesehen ist und Anliegerbeiträge in Höhe von 870.000 Euro erwartet werden.
Der Plan sieht eine Optimierung des Straßenraums vor, um den Radverkehr zu fördern und die Begrünung zu erhöhen. Dabei werden beidseitig 1,5 Meter breite Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet, wodurch die bisherige Mittelmarkierung entfällt. Auf der Westseite wird ein zwei Meter breiter Längsparkstreifen mit Baumbeeten angelegt, um zur Klimaverbesserung beizutragen. Zudem ist die Installation einer neuen LED-Beleuchtung sowie die Umsetzung barrierefreier Gestaltungselemente, wie etwa taktile Leitsysteme und abgesenkte Bordsteine an Einmündungen, vorgesehen.
Im Rahmen einer Bürgeranhörung wurden Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung, möglicher Geschwindigkeitsbeschränkungen und des verringerten Parkangebots geäußert. Die Verwaltung vertritt den Standpunkt, dass die Planung einen Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmer darstellt und den Zielen zur Stärkung des Radverkehrs entspricht. Weitere Regulierungen wie Durchfahrtsverbote oder Gewichtsbeschränkungen wurden als nicht zielführend bewertet, da diese zu einer Verlagerung des Verkehrs auf andere Straßen führen könnten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Stellenplan 2021Zur Vorlage · 0256/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zum Stellenplan 2021 vorgelegt. Der Rat hat den Stellenplan in der vorliegenden Fassung beschlossen. Im Haushaltsplan 2021 sind für Personal und Versorgung 168,7 Millionen Euro vorgesehen, was einem Anstieg von 9 Millionen Euro gegenüber dem voraussichtlichen Vorjahresergebnis entspricht.
Die Kostensteigerungen resultieren aus verschiedenen Faktoren. Ein wesentlicher Grund ist der erhöhte Personalbedarf durch neue Aufgaben, gesetzliche Änderungen und die Entscheidung, Dienstleistungen verstärkt eigenständig zu erbringen. Im Stellenplan werden 87,71 zusätzliche Stellen ausgewiesen, während 10,63 Stellen eingespart werden. Weitere Kostenfaktoren sind die Auswirkungen des Tarifabschlusses 2020, die Übernahme von Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes von freien Trägern sowie die Aufstockung des Ordnungsdienstes um 18 Stellen. Zudem wurden im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst zusätzliche Stellen in verschiedenen Funktionsbereichen eingerichtet.
Ein erheblicher Teil des Personalaufwands entfällt auf Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, für die 130 Vollzeitstellen im Bereich der Infektionskontrolle und Unterstützung eingesetzt werden. Um der anstehenden Fluktuation durch den demografischen Wandel zu begegnen, werden die Ausbildungszahlen um etwa 75 Prozent auf insgesamt 90 Auszubildende und dual Studierende erhöht. Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt teilweise durch eingesparte Sachkosten sowie durch Zuwendungen, etwa vom Kommunalen Jobcenter oder durch den ÖGD-Pakt des Bundes.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.03.2021 · Rat
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 2.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021 1. ErgänzungZur Vorlage · 0266/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0266/21 sieht die Verabschiedung der ersten Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Erneuerungsmaßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung oder Instandsetzung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Die Umsetzung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Der Beschluss ist an mehrere Bedingungen geknüpft: Er steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat, der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf 340.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie 32.000 Euro im investiven Bereich. Mögliche Einnahmen aus Anliegerbeiträgen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 1 Hamm-MitteZur Vorlage · 0281/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 1 Hamm-Mitte vorgelegt. Im Zentrum steht die Erneuerung der Beleuchtung in der Radstation durch den Austausch von 140 Leuchten gegen LED-Technik. Ziel ist es, den Stromverbrauch zu senken und die CO2-Emissionen um mindestens 50 Prozent zu reduzieren sowie den Wartungsaufwand zu verringern.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 35.000 Euro, wobei die Mittel im Haushalt für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Der Beschluss der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Hauptausschusses, einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsanierungsplans ab dem Jahr 2021. Die Vorlage dient dazu, die rechtzeitige Ausschreibung der Baumaßnahme für das Jahr 2021 sicherzustellen, um den ordnungsgemäßen Betrieb von Liegenschaften im Stadtbezirk aufrechtzuerhalten.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Beschaffung von 3 Personenkraftwagen als Combi Van mit 5 vollwertigen Sitzplätzen, Einsatzfahrzeuge für den Kommunalen OrdnungsdienstZur Vorlage · 0287/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Hamm soll durch die Anschaffung von drei neuen Einsatzfahrzeugen verstärkt werden. Geplant ist die Beschaffung von Personenkraftwagen des Typs Combi Van, die jeweils über fünf Sitzplätze verfügen. Die Notwendigkeit dieser Neubeschaffung ergibt sich aus einer personellen Erweiterung des Dienstes, da zum 1. April zwölf zusätzliche Mitarbeitende eingesetzt werden sollen.
Die neuen Fahrzeuge sollen dazu beitragen, die Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes zu bewältigen und eine verstärkte Präsenz in den Außenbezirken des Stadtgebietes zu gewährleisten. Die Durchführung der Beschaffung erfolgt durch das Amt für Stadtentwicklung und Ordnungsmanagement (ASH) im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung unter Einhaltung der geltenden Vergaberichtlinien.
Die Kosten für die Fahrzeuge werden auf 100.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung ist durch den Wirtschaftsplan des ASH sichergestellt, da die entsprechenden Mittel bereits veranschlagt sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- G.Anträge
- 1.Treppenanlage OstenwallZur Vorlage · 0561/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit der Vorlage 0561/23 einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte gestellt, der eine Überarbeitung und Instandsetzung der Treppenanlage am Ostenwall zum Ostring umfasst. Der Übergang, der in der Höhe des CVJM-Hauses liegt, soll baulich und optisch aufgewertet werden.
In der Begründung wird auf einen mangelhaften baulichen Zustand hingewiesen. Konkret werden abgängige und brüchige Mauerplatten sowie ein Geländer angeführt, das teilweise nicht mehr gerade angebracht ist. Zudem wird eine Erneuerung des Bewuchses auf der westlichen Seite zum CVJM-Haus gefordert, um diesen an die Gestaltung des Ostrings anzupassen.
Die Fraktion beantragt zudem, den Bereich in einen regelmäßigen Reinigungsturnus aufzunehmen. Darüber hinaus wird eine Aufwertung der Flächen südlich der Treppe in Richtung des Parkplatzes am Universahaus sowie der Straßeninsel gegenüber der Treppenanlage angestrebt. Die Verwaltung wird durch den Antrag gebeten, die entsprechenden Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege zu prüfen und umzusetzen.
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- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Nordenwall-Kleiner ExerZur Vorlage · 0599/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der Grünen, der SPD sowie ein Bezirksvertreter haben in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte einen Antrag mit der Nummer 0599/23 gestellt. Das Ziel des Antrags ist die Entfernung von mindestens drei Parkplätzen am Nordenwall, im Bereich vor der Gaststätte Pohls Mühle, um die Breite des dortigen Gehwegs zu vergrößern.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der veränderten Nutzung des Kleinen Exer und dessen Umfeld. Im Bereich der genannten Gaststätte sei die Gehwegbreite mit 50 Zentimetern sehr gering und durch die Verwendung von kleinformatigem Kopfsteinpflaster nicht barrierefrei gestaltet. Dies erschwere die Fortbewegung, unter anderem für ältere Menschen, die die nahegelegene Seniorenanlage nutzen.
Zudem wird auf die Unübersichtlichkeit der Übergänge vom Kleinen Exer in Richtung Westen hingewiesen. Hindernisse wie die Einmündung der Brüderstraße, ein Hochbeet sowie parkende Fahrzeuge erschweren die Querung von Straßen und Einmündungen. Durch den Umleitungsverkehr der Adenauerallee sei zudem eine erhöhte Verkehrsbelastung auf der Straße festzustellen. Die Rücknahme der Stellplätze soll die Gehwegbreite optimieren und eine sicherere Fortbewegung für Fußgänger ermöglichen. Als Begründung für den Wegfall der Parkflächen wird angeführt, dass bewirtschaftete Parkplätze in der Nähe der Seniorenanlage St. Agnes in ausreichendem Maße vorhanden seien.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Markierung Fahrradstraße BrüderstraßeZur Vorlage · 0699/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, GRÜNE sowie die FDP-Bezirksvertretung haben in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte einen Antrag zur Markierung der Fahrradstraße Brüderstraße gestellt. Der Antrag bezieht sich auf den Straßenabschnitt zwischen der Antonistraße und dem Nordenwall, der bereits als Fahrradstraße ausgewiesen ist.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass sich an diesem Abschnitt verschiedene soziale Einrichtungen, Schulen sowie die Agnes-Kirche befinden. Um die Sichtbarkeit der Verkehrsführung zu erhöhen, wird beantragt, die Kreuzungsbereiche sowie die Ein- und Ausfahrten der Fahrradstraße farblich hervorzuheben. Konkret wird die rote Markierung dieser Bereiche gefordert. Der Antrag wurde am 3. November 2023 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 14. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Verkehrssituation Lortzingstraße/AlleestraßeZur Vorlage · 0701/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, GRÜNE sowie die FDP-Bezirksvertretung haben in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte einen Antrag zur Verkehrssituation an der Einmündung Lortzingstraße in die Alleestraße gestellt. Als Begründung wird die Unübersichtlichkeit des Bereichs durch den Verschwenk der Fahrbahn angeführt. Laut Antrag müssen Autofahrende beim Abbiegen in die Alleestraße den Fahrradweg überqueren, was zu Beeinträchtigungen für Radfahrende führen könne. Zudem wird auf Gefahren bei Abbiegevorgängen nach Westen hingewiesen, bedingt durch die Anzahl der Fahrspuren und Rückstaus an der Ampel Richard-Wagner-/Goethestraße.
Ein weiterer Punkt des Antrags ist der Neubau an der Ecke Lortzingstraße, Alleestraße und Richard-Wagner-Straße. Durch diesen entstehen 33 zusätzliche Stellplätze im Erdgeschoss, wobei die Einfahrt über die Richard-Wagner-Straße und die Ausfahrt über die Lortzingstraße erfolgt. Die Antragsteller gehen davon aus, dass sich die Verkehrslage im Einmündungsbereich dadurch in Stoßzeiten verändern wird.
Die Verwaltung wird aufgefordert, Lösungsansätze zu entwickeln und vorzuschlagen. Als mögliche Maßnahmen werden eine Rotmarkierung des Radwegs als Sofortmaßnahme, eine Einbahnstraßenregelung, ein Linksabbiegeverbot aus der Lortzingstraße in Richtung Westen sowie der Rückbau des Zauns an der Alleestraße 70 genannt. Die Umsetzung der Maßnahmen soll in Abstimmung mit dem Investor des Neubaus sowie den beteiligten Firmen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Verkehrssituation Lortzingstraße/AlleestraßeZur Vorlage · 0848/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion, die GRÜNE-Fraktion sowie die FDP-Bezirksvertreter haben mit dem Antrag Nr. 0701/23 verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Einmündung Lortzingstraße/Alleestraße angeregt. Als Gründe für den Antrag werden die Unübersichtlichkeit durch den Fahrbahnverschwenk, die Gefährdung von Radfahrenden beim Abbiegevorgang sowie die durch einen Neubau entstehende zusätzliche Verkehrsbelastung durch 33 neue Stellplätze angeführt. Die Antragstellenden schlugen unter anderem eine Rotmarkierung des Radweges, eine Einbahnstraßenregelung, ein Linksabbiegeverbot aus der Lortzingstraße Richtung Westen oder den Rückbau eines Zauns vor.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0848/23_ST ausgeführt, dass eine Rotmarkierung der Fahrbahn zur zusätzlichen Sicherung des Radweges im Frühjahr 2024 umsetzbar sei. Eine Änderung der Fahrtrichtung oder die Einführung einer Einbahnstraßenregelung würde laut Verwaltung zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die Schumannstraße führen. Unter Verweis auf die aktuelle Unfallstatistik, die keine Unfälle durch ausbiegende Fahrzeuge aus der Lortzingstraße auf die Alleestraße ausweist, wird die derzeitige Situation als unauffällig bewertet. Die Verwaltung plant, den Bereich nach Abschluss des Bauvorhabens verstärkt zu beobachten. Ein Rückbau des Zauns an der Alleestraße 70 wird als nicht notwendig eingestuft, da dieser nicht direkt im Sichtfeld liege.
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- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Straßenausbau Wohngebiet BeisenkampZur Vorlage · 0704/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat im Rahmen eines Antrags die Überprüfung der Straßenbeschaffenheit im neuen Wohngebiet am Beisenkamp angeregt. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer.
Dem Antrag zufolge wurden im Zuge des Straßenausbaus Entwässerungs- und Regenrinnen in den Straßenverlauf gepflastert. Diese verlaufen quer zur Fahrtrichtung. Laut der Bezirksfraktion sind die Rinnen nicht waagerecht oder halbierend eingebaut, sondern in einem Winkel angebracht. Dies erschwere das Überqueren der Rinnen mit dem Fahrrad. Die Fraktion verweist auf Berichte über bereits erfolgte Stürze und bittet die Verwaltung, Maßnahmen zur Behebung dieser Situation einzuleiten, um die Sicherheit im Wohngebiet zu gewährleisten.
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- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Straßenausbau Wohngebiet BeisenkampZur Vorlage · 0811/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage zum Antrag Nr. 0704/23 auf eine potenzielle Gefährdung für Radfahrer im neuen Wohngebiet am Beisenkamp hingewiesen. Grund für die Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnern, wonach die im Straßenverlauf gepflasterten Entwässerungs- und Regenrinnen in einem Winkel zur Fahrtrichtung angeordnet seien. Dies erschwere das Überqueren der Rinnen mit dem Fahrrad. Die Fraktion forderte die Verwaltung auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die Ausgestaltung der Rinnen auf einem Entwässerungskonzept mit oberflächennaher Versickerung basiert. Die Rinnenführung sei so geplant, dass eine Querung der Rinnen im Längsverlauf von Fußgängern und Fahrradfahrern weitestgehend vermieden werden könne. Lediglich der motorisierte Individualverkehr müsse die Rinnen je nach Wohnlage kreuzen, was bei unangepasster Fahrweise eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung haben könne. Die Verkehrsflächen sind als Mischverkehrsflächen konzipiert, wobei eine zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 7 km/h und 10 km/h vorgesehen ist. Da der Verwaltung keine Unfälle bekannt sind, sieht die Verwaltung keine Veranlassung, den aktuellen Zustand der Straßenbauarbeiten zu verändern.
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- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.LessingstraßeZur Vorlage · 0707/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit der Vorlage 0707/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte gestellt, der eine Veränderung der Straßenbegrünung in der Lessingstraße zum Gegenstand hat. Hintergrund der Initiative sind die in vorangegangenen Sitzungen diskutierten Blumenkübel, die aufgrund ihres Alters als nicht mehr zeitgemäß eingestuft werden.
Die Fraktion verfolgt mit dem Antrag das Ziel, die Sauberkeit, die Sicherheit sowie das optische Erscheinungsbild der Straße aufrechtzuerhalten. Dabei sollen die Funktionen der bisherigen Begrünung, wie die Entschleunigung des Verkehrs und die Verschönerung des Straßenbildes, weiterhin gewährleistet bleiben.
Anstelle der bestehenden Blumenkübel wird die Fachverwaltung beauftragt, die Eignung des Standortes für die Pflanzung von Bäumen zu prüfen. Die Antragsteller führen an, dass zusätzliche Baumstandorte einen langfristigen Nutzen bieten und eine pflegeleichtere Alternative darstellen könnten. Die zuständige Fachabteilung wird gebeten, die Prüfung sowie die Umsetzung des Vorhabens zu kommentieren und zu bearbeiten.
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- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- LessingstraßeZur Vorlage · 0866/24_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit dem Antrag Nummer 0707/23 die Prüfung von Baumpflanzungen in der Lessingstraße angeregt. Hintergrund der Initiative sind die in die Jahre gekommenen Blumenkübel in dieser Straße. Ziel des Antrags ist es, die Sauberkeit und Sicherheit zu gewährleisten sowie das optische Erscheinungsbild der Straße aufrechtzuerhalten. Dabei soll zudem sichergestellt werden, dass die Begrünung weiterhin zur Verkehrsberuhigung beiträgt. Die Fraktion regt an, anstelle der bestehenden Blumenkübel die Eignung des Standorts für neue Baumpflanzungen zu untersuchen, da diese eine pflegeleichtere Lösung mit potenziell langfristigem Nutzen darstellen könnten.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0866/24_ST den Antrag angenommen. Die zuständige Fachabteilung wird prüfen, ob der Standort grundsätzlich für die Pflanzung von Bäumen geeignet ist. Hierfür ist zunächst eine umfassende Grundlagenermittlung durchzuführen. Sollte eine technische und planerische Umsetzbarkeit festgestellt werden, erfolgt die Festlegung der konkreten Standorte in Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern.
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- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- H.Anfragen
- 1.Wartehäuschen / Unterstand Bushaltestelle HolunderwegZur Vorlage · 0481/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat in einer Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin die Aufstellung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle Holunderweg auf der östlichen Seite gefordert. Die Fraktion verweist dabei auf eine Zusage der Verwaltung, die bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte am 18. Juni 2020 auf Antrag der Fraktion erfolgte.
In der Anfrage wird dargelegt, dass die Umsetzung dieser Maßnahme bislang nicht erfolgt ist. Die Fraktion gibt an, die Aufstellung des Unterstandes bereits in der März-Sitzung des Jahres 2023 erneut angemahnt zu haben. Mit dem vorliegenden Schreiben bittet die CDU-Bezirksfraktion nun um eine zeitnahe Umsetzung der Zusage. Als Begründung für die Eilbedürftigkeit wird der bevorstehende Herbst und Winter angeführt.
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Beratungsfolge
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Wartehäuschen / Unterstand Bushaltestelle HolunderwegZur Vorlage · 0859/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat in einer Anfrage an die Verwaltung die zeitnahe Aufstellung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle Holunderweg auf der östlichen Seite gefordert. Die Fraktion verweist dabei auf eine Zusage der Verwaltung aus einer Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vom 18. Juni 2020 sowie auf eine erneute Mahnung aus der Sitzung im März 2023. Die Umsetzung der Maßnahme solle unter Berücksichtigung der kommenden Herbst- und Wintermonate kurzfristig erfolgen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass der bisher geplante Standort sowie eine alternative Standortmöglichkeit unter Einbeziehung aller Beteiligten geprüft wurden. Das Ergebnis dieser Prüfung ergab, dass der ursprüngliche Standort aus Gründen der Verkehrssicherheit beizubehalten ist. Das weitere Vorgehen zur Aufstellung der Wartehalle erfolgt nach Abstimmung mit den Stadtwerken Hamm.
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- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- I.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- J.Verschiedenes