Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Ergebnisse der Wohnraumförderung 2025 (Herr Röhnert, Leiter Stadtplanungsamt)
- 2.2Sachstand Innenstadtbaustellen (Herr Gawin, Leiter des Tiefbau- und Grünflächenamtes)
- 3.Beschlüsse
- 3.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.12.2025
- 3.2Abbruch Hüserstraße 4 - Allg. Schützenverein Bockum-HövelZur Vorlage · BV-2/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll den Rückbau des Gebäudes in der Hüserstraße 4 in Hamm beschließen. Die Vorlage BV-2/26 sieht vor, dass die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme unter Einbeziehung externer Fachingenieure beauftragt wird, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Das Gebäude war zuvor als Standort des Allg. Schützenvereins Bockum-Hövel genutzt. Nach der Kündigung des Pachtverhältnisses durch die Stadt Hamm ging das Eigentum an das Objekt auf die Stadt über. Die Verwaltung begründet den Rückbau mit dem baulichen Zustand und der wirtschaftlichen Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung. Das Gebäude weist einen Sanierungsstau auf und entspricht nicht den aktuellen energetischen sowie brandschutztechnischen Standards. Ein Schadstoffkataster bestätigt zudem das Vorhandensein von Gefahrstoffen, wie etwa HBCD-haltigen Dämmstoffen und schwermetallhaltigen Beschichtungen. Eine Sanierung würde aufgrund der erforderlichen Spezialmaßnahmen hohe Kosten verursachen.
Die geschätzten Kosten für den Rückbau belaufen sich auf rund 160.000 Euro. Nach Abschluss der Arbeiten soll die Fläche entsiegelt und zur Versickerungsfähigkeit hergestellt werden. Eine konkrete Planung für die künftige Nutzung des Grundstücks liegt derzeit noch nicht vor; das Areal verbleibt zunächst im Bestand der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.3Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr.1212/23 Fahrbahnerneuerung Südring / Neue Bahnhofstraße in TeilbereichenZur Vorlage · BV-35/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat mit der Beschlussvorlage BV-35/26 eine Ergänzung zum bereits bestehenden Baubeschluss für die Fahrbahnerneuerung im Bereich Südring und Neue Bahnhofstraße vorgelegt. Aufgrund einer aktualisierten Kostenermittlung wird eine Aufstockung der finanziellen Mittel beantragt.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich nach neuer Berechnung auf 340.000 Euro, während im ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2023 ein Betrag von 180.000 Euro vorgesehen war. Dies führt zu einem zusätzlichen Finanzbedarf von 160.000 Euro für das Jahr 2026. Als Gründe für die Kostensteigerung werden eine Verschärfung des Schadensbildes sowie Preissteigerungen im Baubereich angeführt. Zudem erhöht die Nutzung der betroffenen Streckenabschnitte als innerstädtische Umleitung den Aufwand bei der Durchführung der Arbeiten.
Die Finanzierung soll durch einen städtischen Eigenanteil von 93.420 Euro und eine Erstattung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 66.580 Euro erfolgen. Der gegenüber dem Haushaltsplan entstandene Mehrbedarf von 20.000 Euro kann laut der Vorlage innerhalb des Budgets der zuständigen Finanzstelle gedeckt werden. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für die Sommerferien 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Empfehlungen
- 4.1Ausbauplan S 12/22 Bushaltestelle Jupiterstraße - JupiterstraßeZur Vorlage · BV-6/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Jupiterstraße“ an der Linie S 12/22 vor. Im Rahmen des Vorhabens sollen zwei Bussteige modernisiert werden. Am nordwestlichen Bussteig ist eine Umstellung von einer Busbucht auf ein Buskap vorgesehen, wodurch sich die Position um etwa 40 Meter nach Südosten verschiebt. Durch die damit verbundene Vergrößerung der Gehwegbreite soll eine neue Wartehalle errichtet werden.
Am südöstlichen Bussteig wird der Gehweg um 40 Zentimeter aufgeweitet, um eine Mindestbreite von 2,50 Metern zu erreichen. Dieser Bereich wird um etwa 25 Meter nach Nordosten versetzt und erhält ebenfalls eine neue Wartehalle der Stadtwerke Hamm. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden zudem taktile Leitsysteme sowie spezielle Bordsteinkanten eingesetzt. Auch die Haltestelle des Bücherbusses wird angepasst, um ein gerades Anfahren der Linienbusse zu gewährleisten.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 120.000 Euro. Während 90 Prozent der förderfähigen Kosten durch den NWL getragen werden, übernimmt die Stadtwerke Hamm den verbleibenden Anteil. Eine öffentliche Auslegung des Ausbauplans im Frühjahr 2025 verlief ohne Einwände. Der Beschluss steht zur Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung an.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.2Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Spielraumentwicklungsplan zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der strategischen Gesamtplanung nach Maßgabe dieses Plans beauftragen. Die Umsetzung soll unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen erfolgen. Zudem wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung einen jährlichen Fortschrittsbericht im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorlegt.
Die Grundlage des Plans bildet eine Bestandsaufnahme von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt wurden. Ziel der Planung ist die Sicherung und Entwicklung dieser Flächen zur Förderung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit. Ein Schwerpunkt liegt auf der Inklusion sowie der barrierefreien Gestaltung nach DIN-Standards. Darüber hinaus umfasst das Vorhaben Maßnahmen zur Klimaanpassung durch gezielte Begrünung, um das Mikroklima und die Biodiversität zu fördern. Im Rahmen des Planungsprozesses wurde zudem eine digitale Spielplatzkarte erstellt. Für das Jahr 2026 sind im Zusammenhang mit diesem Plan Auszahlungen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.2.1Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 2. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Spielraumententwicklungsplan für das Stadtgebiet zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit einer strategischen Gesamtplanung zu beauftragen, die sich am Spielraumententwicklungsplan orientiert und die finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Zudem wird die Erstellung eines jährlichen Fortschrittsberichts für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beantragt.
Der Plan basiert auf der Untersuchung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt wurden. Die strategische Ausrichtung umfasst die qualitative Entwicklung von Flächen nach DIN-Standards sowie die Förderung der Inklusion durch barrierefreie Angebote und die Vernetzung von Spielstationen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Schaffung von Mittelpunktplätzen als zentrale Begegnungsorte im Quartier. Durch gezielte Begrünung soll zudem die Biodiversität gestärkt und das Mikroklima in den Stadtteilen beeinflusst werden. Der Planungsprozess beinhaltet neben der Bestandsaufnahme auch die Bereitstellung einer digitalen Spielplatzkarte sowie die Festlegung von Qualitätskriterien für die zukünftige Gestaltung der Freiflächen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.343. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · BV-406/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Schwerpunkt Freizeitnutzungen in Haaren. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Areals, das bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Konkret soll das Gelände der ehemaligen Gärtnerei als Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping sowie die angrenzende südliche Freifläche als Grünfläche neu dargestellt werden.
Hintergrund der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Freizeitangebots der Wasserski-Anlage in Haaren. Die Betreiber beabsichtigen, das Angebot durch eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten wie Tiny Houses oder Glamping-Unterkünfte zu ergänzen. Da die Fläche derzeit als landwirtschaftlich eingestuft ist, ist diese Änderung notwendig, um die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sicherzustellen. Im Zuge der Umsetzung sollen die vorhandenen Gewächshäuser zurückgebaut und die Bodenversiegelung reduziert werden, was laut Planungsunterlagen positive Auswirkungen auf das Klima haben soll.
Die bisherigen Beteiligungsverfahren bei Behörden und der Öffentlichkeit verliefen ohne Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger während der Auslegungsfristen. Die Regionalplanungsbehörde des RVR hat die Konformität der Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Nach einem Beschluss durch den Rat der Stadt Hamm werden die Planunterlagen der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.4Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an den Verkehrsbetrieb Hamm (VBH): 1. Grundsatzbeschluss 2. Beschluss der VorabbekanntmachungZur Vorlage · BV-408/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2037 im Wege einer Direktvergabe an die Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH) zu verlängern. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 sowie der Paragraph 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Da die VBH eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Hamm GmbH ist, welche wiederum zu 100 Prozent in der Stadt Hamm liegt, erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen für diese Vergabeform.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Damit wird die Frist für mögliche Konkurrenzanträge anderer Verkehrsunternehmen eingeleitet. Die inhaltliche Grundlage der Leistungsbeschreibung bildet der Nahverkehrsplan von 2023, der Standards für Bedienung und Qualität festlegt.
Die Finanzierung des ÖPNV erfolgt derzeit über den städtischen Querverbund der Stadtwerke Hamm ohne direkten Zuschuss durch die Stadt, wobei Instrumente für eine etwaige zukünftige Mitfinanzierung vorbereitet werden. Ein abschließender Beschluss des Rates zur Direktvergabe wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 erwartet.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.5Städtebauliche Rahmenplanung Herringen: AbschlussberichtZur Vorlage · BV-409/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-409/25 des Stadtplanungsamtes sieht die Verabschiedung der städtebaulichen Rahmenplanung Herringen als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Untersuchungsgebiets vor. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen aus den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz.
Die Planung wurde vom Büro bjp | Bläser Jansen Partner GbR in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt erarbeitet. Ziel ist es, eine integrierte Entwicklungsperspektive für Teile des Stadtbezirks zu schaffen, die bisher über keine aktuellen, stadtteilbezogenen Konzepte verfügten. Die Rahmenplanung umfasst sektorale Konzepte zu Themen wie Grün- und Freiraum, Mobilität, Verkehr, Wohnen sowie Klima und Energie. Zudem enthält der Abschlussbericht sogenannte Zukunftsbilder, die durch Visualisierungen mögliche Maßnahmen und Veränderungen im Stadtgebiet darstellen sollen.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete verschiedene Beteiligungsformate der Öffentlichkeit, darunter ein Auftaktforum, eine Online-Beteiligung und einen Stadtspaziergang. Auch Kinder und Jugendliche wurden in Zusammenarbeit mit dem Haus der Jugend und der Lessingschule einbezogen. Die dabei gewonnenen Anregungen, insbesondere zu den Themen Mobilität und Grünflächen, wurden in die finale Planung integriert. Die Rahmenplanung dient künftig als Instrument zur Steuerung der räumlichen und funktionalen Entwicklung sowie als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.6Deutschland-Ticket: Fortschreibung der ‚Allgemeinen Vorschrift‘ gem. der aktuellen Richtlinien des Landes NRWZur Vorlage · BV-1/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, die Allgemeine Vorschrift zur Anwendung und Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus fortzuführen. Grundlage für diese Anpassung sind die aktualisierten Landesrichtlinien Nordrhein-Westfalias für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht vor, dass die Ausgleichszahlungen an die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln erfolgen, wodurch keine Eigenbeteiligung der Stadt Hamm entsteht.
Sollten die Fördermittel des Bundes oder des Landes wegfallen oder für den Kostenausgleich nicht mehr ausreichen, wird die Verwaltung eine Vorlage zur sofortigen Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten. Damit soll eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen verhindert werden. Eine ähnliche Regelung greift, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlusslagen nicht mehr Bestandteil des Westfalen Tarifs ist.
Die Anpassung ist erforderlich, da sich das Verfahren zur Auszahlung der Ausgleichsleistungen ab 2026 von einem bisherigen Rettungsschirm-System hin zu einer Pauschalierung ändert. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem Berechnungsverfahren, welches die strukturellen Veränderungen bei den Einnahmen sowie die Betriebsleistungen berücksichtigt. Finanziell werden Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von drei Millionen Euro erwartet, wobei die Kosten durch die Refinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln voraussichtlich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Stadt Hamm haben werden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.7Baubeschluss Neubau TierasylZur Vorlage · BV-3/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird im Rahmen der Beschlussvorlage BV-3/26 über den Neubau eines Tierasyls beraten. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat – vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung – dem Bau durch die Hamm.Invest GmbH zustimmt und die Vertretung in den Gremien der Gesellschaft anweist, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Als Standort für das neue Tierasyl wurde nach einer Prüfung von zwölf Alternativen die Römerstraße ausgewählt. Die Begründung der Vorlage führt an, dass die derzeitigen Gebäude auf dem Gelände des Tierparks Hamm baulich mangelhaft sind und den aktuellen Anforderungen an den Tierschutz sowie den Arbeitsschutz nicht mehr genügen. Zudem wird auf begrenzte Kapazitäten bei der Aufnahme von Hunden und Katzen hingewiesen. Der Neubau soll die Unterbringungsmöglichkeiten erweitern und energetisch modernisiert werden, wobei ein Effizienzhaus-40-Standard, eine Photovoltaikanlage und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe geplant sind.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Investitionen in den Jahren 2026 und 2027 sowie Auszahlungen in Höhe von 292.500 Euro im Jahr 2028. Ab dem Jahr 2028 werden zudem jährliche Mietaufwendungen von circa 560.000 Euro veranschlagt. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den kommenden Wochen durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat am 24. März 2026 eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.8Umbau und Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg zum „Haus des Sports“ Hier: GrundsatzbeschlussZur Vorlage · BV-4/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-4/26 wird der Grundsatzentscheid für den Umbau und die Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg beantragt. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen, das denkmalgeschützte Gebäude im Kurpark zum „Haus des Sports“ umzugestalten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zur Einleitung der ersten Schritte, darunter Entrümpelungen, Schadstoffuntersuchungen sowie Tragwerks- und Brandschutzgutachten, soll die Hamm.Invest GmbH mit einem Budget von 210.000 Euro beauftragt werden.
Das Gebäude aus dem Jahr 1880 war zuletzt als temporäre Unterbringung für Geflüchtete genutzt und steht aktuell leer. Die geplante Neunutzung soll als Anlaufstelle für Sportvereine, Ehrenamtliche und die Sportverwaltung dienen. Durch die Schaffung von Büroräumen und Co-Working-Bereichen sollen Synergien zwischen der Stabstelle Sportkoordination Hamm und dem StadtSportbund gefördert werden. Die Verwaltung strebt durch die denkmalgerechte Sanierung eine langfristige Erhaltung des Objekts an. Ein abschließender Baubeschluss sowie die Regelung zur Übertragung der Liegenschaft an die Hamm.Invest GmbH sind für den Sommer 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.9Unterbringung der Gesamtverwaltung | Phase II: Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Familienrathauses: Anmietung zentraler Büroflächen im Zentrum der Innenstadt mit nachfolgender Aufgabe des Standorts "Caldenhofer Weg 10" und Neuordnung der Liegenschaften des Stadtamtes 51.Zur Vorlage · BV-5/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Anmietung neuer Büroflächen im Zentrum der Innenstadt beschließen, um das Familienrathaus zu erweitern und die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, zusammenhängende Flächen von etwa 3.000 Quadratmetern im Umkreis von 300 Metern um die ÖPNV-Knotenpunkte Hauptbahnhof/Willy-Brandt-Platz oder Westentor anzumieten. Diese Räumlichkeiten sollen künftig sowohl das neue zentrale Familienrathaus als als auch einen gemeinsamen „SiKo-Point“ der Polizei NRW und des KOD beherbergen.
Im Zuge dieser Umstrukturierung soll der derzeitige Standort am Caldenhofer Weg 10 nach dem Auszug des Familienrathauses dauerhaft für das Stadtamt 51, das Jugendamt, genutzt werden. Die Liegenschaft am Caldenhofer Weg 159 soll aufgegeben und veräußert werden, während die Flächen im Südringcenter nach Möglichkeit freigezogen werden sollen. Ziel ist eine moderne Arbeitsumgebung nach dem „New Work“-Prinzip mit einer Desksharing-Quote von 0,7 für rund 180 Mitarbeitende.
Finanziell wird mit einem jährlichen Mehraufwand bei den Nettomietkosten von etwa 161.000 Euro sowie einmaligen Einrichtungskosten von circa 470.000 Euro gerechnet. Dem stehen Einsparungen durch die Abmietung der Flächen im Südringcenter und der Verzicht auf Sanierungsmaßnahmen am Caldenhofer Weg 159 gegenüber.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.10Denkmalbereich Nr. 1 – Markgrafenufer – SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-6/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Denkmalbereichssatzung Nr. 1 – Markgrafenufer beschließen. Das etwa 1,5 Hektar große Gebiet umfasst die Grundstücke am Markgrafenufer zwischen den Hausnummern 11 und 24 sowie zwei öffentliche Freiflächen. Ziel der Satzung ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieses Ensembles.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht primär aus Villenbauten aus der Zeit um 1930, die durch eine sachliche Schlichtheit und hohe Walmdächer gekennzeichnet sind. Zum Bestand gehören ein Doppelhaus sowie elf Einzelvillen und die dazugehörigen Gartenflächen inklusive Einfassungsmauern. Auch die Straße Markgrafenufer mit ihrem Baumbestand sowie eine ovale Grünfläche zwischen den Häusern Nummer 13 bis 19 sind Teil des Schutzbereichs.
Die Vorlage zur Unterschutzstellung basiert auf einem Gutachten und folgt einem Verfahren, das im Dezember 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss begann. Nach der Beschlussfassung durch den Rat und der anschließenden Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde erlangt die Satzung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Rechtskraft.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.11Denkmalbereich Nr. 2 – Ostring – SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-7/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Denkmalbereichssatzung Nr. 2 – Ostring – entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-7/26 sieht den Beschluss dieser Satzung einschließlich der beigefügten Anlagen vor. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 1,7 Hektar am Ostring und beinhaltet die bebauten Grundstücke Ostring 4 bis 15 sowie die angrenzende öffentliche Schmuckanlage mit Straßenraum.
Die Satzung dient dem Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieses städtebaulichen Ensembles. Der Bereich umfasst eine Reihe von Einzel- und Doppelvillen, die im Zeitraum zwischen 1914 und 1924 errichtet wurden. Als konstituierende Bestandteile der Satzung werden drei Doppelhäuser sowie drei freistehende Villenbauten ausgewiesen. Ebenfalls geschützt sind die zugehörigen Garten- und Freiflächen der privaten Grundstücke in ihrer Lage und Anordnung, die Einfassungsmauern sowie die öffentliche Schmuckanlage mit dem Musikpavillon und dem Bärenbrunnen. Die historische Entwicklung des Gebiets ist mit der Verlegung der Ahse im Jahr 1911 und dem Konzept einer Ringpromenade durch den Stadtbaurat Otto Krafft verbunden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.12Verwendung der investiven und konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-10/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Beschlussvorlage BV-10/26 zur Verwendung von investiven und konsumtiven Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen. Der Vorschlag sieht vor, verschiedene Maßnahmen durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Ingenieurbüros umzusetzen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Zu den geplanten Vorhaben gehören bauliche Anpassungen an Regelschulen zur Förderung der Inklusion, etwa durch die Verbesserung der Raumakustik und Barrierefreiheit. Am Eduard-Spranger-Berufskolleg sollen veraltete Sanitärinstallationen erneuert werden, um die Trinkwasserqualität zu sichern und Schäden vorzubeugen. Im Technischen Rathaus sind Sanierungen an der Warmwasserbereitung, am Heizungsverteiler sowie der Austausch der Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen.
Des Weiteren umfasst die Vorlage die Modernisierung von Gefahrenmeldeanlagen an verschiedenen Liegenschaften nach aktuellen technischen Standards. Für das Heinrich-von-Kleist-Forum ist eine neue Illumination für besondere Anlässe geplant. Zudem soll an der Feuerwache 1 in der Hafenstraße ein Waschplatz für Einsatzfahrzeuge sowie eine Erweiterung des Ölabscheiders errichtet werden. Die finanziellen Auswirkungen erstrecken sich über die Haushaltsjahre 2026 und 2027 und umfassen sowohl konsumtive als auch investive Aufwendungen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.13Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Erlassung der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie eines Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036 vor. Der Haushaltsplan weist für die Jahre 2026 und 2027 sowie in der mittelfristigen Planung bis 2030 ein Defizit auf. Für das Jahr 2026 wird ein negatives Jahresergebnis von rund 105,4 Millionen Euro veranschlagt. Als Haupttreiber für die steigenden Aufwendungen werden wachsende Sozialausgaben, Personalkosten sowie allgemeine Preissteigerungen, insbesondere im Baubereich, genannt.
Da eine bilanzielle Überschuldung voraussichtlich im Jahr 2027 eintreten wird, besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts. Dieses umfasst für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ein Volumen von insgesamt 61,7 Millionen Euro. Ziel des Konzepts ist es, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft zu erreichen. Die Umsetzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Der Rat der Stadt Hamm soll über die vorliegende Vorlage in der Sitzung am 24. März 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.14Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-12/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – entscheiden. Das etwa 2,55 Hektar große Plangebiet in der Gemarkung Pelkum umfasst die Flächen eines ehemaligen Sportplatzes sowie eines angrenzenden Parkplatzes. Ziel der Planung ist die Schaffung eines allgemeinen Wohngebiets im Rahmen einer Nachverdichtung. Gemäß dem Masterplan Wohnen der Stadt Hamm besteht für den Stadtbezirk Pelkum ein Bedarf von 500 Wohnungen bis zum Jahr 2035; dabei sollen mindestens 35 Prozent der Flächen für den geförderten Wohnungsbau genutzt werden.
Zusätzlich ist auf dem westlichen Teil des Parkplatzes die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen, während der östliche Bereich planungsrechtlich als Stellplatzfläche für nahegelegene Schulen gesichert werden soll. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, wobei auf eine Umweltprüfung verzichtet wird und der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst wird. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um über die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.15Rekonstruktion der Figur der Athletin des ehem. Glückauf-Stadions an der Heinrich-Schmidt-StraßeZur Vorlage · BV-13/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Herringen beabsichtigt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-13/26 die Rekonstruktion der Figur einer Athletin, die ursprünglich zum Eingangsbereich des ehemaligen Glückauf-Stadions gehörte. Die kunststeinernen Figuren des Künstlers Lutz Ante sind seit 2021 als Denkmäler eingetragen. Während die männliche Figur bereits im Jahr 2024 restauriert werden konnte, weist die weibliche Figur Korrosionsschäden an den innenliegenden Stahlarmierungen auf, was zu einem Abbruch von Teilen führte und eine Demontage aus Gründen der Verkehrssicherung notwendig machte.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, eine Kopie der Athletenfigur aus dem gleichen Kunststeinmaterial herzustellen, um die Formensprache des Originals zu erhalten. Andere Restaurierungsvarianten wurden als technisch nicht umsetzbar oder unwirtschaftlich eingestuft. Die Kosten für die Rekonstruktion, den Transport, die Fundamentarbeiten sowie Reinigungsmaßnahmen an der angrenzenden Mauer belaufen sich auf etwa 60.000 Euro. Die Umsetzung der Maßnahme durch die Verwaltung ist für das Jahr 2026 geplant, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft vorliegen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.16Bebauungsplan Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-21/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße – verabschieden. Das etwa 25.746 Quadratmeter große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Uentrop, im Ortsteil Werries, zwischen der Karl-Koßmann-Straße, der Ostwennemarstraße und der Straße „Wiemanns Patt“. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, das Planungsverfahren einzuleiten. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß Baugesetzbuch in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen.
Die Planung ist Teil des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Werries und des Projekts „Grüne Umweltachse“. Ziel ist die Neuordnung des Verkehrs im Zentrum von Werries, unter anderem durch die Schaffung eines neuen Busterminals. Da durch diesen neuen Haltepunkt auf einem bestehenden Schotterparkplatz mindestens 110 Pkw-Stellplätze entfallen, sollen die Flächen östlich der Eissporthalle neu entwickelt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient dazu, das Parkraumangebot für Besucher der umliegenden Sportstätten und des Maximilianparks im erforderlichen Umfang zu erhalten und den ruhenden Verkehr flächensparender sowie städtebaulich verträglicher unterzubringen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.17Bebauungsplan Nr. 02.132 – Busterminal Werries – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-22/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.132 für ein Busterminal in Werries. Das Vorhaben, das unter der Vorlagennummer BV-22/26 geführt wird, umfasst eine Fläche von etwa 14.476 Quadratmetern im Stadtbezirk Uentrop. Ziel der Planung ist die Neuorganisation des Verkehrs im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Werries und des Projekts „Grüne Umweltachse“.
Durch die Bündelung des Busverkehrs an einem zentralen Haltepunkt soll die südliche Maximilianstraße künftig verstärkt als Achse für den Fuß- und Radverkehr genutzt werden können. Im Zuge dieser Maßnahme entfallen im Planungsbereich etwa 110 Pkw-Stellplätze. Um das bestehende Parkraumangebot weiterhin in entsprechendem Umfang zu gewährleisten, ist eine Verlagerung der Flächen vorgesehen, beispielsweise in den Bereich östlich der Eissporthalle.
Das Verfahren sieht eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vor. Zudem werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Einklang mit dem kommunalen Klimaaktionsplan berücksichtigt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.18Bebauungsplan Nr. 03.104 - Sportanlage Am Südbad - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-24/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.104 für die Sportanlage Am Südbad im Stadtbezirk Rhynern. Das rund 3,8 Hektar große Gebiet in der Gemarkung Berge umfasst unter anderem die Franz-Voß-Halle sowie Einrichtungen des Hammer SportClub 2008 e.V. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine Erweiterung der bestehenden Sporthalle zu schaffen. Konkret sollen zwei neue zweigeschossige Sporthallen errichtet werden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, da die derzeitigen Baugrenzen des geltenden Planungsrechts eine solche Erweiterung nicht zulassen.
Der Bebauungsplan sieht vor, das Gebiet als Fläche für Sport- und Spielanlagen festzusetzen, wobei die bestehende sportliche Nutzung erhalten bleiben soll. Eine grundlegende Umnutzung des Plangebiets ist nicht vorgesehen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. In diesem Rahmen wird auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet, wobei die Öffentlichkeit nach Konkretisierung des Planentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Im Zuge des Verfahrens ist zudem eine Artenschutzprüfung vorgesehen. Der Rat der Stadt Hamm soll mit der Vorlage den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens beauftragen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.19Ersatzneubau der Brücke über die Geinegge im Zuge der Straße „Geinegge“Zur Vorlage · BV-26/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich mit dem Ersatzneubau der Brücke über die Geinegge im Zuge der gleichnamigen Straße. Nach Bränden im Jahr 2021 und 2024 wurden am Brückenüberbau Schäden an der Betonstruktur festgestellt. Eine Untersuchung ergab, dass eine Sanierung des Bauwerks aufgrund der geschätzten Kosten von 350.000 Euro gegenüber einem Neubau unwirtschaftlich ist.
Mit der Beschlussvorlage BV-26/26 wird die stufenweise Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung des Ersatzneubaus beantragt. Die Kosten für die Ingenieurleistungen werden auf etwa 115.000 Euro geschätzt, wobei die Auszahlungen im Zeitraum von 2027 bis 2030 erfolgen sollen.
Im Rahmen der Neubauplanung soll zudem die Radinfrastruktur verbessert werden, um den Schutz für Nutzer des NRW-Radnetzes auf dem Abschnitt zwischen dem Bahnhof Bockum-Hövel und dem anschließenden Wanderweg zu erhöhen. Parallel dazu ist eine Renaturierung des Uferbereichs der Geinegge vorgesehen, die den Rückbau von Stützwänden eines ehemaligen Mühlenstandortes umfasst. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.20Städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Thyssen-Areals hier: Finanzierung eines PlanungskostenanteilsZur Vorlage · BV-30/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm befasst sich mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Thyssen-Areals. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Beteiligung der Stadt an den notwendigen Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.159 „Auf dem Pottkamp“ vor.
Das etwa 43,5 Hektar große Gelände umfasst ehemalige Industrieflächen zwischen der Hafenstraße, dem Hauptbahnhof, dem Quartier „Hammer Westen“ und der Dortmunder Straße. Die geplanten Kosten für die städtische Beteiligung belaufen sich auf insgesamt rund 120.000 Euro, wobei davon etwa 40.000 Euro im Jahr 2026 und 80.000 Euro im Jahr 2027 anfallen sollen. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Planungskostenanteilen sowie verschiedenen Fachbeiträgen. Dazu gehören unter anderem Untersuchungen zum Umweltbericht, zum Artenschutz, zum Immissionsschutz und zum Verkehr sowie Gutachten zur Altlastensanierung, zur Entwässerung und zur Klimaanalyse.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beteiligung vor, sofern die Zustimmung der Bezirksvertretung Mitte sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Durch diese Maßnahme soll eine finanzielle Grundlage für die städtische Steuerung der künftigen Flächenentwicklung auf dem Areal geschaffen werden.
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- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.21Bebauungsplan Nr. 05.080 - Am Wiesenteich - hier: 1. Änderung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-33/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-33/26 des Stadtplanungsamtes wird eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.080 „Am Wiesenteich“ im Stadtteil Herringen vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Hamm soll den Geltungsbereich des Plans neu definieren und die Veröffentlichung des Entwurfs zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen. Das etwa 3,2 Hektar große Areal in der Gemarkung Herringen grenzt unmittelbar an das Gelände des ehemaligen Schacht Franz, heute bekannt als Lippepark.
Die Planung sieht eine wohnbauliche Nachnutzung des Gebiets vor, auf dem sich ehemals ein Schützenplatz sowie eine Zechenhaussiedlung befanden. Im Rahmen der städtischen Wohnbaulandinitiative soll hier ein diversifiziertes Wohnangebot geschaffen werden, das neben Einzel- und Doppelhäusern auch Mehrfamilienhäuser umfasst. Ergänzend ist die Errichtung einer Kindertagesstätte im nördlichen Teil des Plangebietes vorgesehen, um den Bedarf im Stadtteil zu decken.
Die städtebauliche Entwicklung soll unter Berücksichtigung klimagerechter Aspekte und der Erhaltung bestehender Grünstrukturen erfolgen. Die Fläche wird im Norden durch die Ostfeldstraße und im Süden durch die Schattstraße begrenzt. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren wurden in der Vorlage zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.22Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.118 - An der Brandheide -Zur Vorlage · BV-38/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-38/26 befasst sich mit der Benennung einer Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.118. Für die betreffende Straße, die aktuell noch keinen Namen trägt, wird die Vergabe des Namens „Brandheide“ vorgeschlagen. Eine Benennung ist zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich.
Der Vorschlag für den Straßennamen wurde in Abstimmung mit dem Bezirk erarbeitet, wobei die Verwaltung keine Einwände gegen die Benennung erhoben hat. Der Beschlussvorschlag erfolgt unter dem Vorbehalt einer Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Der weitere Ablauf der Beratungen sieht eine Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 5. März 2026 vor, in der über die Vorlage beschlossen werden soll. Eine Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ist für den 10. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.23Hitzeaktionsplan für die Stadt HammZur Vorlage · BV-41/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-41/26 den Hitzeaktionsplan für die Stadt Hamm zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Dokument dient der Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere auf zunehmende Hitzeereignisse. Laut meteorologischen Daten ist die Anzahl der Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius von durchschnittlich vier Tagen im Zeitraum 1951 bis 1980 auf rund neun Tage in den Jahren 1991 bis 2020 gestiegen.
Der Plan basiert auf dem Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt aus dem Jahr 2021 und umfasst Analysen zu gesundheitlichen Belastungen sowie die Identifizierung von Risikogruppen. Eine Auswertung zeigt, dass die Stadtbezirke Hamm-Mitte, Bockum-Hövel und Uentrop am stärksten von Hitze betroffen sind. Die Maßnahmen des Plans gliedern sich in die Bereiche Risikokommunikation, Management von Akutereignissen sowie klimagerechte Stadtentwicklung. Zu den geplanten Schritten gehören unter anderem der Ausbau einer Karte kühler Orte, die Verstetigung eines Hitzenetzwerks und die Erstellung von Informationsmaterialien.
Die Erarbeitung erfolgte durch das Umweltamt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 70.000 Euro, wobei Mittel aus Bundesförderungen sowie der KuE gGmbH zur Verfügung stehen. Der städtische Eigenanteil beträgt 15.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.24Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-43/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-43/26 des Stadtplanungsamtes wird die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 06.097 für die Schulstraße als Satzung beantragt. Das Vorhaben zielt auf eine städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Kreuzung Schulstraße und Ermelinghofstraße ab. Damit soll der seit 1969 gültige Bebauungsplan Nr. 06.017 – Römerstraße ersetzt werden, dessen Festsetzungen für die aktuelle Nutzung als nicht mehr zeitgemäß bewertet werden.
Das neu festgesetzte allgemeine Wohngebiet (WA) sieht eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vor. Die Planung ermöglicht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Obergrenze von 20 Wohneinheiten oder alternativ den Bau einer Kindertagesstätte. Die baulichen Parameter umfassen eine Grundflächenzahl von 0,35 sowie eine Geschossflächenzahl von 0,7. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die Ermelinghofstraße, wobei im südöstlichen Bereich eine Stellplatzanlage möglich ist.
Der Entwurf berücksichtigt Klimaschutzaspekte und sieht den Erhalt der vorhandenen Straßenbäume sowie einer Blutbuche innerhalb des Plangebiets vor. Die Vorlage beinhaltet zudem die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Träger öffentlicher Belange, wie etwa der Unteren Landschaftsbehörde.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.24.1Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-43/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird am 24. März 2026 über den Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – entscheiden sollen. Das Vorhaben im Ortsteil Bockum-Hövel sieht eine städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Kreuzung Schulstraße und Ermelinghofstraße vor. Mit dem neuen Plan wird die bestehende Regelung aus dem Jahr 1969 für diesen Bereich abgelöst.
Die Planung legt das Areal als allgemeines Wohngebiet fest, welches eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vorsieht. Die bauliche Nutzung kann entweder aus einem Mehrfamilienhaus mit einer Obergrenze von 20 Wohneinheiten oder alternativ aus einer Kindertagesstätte bestehen. Die Erschließung erfolgt über die Ermelinghofstraße. Ein Bestandteil der Planung ist zudem der Schutz vorhandener Straßenbäume sowie eine planungsrechtliche Sicherung einer Blutbuche auf dem Grundstück.
Die Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes beinhaltet die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, unter anderem der Unteren Landschaftsbehörde. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss umfasst zugleich die dazugehörige Begründung.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.25Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Hier: Anwendung des neuen BauGB-Instrumentariums (sog. „Bauturbo“)Zur Vorlage · BV-45/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, die Anwendung neuer bauplanungsrechtlicher Instrumente aus der Baugesetzbuch-Novelle zu regeln. Diese Regelungen, im Rahmen des sogenannten „Bauturbos“, sollen den Bau von bezahlbarem Wohnraum beschleunigen und die Wohnraumsicherung unterstützen. Konkret geht es um die Nutzung der erweiterten Befreiungs- und Abweichungsbefugnisse nach den Paragrafen 31 (3), 34 (3b) sowie 246e BauGB.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, diese Instrumente einzusetzen, sofern die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Um die städtebauliche Entwicklung geordnet zu gestalten, sieht die Vorlage vor, die Entscheidung über die erforderliche Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB teilweise auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Dies gilt insbesondere für Projekte mit überschaubarer städtebaulicher Bedeutung, wie etwa Einzelbauvorhaben bis zu einer Größe von zehn Wohneinheiten.
Zudem erhält die Verwaltung die Befugnis, städtebauliche Verträge abzuschließen, um die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung im Einzelfall abzusichern. Die Anwendung der Regelungen unterliegt der Prüfung nach festgelegten Kriterien. Nach Ablauf eines Jahres soll die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität über die Praxiserfahrungen bei der Anwendung dieses Instrumentariums berichten.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Anträge
- 5.1Raser und "Poser" im Bereich Ritterstraße/NordstraßeZur Vorlage · AT-64/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage AT-64/25 hat die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Darin wird das Straßenverkehrsamt beauftragt, ein Konzept zur Vermeidung von Aktivitäten durch Rasende und sogenannte „Poser“ im Bereich der Ritterstraße und Nordstraße zu erarbeiten. Falls eine kurzfristige Umsetzung nicht realisierbar ist, sieht der Antrag zudem eine Kooperation mit der Verkehrspolizei sowie die Durchführung abendlicher Kontrollen vor, um das Rasen und das „Posen“ in diesem Bereich zu unterbinden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf Rückmeldungen von Anwohnern bezüglich Lärm- und Abgasemissionen im Bereich der Ritterstraße. Laut der Fraktion treten diese Belastungen insbesondere an Wochenenden sowie in den Abend- und Nachtstunden auf. Zwar habe die aktuelle Baustelle in der Ritterstraße zu einer teilweisen Sperrung geführt, was die Situation beeinflusst habe, jedoch wird mit einer Zunahme der Aktivitäten nach Abschluss der Bauarbeiten gerechnet.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.1.1Raser und "Poser" im Bereich Ritterstraße/NordstraßeZur Vorlage · AT-64/25-ST · Stellungnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht hat mit der Vorlage AT-64/25-ST einen Antrag eingereicht, um Maßnahmen gegen das sogenannte Rasen und „Poser“-Verhalten im Bereich Ritterstraße und Nordstraße zu erwirken. Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung, das Straßenverkehrsamt mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Unterbindung dieser Aktivitäten zu beauftragen. Falls eine zeitnahe Umsetzung nicht realisierbar ist, wird zudem um eine Kooperation mit der Verkehrspolizei gebeten, um durch abendliche Kontrollen einzugreifen.
In ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass in der Ritterstraße Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe sowie Anlieger ansässig sind, die auf eine uneingeschränkte Zufahrt angewiesen sind. Eine rechtssichere Abgrenzung gegenüber den beanstandeten Fahrweisen sei allein durch Beschilderung nicht möglich, da der Zusatz „Anlieger frei“ weitreichende Interpretationsmöglichkeiten eröffne.
Die Verwaltung prüft derzeit in Abstimmung mit der Polizei geeignete Maßnahmen, um das beschriebene Fehlverhalten wirksam und rechtssicher zu unterbinden. Über die Ergebnisse dieser Prüfung wird nach Abschluss der Abstimmungen berichtet.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.2Antrag auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich Brüderstraße/NordenwallZur Vorlage · AT-66/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-66/25 die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich der Brüderstraße und des Nordenwalls beantragt. Konkret wird eine Verkehrsberuhigung mit Schrittgeschwindigkeit in der Nähe des Seniorenheims „An St. Agnes“ sowie der Kaffeerösterei „Pohl’s Mühle“ vorgeschlagen.
Der Antrag begründet die Forderung mit einer hohen Frequenz an Fußgängern, Radfahrern und spielenden Kindern in diesem Quartier. Laut dem Sprecher der BSW im Rat, Roland Koslowski, wird die bestehende 30-Kilometer-Zone als nicht ausreichend betrachtet, um Gefahren für Senioren des angrenzenden Heims sowie für Kinder in den gegenüberliegenden Grünanlagen zu vermeiden. Zudem wird auf die Bedeutung der Kaffeerösterei „Pohl’s Mühle“ als Standort hingewiesen, der am Wochenende eine hohe Anzahl an Gästen in der Außengastronomie anzieht.
Die Vorlage ist zur Beratung im Rat am 9. Dezember 2025 sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 10. März 2026 vorgesehen. Federführend ist das Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.2.1Antrag auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich Brüderstraße/NordenwallZur Vorlage · AT-66/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-66/25-ST den Antrag gestellt, im Bereich der Brüderstraße und des Nordenwalls eine verkehrsberuhigte Zone einzurichten. Konkret wird die Ausweisung eines Bereichs mit Schrittgeschwindigkeit in Höhe des Seniorenheims „An St. Agnes“ sowie der Kaffeerösterei „Pohl’s Mühle“ angestrebt. Die Antragsteller führen an, dass dieser Ort durch eine hohe Frequenz an Fußgängern, Radfahrern und spielenden Kindern geprägt ist und die wirtschaftliche Bedeutung des denkmalgeschützten Standorts hervorgehoben werden soll.
In der Stellungnahme des Tiefbau- und Grünflächenamtes wird erläutert, dass die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs am Nordenwall bauliche Maßnahmen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung voraussetzt. Dies würde eine Überplanung von Teilen des Nordenwalls erfordern. Da in der mittelfristigen Finanzplanung derzeit weder Personal noch Haushaltsmittel für solche Maßnahmen vorgesehen sind, prüft die Verwaltung alternative technische Möglichkeiten. Ziel ist es zu untersuchen, ob eine Einengung des Straßenquerschnitts durch verkehrstechnische Maßnahmen realisierbar ist, um die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsregeln zu unterstützen.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.3FDP-Antrag auf Umgestaltung von zwei Bolzplätzen zu ganzjährig nutzbaren MultifunktionsplätzenZur Vorlage · AT-32/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied der FDP und ein Ausschussmitglied beantragen mit der Vorlage AT-32/26 die Umgestaltung von zwei ausgewählten Bolzplätzen in ganzjährig nutzbare Multifunktionsplätze. Die Maßnahme sieht eine witterungsunabhängige Oberflächengestaltung sowie ergänzende Ausstattungselemente und gegebenenfalls zusätzliche Aufenthaltsbereiche vor, um die Nutzbarkeit der Flächen zu erhöhen.
Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass in Hamm etwa 70 Bolzplätze zur Verfügung stehen, die für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Da viele dieser Plätze mit Rasen oder Asche ausgestattet sind, seien sie bei Nässe sowie in den Herbst- und Wintermonaten nur eingeschränkt bespielbar. Durch die geplante Umgestaltung sollen die Flächen so angepasst werden, dass sie den Bedürfnissen junger Menschen auch bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen gerecht werden und als Raum für Bewegung und soziale Begegnung dienen können.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Mitteilungen
- 6.1Umsetzung des Nahverkehrsplans Kreis Unna; Anpassung des Fahrplanangebotes auf den Linien S10, S20 und R14Zur Vorlage · MI-41/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans des Kreises Unna zum 25. Mai 2026 führt zu Anpassungen im Fahrplanangebot der Buslinien S10, S20 und R14 in Hamm. Das neue System unterscheidet zwischen schnellen Verbindungen nach dem „X-Prinzip“ und lokalen Erschließungen nach dem „Y-Prinzip“. Um den Charakter schneller Verbindungen zu gewährleisten, werden auf bestimmten Strecken Haltestellen aus dem Linienweg entfernt.
Bei der Linie S20, die künftig als X4 geführt wird, entfällt die direkte Bedienung der Haltestelle „Im Saiteneck“. Diese wird stattdessen an die Taxibuslinie T1 angebunden. Der Streckenabschnitt zwischen „Herringer Markt“ und dem Hauptbahnhof bleibt unverändert. Für die Linie S10 (zukünftig X1) werden durch eine finanzielle Beteiligung des Verkehrsbetriebs Hamm mehrere Haltestellen, wie etwa „Haberkampstraße“ oder „Allee-Center“, beibehalten, während andere Haltestellen wie „Werner Bahn“ oder „Zeche Radbod“ entfallen. Die Linie R14 (zukünftig 215) erfährt zunächst keine Änderungen.
Zudem besteht im Nordenstiftsweg eine technische Herausforderung durch eine Brücke mit einer Höhenbeschränkung von 3,20 Metern. Da zukünftige Elektro- und Wasserstoffbusse höhere Dachaufbauten aufweisen können, prüft das Tiefbauamt eine mögliche Tieferlegung der Straße im Bereich der Brücke. Bis zu einer technischen Lösung wird die VKU auf dieser Strecke weiterhin Dieselbusse einsetzen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.2Mitteilungsvorlage zur BV 0235/24 Stelen zur StadtgeschichteZur Vorlage · MI-42/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtarchiv teilt mit, dass die geplante Stele zur jüdischen Geschichte von Bockum-Hövel nicht realisiert werden kann. Das Vorhaben war Teil eines Kontingents an Stelen zur Stadtgeschichte, deren Aufstellung bis Ende 2026 vorgesehen ist.
Die Umsetzung scheitert laut Mitteilung an einer unzureichenden Quellenlage sowie einem Mangel an Bildmaterial für die inhaltliche Gestaltung. Die historische Erfassung jüdischer Einwohner in Bockum und Hövel im 19. Jahrhundert ist anhand der vorliegenden Register nur in wenigen Einzelfällen möglich. Auch die Ergebnisse eines Projekts aus dem Jahr 2024, bei dem Schülerinnen und Schüler der Sophie-Scholl-Gesamtschule die Inhalte erarbeiten sollten, reichten für eine Zusammenstellung der Stele nicht aus.
Zudem wird die Standortfrage als schwierig beschrieben. Aufgrund der geringen Anzahl jüdischer Einwohner in den Ortsteilen Bockum und Hövel konnte kein lokaler kultureller Mittelpunkt ausgewiesen werden; zudem gehörten die dort lebenden Menschen der Synagogengemeinde in Werne an. Die Erinnerung an die Verfolgung jüdischer Mitbürger während des Nationalsozialismus ist im Stadtbezirk bereits durch Stolpersteine für die Familien Bock und Gobas verankert.
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- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.3Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hamm 7. Fortschreibung 2024, Jahresmeldung für 2025Zur Vorlage · MI-4/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage MI-4/26 die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024 sowie den Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Gemäß einem Beschluss des Rates vom Dezember 2023 dient diese Information der Berichterstattung über die im Vorjahr durchgeführten und für das laufende Jahr geplanten Umsetzungsmaßnahmen an den Rat sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Hinsichtlich der realisierten Investitionen wurden in den Jahren 2024 und 2025 durch die Stadtentwässerung Hamm 11,3 Millionen Euro beziehungsweise 10,5 Millionen Euro eingesetzt. Die Erschließungsträger verzeichneten im Jahr 2024 Investitionen in Höhe von 1,2 Millionen Euro und im Jahr 2025 in Höhe von 3,2 Millionen Euro. Ergänzend zu den Kosten der Stadtentwässerung Hamm fallen jährliche Kostenbeteiligungen durch die RAG, die DB AG sowie die Stadtwerke an.
Der Bericht dokumentiert zudem den Status verschiedener Baumaßnahmen. Neben bereits abgeschlossenen und laufenden Projekten werden auch verschobene Maßnahmen aufgeführt, deren Baubeginn sich gegenüber der ursprünglichen Planung verzögert hat. Für das Jahr 2026 sind nach aktuellem Planungsstand 21 Baumaßnahmen aus dem ABK 2024 vorgesehen. Davon sind 20 Maßnahmen des Lippeverbandes mit den geplanten Straßenbauarbeiten abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Verschiedenes