Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Ergebnisse der Wohnraumförderung 2025 (Herr Röhnert, Leiter Stadtplanungsamt)
- 2.2Sachstand Innenstadtbaustellen (Herr Gawin, Leiter des Tiefbau- und Grünflächenamtes)
- 3.Beschlüsse
- 3.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.12.2025
- 3.2Abbruch Hüserstraße 4 - Allg. Schützenverein Bockum-HövelZur Vorlage · BV-2/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll den Rückbau des Gebäudes in der Hüserstraße 4 in Hamm beschließen. Die Vorlage BV-2/26 sieht vor, dass die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme unter Einbeziehung externer Fachingenieure beauftragt wird, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Das Gebäude war zuvor als Standort des Allg. Schützenvereins Bockum-Hövel genutzt. Nach der Kündigung des Pachtverhältnisses durch die Stadt Hamm ging das Eigentum an das Objekt auf die Stadt über. Die Verwaltung begründet den Rückbau mit dem baulichen Zustand und der wirtschaftlichen Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung. Das Gebäude weist einen Sanierungsstau auf und entspricht nicht den aktuellen energetischen sowie brandschutztechnischen Standards. Ein Schadstoffkataster bestätigt zudem das Vorhandensein von Gefahrstoffen, wie etwa HBCD-haltigen Dämmstoffen und schwermetallhaltigen Beschichtungen. Eine Sanierung würde aufgrund der erforderlichen Spezialmaßnahmen hohe Kosten verursachen.
Die geschätzten Kosten für den Rückbau belaufen sich auf rund 160.000 Euro. Nach Abschluss der Arbeiten soll die Fläche entsiegelt und zur Versickerungsfähigkeit hergestellt werden. Eine konkrete Planung für die künftige Nutzung des Grundstücks liegt derzeit noch nicht vor; das Areal verbleibt zunächst im Bestand der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.3Ergänzung zum getroffenen Baubeschluss lfd. Nr.1212/23 Fahrbahnerneuerung Südring / Neue Bahnhofstraße in TeilbereichenZur Vorlage · BV-35/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat mit der Beschlussvorlage BV-35/26 eine Ergänzung zum bereits bestehenden Baubeschluss für die Fahrbahnerneuerung im Bereich Südring und Neue Bahnhofstraße vorgelegt. Aufgrund einer aktualisierten Kostenermittlung wird eine Aufstockung der finanziellen Mittel beantragt.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich nach neuer Berechnung auf 340.000 Euro, während im ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2023 ein Betrag von 180.000 Euro vorgesehen war. Dies führt zu einem zusätzlichen Finanzbedarf von 160.000 Euro für das Jahr 2026. Als Gründe für die Kostensteigerung werden eine Verschärfung des Schadensbildes sowie Preissteigerungen im Baubereich angeführt. Zudem erhöht die Nutzung der betroffenen Streckenabschnitte als innerstädtische Umleitung den Aufwand bei der Durchführung der Arbeiten.
Die Finanzierung soll durch einen städtischen Eigenanteil von 93.420 Euro und eine Erstattung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 66.580 Euro erfolgen. Der gegenüber dem Haushaltsplan entstandene Mehrbedarf von 20.000 Euro kann laut der Vorlage innerhalb des Budgets der zuständigen Finanzstelle gedeckt werden. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für die Sommerferien 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Empfehlungen
- 4.1Ausbauplan S 12/22 Bushaltestelle Jupiterstraße - JupiterstraßeZur Vorlage · BV-6/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Jupiterstraße“ an der Linie S 12/22 vor. Im Rahmen des Vorhabens sollen zwei Bussteige modernisiert werden. Am nordwestlichen Bussteig ist eine Umstellung von einer Busbucht auf ein Buskap vorgesehen, wodurch sich die Position um etwa 40 Meter nach Südosten verschiebt. Durch die damit verbundene Vergrößerung der Gehwegbreite soll eine neue Wartehalle errichtet werden.
Am südöstlichen Bussteig wird der Gehweg um 40 Zentimeter aufgeweitet, um eine Mindestbreite von 2,50 Metern zu erreichen. Dieser Bereich wird um etwa 25 Meter nach Nordosten versetzt und erhält ebenfalls eine neue Wartehalle der Stadtwerke Hamm. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden zudem taktile Leitsysteme sowie spezielle Bordsteinkanten eingesetzt. Auch die Haltestelle des Bücherbusses wird angepasst, um ein gerades Anfahren der Linienbusse zu gewährleisten.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 120.000 Euro. Während 90 Prozent der förderfähigen Kosten durch den NWL getragen werden, übernimmt die Stadtwerke Hamm den verbleibenden Anteil. Eine öffentliche Auslegung des Ausbauplans im Frühjahr 2025 verlief ohne Einwände. Der Beschluss steht zur Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung an.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.2Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-313/25 1. Ergänzung befasst sich mit der Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans der Stadt Hamm sowie der Umsetzung der damit verbundenen strategischen Planung. Die Grundlage des Plans bildet die Bewertung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt sind. Der Rat der Stadt Hamm soll den Plan zur Kenntnis nehmen, die Verwaltung mit der strategischen Gesamtplanung unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen beauftragen und die Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beschließen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen wird eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe aus dem Jugendamt, der Stadtplanung sowie dem Tiefbau- und Grünflächenamt eingesetzt, wobei die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und dem Familienbeirat vorgesehen ist. Ein Teil der Strategie umfasst die digitale Erreichbarkeit von Spielflächen durch eine digitale Spielplatzkarte im Masterportal und der HammApp, die der Übersicht, Navigation und Mängelmeldung dienen soll.
Die finanziellen Auswirkungen der Investivmaßnahmen für die Jahre 2026 und 2027 belaufen sich auf insgesamt circa 3.945.000 Euro. Für das Jahr 2026 sind Auszahlungen von 2.146.000 Euro und ein städtischer Eigenanteil von 2.144.488 Euro vorgesehen, während für 2027 Auszahlungen in Höhe von 1.800.000 Euro und ein Eigenanteil von 1.785.409 Euro geplant sind. Die Abschreibung dieser Maßnahmen erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von 15 Jahren, was jährliche Aufwendungen von etwa 260.000 Euro in der Ergebnisrechnung des Stadtamtes 51 zur Folge hat.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.2.1Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 2. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Spielraumentwicklungsplan sowie die Umsetzung der strategischen Spielraumentwicklungsplanung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage sieht vor, die Verwaltung mit der strategischen Gesamtplanung unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen zu beauftragen. Zudem ist die Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.
Der Planungsprozess beinhaltet die Analyse von 284 Flächen in 65 Spielbezirken, wobei der Endbericht für Oktober 2025 geplant ist. Die Beratung in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen soll im Zeitraum vom 3. März bis zum 16. März 2026 stattfinden, damit der Rat den abschließenden Beschluss am 24. März 2026 fassen kann. Zur Qualitätssicherung der Umsetzung wird eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe aus dem Jugendamt, der Stadtplanung sowie dem Tiefbau- und Grünflächenamt eingesetzt. In diesen Prozess sollen zudem Kinder, Jugendliche und der Familienbeirat einbezogen werden. Zur digitalen Erreichbarkeit soll eine Spielplatzkarte in das Masterportal und die HammApp integriert werden, die Funktionen zur Übersicht, Navigation und Mängelmeldung bietet.
Finanziell sind für die Jahre 2026 und 2027 investive Maßnahmen in Höhe von etwa 3.945.000 Euro vorgesehen. Für das Jahr 2026 werden Auszahlungen von 2.146.000 Euro und ein städtischer Eigenanteil von 2.144.488 Euro veranschlagt. Für 2027 sind Auszahlungen von 1.800.000 Euro und ein Eigenanteil von 1.785.409 Euro geplant. Die Abschreibung der Maßnahmen erfolgt in der Regel über 15 Jahre, was jährliche Aufwendungen von circa 260.000 Euro in der Ergebnisrechnung des Stadtamtes 51 zur Folge hat.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.343. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · BV-406/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Schwerpunkt Freizeitnutzungen in Haaren. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Areals, das bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Konkret soll das Gelände der ehemaligen Gärtnerei als Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping sowie die angrenzende südliche Freifläche als Grünfläche neu dargestellt werden.
Hintergrund der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Freizeitangebots der Wasserski-Anlage in Haaren. Die Betreiber beabsichtigen, das Angebot durch eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten wie Tiny Houses oder Glamping-Unterkünfte zu ergänzen. Da die Fläche derzeit als landwirtschaftlich eingestuft ist, ist diese Änderung notwendig, um die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sicherzustellen. Im Zuge der Umsetzung sollen die vorhandenen Gewächshäuser zurückgebaut und die Bodenversiegelung reduziert werden, was laut Planungsunterlagen positive Auswirkungen auf das Klima haben soll.
Die bisherigen Beteiligungsverfahren bei Behörden und der Öffentlichkeit verliefen ohne Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger während der Auslegungsfristen. Die Regionalplanungsbehörde des RVR hat die Konformität der Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Nach einem Beschluss durch den Rat der Stadt Hamm werden die Planunterlagen der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.4Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an den Verkehrsbetrieb Hamm (VBH): 1. Grundsatzbeschluss 2. Beschluss der VorabbekanntmachungZur Vorlage · BV-408/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2037 im Wege einer Direktvergabe an die Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH) zu verlängern. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 sowie der Paragraph 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Da die VBH eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Hamm GmbH ist, welche wiederum zu 100 Prozent in der Stadt Hamm liegt, erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen für diese Vergabeform.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Damit wird die Frist für mögliche Konkurrenzanträge anderer Verkehrsunternehmen eingeleitet. Die inhaltliche Grundlage der Leistungsbeschreibung bildet der Nahverkehrsplan von 2023, der Standards für Bedienung und Qualität festlegt.
Die Finanzierung des ÖPNV erfolgt derzeit über den städtischen Querverbund der Stadtwerke Hamm ohne direkten Zuschuss durch die Stadt, wobei Instrumente für eine etwaige zukünftige Mitfinanzierung vorbereitet werden. Ein abschließender Beschluss des Rates zur Direktvergabe wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 erwartet.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.5Städtebauliche Rahmenplanung Herringen: AbschlussberichtZur Vorlage · BV-409/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-409/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Abschlussbericht zur städtebaulichen Rahmenplanung Herringen. Ziel der Planung ist es, eine Entscheidungsgrundlage für die künftige Entwicklung des Untersuchungsbereichs zu schaffen. Dabei werden sektorale Konzepte in den Bereichen Mobilität, Wohnen, Grünflächen sowie Klima und Energie integriert. Die Rahmenplanung dient als informelles Planungsinstrument, das nach politischem Beschluss bei zukünftigen Planungen im Stadtbezirk zu berücksichtigen ist. Sie fungiert als Handlungsbasis für die Politik, die Verwaltung sowie weitere Akteure bei Entscheidungen, die das Gebiet betreffen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Rahmenplanung vor, unter dem Vorbehalt der Empfehlungen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Naturschutz. Die Beratungsfolge ist für den März 2026 angesetzt, wobei die genannten Ausschüsse am 10.03.2026 vorberatend und die Bezirksvertretung Hamm-Herringen am 05.03.2026 beschließend tätig wird.
Die Erarbeitung des Berichts erfolgte durch das Stadtplanungsamt und ein externes Büro auf Grundlage eines Beschlusses der Bezirksvertretung Herringen aus dem Juni 2024. Da aktuell keine Gebietskulisse der Städtebauförderung für den Bereich existiert, ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln in nachfolgenden Planungen im Einzelfall zu prüfen. Während Maßnahmen durch private Investitionen umgesetzt werden können, ist bei städtischen Investitionen die Berücksichtigung der Inhalte im städtischen Haushalt erforderlich. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage selbst werden verneint.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.6Deutschland-Ticket: Fortschreibung der ‚Allgemeinen Vorschrift‘ gem. der aktuellen Richtlinien des Landes NRWZur Vorlage · BV-1/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, die Allgemeine Vorschrift zur Anwendung und Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus fortzuführen. Grundlage für diese Anpassung sind die aktualisierten Landesrichtlinien Nordrhein-Westfalias für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht vor, dass die Ausgleichszahlungen an die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln erfolgen, wodurch keine Eigenbeteiligung der Stadt Hamm entsteht.
Sollten die Fördermittel des Bundes oder des Landes wegfallen oder für den Kostenausgleich nicht mehr ausreichen, wird die Verwaltung eine Vorlage zur sofortigen Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten. Damit soll eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen verhindert werden. Eine ähnliche Regelung greift, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlusslagen nicht mehr Bestandteil des Westfalen Tarifs ist.
Die Anpassung ist erforderlich, da sich das Verfahren zur Auszahlung der Ausgleichsleistungen ab 2026 von einem bisherigen Rettungsschirm-System hin zu einer Pauschalierung ändert. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem Berechnungsverfahren, welches die strukturellen Veränderungen bei den Einnahmen sowie die Betriebsleistungen berücksichtigt. Finanziell werden Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von drei Millionen Euro erwartet, wobei die Kosten durch die Refinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln voraussichtlich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Stadt Hamm haben werden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.7Baubeschluss Neubau TierasylZur Vorlage · BV-3/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-3/26 sieht den Neubau eines Tierasyls in Hamm vor, der durch die Hamm.Invest GmbH realisiert werden soll. Der Rat wird gebeten, dem Bauvorhaben unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung zuzustimmen und die Vertretung der Hamm.Invest GmbH zur Fassung der notwendigen Beschlüsse anzuweisen. Das Projekt am Standort Römerstraße umfasst die Errichtung eines Haupthauses, eines Hundehauses mit 22 Zwingern sowie eines Katzenhauses mit 13 Räumen auf einer Fläche von etwa 4.700 m² im Außenbereich. Die Umsetzung ist in Holzrahmenbauweise geplant und soll den Effizienzhaus-40-Standard sowie die Nutzung von Photovoltaik und Wärmepumpen beinhalten. Die Vergabe der Generalunternehmerleistung soll als schlüsselfertiges Vorhaben in einem beschränkten Ausschreibungsverfahren erfolgen.
Die geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 6,5 Millionen Euro, wobei die Baukosten inklusive Erschließung und Außenanlagen rund 6,0 Millionen Euro betragen. Die Hamm.Invest GmbH übernimmt Nebenkosten in Höhe von 0,5 Millionen Euro. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt umfassen investive Kapitalzuführungen von 7.200 Euro im Jahr 2026 und 237.150 Euro im Jahr 2027 sowie Auszahlungen von 292.500 Euro im Jahr 2028. Ab 2028 fallen jährliche Mietaufwendungen von etwa 560.000 Euro an. Die jährliche Abschreibung wird mit rund 196.970 Euro veranschlagt, bei einer Nutzungsdauer von 33 Jahren. Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vor der abschließenden Entscheidung im Rat.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.8Umbau und Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg zum „Haus des Sports“ Hier: GrundsatzbeschlussZur Vorlage · BV-4/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-4/26 wird der Grundsatzentscheid für den Umbau und die Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg beantragt. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen, das denkmalgeschützte Gebäude im Kurpark zum „Haus des Sports“ umzugestalten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zur Einleitung der ersten Schritte, darunter Entrümpelungen, Schadstoffuntersuchungen sowie Tragwerks- und Brandschutzgutachten, soll die Hamm.Invest GmbH mit einem Budget von 210.000 Euro beauftragt werden.
Das Gebäude aus dem Jahr 1880 war zuletzt als temporäre Unterbringung für Geflüchtete genutzt und steht aktuell leer. Die geplante Neunutzung soll als Anlaufstelle für Sportvereine, Ehrenamtliche und die Sportverwaltung dienen. Durch die Schaffung von Büroräumen und Co-Working-Bereichen sollen Synergien zwischen der Stabstelle Sportkoordination Hamm und dem StadtSportbund gefördert werden. Die Verwaltung strebt durch die denkmalgerechte Sanierung eine langfristige Erhaltung des Objekts an. Ein abschließender Baubeschluss sowie die Regelung zur Übertragung der Liegenschaft an die Hamm.Invest GmbH sind für den Sommer 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.9Unterbringung der Gesamtverwaltung | Phase II: Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Familienrathauses: Anmietung zentraler Büroflächen im Zentrum der Innenstadt mit nachfolgender Aufgabe des Standorts "Caldenhofer Weg 10" und Neuordnung der Liegenschaften des Stadtamtes 51.Zur Vorlage · BV-5/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-5/26 befasst sich das Immobilienmanagement mit der Weiterentwicklung des Familienrathauses durch die Anmietung zentraler Büroflächen im Innenstadtbereich. Der Fokus der Suche liegt auf einem Radius von 300 Metern um die Knotenpunkte Hauptbahnhof/Willy-Brandt-Platz und Westentor. Ziel ist die Unterbringung des Familienrathauses sowie eines gemeinsamen „SiKo-Points“ der Polizei NRW und des KOD auf einer Nettogrundfläche von etwa 3.000 m². Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Suche, die vergaberechtlichen Schritte sowie den Abschluss der Mietverträge durchzuführen.
Nach dem Bezug der neuen Flächen ist eine Umnutzung der Liegenschaft Caldenhofer Weg 10 als Standort für das Stadtamt 51 vorgesehen. Zudem ist die Veräußerung der Liegenschaft Caldenhofer Weg 159 sowie das Freilegen von Flächen im Südringcenter geplant. Finanziell wird mit jährlichen Mietkosten zwischen etwa 319.000 € und 622.000 € sowie einem jährlichen Mehraufwand von circa 161.000 € gerechnet. Einmalige Einrichtungskosten werden auf etwa 470.000 € geschätzt.
Sollten Mietflächen bereits 2026 verfügbar sein, könnten etwa 50 Mitarbeitende des Stadtamtes 51 umziehen. Um Umzugskosten zu vermeiden, wird geprüft, das Stadtamt 55 und etwa 180 zukünftige Mitarbeitende des Familienrathauses mit neuer Büroausstattung in den Mietflächen einzurichten, sodass die vorhandenen Möbel zur Nachnutzung verbleiben. Die Kosten für die Ausstattung der neuen Arbeitswelten werden je nach Umsetzungsgrad auf etwa 200.000 € bis 400.000 € netto geschätzt. Der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung werden in die Gestaltung einbezogen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.10Denkmalbereich Nr. 1 – Markgrafenufer – SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-6/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Denkmalbereichssatzung Nr. 1 – Markgrafenufer beschließen. Das etwa 1,5 Hektar große Gebiet umfasst die Grundstücke am Markgrafenufer zwischen den Hausnummern 11 und 24 sowie zwei öffentliche Freiflächen. Ziel der Satzung ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieses Ensembles.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht primär aus Villenbauten aus der Zeit um 1930, die durch eine sachliche Schlichtheit und hohe Walmdächer gekennzeichnet sind. Zum Bestand gehören ein Doppelhaus sowie elf Einzelvillen und die dazugehörigen Gartenflächen inklusive Einfassungsmauern. Auch die Straße Markgrafenufer mit ihrem Baumbestand sowie eine ovale Grünfläche zwischen den Häusern Nummer 13 bis 19 sind Teil des Schutzbereichs.
Die Vorlage zur Unterschutzstellung basiert auf einem Gutachten und folgt einem Verfahren, das im Dezember 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss begann. Nach der Beschlussfassung durch den Rat und der anschließenden Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde erlangt die Satzung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Rechtskraft.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.11Denkmalbereich Nr. 2 – Ostring – SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-7/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Denkmalbereichssatzung Nr. 2 – Ostring – entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-7/26 sieht den Beschluss dieser Satzung einschließlich der beigefügten Anlagen vor. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 1,7 Hektar am Ostring und beinhaltet die bebauten Grundstücke Ostring 4 bis 15 sowie die angrenzende öffentliche Schmuckanlage mit Straßenraum.
Die Satzung dient dem Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieses städtebaulichen Ensembles. Der Bereich umfasst eine Reihe von Einzel- und Doppelvillen, die im Zeitraum zwischen 1914 und 1924 errichtet wurden. Als konstituierende Bestandteile der Satzung werden drei Doppelhäuser sowie drei freistehende Villenbauten ausgewiesen. Ebenfalls geschützt sind die zugehörigen Garten- und Freiflächen der privaten Grundstücke in ihrer Lage und Anordnung, die Einfassungsmauern sowie die öffentliche Schmuckanlage mit dem Musikpavillon und dem Bärenbrunnen. Die historische Entwicklung des Gebiets ist mit der Verlegung der Ahse im Jahr 1911 und dem Konzept einer Ringpromenade durch den Stadtbaurat Otto Krafft verbunden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.12Verwendung der investiven und konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-10/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-10/26 des Immobilienmanagements befasst sich mit der Verwendung von investiven und konsumtiven Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Rahmen überbezirklicher Maßnahmen. Der Rat soll die Durchführung der genannten Maßnahmen sowie die Beauftragung externer Ingenieurbüros vorbehaltlich gesicherter Finanzierung beschließen. Für das Jahr 2026 sind konsumtive Mittel in Höhe von 360.000 € und investive Mittel von 695.000 € vorgesehen, während für 2027 ein Bedarf von 1.150.000 € konsumtiven und 1.480.000 € investiven Mitteln veranschlagt ist.
Zu den geplanten Einzelmaßnahmen gehören bauliche Anpassungen für Inklusion sowie die Sanierung der Sanitärinstallation am Eduard-Spranger-Berufskolleg. Im Technischen Rathaus sind die Erneuerung der Warmwasserbereitung, des Heizungsverteilers und der Sicherheitsbeleuchtung sowie die Erneuerung von Gefahrenmeldeanlagen vorgesehen. Weitere Vorhaben umfassen die DV-Verkabelung am Rathaus, die Illumination des Heinrich-von-Kleist-Forums und die Errichtung eines Waschplatzes an der Feuerwache 1.
Zusätzliche Investitionen betreffen die Feuerwehr Römerstraße, wo ein Ölabscheider erneuert und ein versiegelter Waschplatz errichtet werden soll. In der Sachsenhalle ist der Austausch einer Lüftungsanlage gegen ein energieeffizientes System mit Wärmerückgewinnung geplant. Weitere Maßnahmen beinhalten die Installation von Split-Klimaanlagen an der Feuerwache Hafenstraße, den Ersatz der elektroakustischen Anlage am Märkischen Gymnasium sowie den Austausch der Brandmelde- und Sprachalarmierungseinrichtung im Rathaus Mitte. Zudem ist eine Sammelposition für die Erneuerung von Lüftungsanlagen an verschiedenen Liegenschaften vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.13Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-11/26 1. Ergänzung des Amtes für Finanzen und Controlling umfasst den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie eines Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036. Der Beschluss beinhaltet zudem die Festlegung strategischer Ziele, den Stellenplan 2026/2027 sowie die Regelung zur Bilanzierungshilfe.
Die finanzielle Planung geht von einem negativen Jahresergebnis von etwa 105,4 Millionen Euro für das Jahr 2026 aus, welches sich bis 2030 auf 118,4 Millionen Euro erhöhen kann. Für das Jahr 2027 wird eine bilanzielle Überschuldung erwartet, die bis 2030 ein Volumen von 408 Millionen Euro erreichen könnte. Das Haushaltssicherungskonzept weist für den Zeitraum 2026 bis 2030 ein Volumen von 61,7 Millionen Euro aus. Die Verschuldung, insbesondere durch Liquiditätskredite, soll bis 2030 auf nahezu 800 Millionen Euro ansteigen.
Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 333,5 Millionen Euro vorgesehen, wovon 229 Millionen Euro dem Baubereich zugeordnet sind. Den Bezirken werden jeweils 100.000 Euro investiv zur Verfügung gestellt. Aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 erhält die Stadt eine Pauschale von rund 105 Millionen Euro über 12 Jahre, wobei für die Jahre 2026 bis 2030 bereits 74,6 Millionen Euro eingeplant sind.
Bezüglich der Bilanzierungshilfe in Höhe von rund 38,8 Millionen Euro wird vorgeschlagen, auf eine erfolgsneutrale Ausbuchung gegen das Eigenkapital zu verzichten und stattdessen eine lineare, erfolgswirksame Abschreibung über bis zu 50 Jahre anzuwenden. Die Beratung in den Ausschüssen ist für den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. März 2026 vorgesehen, die abschließende Beschlussfassung durch den Rat ist für den 24. März 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.14Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-12/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – entscheiden. Das etwa 2,55 Hektar große Plangebiet in der Gemarkung Pelkum umfasst die Flächen eines ehemaligen Sportplatzes sowie eines angrenzenden Parkplatzes. Ziel der Planung ist die Schaffung eines allgemeinen Wohngebiets im Rahmen einer Nachverdichtung. Gemäß dem Masterplan Wohnen der Stadt Hamm besteht für den Stadtbezirk Pelkum ein Bedarf von 500 Wohnungen bis zum Jahr 2035; dabei sollen mindestens 35 Prozent der Flächen für den geförderten Wohnungsbau genutzt werden.
Zusätzlich ist auf dem westlichen Teil des Parkplatzes die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen, während der östliche Bereich planungsrechtlich als Stellplatzfläche für nahegelegene Schulen gesichert werden soll. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, wobei auf eine Umweltprüfung verzichtet wird und der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst wird. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um über die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.15Rekonstruktion der Figur der Athletin des ehem. Glückauf-Stadions an der Heinrich-Schmidt-StraßeZur Vorlage · BV-13/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Herringen beabsichtigt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-13/26 die Rekonstruktion der Figur einer Athletin, die ursprünglich zum Eingangsbereich des ehemaligen Glückauf-Stadions gehörte. Die kunststeinernen Figuren des Künstlers Lutz Ante sind seit 2021 als Denkmäler eingetragen. Während die männliche Figur bereits im Jahr 2024 restauriert werden konnte, weist die weibliche Figur Korrosionsschäden an den innenliegenden Stahlarmierungen auf, was zu einem Abbruch von Teilen führte und eine Demontage aus Gründen der Verkehrssicherung notwendig machte.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, eine Kopie der Athletenfigur aus dem gleichen Kunststeinmaterial herzustellen, um die Formensprache des Originals zu erhalten. Andere Restaurierungsvarianten wurden als technisch nicht umsetzbar oder unwirtschaftlich eingestuft. Die Kosten für die Rekonstruktion, den Transport, die Fundamentarbeiten sowie Reinigungsmaßnahmen an der angrenzenden Mauer belaufen sich auf etwa 60.000 Euro. Die Umsetzung der Maßnahme durch die Verwaltung ist für das Jahr 2026 geplant, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft vorliegen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.16Bebauungsplan Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-21/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-21/26 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße beantragt. Das etwa 25.746 m² große Plangebiet in der Gemarkung Werries liegt zwischen der Karl-Koßmann-Straße, der Ostwennemarstraße und der Straße „Wiemanns Patt“. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine Neuordnung der Parkraumsituation im Zentrum Werries zu schaffen. Hintergrund ist die Neugestaltung eines Busterminals, durch die mindestens 110, im Falle einer vollständigen Überplanung des Schotterparkplatzes sogar bis zu 220 Pkw-Stellplätze entfallen. Zur Kompensation wird die Prüfung eines mehrgeschossigen Parkhauses auf einer Fläche östlich der Eissporthalle angestrebt, um den ruhenden Verkehr flächensparend unterzubringen und die Siedlungsbereiche zu entlasten.
Das Vorhaben ist Teil der Entwicklung des Grünzugs Ost sowie der Umsetzung der „Grünen Umweltachse Werries“ und umfasst die Anpassung von ISEK-Projekten an Entwicklungen wie die IGA 2027. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind verkehrliche, schalltechnische sowie ökologische Prüfungen, einschließlich Artenschutz und Klimaanpassung, vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß Baugesetzbuch vor. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss im März 2026. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.17Bebauungsplan Nr. 02.132 – Busterminal Werries – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-22/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-22/26 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.132 für ein neues Busterminal in Werries beantragt. Das Plangebiet umfasst etwa 14.476 m² im Stadtbezirk Uentrop und liegt zwischen der Maximilianstraße, der Ostwennemarstraße, der Karl-Koßmann-Straße, dem Werner-Figgen-Weg und dem Ammerweg. Ziel der Planung ist die Bündelung des Busverkehrs an einem zentralen Haltepunkt sowie die Neuorganisation des Verkehrs im Rahmen der „Grünen Umweltachse“.
Die Errichtung des Haltepunkts führt nach aktuellen Planungen zum Wegfall von mindestens 110 Pkw-Stellplätzen, bei einer vollständigen Überplanung des Schotterparkplatzes sogar von bis zu 220 Stellplätzen. Um den Parkbedarf für den Maximilianpark sowie umliegende Sport- und Freizeiteinrichtungen zu decken, wird die Prüfung eines mehrgeschossigen Parkhauses östlich der Eissporthalle angestrebt. Zudem soll die Verkehrsführung der Maximilianstraße künftig als reine Fuß- und Radwegeachse ausgebaut werden. Im Rahmen des ISEK-Projekts sind zudem ein Parkraumkonzept für das Zentrum Werries sowie eine Mobilitätsstation vorgesehen.
Die Verwaltung plant, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch gemeinsam mit dem Bebauungsplan Nr. 02.131 in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Die Beratung der Vorlage ist für die Monate März 2026 in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, den entsprechenden Ausschüssen sowie im Rat der Stadt Hamm vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.18Bebauungsplan Nr. 03.104 - Sportanlage Am Südbad - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-24/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.104 für die Sportanlage Am Südbad im Stadtbezirk Rhynern. Das rund 3,8 Hektar große Gebiet in der Gemarkung Berge umfasst unter anderem die Franz-Voß-Halle sowie Einrichtungen des Hammer SportClub 2008 e.V. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine Erweiterung der bestehenden Sporthalle zu schaffen. Konkret sollen zwei neue zweigeschossige Sporthallen errichtet werden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, da die derzeitigen Baugrenzen des geltenden Planungsrechts eine solche Erweiterung nicht zulassen.
Der Bebauungsplan sieht vor, das Gebiet als Fläche für Sport- und Spielanlagen festzusetzen, wobei die bestehende sportliche Nutzung erhalten bleiben soll. Eine grundlegende Umnutzung des Plangebiets ist nicht vorgesehen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. In diesem Rahmen wird auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet, wobei die Öffentlichkeit nach Konkretisierung des Planentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Im Zuge des Verfahrens ist zudem eine Artenschutzprüfung vorgesehen. Der Rat der Stadt Hamm soll mit der Vorlage den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.19Ersatzneubau der Brücke über die Geinegge im Zuge der Straße „Geinegge“Zur Vorlage · BV-26/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich mit dem Ersatzneubau der Brücke über die Geinegge im Zuge der gleichnamigen Straße. Nach Bränden im Jahr 2021 und 2024 wurden am Brückenüberbau Schäden an der Betonstruktur festgestellt. Eine Untersuchung ergab, dass eine Sanierung des Bauwerks aufgrund der geschätzten Kosten von 350.000 Euro gegenüber einem Neubau unwirtschaftlich ist.
Mit der Beschlussvorlage BV-26/26 wird die stufenweise Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung des Ersatzneubaus beantragt. Die Kosten für die Ingenieurleistungen werden auf etwa 115.000 Euro geschätzt, wobei die Auszahlungen im Zeitraum von 2027 bis 2030 erfolgen sollen.
Im Rahmen der Neubauplanung soll zudem die Radinfrastruktur verbessert werden, um den Schutz für Nutzer des NRW-Radnetzes auf dem Abschnitt zwischen dem Bahnhof Bockum-Hövel und dem anschließenden Wanderweg zu erhöhen. Parallel dazu ist eine Renaturierung des Uferbereichs der Geinegge vorgesehen, die den Rückbau von Stützwänden eines ehemaligen Mühlenstandortes umfasst. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.20Städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Thyssen-Areals hier: Finanzierung eines PlanungskostenanteilsZur Vorlage · BV-30/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm befasst sich mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Thyssen-Areals. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Beteiligung der Stadt an den notwendigen Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.159 „Auf dem Pottkamp“ vor.
Das etwa 43,5 Hektar große Gelände umfasst ehemalige Industrieflächen zwischen der Hafenstraße, dem Hauptbahnhof, dem Quartier „Hammer Westen“ und der Dortmunder Straße. Die geplanten Kosten für die städtische Beteiligung belaufen sich auf insgesamt rund 120.000 Euro, wobei davon etwa 40.000 Euro im Jahr 2026 und 80.000 Euro im Jahr 2027 anfallen sollen. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Planungskostenanteilen sowie verschiedenen Fachbeiträgen. Dazu gehören unter anderem Untersuchungen zum Umweltbericht, zum Artenschutz, zum Immissionsschutz und zum Verkehr sowie Gutachten zur Altlastensanierung, zur Entwässerung und zur Klimaanalyse.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beteiligung vor, sofern die Zustimmung der Bezirksvertretung Mitte sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Durch diese Maßnahme soll eine finanzielle Grundlage für die städtische Steuerung der künftigen Flächenentwicklung auf dem Areal geschaffen werden.
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- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.21Bebauungsplan Nr. 05.080 - Am Wiesenteich - hier: 1. Änderung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-33/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-33/26 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 05.080 „Am Wiesenteich“ in der Gemarkung Herringen. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung des Geltungsbereichs auf eine Fläche von etwa 32.371 m². Das Planungsgebiet, welches eine ehemalige Zechenhaussiedlung sowie einen Schauplatz für den Schützenplatz umfasst, soll zur Schaffung von Wohnraum für Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser sowie für die Errichtung einer Kindertagesstätte genutzt werden.
Der Geltungsbereich wurde verkleinert, da bestimmte Flurstücke aufgrund fehlender Einigung der Projektbeteiligten nicht mehr berücksichtigt werden. Die baulichen Festsetzungen sehen die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten vor. Je nach Bereich sind Geschosswohnungsbauten mit bis zu elf Wohneinheiten oder bis zu sechs Wohneinheiten zulässig, während andere Teilflächen für Einfamilien- oder Doppelhäuser vorgesehen sind. Zudem ist die Einrichtung einer öffentlichen Grünfläche zur Nutzung als Spielplatz und zur Regenrückhaltung geplant.
Das Verfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Vorlage umfasst die Kenntnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie den Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs inklusive Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Beratungsprozess sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vor. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 24. März 2026 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.22Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.118 - An der Brandheide -Zur Vorlage · BV-38/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-38/26 befasst sich mit der Benennung einer Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.118. Für die betreffende Straße, die aktuell noch keinen Namen trägt, wird die Vergabe des Namens „Brandheide“ vorgeschlagen. Eine Benennung ist zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich.
Der Vorschlag für den Straßennamen wurde in Abstimmung mit dem Bezirk erarbeitet, wobei die Verwaltung keine Einwände gegen die Benennung erhoben hat. Der Beschlussvorschlag erfolgt unter dem Vorbehalt einer Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Der weitere Ablauf der Beratungen sieht eine Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 5. März 2026 vor, in der über die Vorlage beschlossen werden soll. Eine Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ist für den 10. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.23Hitzeaktionsplan für die Stadt HammZur Vorlage · BV-41/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-41/26 den Hitzeaktionsplan für die Stadt Hamm zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Dokument dient der Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere auf zunehmende Hitzeereignisse. Laut meteorologischen Daten ist die Anzahl der Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius von durchschnittlich vier Tagen im Zeitraum 1951 bis 1980 auf rund neun Tage in den Jahren 1991 bis 2020 gestiegen.
Der Plan basiert auf dem Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt aus dem Jahr 2021 und umfasst Analysen zu gesundheitlichen Belastungen sowie die Identifizierung von Risikogruppen. Eine Auswertung zeigt, dass die Stadtbezirke Hamm-Mitte, Bockum-Hövel und Uentrop am stärksten von Hitze betroffen sind. Die Maßnahmen des Plans gliedern sich in die Bereiche Risikokommunikation, Management von Akutereignissen sowie klimagerechte Stadtentwicklung. Zu den geplanten Schritten gehören unter anderem der Ausbau einer Karte kühler Orte, die Verstetigung eines Hitzenetzwerks und die Erstellung von Informationsmaterialien.
Die Erarbeitung erfolgte durch das Umweltamt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 70.000 Euro, wobei Mittel aus Bundesförderungen sowie der KuE gGmbH zur Verfügung stehen. Der städtische Eigenanteil beträgt 15.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.24Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-43/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-43/26 des Stadtplanungsamtes wird die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 06.097 für die Schulstraße als Satzung beantragt. Das Vorhaben zielt auf eine städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Kreuzung Schulstraße und Ermelinghofstraße ab. Damit soll der seit 1969 gültige Bebauungsplan Nr. 06.017 – Römerstraße ersetzt werden, dessen Festsetzungen für die aktuelle Nutzung als nicht mehr zeitgemäß bewertet werden.
Das neu festgesetzte allgemeine Wohngebiet (WA) sieht eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vor. Die Planung ermöglicht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Obergrenze von 20 Wohneinheiten oder alternativ den Bau einer Kindertagesstätte. Die baulichen Parameter umfassen eine Grundflächenzahl von 0,35 sowie eine Geschossflächenzahl von 0,7. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die Ermelinghofstraße, wobei im südöstlichen Bereich eine Stellplatzanlage möglich ist.
Der Entwurf berücksichtigt Klimaschutzaspekte und sieht den Erhalt der vorhandenen Straßenbäume sowie einer Blutbuche innerhalb des Plangebiets vor. Die Vorlage beinhaltet zudem die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Träger öffentlicher Belange, wie etwa der Unteren Landschaftsbehörde.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.24.1Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-43/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird am 24. März 2026 über den Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – entscheiden sollen. Das Vorhaben im Ortsteil Bockum-Hövel sieht eine städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Kreuzung Schulstraße und Ermelinghofstraße vor. Mit dem neuen Plan wird die bestehende Regelung aus dem Jahr 1969 für diesen Bereich abgelöst.
Die Planung legt das Areal als allgemeines Wohngebiet fest, welches eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vorsieht. Die bauliche Nutzung kann entweder aus einem Mehrfamilienhaus mit einer Obergrenze von 20 Wohneinheiten oder alternativ aus einer Kindertagesstätte bestehen. Die Erschließung erfolgt über die Ermelinghofstraße. Ein Bestandteil der Planung ist zudem der Schutz vorhandener Straßenbäume sowie eine planungsrechtliche Sicherung einer Blutbuche auf dem Grundstück.
Die Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes beinhaltet die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, unter anderem der Unteren Landschaftsbehörde. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss umfasst zugleich die dazugehörige Begründung.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.25Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Hier: Anwendung des neuen BauGB-Instrumentariums (sog. „Bauturbo“)Zur Vorlage · BV-45/26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-45/26 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Anwendung neuer Instrumente des Baugesetzbuches zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Hamm. Im Fokus stehen die Befreiungs- und Abweichungsregeln nach den Paragrafen 31 (3), 34 (3b) und 246e BauGB, wobei die Anwendung des Paragrafen 246e BauGB bis zum 31. Dezember 2030 befristet ist. Für die Zustimmung der Gemeinde nach Paragraf 36a BauGB gilt eine Genehmigungsfiktion von drei Monaten, die sich bei Beteiligung der Öffentlichkeit auf vier Monate verlängern kann.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung ergänzende Instrumente der BauGB-Novelle bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen einsetzt und städtebauliche Verträge abschließt. Die Entscheidungsbefugnis für Projekte mit überschaubarer Bedeutung, wie Einzelbauvorhaben bis zu zehn Wohneinheiten, soll dem Oberbürgermeister übertragen werden. Für Projekte mit städtebaulicher Bedeutung oder laufende Bebauungsplanverfahren soll die Entscheidung auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität übertragen werden. Vorhaben mit erheblicher städtebaulicher Wirkung, wie Neubaugebiete, bleiben von der Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Anwendung sind der Bau von Wohngebäuden, vorrangig zur Vermietung, sowie ein Anteil von mindestens 35 Prozent preisgebundener Wohnungen ab zehn Wohneinheiten. Zudem müssen Klimastandards der Stadt Hamm eingehalten werden und eine gesicherte Erschließung vorliegen. Der Baubeginn muss spätestens ein Jahr nach der Baugenehmigung oder Förderzusage erfolgen. Die Anwendung ist auf Wohn-, Misch- und Sondergebiete sowie bestimmte Gemeinbedarfsflächen beschränkt; Gewerbe-, Grün- und Waldflächen sind ausgeschlossen. Für die Projekte „Quartier St. Michael“ und „Quartier St. Bonifatius“ wird die Entscheidung vorerst zurückgestellt, während für das Vorhaben „An der Lilienstraße“ die Anwendung vorbereitet wird. Die Verwaltung soll nach einem Jahr über die Praxiserfahrungen berichten.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Anträge
- 5.1Raser und "Poser" im Bereich Ritterstraße/NordstraßeZur Vorlage · AT-64/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage AT-64/25 hat die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Darin wird das Straßenverkehrsamt beauftragt, ein Konzept zur Vermeidung von Aktivitäten durch Rasende und sogenannte „Poser“ im Bereich der Ritterstraße und Nordstraße zu erarbeiten. Falls eine kurzfristige Umsetzung nicht realisierbar ist, sieht der Antrag zudem eine Kooperation mit der Verkehrspolizei sowie die Durchführung abendlicher Kontrollen vor, um das Rasen und das „Posen“ in diesem Bereich zu unterbinden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf Rückmeldungen von Anwohnern bezüglich Lärm- und Abgasemissionen im Bereich der Ritterstraße. Laut der Fraktion treten diese Belastungen insbesondere an Wochenenden sowie in den Abend- und Nachtstunden auf. Zwar habe die aktuelle Baustelle in der Ritterstraße zu einer teilweisen Sperrung geführt, was die Situation beeinflusst habe, jedoch wird mit einer Zunahme der Aktivitäten nach Abschluss der Bauarbeiten gerechnet.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.1.1Raser und "Poser" im Bereich Ritterstraße/NordstraßeZur Vorlage · AT-64/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht hat mit der Vorlage AT-64/25-ST einen Antrag eingereicht, um Maßnahmen gegen das sogenannte Rasen und „Poser“-Verhalten im Bereich Ritterstraße und Nordstraße zu erwirken. Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung, das Straßenverkehrsamt mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Unterbindung dieser Aktivitäten zu beauftragen. Falls eine zeitnahe Umsetzung nicht realisierbar ist, wird zudem um eine Kooperation mit der Verkehrspolizei gebeten, um durch abendliche Kontrollen einzugreifen.
In ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass in der Ritterstraße Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe sowie Anlieger ansässig sind, die auf eine uneingeschränkte Zufahrt angewiesen sind. Eine rechtssichere Abgrenzung gegenüber den beanstandeten Fahrweisen sei allein durch Beschilderung nicht möglich, da der Zusatz „Anlieger frei“ weitreichende Interpretationsmöglichkeiten eröffne.
Die Verwaltung prüft derzeit in Abstimmung mit der Polizei geeignete Maßnahmen, um das beschriebene Fehlverhalten wirksam und rechtssicher zu unterbinden. Über die Ergebnisse dieser Prüfung wird nach Abschluss der Abstimmungen berichtet.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.2Antrag auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich Brüderstraße/NordenwallZur Vorlage · AT-66/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-66/25 die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich der Brüderstraße und des Nordenwalls beantragt. Konkret wird eine Verkehrsberuhigung mit Schrittgeschwindigkeit in der Nähe des Seniorenheims „An St. Agnes“ sowie der Kaffeerösterei „Pohl’s Mühle“ vorgeschlagen.
Der Antrag begründet die Forderung mit einer hohen Frequenz an Fußgängern, Radfahrern und spielenden Kindern in diesem Quartier. Laut dem Sprecher der BSW im Rat, Roland Koslowski, wird die bestehende 30-Kilometer-Zone als nicht ausreichend betrachtet, um Gefahren für Senioren des angrenzenden Heims sowie für Kinder in den gegenüberliegenden Grünanlagen zu vermeiden. Zudem wird auf die Bedeutung der Kaffeerösterei „Pohl’s Mühle“ als Standort hingewiesen, der am Wochenende eine hohe Anzahl an Gästen in der Außengastronomie anzieht.
Die Vorlage ist zur Beratung im Rat am 9. Dezember 2025 sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 10. März 2026 vorgesehen. Federführend ist das Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.2.1Antrag auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich Brüderstraße/NordenwallZur Vorlage · AT-66/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-66/25-ST den Antrag gestellt, im Bereich der Brüderstraße und des Nordenwalls eine verkehrsberuhigte Zone einzurichten. Konkret wird die Ausweisung eines Bereichs mit Schrittgeschwindigkeit in Höhe des Seniorenheims „An St. Agnes“ sowie der Kaffeerösterei „Pohl’s Mühle“ angestrebt. Die Antragsteller führen an, dass dieser Ort durch eine hohe Frequenz an Fußgängern, Radfahrern und spielenden Kindern geprägt ist und die wirtschaftliche Bedeutung des denkmalgeschützten Standorts hervorgehoben werden soll.
In der Stellungnahme des Tiefbau- und Grünflächenamtes wird erläutert, dass die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs am Nordenwall bauliche Maßnahmen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung voraussetzt. Dies würde eine Überplanung von Teilen des Nordenwalls erfordern. Da in der mittelfristigen Finanzplanung derzeit weder Personal noch Haushaltsmittel für solche Maßnahmen vorgesehen sind, prüft die Verwaltung alternative technische Möglichkeiten. Ziel ist es zu untersuchen, ob eine Einengung des Straßenquerschnitts durch verkehrstechnische Maßnahmen realisierbar ist, um die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsregeln zu unterstützen.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.3FDP-Antrag auf Umgestaltung von zwei Bolzplätzen zu ganzjährig nutzbaren MultifunktionsplätzenZur Vorlage · AT-32/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied der FDP und ein Ausschussmitglied beantragen mit der Vorlage AT-32/26 die Umgestaltung von zwei ausgewählten Bolzplätzen in ganzjährig nutzbare Multifunktionsplätze. Die Maßnahme sieht eine witterungsunabhängige Oberflächengestaltung sowie ergänzende Ausstattungselemente und gegebenenfalls zusätzliche Aufenthaltsbereiche vor, um die Nutzbarkeit der Flächen zu erhöhen.
Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass in Hamm etwa 70 Bolzplätze zur Verfügung stehen, die für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Da viele dieser Plätze mit Rasen oder Asche ausgestattet sind, seien sie bei Nässe sowie in den Herbst- und Wintermonaten nur eingeschränkt bespielbar. Durch die geplante Umgestaltung sollen die Flächen so angepasst werden, dass sie den Bedürfnissen junger Menschen auch bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen gerecht werden und als Raum für Bewegung und soziale Begegnung dienen können.
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Mitteilungen
- 6.1Umsetzung des Nahverkehrsplans Kreis Unna; Anpassung des Fahrplanangebotes auf den Linien S10, S20 und R14Zur Vorlage · MI-41/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans des Kreises Unna zum 25. Mai 2026 führt zu Anpassungen im Fahrplanangebot der Buslinien S10, S20 und R14 in Hamm. Das neue System unterscheidet zwischen schnellen Verbindungen nach dem „X-Prinzip“ und lokalen Erschließungen nach dem „Y-Prinzip“. Um den Charakter schneller Verbindungen zu gewährleisten, werden auf bestimmten Strecken Haltestellen aus dem Linienweg entfernt.
Bei der Linie S20, die künftig als X4 geführt wird, entfällt die direkte Bedienung der Haltestelle „Im Saiteneck“. Diese wird stattdessen an die Taxibuslinie T1 angebunden. Der Streckenabschnitt zwischen „Herringer Markt“ und dem Hauptbahnhof bleibt unverändert. Für die Linie S10 (zukünftig X1) werden durch eine finanzielle Beteiligung des Verkehrsbetriebs Hamm mehrere Haltestellen, wie etwa „Haberkampstraße“ oder „Allee-Center“, beibehalten, während andere Haltestellen wie „Werner Bahn“ oder „Zeche Radbod“ entfallen. Die Linie R14 (zukünftig 215) erfährt zunächst keine Änderungen.
Zudem besteht im Nordenstiftsweg eine technische Herausforderung durch eine Brücke mit einer Höhenbeschränkung von 3,20 Metern. Da zukünftige Elektro- und Wasserstoffbusse höhere Dachaufbauten aufweisen können, prüft das Tiefbauamt eine mögliche Tieferlegung der Straße im Bereich der Brücke. Bis zu einer technischen Lösung wird die VKU auf dieser Strecke weiterhin Dieselbusse einsetzen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.2Mitteilungsvorlage zur BV 0235/24 Stelen zur StadtgeschichteZur Vorlage · MI-42/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtarchiv teilt mit, dass die geplante Stele zur jüdischen Geschichte von Bockum-Hövel nicht realisiert werden kann. Das Vorhaben war Teil eines Kontingents an Stelen zur Stadtgeschichte, deren Aufstellung bis Ende 2026 vorgesehen ist.
Die Umsetzung scheitert laut Mitteilung an einer unzureichenden Quellenlage sowie einem Mangel an Bildmaterial für die inhaltliche Gestaltung. Die historische Erfassung jüdischer Einwohner in Bockum und Hövel im 19. Jahrhundert ist anhand der vorliegenden Register nur in wenigen Einzelfällen möglich. Auch die Ergebnisse eines Projekts aus dem Jahr 2024, bei dem Schülerinnen und Schüler der Sophie-Scholl-Gesamtschule die Inhalte erarbeiten sollten, reichten für eine Zusammenstellung der Stele nicht aus.
Zudem wird die Standortfrage als schwierig beschrieben. Aufgrund der geringen Anzahl jüdischer Einwohner in den Ortsteilen Bockum und Hövel konnte kein lokaler kultureller Mittelpunkt ausgewiesen werden; zudem gehörten die dort lebenden Menschen der Synagogengemeinde in Werne an. Die Erinnerung an die Verfolgung jüdischer Mitbürger während des Nationalsozialismus ist im Stadtbezirk bereits durch Stolpersteine für die Familien Bock und Gobas verankert.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.3Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hamm 7. Fortschreibung 2024, Jahresmeldung für 2025Zur Vorlage · MI-4/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage MI-4/26 die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024 sowie den Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Gemäß einem Beschluss des Rates vom Dezember 2023 dient diese Information der Berichterstattung über die im Vorjahr durchgeführten und für das laufende Jahr geplanten Umsetzungsmaßnahmen an den Rat sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Hinsichtlich der realisierten Investitionen wurden in den Jahren 2024 und 2025 durch die Stadtentwässerung Hamm 11,3 Millionen Euro beziehungsweise 10,5 Millionen Euro eingesetzt. Die Erschließungsträger verzeichneten im Jahr 2024 Investitionen in Höhe von 1,2 Millionen Euro und im Jahr 2025 in Höhe von 3,2 Millionen Euro. Ergänzend zu den Kosten der Stadtentwässerung Hamm fallen jährliche Kostenbeteiligungen durch die RAG, die DB AG sowie die Stadtwerke an.
Der Bericht dokumentiert zudem den Status verschiedener Baumaßnahmen. Neben bereits abgeschlossenen und laufenden Projekten werden auch verschobene Maßnahmen aufgeführt, deren Baubeginn sich gegenüber der ursprünglichen Planung verzögert hat. Für das Jahr 2026 sind nach aktuellem Planungsstand 21 Baumaßnahmen aus dem ABK 2024 vorgesehen. Davon sind 20 Maßnahmen des Lippeverbandes mit den geplanten Straßenbauarbeiten abgestimmt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Verschiedenes