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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.07.2026
- 3.Beschlüsse
- 3.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2026 und 2027 hier: Kostenerhöhung geförderter Wirtschaftswege (gemäß Wirtschaftswegekonzept)Zur Vorlage · BV-148/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Stadtgebiet von Hamm für die Jahre 2026 und 2027 vorgelegt. Aufgrund ergänzender Vorgaben der Fördermittelgeberin hinsichtlich notwendiger Verbreiterungen an den Wirtschaftswegen Ennigerweg, Auf der Breite und Baumstraße haben sich die Kosten für diese Projekte verändert. Die bisher veranschlagten 725.000 Euro erhöhen sich auf insgesamt 1.103.000 Euro. Die Finanzierung wird durch Fördermittel nach dem FöRL Wirtschaftswege sowie durch Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz sichergestellt.
Für das Projekt „Kumper Heide“ ist eine Verschiebung in das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen. Da die technischen Auflagen der Fördermittelgeberin zur Verbreiterung und Verstärkung an dieser Stelle nicht umsetzbar sind, wird die Maßnahme mit Eigenmitteln finanziert. Ein entsprechender separater Beschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Dringlichkeit der Entscheidung begründet sich durch die Notwendigkeit, die baulichen Maßnahmen sowie die Abrechnung der förderfähigen Sanierungen im Jahr 2026 abzuschließen. Um das erforderliche Vergabeverfahren rechtzeitig einleiten zu können, wird die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Hauptausschusses angestrebt.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.2Förderung der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. in 2027Zur Vorlage · BV-158/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-158/26 des Ausländer- und Flüchtlingsamtes sieht die Gewährung von Zuschüssen an den Flüchtlingshilfe Hamm e.V. für das Jahr 2027 vor. Die Verwaltung beantragt, die Finanzierung der Mittel in Höhe von insgesamt 51.635,12 Euro sicherzustellen. Dieser Betrag setzt sich aus 39.427,17 Euro für die Personalkosten der Geschäftsführung sowie 12.207,95 Euro für Sachkosten zusammen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt berücksichtigt und stehen zur Verfügung.
Der Verein übernimmt verschiedene Aufgaben zur Unterstützung der Integration, darunter Erstberatung, Antirassismusarbeit, die Durchführung kostenloser Sprachkurse sowie die Unterstützung bei der Aufnahme von Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Zudem fungiert die Organisation als Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und pflegt Kontakte zu verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren. Die Förderung der Position der Geschäftsführung sowie der Sachkosten wird in Fortführung der seit 2023 bestehenden Förderung beantragt.
Die Verwendung der Mittel ist an die Vorlage eines Sachberichts und einer nachprüfbaren Einnahmen-Ausgabenrechnung bis zum 31. März des Folgejahres gebunden. Der Stadt wird zudem ein erweitertes Prüfungsrecht eingeräumt. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, bevor eine Entscheidung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss erfolgt.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 30.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 3.3Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2027 bis 2029Zur Vorlage · BV-27/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-27/26 des Tiefbauamtes sieht die Durchführung von Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Hamm für den Zeitraum von 2027 bis 2029 vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist an die Sicherstellung der Finanzierung gebunden. Die geplanten Gesamtauszahlungen belaufen sich auf 1.790.000 Euro, wobei sich die Kosten auf 310.000 Euro im Jahr 2027, 980.000 Euro im Jahr 2028 und 500.000 Euro im Jahr 2029 verteilen. Zur Deckung der Kosten werden Einzahlungen in Höhe von 500.000 Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erwartet. Für das Jahr 2028 wird zudem eine Förderung durch die Richtlinie FöRL Wirtschaftswege in Höhe von bis zu 500.000 Euro angestrebt. Sollte diese Förderung ausbleiben, sind für das Jahr 2028 Ersatzmaßnahmen vorgesehen.
Die Maßnahmen für das Jahr 2027 umfassen die Teinertstraße, Längde, Auf dem Brauk und die Uedinghoffstraße. Im Jahr 2028 sind die Baumstraße, Im gelben Schlot, zwei Abschnitte der Kumper Heide sowie der Holthöfener Weg geplant. Für das Jahr 2029 umfasst der Plan die Bereiche Im Nachtigallental, Am Tünner Berg, Holtumer Weg, Langelandweg, Kobbenskamp, Romberger Straße und Starkenberg. Die Vorlage enthält insgesamt 32 Anlagen, welche die spezifischen Standorte sowie die zugehörigen Berechnungen der Folgekosten für die genannten Wirtschaftswege dokumentieren. Der Beratungszyklus der Vorlage umfasst die zuständigen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.4Straßensanierungsprogramm von PflasterstraßenZur Vorlage · BV-105/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-105/26 des Tiefbauamtes sieht ein Straßensanierungsprogramm für Pflasterstraßen in verschiedenen Stadtbezirken von Hamm vor. Das Programm umfasst die grundhafte Erneuerung der Pflasterflächen in sechs ausgewählten Abschnitten, um Schäden wie Verdrückungen und Spurrillen zu beheben. Die geplanten Maßnahmen betreffen die Eylertstraße im Bezirk 1, die Erich-Ollenhauer-Straße sowie den Friedrich-Gruß-Weg im Bezirk 2, den Weg-RH-c06 im Bezirk 3 sowie den Möwenweg und die De-Wendel-Straße im Bezirk 4. Die Reihenfolge der aufgeführten Straßen stellt dabei keine Priorisierung dar.
Die Durchführung der Maßnahmen ist an die gesicherte Finanzierung der kommenden Jahre gebunden. Die Verwaltung plant für die Auszahlungen ein Volumen von 1.052.000 Euro ein, wobei Einzahlungen in Höhe von 720.000 Euro vorgesehen sind. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 332.000 Euro. Die Deckung der Kosten soll primär aus den Mitteln des Dezernates Wohnen und Mobilität erfolgen, wobei der Mittelabfluss des gesamten Haushalts unterjährig beobachtet wird.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW entfallen für die beschlossenen Ausbaumaßnahmen keine Beiträge. Für die Straßen Eylertstraße, Erich-Ollenhauer-Straße, Friedrich-Gruß-Weg, Möwenweg und De-Wendel-Straße wird ein Erstattungsanteil von 80 Prozent des Aufwandes gemäß der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW geltend gemacht.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.5Ausbauplan S 03/25 Fahrradstraße Werler Straße RLG-Trasse bis WendehammerZur Vorlage · BV-157/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-157/26 des Tiefbauamtes sieht den Ausbau der alten Werler Straße zwischen der RLG-Trasse und dem Wendehammer zur Einrichtung einer Fahrradstraße vor. Der Plan umfasst eine Neupartition des Querschnitts mit einer Fahrgassenbreite von 5,40 m bis 5,60 m, die Schaffung von 30 Pkw-Parkständen sowie Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m. Zudem ist die Pflanzung von zehn klimaresilienten Bäumen vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf 550.000 Euro brutto, wobei im Jahr 2027 entsprechende Auszahlungen anfallen. Erträge in Höhe von 70.000 Euro aus dem Infrastrukturgesetz werden erwartet.
Die Entwurfsplanung berücksichtigt zudem die Barrierefreiheit im Straßenverkehrsraum nach dem Zwei-Sinne-Prinzip. Dies beinhaltet taktile und akustische Signalgeber an Lichtsignalanlagen sowie Bodenindikatoren. Bei einer gemeinsamen Nutzung durch Rad- und Fußverkehr ist eine Breite von überwiegend 2,50 m vorzusehen. Die Umsetzung erfolgt über Mittel aus der ÖPNV-Förderung; ein Grunderwerb ist nicht notwendig und es entstehen keine Anliegerbeitragspflichten.
Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 17.08. bis 31.08.2026 öffentlich ausgelegt. Die Umsetzung des Plans steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Beratungsfolge umfasst die Bezirksvertretungen Hamm-Mitte und Hamm-Rhynern sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss im Herbst 2026. Über eingehende Bedenken oder Anregungen wird in den Sitzungen berichtet.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.6Schloss Oberwerries: Einbau eines Senkrechtplattformlifts und Sanierung im ZwischentraktZur Vorlage · BV-162/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-162/26 sieht den Einbau eines Senkrechtplattformlifts sowie umfangreiche Sanierungsarbeiten im Zwischentrakt des Schlosses Oberwerries vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Barrierefreiheit in den oberen Etagen zu verbessern und die langfristige Betriebssicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Neben der technischen Barrierefreiheit umfasst das Vorhaben die Erneuerung veralteter Leitungen für Trinkwasser, Abwasser und Heizung sowie die Modernisierung der Elektroverteilungen, um Brandschutzanforderungen zu erfüllen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf 907.000 Euro. Da städtische Eigenmittel für dieses Projekt nicht zur Verfügung stehen, ist die Umsetzung von einer Förderzusage über das NRW-Infrastrukturgesetz abhängig. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen. Die Arbeiten erfordern verschiedene Gewerke, darunter Stahlbeton-, Mauerwerks- und Sanitärarbeiten sowie den Einbau einer neuen Schmutzwasserhebeanlage.
Aufgrund der baulichen Eingriffe in die Substanz und der notwendigen Arbeiten an der Entwässerung ist mit zeitweisen Einschränkungen im Betrieb des Schlosses zu rechnen. Während des Austauschs der Schmutzwasserpumpe wird eine vorübergehende Schließung des gesamten Haupthauses erforderlich sein. Die Planung und Durchführung sind für die Jahre 202rachten 2026 und 2027 vorgesehen. Da das Schloss eine überbezirkliche Bedeutung besitzt, wird die Bezirksvertretung Heessen in diesem Verfahren eine beratende Funktion einnehmen.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Empfehlungen
- 4.1Beanstandung des Beschlusses des Rates zur Beschlussvorlage Nr. 101/2026 hier: Aufhebung des BeschlussesZur Vorlage · BV-223/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-223/26 wird dem Rat der Stadt Hamm die Aufhebung des Beschlusses Nr. 101/2026 vom 7. Juli 2026 vorgeschlagen. Der ursprüngliche Beschluss betraf den Ausbau der Bauabschnitte der „Grünen Umweltachse Werries“, konkret den barrierefreien Anschluss am Datteln-Hamm-Kanal sowie den Radweg an der Ostwennemarstraße.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Aufhebung mit der Rechtswidrigkeit des vorangegangenen Beschlusses. Für die Umsetzung des Bauabschnitts 4.2 ist die Entfernung von Bestandsbäumen vorgesehen, die Teil einer nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen geschützten Allee sind. Ein Verbot untersagt die Beseitigung oder nachteilige Veränderung solcher Alleen, sofern keine Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde unter Beteiligung ihres Beirates vorliegt. Eine solche Befreiung wurde bislang nicht erteilt, und der ursprüngliche Ratsbeschluss erfolgte nicht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Genehmigung.
Zudem wird angeführt, dass der Rat über die wesentlichen Umstände zum Schutzstatus der Allee sowie zur Notwendigkeit einer naturschutzrechtlichen Befreiung nicht unterrichtet war. Der Oberbürgermeister hat den Rat über die Beanstandung des Beschlusses informiert. Da die Beanstandung eine aufschiebende Wirkung entfaltet, wurden die Ausführungsarbeiten durch den Oberbürgermeister mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die Vorlage liegt zur Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vor.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.2Durchführung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ und Einrichtung einer Jury zur Vergabe der Preis- bzw. Fördermittel in HammZur Vorlage · BV-216/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, sich ab dem Jahr 2026 am Förderprogramm „Heimat-Preis“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu beteiligen. Mit der Beschlussvorlage BV-216/26 wird die Umsetzung dieses Programms sowie die Einrichtung einer Fachjury zur Vergabe der Mittel beantragt. Das Programm zielt darauf ab, ehrenamtliches Engagement und Projekte zu unterstützen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die regionale Identität stärken.
Nach der Förderzusage des Landes stehen für die Stadt Hamm Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung. Die Auszahlung dieser Mittel ist an die Bewilligung der Landesförderung gebunden. Zur Entscheidung über die Vergabe soll eine politische Fachjury aus dem Ältestenrat gebildet werden, wobei die Verwaltung beratend und ohne Stimmrecht teilnimmt. Die Jury entscheidet jährlich auf Basis eines einheitlichen Kriterienkatalogs über die eingegangenen Bewerbungen von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen.
Die Bewertung der Anträge erfolgt anhand festgelegter Kriterien, wobei die regionale Wirkung mit 30 Prozent am höchsten gewichtet wird. Weitere Kriterien sind der Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Stärkung des Ehrenamts, der Erhalt regionaler Identität sowie Nachhaltigkeit und Vernetzung. Die Verwaltung ist mit der organisatorischen Durchführung des Verfahrens, der Prüfung der Fördervoraussetzungen und der Vorbereitung eines Bewertungsrasters beauftragt. Die Entscheidung der Jury muss schriftlich begründet und dokumentiert werden.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.321. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · BV-192/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-192/26 regelt die Benennung von drei Delegierten für die 21. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Die Konferenz findet am 8. Dezember 2026 in Köln statt. Ziel der Veranstaltung ist es, die Sichtweisen der ehrenamtlichen Mandatsträger in den Meinungsbildungsprozess des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen steht jeder Mitgliedsstadt eine dreiköpfige Delegation zur Verfügung. Die Auswahl der Delegierten obliegt der Stadt Hamm, wobei die Besetzung durch Ratsmitglieder erfolgen muss. Dabei soll das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden. Gegenstand der Beratungen in der Konferenz sind aktuelle kommunalpolitische Themen.
Die Vorlage wurde im Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten erstellt. Für die Teilnahme an der Konferenz sind keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm vorgesehen. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss für den 12. Oktober 2026 sowie im Rat für den 13. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.4Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2021 - 2026 des LippeverbandesZur Vorlage · BV-193/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-193/26 des Referats für Rats- und Protokollangelegenheiten befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Hamm in der Verbandsversammlung des Lippeverbandes für die Amtsperiode 2021 bis 2026.
Hintergrund der Vorlage ist der Ausscheiden eines ehemaligen Mitarbeiters aus dem Dienst der Stadt Hamm. Da durch diesen Funktionswechsel die bisherige Vertretung in der Verbandsversammlung nicht mehr aufrechterhalten werden kann, schlägt die Verwaltung die Entsendung eines neuen Delegierten vor. Als Nachfolger wird der neue Leiter des Tiefbauamtes vorgeschlagen.
Mit der Vorlage wird der Rat gebeten, die entsprechende Entsendung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss für den 12. Oktober 2026 sowie im Rat für den 13. Oktober 2026 vorgesehen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm entstehen und keine Klimarelevanz vorliegt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.5Bestimmung einer neuen Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und GleichstellungZur Vorlage · BV-214/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-214/26 liegt ein Antrag zur Neubesetzung des Vorsitzes im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vor. Die CDU-Fraktion schlägt vor, ein Ratsmitglied als neue Vorsitzende für dieses Gremium zu bestimmen.
Die Vorlage, die dem Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten zugeordnet ist, sieht eine entsprechende Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss für den 12. Oktober 2026 vor. Im Anschluss ist die abschließende Entscheidung durch den Rat am 13. Oktober 2026 vorgesehen.
Aus den Erläuterungen der Vorlage geht hervor, dass durch die Neubesetzung der Ausschussleitung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem wird die Klimarelevanz des Vorgangs mit Nein angegeben. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage von § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.6Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und StädtepartnerschaftZur Vorlage · BV-195/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-195/26 des Referats für Rats- und Protokollangelegenheiten behandelt personelle Umbesetzungen in zwei städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Der Antrag geht auf ein Ersuchen der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN – VOLT zurück.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Änderung der ordentlichen Mitgliedschaft erfolgen. Hierbei wird vorgeschlagen, eine Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied anstelle eines bisherigen Mitglieds zu wählen.
Für den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft ist eine Neubesetzung in der stellvertretenden Mitgliedschaft vorgesehen. Ein Bürgervertreter soll hier als stellvertretendes Mitglied für ein bisheriges Mitglied nachrücken.
Die Vorlage sieht vor, dass der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss die Angelegenheit am 12. Oktober 2026 vorberatend behandelt, bevor der Rat am 13. Oktober 2026 eine abschließende Entscheidung trifft. Mit den vorgeschlagenen Änderungen entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.7Umbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · BV-194/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-194/26 des Dezernats Digitalisierung befasst sich mit der Umbesetzung im Inklusionsbeirat der Stadt Hamm. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Mitglieds der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung aus dem Gremium zum Ende August.
Auf Vorschlag der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird die Wahl einer Nachfolgerin beantragt. Die zuständige Fachabteilung schlägt vor, eine Vertreterin der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung als neues Mitglied in den Inklusionsbeirat zu wählen.
Die Vorlage wurde im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt und steht zur abschließenden Entscheidung im Rat an. Mit der Neubesetzung entstehen laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm. Die Vorlage wurde im Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten erstellt.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.8Bestellung weiterer Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm auf Vorschlag des SeniorenbeiratesZur Vorlage · BV-160/26 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-160/26 des Referats für Rats- und Protokollangelegenheiten sieht die Bestellung neuer Mitglieder für den Inklusionsbeirat der Stadt Hamm vor. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Vorschlag des Seniorenbeirates, der in seiner konstituierenden Sitzung im April 2026 zwei Personen für die Besetzung von Positionen im Inklusionsbeirat nominiert hat.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als ordentliches Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied des Inklusionsbeirates zu bestellen. Die Berufung erfolgt gemäß den bestehenden Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm.
Die Entscheidung über die Bestellung obliegt dem Rat der Stadt Hamm. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt, bevor sie im Rat am 13. Oktober 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Mit der Neubesetzung der Positionen entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm. Eine Klimarelevanz des Vorhabens wird nicht angegeben.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.9Umbesetzung im Aufsichtsrat der Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · BV-206/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-206/26 des Amtes für Konzernsteuerung sieht eine personelle Veränderung im Aufsichtsrat der Hamm.Invest GmbH vor. Der Rat der Stadt Hamm soll ein Mitglied aus dem Gremium abberufen und ein neues Mitglied entsenden.
Die Vorlage beinhaltet den Vorschlag, ein bestehendes Mitglied des Aufsichtsrats abzuberaumen und stattdessen eine Nachfolge zu berufen. Als Begründung für diese Umbesetzung wird der Wunsch der Fraktion ProHamm angeführt.
Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden. Auch eine Relevanz für den Klimaschutz wird in dem Dokument nicht ausgewiesen. Die Beratung der Vorlage ist für den 12. Oktober 2026 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie für den 13. Oktober 2026 im Rat der Stadt Hamm vorgesehen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.10Umbesetzung im Aufsichtsrat der Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbHZur Vorlage · BV-217/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-217/26 des Amtes für Konzernsteuerung sieht eine personelle Veränderung im Aufsichtsrat der Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbH vor. Der Rat der Stadt Hamm soll ein Mitglied aus dem Gremium abberufen und ein neues Mitglied entsenden.
Die Umbesetzung erfolgt auf Wunsch der CDU. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird die Abberufung eines bisherigen Aufsichtsratsmitglieds sowie die Entsendung einer Nachfolgerin in den Aufsichtsrat der Gesellschaft beantragt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm entstehen. Auch eine Relevanz für den Klimaschutz wird in der Vorlage nicht angegeben. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 12. Oktober 2026 in vorberatender Funktion sowie für den Rat am 13. Oktober 2026 in beschließender Form vorgesehen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.11Errichtung des Werkquartiers Hamm – ein Zentrum für Handwerk und produzierendes GewerbeZur Vorlage · BV-199/26 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-199/26 des Amtes für Konzernsteuerung sieht die Errichtung des „Werkquartiers Hamm“ im CreativRevier Heinrich Robert vor. Das Projekt soll als Zentrum für das Handwerk und das produzierende Gewerbe fungieren und gliedert sich in die Teilprojekte A, welches die Flächenentwicklung und den Bau umfasst, sowie Teilprojekt B zur Flächenentwicklung und Vermarktung. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf rund 43,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2027 sind Auszahlungen in Höhe von 2,3 Millionen Euro vorgesehen. Es wird eine Förderquote von 95 Prozent aus dem 5-StandorteProgramm angestrebt, wobei der formale Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg für Oktober 2026 geplant ist.
Die Umsetzung der Teilprojekte soll durch die Innovationszentren Hamm GmbH und die IMPULS erfolgen. Der Rat der Stadt Hamm soll diese Akteure mit der Errichtung, dem Betrieb sowie der Beantragung der Fördermittel beauftragen. Für die Finanzierung ist die Bereitstellung von Kapitalausstattung sowie eine Kreditlinie zur Vorfinanzierung vorgesehen. Für Teilprojekt A wird eine Kapitalausstattung von etwa 4,47 Millionen Euro und eine Kreditlinie von 5,5 Millionen Euro benötigt, während für Teilprojekt B eine Ausstattung von rund 153.000 Euro sowie eine Kreditlinie von 1,1 Millionen Euro vorgesehen sind. Die Flächenentwicklung umfasst zwei Grundstücke, wobei auf dem ersten Grundstück eine Bruttogeschossfläche von 13.275 Quadratmetern in Holzbauweise geplant ist. Der Projektbeginn ist für das erste Quartal 2027 avisiert, wobei die Bauphase für das erste Grundstück bis Anfang 2032 dauern soll.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.12Veräußerung der Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG („TGE“)Zur Vorlage · BV-200/26 · Beschlussvorlage
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Die Stadtwerke Hamm GmbH beabsichtigen, ihre Beteiligung an der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE) zu veräußern. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Konzernsteuerung sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm der Veräußerung des Kommanditanteils zustimmt. Dies umfasst auch die Veräußerung mittelbarer Anteile, die über die Beteiligung an der Trianel GmbH gehalten werden, sowie das Ausscheiden und die anschließende Liquidation der Trianel Gasspeicher Epe Verwaltungs GmbH.
Die Stadtwerke Hamm GmbH halten seit 2006 einen Kapitalanteil von 2 % an der TGE, die einen Untergrundspeicher für Erdgas in Gronau-Epe betreibt. Bestehende Speichernutzungsverträge laufen bis April 2028. Da für die Zeit danach mit niedrigeren Speichernutzungsentgelten zu rechnen ist und die bisherigen Verträge für die Gesellschafter keine Deckungsbeiträge zur Kostendeckung erwirtschafteten, streben die kommunalen Gesellschafter, die zusammen 90 % halten, den Verkauf an einen internationalen Höchstbietenden an. Die Unterzeichnung und der Vollzug des Anteilskaufvertrages sind für das erste Quartal 2027 geplant.
Durch den Verkauf wird in der Handelsbilanz der Stadtwerke Hamm GmbH ein Gewinn von 297.000 Euro realisiert, da die Beteiligung bereits zuvor abgewertet wurde. Die Versorgung der Bevölkerung mit Erdgas wird durch den Verkauf nicht beeinträchtigt, da die Stadtwerke Hamm das benötigte Erdgas bedarfsgerecht erwerben können. Die Veräußerung wird als Schritt in Richtung des Ausstiegs aus fossilen Energien bewertet.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.13Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der noch zur gründenden Stadtwerke Hamm EE-Anlagen GmbH & Co. KG (SWH-EEA), deren Komplementärgesellschaft, sowie an Projektgesellschaften für die Erzeugung, Einspeisung und Speicherung von Erneuerbaren Energien in Form von Kommanditgesellschaften und deren Komplementärgesellschaft(en)Zur Vorlage · BV-213/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-213/26 sieht die Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Gründung der Stadtwerke Hamm EE-Anlagen GmbH & Co. KG (SWH-EEA) sowie an deren Komplementärgesellschaften und weiteren Projektgesellschaften vor. Ziel der neuen Struktur ist die Erzeugung, Einspeisung und Speicherung erneuerbarer Energien, insbesondere Onshore-Windenergie und Photovoltaikanlagen, vorrangig in der Region Hamm.
Im Rahmen der Vorlage soll der Rat der Stadt Hamm die Gründung der Stadtwerke Hamm EE Verwaltungs GmbH sowie der Stadtwerke Hamm EE-Projekte Verwaltungs GmbH als Komplementärgesellschaften beschließen. Die Stadtwerke Hamm GmbH soll sich mit einer Kommanditeinlage von bis zu 30 Millionen Euro, einschließlich Darlehen oder Bürgschaften, an der Kommanditgesellschaft beteiligen. Zudem ist die Gründung von Projektgesellschaften für die Windparks Vöckinghausen und Roggenberg vorgesehen, wobei die Beteiligungsanteile zwischen 75,1 % und 100 % liegen sollen. Die Einlagen für diese Projekte sind mit bis zu 4,0 Millionen Euro beziehungsweise 2,5 Millionen Euro angesetzt.
Zusätzlich wird ein Vorratsbeschluss für die Beteiligung an weiteren Projekten unter Einhaltung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen beantragt. Dabei wird eine Mindestbeteiligung von 75,1 % durch neue Investoren sowie die Übertragung von Komplementärgesellschaften angestrebt. Die Finanzierung soll über Projektfinanzierungen und eine mögliche Bürgerbeteiligung erfolgen, wobei eine Eigenkapitalquote zwischen 20 % und 30 % angestrebt wird. Die operative Tätigkeit der SWH-EEA ist für das erste Halbjahr 2027 geplant. Die Vorlage befindet sich derzeit in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.14Gestaltung des MVA Hamm Verbundes ab 2027Zur Vorlage · BV-207/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die langfristige Fortführung der interkommunalen Kooperation im MVA-Hamm-Verbund. Mit der Beschlussvorlage BV-207/26 wird der Rat der Stadt Hamm ersucht, der Verlängerung des Konsortialvertrages zur Gestaltung des Verbundes ab 2027 zuzustimmen. Diese Verlängerung soll die bestehenden Regelungen, die ursprünglich bis Ende 2032 festgeschrieben waren, mindestens bis zum 31. Dezember 2042 fortführen. Die Geschäftsführung der Hamcom GmbH wird ermächtigt, diesen Beschluss in den entsprechenden Gremien des Verbundes umzusetzen.
Die Müllverbrennungsanlage Hamm dient als zentraler Bestandteil der Abfallentsorgung für die Stadt Hamm sowie die beteiligten Partner aus Dortmund und den Kreisen Unna, Soest und Warendorf. Im Rahmen der Anlagenentwicklung wurde das Vorhaben eines fünften Verbrennungslinien-Neubaus aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit vorerst zurückgestellt. Stattdessen konzentriert sich der Betrieb auf die Erneuerung der Rauchgasreinigungslinien, wofür ein Investitionsvolumen von über 55 Millionen Euro vorgesehen ist.
Die Verlängerung des Konsortialvertrages dient der Sicherung der langfristigen Entsorgungskapazitäten, der Optimierung der Wirtschaftlichkeit durch längere Abschreibungszeiträume sowie der Sicherung der Anlagenauslastung. Die Beteiligungsstruktur der Hamcom GmbH an der MVA Hamm Eigentümer GmbH und der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH bleibt mit jeweils 15,08 % unverändert. Die Verlängerung bildet zudem die Grundlage für die Anpassung von Pacht- und Verbrennungsverträgen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.15Beitritt zu der Genossenschaft KoPart eGZur Vorlage · BV-203/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Beitritt zur Genossenschaft KoPart eG aus Düsseldorf entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Konzernsteuerung sieht vor, einen Gesellschaftsanteil in Höhe von 750 Euro zu erwerben.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr. Um den regelmäßigen Ersatz und die Neubeschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die durch Verschleiß oder Verbrauch entstehen, zu bewältigen, sollen durch die Beteiligung an der Genossenschaft Einsparungen realisiert werden. Durch den Beitritt erhält die Feuerwehr die Berechtigung, Beschaffungen über ein gemeinsames Portal vorzunehmen. Ziel ist es, sowohl die finanziellen Kosten als auch den administrativen Aufwand bei der Beschaffung zu reduzieren.
Die finanziellen Mittel für den Anteil in Höhe von 750 Euro stehen im investiven Budget des Amtes für Konzernsteuerung zur Verfügung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Erwerb eines Geschäftsanteils an einer eingetragenen Genossenschaft der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.16Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2027 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-208/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll eine ordnungsbehördliche Verordnung beschließen, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2027 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet die Planung der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing-, welche für die genannten Termine entsprechende Veranstaltungsanträge und -konzepte eingereicht hat.
Die geplanten Öffnungszeiten sind jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgesetzt. Die vier Termine umfassen den 7. Mobilitätstag am 4. April 2027, das 10. Hammer GenussFest am 26. September 2027, den 27. Hamms Bunten Herbst am 24. Oktober 2027 sowie die Familien-Weihnacht am 12. Dezember 2027.
Das Ordnungsamt hat die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes NRW geprüft. Dabei wurde untersucht, ob die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Ladenöffnung, wie etwa die Belebung der Innenstadt oder der Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen, erfüllt sind. Die Verwaltung sieht die Kriterien für den Stadtbezirk Hamm-Mitte als erfüllt an. Im Rahmen eines runden Tisches wurden die örtlichen Akteure einbezogen. Stellungnahmen liegen unter anderem von der IHK Dortmund sowie der evangelischen und katholischen Kirche vor. Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der maximal zulässigen Anzahl an Sonntagsöffnungen und der Ausschluss bestimmter Feiertage werden durch die vorliegenden Anträge eingehalten.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.17Kommunale Pflegebedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2026 - 2029Zur Vorlage · BV-191/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Änderung der kommunalen Pflegebedarfsplanung für den Zeitraum 2026 bis 2029 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sieht vor, den bisherigen Beschluss zur Durchführung einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung gemäß § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Stattdessen soll eine unverbindliche örtliche Planung nach den Vorgaben des § 7 Abs. 1 bis 5 APG NRW durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die örtliche Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Stichtag 31. Dezember eines jeden zweiten Jahres zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Der Pflegebericht soll künftig neben der stationären Versorgung auch die Kurzzeit-, Tagespflege sowie Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen erfassen.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die bestehende Infrastruktur die pflegerische vollstationäre Versorgung abdeckt und laut aktuellen Analysen sowie demografischen Prognosen bis 2029 kein Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen besteht. Zudem wird auf veränderte Refinanzierungsbedingungen und den Fachkräftemangel verwiesen. Eine Entscheidung über die Wiedereinführung einer verbindlichen Planung kann zukünftig im Rahmen der Vorlage der örtlichen Planung nach Vorberatung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege getroffen werden. Die vorliegende Planung für 2026 bis 2029 hält an der Einschätzung fest, dass ausreichend Pflegeplätze zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 4.18Fortführung der Jugendarbeit Hamm-NordenZur Vorlage · BV-150/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-150/26 des Jugendamtes sieht eine Änderung der Trägerschaft für die Jugendarbeit in Hamm-Norden vor. Da sich der Verein „Jugendarbeit Hamm-Norden e. V.“, der seit 2003 die stadtteilintegrierte Jugend- und Drogenhilfe sowie weitere Angebote wie das Internetcafé „Drin“ durchführt, zum 31. Dezember 2026 auflösen wird, ist eine Neuregelung erforderlich. Als neuer Träger für die Fortführung der Angebote ab dem 1. Januar 2027 ist die „Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH“ vorgesehen, welche bereits die Verwaltungsaufgaben des Vereins übernimmt.
Der Plan sieht vor, den bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Hamm und dem Verein im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Die Verwaltung soll den Trägerwechsel vorbereiten und begleiten. Dabei ist vorgesehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen werden, um eine nahtlose Fortsetzung der Arbeit zu gewährleisten. Die Steuerung der Angebote soll weiterhin über Zielvereinbarungen und einen Qualitätsdialog erfolgen.
Für das Jahr 2027 sind städtische Aufwendungen in Höhe von 320.300 Euro veranschlagt. Diese Summe setzt sich aus Personalkosten für drei Vollzeitstellen, Sach- und Overheadkosten sowie Sonderkosten zusammen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt ab dem Jahr 2026 eingeplant. Die beteiligten Träger haben dem vorgeschlagenen Vorgehen in einem Gespräch mit dem Jugendamt bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.19Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahr 2027Zur Vorlage · BV-198/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Kommunale Job-Center Hamm AöR hat eine Beschlussvorlage (BV-198/26) vorgelegt, mit der der Rat der Stadt Hamm die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schul- zum Beruf“ für das Jahr 2027 befürworten soll. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus kommunalen Mitteln der Jugendberufshilfe erfolgen und sich auf einen Betrag von bis zu 153.255,00 Euro belaufen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Beratungsstelle der Friedrich-Wilhelm-Stiftung gGmbH unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren. Die Zielgruppe umfasst sozial und individuell benachteiligte Personen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit sowie bei der sozialen Integration haben. Die Arbeit soll sich im Jahr 2027 vorwiegend an Berufskollegs und Gesamtschulen konzentrieren. Geplant ist, mit 2,4 Vollzeitäquivalenten der Jugendsozialarbeit etwa 156 Schülerinnen und Schüler über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zu betreuen.
Die Ziele der Förderung sind die persönliche Stabilisierung, die berufliche Orientierung sowie die Vermittlung in qualifizierte Anschlussperspektiven oder den Erwerb von Bildungsabschlüssen. Die inhaltliche und organisatorische Begleitung sowie die Prüfung der Mittelverwendung obliegt der Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut Finanzierungsplan auf 249.756,00 Euro, wobei die restlichen Kosten durch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie Eigenmittel des Trägers gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 08.10.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.20Bebauungsplan Nr. 01.171 - Auf dem Santa-Monica-Platz - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-184/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-184/26 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.171 „Auf dem Santa-Monica-Platz“ beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 17.600 m² in der Gemarkung Hamm und setzt sich aus verschiedenen Flurstücken zusammen. Ziel der Planung ist eine städtebauliche Umstrukturierung, um die Aufenthaltsqualität sowie die Klimaresilienz im Sinne des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für die Innenstadt zu erhöhen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Prozesses ist zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Diese soll in Form einer Bürgerversammlung stattfinden, um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, die Zwecke, wesentliche unterschiedliche Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu bieten.
Die Beratung der Vorlage ist für die Gremien ASWM, AKUN und BV Mitte am 7. Oktober 2026 sowie für den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 12. Oktober 2026 geplant. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 13. Oktober 2026 vorgesehen. Seitens der Verwaltung werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Aufstellung des Bebauungsplans festgestellt. Das Stadtplanungsamt ist für die Vorlage federführend.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · ASWM, AKUN und BV Mitte
- 4.21ISEK Zukunftsplan Innenstadt 2040Zur Vorlage · BV-183/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-183/26 liegt dem Rat der Stadt Hamm das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Zukunftsplan Innenstadt 2040“ vor. Das Dokument dient als Entwicklungsgrundlage für die Stadtentwicklung. Der Rat soll das Konzept beschließen, die Beantragung von Fördermitteln autorisieren sowie die Verwaltung ermächtigen, die Umsetzung vorzubereiten und die Planungen zu konkretisieren, was auch die Vergabe an externe Büros einschließt. Einzelmaßnahmen erfordern jedoch gesonderte Beschlüsse.
Die geplanten Gesamtausgaben belaufen sich auf 31.387.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2027 bis 2031 und spätere Zeiträume. Davon entfallen 29.402.000 Euro auf investive und 1.985.000 Euro auf konsumtive Ausgaben. Die Einnahmen werden auf 28.718.200 Euro geschätzt, wobei 25.109.600 Euro aus der Städtebauförderung und 3.608.600 Euro aus dem Infrastrukturgesetz stammen sollen. Der städtische Eigenanteil beträgt 2.668.800 Euro.
Die Maßnahmen umfassen unter anderem die städtebauliche Entwicklung des Santa-Monica-Platzes, die Sanierung des Jugendkulturzentrums KUBUS sowie die Umgestaltung der Sternstraße, Gustav-Heinemann-Straße, Widumstraße und Martin-Luther-Straße West. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Qualifizierung der Rödinghauser Straße, der blauen und grünen Infrastruktur sowie Programmen wie dem Fassaden- und Hofflächenprogramm und dem City-Management. Zur Umsetzung soll Ende Oktober 202ierung ein Antrag auf Städtebaufördermittel bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Eine verwaltungsinterne Lenkungsgruppe soll die Steuerung übernehmen. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Oktober 2026 in den zuständigen Gremien und im Rat.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · ASWM, AKUN und BV Mitte
- 4.2243. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: 1. Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 24.03.2026 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · BV-163/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-163/26 des Stadtplanungsamtes behandelt die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche, einer ehemaligen Gärtnerei im Stadtteil Haaren, zur Förderung von Freizeitnutzungen. Das Vorhaben sieht die Ausweisung eines Sondergebiets für Sport und Freizeit sowie Camping vor, um eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze und Glamping-Unterkünfte zu ermöglichen. Die südlich angrenzende landwirtschaftliche Fläche soll als Grünfläche dargestellt werden. Zur Sicherstellung der Konformität mit den Zielen der Raumordnung wurde das Sondergebiet auf der Brachfläche der ehemaligen Gärtnerei verkleinert.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 24. März 2026 sowie die förmliche Beschlussfassung der Änderung inklusive der Begründung vom 18. August 2026. Dabei werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Emschergenossenschaft/Lippeverband und der Regionalverband Ruhr, abgewägt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand in zwei Zeiträumen statt, wobei keine Anregungen eingingen.
Die Planungskosten werden durch Verträge mit Vorhabenträgern gedeckt, während Einzahlungen in Höhe von 8.900 Euro erwartet werden. Der Beratungsprozess sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie in verschiedenen Ausschüssen vor und endet mit der Entscheidung durch den Rat am 13. Oktober 2026. Nach dem Feststellungsbeschluss werden die Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.23Bebauungsplan Nr. 01.159 - Auf dem Pottkamp - hier: Erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-169/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-169/26 wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.159 „Auf dem Pottkamp“ beantragt. Das etwa 43,5 Hektar große Plangebiet umfasst das ehemalige Thyssen-Drahtwerke-Areal in Hamm. Ziel der Planung ist die Schaffung eines verbindlichen Rahmens für die gewerbliche Entwicklung sowie die Ansiedlung von Logistikbetrieben, wobei bestehende Industrienutzungen gesichert und Flächen für Gewerbe- und Industriegebiete sowie Mischgebiete, Sondergebiete für Büro und Verwaltung sowie Grünflächen bereitgestellt werden sollen.
Die Stadt übernimmt im Rahmen des Verfahrens planerische Entwicklungskosten in Höhe von insgesamt 120.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2026 und 2027. Die Kostenverteilung für Fachgutachten und das Planaufstellungsverfahren erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor nach Grundstücksanteilen, während die Kosten für Altlasten und Sanierungen beim Hauptgrundstückeigentümer liegen. Die Prüfung der Umsetzbarkeit umfasst Themen wie die Verkehrsbelastung der Hafenstraße, die Erweiterung der Hafenbahn, die Anbindung an den ÖPNV sowie Klimaanpassungsmaßnahmen. Hierfür sind Fachgutachten zu Umwelt, Artenschutz, Immissionsschutz, Verkehr, Altlasten und Energie vorgesehen.
Die Planung orientiert sich an Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wie Durchgrünung und der Nutzung regenerativer Energien. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden. Parallel wird eine Änderung des Flächennutzungsplans angestrebt. Der Beratungsablauf sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vor.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.24Bebauungsplan Nr. 01.170 - Werler Straße / Nahversorger - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-155/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-155/26 beantragt das Stadtplanungsamt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.170 – Werler Straße / Nahversorger. Das etwa 1,77 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk Hamm-Mitte umfasst Flächen eines Lebensmitteldiscounters sowie ein brachliegendes Gelände eines ehemaligen Autohauses. Ziel der Planung ist die Schaffung eines gemeinsamen Standortes für die Unternehmen Aldi und Lidl mit einer maximalen Verkaufsfläche von jeweils 1.200 m² pro Markt sowie einer gemeinsamen Stellplatzanlage. Die bauliche Nutzung soll als Sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden, um die Nahversorgung basierend auf dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm zu sichern.
Die verkehrliche Erschließung des Gebiets soll über den Seitenarm der Werler Straße erfolgen. Im Rahmen des Verfahrens ist die Erstellung einer einzelhandelswirtschaftlichen Auswirkungsanalyse sowie die Berücksichtigung von Begrünungsvorgaben vorgesehen. Die Verwaltung soll zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit durchführen. Das Verfahren ist als Vollverfahren nach § 2 BauGB geplant, wobei eine Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB möglich bleibt. Parallel dazu kann eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich werden. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge der Bezirksvertretungen Hamm-Mitte und Hamm-Rhynern sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat der Stadt Hamm am 13. Oktober 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.25Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-175/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-175/26 beantragt das Stadtplanungsamt die Aufstellung der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.036 – Sportzentrum Werries. Das etwa 1,2 Hektar große Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk Uentrop in der Gemarkung Werries. Die Änderung umfasst einen Teilbereich des seit 1975 rechtskräftigen Bebauungsplans und wird durch verschiedene Flurstücke begrenzt.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung an die aktuelle Baunutzungsverordnung anzupassen. Da der ursprüngliche Bebauungsplan auf der Fassung von 1968 basiert, sollen die Regelungen nun auf den heutigen Rechtsstand gebracht werden. Eine grundlegende Umnutzung der Flächen ist nicht vorgesehen; das Gebiet soll weiterhin als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt werden. Damit sollen die Nutzungsdurchmischung aus Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen und Versorgung sowie die städtebauliche Struktur erhalten bleiben. Zudem werden die Zielsetzungen des städtischen Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten berücksichtigt.
Im Rahmen des Verfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist zudem als klimarelevant eingestuft, weshalb im Zuge des Verfahrens Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung untersucht werden sollen. Der Rat der Stadt Hamm soll die Aufstellung beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens beauftragen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.261. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.062 - östl. Kranstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-209/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-209/26 wird die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.062 im Bereich der östlichen Kranstraße beantragt. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Uentrop umfasst eine Fläche von etwa 73.000 m². Ziel der Änderung ist die qualitative Aufwertung des Industriegebiets Uentrop Mitte sowie eine zukunftsorientierte gewerbliche Entwicklung. Dabei soll die Nutzung des Gebiets so angepasst werden, dass verkehrsintensive Logistik-, Speditions- und reine Lagerbetriebe ausgeschlossen werden, während stark emittierende Nutzungen beibehalten werden können.
Die Planung sieht eine Gliederung des Industriegebiets in zwei Teilbereiche vor, wobei die Einhaltung der Abstandsklassen gemäß dem Abstandserlass NRW 1990 berücksichtigt wird. Zudem umfasst die Vorlage die Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts sowie die Integration von Klimaschutz-, Klimafolgenanpassungs- und Umweltschutzzielen, wie etwa Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung. Entlang der Grenzen zu den westlichen, nördlichen und östlichen Verkehrsanlagen sind Pflanzungen vorgesehen. Die Erschließungsstruktur soll zudem auf den Bedarf an kleineren, emissionsintensiven Grundstücken überprüft werden.
Das Verfahren sieht eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vor. Die Beratung der Vorlage durch die zuständigen Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 12. Oktober 2026 geplant, wobei die abschließende Entscheidung im Rat für den 13. Oktober 2026 vorgesehen ist. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet. Federführend ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.27Bebauungsplan Nr. 02.126 - Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-167/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage BV-167/26 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 02.126 zur Veröffentlichung beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,7 Hektar und betrifft die Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße. Ziel des Vorhabens ist es, bestehende städtebauliche Ziele planungsrechtlich verbindlich zu sichern und eine planungsrechtliche Lücke zwischen den angrenzenden Bebauungsplänen zu schließen.
Der Plan sieht die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie Teilbereichen mit Wald vor. Damit soll die Fortführung der Grünverbindung zwischen dem Bereich Burghügel Mark und dem Kurpark sowie die Anbindung an die großräumige Grünverbindung „Rhynern – Heessen“ aus dem Masterplan Freiraum realisiert werden. Die Planung umfasst zudem die Sicherung von Fuß- und Radwegeverbindungen innerhalb der Grünstrukturen.
Das Vorhaben wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Begründung führt aus, dass das Gebiet eine hohe klimaökologische Bedeutung als Puffer- und Ausgleichsfläche besitzt und zur lokalen Belüftung sowie zur Klimaregulierung beiträgt. Die Verwaltung beantragt, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange zu beschließen und den Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.281. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.094 - Galerie Mensing - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-132/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-132/26 wird die erste vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.094 – Galerie Mensing sowie des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans beantragt. Gegenstand der Planung ist eine ca. 10.300 m² große Fläche in der Gemarkung Rhynern. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Anpassung der baulichen Anlagen an die tatsächliche Umsetzung des Projekts. Dies beinhaltet insbesondere den Übergang von einem ursprünglich geplanten dreigeschossigen Gebäude zu einem verkleinerten, eingeschossigen Baukörper in Modulbauweise. Die Anpassungen umfassen zudem die Geschossigkeit, die Fassadengestaltung, die Dachformen sowie die Gestaltung der Stellplatzanlage.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Änderung gemäß § 13 BauGB vor. Damit verbunden ist die Beauftragung der Verwaltung mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge sowie der Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vor. Finanzielle Auswirkungen werden im Dokument verneint. Nach der Konkretisierung des Planentwurfes und der Durchführung der erforderlichen Verfahren wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Dem Antrag liegen verschiedene Planungsunterlagen sowie ein Antrag des Vorhabenträgers vom 10. Juni 2026 bei. Federführend für die Vorlage ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Verschiedenes