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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 1.Anträge zur Niederschrift Teil I des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 12.09.2022, Nr. 0188/22 Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Gründung einer „Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Service gGmbH“ als Servicegesellschaft der UKBSZur Vorlage · 0955/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Vorlage 0955/22_VL den Beschluss zur Gründung einer „Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Service gGmbH“ vor. Die neue Gesellschaft soll als Servicegesellschaft der Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) fungieren, an der die Stadt Hamm mit einem Anteil von 6,6 % mittelbar beteiligt ist. Ein gleichberechtigter Gesellschafter der neuen gGmbH ist die Werkstatt im Kreis Unna GmbH.
Der Zweck der neuen Gesellschaft ist die Erbringung spezifischer Dienstleistungen für die UKBS, darunter Hausmeisterdienste inklusive Winterdienst, die Pflege des Wohnumfeldes sowie einfache Malerarbeiten. Das Konzept sieht vor, dass bis zu acht Jugendliche aus dem Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit sowie Auszubildende diese Tätigkeiten unter der Anleitung von zwei Meistern ausführen. Damit soll ein Beitrag zu den Bildungszielen des Kreises Unna geleistet werden, die die Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes anstreben.
Die gesellschaftsvertragliche Ausgestaltung ist darauf ausgelegt, den Zugang zu Förderprogrammen zu ermöglichen und die Gemeinnützigkeit sicherzustellen. Die Leistungen der gGmbH sollen ausschließlich als interne Service für die UKBS erbracht werden, ohne eine Tätigkeit am freien Markt zu verfolgen. Der Rat wird angehalten, der Gründung auf Basis des beigefügten Gesellschaftsvertrags zuzustimmen und die Vertreter der Stadt Hamm in den Gremien der UKBS zur entsprechenden Zustimmung anzuweisen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.Gewährung eines Zuschusses an das DRK, Kreisverband Hamm e.V., bezüglich des Projektes „Meine Heimat –meine Zukunft“ für Asylbewerber und Flüchtlinge in Hamm.Zur Vorlage · 0981/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gewährung eines Zuschusses an den DRK, Kreisverband Hamm e.V., beschlossen. Die Förderung bezieht sich auf das Projekt „Meine Heimat – meine Zukunft“, welches die Rückkehrberatung für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Stadt umfasst. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Anteilsfinanzierung über den Zeitraum vom 30. Juni 2022 bis zum 29. Juni 2025.
Die geplanten Auszahlungen belaufen sich auf bis zu 12.500 Euro im Jahr 2022, jeweils bis zu 25.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024 sowie bis zu 12.500 Euro im Jahr 2025. Der städtische Eigenanteil wird mit insgesamt 75.000 Euro beziffert. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Zustimmung und Einbeziehung etwaiger Korrekturbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF).
Das Projekt dient der Unterstützung der freiwilligen Rückkehrbereitschaft von Personen, denen kein dauerhaftes Bleiberecht zusteht. Durch die Beratungsarbeit des DRK sollen die Ausreisevorbereitungen begleitet und die Reintegration in den Herkunftsländern unterstützt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die entsprechenden Haushaltsmittel für die genannten Jahre zur Verfügung stehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 01.12.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 3.Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 0985/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbH bis zum 31. Dezember 2023 zugestimmt. Mit diesem Beschluss wurde zudem der kommunale Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, der Verlängerung zuzustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Stadt Hamm hält eine Beteiligung von 58,3 % an der Gesellschaft, während der Regionalverband Ruhr (RVR) die restlichen 41,7 % hält. Beide Gesellschafter leisten jährliche Zuschüsse im Verhältnis ihrer Anteile, wobei die Stadt Hamm zusätzlich einen Sonderzuschuss in Höhe von 300.000 € gewährt. Für das Jahr 2023 belaufen sich die geplanten Aufwendungen der Stadt Hamm auf 1.477.700 €. Der RVR trägt einen Anteil von 952.300 € an den Gesamtforderungen in Höhe von 2.430.000 €.
Die Notwendigkeit der Verlängerung ergibt sich aus dem Auslaufen des bisherigen Vertrages zum 31. Dezember 2022 sowie aus gestiegenen Aufwänden durch Tariferhöhungen und die Anpassung des Mindestlohns. Im Haushaltsplan 2023 waren bislang 1,4 Millionen Euro vorgesehen. Um den Differenzbetrag zu decken, wird die Budgetentwicklung im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung durch das zuständige Dezernat beobachtet. Eine Evaluierung der finanziellen Situation soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2024/2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0989/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Die Anpassung der Satzung erfolgt primär aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Umsatzsteuerrecht.
Nach Angaben der Verwaltung sind Überlassungsgebühren für Instrumentenausleihen, sofern kein dazugehöriger Fach- oder Ensembleunterricht belegt wird, ab dem genannten Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig. Für diese Fälle wird eine zusätzliche Erhebung der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % vorgesehen, die an das Finanzamt abzuführen ist. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
Neben der steuerrechtlichen Anpassung umfasst die Vorlage weitere inhaltliche Änderungen. So wurde das Angebot der 10er-Karte für Erwachsene erweitert und die Gebühren für elementaren Tanz- sowie Musikunterricht neu geregelt. Zudem wurde die Möglichkeit verankert, gebührenfreie Projekte anzubieten, sofern diese durch Landes- oder Bundesmittel gefördert werden. Redaktionelle Anpassungen betreffen zudem die Terminologie innerhalb der Satzung, etwa die Ersetzung des Begriffs Fachbereichsleitung durch Fachgruppenkoordination. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken bewertet.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbHZur Vorlage · 0991/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2022 der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (HGB) zugestimmt. Ziel der Änderungen ist die Modernisierung und Digitalisierung der Gremienbetreuung innerhalb der Gesellschaft.
Durch die Neufassung des Vertrages werden die elektronische Einladung zu Sitzungen, die Durchführung digitaler Versammlungen sowie die digitale Beschlussfassung rechtlich ermöglicht. Konkret sind hiervon verschiedene Paragrafen betroffen, die unter anderem die Einberufung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung regeln. Die Einladung kann künftig neben dem Postweg auch auf elektronischem Wege erfolgen. Zudem wird festgelegt, dass die ordentliche Gesellschafterversammlung als virtuelle Sitzung stattfinden kann. Für die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung wurde ergänzt, dass die Vertretung des Stammkapitals auch durch Zuschaltung im Sinne der digitalen Sitzungsform erfolgen kann.
Der Rat hat zudem die Vertreter in den Gremien der HGB beauftragt, die erforderlichen Beschlussfassungen zur Umsetzung der Änderungen vorzunehmen. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg ist für diese Vertragsänderung keine Anzeige bei der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen der Anpassungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 6.Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Kapitalzuführung an den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) und die Impuls. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH im Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 0995/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0995/22_VL sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2022 vor, um Kapitalzuführungen an zwei städtische Unternehmen zu leisten. Der Rat der Stadt Hamm soll dem Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) eine Summe von 1,0 Millionen Euro sowie der Impuls. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH einen Betrag von 1,366 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Die Kapitalzuführung an den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm dient der Stärkung des Eigenkapitals des Unternehmens. Für die Impuls. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH ist die Bereitstellung der Mittel mit der Sicherstellung der Liquidität begründet. Die Agentur fungiert als Dachorganisation für das Liquiditätsmanagement ihrer Tochtergesellschaften. Im Rahmen des sogenannten 5-Standorte-Programms wurden bereits Projekte entwickelt, für die teilweise Zuwendungsbescheide vorliegen oder eine besondere Förderwürdigkeit durch den NRW-Stärkungsrat festgestellt wurde, etwa für die Agenturen „Wasserstoffallianz“ und „Nachhaltige Güterverkehrswirtschaft“. Da für die Kofinanzierung dieser Projekte ein Bedarf von bis zu 10 Prozent besteht und die förmliche Bewilligung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch aussteht, ist die kurzfristige Stärkung der Liquidität der Agentur vorgesehen.
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 2.366.000 Euro. Die Finanzierung der Mittel kann im Rahmen der Gesamtdeckung innerhalb des Investitionsbudgets durch freie Mittel aus dem Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität) erfolgen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 7.Stadtwerke Hamm GmbH: Ausweitung der Projektentwickklungsaktivitäten der Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG auf Österreich und Gründung der Trianel Energieprojekte Österreich GmbHZur Vorlage · 0996/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Ausweitung der Projektentwicklungsaktivitäten der Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG (TEP) auf den österreichischen Markt zugestimmt. Mit dieser Entscheidung wird die Anpassung des Unternehmensgegenstands sowie der Gesellschaftsverträge der TEP befürwortet, um die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien über die bisherige Grenze Deutschlands hinaus zu ermöglichen.
Im Zuge dieser Erweiterung wird die Gründung der Trianel Energieprojekte AT GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der TEP unterstützt. Diese neue Gesellschaft soll als Holding für den österreichischen Markt fungieren und sich mit einer Eigenkapitaleinlage von 3.000.000 Euro beteiligen. Zudem wurde die Gründung der TEP AT Projektverwaltungs GmbH mit einer Eigenkapitaleinlage von 35.000 Euro beschlossen. Die TEP AT soll künftig weitere Beteiligungsgesellschaften zur Realisierung von Projekten in Österreich gründen oder erwerben, sofern die festgelegten Investitionskriterien erfüllt sind.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Möglichkeit zur geografischen Diversifizierung des Erzeugungsportfolios und der Nutzung des attraktiven österreichischen Marktes für Photovoltaik- und Windprojekte. Für die Stadtwerke Hamm ergibt sich durch die Struktur eine mittelbare Beteiligung an der neuen österreichischen Gesellschaft in Höhe von 1,12 %. Die Finanzierung der Eigenkapitaleinlagen erfolgt aus vorhandenen Mitteln der TEP, sodass kein zusätzliches Kapital durch die Stadtwerke bereitgestellt werden muss. Die Kommunalaufsicht hat das Vorhaben bereits als genehmigungsfähig bewertet.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 8.Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2023Zur Vorlage · 0998/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2022 die Erhöhung der Gebührensätze für den Rettungsdienst ab dem 1. Januar 2023 beschlossen. Die Anpassung betrifft die Gebühren für Krankentransporte, Rettungstransporte sowie Notarzteinsätze. Konkret steigt der Satz für Krankentransporte von 212,50 Euro auf 213,00 Euro, während die Gebühr für Rettungstransporte von 600,50 Euro auf 693,50 Euro und die Kosten für Notarzteinsätze von 618,50 Euro auf 771,00 Euro angehoben werden. Die Gebühr pro Kilometer für Fahrten über das Stadtgebiet hinaus bleibt unverändert bei 3,00 Euro.
Die Verwaltung begründet die Neukalkulation mit allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten und Sachkosten für medizinische Geräte. Zudem werden ein zusätzlicher Rettungswagen sowie ein Notarzteinsatzfahrzeug in den Dienst gestellt. Auch interne Verrechnungen mit anderen Stadtämtern führten zu höheren Kosten. Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW zu gewährleisten, war eine Anpassung der Sätze notwendig.
Im Zuge des Beschlusses wurden zudem die Anlagen 13.5 und 13.6 zum Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Hamm aktualisiert, um die Personalplanung für Notfallsanitäter sowie die Neubeschaffung von Fahrzeugen abzubilden. Parallel dazu wurde die 3. Änderungssatzung zur Satzung über den Rettungsdienst verabschiedet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft. Die Krankenkassenverbände wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 9.Abfallgebührensatzung 2023: Gebühren für Voll- und Holservice 2023Zur Vorlage · 1004/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für den Holservice und den Vollservice der Abfallentsorgung.
Nach Angaben der Verwaltung beruhen die geplanten Änderungen auf tarifbedingten Personalkostensteigerungen, die nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden können. Die Gebühren für diese Leistungen wurden seit dem Jahr 2012 stabil gehalten. Im Rahmen der Gebührengerechtigkeit wird zwischen Leistungen bis zu einer Entfernung von 20 Metern und Wegen, die darüber hinausgehen, unterschieden.
Beim Holservice werden die Behälter vom Grundstück abgeholt und nach der Leerung nicht zurückgestellt, während beim Vollservice die Behälter nach der Leerung wieder am ursprünglichen Platz platziert werden. Für die 2-rädrigen MGB bei einer 4-wöchentlichen Leerung erhöht sich die Gebühr von 14,50 Euro auf 16,25 Euro. Bei einer 14-täglichen Leerung steigt der Betrag von 29,00 Euro auf 32,50 Euro. Im Vollservice erhöht sich die Gebühr für eine 14-tägliche Leerung von 58,00 Euro auf 65,00 Euro.
Für Wege über 20 Meter werden die Gebühren pro Meter und Abfuhr angepasst. Die Behältergebühren für Restmüll und Bioabfälle bleiben für das Jahr 2023 unverändert. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der vorliegenden Fassung der Gebührensatzung.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt HammZur Vorlage · 1005/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Neufassung der Abwassergebührensatzung 2023 sowie die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Die Neuregelung basiert auf einer neuen Gebührenkalkulation, die eine Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW vorsieht.
Die Kalkulation für das Jahr 2023 zeigt, dass die Gesamtgebührensätze für einen beispielhaften Vier-Personen-Haushalt unverändert bleiben. Dies wird durch die Verwendung eines Sonderpostens aus positiven Ergebnissen der Vorjahre ermöglicht, der etwa 5 Millionen Euro umfasst. Dieser Ausgleich dient dazu, Kostensteigerungen abzufangen. Zu den identifizierten Kostensteigerungen gehören eine Erhöhung der Verbandsumlage um insgesamt 1,3 Millionen Euro, was primär auf gestiegene Energiepreise zurückzuführen ist, sowie ein Anstieg der Kosten für den Netzbetrieb beim Lippeverband um 0,5 Millionen Euro und bei den städtischen Kosten um 0,2 Millionen Euro.
Obwohl die Gesamtsumme für den Musterhaushalt stabil bleibt, ergeben sich Verschiebungen innerhalb der einzelnen Gebührentatbestände, was Auswirkungen auf einzelne Gebührenzahler haben kann. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige Über- oder Unterdeckungen in den Folgejahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden und somit haushaltsneutral bleiben. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 11.Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · 1007/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2022 den Wirtschaftsplan 2023 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Grundlage für diesen Beschluss bilden die Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH, welche dem Rat die Zuständigkeit für die Feststellung des Wirtschaftsplans übertragen.
Der Aufgabenbereich des Betriebes umfasst die Straßenreinigung, die Abfallsammlung, den Betrieb der städtischen Deponie sowie der Kompostierungsanlage. Zudem werden der Betrieb des städtischen Fuhrparks sowie verschiedene gewerbliche Leistungen in den Bereichen Entsorgung, alternative Energien und Werkstattleistungen für Dritte wahrgenommen.
Der Wirtschaftsplan umfasst neben dem Erfolgsplan für das Jahr 2023 auch eine Übersicht der Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2022 bis 2026, einen Vermögensplan, einen Finanzplan sowie eine Stellenübersicht. Die geplanten Erlöse und Aufwendungen resultieren primär aus Gebührenbedarfsrechnungen. Die größten Aufwendungen im Erfolgsplan entfallen auf den Personalaufwand in Höhe von circa 11.483 T€ sowie auf die Entsorgung mit rund 8.934 T€.
Im Vermögensplan sind investive Auszahlungen für Sachanlagen in Höhe von 11.543 T€ vorgesehen, die vor allem Neubauten sowie Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und technischen Anlagen umfassen. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 8.500 T€ vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 bis 2026 veranschlagt. Die Stellen des Personals im Bereich der tariflich Beschäftigten wurden aus dem Stellenplan der Stadt Hamm in den Wirtschaftsplan des ASH übergeleidet.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage 2023Zur Vorlage · 1008/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer aktuellen Gebührenkalkulation, die die Kosten- und Erlöserwartungen für das kommende Wirtschaftsjahr berücksichtigt.
Laut der Sachdarstellung resultieren die Anpassungen aus gestiegenen Betriebs- und Entsorgungskosten, die laut Verwaltung nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden können. Zudem wurde eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2019 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW in die Berechnung einbezogen.
Die Gebührenänderungen betreffen ausschließlich gewerbliche Anlieferer. Die Anlieferung von Kleinmengen aus Privathaushalten bleibt weiterhin gebührenfrei. Für sortenreinen Grünabfall erhöht sich der Preis von 45,00 Euro auf 54,00 Euro pro Tonne. Die Gebühr für Wurzelstöcke und Stammholz bleibt mit 75,00 Euro pro Tonne unverändert. Zusätzlich werden Laub mit einer Gebühr von 52,00 Euro pro Tonne sowie Mähgut mit 88,00 Euro pro Tonne in die Satzung aufgenommen. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 13. Dezember 2022 zugestimmt.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 13.Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1010/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 7. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Neuregelung basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die darauf abzielt, die Gebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW kostendeckend zu erheben.
Die Kalkulation berücksichtigt Ergebnisse aus Vorperioden in Höhe von 172.686 Euro. Aufgrund von Überdeckungen aus den vergangenen Jahren ist für den Erwerb von Nutzungsrechten eine Gebührensenkung von 1,4 Prozent vorzunehmen. Im Gegensatz dazu sieht die Vorlage aufgrund von Unterdeckungen aus Vorjahren eine Erhöhung der Bestattungsgebühren um etwa 13,9 Prozent vor.
Trotz dieser unterschiedlichen Anpassungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen ergibt sich für die Summe der kalkulierten Gebührensätze bei Standardbestattungen keine Veränderung zum Vorjahr. Die Gebühren für verschiedene Bestattungsformen, wie etwa Erdwahlgrabstätten, Urnenwahlgräber oder Baumbestattungen, bleiben in der Gesamtsumme stabil. Der städtische Eigenanteil umfasst dabei Aufwendungen, die nicht den Gebührenzahlern zugerechnet werden können, wie etwa die Pflege von Vorratsflächen oder Anteile an der Pflege des allgemeinen Grüns. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 14.Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · 1012/22_VL · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 1012/22 der Stadtverwaltung Hamm wird eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm thematisiert. Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2022 beschlossen, die personelle Veränderung in diesem Gremium vorzunehmen.
Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung der Sparkasse Hamm, dass das bisherige stellvertretende Mitglied des Verwaltungsrates sein Amt zum 31. Dezember 2022 niederlegt. Als Nachfolge wurde auf Grundlage eines Wahlvorschlags der Personalversammlung eine neue stellvertretende Person vorgeschlagen. Der Rat hat beschlossen, das bisherige Mitglied zum Jahresende 2022 abzuberafen und eine neue Person als stellvertretendes Mitglied zum 1. Januar 2023 zu entsenden.
Die Vorlage wurde zuvor im Hauptausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beraten. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Neubesetzung werden in dem Dokument nicht aufgeführt.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- C.Mitteilungsvorlagen
- 1.Sanierung SchulhöfeZur Vorlage · 0178/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Schulhöfe der Bodelschwinghschule, der Johannesschule und der Josefschule vor. Die Umsetzung der Maßnahmen soll ab dem Frühjahr 2021 erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist, die Fördermittel bewilligt werden und der Haushaltssanierungsplan 2021 ff. genehmigt wird. Die Finanzierung soll über das Bundesprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erfolgen, wobei die Verwaltung einen Förderantrag beabsichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 910.000 Euro, wobei die städtische Eigenanteil auf etwa 10 bis 30 Prozent geschätzt wird.
An der Bodelschwinghschule ist der Austausch des Asphaltbelags durch Betonsteinpflaster sowie die Errichtung eines Soccerspielfeldes mit Kunststoffbelag und Ballfangzaun vorgesehen. Die Kosten hierfür werden auf etwa 400.000 Euro beziffert. An der Johannesschule sollen durch die Installation eines Balancierparcours, eines Sandkastens, einer Slackline sowie einer Kurzstreckenlaufbahn neue Sport- und Spielangebote geschaffen werden. Die Kosten für diese Maßnahmen liegen bei rund 110.000 Euro. An der Josefschule soll der bestehende Asphaltbelag durch farbig gestaltetes Betonsteinpflaster ersetzt werden. Geplant ist zudem die Errichtung eines Fahrradparcours zur Verkehrserziehung. Die Kosten für diese Sanierung werden auf etwa 400.000 Euro geschätzt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Bildung einer Einigungsstelle
- 3.Erwerb des Kulturbahnhofes, Willy-Brandt-Platz 1d
- D.Verschiedenes