Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedinghoffstraße und Münsterstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 0058/21 die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Mansfelder Straße zwischen der Einmündung Uedinghoffstraße und der Münsterstraße angeregt. Hintergrund ist das Bestreben, die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 30 km/h zu reduzieren, nachdem ein gleichlautender Antrag der CDU-Fraktion bereits in der Vergangenheit abgelehnt wurde.
Die Verwaltung hält nach eigener Stellungnahme an der Auffassung fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach § 46 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung nicht gegeben sind, da kein unmittelbarer Zugang zu schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen oder Kitas von der Mansfelder Straße aus erfolgt.
Die SPD-Fraktion verweist dennoch auf Situationen, die durch den fließenden und parkenden Verkehr sowie durch erhöhte Geschwindigkeiten in den Abend- und Nachtstunden entstehen. Neben der Befürwortung der Einzeichnung eines Piktogramms für Kinder fragt die Fraktion an, welche weiteren Möglichkeiten zur Gefahrenbeseitigung und zum Schutz von Kindern und Senioren genutzt werden können. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, ob zur Erzielung eines Erziehungseffekts zeitweise ein Enforcement Trailer eingesetzt werden kann.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 24.08.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 08.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen