Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedinghoffstraße und Münsterstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen die rechtliche Lage zur Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße dargelegt. Der Abschnitt der Straße zwischen der Einmündung Uedinghoffstraße und der Münsterstraße soll gemäß dem Antrag einer Temporeduzierung unterzogen werden.
Nach erneuter Prüfung hält die Verwaltung an ihrer Auffassung fest, dass die Voraussetzungen für eine solche Beschränkung nach § 4ﺒ6 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung nicht gegeben sind. Begründet wird dies damit, dass kein unmittelbarer Zugang zu schutzbedürftigen Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Seniorenzentren direkt von der Mansfelder Straße aus erfolgt.
Die SPD-Fraktion weist in der Anfrage auf Gefahrensituationen für Kinder und Senioren sowie auf erhöhte Geschwindigkeiten in den Abend- und Nachtstunden hin. Es wird nach weiteren Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung und zur Gefahrenbeseitigung gefragt, unter anderem durch die Nutzung eines Enforcement-Trailers oder die Einzeichnung von Piktogrammen.
Die Verwaltung teilt mit, dass nach Rücksprache mit der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zeitnah verstärkte Überwachungsaktionen sowohl mit dem Enforcement-Trailer als auch mobil geplant sind. Dies soll insbesondere zu Beginn des Schuljahres nach den Sommerferien geschehen. Zudem ist die Anbringung von Bannern mit dem Hinweis auf den Schulbeginn vorgesehen.
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- 24.08.2021kein Ergebnis hinterlegt
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