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Beschlussvorlage

Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates

0258/21_VL 22.02.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte befasst sich mit der Benennung von zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode. Grundlage hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016, wonach die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit des Stadtrates gebunden ist und mit dem Ablauf der Wahlperiode endet. Die Bestimmung der neuen Mitglieder soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode erfolgen.

Im Rahmen dieses Verfahrens benennen die sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm jeweils zwei Personen für das Gremium. Voraussetzung für eine Nominierung sind ein Hauptwohnsitz im jeweiligen Stadtbezirk sowie das vollendete 65. Lebensjahr.

Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit weiter aus.

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