Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat im Rahmen der Sitzung am 23. Februar 2021 über die Verteilung des Bezirksbudgets für das Haushaltsjahr 2021 entschieden. Mit dem Beschluss wurde die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Einzelansätze festgelegt. Darüber hinaus nahm die Bezirksvertretung die bezirksbezogenen Haushaltsansätze zustimmend zur Kenntnis.
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet die gesetzliche Regelung nach § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck eines Teils der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel eigenständig entscheiden können. Seit dem Haushaltsjahr 2001 werden den Stadtbezirken eigene Mittel in Höhe von 0,30 Euro pro Einwohner sowie ein Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zur freien Verwendung zugewiesen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verteilung des Bezirksbudgets auf die Einzelansätze der Verwaltung und des Rates nach der Beratung mitgeteilt wird, wobei der Gesamtbetrag des Budgets unveränderlich bleibt. Im Rahmen der Beratung der Haushaltssatzung wirken die Bezirksvertretungen zudem an den Positionen mit, die Auswirkungen auf ihren jeweiligen Bezirk und deren Aufgaben haben, und können hierzu Vorschläge sowie Anregungen einbringen. Der entsprechende Bezirksplan sowie eine Liste der investiven Maßnahmen liegen der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
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