Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0064/21 vom 22.06.2021, Teil I
- 2.Innenstadt 2030: Städtebaulichen Studie – Verbindungsachse Rödinghauserstraße– Sachstandsbericht -Zur Vorlage · 0419/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll den Sachstandsbericht zur städtebaulichen Studie „Verbindungsachse Rödinghauserstraße“ zur Kenntnis nehmen. Ziel der Untersuchung ist die Attraktivierung der Verbindung zwischen dem Allee Center und der Weststraße sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Rahmen des ISEK Perspektive Innenstadt 2030. Die Studie betrachtet Handlungsoptionen für den Bereich vom Allee Center über die Ritterpassage bis zum Martin-Luther-Platz. Geplante Maßnahmen umfassen die Ausbildung eines Rödinghauserplatzes mit Wasserspiel, die Verbesserung der Fassadenqualität, Begrünung sowie Verkehrsberuhigung. Die weitere Planung soll auf Basis des Berichts konkretisiert und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Vorplanungen beinhalten zudem die Untersuchung der Weststraße 36 sowie die Ausbauplanung der Ritterstraße. Da für die Verbreiterung der Rödinghauserstraße ein Eingriff in das Gebäude Weststraße 36 notwendig ist, prüft ein Architekturbüro die technische Machbarkeit eines Rückbaus sowie den Entwurf eines Neubaus auf dem Parkplatz Ritterstraße. Dieser Neubau soll eine Tiefgarage, Gastronomie, Gewerbeeinheiten, Büros, Praxen und Wohnnutzung umfassen. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.090 Ritterstraße erforderlich. Die Ausbauplanung der Ritterstraße im Bereich Westenwall bis Hausnummer 28 sieht die Neuerung der Tiefgaragenzufahrt, der Anlieferung und des Fußgängerbereichs sowie die Festlegung neuer Baumstandorte vor. Die Kosten für die Ausbauplanung werden von dem Investor des Btween getragen. Eine Bürgerbeteiligung durch die Präsentation der Entwürfe ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Innenstadt 2030: Städtebaulichen Studie – Verbindungsachse Rödinghauserstraße– Sachstandsbericht -
- 3.Fahrbahnerneuerung auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2021Zur Vorlage · 0429/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0429/21_VL einen Beschlussvorschlag zur Fahrbahnerneuerung auf verschiedenen Wirtschaftswegen im Stadtgebiet von Hamm vor. Das Vorhaben umfasst die Sanierung der Wege Franzosenweg, Kumper Heide und Zur Roten Fuhr. Die geplanten Maßnahmen beinhalten das Fräsen, Profilieren und Nachverdichten der vorhandenen Wegbefestigung sowie den Einbau einer bituminösen Tragdeckschicht in einer Stärke von 8 bis 10 Zentimetern. Zudem sollen die Bankette an die neuen Fahrbahnränder angepasst werden.
Die Gesamtkosten für diese Erneuerungen belaufen sich auf 155.000 Euro, wobei die Stadt Hamm den vollständigen Betrag als Eigenanteil trägt. Die entsprechenden Mittel sind auf der Finanzstelle für Wirtschaftswege vorhanden.
Hintergrund der Vorlage ist der Zustand der Wege, die Schäden wie Aufbrüche, Verdrückungen und Rissbildungen aufweisen. Während für einige bereits beschlossene Maßnahmen im Bezirk 2, 3, 6 und 7 die Realisierung aufgrund fehlender Förderzusagen der Bezirksregierung Arnsberg für das Jahr 2021 auf den Zeitraum 2022/2023 verschoben werden muss, steht der Förderantrag für das Jahr 2022 weiterhin aufrecht. Die Umsetzung der neuen Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021, 3. ErgänzungZur Vorlage · 0433/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0433/21_VL vor, mit der die dritte Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 beschlossen werden soll. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel dienen der finanziellen Entlastung von Anliegern, die im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes NRW zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet sein können.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten wirtschaftlich nicht mehr als zweckmäßig eingestuft werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 183.300 Euro. Mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Betroffenen über die künftigen Beitragspflichten vor Beginn der Arbeiten informiert werden sollen. Die Vorlage wurde zur Beratung in die zuständigen Bezirksvertretungen sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität geleitet.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Soziale Stadt Hamm-Weststadt Beauftragung eines Quartiersarchitekten für das Sanierungsgebiet „Hamm-Weststadt“Zur Vorlage · 0437/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0437/21 den Vorschlag vorgelegt, die Beratung von Immobilieneigentümern im Sanierungsgebiet „Hamm-Weststadt“ durch einen Quartiersarchitekten fortzuführen. Hierzu soll unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 ein Planungsbüro beauftragt werden.
Das Beratungsangebot umfasst die fachkundige Unterstützung bei Sanierungs- und Modernisierungsfragen, wie etwa dem barrierefreien Umbau, der Fassadengestaltung, der Gebäudebegrünung oder der energetischen Sanierung. Zudem unterstützt der Quartiersarchitekt bei der Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten, beispielsweise des Fassaden- und Hofflächenprogramms. Neben der individuellen Beratung und der Durchführung von Sprechstunden im Stadtteilbüro erstellt die Funktion auch Kurzexpertisen für städtebauliche Einzelprojekte im Quartier.
Die Kosten für die Beauftragung belaufen sich auf insgesamt 200.000 Euro, wobei jährlich 50.000 Euro für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehen sind. Dem stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 160.000 Euro gegenüber, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 40.000 Euro beläuft. Die Mittel sind im Rahmen der Städtebauförderung zuwendungsfähig. Die Aufgaben des Quartiersarchitekten sind Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes Hamm-Weststadt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in die zuständigen Bezirksvertretungen geleitet.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Fortschreibung Parkraumkonzept Hamm Westen: 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss der MaßnahmenZur Vorlage · 0442/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0442/21 die Fortschreibung des Parkraumkonzepts für den Hammer Westen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Erweiterung des Bewohnerparkens in der Zone W im Umfeld der berufsbildenden Schulen sowie die Berücksichtigung der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens, das im Sommer 2021 sowohl öffentlich als auch online durchgeführt wurde.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung bestätigen die Notwendigkeit einer Anpassung im Bereich der Schulen, während die Parksituation im Schulzentrum West als stabil eingestuft wird. Die Verwaltung plant, in verschiedenen Straßenabschnitten, darunter die Steinstraße, Augustastraße, Josefstraße, Düppelstraße, Spichernstraße und Marienstraße, insgesamt 124 zusätzliche Bewohnerparkplätze einzurichten. Die Umsetzung ist für November 2021 vorgesehen. Zudem wurden potenzielle Erweiterungsflächen in der Viktoriastraße, am Viktoriaplatz und in der Weißenburger Straße definiert, um auf einen steigenden Parkdruck reagieren zu können.
Ergänzend zum Parkraumangebot sieht das Konzept Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement an den Berufskollegs vor, wie etwa die Förderung von Radverkehr und ÖPNV sowie die Schaffung von Radabstellanlagen. Für den Parkplatz in der Spichernstraße ist eine Erweiterung der Wegweisung sowie die Prüfung eines Parkdecks vorgesehen. Der Beschluss der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretungen Mitte und Pelkum.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 04.058 – Wielandstraße hier: 1. Kenntnisnahme der Ergebnisse erneuter Beteiligungen 2. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0334/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamm betrifft den Bebauungsplan Nr. 04.058 – Wielandstraße. Gegenstand der Vorlage ist der Satzungsbeschluss sowie die Kenntnahme der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und die Abwägung der eingegangenen Anregungen. Der Plan umfasst eine Fläche von etwa 72.407 m², die unter anderem Wohnbauflächen, Verkehrsflächen, Regenrückhaltung und Grünflächen vorsieht.
Die städtebauliche Planung sieht eine Quartiersentwicklung mit einem Mix aus Einzel-, Doppel- und Hausgruppen sowie barrierefreien Wohnformen und einer Kindertagesstätte vor. Die Bebauung ist auf zwei bis drei Geschosse ausgelegt. Zur Klimaanpassung sind Maßnahmen wie die Begrenzung der Versiegelung, Dachbegrünungen und die Nutzung erneuerbarer Energien festgesetzt. Zudem umfasst die Planung ökologische Ausgleichsmaßnahmen, darunter die Anlage einer Obstwiese, von Feldgehölzen und Laubwald, um ein Wertpunktdefizit auszugleichen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen unter anderem der Bezirksregierung Arnsberg, der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverbandes und der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die Planung integriert zudem Anregungen zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Parallel zur Bebauungsplanung wird ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren nach § 45 BauGB durchgeführt, welches der Rat der Stadt Hamm bereits im Dezember 2019 angeordnet hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über die Gemarkung Pelkum.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.„Erlebensraum Lippeaue“: Auenpark, Wegesystem, Archäologischer InfopunktZur Vorlage · 0355/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Umsetzung der Teilprojekte im Projekt „Erlebensraum Lippeaue“ beschließen. Dies umfasst die Anlage des Auenparks, den Ausbau des Wegesystems sowie die Errichtung eines Archäologischen Infopunktes. Die Umsetzung ist an die gesicherte Finanzierung und die Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 gebunden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Bauausführung einschließlich der erforderlichen Ingenieur- und Gutachterleistungen durchzuführen.
Die Gesamtausgaben für die drei Vorhaben belaufen sich auf 3.155.000,00 Euro. Davon entfallen 2.120.000,00 Euro auf den Auenpark, 925.000,00 Euro auf die Flächenbewirtschaftung und den Wegebau sowie 110.000,00 Euro auf den Archäologischen Infopunkt. Durch einen Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg ist eine 90-prozentige Förderung sichergestellt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 315.500,00 Euro reduziert.
Die bauliche Planung sieht am Hauptzugang über die Münsterstraße eine Platzerweiterung, Treppenanlagen, Sitzgelegenheiten sowie Flächen für temporäre Gastronomie vor. Das Angebot des Auenparks umfasst zudem eine Boulderwand, Outdoor-Fitnessgeräte, eine Discgolfanlage und Veranstaltungsflächen. Im Bereich der Infrastruktur sollen etwa 500 Meter neue Wege angelegt und 1.600 Meter bestehende Wege mit einer wassergebundenen Deckschicht aus Dolomitsand ertüftigt werden. Ein archäologischer Infopunkt mit einem bis zu fünf Meter hohen Erdhügel ist ebenfalls vorgesehen. Die Flächenbewirtschaftung erfolgt extensiv durch Landwirtschaft, wobei die Unterhaltung der Wege und Flächen in Abstimmung mit dem Lippeverband erfolgt. Ein wertgleicher Flächentausch zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband ist zum Projektende geplant.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Bebauungsplan Nr. 06.096 – Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0412/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0412/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.096 – Sophie-Scholl-Gesamtschule – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 50.000 m² in der Gemarkung Bockum-Hövel, begrenzt durch die Berliner Straße, die Marinestraße, die Hagenstraße, die Rautenstrauchstraße und die Stefanstraße.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Schulstandortes zu schaffen. Konkret soll der Bau einer zusätzlichen Dreifachturnhalle ermöglicht werden. Zudem soll das bestehende Planungsrecht an die tatsächliche Nutzung angepasst werden, da die aktuelle Festsetzung als reines Wohngebiet nicht mehr der Realität des gewachsenen Schulkomplexes aus der Gebrüder-Grimm-Schule und der Sophie-Scholl-Gesamtschule entspricht. Der neue Bebauungsplan sieht die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule / Sport“ vor. Ein Teilbereich soll als allgemeines Wohngebiet gesichert werden, während ein bestehender Kinderspielplatz als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich festgeschrieben werden soll.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die inhaltliche Grundlage bildet der Flächennutzungsplan der Stadt Hamm. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0416/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0416/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.127 mit der Bezeichnung „Kita Alter Uentroper Weg“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Vorhaben umfasst ein rund 13.730 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Werries, bestehend aus den Flurstücken 1286, 732 und 575.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der Notwendigkeit, einen neuen Standort für die Kindertagesstätte der Elterninitiative „Villa Kunterbunt“ zu schaffen. Das derzeitige Gebäude am Alten Uentroper Weg weist funktionale Defizite auf und ist aus baulichen Gründen sowie im Hinblick auf die Betriebssicherheit nicht dauerhaft als Kita nutzbar. Als neuer Standort wurde eine Fläche unmittelbar nördlich der bestehenden Einrichtung identifiziert, wobei die Nutzung der vorhandenen Außenbereiche und Spielflächen angestrebt wird.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Ziel des Bebauungsplans ist es, einen Teil der derzeit als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Flächen als Gemeinbedarfsfläche für die Kita festzusetzen. Dabei sollen auch städtebauliche Ziele der Grünachse sowie Vorgaben des Klimaaktionsplans und des Masterplans Freiraum berücksichtigt werden. Die Flächen innerhalb des Plangebiets befindensten sich im Eigentum der Stadt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Projekt Kanalquartier Hier: Objekt C, Ausbau der Kanalkante als qualitätsvolle Grünanlage zum Abschluss des Kanalbandes vom Innenstadtkern bis zur Wasserkante des Datteln – Hamm - KanalsZur Vorlage · 0417/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag für das Projekt „Kanalquartier“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Ausbau der Kanalkante, konkret des Objekts C, um die Fläche als hochwertige Grünanlage zu gestalten und eine fußläufige Verbindung zwischen dem Innenstadtkern und der Wasserkante des Datteln-Hamm-Kanals zu schaffen.
Die Planung sieht vor, den Uferbereich durch weitläufige Rasenflächen, gezielte Gehölzpflanzungen und eine extensive Wiese neu zu gestalten. Dabei sollen bestehende Wegeverläufe beibehalten und durch neue Elemente wie Sitzbänke, drehbare Liegen, Betonsitzstufen und ein Klettergerüst ergänzt werden. Auch die Infrastruktur für die lokale Wassersportnutzung, etwa Stellplätze für Bootstrailer sowie eine wettkampfkonforme Steganlage, ist Bestandteil des Konzepts. Die Gestaltung berücksichtigt zudem die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Das Projekt ist Teil der Strategie „Perspektive Innenstadt 2030“ und baut auf bereits realisierten oder laufenden Maßnahmen wie dem Ausbau des Schleusenplatzes und des Nordringparks auf. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtausgaben von 1.358.196 Euro. Davon werden voraussichtlich 80 Prozent durch Städtebauförderungsmittel der Bezirksregierung Arnsberg gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil bei 271.639 Euro liegt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Verlängerung der Satzung über eine VeränderungssperreZur Vorlage · 0422/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0422/21_VL wird die erste Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre im Rahmen der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp in der Gemarkung Heessen beantragt. Die bisherige Veränderungssperre, die am 23.06.2020 erlassen wurde, ist bis zum 08.11.2021 befristet. Durch den vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Geltungsdauer der Sperre um ein Jahr bis spätestens zum 08.11.2022 verlängert werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein Gebiet in der Gemarkung Heessen, das zwischen der Palzstraße, der Ahlener Straße, dem Hülskamp und der Bahnstrecke Hamm-Hannover liegt. Ziel der Maßnahme ist die planungsrechtliche Steuerung von Ansiedlungsvorhaben, um die Versorgungsstruktur und die Mischstrukturen im Bereich der Ahlener Straße zu schützen. Konkret sollen Prozesse wie Trading-Down-Tendenzen durch die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Wettvermittlungsstellen oder Betrieben mit sexuellem Charakter verhindert werden. Hintergrund der Vorlage ist unter anderem ein Bauantrag auf Einrichtung einer Wettvermittlungsstelle.
Die Veränderungssperre untersagt im betroffenen Gebiet die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie größere Erdbewegungen wie Aufschüttungen oder Abgrabungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind bereits baurechtlich genehmigte Vorhaben, Unterhaltungsarbeiten sowie die Fortführung bestehender Nutzungen. Die Verlängerung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans. Zuständig für die Beratung sind die Bezirksvertretung Hamm-Heessen, der Hauptausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität; das Entscheidungsorgan ist der Rat der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 – südlich Warendorfer Straße - hier: 1. Teilung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0423/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0423/21_VL behandelt die 3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 für das Gebiet südlich der Warendorfer Straße in Hamm. Gegenstand der Planung ist die Teilung des Geltungsbereichs in die Verfahren der 3. und 4. Änderung auf einer Gesamtfläche von 194.967 m². Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betrieben mit sexuellem Charakter. Durch ergänzende textliche Festsetzungen sollen die Ansiedlung von Nutzungen, die zu einem Qualitätsverlust des Gewerbegebiets führen könnten, unterbunden und die Vermeidung von Agglomerationen sichergestellt werden.
Die Vorlage sieht einen generellen Ausschluss von Vergnügungsstätten vor, wobei die Ausweisung von Diskotheken, Festhallen oder Tanzlokalen in den Gebieten GE 3 und GE 4 als Ausnahme vorgesehen ist, um Konflikte mit der Wohnbebauung zu vermeiden. Als Orientierungswert für die zulässige Ansiedlung solcher Ausnahmen dient ein Abstand von 100 Metern. Bestehende Spielhallen unterliegen dem passiven Bestandsschutz. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stellungnahme eines Einwenders nach Abwägung der Belange berücksichtigt.
Die Beteiligung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie des Hauptausschusses ist erfolgt. Der Rat der Stadt Hamm soll am 14.09.2021 über die Verabschiedung der Satzung nebst der Begründung vom 03.05.2021 entscheiden.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 – südlich Warendorfer Straße - hier: 1. Teilung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0424/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0424/21_VL der Stadt Hamm betrifft die 4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 im Bereich südlich der Warendorfer Straße. Gegenstand der Planung ist die Teilung des Geltungsbereichs in die Verfahren der 3. und 4. Änderung sowie die planungsrechtliche Steuerung bestimmter Nutzungen im gewerblichen Quartiersteil von Bockum-Hövel. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 18.447 m².
Durch die Änderung sollen Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen sowie Betriebe mit sexuellem Charakter, darunter Bordelle und Erotikfachmärkte, im Geltungsbereich planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Ziel der Maßnahme ist es, eine Kumulation dieser Nutzungen zu verhindern, Agglomerationen zu vermeiden und die städtebauliche Ordnung sowie die Stabilisierung des Gewerbegebiets zu gewährleisten. Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung eines Einwenders, der eine ausnahmsweise Zulässigkeit von Diskotheken, Festhallen und Tanzlokalen fordert, nach Abwägung der Belange nicht zu übernehmen, um Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung nebst der Begründung vom 03.05.2021 vor. Die Verfahrenshistorie umfasst die Beteiligung von Fachbehörden und die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 31.05.2021 bis zum 02.07.2021, wobei keine fachplanerischen Einwände der Behörden vorlagen. Der Rat der Stadt Hamm soll über den Vorschlag in der Sitzung am 14.09.2021 entscheiden. Vorbereitende Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie des Hauptausschusses sind für den Zeitraum zwischen dem 25.08.2021 und dem 13.09.2021 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 9.Bebauungsplan Nr. 01.155 – Werler Straße/ westlich Drosselkamp - hier: 1. Beschluss einer neuen Geltungsbereichsbeschreibung 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0426/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0426/21_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 01.155 für das Gebiet Werler Straße/westlich Drosselkamp. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss des Bebauungsplans sowie der Begründung vom 25.05.2021 als Satzung. Zudem wird eine redaktionelle Änderung der Geltungsbereichsbeschreibung vorgeschlagen, um die Beschreibung an die aktuellen Flurstücksbezeichnungen des Katasters anzupassen, wobei die Fläche von etwa 14.10<0xE2><0x80><0xAF>100 m² unverändert bleibt.
Das Planungsziel ist die Sicherung und Stärkung der Versorgungsfunktionen sowie die Steuerung von Nutzungen, um die Wohnnutzung zu schützen. Planungsrechtlich wird für weite Teile des Gebiets die Kategorie von einem Kerngebiet zu einem Urbanen Gebiet geändert, während drei Flurstücke zur Sicherung von Erweiterungsoptionen eines Einzelhändlers als Kerngebiet verbleiben. In beiden Gebieten werden Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter ausgeschlossen; im Kerngebiet sind zudem Bordelle nicht zulässig. Für das gesamte Gebiet wird eine Geschossflächenzahl von 3,0 festgesetzt. Die Grundflächenzahl wird im Urbanen Gebiet auf 0,8 und im Kerngebiet bei 1,0 belassen. Zulässig sind Gebäude mit zwei bis vier Vollgeschossen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung äußerten verschiedene Träger keine bauleitplanerischen Bedenken, wobei die Thyssengas GmbH auf Gasfernleitungen hinwies. Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung wurden von der Verwaltung teilweise berücksichtigt. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.Bebauungsplan Nr. 04.075 - Kupferstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 04.002 - Liboriusweg (früher: Kirchweg) -Zur Vorlage · 0427/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0427/21_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 04.075 – Kupferstraße, der die Schaffung von Wohnbauland auf einer etwa 8.500 m² großen städtischen Fläche im Stadtteil Wiescherhöfen vorsieht. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 1mu13a BauGB zur Innenentwicklung durchgeführt. Der Plan umfasst ein ca. 54.800 m² großes Plangebiet, das eine kleinteilige Bebauung mit Einzel-, Doppelhäusern und Geschosswohnungsbauten vorsieht.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgewogen. Die Beiträge der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie der Emschergenossenschaft/des Lippeverbandes wurden berücksichtigt. Die Verwaltung reagierte auf Bedenken aus der Bürgerbeteiligung, unter anderem durch eine Reduzierung der Bebauungsdichte, die Anpassung der Durchfahrtsmöglichkeiten für den PKW-Verkehr und die Erhöhung der Anschlusspunkte an die Ringerschließung. Zudem sind für die geplanten 25 bis 30 Wohneinheiten etwa 8 bis 10 öffentliche Stellplätze vorgesehen.
Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit im Bereich einer Altablagerung wurde ein Bodenaustausch durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung vereinbart. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Themen wie Baustellenverkehr, Haftungsfragen oder die genaue Erschließung im Rahmen der späteren Erschließungsverträge geregelt werden. Mit dem Beschluss der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 04.075 soll gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04.002 – Liboriusweg aufgehoben werden.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 11.2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0432/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und ist mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Durch die Aufnahme der beitragspflichtigen Maßnahmen in das Konzept kann die Stadt die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für diese Ausbaumaßnahmen über entsprechende Landesmittel finanzieren. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Planung, die bestehende Einzel- oder Sammelbeschlüsse zu konkreten Bauvorhaben nicht ersetzt.
Die vorliegende zweite Fortschreibung umfasst geplante, voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte, beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Zudem sind beabsichtigte, voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung enthalten. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzepts.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.Theodor-Heuss-Schule – Sanierung 2. BA (Trakt B)Zur Vorlage · 0443/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung der Theodor-Heuss-Schule beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Sanierung des mittleren Klassentraktes B. Die Umsetzung der baulichen Arbeiten ist ab Mitte 2022 geplant und wird voraussichtlich etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vorhaben unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen eine Vielzahl technischer und baulicher Erneuerungen. Dazu gehören unter anderem die Schadstoff- und Brandschutzsanierung, die Erneuerung der Elektroinstallationen sowie der Heizungsverteilung und der Heizkörper. Zudem sind Arbeiten an der Klinkerfassade, der Montage von Akustikdecken, der Austausch von Innentüren sowie die Erneuerung der Oberböden in den Klassenräumen vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist zudem die bauliche Vorbereitung für einen zukünftigen Anbau durch Fassadendurchbrüche. Für die Zeit der Bauphase wurde ein Raumkonzept entwickelt, das den Betrieb ohne Container als Ausweichflächen ermöglicht.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 1.220.000 Euro. Davon entfallen voraussichtlich 25.000 Euro auf das Jahr 2021, 500.000 Euro auf das Jahr 2022 und 695.000 Euro auf das Jahr 2023. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus dem Haushalt sowie durch einen städtischen Eigenanteil in Höhe von 122.000 Euro, der über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abgedeckt wird. Durch die Sanierung erhöht sich die Restnutzungsdauer des Gebäudes von derzeit sieben Jahren auf voraussichtlich 72 Jahre.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 13.Bebauungsplan Nr. 07.093 – Schlossmühle Heessen – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0446/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0446/21_VL sieht ein ergänzendes Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 07.093 – Schlossmühle Heessen gemäß § 214 Abs. 4 BauGB vor. Ziel dieses Verfahrens ist die Erhöhung der Rechtssicherheit durch die Einbeziehung neuer Abwägungsmaterialien. Dazu gehören insbesondere die wasserrechtliche Plangenehmigung vom 14. Juni 2021 zur Verlegung des Enniger Baches sowie ergänzende technische Ausführungen eines Ingenieurbüros.
Im Rahmen des Verfahrens werden zudem die Einwendungen aus der Offenlegung und der Behördenbeteiligung abgewogen. Betroffen sind unter anderem Stellungnahmen der LWL-Denkmalpflege, des Umweltamtes, des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg. Die Vorlage schlägt vor, die Anregungen aus der Beteiligung nach dem Verfahren der Vorlage Nr. 1989/19 zu behandeln. Zudem soll die Satzung für den Bebauungsplan Nr. 07.093 sowie die Begründung vom 31. Oktober 2019 beschlossen und rückwirkend zum 26. Februar 2021 in Kraft gesetzt werden.
Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Heessen (Flur 11). Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch die Dolberger Straße, im Osten durch den Enniger Bach sowie im Süden durch den Mühlengraben und den Mühlenteich. Im Westen wird das Areal durch das Regenüberlaufbecken des Lippeverbandes begrenzt. Die genaue Abgrenzung der Fläche ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.Städtebauliche Rahmenplanung WDI-GeländeZur Vorlage · 0447/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0447/21_VL befasst sich mit der städtebaulichen Rahmenplanung für das etwa sechs Hektar große nördliche Teilgelände der Westfälischen Drahtindustrie GmbH an der Wilhelmstraße. Das Konzept dient als Grundlage für die künftige Bauleitplanung und die Integration des Standorts in die Stadtentwicklung der Hammer Weststadt. Die Planung umfasst drei verschiedene Szenarien für die Entwicklung des Areals.
Das erste Szenario ist als Vorzugsvariante vorgesehen und sieht eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe vor. Diese Variante beinhaltet den Erhalt historischer Hallenstrukturen, die Schaffung von Grünstrukturen sowie zwei Nord-Süd-Wegachsen und Maßnahmen zur Regenwasserversickerung. Zudem werden die Nutzung von Photovoltaikanlagen und Fernwärme geprüft. Das zweite Szenario konzentriert sich auf eine primäre Wohnnutzung zur Schaffung eines Wohnquartiers, was jedoch eine eingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit zur Folge hätte. Das dritte Szenario sieht den Verbleib der Westfälischen Drahtindustrie auf dem Gelände vor, wodurch Wohnnutzungen aufgrund von Lärmkonflikten ausgeschlossen sind; ergänzend ist hier eine Bebauung an der Wilhelmstraße und der Hobreckerstraße vorgesehen.
Die verkehrliche Erschließung soll vorrangig über die Otto-Brenner-Straße erfolgen, ergänzt durch Quartiersgaragen und Mobilitätsangebote wie Car-Sharing. Da das Gelände als Altlastenverdachtsfläche geführt wird, wurden bereits Zuwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg für weiterführende Untersuchungen beantragt. Der Rat soll über die Verabschiedung der Rahmenplanung als Konzept für weitere Entwicklungsschritte entscheiden.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0449/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0449/21_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 17.500 m² in der Gemarkung Heessen, angrenzend an das Gewerbegebiet „Zeche Sachsen“. Die geplante Entwicklung sieht die Ansiedlung von kleinteiligen, nicht störenden Gewerbebetrieben vor. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Ein Ziel der Planung ist eine klimagerechte Quartiersentwicklung, die durch Vorgaben zur Begrünung und eine Begrenzung der Flächenversiegelung umgesetzt werden soll.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Hierzu werden Möglichkeiten zur Äußerung und Erörterung der Planungsschritte geschaffen, wobei die Beteiligung als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen ist. Die Vorlage wurde für die Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Heessen, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, des Hauptausschusses sowie für die Sitzung des Rates im September 2021 vorbereitet. Über finanzielle Auswirkungen der Vorlage liegen keine Angaben vor.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.Gründung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbHZur Vorlage · 0456/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der „Wasserstoffallianz Westfalen GmbH“ beschlossen. Die neue Gesellschaft soll als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH) agieren. Mit diesem Schritt reagiert die Stadt auf den Rückzug aus der Steinkohleverstromung und strebt eine wirtschaftliche Neuausrichtung durch die Nutzung von grünem Wasserstoff an.
Die Aufgaben der neuen Gesellschaft gliedern sich in vier zentrale Arbeitspakete. Dazu gehören der Aufbau eines strategischen Wasserstoffnetzwerks aus Produzenten, Abnehmern und Forschungseinrichtungen sowie die Erstellung einer regionalen Wasserstoffstrategie inklusive Infrastrukturkonzepten. Zudem soll die Allianz als Initiator für wasserstoffgetriebene Innovationsvorhaben fungieren und das übergeordnete Projektmanagement sowie die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
Ziel ist es, die Standortattraktivität für wasserstoffaffine Unternehmen zu stärken und die regionale Wertschöpfung zu sichern. Die Stadt plant, die Produktion von grünem Wasserstoff voranzutreiben, unter anderem durch den Betrieb eines Elektrolyseurs ab 2024 im Bereich Hamm-Uentrop. Die Finanzierung der Gesellschaft soll primär über Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Programms „STARK“ erfolgen. Die Umsetzung der Gründung sowie die Entsendung einer Vertretung in die Gesellschafterversammlung wurden durch den Beschluss autorisiert.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.Teilnahme der Stadt Hamm am Sonderprogramm ‚Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)‘ des LippeverbandesZur Vorlage · 0457/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Teilnahme am Sonderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) des Lippeverbandes zugestimmt. Das Programm, das bis 2030 angelegt ist und ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro für das Ruhrgebiet vorsieht, zielt auf die Stärkung der Klimaresilienz in 53 Kommunen ab. Schwerpunkte liegen dabei auf der Reduzierung des Regenwasserabflusses in Mischsystemen, der Erhöhung der Verdunstungsrate, der Reaktivierung verrohrter Gewässer sowie der Vermeidung von Hitzeinseln.
Die Stadt Hamm plant im Rahmen dieser Initiative verschiedene Maßnahmen, die auf dem bereits beschlossenen Klimafolgenanpassungskonzept aufbauen. Dazu gehört die Aktualisierung der Starkregen-Gefahrenkarte sowie die Anbindung der Geinegge an die Lippe, um die ökologische Durchgängigkeit zu verbessern. In der Innenstadt sollen durch die Reaktivierung von Gewässern wie dem Rothebach oder der Alten Ahse sowie durch die Flutung historischer Ringanlagen Hitzeinseln reduziert werden.
Weitere Vorhaben umfassen die Identifizierung von Flächen zur Entsiegelung auf Privatgrundstücken sowie die Intensivierung von Dach- und Fassadenbegrünungen an städtischen und privaten Gebäuden. Zudem ist die Entwicklung eines Stadtparks im Heessener Zentrum vorgesehen, der als Not-Retentionsfläche bei Extremregen dienen soll. Die Umsetzung der Projekte erfordert eine fachgerechte Begleitung durch Ingenieurbüros sowie personelle Unterstützung in den Arbeitskreisen.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zur Reaktivierung des Rangierbahnhofs HammZur Vorlage · 0463/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der „Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr Hamm GmbH“ beschlossen. Ziel der neuen Gesellschaft ist die Reaktivierung des ehemaligen Rangierbahnhofs Hamm zur Förderung eines modernen Bahnlogistik-Knotens. Die Gesellschaft soll als Tochterunternehmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH) mit einer Beteiligung von 51 Prozent fungieren. Zudem beteiligt sich die Stadtwerke Hamm GmbH über die Hafen Hamm GmbH mit 14 Prozent an dem Unternehmen. Weitere Gesellschafter sind die DB Cargo AG mit 27 Prozent, die Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co. KG mit 5 Prozent sowie die Lanfer Logistik GmbH mit 3 Prozent.
Die Neugründung dient der Nutzung einer rund 58 Hektar großen Bahnflächenreserve, um die Verlagerung von Gütern auf die Schiene im Rahmen der nationalen Klimaschutzziele zu unterstützen. Durch die Kombination der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße soll die wirtschaftliche Entwicklung der Region gestärkt werden. Die neue Gesellschaft soll die Vernetzung der beteiligten Akteure sowie die Akquise von Fördermitteln übernehmen. Hierbei steht insbesondere die Nutzung von Mitteln aus dem Bundesförderprogramm „STARK“ im Fokus. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die entsprechende Rahmenvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag mit allen beteiligten Partnern abzuschließen und die Umsetzung der Beschlüsse einzuleiten.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Umbau des nördlichen Naturrasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz auf der Sportanlage des TuS 1859 e. V. an der Straße „Birkenfeld“Zur Vorlage · 0444/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0444/21 sieht den Umbau des nördlichen Naturrasenplatzes auf der Sportanlage des TuS 1859 e. V. an der Straße „Birkenfeld“ in einen Kunststoffrasenplatz vor. Ziel der Maßnahme ist es, den Trainings- und Wettkampfbetrieb aufgrund der eingeschränkten Bespielbarkeit der bisherigen Naturrasenplätze im Winter dauerhaft zu sichern.
Der geplante Umbau umfasst die Herstellung eines Spielfelds mit den Abmessungen 108 Meter mal 68 Meter inklusive Sicherheitsabständen. Die baulichen Maßnahmen beinhalten den Abtrag des Oberbodens, die Erstellung eines Roh- und Erdplanums mit Gefälle, den Einbau eines Dränsystems sowie die Verlegung eines Kunststoffrasenbelags auf einer elastischen Tragschicht. Zudem sollen eine neue Spielfeldbarriere errichtet, die Flutlichtanlage umgesetzt und die Umgangswege mit Betonpflaster versehen werden. Die geschätzte Bauzeit beträgt bei optimalen Witterungsverhältnissen etwa neun Monate.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 750.000 Euro. Der TuS 1859 e. V. beteiligt sich mit 375.000 Euro an den Baukosten, sodass der städtische Eigenanteil ebenfalls 375.000 Euro beträgt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans 2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen für das Vergabeverfahren zu treffen und ein Planungsbüro einzuschalten.
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- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Ausbauplan S 12/ 21 Ritterstraße vom Westenwall bis Hs. Nr. 28Zur Vorlage · 0398/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0398/21 den Ausbauplan S 12/21 für die Ritterstraße vor, der den Abschnitt vom Westenwall bis zur Hausnummer 28 umfasst. Der Plan ist mit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie einer gesicherten Finanzierung verknüpft. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch den Erschließungsträger.
Grundlage der Planung ist die geplante Bebauung des Grundstücks zwischen Ritterpassage, Westenwall und Ritterstraße, die laut Angaben des Investors eine Kombination aus Wohn- und Geschäftsflächen vorsieht. Im Zuge dessen soll die Ritterstraße so angepasst werden, dass die Anlieferung der Geschäftsflächen über die Straße erfolgen kann. Hierfür ist die Zufahrt der Tiefgaragen von B-tween und der Ritterpassage für den Beidrichtungsverkehr in einer Breite von 4,50 Metern vorzusehen.
Der Plan sieht eine Pflasterung des westlichen Gehwegs in einer Breite von etwa 2,80 Metern vor. Auf der Ostseite wird ein 4,00 Meter breiter Gehweg mit Baumscheiben geplant. Südlich der Zufahrt zur Hausnummer 28 wird die Ritterstraße als Einbahnstraße fortgesetzt, wobei Radfahrer die Gegenrichtung befahren dürfen. In diesem Bereich wird zudem eine Ladezone für LKW durch eine Fahrbahnverbreiterung auf 6,50 Meter geschaffen. Die technische Umsetzung umfasst Asphalt, Straßenklinker und LED-Beleuchtung. Die Barrierefreiheit der Übergänge und Wege ist in der Planung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Ausbauplan S 19/21 Fahrradstraße Grünstraße von Feidik- bis AlleestraßeZur Vorlage · 0453/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0453/21 den Ausbauplan S 19/21 für die Grünstraße zwischen Feidik- und Alleestraße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, den Straßenabschnitt als Pilotprojekt für das städtische Fahrradstraßen-Konzept umzugestalten. Dabei soll die Fahrbahn durch eine flächige rote Kaltplastikbeschichtung sowie das Aufbringen von Fahrradsymbolen optisch deutlich vom restlichen Verkehrsraum abheben.
Die baulichen Veränderungen umfassen eine Rotmarkierung mit einer Breite von etwa 3,75 Metern, wobei ein Sicherheitsabstand von 0,5 Metern zu den Parkstreifen eingehalten wird. Um den Fahrkomfort zu erhöhen, ist vorgesehen, das Natursteinpflaster an den Rampen der bestehenden Aufpflasterungen durch Betonsteinpflaster zu ersetzen. Zudem sollen im Straßenverlauf insgesamt 16 Fahrradbügel zur Sicherung von Fahrrädern installiert werden. Die Verkehrsführung sieht vor, dass die Grünstraße an der Kreuzung mit der Heinrich-Lübke- und Schillerstraße künftig als Vorfahrtstraße für die Fahrradstraße beschildert wird.
Die geschätzten Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf circa 72.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Mittel gesichert ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Umgestaltung keine Anliegerbeiträge ausgelöst werden und die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht berührt sind. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Erneuerung der Fahrbahn Ostdorf zwischen Hausnummer 13 und 20Zur Vorlage · 0435/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 0435/21_VL die Erneuerung der Fahrbahn in der Straße Ostdorf zwischen den Hausnummern 13 und 20 beantragt. Die Maßnahme ist unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung vorgesehen.
Der Zustand der Fahrbahn weist laut Sachdarstellung Aufbrüche, Verdrückungen und Rissbildungen auf. Das geplante Verfahren sieht den Ausbau des vorhandenen Asphalts sowie das Profilieren und Nachverdichten der bestehenden Frostschutzschicht vor. Im Anschluss soll eine bituminöse Tragdeckschicht mit einer Dicke von 8 bis 10 cm eingebaut werden, worauf die Anpassung der Bankette an die neuen Fahrbahnränder folgt.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 50.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über das Radwegeerneuerungsprogramm, da der Bereich eine öffentliche Radverbindung darstellt und als Schul-, Arbeits- und Freizeitweg genutzt wird. Die Mittel sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden. Anliegerbeiträge sind für dieses Vorhaben nicht vorgesehen.
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- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Ausbauplan S 16/21 Überquerungshilfe FährstraßeZur Vorlage · 0420/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 0420/21 vorgelegt, mit der der Ausbauplan S 16/21 zur Schaffung einer Überquerungshilfe in der Fährstraße beschlossen werden soll. Die Maßnahme sieht im nördlichen Bereich der Fährstraße den Einbau einer Mittelinsel vor, die als Überquerungshilfe für Fußgänger und Radfahrer dienen soll. Ziel ist es, eine direkte Verbindung zwischen der Fährstraße und dem südlich der Schlossmühle gelegenen Betriebsweg des Lippeverbands zu schaffen, der als Geh- und Radweg qualifiziert wird.
Die baulichen Maßnahmen umfassen die Einfassung der Inselköpfe mit weißen Bordsteinen sowie einen niveaugleichen Ausbau mit hellgrauem Betonsteinpflaster. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit für den Kfz-Verkehr sollen zudem neue LED-Leuchten aufgestellt werden. Für die Barrierefreiheit werden taktile Bodenindikatoren in Form von Noppen- und Rippenplatten für sehbehinderte Menschen integriert. Im Zuge der Verschiebung des Fahrstreifens müssen zwei Ahornbäume entfernt werden, wofür die Pflanzung von sechs Ersatzbäumen vorgesehen ist, deren Finanzierung über das Umweltamt erfolgt.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 70.000 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung durch den Haushaltsplan 2022. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2022 geplant.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- G.Anträge
- 1.Erweiterung Kurpark – Gestaltungsmöglichkeiten nutzenZur Vorlage · 0160/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Erweiterung des Kurparkes gestellt. Hintergrund des Antrags ist die Aufgabe des Betriebes durch den Märkischen Reitverein, wodurch eine Fläche direkt am Wasser und angrenzend an das bestehende Kurparkareal zur Verfügung steht.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung ein Erweiterungskonzept für das Gelände entwickelt, welches sich am gartenbaulichen Standard des bestehenden Kurparkes orientiert. Das Konzept soll verschiedene Nutzungsmöglichkeiten prüfen, darunter die Präsentation von Kunst im öffentlichen Raum, die Bereitstellung von Sitzgruppen, die Nutzung des Geländes als Spielfläche oder für den Individualsport sowie die Möglichkeit für temporäre Gastronomieangebote.
Zudem sieht der Antrag vor, dass die Entwicklung dieses Konzepts durch einen Beirat begleitet wird. Die geplante Zusammensetzung dieses Gremiums soll die Vorsitzenden der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Sport und Freizeit sowie Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft sowie den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Uentrop umfassen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.06.2021 · Rat
- 23.03.2021 · Rat
- Erweiterung Kurpark – Gestaltungsmöglichkeiten nutzenZur Vorlage · 0162/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0160/21 die Entwicklung eines Erweiterungskonzeptes für den Kurpark in Hamm beantragt. Ziel ist es, die Flächen, die bisher vom Märkischen Reitverein genutzt wurden, in den Kurpark zu integrieren. Das Konzept soll sich am bestehenden Standard orientieren und Möglichkeiten für die Präsentation von Kunst im öffentlichen Raum, Spielflächen, Individualsport sowie temporäre Gastronomieangebote prüfen. Zur Begleitung der Konzeptentwicklung wurde die Einsetzung eines Beirats vorgeschlagen, der sich aus den Vorsitzenden der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Sport und Freizeit sowie Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft sowie dem Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Uentrop zusammensetzen soll.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0162/21 Stellung und plant, die Flächen nach dem vollständigen Abbruch der baulichen Anlagen als integralen Bestandteil des Kurparks zu entwickeln. Betroffen ist das Areal zwischen der Fährstraße und dem Ahsedüker sowie zwischen der ehemaligen Reithalle und der Adenauerallee, welches eine Gesamtfläche von rund 16.000 m² umfasst. Die Gestaltung soll mit einfachen Mitteln funktional und ansprechend erfolgen. Im Fokus stehen dabei die Wegeverknüpfungen, die Vegetationsentwicklung, die topografische Einbindung sowie die Ausstattung mit Parkmobiliar. Besondere Programmpunkte sind seitens der Verwaltung nicht vorgesehen. Ein entsprechendes Konzept soll in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zur Beratung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Unsere Innenstadt ist das Herz der StadtZur Vorlage · 0257/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die Stadt Hamm dazu auffordert, sich in Gremien wie dem Städtetag für verschiedene Unterstützungsmaßnahmen auf Landes- und Bundesebene einzusetzen. Ziel ist es, die Innenstädte durch finanzielle, gesetzliche und infrastrukturelle Hilfen zu stärken. Der Oberbürgermeister sowie die Vertreter aus Rat und Verwaltung sollen beauftragt werden, diese Ziele in den entsprechenden Gremien zu begleiten und gegebenenfalls eigene Initiativen zu entwickeln. Zudem wird eine regelmäßige Berichterstattung über die Aktivitäten der Stadt an den Rat gefordert.
Der Antrag umfasst mehrere inhaltliche Schwerpunkte. Dazu gehört die Forderung nach einer dauerhaften Erhöhung des Anteils der Kommunen an den Kosten der Unterkunft und der Investitionsförderung sowie die Einrichtung eines Innenstadtfonds zur Unterstützung von Projekten in Stadtteilzentren und Ortskernen. Für den stationären Handel und die Gastronomie mit Nutzflächen unter 800 m² wird eine befristete Umsatzsteuerbefreiung von 50 % vorgeschlagen.
Des Weiteren werden die Vereinfachung und Digitalisierung von Förderprogrammen sowie der Städtebauförderung gefordert. Der Antrag regelt zudem die Notwendigkeit, Vergabeverfahren bei Konjunkturprogrammen zu erleichtern und die regionale Wirtschaft bei der Auftragsvergabe stärker zu berücksichtigen. Weitere Punkte betreffen die Weiterentwicklung des Bauplanungsrechts, die Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts sowie eine Anpassung der TA Lärm, um die Nachtwerte in Innenstädten zu erhöhen und die Nutzungsmischung zu fördern.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.06.2021 · Rat
- Unsere Innenstadt ist das Herz der StadtZur Vorlage · 0199/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat eine Stellungnahme vorgelegt, die darauf abzielt, die Innenstadt durch politische Initiativen auf Landes- und Bundesebene gegen die Folgen der Corona-Pandemie zu stärken. Zu den Kernpunkten der Forderungen gehören die dauerhafte Sicherung der kommunalen Finanzierung sowie die Einrichtung eines Innenstadtfonds. Zudem wird eine befristete Umsatzsteuerbefreiung von 50 % für den stationären Handel und die Gastronomie mit Nutzflächen unter 800 m² für einen Zeitraum von drei Jahren beantragt. Weitere Forderungen umfassen die Vereinfachung der Städtebauförderung, die Anpassung der TA Lärm durch eine Erhöhung der Nachtwerte auf mindestens 50 dB (A) sowie eine Flexibilisierung des Bauplanungsrechts.
Die Verwaltung bestätigt die Nutzung bestehender Förderprogramme und verweist auf die Reform der kommunalen Vergabegrundsätze, deren Runderlass befristet bis zum 31. Dezember 2021 gültig ist. Im Rahmen des Sofortprogramms Innenstadt wurden der Stadt Hamm bereits 562.000 € bewilligt. Der Oberbürgermeister sowie Vertreter aus Rat und Verwaltung sollen die Belange der Stadt in Gremien wie dem Städtetag vertreten und über die Aktivitäten berichten.
Hinsichtlich der administrativen Abläufe wird auf die Komplexität der verschiedenen Förderprogramme und die Notwendigkeit vereinfachter Beantragungs-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren hingewiesen. Die Stadt Hamm ist in Netzwerken wie dem Städtenetz Soziale Stadt, dem Netzwerk Stadtumbau sowie dem Netzwerk Innenstadt aktiv, um den Austausch mit anderen Kommunen und Ministerien zu pflegen. In Gremien des Deutschen Städtetages, etwa der Fachkommission Baurecht, werden zudem rechtliche Verbesserungen im Förderrecht thematisiert.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- H.Mündliche Berichte
- 1.Bericht zum Thema „Machbarkeitsstudie ehem. Kaufhof“ – Stadtplanungsamt (Herr Muhle)
- I.Verschiedenes