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Beschlussvorlage

Ausbauplan S 19/21 Fahrradstraße Grünstraße von Feidik- bis Alleestraße

0453/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0453/21 den Ausbauplan S 19/21 für die Grünstraße zwischen Feidik- und Alleestraße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, den Straßenabschnitt als Pilotprojekt für das städtische Fahrradstraßen-Konzept umzugestalten. Dabei soll die Fahrbahn durch eine flächige rote Kaltplastikbeschichtung sowie das Aufbringen von Fahrradsymbolen optisch deutlich vom restlichen Verkehrsraum abheben.

Die baulichen Veränderungen umfassen eine Rotmarkierung mit einer Breite von etwa 3,75 Metern, wobei ein Sicherheitsabstand von 0,5 Metern zu den Parkstreifen eingehalten wird. Um den Fahrkomfort zu erhöhen, ist vorgesehen, das Natursteinpflaster an den Rampen der bestehenden Aufpflasterungen durch Betonsteinpflaster zu ersetzen. Zudem sollen im Straßenverlauf insgesamt 16 Fahrradbügel zur Sicherung von Fahrrädern installiert werden. Die Verkehrsführung sieht vor, dass die Grünstraße an der Kreuzung mit der Heinrich-Lübke- und Schillerstraße künftig als Vorfahrtstraße für die Fahrradstraße beschildert wird.

Die geschätzten Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf circa 72.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Mittel gesichert ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Umgestaltung keine Anliegerbeiträge ausgelöst werden und die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht berührt sind. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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