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Beschlussvorlage

Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021, 3. Ergänzung

0433/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0433/21_VL vor, mit der die dritte Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 beschlossen werden soll. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel dienen der finanziellen Entlastung von Anliegern, die im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes NRW zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet sein können.

Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten wirtschaftlich nicht mehr als zweckmäßig eingestuft werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 183.300 Euro. Mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Betroffenen über die künftigen Beitragspflichten vor Beginn der Arbeiten informiert werden sollen. Die Vorlage wurde zur Beratung in die zuständigen Bezirksvertretungen sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität geleitet.

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