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Beschlussvorlage

Soziale Stadt Hamm-Weststadt Beauftragung eines Quartiersarchitekten für das Sanierungsgebiet „Hamm-Weststadt“

0437/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0437/21 den Vorschlag vorgelegt, die Beratung von Immobilieneigentümern im Sanierungsgebiet „Hamm-Weststadt“ durch einen Quartiersarchitekten fortzuführen. Hierzu soll unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 ein Planungsbüro beauftragt werden.

Das Beratungsangebot umfasst die fachkundige Unterstützung bei Sanierungs- und Modernisierungsfragen, wie etwa dem barrierefreien Umbau, der Fassadengestaltung, der Gebäudebegrünung oder der energetischen Sanierung. Zudem unterstützt der Quartiersarchitekt bei der Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten, beispielsweise des Fassaden- und Hofflächenprogramms. Neben der individuellen Beratung und der Durchführung von Sprechstunden im Stadtteilbüro erstellt die Funktion auch Kurzexpertisen für städtebauliche Einzelprojekte im Quartier.

Die Kosten für die Beauftragung belaufen sich auf insgesamt 200.000 Euro, wobei jährlich 50.000 Euro für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehen sind. Dem stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 160.000 Euro gegenüber, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 40.000 Euro beläuft. Die Mittel sind im Rahmen der Städtebauförderung zuwendungsfähig. Die Aufgaben des Quartiersarchitekten sind Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes Hamm-Weststadt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in die zuständigen Bezirksvertretungen geleitet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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