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Beschlussvorlage

Ausbauplan S 12/ 21 Ritterstraße vom Westenwall bis Hs. Nr. 28

0398/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0398/21 den Ausbauplan S 12/21 für die Ritterstraße vor, der den Abschnitt vom Westenwall bis zur Hausnummer 28 umfasst. Der Plan ist mit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie einer gesicherten Finanzierung verknüpft. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch den Erschließungsträger.

Grundlage der Planung ist die geplante Bebauung des Grundstücks zwischen Ritterpassage, Westenwall und Ritterstraße, die laut Angaben des Investors eine Kombination aus Wohn- und Geschäftsflächen vorsieht. Im Zuge dessen soll die Ritterstraße so angepasst werden, dass die Anlieferung der Geschäftsflächen über die Straße erfolgen kann. Hierfür ist die Zufahrt der Tiefgaragen von B-tween und der Ritterpassage für den Beidrichtungsverkehr in einer Breite von 4,50 Metern vorzusehen.

Der Plan sieht eine Pflasterung des westlichen Gehwegs in einer Breite von etwa 2,80 Metern vor. Auf der Ostseite wird ein 4,00 Meter breiter Gehweg mit Baumscheiben geplant. Südlich der Zufahrt zur Hausnummer 28 wird die Ritterstraße als Einbahnstraße fortgesetzt, wobei Radfahrer die Gegenrichtung befahren dürfen. In diesem Bereich wird zudem eine Ladezone für LKW durch eine Fahrbahnverbreiterung auf 6,50 Meter geschaffen. Die technische Umsetzung umfasst Asphalt, Straßenklinker und LED-Beleuchtung. Die Barrierefreiheit der Übergänge und Wege ist in der Planung berücksichtigt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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