Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift 0208/22 der Sitzung der Bezirksvertretung Bockum-Hövel vom 23.11.22
- 2.Gestaltung Gelände ehem. Ferdi-Hübner-HalleZur Vorlage · 1030/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat die Umgestaltung des Geländes der ehemaligen Ferdi-Hübner-Halle beschlossen. Die Maßnahme umfasst die grüngestalterische Aufwertung der Fläche nach dem Abriss der Halle. Geplant ist eine Begrünung, die unter anderem die Pflanzung von zwei Stiel-Eichen an einem neuen Zaunabschnitt auf der westlichen Grundstücksseite vorsieht. Zudem sollen flächig angelegte Frühjahrsblumen das Areal charakterisieren.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Herstellung eines befahrbaren Unterhaltungsweges aus Kalk-Schotterrasen mit einer artenreichen Wiesenansaat. Dieser Weg dient der Sicherstellung der Erreichbarkeit von Schächten des Lippeverbands für Pflegefahrzeuge. Zur Verbesserung der Infrastruktur sollen zudem zusätzliche Fahrradbügel auf dem Gelände des angrenzenden Funparks aufgestellt werden.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf netto rund 40.000 Euro. Der Lippeverband leistet einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zur Wegebaumaßnahme, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 30.000 Euro beläuft. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter der Finanzstelle für Wegebau in öffentlichen Grünflächen vorhanden. Der Beginn der Ausführungsarbeiten ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen. Durch die Umgestaltung wird kein wesentlicher Mehraufwand für die Grünflächenunterhaltung erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Fahrbahnerneuerung Kampstraße, Am Frienbusch, Wormhaidestraße und KarwinkelstraßeZur Vorlage · 1044/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahnen in der Kampstraße, Am Frienbusch, der Wormhaidestraße sowie der Karwinkelstraße vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahn in der Kampstraße von der Zuwegung des Kinderspielplatzes bis zur Kampstraße, Teile der Wormhaidestraße zwischen der Kampstraße und der Karwinkelstraße sowie einen etwa 70 Meter langen Abschnitt der Karwinkelstraße ab der Wormhaidestraße.
Grundlage der Vorlage ist die geplante Erneuerung des Mischwasserkanals durch den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm für Ende 2023. Da die bestehenden Fahrbahnen Rissbildungen, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen aufweisen und der Oberbau nicht den technischen Regeln entspricht, ist eine grundhafte Erneuerung des Fahrbahnaufbaus vorgesehen. Die gleichzeitige Sanierung der Oberflächen im Bereich der Kanaltrasse wird als wirtschaftlich sinnvoll bewertet.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 300.000 Euro. Davon werden 178.560 Euro durch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz gedeckt, wobei der Anliegeranteil nach derzeitiger Rechtslage zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst wird. Der städtische Eigenanteil beträgt 121.440 Euro und wird aus dem Straßendeckensanierungsprogramm finanziert. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, der Beschlussfassung zur 8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat sowie der gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 06.095 - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1024/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1024/23 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.095 „Am Vikarsbusch“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Bockum-Hövel und umfasst ein etwa 8,3 Hektar großes Areal, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Die Fläche liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsbereichs von Bockum-Hövel, südwestlich der Römerstraße und südöstlich der Lipperandstraße.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe, etwa für das Handwerk oder dienstleistungsorientierte Unternehmen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung sind zudem Freiflächenentwicklungen in den Randbereichen zum angrenzenden Wohnquartier und zum Waldgebiet „Vikarsbusch“ vorgesehen. Die Planung sieht Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung vor, darunter Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Förderung versiegelungsoffener Flächen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Änderung des Flächennutzungsplans (35. Änderung des FNP) durchgeführt, um die Flächennutzung entsprechend der geplanten Entwicklung anzupassen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen, um die städtebauliche Gesamtkonzeption zu erörtern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.35. Änderung des Flächennutzungsplans - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1025/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Titel „Am Vikarsbusch“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Aufstellung eines Planungsbereichs in der Gemarkung Bockum-Hövel, der etwa 9,5 Hektar umfasst. Das Areal liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsraums von Bockum-Hövel, begrenzt durch die Lipperandstraße im Nordwesten, die Römerstraße im Osten sowie das Waldstück „Vikarsbusch“.
Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet soll primär zur Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe umgewidmet werden. Die Planung sieht vor, Flächen für Handwerk und unternehmensbezogene Dienstleistungen bereitzustellen, um dem Bedarf an Gewerbeflächen in der Stadt nachzukommen. In den Randbereichen zum Wohnquartier „Erlenfeldstraße/Uhlenfeldstraße“ sowie zum Wald sind Pufferzonen und Freiflächenentwicklungen vorgesehen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.095 im Parallelverfahren angestrebt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um die städtebauliche Konzeption zu erörtern. Die Vorlage umfasst zudem den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Bebauungsplan Nr. 06.099 - St. Josef-Areal - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1038/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1038/23_VL sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 06.099 – St. Josef-Areal – in der Gemarkung Bockum-Hövel vor. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 21.260 Quadratmetern auf dem Gelände des ehemaligen St. Josef-Krankenhauses. Die städtebauliche Neunutzung des Areals ist darauf ausgerichtet, im westlichen Teil medizinische Dienstleistungen zu konzentrieren, während im östlichen und zentralen Bereich Wohnbauflächen, einschließlich besonderer Wohnformen, entwickelt werden sollen. Die Erschließung des Gebiets ist über die Hohenhöveler Straße und die Albert-Struck-Straße vorgesehen.
Im Rahmen der Planung ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm erforderlich. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist das Gebiet derzeit als Fläche für Gemeinbedarf sowie als Grünfläche aus. Im Zuge der 50. Berichtigung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung künftig überwiegend als Wohnbaufläche erfolgen, ergänzt durch mögliche Mischbauflächen, Gemeinbedarfsflächen oder Sondergebiete.
Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB vorgeschlagen. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Bürgerversammlung nach § 3 Abs. 1 BauGB stattfinden. Ziel dieser Veranstaltung ist es, über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren und Möglichkeiten zur Erörterung zu bieten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1056/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, technische, rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeiten für Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme der beabsichtigten Maßnahmen können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über das entsprechende Landesförderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 8. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach Bezirken und alphabetisch sortiert. Zudem enthält die Vorlage eine Korrektur zur 7. Fortschreibung, da ein Abschnitt der Maßnahme in der Pommernschleife im vorherigen Dokument fehlerhaft angegeben war; korrekt ist nun der Bereich zwischen Holstenstraße und Kösliner Weg.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Bebauungsplan Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1061/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1061/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 06.096 für die Sophie-Scholl-Gesamtschule in Hamm-Bockum-Hövel beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 56.000 Quadratmeter zwischen der Stefanstraße und der Hagenstraße. Ziel des Vorhabens ist die rechtliche Sicherung des Schulstandortes sowie die Schaffung der Voraussetzungen für den Bau einer Dreifachsporthalle. Durch das beschleunigte Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB soll die bestehende Nutzung als Gemeinbedarfsfläche für Bildung, Forschung und sportliche Nutzung festgeschrieben und die Differenzen zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 bereinigt werden.
Die Planung integriert Standards zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, um den Umgang mit Hitze, Starkregen und Trockenheit zu regeln. In den Planungsprozess flossen Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange ein, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Emschergenossenschaft/Lippeverband sowie die Untere Naturschutzbehörde. Dabei wurden Aspekte wie Lärmschutz, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt.
Auf die Forderung der Unteren Naturschutzbehörde wird durch die Anpassung der Dachbegrünung sowie die Vorlage eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags reagiert. Dem Antrag des Lippeverbandes zur Sicherung einer Leitungstrasse wird durch die Festsetzung eines sechs Meter breiten Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes entsprochen. Zudem wird die Bestätigung der Stadtwerke zur ausreichenden Löschwasserversorgung zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß § 3 (2) BauGB zusammen mit der Begründung vom 27. Januar 2023 öffentlich ausgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2023Zur Vorlage · 1034/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 1034/23 ein Erneuerungsprogramm für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2023 vorgelegt. Ziel des Programms ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch einen entsprechenden Beschluss soll sichergestellt werden, dass die Kosten für die Straßenausbaumaßnahmen, die den Anliegeranteil betreffen, durch Landesmittel bezuschusst werden können. Dies dient der finanziellen Entlastung der Beitragspflichtigen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten sowie die Erneuerung von Kabeln, Masten und Leuchten. Grund für diese Arbeiten sind alters- und abnutzungsbedingte Zustände der Anlagen, die eine wirtschaftliche Instandhaltung erschweren. Die Durchführung der Maßnahmen soll in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen, um die Betriebssicherheit der Straßenbeleuchtung zu gewährleisten und die Altersstruktur der Anlagen zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen des Programms belaufen sich auf 356.600 Euro im konsumtiven Bereich sowie 811.100 Euro im investiven Bereich. Die Mittel stehen zur Verfügung. Da für einzelne Maßnahmen Anliegerbeiträge anfallen können, sind die genauen Einzahlungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Vorlage sieht vor, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.50 helle Plätze - Ergänzung der öffentlichen StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 1045/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1045/23_VL sieht die Umsetzung des Programms „50 helle Plätze“ zur Ergänzung der öffentlichen Straßenbeleuchtung vor. Die Verwaltung schlägt vor, die aufgeführten Maßnahmen durch den Rat zu beschließen, sofern das Straßen- und Wegekonzept verabschiedet und die Finanzierung gesichert ist. Die Stadtwerke Hamm GmbH soll mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
Grundlage der Vorlage ist die Auswertung von über 150 Vorschlägen, die von der Bürgerschaft eingereicht wurden. Aus diesen Vorschlägen wurden 33 Maßnahmen priorisiert, die sowohl die Verdichtung bestehender Beleuchtungsanlagen als auch die Erschließung unbeleuchteter Wege innerhalb von Wohnbebauungen umfassen. Teilweise handelt es sich um bereits geplante Vorhaben, wie die Beleuchtung von Radhauptrouten oder Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenendausbau.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 500.000 Euro. Für einen Teilbetrag von 300.000 Euro wird die kontinuierliche Überwachung des Budgets durch die Verwaltung sowie eine mögliche Prioritätenanpassung vorgesehen. Mögliche Anliegerbeiträge könnten den städtischen Kostenanteil reduzieren. Für umweltsensible Bereiche sind technische Vorgaben wie eine maximale Lichtpunkthöhe von fünf Metern, warmweißes Licht sowie eine Nachtdimmung auf 10 bis 20 Prozent vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Anträge
- 1.Gestaltung Gelände Ferdi-Hübner-HalleZur Vorlage · 0457/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0457/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt, der die zukünftige Gestaltung des Geländes der Ferdi-Hübner-Halle zum Gegenstand hat. Hintergrund des Antrags ist der Abriss der Halle, welcher Ende 2020 aufgrund von sicherheitsrelevanten Bauschäden beschlossen wurde. Die entsprechenden Abbrucharbeiten werden nach Angaben der Fraktion in Kürze abgeschlossen sein.
Die Fraktion beantragt, das entstandene Gelände im Anschluss an die Arbeiten mit einer Begrünung zu gestalten. Zudem wird eine bauliche Verbindung zum angrenzenden Funpark gefordert. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Schaffung von ausreichenden Fahrrad-Abstellmöglichkeiten im Bereich des Eingangsbereichs. Der Antrag wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 31. August 2022 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Zebrastreifen Kreuzung Kohlenbahntrasse / RömerstraßeZur Vorlage · 0462/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen eines Antrags die Installation eines Zebrastreifens an der Kreuzung Kohlenbahntrasse und Römerstraße beantragt. Ergänzend dazu wird die Anbringung einer roten Radwegmarkierung zur Querung der Kohlenbahntrasse über die Römerstraße gefordert.
Als Begründung für das Vorhaben wird angeführt, dass die Stelle aufgrund der gekrümmten Straßenführung eine geringe Einsehbarkeit aufweist. In der Begründung wird zudem auf einen vorangegangenen Unfall zwischen einem Linienbus und einer Radfahrerin an dieser Kreuzung verwiesen. Da die Kohlenbahntrasse bereits weiter ausgeleuchtet wurde, wird die Maßnahme als folgerichtige Weiterentwicklung der Strecke im Sinne des Masterplans Mobilität dargestellt, um die Attraktivität der Route für Fußverkehr und Radverkehr zu erhöhen. Der Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Anlegung einer Allee Tarnowitzer StraßeZur Vorlage · 0505/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Anlage einer Baumallee in der Tarnowitzer Straße beantragt. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich vom Ortsausgang Bockum (Am Hang) bis zur Stockumer Straße.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass Alleen sowohl eine optische Aufwertung als auch einen ökologischen Wert besitzen. Es wird darauf hingewiesen, dass der genannte Bereich der Tarnowitzer Straße nicht weiter ausgebaut ist, beispielsweise durch die Einrichtung eines separaten Fuß- und Radweges.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung einer Baumallee entlang des genannten Abschnitts zeitnah zu veranlassen. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 23. November 2022 eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Kurzzeitparkplätze Bockumer WegZur Vorlage · 0511/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0511/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen am Bockumer Weg, konkret im Bereich der Hausnummer 46.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der aktuellen Parksituation vor der dort ansässigen Nord-Apotheke sowie der im selben Gebäude befindlichen Arztpraxis. Laut Antrag erschwert die häufige Nutzung der vorhandenen Flächen durch dauerhaft parkende Anwohner die Parkmöglichkeiten für Kunden und Patienten, die lediglich kurzzeitig zur Nutzung der Einrichtungen abstellen möchten. Dies stelle insbesondere für Personen mit Mobilitätseinschränkungen eine Hürde dar, da längere Wege von entfernteren Parkplätzen in Kauf genommen werden müssten.
Der Antrag sieht vor, die Kurzzeitparkplätze auf dem Bockumer Weg in Höhe der genannten Hausnummer einzurichten. Die zeitliche Regelung für diese Parkflächen soll von Montag bis Freitag jeweils im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr gelten. Die Entscheidung über den Antrag steht im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Kurzzeitparkplätze Bockumer WegZur Vorlage · 0558/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nummer 0511/22 die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen am Bockumer Weg beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die Parksituation im Bereich der Hausnummer 46. Laut Antrag erschweren häufig durch Anwohner genutzte Parkflächen den Zugang zur dort ansässigen Nord-Apotheke sowie zur im selben Gebäude befindlichen Arztpraxis. Dies betrifft insbesondere Kunden und Patienten, die auf eine kurzzeitige Nutzung der Stellplätze angewiesen sind, sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Die Fraktion forderte die Einführung von Kurzzeitparkplätzen in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0558/22 wird die Anordnung von Kurzzeitparken im Bereich des Ärztehauses bestätigt. Die Regelung sieht eine Parkdauer von maximal 30 Minuten unter Verwendung einer Parkscheibe vor. Der Zeitraum für diese Beschränkung wird von der Verwaltung auf die Uhrzeiten von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr festgelegt. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll zeitnah erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Gehwegparken in der MiddendorfstraßeZur Vorlage · 0512/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0512/22_AT einen Antrag zur Veränderung der Parksituation in der Middendorfstraße eingebracht. Der Antrag wurde von Vertretern der SPD-Bezirksfraktion sowie der Bezirksvertreter der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gestellt.
In der Begründung wird angeführt, dass die aktuelle Parksituation für die Anwohnenden der Middendorfstraße nicht zufriedenstellend sei. Als mögliche Lösung wird das Parken auf dem Gehweg angeführt, welches eine Entlastung der Situation bewirken könnte.
Der Antrag sieht vor, die Verwaltung dazu zu beauftragen, geeignete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um das Parken auf dem Gehweg in der betreffenden Straße zu ermöglichen. Die Vorlage war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 23. November 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Gehwegparken in der MiddendorfstraßeZur Vorlage · 0542/23_ES · ErgStlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsstellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0542/23_ES befasst sich mit der Frage, ob das Parken auf dem Gehweg in der Middendorfstraße durch geeignete Maßnahmen ermöglicht werden kann. Hintergrund ist ein Antrag der Bezirksvertreter der SPD-Bezirksfraktion, der FDP-Bezirksvertreterin Hamm-Bockum-Hövel sowie der Bündnis 90/Die Grünen, der eine Entlastung der Anwohnenden durch die Nutzung der Gehwegflächen vorsieht.
In der ursprünglichen Prüfung der Verwaltung wurde die Umsetzung des Antrags abgelehnt. Die Begründung beruhte darauf, dass die Fahrbahn über die gesamte Länge ausreichende Parkmöglichkeiten biete und bei einseitigem Parken eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern für den fließenden Verkehr verbleibe. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Gehwegstruktur durch die Asphaltschicht und Baumbestand nicht für das Parken ausgelegt sei, die Mindestgehwegbreiten von 1,50 Metern in vielen Bereichen nicht einhaltbar seien und zu hohe Bordsteinkanten die technischen Anforderungen für Fahrzeuge erschweren würden.
Nach einer erneuten Prüfung, die sich spezifisch auf das Teilstück der nördlichen Seite der Middendorfstraße zwischen der Strackstraße und der Hammer Straße konzentriert, stellt die Verwaltung fest, dass das Parken auf dem Gehweg vor den Hausnummern 2 bis 4a technisch möglich wäre. Hier könnten je nach Fahrzeuglänge vier bis fünf Stellplätze eingerichtet werden. Die Verwaltung bewertet eine Umsetzung jedoch als nicht zwingend notwendig, da die Parkkapazitäten auf der Fahrbahn ausreichen und die Nutzung des Gehwegs aufgrund des Baumbestandes zu einem Verlust an Parkplätzen führen würde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Abbiegesituation RömerstraßeZur Vorlage · 0518/22_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0518/22_AT einen Antrag auf Erneuerung und Verbesserung der Abbiegehilfe für Radfahrer an der Kreuzung Römerstraße, Hammer Straße und Bockumer Weg gestellt. Der Antrag wurde von Vertretern der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingereicht.
Hintergrund des Antrags ist die Situation für Radfahrer auf der Römerstraße in Fahrtrichtung Süd, die zur Fahrrad-Hauptroute nach links abbiegend auf den Bockumer Weg führen. An der Kreuzung existiert bereits eine Lichtzeichenanlage mit einer zusätzlichen Wegmarkierung, die es ermöglicht, sich vor den haltenden Kraftfahrzeugen auf einer eigenen Spur einzuordnen, um die Kreuzung ohne zwei Ampelphasen zu überqueren. Laut Antrag sind die Bodenmarkierung sowie das zugehörige Verkehrszeichen jedoch verblasst, wodurch die Einrichtung für Verkehrsteilnehmer schwer erkennbar ist.
Die Antragsteller fordern, die Bodenmarkierung so zu gestalten, dass eine rote Zone in der Abbiegespur sowie eine deutlich sichtbare Wegeführung im Kreuzungsbereich enthalten sind, um die gezielte Lenkung auf den Radweg des Bockumer Weges zu unterstützen. Zudem soll das Hinweisschild durch eine textliche Ergänzung funktional verbessert werden. Die Verwaltung wird mit dem Antrag beauftragt, die bestehende Abbiegehilfe an der genannten Kreuzung zu erneuern und technisch sowie optisch zu ertüchtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Abbiegesituation RömerstraßeZur Vorlage · 0568/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Antrag der Bezirksvertreter aus der Fraktion SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP aus dem Bezirk Hamm-Bockum-Hövel die Erneuerung der Abbiegehilfe an der Kreuzung Römerstraße, Hammer Straße und Bockumer Weg thematisiert.
Der Antrag bezieht sich auf die Situation für Radfahrer in Fahrtrichtung Süd, die auf der Fahrrad-Hauptroute von der Römerstraße nach links auf den Bockumer Weg abbiegen. An dieser Kreuzung ist bereits eine Lichtzeichenanlage mit einer zusätzlichen Wegmarkierung eingerichtet, die es ermöglicht, sich vor den haltenden Fahrzeugen auf einer eigenen Spur einzuordnen, um die Kreuzung ohne zwei Ampelphasen zu überqueren. Laut Antrag sind die Bodenmarkierung sowie das zugehörige Verkehrszeichen jedoch verblasst, was die Nutzung der Einrichtung erschweren kann. Es wurde vorgeschlagen, die Bodenmarkierung durch eine rote Zone in der Abbiegespur und eine deutlichere Wegeführung im Kreuzungsbereich zu ergänzen sowie das Schild textlich zu präzisieren.
Die Verwaltung hat erklärt, dass die Fahrbahnmarkierung entsprechend dem Antrag aufgefrischt wird. Die Umsetzung der Maßnahme ist witterungsbedingt für das Frühjahr 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.Ausbau UhlenfeldZur Vorlage · 0546/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen des Antrags 0546/23_AT den erstmaligen Ausbau eines Teilstücks der Sackgasse Uhlenfeld beantragt. Konkret geht es um den Bereich der Anschriften Uhlenfeld 8 bis 11a.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit dem aktuellen Zustand der unbefestigten Oberfläche. Nach Regenfällen bilde sich dort tiefe Schlaglöcher. In der Vergangenheit seien diese bereits mehrfach durch Eigenleistungen der Anwohner sowie einmal durch Ausbesserungsarbeiten der Stadt Hamm behoben worden. Da sich die Situation laut Darstellung der Fraktion jährlich verschlechtert, wird eine dauerhafte Lösung durch den Straßenbau angestrebt. Die Anwohner seien über mögliche Kostenanteile, die im Falle eines Ausbaus durch sie selbst zu tragen wären, bereits informiert worden.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Ausbau des genannten Abschnitts in das Arbeitsprogramm aufzunehmen und die Maßnahme zeitnah umzusetzen. Zudem soll die Verwaltung die Anlieger über den weiteren zeitlichen Verlauf der Maßnahme in Kenntnis setzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Ausbau UhlenfeldZur Vorlage · 0592/23_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nummer 0546/23 den erstmaligen Ausbau eines Teilstücks der Sackgasse Uhlenfeld im Bereich der Hausnummern 8 bis 11a beantragt. Hintergrund der Anfrage ist der aktuelle Zustand der Straßenoberfläche, die derzeit unbefestigt ist. Laut Antrag führt dies insbesondere nach Regenfällen zur Bildung tiefer Schlaglöcher. Es wird berichtet, dass Anwohner bereits mehrfach Ausbesserungen in Eigenleistung vorgenommen haben und die Stadt Hamm ebenfalls einmalig eine Reparatur durchgeführt hat. Die Fraktion fordert, dass die Verwaltung den Ausbau des genannten Straßenabschnitts in das Arbeitsprogramm aufnimmt und die Maßnahme zeitnah umsetzt. Zudem soll die Information der Anlieger über den zeitlichen Verlauf sichergestellt werden.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0592/23 wird ausgeführt, dass die Planung eines endgültigen Ausbaus in die Abwägungen der Haushaltsplanaufstellung einfließen wird. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt dabei im Rahmen der geltenden Budgetvorgaben sowie der verfügbaren personellen Kapazitäten. Die Anwohner wurden laut Antrag über mögliche Kostenbeteiligungen im Falle eines Ausbaus bereits informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.VereinstreffenZur Vorlage · 0547/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit der Vorlage 0547/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Ziel des Antrags ist die Initiierung eines ersten Vereinstreffens auf städtischer Seite, um die Vernetzung sowie den Austausch zwischen den Vereinen im Stadtbezirk zu fördern.
Die Fraktion führt an, dass die Vereine im Stadtbezirk durch ehrenamtliches Engagement das kulturelle, gesellschaftliche und soziale Leben prägen. Ein solches Treffen soll Synergieeffekte ermöglichen, wie etwa die Abstimmung von Veranstaltungen, die Vereinbarung gemeinsamer Termine oder den Austausch von Konzepten zur Mitgliederwerbung. Als Grundlage für die Organisation soll das bereits erstellte Vereinsregister genutzt werden.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der zeitnahen Planung eines ersten Bockum-Höveler Vereinstreffens zu beauftragen. Dabei sollen alle im Vereinsregister aufgeführten Vereine eingeladen werden. Zudem wird gefordert, die Bezirksvertretung schriftlich über den Termin, die weitere Ausgestaltung sowie die Ergebnisse des Treffens zu informieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 9.Änderung Verwendung Bezirksbudget 2023Zur Vorlage · 0552/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich mit einem Antrag zur Änderung der Verwendung von Mitteln aus dem Bezirksbudget 2023. Die von der SPD-Bezirksfraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Bezirksvertretung gemeinsam gestellte Vorlage bezieht sich auf eine Summe in Höhe von 10.000 Euro, die ursprünglich für die Installation einer Bühne im Hallohpark veranschlagt worden war.
Da die Bereitstellung dieser Bühne nicht realisiert wurde, beantragen die Antragsteller, die freigewordene Summe von 10.000 Euro der Aufwertung der Katzenkuhle zuzuschlagen. Dieses Projekt ist ebenfalls im Bezirksbudget vorgesehen. Durch die Umwidmung der Mittel würde für die Aufwertung der Katzenkuhle ein Gesamtbetrag von 50.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Antragsteller führen an, dass diese Mittel beispielsweise für die Errichtung einer Calisthenics-Anlage oder für weitere zusätzliche Spielgeräte verwendet werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.Windrad Halde RadbodZur Vorlage · 0554/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen des Antrags 0554/23 die Errichtung eines Windrades auf der Halde Radbod angeregt. Der Antrag basiert auf der Information, dass die Realisierung eines Windrads an diesem Standort grundsätzlich möglich sei. Zudem wird darauf verwiesen, dass Teile der ansässigen Gewerbetreibenden im dortigen Gewerbegebiet Interesse an einer Beteiligung an dem Projekt zeigen. Ziel eines solchen Vorhabens wäre es, durch ein Beteiligungskonzept die Strombilanz der Betriebe zu verbessern, da die Produktion von betriebseigenem Ökostrom auf nicht allen Grundstücken des Gebiets umsetzbar ist.
Die Bezirksfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung in Kooperation mit der Impuls-Gesellschaft die Errichtung eines Gewerbe-Windrades unterstützt. Hierzu soll die Verwaltung kurzfristig Kontakt mit dem Besitzer der Halde Radbod aufnehmen. Parallel dazu wird die Entwicklung eines Beteiligungskonzepts unter Einbeziehung der Gewerbetreibenden auf der Halde Radbod gefordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Windrad Halde RadbodZur Vorlage · 0604/23_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nr. 0554/23 die Errichtung eines Windrades auf der Halde Radbod angeregt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung sowie die Impuls-Gesellschaft damit zu beauftragen, die Errichtung eines Gewerbe-Windrades zu unterstützen. Dabei soll ein Beteiligungskonzept entwickelt werden, das es ansässigen Gewerbetreibenden ermöglicht, ihre Strombilanz zu verbessern. Hierzu ist eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Haldenbesitzer vorgesehen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0604/23 Stellung und weist darauf hin, dass der Standort der Halde Radbod derzeit innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen 1000-Meter-Abstands zu Wohnbebauung liegt. Aufgrund der aktuellen landesgesetzlichen Abstandsregelung in Nordrhein-Westfalen ist der Standort für eine Windenergieanlage zum jetzigen Zeitpunkt planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Da die Umsetzung angekündigter Änderungen auf Landesebene sowie die Vorgaben der Landes- und Regionalplanung noch nicht absehbar sind, bleibt die künftige Entwicklung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau in Hamm ungewiss.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die konkrete Entwicklung mit den Gewerbetreibenden erst dann anzustoßen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen besser einzuschätzen sind. Eine Kontaktaufnahme zum Haldenbesitzer kann jedoch unabhängig von den planungsrechtlichen Hindernissen zeitnah erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 11.Fußgängerübergang Tarnowitzer StraßeZur Vorlage · 0555/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Tarnowitzer Straße beantragt. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, auf der Landesstraße L881, im Bereich zwischen Schultenstraße und Südgeist, einen Zebrastreifen einzurichten.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die demografische Entwicklung in den Siedlungsbereichen Am Hang, Am Heidbaum und Flurstraße. Laut der Fraktion hat dort in den vergangenen Jahren ein Generationswechsel stattgefunden, wodurch vermehrt schulpflichtige Kinder in diesen Gebieten wohnhaft sind. Da für die Wege zur Schule sowie zu Kindertagesstätten die Überquerung der Tarnowitzer Straße notwendig ist, wird auf die veränderte Situation hingewiesen. Zudem wird im Antrag angeführt, dass das Verkehrsaufkommen auf der genannten Straße in den letzten Jahren zugenommen hat. Der Antrag wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- F.Anfragen
- 1.Sachstand geplante Investitionen in den StadtbezirkZur Vorlage · 0335/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit der Vorlage 0335/22_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt, um den aktuellen Sachstand zu verschiedenen geplanten Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk zu erfragen. Hintergrund der Anfrage sind die im Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehenen Mittel, deren Umsetzung in einigen Bereichen noch aussteht.
Die Anfrage bezieht sich konkret auf den Status der Wärmedämmung der Tonnendächer der Offenen Ganztagsschule an der Johannesschule, wofür im Rahmen einer Sondermaßnahme 2022 Mittel in Höhe von 40.000 Euro bereitgestellt wurden. Zudem wird nach dem Stand der Beleuchtung der Kohlenbahntrasse im Abschnitt von der Römerstraße bis zur Hammerstraße gefragt, für die im Jahr 2022 Bezirksmittel in Höhe von 95.000 Euro vorgesehen sind.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf baulichen Maßnahmen an Schulen. Hierbei geht es um die ganzheitliche Sanierung der Johannesschule sowie den Neubau einer Sporthalle, für die im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 275.000 Euro und für 2023 Mittel in Höhe von 475.000 Euro eingeplant sind. Des Weiteren wird nach dem Stand der Aufstockung der Offenen Ganztagsschule an der Von-Vincke-Schule gefragt, für die im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 794.000 Euro vorgesehen sind, sowie nach der Ausstattung der Lehrküche an der Sophie-Scholl-Gesamtschule mit einem Budget von 150.000 Euro aus dem Jahr 2022.
Abschließend bittet die Fraktion um Informationen zum Straßendeckensanierungsprogramm für die Kampstraße (75.000 Euro) und die Stefanstraße (120.000 Euro) für das Jahr 2022.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Anordnung von Tempo 30 auf der Barsener StraßeZur Vorlage · 0340/22_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung in der Barsener Straße angefordert. Gegenstand der Anfrage ist der Abschnitt nördlich der Horster Straße bis zum Ortsausgang, für den eine Anordnung von Tempo 30 besteht.
In der Begründung der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Barsener Straße um eine Kreisstraße handelt und sich im betreffenden Bereich keine Einrichtungen wie Kindertagesstätten befinden. Die Fraktion stellt dazu zwei spezifische Fragen: Erstens möchte sie wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage und aus welchen Gründen die Geschwindigkeitsbegrenzung zu einem früheren Zeitpunkt angeordnet wurde. Zweitens wird gefragt, ob die gesetzliche Grundlage für die bestehende Anordnung zum jetzigen Zeitpunkt noch immer gegeben ist. Die Anfrage wurde am 14. November 2022 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 23. November 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Anordnung von Tempo 30 auf der Barsener StraßeZur Vorlage · 0569/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel die Hintergründe für die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Barsener Straße erläutert. Gegenstand der Anfrage war die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage und aus welchen Gründen im Bereich nördlich der Horster Straße bis zum Ortsausgang eine Tempo-30-Zone angeordnet wurde, da in diesem Abschnitt der Kreisstraße keine Einrichtungen wie Kindertagesstätten liegen.
Nach Angaben der Verwaltung erfolgte die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der gefährlichen Kurvenlage auf diesem Straßenabschnitt. Die Maßnahme wurde infolge von Anliegerbeschwerden eingeleitet, welche über die Bezirksvertretung an die zuständigen Stellen weitergeleitet wurden. Da sich die örtliche Verkehrssituation seither nicht verändert hat, sieht die Verwaltung die Grundlage für die bestehende Anordnung weiterhin als gegeben an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Säuberungsintervall Fahrradabstellanlage Bahnhof Bockum-HövelZur Vorlage · 0399/23_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Zustand und zur Pflege der Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Bockum-Hövel angefordert. In der Vorlage vom 1. März 2023 wird auf die Nutzung der sogenannten Fahrradkäfige hingewiesen, stellt jedoch fest, dass die Anlagen nach Ansicht der Fraktion Anzeichen von Vermüllung, Laubansammlungen und das Vorhandensein von fahruntauglichen Fahrrädern aufweisen.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Informationen der städtischen Homepage, wonach eine regelmäßige Wartung, Reinigung sowie die Entfernung von defekten Fahrrädern vorgesehen sei. Im Rahmen der Anfrage werden zwei konkrete Fragen an die Verwaltung gestellt: Erstens wird nach den aktuellen Intervallen für die Reinigung und Wartung der Abstellanlagen gefragt. Zweitens wird nach dem Konzept der Stadt Hamm zur Entfernung von fahruntauglichen und defekten Fahrrädern an diesen Standorten verlangt. Zusätzlich bittet die Fraktion darum, die beschriebenen Zustände zeitnah zu beheben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Sachstand Zebrastreifen am Kreisverkehr Rautenstrauchstr./Eichstedtstr./Hohenhöveler Str.Zur Vorlage · 0400/23_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Sachstand zur Einrichtung eines Zebrastreifens am Kreisverkehr der Rautenstrauchstraße, der Eichstedtstraße und der Hohenhöveler Straße erfragt. Ein entsprechender Beschluss zur Anlage des Zebrastreifens wurde bereits in der Sitzung vom 2. Dezember 2020 gefasiert.
Nach Angaben der Fraktion ist für die Umsetzung die Bereitstellung zusätzlicher Beleuchtungsmittel erforderlich. In einer früheren Stellungnahme der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass hierfür Mittel in Höhe von 16.000 Euro im Haushalt der Stadt Hamm angemeldet werden müssten. Die Fraktion führt an, dass eine Verankerung dieser Mittel im Haushalt trotz vorheriger Zusagen der Koalition nicht erfolgt sei. Es wird auf Hinweise aus den Bezirksberatungen zum Haushalt verwiesen, wonach die Finanzierung nun über konsumtive Mittel gesichert sein soll.
Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister und umfasst zwei Kernfragen. Zum einen wird nach dem planerischen Sachstand zur Umsetzung des Zebrastreifens sowie zur Beleuchtung gefragt, insbesondere ob bereits Aufträge erteilt wurden und wann mit einer Realisierung zu rechnen ist. Zum anderen wird um Klärung gebeten, ob die Finanzierung der Maßnahme tatsächlich über konsumtive Haushaltsmittel sichergestellt ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- G.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- H.Verschiedenes