Gehwegparken in der Middendorfstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsstellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0542/23_ES befasst sich mit der Frage, ob das Parken auf dem Gehweg in der Middendorfstraße durch geeignete Maßnahmen ermöglicht werden kann. Hintergrund ist ein Antrag der Bezirksvertreter der SPD-Bezirksfraktion, der FDP-Bezirksvertreterin Hamm-Bockum-Hövel sowie der Bündnis 90/Die Grünen, der eine Entlastung der Anwohnenden durch die Nutzung der Gehwegflächen vorsieht.
In der ursprünglichen Prüfung der Verwaltung wurde die Umsetzung des Antrags abgelehnt. Die Begründung beruhte darauf, dass die Fahrbahn über die gesamte Länge ausreichende Parkmöglichkeiten biete und bei einseitigem Parken eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern für den fließenden Verkehr verbleibe. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Gehwegstruktur durch die Asphaltschicht und Baumbestand nicht für das Parken ausgelegt sei, die Mindestgehwegbreiten von 1,50 Metern in vielen Bereichen nicht einhaltbar seien und zu hohe Bordsteinkanten die technischen Anforderungen für Fahrzeuge erschweren würden.
Nach einer erneuten Prüfung, die sich spezifisch auf das Teilstück der nördlichen Seite der Middendorfstraße zwischen der Strackstraße und der Hammer Straße konzentriert, stellt die Verwaltung fest, dass das Parken auf dem Gehweg vor den Hausnummern 2 bis 4a technisch möglich wäre. Hier könnten je nach Fahrzeuglänge vier bis fünf Stellplätze eingerichtet werden. Die Verwaltung bewertet eine Umsetzung jedoch als nicht zwingend notwendig, da die Parkkapazitäten auf der Fahrbahn ausreichen und die Nutzung des Gehwegs aufgrund des Baumbestandes zu einem Verlust an Parkplätzen führen würde.
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- 08.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
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