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Stlgnahme

Anordnung von Tempo 30 auf der Barsener Straße

0569/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel die Hintergründe für die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Barsener Straße erläutert. Gegenstand der Anfrage war die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage und aus welchen Gründen im Bereich nördlich der Horster Straße bis zum Ortsausgang eine Tempo-30-Zone angeordnet wurde, da in diesem Abschnitt der Kreisstraße keine Einrichtungen wie Kindertagesstätten liegen.

Nach Angaben der Verwaltung erfolgte die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der gefährlichen Kurvenlage auf diesem Straßenabschnitt. Die Maßnahme wurde infolge von Anliegerbeschwerden eingeleitet, welche über die Bezirksvertretung an die zuständigen Stellen weitergeleitet wurden. Da sich die örtliche Verkehrssituation seither nicht verändert hat, sieht die Verwaltung die Grundlage für die bestehende Anordnung weiterhin als gegeben an.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 115 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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