Anordnung von Tempo 30 auf der Barsener Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung in der Barsener Straße angefordert. Gegenstand der Anfrage ist der Abschnitt nördlich der Horster Straße bis zum Ortsausgang, für den eine Anordnung von Tempo 30 besteht.
In der Begründung der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Barsener Straße um eine Kreisstraße handelt und sich im betreffenden Bereich keine Einrichtungen wie Kindertagesstätten befinden. Die Fraktion stellt dazu zwei spezifische Fragen: Erstens möchte sie wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage und aus welchen Gründen die Geschwindigkeitsbegrenzung zu einem früheren Zeitpunkt angeordnet wurde. Zweitens wird gefragt, ob die gesetzliche Grundlage für die bestehende Anordnung zum jetzigen Zeitpunkt noch immer gegeben ist. Die Anfrage wurde am 14. November 2022 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 23. November 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 23.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
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