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Stlgnahme

Windrad Halde Radbod

0604/23_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nr. 0554/23 die Errichtung eines Windrades auf der Halde Radbod angeregt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung sowie die Impuls-Gesellschaft damit zu beauftragen, die Errichtung eines Gewerbe-Windrades zu unterstützen. Dabei soll ein Beteiligungskonzept entwickelt werden, das es ansässigen Gewerbetreibenden ermöglicht, ihre Strombilanz zu verbessern. Hierzu ist eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Haldenbesitzer vorgesehen.

Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0604/23 Stellung und weist darauf hin, dass der Standort der Halde Radbod derzeit innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen 1000-Meter-Abstands zu Wohnbebauung liegt. Aufgrund der aktuellen landesgesetzlichen Abstandsregelung in Nordrhein-Westfalen ist der Standort für eine Windenergieanlage zum jetzigen Zeitpunkt planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Da die Umsetzung angekündigter Änderungen auf Landesebene sowie die Vorgaben der Landes- und Regionalplanung noch nicht absehbar sind, bleibt die künftige Entwicklung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau in Hamm ungewiss.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die konkrete Entwicklung mit den Gewerbetreibenden erst dann anzustoßen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen besser einzuschätzen sind. Eine Kontaktaufnahme zum Haldenbesitzer kann jedoch unabhängig von den planungsrechtlichen Hindernissen zeitnah erfolgen.

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