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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 27.03.2023, Nr. 0244/23
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung einer Dienstreise hier: Fahrt nach Toul/FrankreichZur Vorlage · 1164/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die Genehmigung einer Dienstreise nach Toul in Frankreich beantragt. Die Reise ist für den Zeitraum vom 17. bis 18. Juni 2023 geplant. An der Fahrt nehmen ein Bezirksvertreter sowie die Leitung des Bürgeramtes Hamm-Mitte teil. Hintergrund der Reise ist eine Einladung durch den Bürgermeister der Partnerstadt Toul.
Die Durchführung der Reise soll mit einem städtischen Dienstwagen erfolgen. Da die reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst am 19. Juni 2023 angesetzt war, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung beantragt. Der Oberbürgermeister hat die Dringlichkeit der Vorlage anerkannt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage keine Kosten aufgeführt. Zudem wird festgehalten, dass die Reise keine klimarelevanten Auswirkungen hat. Der Hauptausschuss wurde gebeten, die beantragte Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung der Dienstreise zu bestätigen.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 3.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Kalisz/PolenZur Vorlage · 1177/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Genehmigung für eine Dienstreise nach Kalisz in Polen erteilt. Die Reise findet im Zeitraum vom 1. bis 4. Juni 2023 statt. An der Fahrt nehmen zwei Ratsmitglieder sowie ein Vertreter der Verwaltung teil.
Der Anlass der Reise ist eine Einladung der Partnerstadt Kalisz an eine Delegation der Stadt Hamm anlässlich der dortigen Stadtjubiläumsfeierlichkeiten. Die Durchführung der Reise erfolgt mit einem städtischen Dienstwagen. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung ergeben sich aus dieser Reise keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen.
Da die reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst am 19. Juni 2023 angesetzt war, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß der Gemeindeordnung herbeigeführt. Die Genehmigung der Dringlichkeit sowie der Reise selbst wurde durch den Oberbürgermeister unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 4.Weiterführung und Ausbau der kommunalen Angebote gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 0972/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0972/22 den Antrag gestellt, die Beratungs- und Therapieangebote gegen sexualisierte Gewalt in der Beratungsstelle des Trägers Outlaw weiterzuführen und auszubauen. Die Förderung soll unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Grund für den Antrag ist ein entstandenes Finanzierungsdelta beim Träger. Zwar wurden zuvor Anteilsfinanzierungen zugesagt, jedoch führten angepasste Förderrichtlinien des Landes dazu, dass die Mittel aus Landesmitteln geringer ausfielen als ursprünglich geplant. Zudem ist die Nachfrage nach Beratungsleistungen, Schulungsangeboten für Schulen sowie der Arbeit in Netzwerken gestiegen, unter anderem aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Schuländerungsgesetz.
Der städtische Finanzierungsbedarf ist für die kommenden Jahre wie folgt kalkuliert: Im Jahr 2023 belaufen sich die Kosten auf 80.900 Euro, für 2024 auf 143.700 Euro, für 2025 auf 153.200 Euro und für 2026 auf 163.100 Euro. Da für das Jahr 2023 im aktuellen Budget nur 46.000 Euro vorgesehen sind, wird der Differenzbetrag über das Präventionsbudget des Jugendamtes im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung gedeckt. Ab dem Jahr 2024 sollen die Haushaltsplananmeldungen entsprechend der kalkulierten Kosten aufgestockt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.Förderung eines Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ der Kolping-Bildungszentren gGmbH, der Hammer Tafel und der IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ in Hamm-HeessenZur Vorlage · 1114/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die finanzielle Unterstützung des Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ beschlossen. Die Förderung umfasst einen Gesamtbetrag von maximal 60.000 Euro für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025. Die Mittel werden auf Basis einer Festbetragsfinanzierung an die Kolping-Bildungszentren gGmbH ausgezahlt, wobei die jährlichen Höchstbeträge 15.000 Euro für das Jahr 2023, 30.000 Euro für das Jahr 2024 und 15.000 Euro für das erste Halbjahr 2025 betragen.
Das Projekt basiert auf einer Zusammenarbeit der Kolping-Bildungszentren gGmbH, der IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ sowie der Hammer Tafel. Ziel der Kooperation ist es, die gesunde Ernährung von Menschen mit geringem Einkommen zu fördern. Dabei sollen verderbliche Lebensmittel oder Waren kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums aus dem Integrationsbetrieb „dasmarkt“ an die Kolping-Bildungszentren weitergeleitet werden. Dort werden Obst und Gemüse unter Einhaltung hygienischer Standards zu vegetarischen Produkten wie Marmeladen, Kompotten oder Eintöpfen weiterverarbeitet. Die fertigen Lebensmittel werden anschließend über die bestehenden Strukturen der Hammer Tafel kostenlos an Bedürftige verteilt.
Die Kosten der Förderung dienen primär der Finanzierung einer halben Stelle für eine Kochkraft, welche die Anleitung von Teilnehmenden an sozialen Arbeitsgelegenheiten übernimmt. Die Verwaltung unterstützt den Antrag im Rahmen der Förderung der Wohlfahrtspflege. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 6.Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · 1138/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die finanzielle Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Ev. Perthes-Stiftung e. V. in Hamm beschlossen. Die Zuwendung beläuft sich für das Jahr 2023 auf 67.200 Euro, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Stadt übernimmt damit einen Anteil an der Fehlbedarfsfinanzierung, wobei die Berechnung auf dem Stand von 2019 basiert und eine jährliche Fortschreibung von 3 Prozent vorsieht.
Die Sozialberatungsstelle bietet Unterstützung, Beratung und Begleitung für Personen an, die aufgrund besonderer Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Die Zielgruppe umfasst Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, etwa bei Abhängigkeitserkrankungen, Überschuldung, nach Haftzeiten oder bei drohendem Verlust von Wohnung oder Arbeitsplatz. Das Angebot umfasst unter anderem psychosoziale Beratung, Wohnungssicherung, sozialrechtliche Betreuung sowie Hilfe nach Haftentlassungen und Rückkehrhilfen.
Der Betrieb der Beratungsstelle erfolgt durch die Ev. Perthes-Stiftung e. V. in den Räumlichkeiten an der Ostenalle. Die Finanzierung der Einrichtung setzt sich zu 50 Prozent aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Eigenmitteln des Trägers zusammen. Die städtische Zuwendung deckt den verbleibenden Bedarf ab. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 7.Umgestaltung WestentorZur Vorlage · 1110/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 1110/23_VL den Ausbauplan S 05/23 zur Neugestaltung des Westentors vor. Ziel der Maßnahme ist es, die verkehrliche und städtebauliche Situation am Westentor, einem zentralen Knotenpunkt des öffentlichen Personennahverkehrs, an aktuelle Anforderungen anzupassen. Der Plan sieht eine Optimierung der Fahr- und Aufstellflächen vor, wobei durch den Verzicht auf den mittleren Bussteig Platz für Radwege und verbreiterte Gehwege geschaffen werden soll. Die Bussteige sollen künftig eine zu den Seiten offene Überdachung erhalten, die die vorhandenen Bäume berücksichtigt.
Die baulichen Maßnahmen umfassen zudem die Installation einer integrierten Beleuchtung in den Dachkonstruktionen sowie die Ausstattung der Wartebereiche mit Sitzinseln und Windschutz. Zur Gestaltung der Oberflächen ist der Einsatz von grün und rot beschichtetem Asphalt vorgesehen. Im Rahmen der Grünplanung ist die Neupflanzung von Bäumen geplant, um klimaresiliente Standorte zu schaffen. Zudem sollen Rigolen zur Regenwassernutzung nach dem Schwammstadt-Prinzip sowie Dachbegrünungen zur Förderung der Biodiversität und Hitze-Resilienz realisiert werden.
Die geschätzten Auszahlungen für das Jahr 2024 belaufen sich auf 2.100.000 Euro. Davon sollen 1.500.000 Euro durch Förderungen aus dem ÖPNV- und Städtebauförderprogramm gedeckt werden, sodass ein städtischer Eigenanteil von 600.000 Euro verbleibt. Die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung ab 2024 vorgesehen. Der Ausbauplan lag bereits öffentlich aus, wobei keine Einwände eingingen.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Unterhaltungsmaßnahmen an FahrbahnenZur Vorlage · 1119/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1119/23 Maßnahmen zur Instandsetzung verschiedener Fahrbahnen vorgeschlagen. Die Durchführung dieser Unterhaltungsmaßnahmen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen. Die Gesamtkosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 2.707.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen erfolgt, die bereits im Jahr 2022 gebildet wurden.
Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten an mehreren Straßen, um Schäden wie Rissbildungen und Abplatzungen durch Ausmagerungen zu beheben. Zu den betroffenen Abschnitten gehören unter anderem die Adenauerallee, die Wilhelmstraße, die Heßlerstraße sowie die Radbodstraße und die Johannes-Rau-Straße. Darüber hinaus ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen durch den Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau vorgesehen, was unter anderem die Geranienstraße, den Schleppweg und die Berliner Straße betrifft.
Die Umsetzung der aufgeführten Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2023 bis 2025 geplant. Die Vorlage wurde im Mai und Juni 2023 in verschiedenen Gremien, darunter den zuständigen Bezirksvertretungen und dem Hauptausschuss, zur Beratung vorgelegt. Klimarelevante Auswirkungen der Maßnahmen werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2023 ff.Zur Vorlage · 1132/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1132/23 ein Erneuerungsprogramm für die öffentliche Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2023 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch diese Zuwendung soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger bei den anfallenden Beiträgen erreicht werden. Der Beschluss ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des abschließenden Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat vorgesehen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten sowie die Erneuerung von Kabeln und Masten. Grund für diese Arbeiten sind der Alterungszustand und die Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der bisherigen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Zuge der Erneuerung sollen zudem energiesparende Leuchten eingesetzt werden. Die Durchführung der Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Die finanziellen Aufwendungen für das Programm belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 537.533,18 Euro. Die Mittel sind im Haushalt des Stadtamtes vorhanden. Da die Maßnahmen grundsätzlich beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz sind, sieht die Verwaltung vor, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten zu informieren. Die genaue Höhe der Einzahlungen ist derzeit noch nicht bekannt, da die Erstattung von Anliegerbeiträgen von den einzelnen Maßnahmen abhängt.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.StraßensanierungsprogrammZur Vorlage · 1153/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Straßensanierungsprogramm vorgelegt, die im Hauptausschuss mit dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die kommenden Jahre beschlossen wurde. Das Programm umfasst insgesamt 16 Maßnahmen in verschiedenen Stadtbezirken mit einem geschätzten Ausgabevolumen von 9.345.000 Euro. Davon entfallen nach Abzug von Beiträgen nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) in Höhe von 1.440.000 Euro etwa 7.905.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil.
Die geplanten Arbeiten umfassen die grundhafte Erneuerung von Fahrbahnen sowie die Sanierung von Geh- und Radwegen. Zu den betroffenen Straßen gehören unter anderem die Baumstraße, die Auf dem Südfelde, die Gobel-von-Drechen-Straße sowie die Radbodstraße. Die Maßnahmen sind über die Bezirke 2 bis 7 verteilt. Für einige Projekte, wie die Heinrichstraße, die Karwinkelstraße oder den Dasbecker Weg, ist eine Umsetzung bereits in den Jahren 2023 oder 2024 vorgesehen.
Die Durchführung der Arbeiten ist von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig, wobei der Mittelabfluss kontinuierlich beobachtet wird. Bei mehreren Maßnahmen werden Anliegerbeiträge erhoben, die nach aktueller Rechtslage vom Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent bezuschusst werden. Die Umsetzung der Maßnahmen 5, 13, 14 und 15 erfolgt nach aktuellem Stand in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm sowie dem Lippeverband. Klimarelevante Auswirkungen werden für das Programm nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 11.Förderprogramm SPIELRAUM des Kultursekretariates NRW Gütersloh. Hier: gemeinsamer Antrag der Stadt Hamm und dem Treibkraft.Theater Hamm für das Projekt „Monetopolis“ 2024 und 2025.Zur Vorlage · 1150/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Umsetzung des Projektes „Monetopolis“ in den Jahren 2024 und 2025 zu ermöglichen. Das Vorhaben wird in Kooperation mit dem Treibkraft.Theater Hamm realisiert und basiert auf einem gemeinsamen Antrag der Stadt und des Theaters für das Förderprogramm „SPIELRAUM“ des Kultursekretariates NRW Gütersloh. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie einer positiven Förderzusage durch das Kultursekretariat.
Bei einer erfolgreichen Förderung durch das Kultursekretariat wird eine Förderquote von 80 Prozent angestrebt. Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich für die Jahre 2024 und 2025 jeweils auf 50.000 Euro. Davon entfallen voraussichtlich 40.000 Euro pro Jahr auf Zuwendungen, sodass der städtische Eigenanteil bei jeweils 10.000 Euro liegt. Die entsprechenden Mittel sind in der kommenden Haushaltsplanung vorgesehen.
Das Projekt „Monetopolis Hamm“ nutzt Augmented Reality (AR), um eine theatrale Geschichte mit digitalen Elementen im öffentlichen Raum zu verknüpfen. Als zentrale Spielorte dienen das Kurhaus Bad Hamm, der umliegende Park sowie der Marktplatz. Die Teilnehmer nutzen AR-Brillen, um in einem digitalen Spiel, das sich thematisch mit dem Thema Geld auseinandersetzt, Entscheidungen zu treffen, die sich auf digitale Werte wie Renommee oder Lebensweise auswirken. Das Projekt zielt darauf ab, die gesellschaftliche Bedeutung des Theaters durch die Verbindung von darstellender Kunst und digitalen Formaten zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 12.Erstellung eines Kulturprofils für die Stadt Hamm.Zur Vorlage · 1155/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Erstellung eines neuen Kulturprofils vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist es, auf Basis dieses Profils Projekte und Maßnahmen für die Weiterentwicklung von Kunst und Kultur in der Stadt festzulegen. Anstelle eines klassischen Kulturentwicklungsplans, dessen letzter Horizont im Jahr 2025 endet, soll ein Profil als Leitfaden dienen, das konkrete Vorschläge zu Veranstaltungsformaten und -orten enthält.
Der Prozess soll unter Einbeziehung der Kulturverwaltung, der Kulturpolitik, der freien Szene sowie engagierter Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. Geplant sind verschiedene Workshops, darunter ein Auftaktworkshop, eine Stärken-Schwächen-Analyse sowie die Definition und Priorisierung von strategischen Zielen. Das Verfahren soll im vierten Quartal 2024 abgeschlossen sein, wobei die Ergebnisse im Rat der Stadt Hamm zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.
Zur Durchführung des Verfahrens soll ein externes Unternehmen mit der Moderation und Koordination beauftragt werden. Die kalkulierten Gesamtkosten für den Prozess belaufen sich auf rund 80.000 Euro für das Jahr 2024. Dieser Betrag umfasst die Kosten für das Beratungsbüro sowie Nebenausgaben wie Raummieten und Material. Die Finanzierung ist im Rahmen der kommenden Haushaltsplanung vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeit: Lippeaue; Regelung der Benutzung der Lippe zwischen Wehr Hamm und Brücke MünsterstraßeZur Vorlage · 1180/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Änderung der Straßen- und Anlagenordnung sowie der Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung zugestimmt. Die Änderung der bestehenden Straßen- und Anlagenordnung dient der Klarstellung, dass Gewässer erster Ordnung, wie der Datteln-Hamm-Kanal und die Lippe, nicht dem Geltungsbereich dieser Ordnung unterliegen.
Gleichzeitig wurde eine neue Verordnung zur Regelung der Benutzung der Lippe zwischen dem Wehr Hamm und der Brücke Münsterstraße beschlossen. Hintergrund ist die Freigabe des Erlebensraums Lippeaue für die Öffentlichkeit. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im genannten Abschnitt des Flusses durch die Fernsteuerung des Wehrs Hamm unvorhersehbare und lebensgefährliche Strömungen entstehen können. Zudem besteht aufgrund der Wassertrübung keine Sicht auf das Gefälle des Flussbettes, und die Wasserqualität wird als nicht badetauglich eingestuft.
Um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, umfasst das Verbot das Baden und Schwimmen sowie die Nutzung von Booten, Boards, Luftmatratzen und ähnlichen Gegenständen. Eine Ausnahme besteht für Wanderfahrten mit Ruder- und Paddelbooten, insbesondere für Kanuten, die ihre Boote an der bestehenden Zuwegung unterhalb des Wehres einsetzen. Ebenso bleibt die Nutzung durch Arbeits-, Aufsichts- und Rettungsboote von Behörden und Wasserrettungsorganisationen zulässig. Die Entscheidung erfolgte auf Verweis der Bezirksregierung Arnsberg zur Abwehr von Gefahren für den Menschen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 05.06.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.Entschlammung der KurparkteicheZur Vorlage · 1111/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Entschlammung der Kurparkteiche beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme gegebenenfalls unter Einbeziehung von Ingenieurbüros durchzuführen. Für die Umsetzung werden Aufwendungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro veranschlagt, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2022 zur Verfügung stehen.
Die Maßnahme dient der nachhaltigen Entschärfung der Situation in den Teichen, die durch Regenwasser gespeist werden. Eine Messung im Herbst 2022 ergab das Vorhandensein von etwa 9.000 m³ Faulschlamm. Durch den jahrelangen Nährstoffeintrag kam es zu verstärktem Algenwachstum und Sauerstoffzehrung, was in der Vergangenheit bereits zu einem sinkenden Wasserstand und der Notwendigkeit von Umpumpmaßnahmen aus der Ahse führte. Die Entschlammung soll die Wasserqualität verbessern, das Algenwachstum mindern und die Verlandung verhindern. Zudem soll durch ein höheres Wasservolumen die Kühlfunktion des Kurparks bei hohen Temperaturen sowie der Rückzugsraum für Fische gestärkt werden.
Die Entnahme des Schlamms soll mit einem Saugboot erfolgen. Der Schlamm soll zunächst auf einer Fläche westlich der Fährstraße entwässert werden, wobei das Wasser wieder in die Teiche zurückgeführt wird. Eine direkte Verwendung des getrockneten Schlamms vor Ort ist aufgrund von Schadstoffbelastungen mit Salzen und Schwermetallen nicht möglich. Die Verwertung oder Entsorgung des Schlamms soll zusammen mit der Entwässerung vergeben werden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2024 ffZur Vorlage · 1124/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1124/23_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab dem Jahr 2024 vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Aufstockung der personellen Kapazitäten in der altengerechten Quartiersarbeit. Konkret soll die bisher mit jeweils 0,5 Stellen besetzte Arbeit in den fünf Sozialräumen Heessen, Norden, Pelkum, Rhynern und Westen um jeweils eine weitere 0,5 Stelle auf insgesamt 1,0 Stellen pro Raum erweitert werden. Diese Ausweitung ist zunächst für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geplant, wobei eine jährliche Verlängerungsoption bis spätestens Ende 2026 vorgesehen ist.
Für die Umsetzung der personellen Aufstockung ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens durch die Verwaltung vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für die Erweiterung der Stellen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 716.750 Euro über den Zeitraum von 2024 bis 2026. Die Kosten gliedern sich in 229.600 Euro für das Jahr 2024, 238.800 Euro für 2025 und 248.350 Euro für 2026. In diesen Beträgen sind Pauschalen für Sach- und Overheadkosten in Höhe von jeweils 15 Prozent der Bruttopersonalkosten enthalten. Die Realisierung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab 2024. Die städtischen Gesamtkosten für die Quartiersarbeit belaufen sich im Zeitraum von 2022 bis 2026 auf insgesamt 3.576.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2023 für die Stadt HammZur Vorlage · 1131/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1131/23_VL wird die Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2023 für die Stadt Hamm beantragter. Die Veröffentlichung des Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum ist zum Stichtag 01.07.2023 vorgesehen. Die Erstellung des Dokuments erfolgte durch das Unternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH auf Grundlage einer Datenerhebung vom 01.11.2022. Im Rahmen dieser Erhebung wurden knapp 4.000 Vermieter befragt, woraus eine bereinigte Nettostichprobe von 5.137 Wohnungen resultierte. Die Auswertung der Daten umfasst 46 % Neuvertragsmieten sowie 54 % erhöhte Bestandsmieten. Der Erstellungsprozess wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem das Vermessungs- und Katasteramt, das Rechtsamt, das Stadtplanungsamt, das Kommunale Jobcenter AöR, Haus & Grund Hamm e.V., der Mieterverein Hamm und Umgebung e.V. sowie die Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbH angehören.
Die methodische Grundlage des Mietspiegels umfasst Wohnungsgrößen zwischen 20 und 170 m². Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgt über prozentuale Zu- und Abschläge, die auf Merkmalen wie der Baualtersklasse, der Ausstattung sowie der Wohnlage basieren. So sind beispielsweise Abschläge für Gebäude vor 1949 oder Aufschläge für Baujahre zwischen 2012 und 2022 sowie für modernisierte Badezimmer oder Einbauküchen vorgesehen. Ein Aufschlag von 15 % ist für energetisch sanierte Gebäude möglich. Eine abschließende Preisspanne von maximal ±15 % der Nettomiete bildet die qualitative Vielfalt ab. Der Mietspiegel wird auf der Website der Stadt Hamm veröffentlicht; eine Fortschreibung ist für das Jahr 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Teilnahme am European Climate Adaptation Award (ECA) - Klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm -Zur Vorlage · 1146/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Umsetzung eines klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramms beschlossen. Dieses Programm dient der Teilnahme am European Climate Adaptation Award (ECA), einem Qualitätsmanagementsystem zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, Prioritäten und Budgets wird durch ein interdisziplinäres Klimateam koordiniert. Die Verwaltung wurde beauftragt, die für die Durchführung einzelner Maßnahmen erforderlichen weiteren Beschlüsse vorzubereiten, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushalts- und Konsolidierungsentscheidungen steht.
Das Programm basiert auf einer vorangegangenen Klimawirkungsanalyse und einer Ist-Analyse der kommunalen Gegebenheiten in sechs Maßnahmenbereichen. Diese umfassen unter anderem Strategie und Planung, kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Infrastruktur im öffentlichen Raum, interne Organisation sowie Kommunikation und Partizipation. Zu den angestrebten Zielen gehören die Sicherung von Ressourcen wie Trinkwasser, die Verbesserung der Schwammfunktion, der Hochwasserschutz sowie die Förderung der klimagerechten Stadtentwicklung und des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung.
Der Prozess umfasst die Analyse, die Erstellung des Aktivitätenprogramms, die Umsetzung der Projekte sowie die abschließende Zertifizierung und Auszeichnung durch eine externe Auditierung, die für das Jahr 2024 vorgesehen ist. Die Teilnahme am ECA ermöglicht durch Benchmarking den Austausch von bewährten Verfahren mit anderen teilnehmenden Kommunen. Die finanziellen Mittel für die Teilnahme am Verfahren sind vorhanden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 6.Abschluss eines „Pakt für den Sport“ inkl. Leistungs- und Finanzierungsvertrag mit dem StadtSportBund Hamm e. V. (SSB)Zur Vorlage · 1152/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, einen neuen „Pakt für den Sport“ sowie einen dazugehörigen Leistungs- und Finanzierungsvertrag mit dem StadtSportBund Hamm e. V. abzuschließen. Diese neue Vereinbarung löst den bestehenden Kooperationsvertrag aus dem Jahr 2008 ab und definiert die gemeinsamen Sportförderziele für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren neu.
Ziel des Paktes ist es, die Sportentwicklung als Bestandteil der Stadtentwicklung nachhaltig zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem gemeinnützigen Sport zu festigen. Der StadtSportBund Hamm e. V. übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung die Aufgabe, eine Beratungs- und Servicestelle zu unterhalten, den Sportabzeichenwettbewerb zu sichern sowie Aus- und Fortbildungsangebote für Mitarbeiter in den Sportvereinen bereitzustellen.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sehen eine Erhöhung der jährlichen Zuschüsse vor. Der jährliche Betrag steigt von bisher 113.846,72 € auf 149.146,45 €. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung, wobei die Erhöhung der Haushaltsmittel ab dem Haushalt 2024/25 eingeplant wird. Für das laufende Jahr 2023 wird der Mehrbetrag über das Finanzbudget des zuständigen Amtes sichergestellt. Der Abschluss des Vertrages erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.06.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 7.Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ durch freie TrägerZur Vorlage · 1156/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1156/23_VL sieht die Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ vor. Diese Programme sind darauf ausgerichtet, mehrsprachige Familien zu unterstützen und die frühkindliche Entwicklung zu fördern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V., mit der Durchführung der Programme zu betrauen, sofern die Finanzierung für das Kita-Jahr 2023/2024 gesichert ist. Die Verwaltung soll die entsprechenden Bewilligungsbescheide erteilen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Kalenderjahr 2023 belaufen sich auf Aufwendungen von 164.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 120.900 Euro beträgt. Für das Jahr 2024 werden Aufwendungen in Höhe von 201.000 Euro veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil 201.000 Euro umfasst. Für das Jahr 2023 stehen Erträge aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ in Höhe von 33.300 Euro sowie aus dem Programm „Rucksack Schule NRW“ in Höhe von 9.800 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2024 liegen keine gesicherten Fördermittel vor.
Im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 wurden Fördermittel für die Programme „Griffbereit“ und „Rucksack Schule“ beantragt. Die Mittel aus den Landesprogrammen sollen nach Zusage von der Stadt Hamm an die Träger weitergeleitet werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 06.06.2023 · Integrationsrat
- 8.Teilnahme der Stadt Hamm als Schulträger am Deutschland-Ticket-ModellZur Vorlage · 1170/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, im Schuljahr 2023/24 als Schulträger am Deutschland-Ticket-Modell teilzunehmen. Mit dieser Entscheidung wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Durch die Teilnahme am Modell erhalten 3.350 anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket kostenfrei. Für die rund 22.500 weiteren Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten besteht die Möglichkeit, das Ticket als Selbstzahler für einen Preis von 29,00 Euro zu erwerben.
Im Zuge dieser Neuregelung wird der vorangegangene Ratsbeschluss zur Einführung eines Schulwegtickets mit Freizeitnutzen so lange ruhend gestellt, bis das Deutschland-Ticket-Modell nicht mehr genutzt werden kann. Die Stadt Hamm verpflichtet sich im Rahmen des Modells, die bisher eingesetzten Haushaltsmittel weiterhin den Verkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen, um die Finanzierung der Schülerbeförderung sicherzustellen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Schuljahr 2023/2024 belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 2,11 Millionen Euro. Dieser Betrag wird zur Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung an die Verkehrsbetriebe Hamm verwendet, wobei die Kosten auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken bewertet. Die Teilnahme am Modell ist nach aktuellem Stand auf das Schuljahr 2023/24 begrenzt, da die rechtliche Grundlage durch einen Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit zeitlich befristet ist.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 9.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 1161/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Änderungssatzung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule vorgelegt. Ziel der Neuregelung, die zum 1. August 2023 in Kraft treten soll, ist die Vereinheitlichung der Gebühren im Rahmen des Landesprogramms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits).
Im Zuge der sukzessiven Ausweitung des Programms auf die gesamte Grundschulzeit wird die monatliche Gebühr für den Instrumentalunterricht in den Schuljahren zwei bis vier von bisher differenzierten Sätzen auf ein einheitliches Niveau von 26 Euro angepasst. Während die Gebühren für Schüler im zweiten und dritten Schuljahr dadurch steigen, sinken die Gesamtkosten für Kinder, die das Programm über die gesamte Grundschulzeit nutzen, von bisher 949 Euro auf 910 Euro. Die Anpassung soll eine durchgängige Bildungsbiografie unterstützen und Abmeldungen beim Übergang in die vierte Klasse verhindern. Zudem werden die Gebühren für den Bereich Tanzen auf monatlich 19 Euro und für Singen auf 13,50 Euro festgelegt.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Musikschule in Kooperation mit Grundschulen, die nicht am JeKits-Programm teilnehmen, in Einzelfällen Instrumentalunterricht anbieten kann, wobei die Instrumente in diesen Fällen ebenfalls gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Die Verwaltung rechnet mit jährlichen Mehreinnahen aus den Gebühren in Höhe von 14.976 Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.Neufassung der Satzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüchereien der Stadt HammZur Vorlage · 1167/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 die Neufassung der Satzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüchereien beschlossen. Die Neuregelung tritt mit Wirkung zum 30. Juni 2023 in Kraft. Ziel der Überarbeitung ist es, die seit 2017 bestehende Ordnung an veränderte Nutzungsverhalten und aktuelle Trends in der Bibliotheksarbeit anzupassen sowie die Attraktivität und Zugänglichkeit der Angebote zu erhöhen.
Die Neufassung sieht wesentliche Änderungen bei den Gebührenstrukturen vor. So wird die Jahresgebühr für Einzel- und Familienausweise um 20 Prozent reduziert. Zudem wird für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren ein kostenloser Jahresausweis eingeführt, womit die bisherige Regelung für Kinder bis 12 Jahre erweitert wird. Weitere Maßnahmen umfassen die Streichung von Gebühren für die Ausleihe von physischen, audiovisuellen und digitalen Medien, mit Ausnahme von Bestsellern, sowie den Wegfall der Vormerkgebühren. Auch das Verfahren bei der Fälligkeit von Säumnisgebühren wird vereinfacht.
Die Verwaltung geht bei der Umsetzung von geschätzten Gebührenmindereinnahmen in Höhe von etwa 43.000 Euro aus. Diese Summe setzt sich aus der Senkung der Jahresgebühr um circa 19.000 Euro, der Streichung der Medieneinzelgebühren um etwa 15.000 Euro sowie Änderungen bei den Versäumnis- und Vormerkgebühren zusammen. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan der zuständigen Fachabteilung vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 11.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · 1165/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 20. Juni 2023 den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebs Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Die Vorlage 1165/23_VL basiert auf dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, welcher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthält.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 32.493.344,76 Euro aus. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Fehlbetrag von 1.785.929,87 Euro. Laut der Sachdarstellung der Verwaltung ist dieser Jahresfehlbetrag auf einen Sondereffekt zurückzuführen, der durch die Anpassung der Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie entstanden ist. Ohne diesen Sondereffekt hätte der Abfallwirtschaftsbetrieb ein positives Jahresergebnis in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro erzielt.
Der beschlossene Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ebenso werden die Ergebnisse der einzelnen Sparten des Abfallwirtschaftsbetriebs auf neue Rechnung vorgetragen, wobei die Details der jeweiligen Spartenergebnisse der beigefügten Übersicht der Vorlage zu entnehmen sind. Die rechtliche Grundlage für die Feststellung des Abschlusses und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Klimarelevante Auswirkungen der Vorlage wurden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2022Zur Vorlage · 1175/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 20. Juni 2023 über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2022 entschieden. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sah vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von 1.083.179,27 Euro vollständig in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen. Eine Ausschüttung an den Träger sowie eine Einstellung in die freie Rücklage oder ein Gewinnvortrag sind nicht vorgesehen. Dieser Beschluss führt zu keiner Änderung des bereits festgestellten Jahresabschlusses.
Zudem wurde die Entlastung der Organe der Sparkasse Hamm für das betreffende Geschäftsjahr beschlossen. Grundlage hierfür war der vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe geprüfte Jahresabschluss, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hatte den Jahresabschluss sowie den Lagebericht bereits in seiner Sitzung am 7. Juni 2023 festgestellt und dem Rat der Stadt Hamm die Verwendung des Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage vorgeschlagen. Eine Prüfung auf klimarelevante Auswirkungen ergab keine Befunde.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für Brandschutz, technische Hilfeleistung, und Rettungsdienst (Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst) der Stadt HammZur Vorlage · 1166/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens für eine neue Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie den Rettungsdienst. Dies umfasst die Ausstattung der Berufsfeuerwehr, des Rettungsdienstes und der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung einer angemessenen Ausrüstung der Einsatzkräfte, da durch nutzungsbedingten Verschleiß regelmäßige Ersatzbeschaffungen notwendig sind. Die neue Rahmenvereinbarung soll ab dem 1. Februar 2024 eine Laufzeit von zwei Jahren haben, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren ergibt. Die Verwaltung führt dieses Verfahren fort, um an die seit 2016 bestehende Praxis der Rahmenvereinbarungen anzuknüpfen, da die aktuelle Vereinbarung zum 2. Februar 2024 ausläuft.
Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2024 bis 2027 werden auf insgesamt 2.000.000 Euro geschätzt. Davon entfällt ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 800.000 Euro auf den Haushalt, während die verbleibenden 1.200.000 Euro durch Rettungsdienstgebühren refinanziert werden sollen. Die Mittel sind in den Haushaltsplänen für 2024 und 2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Die Ausschreibung soll zudem die Grundsätze der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 05.06.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 14.Umbesetzung im Unterausschuss „Jugendhilfe und Schule“Zur Vorlage · 1173/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 1173/23 eine Neubesetzung im Unterausschuss „Jugendhilfe und Schule“ beantragt. Der Unterausschuss fungiert als gemeinsames Gremium des Ausschusses für Familien, Kinder- und Jugendhilfe sowie des Ausschusses für Schule und Ausbildung und dient der politischen Beratung übergreifender Themen.
Der Beschluss sieht vor, dass ein Mitglied des Ausschusses für Schule und Ausbildung den Posten eines ausscheidenden Mitglieds übernimmt. Durch diese personelle Veränderung soll die Vertretung des Ausschusses für Schule und Ausbildung im Unterausschuss fortgeführt werden. Der Unterausschuss setzt sich insgesamt aus zwölf Mitgliedern zusammen, wobei vier dieser Positionen durch Vertreter des Ausschusses für Schule und Ausbildung besetzt sind.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 20. Juni 2023 zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Umbesetzung werden nicht ausgewiesen, und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage durchlief vor der Ratsentscheidung die Beratung in den zuständigen Ausschüssen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1178/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Neubesetzung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Neuwahl des Vorstandes des Stadtjugendringes Hamm.
Nach der Neubesetzung des Vorstands im Stadtjugendring soll die bisherige Vertretung durch eine neue Person ersetzt werden. Der Vorschlag sieht vor, eine neue Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss zu wählen. Die bisherige Vertretung durch ein Mitglied des Stadtjugendringes endet mit diesem Vorgang. Ein weiteres beratendes Mitglied bleibt weiterhin im Ausschuss vertreten.
Der Beschlussvorschlag wurde im Hauptausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe bereits behandelt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 16.Umbesetzung in der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt HammZur Vorlage · 1182/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung in der Kommunalen Gesundheitskonferenz vorgelegt. Der Antrag geht auf einen Vorschlag der SPD-Fraktion zurück.
Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Kommunale Gesundheitskonferenz. Als Nachfolge für eine Bürgervertreterin soll ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in das Gremium gewählt werden.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 20. Juni 2023 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 17.Kommunales Jobcenter Hamm AöR, GremienbesetzungZur Vorlage · 1185/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 1185/23 befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitz der Gremienbesetzung des Kommunalen Jobcenter Hamm AöR. Konkret geht es um die personelle Veränderung innerhalb des Beirats für Arbeitsmarktpolitik, der dem Verwaltungsrat des Jobcenters zugeordnet ist.
Der Rat empfiehlt dem Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenter AöR, den bisherigen Vertreter für den Bereich Wirtschaft und Handwerk aus dem Beirat für Arbeitsmarktpolitik abzuberafen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, eine neue Vertreterin für diesen Bereich zu benennen.
Der Beirat für Arbeitsmarktpolitik setzt sich aus insgesamt acht Mitgliedern zusammen. Die Zusammensetzung umfasst einen vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadtverwaltung, vier weitere vom Rat der Stadt zu benennende Vertreter, einen Vertreter der Gewerkschaften, einen Vertreter aus dem Bereich Wirtschaft und Handwerk sowie einen Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände. Die endgültige Benennung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des Rates der Stadt durch den Verwaltungsrat.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 18.Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur 3. öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG)Zur Vorlage · 1108/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Stellungnahme im Rahmen der dritten öffentlichen Auslegung des Regionalplans Ruhr vor. Der Regionalplan dient als Instrument der Landesplanung für die Metropole Ruhr und gibt Ziele für die Landschaftsplanung sowie den Natur- und Landschaftsschutz vor.
Die erneute Auslegung des Planentwurfs wurde notwendig, um auf zahlreiche Anregungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren sowie auf aktuelle rechtliche Vorgaben zur Anpassung von Abgrabungsbereichen zu reagieren. Im Stadtgebiet von Hamm betreffen die aktuellen Änderungen im Entwurf drei spezifische zeichnerische Festlegungen.
Erstens wird die nördliche Abgrenzung der Standortschießanlage Ahlen nach Süden verschoben, wodurch die Festlegung im Bereich der ehemaligen Bundeswehr-Schießanlage entfällt. Zweitens wird im Bereich nördlich Heessen die Fläche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung durch eine Arrondierung ergänzt, um eine zusammenhängende Fläche zu schaffen. Drittens entfällt im Bereich Glunzdorf die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs; stattdessen werden dort ein Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich sowie eine Fläche für den Landschaftsschutz festgesetzt.
Die Verwaltung stellt fest, dass gegen diese Änderungen keine Bedenken bestehen. Die Anpassungen werden als positiv für die städtebauliche und naturbezogene Entwicklung der Stadt bewertet. Der Rat wird angehalten, die entsprechende Stellungnahme in das Verfahren einzubringen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.BÜ-Beseitigungen Dierhagenweg/Südfeldweg mit Haltepunkt Westtünnen Hier: Ausbauplan S 06/23 P+R-Anlagen Nord und SüdZur Vorlage · 1109/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1109/23_VL sieht die Genehmigung der Ausbaupläne S 06/23 vor, sofern die Finanzierung sichergestellt ist. Gegenstand der Planung sind die Erweiterung der P+R-Anlagen Nord und Süd sowie die Beseitigung der Bahnübergänge Dierhagenweg und Südfeldweg, was den Neubau eines Haltepunktes im Bereich Westtünnen einschließt.
Die baulichen Maßnahmen umfassen die Asphaltierung des Südfeldwegs, den Vollausbau der Verdistraube mit einer Fahrbahn von 6,5 Metern und einem Gehweg von zwei Metern sowie die Wiederherstellung einer fünf Meter breiten Straßenfläche am Dierhagenweg. Zudem sind neue Geh- und Radwege mit Rampen, Treppenanlagen und einer LED-Beleuchtung inklusive eines Behindertenleitsystems vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtauszahlungen von 1.820.000 Euro über die Jahre 2023 bis 2025. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 1.200.000 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 620.000 Euro ergibt. Durch Änderungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz und die Aufnahme des Haltepunktes in die Länderliste NRW trägt der Bund 50 Prozent der Straßenbaukosten, die DB Netz AG ein Drittel und das Land ein Sechstel. Der Bau des Haltepunktes wird vollständig durch Bundesmittel finanziert. Die Fertigstellung der Betonbauteile ist bis Herbst 2023 geplant, die restlichen Wegearbeiten sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die öffentliche Auslegung der Pläne findet im Zeitraum vom 02.05. bis 15.05.2023 statt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023); 1. Einbringung der Untersuchungsergebnisse 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1113/23_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 1113/23_VL befasst sich mit den Untersuchungsergebnissen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP 2023) sowie der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des ÖPNVG-NRW. Ziel des Masterplans Mobilität ist es, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit 8 % auf 15 % zu steigern und die täglichen Fahrgastzahlen von etwa 45.000 auf über 70.000 zu erhöhen.
Für die erste Realisierungsstufe ab dem 1. August 2025 ist vorgesehen, die Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 in einem 20-Minuten-Takt zu verkehren. Zudem soll ein On-Demand-Verkehr als Zubringer im Frühverkehr sowie am Wochenende starten. Die Finanzierung der Maßnahmen der ersten Stufe wird zunächst durch die Stadtwerke übernommen, wobei für den Zeitraum ab 202<0xC2>5 ein jährlicher Finanzierungsbedarf von etwa 8 Millionen Euro besteht. Die Stadt Hamm wird sich an weiteren Mehrkosten beteiligen müssen, sofern die Ertragslage der Stadtwerke dies erfordert.
Die Umsetzung des Zielnetzes bis zum Jahr 2035 steht unter dem Vorbehalt der überregionalen Finanzierung durch Bund und Land sowie der personellen, technischen und finanziellen Ressourcen. Ein Beteiligungsverfahren, das die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange einbezieht, soll im Herbst 2023 stattfinden. Eine Evaluation der Buslinien sowie eine Fahrgastzählung sind für den Zeitraum 2027/2028 geplant, um darauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept für alle Buslinien zu entwickeln.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.06.2023 · Behindertenbeirat
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 21.9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1130/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das über einen Zeitraum von fünf Jahren die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt. Eine regelmäßige Aktualisierung des Konzepts ist mindestens alle zwei Jahre vorgesehen.
Das vorliegende Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Es umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Aufnahme dieser Maßnahmen in das Konzept ist eine notwendige Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes teilzunehmen, welches eine Finanzierung von 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes für die Anlieger ermöglicht.
Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch und nach Bezirken sortiert. Die Vorlage enthält zudem eine Korrektur eines Abschnitts in der Zedernstraße, der in einer früheren Fortschreibung fehlerhaft angegeben wurde. Das Konzept beschränkt sich auf beitragsfähige Maßnahmen nach dem KAG NRW; Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0933/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0933/22_VL wird die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 „Südlich Soosmanns Kamp“ in Hamm-Pelkum beantragt. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmitteldiscounters ALDI von derzeit 900 m² auf bis zu 1.275 m². Die Maßnahme dient der Sicherung der Nahversorgung im Stadtteilzentrum. Das betroffene Plangebiet umfasst etwa 10.103 m² in der Gemarkung Pelkum.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Prozesses ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Sollte eine solche Prüfpflicht bestehen, ist das beschleunigte Verfahren auszuschließen und ein Vollverfahren gemäß §§ 2ff BauGB einzuleiten. Die Änderung folgt dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Ein Ausgleich nach der Eingriffsregelung wird als nicht erforderlich eingestuft, da die Errichtung des Einzelhandelsbetriebs bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan zulässig war und erfolgt ist.
Der Antrag des Grundstückseigentümers liegt der Verwaltung seit dem 29. Juli 2022 vor. Als Teil des Verfahrens ist zudem die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorgesehen, welche in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden soll. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage sind nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.7. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.031 - Parkfriedhof - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1115/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1115/23_VL behandelt die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.031 – Parkfriedhof im Stadtbezirk Herringen. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kühlmöglichkeiten des bestehenden Krematoriums zu schaffen. Hierfür soll ein bestehender, zu kleiner Kühlraum abgerissen und durch einen größeren Anbau ersetzt werden. Der betroffene Bereich umfasst etwa 7.082 m². Im Zuge dessen werden die Baugrenzen erweitert sowie die Zu- und Abfahrt des Gebäudes verändert. Die Festsetzungen zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie die Pflanzgebote werden weitgehend übernommen.
Die Planung sieht vor, dass für jede 50 m² Neuversiegelung ein Baum und für jede 10 m² Pflanzfläche fünf Sträucher anzupflanzen sind. Zudem wird eine verbindliche Dachbegrünung für den baulichen Bereich vorgeschrieben, wobei die Installation von Photovoltaikanlagen zulässig, aber nicht verpflichtend ist. Ein Erhaltungsgebot für bestehende Gehölze ist ebenfalls festgeschrieben. Aufgrund von Methanvorkommen wurde eine Kennzeichnung gemäß § 9 (5) BauGB vorgenommen, die bauliche Sicherungsmaßnahmen erfordert.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, darunter der Geologische Dienst, die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadtwerke Hamm, in die Begründung eingearbeitet. Die Verwaltung nahm dabei auf die Kritik der Kreisanlaufstelle der LNU NRW e.V. zur Artenschutzprüfung Bezug. Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Satzung und Begründung beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1118/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1118/23_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB beantragt. Das Plangebiet umfasst ein etwa 1,22 Hektar großes, brachliegendes Areal in der Gemarkung Hamm, das zwischen dem Wohnquartier Brändströmstraße/Wilhelminenstraße/Rietzgartenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost liegt. Ziel der Planung ist die wohnbauliche Entwicklung einer ehemaligen Bundesliegenschaft durch einen Investor.
Die geplante Bebauung sieht die Schaffung von etwa 35 Wohneinheiten vor, die sich aus 10 bis 12 Einzel- und Doppelhäusern mit zwei Vollgeschossen sowie vier Mehrfamilienhäusern mit jeweils 5 bis 7 Einheiten zusammensetzen. Der Bebauungsplan soll als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Die Erschließung des Gebiets soll über eine öffentliche Stichstraße am Kreuzungspunkt Brändströmstraße/Wilhelminenstraße erfolgen, wobei der Stellplatzbedarf baugebietsintern gedeckt werden muss.
Zusätzlich zur Wohnbebauung sind die Neustrukturierung von Freiflächen, die Integration eines Spielplatzes sowie der Ausbau eines Fuß- und Radweges vorgesehen. Die Planung beinhaltet zudem Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünungen und die Prüfung regenerativer Energien. Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Durchführung einer Bürgerversammlung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 25.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1126/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1126/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 03.085 – Werler Straße / Oberallener Weg – gemäß § 3 (2) BauGB beantragt. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern, um die Ansiedlung eines Unternehmens zu ermöglichen, wodurch bis zu 560 Arbeitsplätze gesichert werden sollen. Das Plangebiet umfasst etwa 95.335 m², wobei knapp 48 % als Gewerbegebiet, etwa 6 % als Verkehrsfläche und rund 27 % als private Grünfläche vorgesehen sind. Weitere Flächenanteile entfallen auf Wald, Wasserflächen sowie die Natur- und Landschaftsentwicklung.
Die Planung integriert Klimaschutz-Standards des Kommunalen Klimaaktionsplans 2020-2025, darunter Vorgaben zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie zur Vermeidung hitzespeichernder Elemente. Das Vorhaben berücksichtigt zudem Maßnahmen des Landschaftsplans Hamm-Süd, wie die Pflege einer Eichenreihe und den Ausbau des Bewerbachs.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, unter anderem der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes und der Stadtwerke Hamm, berücksichtigt. Diese umfassen Vorgaben zu Entwässerung, Störfallrecht und Leitungsrechten. Eine verkehrstechnische Untersuchung bestätigte die Realisierbarkeit der Ansiedlung unter Berücksichtigung der B63. Aufgrund geänderter Erschließungsstrukturen fand bereits eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung statt, bei der das Stadtplanungsamt den Entwurf sowie die Auswirkungen auf die Verkehrssituation erläuterte.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1128/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1128/23_VL sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.127 für die Kita am Alten Uentroper Weg vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte der Elterninitiative „Villa Kunterbunt“ im Bereich Werries. Das Planungsgebiet umfasst etwa 13.801 m². Der Bebauungsplan soll Teile der öffentlichen Grünfläche als Gemeinbedarfsfläche festsetzen und städtebauliche Ziele der „Grünen Umweltachse Hamm Werries“ sowie Klimaschutzstandards integrieren.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, um die Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Hamm anzupassen. Die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsverfahren sowie die Behördenbeteiligung sollen zur Kenntnis genommen werden. Fachliche Hinweise der beteiligten Träger öffentlicher Belange umfassen unter anderem Vorgaben der Bergbauverwaltung zu Methanausgasungen, Anforderungen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes an die Trennentwässerung sowie die Notwendigkeit einer archäologischen Baubegleitung durch den Vorhabenträger.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung betrifft den Baumbestand der Ostwennemarstraße. Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde hat der Fällung von Ahornbäumen unter der Auflage einer Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 zugestimmt. Insgesamt sollen 12 Bäume ersetzt werden, wobei vier Bäume innerhalb des Bebauungsplangebiets und acht Bäume an externen Standorten gepflanzt werden. Die Versorgung durch die Stadtwerke Hamm ist sichergestellt, und seitens des Amts für Brandschutz besteht kein Verdacht auf Blindgänger.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
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