Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0634/19, vom 24.09.2019, Teil I
- 2.Anträge zur Niederschrift 0655/19 über die gemeinsame Sitzung des Umweltausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 03.12.2019, Teil I
- 3.Anträge zur Niederschrift Nr. 0656/19, vom 03.12.2019, Teil I
- 4.Erstellung Denkmaltopographie Stadt HammZur Vorlage · 2128/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat der Erarbeitung und Mitfinanzierung einer Denkmaltopographie für die Stadt Hamm zugestimmt. Die Umsetzung erfolgt unter der Federführung des LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen als Teil des bundesweiten Projekts „Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland“. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Kulturausschusses. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem LWL zu schließen.
Das geplante Werk soll den Denkmalsbestand der Stadt katalogisieren und durch wissenschaftliche Aufsätze zu Themen wie Geologie, Archäologie und Baugeschichte ergänzen. Ziel ist eine umfassende Darstellung der bau- und kunsthistorischen Entwicklung seit der kommunalen Neuordnung von 1975. Die Publikation soll im Jahr 2026, passend zum 800-jährigen Jubiläum der Stadt, im Buchhandel erhältlich sein.
Für die inhaltliche Erarbeitung ist die befristete Anstellung einer Fachkraft für Kunstgeschichte vorgesehen. Die Stadt Hamm übernimmt dabei einen Teil der Personalkosten sowie Kosten für Lektorat und Druck. Die Gesamtausgaben der Stadt belaufen sich auf voraussichtlich 231.500 Euro, wobei ein Teil durch Einzahlungen des LWL gedeckt wird. Die städtische Eigenbeteiligung beträgt rund 94.000 Euro. Die Mittel werden aus vorhandenen Budgets bereitgestellt. Die inhaltliche Erstellung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der Unteren Denkmalbehörde, dem Stadtarchiv und dem Gustav-Lübcke-Museum.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 5.Mängelbeseitigung an KitasZur Vorlage · 2145/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2145/20 die Fortsetzung der Mängelbeseitigung in städtischen Kindertagesstätten beschlossen. Die Maßnahmen basieren auf den Betriebsbesichtigungsunterlagen der Unfallkasse NRW und zielen darauf ab, Mängel in den Bereichen Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Brandschutz zu beheben. Konkret geht es um den fehlenden Klemmschutz an Innenraumtüren, zu große Sprossenabstände an Hochebenen sowie Treppengeländern im U3-Bereich sowie um falsch aufschlagende Notausgangstüren.
Die Umsetzung der Arbeiten soll in den Jahren 2020 und 2021 in Abstimmung mit den Kita-Leitungen im laufenden Betrieb erfolgen. Hierbei wird die Verwaltung beauftragt, externe Ingenieure zur Durchführung der Maßnahmen einzuschalten. Die Gesamtkosten für die Baukonstruktion und die technischen Anlagen belaufen sich auf 500.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen ist durch städtische Haushaltsmittel gesichert, wobei die Kosten als Erhaltungsaufwand einfließen. Da bereits Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, wird die Ergebnisrechnung der kommenden Jahre voraussichtlich nicht durch diese Ausgaben belastet. Die Fortsetzung der Arbeiten folgt auf bereits durchgeführte Maßnahmen in den Kitas Sonnenhaus, Blauland, Ermlinghof und Wolkenwunder.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 6.Durchführung einer StraßenzustandserfassungZur Vorlage · 2160/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung einer Straßenzustandserfassung in den Stadtbezirken Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Bockum-Hövel und Heessen vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Bewertung des Zustands der Fahrbahnen im öffentlichen Straßenraum. Eine letzte Erfassung dieser Art fand im Jahr 2008 statt, während für den Bezirk Herringen bereits im Jahr 2016 eine Untersuchung durchgeführt und 2019 abgeschlossen wurde.
Das geplante Verfahren sieht vor, die Straßen durch ein externes Unternehmen befahren zu lassen. Die dabei erfassten Schäden sollen anschließend ausgewertet und in die städtische Straßendatenbank übertragen werden, um die Vermögenswerte der Straßen zu ermitteln. Die Umsetzung der Erfassung ist auf einen Zeitraum von vier Jahren ausgelegt. Wirtschaftswege sind von dieser Untersuchung nicht betroffen, da deren Zustand im Rahmen eines separaten, geförderten Wirtschaftswegekonzeptes ermittelt wird.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 225.000 Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2023. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Stadtamtes für Sach- und Dienstleistungen vorhanden. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Erfassung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung durch die zuständigen Bezirksvertretungen vor. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Beschlüsse über förderfähige Baumaßnahmen an der Straßenbeleuchtung in den Jahren 2018 und 2019Zur Vorlage · 2162/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr eine Beschlussvorlage vor, um die bereits durchgeführten Erneuerungsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtung aus den Jahren 2018 und 2019 nachträglich zu bestätigen. Die Auftragsvergaben für diese baulichen Maßnahmen im Stadtgebiet erfolgten aufgrund eines bestehenden Beleuchtungsvertrages mit den Stadtwerken Hamm als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Förderfähigkeit dieser Maßnahmen im Rahmen eines landeseigenen Förderprogramms. Mit dem Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW zum 1. Januar 2020 ist eine Entlastung der Beitragspflichtigen durch eine Halbierung der Straßenbaubeiträge vorgesehen. Da für die Beantragung dieser Mittel laut Entwurf der Förderrichtlinie ein förmlicher Beschluss des Rates oder eines delegierten Gremiums erforderlich ist, soll dieser Beschluss nun nachgeholt werden.
Durch die nachträgliche Bestätigung der Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass Grundstückseigentümer, die von den Maßnahmen betroffen sind, die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Da die genaue Beitragsfähigkeit einzelner Maßnahmen erst bei der Erstellung der Beitragsabrechnungen feststeht, umfasst der Beschluss alle in den Anlagen aufgeführten Maßnahmen. Für zukünftige Beleuchtungsmaßnahmen ist vorgesehen, diese bereits vor der Beauftragung dem zuständigen Gremium zur Sicherung der Förderfähigkeit vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 8.Erneuerungsprogramm öffentliche Straßenbeleuchtung 2020Zur Vorlage · 2180/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2180/20 sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2020 vor. Das Programm umfasst den Austausch von Leuchten, Masten und Kabeln im gesamten Stadtgebiet. Als Grundlage für die Durchführung dienen die im Rahmen der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen, wobei die Beauftragung der Stadtwerke Hamm GmbH gemäß dem bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag vorgesehen ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der zuständigen Bezirksvertretungen sowie der gesicherten Finanzierung.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf 624.398 Euro im konsumtiven Bereich sowie 305.600 Euro im investiven Bereich. Mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der technischen Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandsetzung der bestehenden Komponenten nicht mehr möglich sei.
Hintergrund der Vorlage ist zudem eine gesetzliche Neuerung durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW. Um Fördermittel aus einem landeseigenen Programm in Anspruch nehmen zu können, das die Beitragspflichtigen entlasten soll, ist ein formeller Beschluss des zuständigen Gremiums erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die nach dem Kommunalabgabengesetz entstehenden Beitragspflichten informiert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 07.099 – Münsterstraße West – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Stellungnahmen 2. Kenntnisnahme einer redaktionellen Änderung 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1921/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1921/19_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 07.099 – Münsterstraße West, der die Nachnutzung eines ehemaligen Baumarktgrundstücks durch einen Möbelmarkt vorsieht. Das Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel umfasst eine Fläche von etwa 11.620 Quadratmetern und soll eine maximale Verkaufsfläche von 7.000 Quadratmetern ermöglichen. Dabei ist die Fläche für zentrenrelevante Sortimente auf maximal 500 Quadratmeter begrenzt. Das geplante Gebäude soll maximal dreigeschossig ausgeführt werden und eine Dachbegrünung aufweisen.
Im Rahmen der Abwägungsprozess wurden die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und des Lippeverbandes berücksichtigt. Die Forderung der Stadt Werne nach einer Einschränkung bestimmter Sortimente, wie etwa Leuchten oder Gardinen, wurde nach einer Analyse durch die Verwaltung nicht übernommen. Die Anpassung eines Einschriebs bezüglich eines Leitungsrechts wurde im Planentwurf umgesetzt, während ein Hinweis des Lippeverbandes zur Erdgeschossfußbodenhöhe ohne Änderung der Festsetzungen blieb.
Zudem wird eine redaktionelle Änderung zur Klarstellung der zulässigen Sortimente vorgeschlagen, die durch eine tabellarische Gegenüberstellung im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm erfolgt. Da keine inhaltlichen Änderungen vorliegen, ist keine erneute öffentliche Auslegung notwendig. Die Vorlage sieht den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans sowie der Begründung mit Umweltbericht vom 27.01.2020 vor. Mit dem Inkrafttreten dieses Plans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 07.074 – Warendorfer Straße im entsprechenden Geltungsbereich ihre Gültigkeit.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2029/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Bereich der Gemarkung Bockum-Hövel. Das etwa 32.021 Quadratmeter große Areal, das sich südlich der Horster Straße befindet, soll im Rahmen der Wohnbaulandinitiative einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Da die Fläche ursprünglich für Sportanlagen vorgesehen war, diese jedoch nicht mehr benötigt werden, soll nun eine vorwiegend lockere Bebauung mit einem Mix aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern realisiert werden. Je nach städtebaulicher Dichte wird mit etwa 40 bis 60 Wohneinheiten gerechnet.
Im Rahmen des Verfahrens soll zudem geprüft werden, ob der Standort für eine Kindertagesstätte geeignet ist. Die Planung sieht vor, das Siedlungsgebiet Bockum-Hövel an seinem nördlichen Rand zu erweitern. Die verkehrliche Erschließung soll über eine direkte Zufahrt zur Horster Straße erfolgen, wobei der Erhalt der dortigen Allee angestrebt wird. Die Entwässerung des Gebiets soll unter Einbeziehung des Eversbachs erfolgen. Da der Flächennutzungsplan das Gebiet derzeit noch als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausweist, ist eine entsprechende Berichtigung erforderlich. Das Vorhaben soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist als Bürgerversammlung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 3.Rahmenplan 2020 CreativRevier Heinrich RobertZur Vorlage · 2130/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Rahmenplan 2020 für das CreativRevier Heinrich Robert beschlossen. Dieser Plan dient als Grundlage für die weitere Entwicklung des etwa 55 Hektar großen Geländes des ehemaligen Bergwerks. Ziel der Planung ist es, die Nutzungsperspektiven einzelner Teilflächen zu strukturieren und die Basis für weitere planungsrechtliche Verfahren zur Schaffung von Baurecht zu bilden. Die Entwicklung des Standortes ist dabei auf die Schwerpunkte Kreativwirtschaft, Freizeit, Wohnen, Arbeiten, Handel und Dienstleistung ausgerichtet.
Der Rahmenplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die den Standort in die Siedlungsstruktur der Ortsteile Pelkum und Wiescherhöfen integriert. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Dimensionierung der notwendigen Infrastruktur, einschließlich der Verkehrssysteme sowie der Energieversorgungs- und Entsorgungsnetze. Hierfür dient der Plan als Grundlage für Planungsaufträge der Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH.
Die Planung baut auf früheren Studien und der Rahmenplanung aus dem Jahr 2016 auf. Während bereits erste Maßnahmen wie der Rückbau von Altgebäuden, Grundstückskaufverträge und Mietvereinbarungen realisiert wurden, sollen kurzfristig die Wirtschaftsförderung Hamm und die Entwicklungsagentur in Bestandsgebäude einziehen. Die sukzessive Nutzung weiterer Gebäude für Gastronomie, Büros und Fitness sowie die Schaffung neuer Handels-, Gewerbe- und Wohnbauflächen sind vorgesehen. Die Umsetzung der Flächenentwicklungen erfolgt über Verfahren im Rahmen der Regionalplanung, des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 - Siegenbeckstraße - hier: Aufstellungs- und OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2138/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2138/20_VL betrifft die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 – Siegenbeckstraße. Gegenstand ist der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss für ein rund 177.817 m² großes Gebiet in der Gemarkung Schmehausen. Die Planung sieht vor, den aktuellen Verlauf der Geithe rechtlich zu sichern und die Erschließungsstraße an den Randbereich zu verlegen, um größere Industrieflächen zu ermöglichen. Die Flächennutzung umfasst voraussichtlich etwa 77,2 % Industriegebiet, 7,0 % Verkehrsflächen sowie Anteile für Grün-, Wasser- und Naturflächen.
Das Verfahren wurde von einem vereinfachten Verfahren auf ein Vollverfahren umgestellt. Im Zuge der Planung wurden Anpassungen durch die Bezirksregierung Arnsberg, die Stadtwerke Hamm und den Lippeverband vorgenommen. Zudem wurden bestimmte Flurstücke aufgrund von Ausbauplanungen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rheine aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen.
Ein wesentlicher Teil der Vorlage befasst sich mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen. Im Untersuchungsraum wurden verschiedene Vogelarten sowie die Kreuzkröte und Fledermäuse nachgewiesen. Zur Sicherung der Bestände sind Maßnahmen wie die Bereitstellung von Ausgleichsflächen, die Erhöhung von Schutzstreifen sowie die Umsetzung von CEF-Maßnahmen vorgesehen. Um Lichtemissionen für Insekten und Fledermäuse zu minimieren, werden die Nutzung insektenfreundlicher Leuchtmittel und eine gezielte Lichtsteuerung vorgeschlagen. Zudem sind Vorgaben zur Dachbegrünung sowie zeitliche Beschränkungen für Rodungsarbeiten enthalten. Der Entwurf soll gemäß BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.4. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 2146/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 6. Fortschreibung 2018 um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 2146/20_VL sieht vor, dass der Lippeverband die neuen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen hat. Zudem wurde die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendige Grunderwerbe durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Kanalbaumaßnahmen, die nach dem geplanten Baubeginn unterteilt sind. Für das Jahr 2020 sind der Neubau eines Mischwasserkanals im Anthurienweg sowie Arbeiten an der Waldenburger Straße vorgesehen, wobei die Kosten für die Maßnahmen an der Waldenburger Straße durch den jeweiligen Erschließungsträger zu erstatten sind. Des Weiteren ist eine Erneuerung des Mischwasserkanals am Kamillenweg geplant. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung von Immissionsnachweisen in den Einzugsgebieten der Regenüberlaufbecken Markenweg, Hüserstraße und Mattenbecke sowie der nachrichtentechnischen Anbindung der Abwasseranlagen an die Betriebsüberwachungszentrale in Bottrop.
Zusätzlich werden Maßnahmen in Baugebieten wie Am Hallohpark, Böckenhege und In der Gehr in das Konzept aufgenommen, deren Umsetzung durch Erschließungsträger erfolgt. Für den Baubeginn im Jahr 2024 sind zudem die Integration von Maßnahmen aus dem Grundentwässerungsplan Braam-Ostwennemar West, konkret für die Bereiche Beisengeithe und An der Dorfeiche, vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Änderung der Straßenbaubeitragssatzung - Stundung und VerrentungZur Vorlage · 2148/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2148/20_VL sieht eine Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hamm vor. Hintergrund ist die Umsetzung der neuen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW, insbesondere des Paragrafen 8a KAG. Da das Gesetz keine spezifischen Vorgaben zu Mindestwerten oder Ratenstaffelungen enthält, sollen durch die Änderungssatzung Details zur Stundung und Verrentung von Straßenbaubeiträgen festgelegt werden.
Der Beschlussvorschlag ermöglicht eine Ratenzahlung über einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren. Die Verzinsung der Beiträge ist auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz festgesetzt, wobei ein Mindestzins von einem Prozent gilt. Zur Sicherung der Forderungen wird eine Stundung in Form von Ratenzahlungen auf maximal 42 Monate begrenzt. Zahlungen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, werden als Verrentung der Beitragsschuld behandelt.
Die Dauer der Stundung richtet sich nach der Höhe des Beitrags: Für Beträge bis 200 Euro ist keine Stundung vorgesehen. Bei Beträgen zwischen 201 Euro und 2.400 Euro ist eine Stundung bis zu 12 Monate möglich, bei 2.401 Euro bis 4.800 Euro bis zu 24 Monate, bei 4.801 Euro bis 7.200 Euro bis zu 36 Monate und bei Beträgen ab 7.201 Euro bis zu 42 Monate. Die Verrentung erfolgt in maximal 20 Jahresleistungen, wobei die Zeiträume je nach Beitragshöhe zwischen 10 und 20 Jahren variieren. In begründeten Einzelfällen können unter Vorlage von Nachweisen Abweichungen erfolgen. Die Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 7.Bebauungsplan Nr. 05.080 – Am Wiesenteich – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2149/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2149/20 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 05.080 „Am Wiesenteich“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 38.225 Quadratmetern in der Gemarkung Herringen, angrenzend an den Lippepark. Das Areal umfasst derzeit einen Schützenplatz sowie eine Zechenhaussiedlung.
Ziel der Planung ist eine wohnbauliche Nachnutzung und städtebauliche Neuordnung des Geländes. Geplant ist die Schaffung eines diversifizierten Wohnraumangebots, das Reihen- und Doppelhäuser sowie barrierefreie Mehrfamilienhäuser umfasst. Die Entwicklung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, wobei zunächst der nördliche Bereich des Schützenplatzes und anschließend Teile der Zechenhaussiedlung entwickelt werden sollen. Die Erschließung der neuen Wohnbauflächen ist über die Mozartstraße im Norden und die Schachtstraße im Süden vorgesehen. Ein bestehendes Mehrfamilienhaus im Nordwesten soll gesichert werden, während der waldartige Bestand im Osten erhalten bleiben soll, um einen Übergang zum Lippepark zu gewährleisten.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung erfolgen. Die Planung orientiert sich an den Zielen der Wohnbaulandinitiative sowie dem Flächennutzungsplan der Stadt Hamm.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 8.Bebauungsplan Nr. 03.097 - An der Lohschule - hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03.097 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2150/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2150/20 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.097 „An der Lohschule“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Vorhaben sieht die Umwandlung einer etwa 36.166 Quadratmeter großen, derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Gemarkung Rhynern in ein Wohngebiet vor.
Der Geltungsbereich liegt am östlichen Ortseingang des Stadtbezirks Rhynern und umfasst Flächen, die durch die Straße An der Lohschule sowie angrenzende Flurstücke begrenzt werden. Ziel der Planung ist es, auf die Nachfrage nach Wohnbauland zu reagieren und ein diversifiziertes Wohnangebot zu schaffen. Die ersten Konzepte sehen überwiegend eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor, ergänzt durch einen kleineren Anteil an Mehrfamilienhäusern, um auch barrierefreien Wohnraum für kleinere Haushalte zu ermöglichen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden, da die Inhalte aus dem bestehenden Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Die verkehrliche Erschließung soll über eine neu anzulegende Straße erfolgen, die an die Straße An der Lohschule und die Weidenhecke angebunden wird. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger ist zudem die Durchführung einer Bürgerversammlung als Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 9.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 - Lisenkamp - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2151/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 – Lisenkamp – vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein etwa 5.392 m² großes Areal im Stadtbezirk Uentrop, Ortsteil Mark, nördlich der Alten Soester Straße. Der Bereich wird durch verschiedene Flurstücke begrenzt und umfasst derzeit Gartenland, das im rückwärtigen Bereich bestehender Wohnhäuser liegt.
Ziel der Planung ist eine städtebauliche Nachverdichtung durch die Ausweisung von Wohnbauflächen für Einzel- und Doppelhäuser. Die Erweiterung des Geltungsbereichs um etwa vier Meter nach Westen dient der Sicherung der verkehrlichen Erschließung, wobei ein bestehender Fußweg zu einer Straße mit Wendenanlage ausgebaut werden soll. Damit wird eine Anbindung an die Alte Soester Straße sowie die Verbindung zwischen der Alten Soester Straße und der Knappenstraße angestrebt.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden, da die Inhalte aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Die Maßnahme dient der Umsetzung der Wohnbaulandinitiative und verfolgt das Ziel der Innenentwicklung. Zudem ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm - Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich Robert (CreativRevier) - hier: Änderungsbeschluss, Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2157/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2157/20_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm. Gegenstand der Planung ist die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandortes Heinrich Robert, der als „CreativRevier“ entwickelt werden soll. Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von 59,7 Hektar, die sich auf die Stadtbezirke Herringen und Pelkum verteilt. Die geplante Nutzung sieht eine Mischung aus Wohnbauflächen, Gewerbe, Dienstleistungen, Einzelhandel sowie der Freizeitwirtschaft vor. Zudem soll eine städtebauliche Anbindung der Ortsteile Pelkum und Wiescherhöfen erreicht werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans basiert auf dem Rahmenplan 2020 CreativRevier Heinrich Robert sowie dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm. Die Flächen für den Einzelhandel sind auf den ersten Bauabschnitt begrenzt; die Entwicklung eines weiteren Abschnitts für einen Fachmarkt ist an die vorherige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im ersten Bereich gebunden. Der Geltungsbereich wird durch die Fangstraße, die Goerallee, die Kamener Straße und die Grenze zum Herringer Bach begrenzt.
Im weiteren Verfahren wird ein Änderungsverfahren für den Regionalplan durch die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr in Aussicht gestellt. Der Entwurf der Änderung soll dem Rat der Stadt Hamm zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt werden. Das Verfahren umfasst zudem die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 11.Bebauungsplan Nr. 02.118 - An der Brandheide - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2167/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2167/20_VL wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.118 „An der Brandheide“ in Hamm-Uentrop beantragt. Ziel der Planung ist die Anpassung eines etwa 3,1 Hektar großen Gebiets an moderne Dichtewerte eines allgemeinen Wohngebietes. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von circa 30.846 m². Davon sind etwa 9.889 m² als Grundstücksflächen für Wohnzwecke, etwa 942 m² als öffentliche Verkehrsfläche und rund 20.015 m² zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.
Aufgrund artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere im Hinblick auf eine Kiebitz-Kolonie, ist eine wohnbauliche Entwicklung nur für einen etwa einen Hektar großen Teilbereich vorgesehen. Dort sollen etwa 25 bis 30 neue Wohneinheiten entstehen. Der verbleibende Bereich soll als Feucht- und Nasswiese sowie als Retentionsfläche genutzt werden.
Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren sollen zur Kenntnis genommen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung im Jahr 2016 wurden Stellungnahmen in den Entwurf bzw. in städtebauliche Varianten eingearbeitet. Eine Bürgerversammlung im September 2019 behandelte Themen wie die Erschließung, die Lage von Mehrfamilienhäusern sowie Kompensationsmaßnahmen. Aus den vorliegenden Entwürfen wurde eine Variante mit öffentlicher Straße und Wendehammer entwickelt, wobei die Platzierung der Mehrfamilienhäuser nach Bürgeranregungen zentral im Wohnbaugebiet erfolgt. Der Entwurf des Bebauungsplans soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.Medienentwicklungsplan (MEP) 2020 – 2024 für die Stadt HammZur Vorlage · 2177/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2177/20_VL befasst sich mit dem Medienentwicklungsplan (MEP) 2020–2024 für die Stadt Hamm. Der Rat soll den vorliegenden Plan des Gutachters zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Empfehlungen beauftragen. Die Umsetzung der Maßnahmen zu Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Ein wesentlicher Bestandteil ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur an städtischen Schulen durch Mittel aus dem Digitalpakt. Für die Glasfaseranbindung (WAN) sind bereits 53 von 59 Standorten angeschlossen. Zur strukturierten Vernetzung (LAN) sind Investitionen in Höhe von 1.300.000 € vorgesehen. Für die Ausstattung mit Endgeräten wird eine Quote von 1:5 für allgemeinbildende Schulen sowie 1:3 für Berufskollegs und Förderschulen angestreit. Die jährlichen Budgets für Endgeräte und Präsentationstechnik werden von 1,03 Mio. € auf 1,38 Mio. € erhöht, wobei der Ausstattungsturnus auf eine jährliche Erneuerung umgestellt wird.
Der IT-Schulsupport durch die Hammer IT Support GmbH (HITS) soll finanziell angepasst werden, wobei der Brutto-Zuschuss für 2020 auf 599.000 € und ab 2023 auf 716.914,71 € steigt. Im Medienzentrum ist zudem eine Aufstockung einer Teilzeitstelle vorgesehen. Die Gesamtkosten für den Zeitraum 2020–2024 werden auf 24.064.931 € kalkuliert, wovon ein erheblicher Teil durch Zuwendungen aus dem Digitalpakt gedeckt werden soll. Zur Kompensation eines Fehlbetrags bei der Vernetzung schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der Ausgaben für die ergänzende Vernetzung auf 6.511.053 € vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 13.Bebauungsplan Nr. 02.119 - Lippestraße / Friedrichsfeld - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2183/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2183/20_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 02.119 – Lippestraße / Friedrichsfeld, der die städtebauliche Entwicklung eines etwa 28.788 m² großen Gebiets im Stadtbezirk Uentrop regelt. Ziel der Planung ist die Schaffung von bis zu 70 Wohneinheiten, darunter Einfamilienhäuser sowie vier Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser, um den Siedlungskörper zu arrondieren. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt.
Im Rahmen des Planverfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Notwendigkeit möglicher Überprüfungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe hin. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gab Vorgaben zur Erschließung, zur Sicherung von Sichtflächen sowie zur Beleuchtung vor. Die Untere Naturschutzbehörde lieferte Vorgaben zu Pflanzenarten und Fristen für Gehölzrückschnitte. Zudem muss ein Streifen im Süden für ein Schleusenprojekt des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rheine freigehalten werden.
Einwände von Anwohnern bezüglich möglicher Lärm- und Luftbelastungen durch Schiffsverkehr sowie Bedenken hinsichtlich Überschwemmungen wurden von der Verwaltung geprüft und entkräftet. Die verkehrliche Erschließung sieht eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h vor. Der Regionalverband Ruhr bestätigte die Übereinstimmung des Plans mit der Raumordnung. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung nebst Begründung vom 31.01.2020.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.Angebot für Spiel, Sport und Begegnung auf dem „Exer“Zur Vorlage · 2186/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2186/20_VL einen Plan zur Neugestaltung eines Teilstücks der Baustraße auf dem ehemaligen Exerzierplatz vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, eine multifunktionale Fläche für Spiel, Sport und Begegnung zu schaffen. Dabei wird auf den Rückbau eines Teilstücks der vorhandenen Baustraße verzichtet, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die asphaltierte Fläche mit den Maßen 4,0 mal 79,0 Meter soll künftig als Bewegungsfläche dienen. Durch die Installation einer Sitzreihe aus Natursteinquadern soll der Bereich strukturiert und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Fläche zwischen der Sitzreihe und dem Denkmalhügel soll als Wildkräuterwiese mit elf neu gepflanzten Bäumen gestaltet werden. Die Nutzung als Rodelfläte soll dabei erhalten bleiben.
Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf rund 22.000 Euro, wobei die Mittel aus der Finanzstelle für Wegebau in öffentlichen Grünflächen bereitstehen. Der Wert der bestehenden Baustraße wird mit etwa 30.000 Euro veranschlagt; diese geht nach Absprache mit der Wasserschifffahrtsverwaltung in das Anlagevermögen der Stadt Hamm über. Ein Mehraufwand für die künftige Grünflächenpflege wird nach Abschluss der Pflegephase der Bäume nicht erwartet. Der Beginn der Arbeiten war für das Frühjahr 2020 vorgesehen, nach Abschluss der Restarbeiten am Ahse-Düker. Belange des Bodendenkmalschutzes sind von der Maßnahme nicht betroffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 15.Umbau Jugendgästehaus „Sylverberg“Zur Vorlage · 2190/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat dem Umbau des Jugendgästehauses „Sylverberg“ zugestimmt. Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll durch die Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH (DFH) erfolgen. Hierfür werden der DFH im Rahmen einer Konzernfinanzierung insgesamt 3.500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Um die organisatorische und finanzielle Abgrenzung zu gewährleisten, sollen das Grundstück sowie die Gebäude im Jahr 2020 zum Buchwert als Kapitaleinlage an die DFH übertragen werden. Die Kosten für den Grundstückskaufvertrag sowie dessen Durchführung werden von der DFH getragen.
Das Gebäude, dessen Außenfassade unter Denkmalschutz steht, wird derzeit vom Trägerverein im StadtSportBund Hamm e.V. unentgeltlich gepachtet. Ziel des Umbaus ist die Schaffung von 30 neuen, rollstuhl- und behindertengerechten Schlafplätzen sowie die Erweiterung der Gesamtkapazität von bisher 53 auf künftig 80 Betten. Durch die Modernisierung sollen zudem familienfreundliche Unterkünfte für Radwanderer sowie Angebote für externe Sportgruppen geschaffen werden. Die DFH wird mit dem Trägerverein einen langfristigen Pachtvertrag schließen, wobei die DFH eine an den Übernachtungszahlen orientierte Umsatzmiete erhält. Die Planung der Planungsleistungen ist ab Herbst 202<0xE2><0x80><0xAF>0 vorgesehen, während die Ausführung der Maßnahmen ab 202<0xE2><0x80><0xAF>1 beginnen und voraussichtlich bis zum Beginn der Saison 202<0xE2><0x80><0xAF>2 abgeschlossen sein soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss
- 1.Projekt Kanalquartier Hier: Objekt B, Ausbau des Nordringparks als qualitätsvolle Verbindung zwischen dem Innenstadtkern und der Wasserkante des Datteln-Hamm-KanalsZur Vorlage · 2101/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen des Projektes „Kanalquartier“ einen Beschlussvorschlag für den Ausbau des Nordringparks vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, eine hochwertige, fußläufige Verbindung zwischen dem Innenstadtkern und der Wasserkante des Datteln-Hamm-Kanals zu schaffen. Die Planung basiert auf dem Entwurf des Wettbewerbsgewinners „Kanalkante“ und soll die Aufenthaltsqualität im Park durch eine Neugestaltung der Freiräume erhöhen.
Der geplante Ausbau umfasst die Errichtung einer Treppen- und Rampenverbindung zur Museumsstraße sowie die Installation von Sitzstufen und modernen Lichtstelen. Ein zentrales Element ist ein farblich abgesetztes Leitband, das als Blindenleitsystem fungiert und die Nord-Süd-Ausrichtung des Parks unterstreicht. Im Bereich der ehemaligen Lippeschleuse sollen neue Spielbereiche mit Bezug zur Schifffahrt entstehen, ergänzt durch eine Calisthenics-Anlage für Outdoor-Fitness sowie ein Wasserspiel am Lippe-Altarms. Um Nutzungskonflikte zu vermeiden, wird die Radwegführung westlich um den Park herum verlegt.
Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum 2020 bis 2022 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 2.060.000 Euro. Davon werden 1.648.000 Euro durch die Städtebauförderung NRW (Programm „Zukunft Stadtgrün“) übernommen, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 412.000 Euro beläuft. Die Umsetzung des Projekts steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Mobilitätsentwicklungskonzept Metropole Ruhr: Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · 2118/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Stellungnahme zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept der Metropole Ruhr vorgelegt. Der Entwurf des Regionalverbandes Ruhr (RVR) analysiert die regionale Verkehrssituation und entwickelt Handlungsfelder sowie Modellprojekte für verschiedene Verkehrsarten, darunter den ÖPNV, Radverkehr, Wirtschaftsverkehr und Logistik.
Die Stadt Hamm nimmt den Entwurf des Konzepts zustimmend zur Kenntnis und beabsichtigt, die eigene Stellungnahme an den RVR zu übermitteln. In der Stellungnahme wird die Verwaltung dazu angehalten, den RVR zur Koordination der Umsetzung sowie zur Sicherung der Finanzierung durch Förderanträge an Land und Bund aufzufordern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Notwendigkeit, die ÖPNV-Kooperation am Ostrand des Ruhrgebiets als Modellprojekt zu fördern, um die Tarif- und Zuständigkeitsgrenzen zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem NordWest/Sauerland-Verbund (NWL) zu überbrücken.
Die Stadt Hamm zeigt grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an verschiedenen Modellprojekten. Hierzu zählen unter anderem die Realisierung von Mobilstationen an Bahnhöfen und in Ortsteilzentren, die Anbindung des Maxiparks an die IGA 2027, die digitale Ertüchtigung der Hammer Häfen sowie die Reaktivierung der Hamm-Osterfelder Bahn. Zudem werden die Erweiterung des Radwegenetzes und die Nachnutzung des Rangierbahnhofs als potenzielle Beteiligungsfelder angeführt. Die konkrete Ausgestaltung der Mitwirkung hängt von den jeweiligen Projektressourcen ab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 04.03.2020 · Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- 3.Märkisches Gymnasium Hamm, Sanierung der Fassade an der Sporthalle, BaubeschlussZur Vorlage · 2147/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Sanierung der Fassade der Sporthalle des Märkischen Gymnasiums beschlossen. Die Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Bauarbeiten unter Einbeziehung externer Büros durchzuführen.
Die Sanierung der Fassade ist eine Fortführung der seit 2016 laufenden Erneuerungsarbeiten am Schulgebäude. Aufgrund korrodierter Aufhängungen der vorhandenen Waschbetonplatten ist ein Austausch notwendig, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Das neue Fassadensystem soll eine Vorhangfassade aus zementgebundenen Faserplatten umfassen, die in Konstruktion und Farbgestaltung dem bereits sanierten Schulgebäude entspricht. Die Arbeiten beinhalten zudem den Abbruch der alten Platten sowie eine Schadstoffsanierung, da die Klebebatzen der Wärmedämmung asbesthaltig sind. Das neue System wird eine 18 cm starke Mineralwolle-Dämmung sowie einen Graffiti-Schutz umfassen.
Zusätzlich ist die Sanierung des Pausengangs vorgesehen, der eine neue Dachdeckung und eine neue Unterdecke mit Beleuchtung erhält. Im Bereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung wird eine Rampe zur barrierefreien Erreichbarkeit errichtet.
Die Gesamtkosten für die Sporthalle und den Pausengang belaufen sich auf 1.975.000 Euro, während die Kosten für die Rampe 25.000 Euro betragen. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 2.000.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2020 und 2021. Der Baubeginn ist für die Sommerferien 2020 geplant, die Fertigstellung soll bis Ende der Osterferien 2021 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 4.Verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen und Fahrbahnen sowie Erneuerung der Nebenanlagen des Alten Uentroper Wegs zwischen Ostwennemarstraße und Braamer Straße.Zur Vorlage · 2170/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen, Fahrbahnen sowie zur Erneuerung der Nebenanlagen am Alten Uentroper Weg vorgelegt. Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Deckschicht an zahlreichen Gehwegen und Fahrradstraßen in verschiedenen Stadtbezirken, darunter die Hafenstraße, die Adenauerallee, die Marker Allee sowie die Heessener Straße. Die Kosten für diese Instandsetzungen belaufen sich auf 780.000 Euro.
Zusätzlich ist eine investive Grunderneuerung der Geh- und Radwege im Bereich des Alten Uentroper Wegs zwischen der Ostwennemarstraße und der Braamer Straße vorgesehen, wofür 160.000 Euro veranschlagt sind. Diese Maßnahme löst Anliegerbeiträge aus, wobei eine mögliche Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen ist.
Ein weiterer Teil der Vorlage betrifft die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht an Straßen wie der Neuen Bahnhofstraße, dem Südring und der Großen Werlstraße mit einem Volumen von 430.000 Euro. Zudem sind Asphaltarbeiten im Kalteinbau in mehreren Straßenabschnitten mit einem Kostenumfang von 137.000 Euro geplant. Abschließend umfasst die Vorlage die Instandsetzung von Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen, etwa in der Stockumer Straße und am Am Schürbusch, mit Kosten von 70.000 Euro. Die Gesamtausgaben für die Maßnahmen werden mit 1.417.000 Euro (konsumtiv) und 160.000 Euro (investiv) beziffert. Die Umsetzung ist für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Schloss Oberwerries, Sanierung der Duschen im Kellergeschoss und Sanierung eines Gästezimmers (Haupthaus) BaubeschlussZur Vorlage · 2172/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2172/20 den Baubeschluss für Sanierungsmaßnahmen am Schloss Oberwerries vorgelegt. Die geplanten Arbeiten umfassen die Erneuerung der Sammelduschen im Kellergeschoss sowie die Sanierung eines Gästezimmers im Haupthaus.
Im Kellergeschoss sollen die vorhandenen Duschanlagen aufgrund ihres Alterszustandes modernisiert werden. Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie den Einbau einer neuen Lüftungsanlage. Durch den Ausbau eines Vorraums soll zudem eine geschlechtsspezifische Trennung der Duschbereiche ermöglicht werden. Im ersten Obergeschoss ist die Sanierung des Gästezimmers Nummer 6 vorgesehen. Hierbei sollen die haustechnische Ausstattung sowie die Heizungs- und Sanitärleitungen ausgetauscht werden, um Schäden vorzubeugen. Die baulichen Maßnahmen umfassen unter anderem Abbrucharbeiten, Trockenbau, Elektroinstallationen sowie Maler- und Bodenbelagsarbeiten. Die Durchführung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und soll im laufenden Betrieb stattfinden.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 130.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch den städtischen Eigenanteil aus vorhandenen Instandhaltungsrücklagen, sodass die Ergebnisrechnung des Jahres 2020 nicht belastet wird. Die Abwicklung der Maßnahmen obliegt dem Immobilienmanagement unter Einbeziehung externer Ingenieurbüros. Eine weiterführende Sanierung weiterer Gästezimmer ist für die langfristige Werterhaltung des Gebäudes geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Theodor-Heuss-Schule, Sanierung 1. BAZur Vorlage · 2152/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat den ersten Bauabschnitt zur Sanierung der Theodor-Heuss-Schule beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung durch den Schulausschuss. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen.
Der erste Bauabschnitt umfasst die Sanierung des nördlichen Klassentraktes D sowie der nördlichen Fassade der angrenzenden Turnhalle. Die baulichen Maßnahmen beinhalten unter anderem Schadstoff- und Brandschutzsanierungen, den Austausch von Fensterelementen, die Erneuerung der Elektro- und Heizungsanlagen sowie Arbeiten an den Außenanlagen. Ein temporäres Raumkonzept soll die während der Bauphase von Sommer 2020 bis voraussichtlich Frühjahr 2021 nicht verfügbaren Räumlichkeiten ohne den Einsatz von Containern kompensieren.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 1.272.000 Euro. Die Finanzierung wird durch 1.200.000 Euro aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sowie einen städtischen Eigenanteil von 72.000 Euro sichergestellt, welcher im Haushalt 2021 angemeldet wird. Durch die Sanierung der Turnhallenfassade soll die Nutzungsdauer des Gebäudes um etwa zehn Jahre verlängert werden; beim Schulgebäude wird eine Ausweitung der Restnutzungsdauer von derzeit neun Jahren auf mindestens 20 Jahre angestrebt. Für die Fortsetzung der Sanierung in weiteren Bauabschnitten sollen zum neuen Haushalt 2021/22 zusätzliche Mittel angemeldet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Selmigerheideschule: Sanierung der SporthalleZur Vorlage · 2181/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Sporthalle der Selmigerheideschule vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den ersten Bauabschnitt einer umfassenden Instandsetzung, bei der die Sanierung der Dachflächen, der Außenfassade sowie der Abhangdecke der Sporthalle im Fokus steht. Zu den geplanten Arbeiten gehören zudem die Erneuerung der Dachentwässerung, die energetische Sanierung der Fassade, der Austausch von Fenster-, Tür- und Sonnenschutzanlagen sowie Arbeiten an der Elektro- und Sicherheitstechnik. Auch die Erneuerung der Deckenstrahlheizung und der Beleuchtung ist vorgesehen.
Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben werden auf 1.250.000 Euro beziffert. Davon entfallen 1.125.000 Euro auf externe Mittel, während der städtische Eigenanteil sich auf 125.000 Euro beläuft. Diese Eigenmittel werden über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bereitgestellt. Die Umsetzung der Bauarbeiten ist ab dem Sommer 2020 geplant und soll voraussichtlich im Frühjahr 2021 abgeschlossen sein.
Der Beschluss der Sanierung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung und Verkehr, Schule und Sport. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen. Eine weiterführende, ganzheitliche Sanierung des Schulgebäudes ist für das Jahr 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Ausbauplan S 24/19 Rautenstrauchstraße – Bushaltestelle RautenstrauchstraßeZur Vorlage · 2053/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Bushaltestelle „Rautenstrauchstraße“ barrierefrei auszubauen. Der Plan sieht vor, die bestehenden Busbuchten technisch zu modernisieren, da die aktuellen Abstände zwischen Bord und Fahrzeugtüren zu groß sind. Durch das Vorziehen der Warteflächen und die Verwendung eines Kassler Sonderbords soll ein nahezu lückenloser Halt für Niederflurbusse ermöglicht werden. Die Planung berücksichtigt dabei auch die Notwendigkeit, ein Schachtbauwerk des Lippeverbandes für regelmäßige Wartungsarbeiten zugänglich zu halten, ohne den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr wesentlich zu behindern.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 110.000 Euro. Die Finanzierung ist durch Fördermittel des Landes in Höhe von 90 Prozent sowie durch eine Beteiligung der Stadtwerke gesichert. Die technische Umsetzung umfasst unter anderem die Verwendung von Betonsteinpflaster, Asphalt sowie die Neugestaltung von Baumscheiben mit Unterpflanzungen.
Die Planung integriert die Anforderungen der Behindertenkoordination, indem sie taktile Leitsysteme, ein Aufmerksamkeitsfeld sowie eine barrierefreie Gestaltung der Übergänge vorsieht. Die Umsetzung soll zeitlich mit den laufenden Arbeiten am Kreisverkehr an der Friedrich-Ebert-Straße koordiniert werden, um erneute Straßensperrungen zu vermeiden. Ein Grunderwerb ist für das Vorhaben nicht erforderlich. Der Ausbauplan lag im Februar 2020 öffentlich aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Ausbauplan S 11/19 – Bushaltestelle Zeche Radbod hier: Bushaltestelle an der NordseiteZur Vorlage · 2134/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 2134/19 den Ausbauplan für die Bushaltestelle Zeche Radbod an der Nordseite vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Haltestelle den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen anzupassen. Dies soll durch die Installation von Buskante (Kasseler Bord), einem Blindenleitsystem sowie einem befestigten Bodenbelag erreicht werden, der auch bei schlechter Witterung die Befahrbarkeit mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren ermöglicht.
Im Rahmen der baulichen Veränderungen werden die bestehende Buswartehalle sowie eine Laterne versetzt. Um Konflikte zwischen dem Radverkehr, Fußgängern und Fahrgästen zu vermeiden, wird der Radverkehr in Fahrtrichtung West aus der Haltestelle ausgeleitet und hinter der Haltestelle wieder auf den projektierten Radweg zurückgeführt. Die technische Umsetzung umfasst zudem die Verwendung von Betonsteinpflaster für Gehweg und Radweg sowie die Anpassung der Entwässerung an den Mischwasserkanal des Lippeverbandes.
Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 50.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch einen Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 90 Prozent sowie einen Eigenanteil der Stadtwerke in Höhe von 10 Prozent. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2021 geplant. Eine öffentliche Auslegung des Plans im November 2019 verlief ohne Einwendungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 3.Sanierung des 60er-Jahre Anbaus an der FreiligrathschuleZur Vorlage · 2153/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat die Sanierung des Anbaus der Freiligrathschule beschlossen. Die Maßnahme umfasst die ganzheitliche Instandsetzung des rückwärtigen Schulhofgebäudes aus dem Jahr 1961. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung externer Ingenieure durch die Verwaltung erfolgen, wobei die Durchführung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Schulausschusses steht.
Die geplanten baulichen Arbeiten beinhalten die Abdichtung des Kriechkellers und Sockels, die Beseitigung von Gebäuderissen infolge von Trocknungsschäden sowie die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle. Zudem sind der Austausch von Fenstern, Sonnenschutz und Türen, die Entfernung schadstoffbelasteter Bauteile sowie die Errichtung einer Fluchttreppe vorgesehen. Auch die Erneuerung von Boden-, Wand- und Deckenflächen inklusive akustischer Maßnahmen sowie die Instandsetzung der Außenanlagen sind Bestandteil des Vorhabens. Ein temporäres Raumkonzept soll den Unterricht während der Bauphase ohne Containerlösungen ermöglichen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.100.000 Euro. Davon entfallen 990.000 Euro auf Fördermittel, während der städtische Eigenanteil von 110.000 Euro über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert wird. Der Baubeginn ist für den Sommer 2020 geplant, wobei die Fertigstellung für das Frühjahr 2021 vorgesehen ist. Durch die Sanierung soll die Restnutzungsdauer des Gebäudeteils von derzeit drei Jahren auf voraussichtlich weitere 40 Jahre verlängert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Neugestaltung Brunnenanlage KarlsplatzZur Vorlage · 2131/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Neugestaltung der Brunnenanlage auf dem Karlsplatz vor. Die Anlage ist aufgrund technischer Mängel seit 2018 außer Betrieb. Der vorliegende Entwurf eines Planungsbüros sieht vor, das bestehende Betonbecken zu erhalten und durch ein neues Wasserspiel zu ersetzen. Dieses soll aus neun Wasserstelen in unterschiedlichen Höhen und Blautönen bestehen. Durch den Einsatz von zwei mechanischen Hebelpumpen können Besucher das Wasserbild aktiv mitgestalten.
Die Planung umfasst zudem die Gestaltung der angrenzenden Flächen mit einem barrierefreien, ebenerdigen Pflasterbelag, Sitzmöbeln sowie zwei befestigten Zugängen von Osten und Westen. Ziel der Maßnahme ist es, den Spiel- und Aufenthaltswert des Platzes zu erhöhen und die Barrierefreiheit zu gewährleisten, während die Identität des Ortes durch den Erhalt des Beckens gewahrt bleibt.
Die geschätzten Kosten für die Planung, Bauüberwachung und den Ausbau belaufen sich auf insgesamt 210.000 Euro, die vollständig aus städtischen Mitteln finanziert werden sollen. Die Umsetzung ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vorgesehen. Das Planungsbüro soll mit der weiteren Ausführung beauftragt werden, wobei der barrierefreie Ausbau für das Jahr 2020 geplant ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Ersatzneubau der Fußgänger- und Radwegbrücke an der FährstraßeZur Vorlage · 2159/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 2159/20 vor, die den Ersatzneubau der Fußgänger- und Radwegbrücke an der Fährstraße zum Gegenstand hat. Das bestehende Bauwerk mit Holzüberbau weist laut einer Brückenprüfung erhebliche Schäden auf. Die Längsträger sind gerissen, die Geländer sind verbogen oder aus dem Lot und der Bohlenbelag ist verwittert. Aufgrund der rutschigen Oberfläche der Belagsbohlen kam es bereits zu Unfällen mit Radfahrern. Zudem erschweren die geringe Breite von zwei Metern sowie die Lage der Brücke im Wegeverlauf die Nutzung. Eine Instandsetzung einzelner Bauteile wird als nicht möglich eingestuft.
Der geplante Neubau soll die Breite zwischen den Geländern auf vier Meter erhöhen und den Wegverlauf anpassen. Das neue Bauwerk soll einen Überbau aus Stahlträgern mit einem Belag aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) sowie Stahlgeländer umfassen. Die Stützweite des neuen Bauwerks wird 9,70 Meter betragen. Die Umsetzung des Bauvorhabens ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Die Kosten für das Projekt werden auf 155.000 Euro geschätzt, wobei die Stadt den gesamten Betrag als Eigenanteil trägt. Für einen Teilbetrag in Höhe von 75.000 Euro wird eine kontinuierliche Überwachung des Budgets sowie eine mögliche Prioritätenanpassung im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung vorgenommen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- H.Anträge
- 1.Verkehrsanbindung und Parken rund um Kanalkante und LippeaueZur Vorlage · 1091/19_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag gestellt, die Verkehrsplanungen im Bereich der Kanalkante und der Lippeaue offenzulegen. Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, bis zur nächsten Ratssitzung detaillierte Informationen zu den geplanten Entwicklungen vorzulegen.
Im Zentrum des Antrags steht die Frage nach den Datengrundlagen für die künftige Besucherplanung. Die Gruppe bittet um Auskunft darüber, mit welcher Anzahl an motorisierten Individualverkehrsteilnehmern sowie mit wie vielen Fußgängern und Radfahrern aus Richtung der Innenstadt gerechnet wird. Hierbei sollen insbesondere die zugrunde liegenden Annahmen und Vergleichswerte, etwa von anderen Veranstaltungen oder Orten in Hamm, erläutert werden.
Des Weiteren fordert der Antrag Informationen zum aktuellen Bestand sowie zur geplanten Erweiterung von Parkflächen im Bereich der Lippeaue und der Kanalkante, einschließlich der zeitlichen Planung für deren Entstehung. Zudem wird nach der Anzahl der geplanten Busverbindungen zur Lippeaue sowie nach der Planung für eine sichere Anbindung der Kanalkante an die Innenstadt über die Adenauerallee gefragt.
Die Begründung des Antrags verweist auf die geplante Schaffung neuer Besuchermagnete und eines Erlebnisplateaus in der Lippeaue. Die FDP-Gruppe weist darauf hin, dass für die Bewältigung von Besucherströmen, insbesondere bei Veranstaltungen, die Kapazitäten für den motorisierten Verkehr sowie eine sichere Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr notwendig seien, um auch die Innenstadt zu entlasten und einzubinden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.12.2019 · Rat
- Verkehrsanbindung und Parken rund um Kanalkante und LippeaueZur Vorlage · 1855/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 1855/20_ST die Verkehrsplanung für die Bereiche Kanalkante und Lippeaue erläutert. Hintergrund ist ein Antrag der FDP-Gruppe, der detaillierte Informationen zu Besucherzahlen, Parkplatzkapazitäten sowie der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und das Radwegenetz forderte.
Für das Projekt an der Kanalkante geht die Verwaltung von einem täglichen Kfz-Aufkommen von etwa 300 Fahrten aus. Im Rahmen des Kanalquartiers sollen rund 150 neue Stellplätze entstehen, darunter etwa 125 in Tiefgaragen und 23 oberirdische Plätze am Wassersportzentrum. Ergänzende Kapazitäten sind durch bestehende Parkflächen am Adenauerallee, am Nordenwall sowie am Santa-Monica-Platz vorhanden. Der Anteil des ÖPNV wird für dieses Quartier auf 15 Prozent geschätzt, während der Anteil des Fußgänger- und Radverkehrs bei etwa 50 Prozent liegt.
Für den Erlebensraum Lippeaue sieht die Planung vor, größere Zufahrten mit dem Kfz-Verkehr zu vermeiden. Es stehen im Umfeld etwa 260 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Bei Veranstaltungen auf dem geplanten Plateau, die für bis zu 300 Personen ausgelegt sind, können zusätzliche private Flächen, etwa am HAMTEC, genutzt werden. Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über die Haltestelle „Flugplatz / Lippeaue“. Die Wegeinfrastruktur für Radfahrer und Fußgänger soll durch die Anbindung an regionale Radrouten und den geplanten Radschnellweg gestärkt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- I.Anfragen
- 1.Umsetzungsmöglichkeit von Leih-Elektro-Rollern in HammZur Vorlage · 1064/19_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 1064/19_AF hat die Wählergruppe Pro Hamm den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr um Informationen zur geplanten Einführung von Leih-Elektro-Rollern in Hamm gebeten. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über den bevorstehenden Start erster Anbieter im Jahr 2019 sowie die Frage nach der ökologischen Bilanz und der Sicherheit des E-Scooter-Verkehrs.
Die Anfrage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, Details zum zeitlichen Ablauf des Markteintritts der Verleiher sowie zur Anzahl und den Standorten der geplanten Leihstationen und E-Scooter zu erläutern. Zudem wird nach der Logistik hinter dem Betrieb der Dienste gefragt. Konkret soll geklärt werden, ob die Einsammlung der Fahrzeuge durch Transporter erfolgt und ob die Stadtverwaltung hierfür die Nutzung von Elektrofahrzeugen vorschreiben kann.
Darüber hinaus wird die Untersuchung von Alternativen zur täglichen Einsammlung der Roller durch die Anbieter angeregt. Als Beispiel wird ein Konzept angeführt, bei dem Bürger gegen eine Vergütung leere Roller mitnehmen und selbstständig laden könnten, was die CO2-Emissionen durch Logistikfahrzeuge reduzieren würde. Hierzu wird nach der Notwendigkeit eines Netzes an städtisch verteilten Ladestationen gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 24.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.Möglichkeit einer Einbahnstraße „Am Hämmschen“Zur Vorlage · 1117/19_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 1117/19_AF wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr die Möglichkeit thematisiert, den Straßenabschnitt „Am Hämmschen“, der in Verlängerung zur Straße „Wilbrede“ verläuft, in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Ein Mitglied der Wählergruppe Pro Hamm verweist dabei auf Anliegen von Anwohnern, die eine Verkehrsberuhigung anstreben. Grund für den Wunsch sei, dass sich Verkehrsteilnehmer aus Richtung „Wilbrede“ nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten würden.
Die Anfrage führt aus, dass bereits Teile der Straße „Am Hämmschen“ als Einbahnstraßen eingerichtet sind und eine Umwandlung des betreffenden Abschnitts in Fahrtrichtung „Am Hämmschen – Bockelweg“ angestrebt wird. Zwar sei die aktuelle Verkehrssituation aufgrund von Baumaßnahmen derzeit beruhigt, das Interesse der Anwohnerschaft an einer dauerhaften Regelung bestehe jedoch weiterhin.
Im Rahmen der Anfrage werden die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung gebeten, zu klären, ob eine Umwandlung des Straßenabschnitts geplant ist und welche Kosten mit einer solchen Maßnahme verbunden wären. Zudem wird nach den Gründen gefragt, die gegen den Vorschlag der Anwohner sprechen könnten. Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, weshalb auf eine bereits erfolgte telefonische Nachfrage der Anwohner seitens der Verwaltung noch keine Antwort erfolgt sei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 03.12.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 3.Umleitung „Am Hämmschen“Zur Vorlage · 1118/19_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr eine Anfrage zur Verkehrssituation im Bereich „Am Hämmschen“ und „Bockelweg“ gestellt. Hintergrund ist die längerfristige Sperrung des „Am Hämmschen“ aufgrund von Baumaßnahmen. Aktuell werden Linienbusse über den „Bockelweg“ umgeleitet, wobei die Straße für Anlieger freigegeben ist.
Die Antragsteller der Wählergruppe führen an, dass sich sowohl Personenkraftwagen als auch Lastkraftwagen nicht an die Anliegerregelung halten, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, einer stärkeren Beanspruchung des Straßenbelags und zu Stauungen geführt habe. Zudem wird auf Schwierigkeiten bei der Durchfahrt der Linienbusse an der Kreuzung „Hämmschen-Bockelweg“ sowie auf die Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h hingewiesen. Als Alternative wird eine Umleitung der Busse und LKWs über den Bernhard-Droste-Weg, den Sachsenring und den Dasbecker Weg vorgeschlagen. Trotz einer Streckenverlängerung von 1,03 Kilometern wird eine Entlastung des Verkehrsflusses und eine Reduzierung der Schadstoffemissionen durch eine bessere Straßenführung erwartet.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Verwaltung. Erfragt wird, in welchem Umfang das Ordnungsamt und die Polizei die Einhaltung der Anliegereigenschaft kontrollieren und ob Geschwindigkeitskontrollen auf dem „Bockelweg“ verstärkt werden können. Zudem wird nach der Kostenverteilung bei einer notwendigen Sanierung des Straßenbelags sowie nach der Machbarkeit und der ökologischen Auswirkung einer alternativen Umleitung gefragt. Abschließend wird nach der voraussichtlichen Dauer der Baumaßnahmen am „Hämmschen“ gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 03.12.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 4.Beleuchtung „Schneckenweg“ und Radweg zwischen Sachsenring und Westberger WegZur Vorlage · 1119/19_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 1119/19_AF an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wird die Installation einer Beleuchtung für den Schneckenweg sowie für den Fuß- und Radweg zwischen dem Sachsenring (auf Höhe des Bergbaudenkmals) und dem Westberger Weg thematisiert. Die betreffenden Wege dienen als Verbindungen zwischen den Stadtteilen Hamm-Norden und Heessen und werden als Schul- und Arbeitswege von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt.
Die Antragsteller der Wählergruppe Pro Hamm führen an, dass die Wege in den Herbst-, Winter- und frühen Frühlingsmonaten aufgrund der Dunkelheit und der Lage abseits von Wohnbebauung als unsicher wahrgenommen werden. Eine Ausleuchtung soll die Sicherheit erhöhen und potenziell die Nutzung dieser Wege fördern, was einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnte.
Im Rahmen der Anfrage werden die Stadtverwaltung um die Beantwortung von drei spezifischen Fragen gebeten. Es soll geklärt werden, ob kürzere und sicherere Alternativen für die betroffenen Verkehrsteilnehmer existieren, ob eine Beleuchtung der Wege technisch möglich ist und welche Kosten mit der Installation von Straßenlaternen auf diesen beiden Wegen verbunden wären.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 03.12.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 5.Entwicklung öffentlich geförderter WohnraumZur Vorlage · 1148/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 1148/20_AF hat ein Mitglied der Fraktion Die Linke den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr um detaillierte Informationen zur Entwicklung des öffentlich geförderten Wohnraums in Hamm gebeten. Ziel der Anfrage ist es, ein Bild über die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum zu erhalten.
Die Anfrage umfasst eine Reihe spezifischer statistischer Fragen zum Zeitraum seit dem Jahr 2010. Erfragt werden unter anderem die Gesamtzahl der öffentlich geförderten Wohnungen sowie deren Aufschlüsselung nach Stadtbezirken. Dabei soll auch nachvollzogen werden, wie viele dieser Wohnungen aus der Mietpreisbindung gefallen sind und wie viele Neubauten oder Neuschaffungen im Bestand seit 2010 bewilligt wurden.
Des Weiteren bittet die Anfrage um Auskunft über den aktuellen Bestand an geförderten Wohnungen, die Anzahl der barrierefreien Einheiten sowie die Verteilung der preisgebundenen Wohnungen auf verschiedene Träger, wie etwa die Wohnungsbaugesellschaft Hamm (HGB) oder private Eigentümer. Zudem wird nach der Anzahl der Haushalte mit Wohnberechtigungsschein sowie nach der Höhe der von der Stadt abgerufenen Landesfördermittel gefragt. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob das sogenannte Münsteraner Modell zur sozialgerechten Bodennutzung bekannt ist und ob dieses bei der Entwicklung von Bauland in Hamm Anwendung findet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- Entwicklung öffentlich geförderter WohnraumZur Vorlage · 1883/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Die Linke Zahlen zur Entwicklung des öffentlich geförderten Wohnraums vorgelegt. Im Jahr 2010 belief sich die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen auf 9.394 Einheiten. Seitdem sind 1.352 Wohnungen aus der Mietpreisbindung gefallen. Zum Stand des 1. Januar 2020 umfasst der Bestand 8.958 preisgebundene Wohnungen. Von diesen Einheiten befinden sich 5.412 in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen, 2.412 sind in Privatbesitz und 1.134 gehören der Hamm Berufsgenossenschaft (HGB).
Die Verwaltung gibt an, dass die neu geschaffenen geförderten Wohnungen seit 2010 ausschließlich Mietwohnungsneubau oder Ersatzneubau umfassen. Im Bereich der Modernisierung wurden im Jahr 2018 sowie 2019 jeweils 14 bzw. 150 Wohnungen durch Modernisierungsförderung in den mietpreisgebundenen Bestand überführt. Aktuell sind 1.755 der geförderten Wohnungen barrierefrei gestaltet. Für die kommenden zehn Jahre wird prognostiziert, dass 2.785 Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen werden.
Hinsichtlich der Wohnberechtigungsscheine sind zum Stand des 26. Februar 2020 insgesamt 1.291 berechtigte Haushalte als wohnungssuchend im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege registriert. Das Münsteraner Modell zur sozialgerechten Bodennutzung ist der Verwaltung bekannt, wird jedoch aufgrund der unterschiedlichen Marktstrukturen nicht direkt auf Hamm übertragen. Die Stadt verfolgt stattdessen eine stadtweite Quote von 35 Prozent für geförderten Mietwohnungsbau bei Baugenehmigungen für Neubauten, die in den vergangenen Jahren erreicht oder übertroffen wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 6.Sachstand RS 1 et.al.Zur Vorlage · 1155/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr liegt die Anfrage 1155/20_AF vor, mit der ein Ratsmitglied Informationen zum aktuellen Planungsstand des Radschnellwegs 1 (RS 1) sowie zu damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen anfordert.
Die Anfrage bezieht sich auf die Planung des Radschnellwegs 1, die durch kommunales Personal durchgeführt wird. Neben dem Hauptprojekt werden Informationen zum aktuellen Sachstand der Planungen für die Anschluss- und Zubringerrouten sowie zur Erfassung möglicher konsumptiver Radwegesanierungen benötigt.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in einer Stellungnahme oder Mitteilungsvorlage detailliert über den Fortschritt dieser Planungen zu berichten. Die gewünschte Auskunft soll zudem eine Darstellung möglicher Probleme sowie einen verbindlichen Zeithorizont für die Fertigstellung und die Umsetzung der Planungen enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- Sachstand RS 1 et.al.Zur Vorlage · 1879/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum aktuellen Sachstand des Radschnellwegs RS1 sowie zu den damit verbundenen Planungen Auskunft gegeben. Das Projekt des Radschnellwegs wird in zwei Abschnitte unterteilt. Für den ersten Abschnitt, der von der Brücke „Am Lausbach“ bis zur Brücke „Münsterstraße“ reicht, finden derzeit Grundlagenermittlungen zur Linienführung statt. Dabei werden die technische Machbarkeit sowie Umweltbelange geprüft. Die Trasse der Vorzugsvariante wird vermessen, und erste Kartierungen sowie eine FFH-Vorprüfung werden durchgeführt. Nach der Schaffung der erforderlichen Randbedingungen und der Prüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entscheidet Straßen.NRW über den weiteren Genehmigungsverlauf.
Der zweite Abschnitt, von der Stadtgrenze Bergkamen bis zur Brücke „Am Lausbach“, wird im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Kreis Unna mitbetrachtet. Je nach Ergebnis dieser Prüfung kann eine Überplanung des Anschlusses der beiden Trassenabschnitte erforderlich werden. Ein konkreter Baubeginn für den RS1 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegbar, da dieser von den Genehmigungsverfahren abhängt.
Hinsichtlich der Anschluss- und Zubringerrouten liegen aktuell keine konkreten Planungen vor, wobei bestehende und geplante Routen in die Untersuchungen zum RS1 einfließen. Für die Umsetzung von konsumtiven Radwegesanierungen wird auf eine Beschlussvorlage verwiesen, die im Zeitraum 2020 bis 2022 realisiert werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 7.Service-Stationen für RadfahrerZur Vorlage · 1173/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Informationen zum Ausbau der Fahrradinfrastruktur in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Städtebauliche Rahmenplan bis 2030, der eine stärkere Fokussierung auf den Fahrradverkehr vorsieht.
Die Anfrage bezieht sich insbesondere auf die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen im innerstädtischen Raum. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob für die kommenden zwei Jahre Erneuerungen für Radfahrer geplant sind und welche Maßnahmen dies konkret umfasst. Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Einrichtung von Service-Stationen für Radfahrer. Hierbei wird gefragt, ob solche Stationen innerhalb der nächsten zwei Jahre realisiert werden sollen und ob diese auch die Möglichkeit zum Aufpumpen von Reifen beinhalten würden.
Des Weiteren werden die Verwaltung um Informationen zu etwaigen Vorbehalten gegen die Einrichtung solcher Stationen gebeten. Die Anfrage thematisiert zudem die potenziellen Kosten für die Umsetzung, unter Berücksichtigung einer möglichen Überdachung der Stationen. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, welche Möglichkeiten zur Vermeidung oder Erschwerung von Vandalismusschäden an solchen Service-Stationen bestehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- Service-Stationen für RadfahrerZur Vorlage · 1904/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 2. März 2020 Informationen zum Ausbau der Fahrradinfrastruktur in der Innenstadt sowie zur Einrichtung von Service-Stationen für Radfahrer angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf den Städtebaulichen Rahmenplan bis 2030 und fragt nach konkreten Erneuerungsmaßnahmen im innerstädtischen Raum für die kommenden zwei Jahre. Dabei wurden insbesondere die Realisierung, die Ausstattung, etwa durch Möglichkeiten zum Aufpumpen von Reifen, die Kosten für überdachte Stationen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Vandalismus thematisiert.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf das bereits bestehende Angebot durch die Radstation, die lokalen Fahrradhändler sowie die Geschäftsstelle des ADFC. Es wird angeführt, dass der geplante Ausbau der Radstation zur sogenannten Mobilstation die Bandbreite der angebotenen Dienstleistungen erweitern wird. Bezüglich des Vorschlags, unbemannte Service-Stationen einzurichten, hält die Verwaltung fest, dass diese Anregung zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit den Partnern des Fahrradhandels und der Radstation erörtert werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 8.Parkplatzmangel in der Innenstadt?Zur Vorlage · 1174/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Informationen zur Parkplatzsituation in der Innenstadt von Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen aus der Bevölkerung, die auf einen Mangel an Parkmöglichkeiten hinweisen.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen an die Stadtverwaltung. Zunächst wird nach dem aktuellen Stand der Parkplatzverfügbarkeit in der Innenstadt gefragt, wobei die Ratsgruppe eine detaillierte Erfassung freier Stellplätze über einen Zeitraum von zwei Wochen anstrebt. Diese soll die Situation an einzelnen Tagen sowie in den Stunden zwischen 9 und 17 Uhr abbilden. Zudem wird um eine Bewertung der Parksituation nach 17 Uhr sowie an Wochenenden gebeten.
Darüber hinaus möchte die Ratsgruppe wissen, welche Lösungsansätze die Stadtverwaltung zur Verringerung eines möglichen Parkplatzmangels vorsieht. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Nutzung städtischer Parkflächen, wie etwa am Rathaus, am Parkhaus der Bundesagentur für Arbeit oder am Parkplatz des Oberlandesgerichts. Hier wird die Frage aufgeworfen, ob eine Bereitstellung dieser Flächen für die Abendstunden und Wochenenden sinnvoll wäre und welche Gründe gegen eine bisherige Umsetzung solcher Maßnahmen sprechen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- Parkplatzmangel in der Innenstadt?Zur Vorlage · 1894/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Parkplatzsituation in der Innenstadt von Hamm verschiedene Fragen an die Stadtverwaltung gestellt. Im Zentrum der Anfrage stand die Untersuchung, ob ein Mangel an Parkmöglichkeiten vorliegt, sowie die Prüfung von Lösungsansätzen und der möglichen Freigabe städtischer oder privater Parkflächen für den Allgemeingebrauch nach 17 Uhr und an Wochenenden.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt an, dass die Stadt über mehr als 6.400 öffentliche und private Parkplätze verfüge. Die Auslastung im öffentlichen Straßenraum der Innenstadt liege im Tagesdurchschnitt bei etwa 65 Prozent, während die Auslastung in Tiefgaragen und Parkhäusern bei 55 Prozent liege. Signifikante Engpässe seien nicht erkennbar. Eine kontinuierliche Erfassung der Parkplatzbelegung über einen Zeitraum von zwei Wochen in Einzelstunden wird von der Verwaltung als mit vertretbarem Aufwand nicht machbar abgelehnt.
Hinsichtlich der Abendstunden und Wochenenden stellt die Verwaltung fest, dass die Auslastung nach 17 Uhr stark abnehme und der öffentliche Parkraum weitgehend den Anwohnern zur Verfügung stehe. Eine Freigabe von Mitarbeiter- oder Privatstellplätzen für den Allgemeingebrauch sei derzeit nicht erforderlich; auf private Flächen habe die Stadt zudem keinen Zugriff. Zur Steuerung des Parkraums werden ein dynamisches Parkleitsystem sowie Bewohnerparkkonzepte eingesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 9.Zustand der HüserstraßeZur Vorlage · 1175/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Informationen zum Zustand und zur Planung der Hüserstraße angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der aktuelle Zustand der Straße sowie die Verzögerung des geplanten Endausbaus, der laut Haushaltsplan bereits für das Jahr 2019 vorgesehen war.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, weshalb der Endausbau nicht wie geplant begonnen hat und wann der konkrete Zeitraum für den Beginn und das Ende der Bauarbeiten feststeht. Zudem wird nach den voraussichtlichen Gesamtkosten für den Endausbau und die notwendigen Reparaturen gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Kostenbeteiligung der Anlieger; hier wird nach der geplanten Höhe der Beiträge für die einzelnen Betroffenen gefragt.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe klären, ob der Verwaltung die Problematiken der in der Hüserstraße ansässigen Unternehmen bekannt sind. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage aufgeworfen, ob Schäden an Firmen- oder Privatfahrzeugen, die durch die Straßenbeschaffenheit entstehen, geltend gemacht werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- Zustand der HüserstraßeZur Vorlage · 1886/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zum Zustand der Hüserstraße Informationen über den geplanten Endausbau der Straße sowie die damit verbundenen Kosten und Verantwortlichkeiten angefordert. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf die Verzögerung des für 2019 vorgesehenen Ausbaus sowie auf die Problematik der Straßenbeschaffenheit für ansässige Unternehmen und Fahrzeugbesitzer.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass die Ausbauplanung der Hüserstraße aufgrund zahlreicher anderer zu planender Maßnahmen bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Ein Baubeginn wird für den Winter 2020/2021 angestrebt. Die Probleme hinsichtlich der Erschließung der Straße sind der Verwaltung bekannt. Eine Haftung für Schäden an Fahrzeugen, die durch die Straßenbeschaffenheit entstehen, wird seitens der Verwaltung ausgeschlossen.
Die Kosten für den Endausbau inklusive der Straßenreparaturen werden auf etwa 850.000 Euro geschätzt. Da es sich um den erstmaligen Ausbau der Straße handelt, werden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch ausgelöst, die 90 Prozent der anrechenbaren Baukosten umfassen. Die genaue Höhe der Kosten für die einzelnen Anlieger kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da sich diese aus den tatsächlichen Kosten ergeben. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass einige Anlieger diese Kosten bereits abgelöst haben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- J.Verschiedenes
- 1.Mündlicher Bericht zum Thema „Wohnraumförderung 2019“ von Herrn Muhle