Ersatzneubau der Fußgänger- und Radwegbrücke an der Fährstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 2159/20 vor, die den Ersatzneubau der Fußgänger- und Radwegbrücke an der Fährstraße zum Gegenstand hat. Das bestehende Bauwerk mit Holzüberbau weist laut einer Brückenprüfung erhebliche Schäden auf. Die Längsträger sind gerissen, die Geländer sind verbogen oder aus dem Lot und der Bohlenbelag ist verwittert. Aufgrund der rutschigen Oberfläche der Belagsbohlen kam es bereits zu Unfällen mit Radfahrern. Zudem erschweren die geringe Breite von zwei Metern sowie die Lage der Brücke im Wegeverlauf die Nutzung. Eine Instandsetzung einzelner Bauteile wird als nicht möglich eingestuft.
Der geplante Neubau soll die Breite zwischen den Geländern auf vier Meter erhöhen und den Wegverlauf anpassen. Das neue Bauwerk soll einen Überbau aus Stahlträgern mit einem Belag aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) sowie Stahlgeländer umfassen. Die Stützweite des neuen Bauwerks wird 9,70 Meter betragen. Die Umsetzung des Bauvorhabens ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Die Kosten für das Projekt werden auf 155.000 Euro geschätzt, wobei die Stadt den gesamten Betrag als Eigenanteil trägt. Für einen Teilbetrag in Höhe von 75.000 Euro wird eine kontinuierliche Überwachung des Budgets sowie eine mögliche Prioritätenanpassung im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung vorgenommen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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