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Beschlussvorlage

Beschlüsse über förderfähige Baumaßnahmen an der Straßenbeleuchtung in den Jahren 2018 und 2019

2162/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr eine Beschlussvorlage vor, um die bereits durchgeführten Erneuerungsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtung aus den Jahren 2018 und 2019 nachträglich zu bestätigen. Die Auftragsvergaben für diese baulichen Maßnahmen im Stadtgebiet erfolgten aufgrund eines bestehenden Beleuchtungsvertrages mit den Stadtwerken Hamm als Geschäft der laufenden Verwaltung.

Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Förderfähigkeit dieser Maßnahmen im Rahmen eines landeseigenen Förderprogramms. Mit dem Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW zum 1. Januar 2020 ist eine Entlastung der Beitragspflichtigen durch eine Halbierung der Straßenbaubeiträge vorgesehen. Da für die Beantragung dieser Mittel laut Entwurf der Förderrichtlinie ein förmlicher Beschluss des Rates oder eines delegierten Gremiums erforderlich ist, soll dieser Beschluss nun nachgeholt werden.

Durch die nachträgliche Bestätigung der Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass Grundstückseigentümer, die von den Maßnahmen betroffen sind, die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Da die genaue Beitragsfähigkeit einzelner Maßnahmen erst bei der Erstellung der Beitragsabrechnungen feststeht, umfasst der Beschluss alle in den Anlagen aufgeführten Maßnahmen. Für zukünftige Beleuchtungsmaßnahmen ist vorgesehen, diese bereits vor der Beauftragung dem zuständigen Gremium zur Sicherung der Förderfähigkeit vorzulegen.

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