Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2024 ff.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für ein Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2024 vorgelegt. Ziel des Programms ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Damit soll die finanzielle Belastung der Anlieger durch die Umsetzung der Maßnahmen verringert werden. Sofern die Finanzierung gesichert ist, sollen die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
Die geplanten Erneuerungsmaßnahmen umfassen den Austausch von Kabeln, Masten und Leuchten. Grund für diese Arbeiten sind alters- und abnutzungsbedingte Erfordernisse, da eine rein wartungsorientierte Instandsetzung der Anlagen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Durch die Umsetzung soll die Betriebssicherheit sowie die Altersstruktur der Beleuchtungsanlagen verbessert werden.
Die voraussichtlichen Ausgaben für das Programm belaufen sich auf rund 526.070 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen oder direkten Landesförderungen können nach Abschluss der Maßnahmen entstehen, wobei deren genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Die Vorlage berücksichtigt zudem die aktuelle Rechtslage sowie mögliche künftige Änderungen im Kommunalabgabegesetz des Landes, welche die Abrechnungsmodalitäten für Straßenbaubeiträge betreffen könnten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.03.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 05.03.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 22.02.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 22.02.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 20.02.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 20.02.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 20.02.2024kein Ergebnis hinterlegt