Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0321/23 vom 28.11.2023, Teil I
- 2.Feuerwache I Hafenstraße, Errichtung einer InterimswacheZur Vorlage · 1283/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragt werden, die Planung für eine Interimswache an der Hafenstraße vorzunehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Errichtung als Modulbauten vorzubereiten und einen Baubeschluss für das Jahr 2024 vorzulegen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die aktuelle Hauptfeuerwache an der Hafenstraße entspricht aufgrund gestiegener Anforderungen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Insbesondere der erhöhte Raumbedarf durch die Rekommunalisierung des Rettungsdienstes sowie gewachsene Aufgabenbereiche führen zu Engpässen. Zudem wurden im Rahmen von Arbeitsschutzbegehungen Mängel bei der Nutzung des Gebäudes festgestellt. Als zweistufiges Verfahren ist geplant, zunächst durch das Interimsobjekt dringende Probleme zu beheben, bevor nach einer umfassenden Standortanalyse ein langfristiges Konzept für den Standort Hafenstraße entwickelt wird. Die Interimswache soll auf den Grundstücken Hafenstraße 47 und 51 errichtet werden, wofür bestehende Gebäude kurzfristig rückgebaut werden sollen.
Für die Erstellung der Planungs- und Vergabeunterlagen sind Kosten in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen. Diese umfassen unter anderem juristische Begleitung, Baugrundgutachten sowie Brandschutz- und Entwässerungskonzepte. Die Ausschreibung der Interimswache soll in der ersten Jahreshälfte 2024 erarbeitet werden, wobei die Erstellung der Unterlagen durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Fachingenieure erfolgt. Ein Baubeschluss wird für Juni 20rag 2024 angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Feuerwache Freiwillige Feuerwehr Hafenstraße: Herrichten 1. und 2. RettungswegZur Vorlage · 1395/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Herrichtung des ersten und zweiten baulichen Rettungswegs an der Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Hafenstraße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Erlangung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung für die Nutzungsänderung des Dachgeschosses, welches bereits für Zusammenkünfte genutzt wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll die Umsetzung vorbehaltlich gesicherter Finanzierung beschließen.
Die geplanten baulichen Anpassungen umfassen unter anderem die Erstellung eines Teilbrandschutzkonzeptes sowie statische Überprüfungen der vorhandenen Decken und Treppenanlagen. Zur brandschutztechnischen Trennung sollen Metallständerwände errichtet und neue Türelemente eingebaut werden. Zudem ist die Schaffung eines Notausgangs in der Außenwand sowie die Errichtung einer neuen Stahl-Fluchttreppe im Außenbereich vorgesehen. Weitere Arbeiten betreffen die Änderung des Dachstuhls, die Erneuerung von Dachflächenfenstern sowie die Erweiterung der gepflasterten Zuwegungen am Gebäude.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 200.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile im Jahr 2024 vorgesehen ist. Die Kosten teilen sich in Baukonstruktion, technische Anlagen sowie Baunebenkosten und Planungsleistungen auf. Die Verwaltung soll mit der Umsetzung der Maßnahmen unter Einbeziehung externer Planer beauftragt werden, sobald die entsprechenden Haushaltsmittel freigegeben sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Stadtteilzentrum Alte Schule Werries - Nutzergerechte Umgestaltung der AußenanlagenZur Vorlage · 1304/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Umgestaltung des Vorplatzes und der Freiflächen rund um das Stadtteilzentrum Alte Schule Werries beschlossen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Projekt sind Gesamtkosten in Höhe von 890.000 Euro veranschlagt, wobei die städtischen Eigenmittel einen Anteil von 204.800 Euro ausmachen. Die restlichen Mittel werden durch Fördermittel gedeckt, deren Bewilligung bereits vorliegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen und das Vergabeverfahren, einschließlich der Einschaltung eines Ingenieurbüros für weitere Leistungen, vorzubereiten.
Die Maßnahme umfasst die Entsiegelung bestehender Asphaltflächen, um das Kleinklima zu verbessern und die Versickerung von Regenwasser zu ermöglichen. Im Zuge dessen wird der Parkplatz in den südwestlichen Bereich verlagert, wodurch 15 Stellplätze ausschließlich für die Nutzung durch das Stadtteilzentrum reserviert werden. Der neue Freiraum soll als multifunktionaler Begegnungsort dienen und unter anderem Sitzgelegenheiten, eine Plattform für Veranstaltungen, Flächen für Märkte sowie Abstellmöglichkeiten für 30 Fahrräder bieten. Zudem sind Spielmöglichkeiten und ein Kräutergarten geplant. Die Gestaltung berücksichtigt den Artenschutz durch die Verwendung von Gelblicht bei der Beleuchtung sowie eine klimagerechte Bepflanzung. Der Entwurf basiert auf der Beteiligung verschiedener Nutzergruppen des Zentrums. Ein Baubeginn ist für das dritte Quartal 2024 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1320/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat berät über die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses vom 20. Juni 2023 für den Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ sowie über einen neuen Beschluss zur Aufstellung dieses Plans. Das betroffene Plangebiet umfasst ein etwa 1,1 Hektar großes Areal am östlichen Cityrand von Hamm, das zwischen dem Wohnquartier „Brändströmstraße / Wilhelminenstraße / Rietzgartenstraße“, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost liegt. Zudem wird die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch beantragt.
Die Neugestaltung des Areals ist durch das Vorhaben eines Investors motiviert, der die wohnbauliche Entwicklung einer ehemaligen Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant. Das Projekt sieht die Errichtung von etwa 35 Wohneinheiten vor, darunter Einzelhäuser sowie eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen auf einer Tiefgarage. Die Erschließung des Gebiets soll über die Brändströmstraße erfolgen.
Ziel der Planung ist es, das brachliegende Gelände in eine geordnete wohnbauliche Nutzung zu überführen, die sich an die bestehende Nachbarschaft anpasst. Dabei sollen klimarelevante Vorgaben, wie Begrünungsmaßnahmen und eine Begrenzung der Flächenversiegelung, berücksichtigt werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Verstetigung und Ausweitung des städtischen Investitionsvolumens durch die Erweiterung der Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH zur Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · 1346/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Erweiterung und Verstetigung des städtischen Investitionsvolumens durch die Umfirmierung der Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH zur Hamm.Invest GmbH beschlossen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 ein zusätzliches Investitionsvolumen von bis zu 100 Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung städtischer Liegenschaften zu mobilisieren, um den bestehenden Investitionsstau abzuarbeiten. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft erweitert.
Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, eine mögliche Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH mit der Hamm.Invest GmbH zu prüfen. Konkrete Vorhaben, wie das Trägerhaus Hamm und die Errichtung einer Dreifach-Sporthalle an der Sophie-Scholl-Gesamtschule, werden der neuen Gesellschaft übertragen.
Der Rat nahm zudem zur Kenntnis, dass im Kernhaushalt eine Ausweitung der investiven Eigenmittel um jährlich 10 Millionen Euro erfolgt, was bis zum Jahr 2025 ein zusätzliches Volumen von 50 Millionen Euro bedeutet. Die geplanten Investitionen konzentrieren sich auf Bereiche wie Sport- und Freizeitanlagen, Feuerwehrgerätehäuser, soziale Infrastruktur sowie die energetische Sanierung des Gebäudebestandes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1383/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1383/23_VL den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – zur Beschlussfassung vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer Fläche von etwa 1.006 Quadratmetern im Stadtbezirk Mitte. Das Projekt sieht eine viergeschossige Bebauung vor, wobei das Erdgeschoss als öffentliche Fahrradgarage genutzt werden soll. Die Obergeschosse sind für Wohnzwecke oder andere Nutzungen vorgesehen, die einem Kerngebiet entsprechen.
Durch die geplante Bebauung soll eine bauliche Raumkante an der Stadthausstraße geschaffen werden. Das Vorhaben ist Bestandteil der stadtplanerischen Konzepte „Masterplan Mobilität“ sowie „Perspektive Innenstadt 2030“. Zur Förderung der Klimaanpassung und der Artenvielfalt sieht die Planung die Begrünung von Flachdächern vor. Der neue Bebauungsplan ersetzt den bestehenden Bebauungsplan Nr. 01.003 über den Bereich der Antonistraße. Das Verfahren wird als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Städtebauliche Rahmenplanung Rietzgartenviertel, Sportzentrum-Ost, westlicher Kurpark - Beschluss DokumentationZur Vorlage · 1388/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die städbauliche Rahmenplanung für das Rietzgartenviertel, das Sportzentrum-Ost sowie den westlichen Kurpark als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets beschlossen. Die Neuausrichtung folgt auf einen Beschluss aus dem Jahr 2022 und ersetzt die bestehende Planung von 2010, um veränderte Rahmenbedingungen und neue Nutzungsschwerpunkte im Untersuchungsbereich zu berücksichtigen.
Die erarbeitete Dokumentation umfasst zwölf konzeptionelle Strategien zu den Themen Raum, Mobilität, Erschließung sowie Freiraum und Nutzung. Ein integrierter Bestandteil ist ein Verkehrsgutachten, das die Mobilitätsaspekte vertieft. In der Planung werden zudem spezifische Fragen zur Standortsuche für ein mögliches Hotel sowie zur baulichen Umsetzung von Stellplätzen behandelt. Im Hinblick auf den Klimawandel sieht die Planung Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Förderung klimaresilienter Grünstrukturen vor, während die Neuversiegelung von Bodenflächen gering gehalten werden soll.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete verschiedene Phasen der Bürgerbeteiligung, darunter Stadtteilspaziergänge sowie öffentliche Informationsveranstaltungen in lokalen Einrichtungen. Die Rahmenplanung dient nun als informelles Planungsinstrument und als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Verwaltung bei allen künftigen Vorhaben innerhalb des festgelegten Planungsgebiets.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.008 - Gotenweg - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1397/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.008 – Gotenweg im Stadtbezirk Herringen. Das etwa 7.810 Quadratmeter große Areal, das bisher von der Evangelischen Kirche genutzt wurde, soll städtebaulich neu entwickelt werden. Da die Kirche den Standort aufgegeben hat, ist nach dem Kauf durch einen Investor eine Umnutzung vorgesehen. Dabei soll das Kirchengebäude inklusive eines Erweiterungsbaus als Kindertagesstätte dienen, während andere Gebäude auf dem Gelände bis auf den Kirchenbau rückgebaut werden sollen.
Für den östlichen Teil der Fläche ist die Errichtung von Wohngebäuden in Form von Mehrfamilien- und Doppelhäusern geplant. Im Rahmen dieses Vorhabens wird zudem geprüft, in welchem Umfang geförderter Wohnungsbau realisiert werden kann. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Anstelle einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Verwaltung eine Unterrichtungsmöglichkeit zu den Zielen und Auswirkungen der Planung angeboten. Die Anpassung des Flächennutzungsplans ist ebenfalls Bestandteil des Verfahrens. Zudem sollen im Zuge der Planung Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa Dachbegrünungen oder die Nutzung von Photovoltaikanlagen, untersucht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 7.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1398/24_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgelegt. Der Haushaltsplan sieht für diese Jahre sowie für die mittelfristige Planung bis 2028 keine ausgeglichenen Ergebnisse vor. Als Ursachen für die Entwicklung werden die inflationäre Preisentwicklung, gestiegene Personal- und Transferaufwendungen durch Tarifsteigerungen, die Kosten der Flüchtlingsfinanzierung, höhere Zinslasten sowie steigende Umlagebelastungen angeführt. Zudem wird auf unzureichende finanzielle Beteiligungen von Bund und Land verwiesen.
Der Entwurf berücksichtigt mögliche Änderungen durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Anpassungen zum kommunalen Haushaltsausgleich vorsieht. Zur Reduzierung der Fehlbeträge sieht die Planung einen globalen Minderaufwand in Höhe von zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen vor. Zudem wird die Bilanzierungshilfe genutzt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine als Erträge zu aktivieren.
Um die Defizite in den Jahren 2024 und 2025 auszugleichen, ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie der allgemeinen Rücklage vorgesehen. Für die Jahre 2026 bis 2028 ist ein Vortrag der Fehlbeträge geplant. Da die Nutzung der allgemeinen Rücklage in einem Umfang von weniger als 25 Prozent sowie der Verlustvortrag der Beträge aus den Jahren 2026 bis 2028 der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfen, steht dieser Teil der Planung unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 06.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.03.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.02.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 21.02.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 16.01.2024 · Rat
- 8.Deutschland-Ticket: 1. Fortführung in 2024 2. Erlass einer ‚Allgemeinen Vorschrift‘Zur Vorlage · 1409/24_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beschließt die Fortführung des Deutschlandtickets in ihrem Zuständigkeitsbereich, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024. Um die Weiterleitung der Bundes- und Landesmittel gemäß den geltenden Richtlinien zu gewährleisten, erlässt die Verwaltung eine Allgemeine Vorschrift. Diese legt das Deutschlandticket als Höchsttarif für die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen fest. Eine Ausgleichszahlung erfolgt dabei ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln, sodass kein Eigenanteil der Stadt Hamm entsteht.
Die Regelungen zur Tarifanwendung und zum Kostenausgleich werden zudem in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen. Für den Fall, dass die Fördermittel des Bundes oder der Länder wegfallen oder nicht mehr ausreichen, wird die Verwaltung einen Beschluss zur Aufhebung der Tarifanerkennung und der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten. Dies gilt ebenso, falls das Deutschlandticket nicht mehr Teil des WestfalenTarifs ist. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine finanzielle Belastung für die Stadt sowie für die Verkehrsunternehmen zu vermeiden. Sofern die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, wird die Verwaltung rechtzeitig Vorlagen zur Verlängerung der Regelungen über das Jahr 2024 hinaus vorbereiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 9.Bebauungsplan Nr. 07.112 – Südlich Holtmannskamp – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1452/24_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.112 „Südlich Holtmannskamp“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 9.000 Quadratmetern östlich der Münsterstraße und südlich des Holtmannskamps im Stadtbezirk Heessen. Mit der Vorlage wird die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt, welche als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen ist.
Grundlage für das Verfahren ist eine Bauvoranfrage zur Ansiedlung einer großflächigen Einzelhandelsnutzung auf dem Gelände, das derzeit von einem Autohandel genutzt wird. Da die bestehenden planungsrechtlichen Regelungen aus den Jahren 1963 und 1970 nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten bieten, soll der neue Bebauungsplan eine nachhaltige Nachnutzung ermöglichen. Ziel ist es, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die die Versorgung der Stadtteilzentren Heessen und Hammer Norden beeinträchtigen könnten, sowie die Errichtung von Vergnügungsstätten städtebaulich zu regeln. Durch die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung sollen zudem eine planerische Neustrukturierung des Bereichs und die Prüfung künftiger Wohnnutzungen vorbereitet werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 14.03.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.Übertragung Bauprojekte an die Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · 1453/24_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Übertragung spezifischer Bauprojekte an die Hamm.Invest GmbH beschließen. Die Vorlage umfasst den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern in Uentrop, Bockum und Heessen sowie die Bereitstellung von Containern für eine Interimswache an der Feuerwache Hafenstraße.
Die Notwendigkeit der Neubauten resultiert aus Mängelberichten des Arbeitsschutzes und der Unfallkasse an verschiedenen Standorten. Zur Optimierung von Planung und Ausführung nutzt die Verwaltung ein modulares System, das über eine Rahmenvertragsgestaltung eine Kostenersparnis und standardisierte Bauqualität ermöglichen soll. Während für die Standorte Heessen und Bockum-Hövel bereits Grundstücke gesichert sind, befindet sich der Prozess zur Grundstückssicherung für Uentrop-Haaren in der Umsetzung.
Am Standort Hafenstraße ist die Errichtung einer Interimswache vorgesehen, um kurzfristig auf Raumprobleme und Anforderungen des Arbeitsschutzes zu reagieren, bevor ein langfristiges Standortkonzept entwickelt wird. Die Verwaltung ist beauftragt, unter Einbeziehung externer Ingenieure Baubeschlüsse für diese Maßnahmen vorzubereiten. Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch die Hamm.Invest GmbH im Rahmen der Konzernfinanzierung, wobei eine Refinanzierung über ein Vermietungsmodell an die Stadt vorgesehen ist. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2024 ff.Zur Vorlage · 1209/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für ein Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2024 vorgelegt. Ziel des Programms ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Damit soll die finanzielle Belastung der Anlieger durch die Umsetzung der Maßnahmen verringert werden. Sofern die Finanzierung gesichert ist, sollen die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
Die geplanten Erneuerungsmaßnahmen umfassen den Austausch von Kabeln, Masten und Leuchten. Grund für diese Arbeiten sind alters- und abnutzungsbedingte Erfordernisse, da eine rein wartungsorientierte Instandsetzung der Anlagen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Durch die Umsetzung soll die Betriebssicherheit sowie die Altersstruktur der Beleuchtungsanlagen verbessert werden.
Die voraussichtlichen Ausgaben für das Programm belaufen sich auf rund 526.070 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen oder direkten Landesförderungen können nach Abschluss der Maßnahmen entstehen, wobei deren genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Die Vorlage berücksichtigt zudem die aktuelle Rechtslage sowie mögliche künftige Änderungen im Kommunalabgabegesetz des Landes, welche die Abrechnungsmodalitäten für Straßenbaubeiträge betreffen könnten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Fahrbahnerneuerung Unterer Heideweg von Hubert-Westermeier-Straße bis Von-Thünen-StraßeZur Vorlage · 1389/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn des Unteren Heidewegs vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Hubert-Westermeier-Straße bis zur Von-Thünen-Straße und ist unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung vorgesehen. Eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus ist notwendig, da die aktuelle Fahrbahn Rissbildungen, Verdrückungen sowie aufgebrochene Asphaltflächen aufweist und nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Im Zuge dieser Erneuerungsarbeiten wird der Lippeverband Stadtentwässerung Hamm den vorhandenen Mischwasserkanal in der Fahrbahn erneuern. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberflächen im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 720.000 Euro, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2024 bis 2026 verteilt sind. Der städtische Eigenanteil beträgt 288.000 Euro. Die verbleibenden Kosten sollen durch Anliegerbeiträge in Höhe von 432.000 Euro gedeckt werden. Diese Beiträge werden nach der derzeitigen Rechtslage des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Förderrichtlinien für Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent bezuschusst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Masterplan Flächen für Arbeit hier: ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 1396/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, einen gesamtstädtischen Masterplan für Flächen für Arbeit zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, bestehende Industrie- und Gewerbeflächen ganzheitlich zu betrachten, potenzielle Flächenreserven zu identifizieren sowie die Entwicklungsmöglichkeiten von Flächen zu bewerten, die bereits im Flächennutzungsplan oder Regionalplan vorgesehen sind. Zur Umsetzung der Planungs- und Beteiligungsschritte ist die Verwaltung ermächtigt, ein externes Planungsbüro zu beauftragen.
Anlass für die Erarbeitung des Masterplans ist der neue Regionalplan Ruhr, der Gebiete für gewerbliche und industrielle Nutzungen im Stadtgebiet festlegt. Der Plan soll die Anforderungen verschiedener Betriebstypen ermitteln und qualitative Kriterien als Grundlage für eine transparente Flächenvergabe schaffen. Dabei sollen auch Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt werden. Die Strategie soll kurz-, mittel- und langfristige Handlungsempfehlungen enthalten, die in Folgejahren regelmäßig evaluiert werden können.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich zwischen 2024 und 2026 auf 120.000 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 60.000 Euro, während die Hammer Wirtschaftsagentur IMPULS gemäß einer Vereinbarung die restlichen 50 Prozent der Aufwendungen übernimmt. Die Erarbeitung des Masterplans erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem externen Planungsbüro, dem Stadtplanungsamt und der Hammer Wirtschaftsagentur IMPULS.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.03.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulicher Anlagen Hier: weitere überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 1399/24_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Baumaßnahmen an städtischen Liegenschaften und Schulen vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs sowie die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Die geplanten Ausgaben belaufen sich auf 1.755.000 Euro im Jahr 2024 und 1.215.000 Euro im Jahr 2025.
Zu den aufgeführten Projekten gehören die Erneuerung der IT-Infrastruktur in der Feuerwache 1 sowie im Rathaus am Theodor-Heuss-Platz. Zudem ist die Modernisierung der Gebäudehauptverteilungen in der Eduard-Spranger-Berufskolleg, dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und der Gebr.-Grimm-Sporthalle vorgesehen. Im Bereich der Beleuchtung sind Erneuerungen in der Mensa der Friedensschule 1 sowie im Gustav-Lübcke-Museum geplant.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Instandhaltung verschiedener Liegenschaften, wobei der Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen sowie die Durchführung hydraulischer Abgleiche an Heizungsanlagen zur Sicherung der Energieversorgung vorgesehen sind. Die Vorlage sieht vor, dass die Baumaßnahmen vorbehaltlich gesicherter Finanzierung beschlossen werden und die Verwaltung mit der Durchführung unter Einbindung externer Büros beauftragt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 5.Ausbauplan S 01/24 Ludwig-Erhard-Straße von Caldenhofer Weg bis Haus Nr. 45/46Zur Vorlage · 1402/24_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Ausbauplan S 01/24 für die Ludwig-Erhard-Straße vorgelegt, der den Bereich vom Caldenhofer Weg bis zur Hausnummer 45/46 umfasst. Im Anschluss an vorangegangene Kanalarbeiten des Lippeverbandes sowie Arbeiten an Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke soll dieser Straßenabschnitt über die gesamte Breite neu ausgebaut werden. Die Maßnahme beinhaltet zudem die Erneuerung eines 70 Meter langen Kanalstücks in der Lilienstraße. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 1,45 Millionen Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 580.000 Euro vorgesehen ist und Anliegerbeiträge in Höhe von 870.000 Euro erwartet werden.
Der Plan sieht eine Optimierung des Straßenraums vor, um den Radverkehr zu fördern und die Begrünung zu erhöhen. Dabei werden beidseitig 1,5 Meter breite Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet, wodurch die bisherige Mittelmarkierung entfällt. Auf der Westseite wird ein zwei Meter breiter Längsparkstreifen mit Baumbeeten angelegt, um zur Klimaverbesserung beizutragen. Zudem ist die Installation einer neuen LED-Beleuchtung sowie die Umsetzung barrierefreier Gestaltungselemente, wie etwa taktile Leitsysteme und abgesenkte Bordsteine an Einmündungen, vorgesehen.
Im Rahmen einer Bürgeranhörung wurden Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung, möglicher Geschwindigkeitsbeschränkungen und des verringerten Parkangebots geäußert. Die Verwaltung vertritt den Standpunkt, dass die Planung einen Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmer darstellt und den Zielen zur Stärkung des Radverkehrs entspricht. Weitere Regulierungen wie Durchfahrtsverbote oder Gewichtsbeschränkungen wurden als nicht zielführend bewertet, da diese zu einer Verlagerung des Verkehrs auf andere Straßen führen könnten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.ISEK Hamm Innenstadt „Perspektive 2030“: Maßnahmen der Städtebauförderung zum Umgang mit leerstehenden LadenlokalenZur Vorlage · 1390/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms zur dauerhaften Umnutzung leerstehender Ladenlokale im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Perspektive 2030“ beschlossen. Das Programm konzentriert sich auf den Kernbereich der Innenstadt, einschließlich der Fußgängerzonen Bahnhofstraße, Westentor, Weststraße und Oststraße. Ziel ist es, für Flächen in Erdgeschosszonen, die für den klassischen Handel oder die Gastronomie nicht mehr marktgängig sind, neue Nutzungsperspektiven zu erschließen.
Die Förderung umfasst bauliche Maßnahmen wie die Herstellung von Barrierefreiheit, die Gestaltung von Fassaden, die Zusammenlegung von Ladenlokalen sowie energetische Verbesserungen. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Erzielung von Einnahmen durch die Neunutzung und dem Denkmalschutz, wobei Fördersätze zwischen 25 und 50 Prozent möglich sind. Zur Unterstützung der Immobilieneigentümer soll zudem ein Quartiersarchitekt beauftragt werden, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Parallel dazu wurde die Weiterführung des Verfügungsfonds Anmietung im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ beschlossen. Dieses Instrument ermöglicht es, leerstehende Räumlichkeiten zu vergünstigten Konditionen anzumieten und an neue Nutzer, etwa Kulturschaffende oder Gründer, weiterzuvermieten. Die geplanten Gesamtausgaben für diese Maßnahmen belaufen sich auf 635.000 Euro, wobei die Mittel für die Umnutzung und den Verfügungsfonds über die Jahre 2024 bis 2027 bereitgestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 1 Hamm-MitteZur Vorlage · 1401/24_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 1401/24_VL den Beschluss beantragt, Haushaltsmittel für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 1 Hamm-Mitte einzusetzen. Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen und Liegenschaften.
Im Fokus stehen dabei zwei größere Baumaßnahmen. An der ehemaligen Harkortschule soll die Alarmierungsanlage erneuert werden, um den aktuellen Anforderungen an die Sicherheit zu entsprechen. Für diesen Bereich sind im Jahr 2024 Kosten in Höhe von 35.000 Euro vorgesehen.
An der Bodelschwinghschule ist ebenfalls die Erneuerung der Alarmierungsanlage sowie der Sicherheitsbeleuchtungsanlage geplant. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird mit Aufwendungen von 210.000 Euro im Jahr 2024 und 20.000 Euro im Jahr 2025 veranschlagt. Bei den Arbeiten an der Bodelschwinghschule handelt es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme, für die bereits Rückstellungen gebildet wurden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Baumaßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse sowie der gesicherten Finanzierung durchzuführen. Die Verwaltung soll zudem mit der Durchführung der Arbeiten unter Einbindung externer Büros beauftragt werden. Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Aufwendungen für diese Maßnahmen auf 265.000 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm HeessenZur Vorlage · 1400/24_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1400/24_VL die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-Heessen beantragt. Ziel der Vorlage ist die Durchführung von Baumaßnahmen, die ein Kostenvolumen von jeweils mehr als 25.000 Euro umfassen und zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen und Liegenschaften notwendig sind.
Im Fokus stehen dabei zwei Einzelmaßnahmen an Bildungseinrichtungen. An der Mark-Twain-Schule ist die Erneuerung der Alarmierungsanlage sowie der Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen. Die Maßnahme umfasst den Austausch der gesamten Peripherie, einschließlich Zentrale, Lautsprecher und Auslöseeinrichtungen, um den aktuellen Stand der Technik zu erfüllen. Die veranschlagten Kosten hierfür belaufen sich auf 150.000 Euro. An der Martin-Luther-Schule soll die elektroakustische Anlage (ELA) erneuert werden, wofür ein Budget von 75.000 Euro vorgesehen ist.
Der beantragte Gesamtaufwand beläuft sich auf 225.000 Euro, wobei die Stadt Hamm die Kosten vollständig als städtischen Eigenanteil trägt. Die Finanzierung soll über die Haushaltsplanung ab dem Jahr 2024 sichergestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Schule und Ausbildung und unter der Voraussetzung gesicherter Finanzierung zu beschließen. Die Verwaltung soll zudem beauftragt werden, die Durchführung der Arbeiten unter Einbindung externer Büros zu übernehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Stephanusschule, Sanierung DachZur Vorlage · 1419/24_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Heessen hat die Sanierung des Dachs am Hauptgebäude der Stephanusschule beschlossen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme unter Einbindung externer Planer durchzuführen.
Anlass für die Sanierung ist der Zustand des bestehenden Daches, bei dem es infolge von Sturmereignissen zu herabfallenden Dachziegeln kam, weshalb bereits ein Bauzaun zur Sicherung des Schulhofs errichtet wurde. Die geplanten Baumaßnahmen umfassen den Austausch von Dachziegeln, Dachlatten und Holztragelementen sowie die Erneuerung der Fenster im Bereich der Giebelwände und der Dachflächen. Zudem sind Arbeiten am Blitzschutz sowie an den Rinnen und Fallrohren vorgesehen. Eine Umsetzung und Fertigstellung der Arbeiten wird für die zweite Jahreshälfte 2024 angestrebt, wobei die Details mit der Schulleitung abgestimmt werden sollen, um den Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 255.000 Euro, die vollständig aus städtischen Mitteln finanziert werden. Die Kosten gliedern sich in die Bereiche Baukonstruktion, technische Anlagen sowie Planungsleistungen und Baunebenkosten. Durch die Maßnahme wird die Nutzungsdauer des Hauptgebäudes von aktuell vier Jahren auf voraussichtlich 15 Jahre erhöht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- F.Anfragen
- 1.Parkpflege in HammZur Vorlage · 0378/23_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität eine Anfrage zur Parkpflege in Hamm eingereicht. Im Fokus der Anfrage steht die Beauftragung von Garten- und Landschaftsbaufirmen mit Arbeiten in den städtischen Parks sowie die damit verbundene Verwendung öffentlicher Mittel.
Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, aus welchen Gründen externe Firmen für diese Landschaftsarbeiten eingesetzt werden und seit wann diese Praxis besteht. Zudem wird thematisch angefragt, ob die Zuständigkeit für diese Tätigkeiten nicht mehr ausschließlich beim Grünflächenamt liegt.
Des Weiteren fordert die Anfrage eine Aufstellung der Kosten, die in den vergangenen zwei Jahren durch die einzelnen beauftragten Firmen angefallen sind, sowie eine Übersicht der jeweiligen Aufträge und Zuständigkeiten für verschiedene Parkanlagen. Abschließend wird um eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit gebeten, wobei ein Kostenvergleich zwischen der Beauftragung externer Dienstleister und möglichen Alternativen angefordert wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- G.Mündliche Berichte
- 1.Bericht zur städtebaulichen Rahmenplanung Rietzgartenviertel (Büro DZH, Herr Rottmann)
- 2.Bericht über die Ergebnisse der Wohnraumförderung 2023 (Stadtplanungsamt, Herr Horst)
- 3.Bericht über die geplanten Straßenbaumaßnahmen in der Innenstadt und weiterer Maßnahmenträger (Tiefbau- und Grünflächenamt – Herr Gawin)
- H.Verschiedenes
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität